Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse): Der Rabatt für Kfz-Versicherungen

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Was Schadenfreiheitsklassen sind, wie Sie Ihre SF-Klasse berechnen und wie Sie eine möglichst hohe SF-Klasse erhalten können.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sind Schadenfreiheitsklassen?
  2. Tabelle: Schadenfreiheitsklassen
  3. SF Klasse berechnen
  4. So optimieren Sie Ihre SF Klasse
  5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Das Wichtigste in Kürze

  • Anhand von Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) erhalten Sie Rabatte auf die Kfz-Versicherung für unfallfreies Fahren.
  • Je weniger Schäden Sie dem Versicherer melden, desto höher ist Ihre SF-Klasse und desto mehr Rabatt wird gewährt.
  • Es gibt meist die SF-Klassen 1 bis 50 sowie die Sonderklassen 0, 1/2, S und M. Die Klasse 50 bedeutet günstigste Beiträge, die Klasse M die höchsten.
  • Es gibt mehrere Möglichkeiten, bei Neuabschluss in eine höhere Klasse eingruppiert zu werden oder eine Rückstufung zu verhindern.
  • Schadenfreiheitsklassen gibt es in der Kfz-Haftpflicht­versicherung und der Vollkasko­versicherung, jedoch nicht in der Teilkasko­versicherung.

Was sind Schadenfreiheitsklassen?

Kfz-Versicherungen belohnen unfallfreies Fahren mit einem Beitragsnachlass, dem sogenannten Schadenfreiheitsrabatt (SFR). Es ist üblicherweise ein Rabatt von maximal 85 Prozent auf Versicherungsbeiträge möglich. Der Schadenfreiheitsrabatt wird jedoch nicht mit jedem Kunden individuell ausgehandelt, sondern ist Schadenfreiheitsklassen oder auch SF-Klassen zugeordnet. Je nachdem, wie viele Jahre Sie schadenfrei gefahren sind, werden Sie einer bestimmten SF-Klasse zugeordnet und erhalten einen entsprechenden Rabatt.

  • Umso mehr Schäden Sie Ihrem Auto­versicherer melden, desto niedriger wird Ihre Schadenfreiheitsklasse und der vom Versicherer gewährte Rabatt sein. Hohe Beiträge sind die Folge.
  • Umgekehrt gilt: Umso weniger Schäden Sie Ihrem Versicherer melden, desto höher wird Ihre SF-Klasse sein und desto mehr sparen Sie bei Ihren Beiträgen.

SF-Klassen gibt es in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkasko­versicherung, bei der Teilkasko­versicherung jedoch nicht. Der Grund: Sie sichert gegen finanzielle Folgen von Schäden ab, auf die Fahrer keinen Einfluss haben, zum Beispiel Marderbisse oder Sturmschäden.

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So funktioniert die Einstufung

Eine Schadenfreiheitsklasse ist für ein Jahr gültig. Der Versicherer prüft regelmäßig am Jahresende, ob Sie Schäden gemeldet haben. Wenn Sie ein Jahr schadenfrei gefahren sind, wird Ihnen das automatisch angerechnet und der Beitrag bleibt gleich oder sinkt. Haben Sie hingegen in dem Jahr einen oder mehrere Schäden gemeldet, dann werden Sie im nächsten Jahr einer niedrigeren SF-Klasse zugeordnet und Ihr Beitrag steigt. Wie viele Klassen Sie zurückgestuft werden, hängt vom Versicherer ab. Rückstufungsregelungen finden Sie oftmals in den Versicherungs­bedingungen. Meist gilt: Je höher Ihre SF-Klasse ist, desto stärker fällt die Rückstufung nach einem Schaden aus. Rückstufungen können bei einer Vollkasko- und Kfz-Haftpflicht­versicherung unterschiedlich voneinander erfolgen, abhängig davon, wo ein Schaden gemeldet wurde.

Welche Schadenfreiheits- und Sonderklassen gibt es?

Tabelle: Schadenfreiheitsklassen und -rabatte (Beispiel)

In der Regel finden Sie auf den Webseiten der Versicherer Tabellen, in denen Sie die Schadenfreiheitsklasse und die pro Klasse gewährten Rabatte und entsprechend den Beitragssatz in Prozent aufgelistet sehen. Im Folgenden finden Sie eine Schadenfreiheitstabelle eines großen Versicherers als Beispiel. Ihre persönlichen Rabatte und Beiträge können davon abweichen.

SF-KlasseSF-Rabatt in %Beitragssatz in %
SF 10100
SF 21585
SF 33070
SF 44060
SF 5–845–5055–50
SF 9–1555–6045–40
SF 16–2565–7035–30
SF 26–307525
SF 31–35/368020
SF 37–408119
SF 41–458218
SF 46–508317

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Schadenfreiheitsklassen

Alle Versicherer teilen in die Schadenfreiheitsklassen 1 bis maximal 50 ein. Zusätzlich gibt es noch Sonderklassen, die wir im nächsten Abschnitt erklären. Jeder Anbieter kann jedoch die Rabatte, die den Klassen zugeordnet sind, selbst festlegen. Es kann also sein, dass zwei Versicherer bei der gleichen Schadenfreiheitsklasse unterschiedliche Preisnachlässe und somit verschiedene Beitragssätze gewähren.

Auch bei der Versicherung von Motorrädern oder Wohnmobile gibt es SF-Klassen. Hier gibt es im Vergleich zu der Kfz-Versicherung allerdings weniger und anders eingeteilte SF-Klassen. Grundsätzlich ist das Prinzip bei allen Schadenfreiheitsklassen aber das gleiche.

Experten-Tipp:
SF-Klasse bei Elektroautos

„Kaufen Sie sich ein neues Auto, bleibt die Schadenfreiheitsklasse in aller Regel die alte. Die SF-Klasse ändert sich nur, wenn der Versicherer Ihr neues Fahrzeug einer anderen Fahrzeuggruppe zuordnet. Das ist jedoch meistens nicht der Fall, werden doch Pkw, Motorräder, Mopeds, Quads oder auch Campingfahrzeuge oft der gleichen Gruppe zugeordnet. Auch wenn Sie von einem Verbrenner auf ein Elektroauto umsteigen, bleibt Ihre bisherige SF-Klasse erhalten. Möchten Sie von einem Verbrenner auf ein Elektroauto wechseln, gilt das ebenso.“

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Berater

Sonderklassen

Neben den Schadenfreiheitsklassen gibt es noch die sogenannten Sonderklassen 0, 1/2, S („Schadenklasse”) und M („Malusklasse”). Autofahrer, die in eine dieser Sonderklassen eingestuft wurden, zahlen besonders hohe Beitragssätze. Denn in diesen Sonderklassen wird ein Risikoaufschlag auf den normalen Kfz-Beitrag von 100 Prozent berechnet.

  • SF-Klasse 0
    In diese Klasse werden Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrerlaubnis eingruppiert. Versicherer erheben von Fahranfängern hohe Beiträge, da statistisch gesehen, das Unfallrisiko im ersten Jahr nach der Führerscheinprüfung am höchsten ist.
  • SF-Klasse ½
    Hier werden in der Regel Personen eingestuft, die den Führerschein schon länger als drei Jahre haben und zum ersten Mal eine Auto­versicherung abschließen.
  • SF-Klasse S
    Wer in der SF-Klasse 1 einen Schaden meldet, wird in die SF-Klasse S zurückgestuft und der Beitrag steigt erheblich (je nach Versicherer auf 150 bis 175 Prozent). Allerdings wird SF-Klasse S nicht von allen Versicherern genutzt.
  • SF-Klasse M
    Melden Fahranfänger aus der Klasse 0 oder 1⁄2 einen Unfall durch Eigenverschulden, kommen sie in die unterste und damit teuerste Schadenfreiheitsklasse. Das kann auch passieren, wenn Sie in einer höheren Klasse mehrere Unfälle hatten. Der Beitragssatz kann hier 240 bis 280 Prozent betragen.

Experten-Tipp:
SF-Klasse beim Zweitwagen

„Möchten Sie Ihren Zweitwagen, etwa ein Cabrio, Campingfahrzeug, Motorrad oder auch ein Quad oder Trike versichern, stuft der Versicherer diesen meist in die SF-Klasse 1/2 ein. Bei manchen Anbietern ist aber auch eine günstigere Einstufung möglich. Dies liegt daran, dass Zweitwagen in der Regel weniger gefahren werden und daher ein geringeres Risiko für den Versicherer darstellen.“

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Berater

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Die eigene Schadenfreiheitsklasse berechnen

Icon Taschenrechner

Der einfachste Weg, die eigene Schadenfreiheitsklasse in Erfahrung zu bringen, ist auf die letzte Beitragsrechnung Ihrer Kfz-Haftpflicht­versicherung beziehungsweise Vollkasko­versicherung zu schauen. Dort finden Sie Ihre Einstufung. Haben Sie keine aktuelle Rechnung zur Hand, können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse auch ganz einfach berechnen: Nehmen Sie die Anzahl der Jahre, die Sie unfallfrei versichert waren – dies ist in aller Regel Ihre Schadenfreiheitsklasse. Haben Sie sich als Fahranfänger versichert, ziehen Sie hiervon ein Jahr ab, damit Sie die Einstufung in die Klasse 0 berücksichtigen.


SF-Klasse nach Versicherungspause

Sollten Sie unsicher bezüglich Ihrer Schadenfreiheitsklasse sein, weil Sie Ihr Auto zum Beispiel schon länger abgemeldet haben, dann gilt Folgendes: In der Regel sind Sie immer noch in der Schadenfreiheitsklasse eingruppiert, in der Sie auch zum Zeitpunkt Ihrer letzten Autobenutzung eingeordnet waren. Je nach Versicherer kann Ihre SF-Klasse jedoch nach sieben, manchmal auch zehn Jahren verfallen. Dann werden Sie bei Wiederaufnahme einer Versicherung oder einem Neuabschluss erneut in eine niedrige SF-Klasse eingestuft.

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Tipps: So holen Sie das Beste aus Ihrer SF-Klasse raus

Nach einem Unfall

  • Schaden selbst zahlen
    Melden Sie nach einem Unfall den Schaden nicht Ihrer Versicherung und zahlen Sie ihn selbst, wird Ihre Schadenfreiheitsklasse nicht zurückgestuft. Das lohnt sich immer dann, wenn die Zahlung des Schadens aus eigener Tasche günstiger ist, als die Beitragserhöhung durch die Rückstufung der SF-Klasse. Wie viele SF-Klassen Sie nach einem Unfall zurückgestuft werden, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das legt jeder Versicherer individuell fest und veröffentlicht es in der Regel in sogenannten Rückstufungstabellen. Beachten Sie aber, dass Sie in der Regel die Hälfte oder mehr Ihrer SF-Klassen verlieren. Somit könnte es Jahre dauern, bis Sie wieder die SF-Klasse und damit die Beitragshöhe vor Ihrem Unfall erreichen.
  • Schaden zurückkaufen
    Haben Sie nach einem Unfall Ihrem Versicherer einen Schaden gemeldet, droht eine Rückstufung der SF-Klassen. Viele Versicherer bieten Ihnen jedoch an, dass Sie den Schaden „zurückkaufen“ können. Die Rückstufung wird dann rückgängig gemacht. Der Rückkauf eines Schadens ist aber nur für einen bestimmten Zeitraum, meist sechs Monate, möglich.
  • Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen
    Werden Sie nach einem Unfall in eine teurere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Ihre Versicherung zu kündigen. Sie können dann einen günstigen Tarif suchen. Mit einem Versicherungswechsel können Sie allerdings nicht die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse umgehen: Ihr alter Versicherer meldet dem neuen Anbieter die aktuelle Schadenfreiheitsklasse plus einen Schaden – dementsprechend werden Sie eingestuft.
  • Beschwerdestelle nutzen
    Haben Sie Zweifel, dass Ihre Schadenfreiheitsklasse richtig eingestuft wurde, können Sie sich kostenlos an die Beschwerdestelle für Versicherungs­angelegenheiten wenden.

Für Fahranfänger

  • In der ersten Jahreshälfte anmelden
    Wenn Sie Ihren Pkw in der ersten Jahreshälfte anmelden, dann müssen Sie nicht zwölf Monate warten, um in die nächste Schadenfreiheitsklasse hochgestuft zu werden. Die Höherstufung erfolgt schon zu Beginn des neuen Jahres. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsvertrag bereits mindestens sechs Monate besteht. Das lohnt sich besonders für Fahranfänger – sie können dann schneller von Rabatten profitieren.
  • Unfälle vermeiden
    Unfallfreies Fahren ist der beste Weg, die Rückstufung der eigenen Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden. Welche typischen Fehler Fahranfänger vermeiden sollten, können Sie auf der Seite des ADAC nachlesen.
  • Eltern melden Auto als Zweitwagen an
    Als Fahranfänger können Sie sparen, wenn Ihre Eltern Ihr Auto als Zweitwagen anmelden. So werden Sie nicht in die Schadenfreiheitsklasse 0, sondern 1/2 eingeordnet und zahlen geringere Beiträge.
  • Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
    Haben Sie Ihren Führerschein bereits mit 17 Jahren gemacht und sind im Anschluss unter Aufsicht einer Begleitperson gefahren, bieten Ihnen einige Versicherer einen günstigeren Versicherungsschutz. Eine Eingruppierung in die Schadenfreiheitsklasse 1/2, 1 oder sogar 2 ist oft möglich. Fahranfänger, die am Anfang nicht begleitet gefahren sind, werden gemeinhin in die SF-Klasse 0 eingeteilt.

Weitere Spartipps für Fahranfänger

Experten-Tipp:
Schadenfreiheitsklasse übertragen

„Sie können Schadenfreiheitsklassen einer anderen Person auf sich übertragen lassen. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie mit dieser Person verwandt sind (also zum Beispiel Ehepartner, Lebenspartner, Vater, Mutter, Schwiegervater, Schwiegermutter) oder im gleichen Haushalt leben. Allerdings können Sie sich nur so viele schadenfreie Jahre anrechnen lassen, wie Sie im Besitz eines Führerscheins und unfallfrei gefahren sind. Oftmals müssen Sie auch eine gewisse Fahrpraxis nachweisen. Daher lohnt sich eine Übertragung der SF-Klasse für Fahranfänger meist nicht. Wer seine SF-Klasse an einen anderen übergibt, kann sie übrigens nicht wieder zurückbekommen.“

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Berater

Für alle Autofahrer

  • Unfallfrei fahren
    Fahren Sie schadenfrei, müssen Sie keine Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse befürchten.
  • Rabattschutz/Rabattretter
    Einige Versicherer bieten einen sogenannten Rabattschutz, auch Rabattretter genannt, an. Diese kostenpflichtige Zusatzleistung schützt Sie vor einer Rückstufung nach einem Schadensfall. Der Abschluss eines Rabattschutzes ist allerdings meist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa muss der Fahrer ein gewisses Alter und eine bestimmte Anzahl schadenfrei gefahrener Jahre vorweisen.
  • SF-Klasse vom Motorrad übernehmen
    Einige Versicherer bieten an, dass Sie die SF-Klasse Ihrer Motorrad­versicherung mitnehmen können, wenn Sie einen Pkw neu versichern. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihr Motorrad abmelden. Berücksichtigen Sie, dass Sie nur Ihre SF-Klasse mitnehmen können, nicht aber die gleichen Rabatte. Die werden in der Kfz-Versicherung anders vergeben als bei einer Motorrad­versicherung.
  • SF-Klassen mitnehmen
    Bei einem Versicherungswechsel müssen Sie nicht wieder in einer niedrigen SF-Klasse beginnen. Sie können Ihre Schadenfreiheitsklasse mitnehmen.

Experten-Tipp:
Rabattschutz: Was Sie bei einem Versicherungswechsel beachten sollten

„Wer einen Rabattschutz vereinbart und bereits in Anspruch genommen hat und nun die Versicherung wechseln möchte, sollte Folgendes bedenken: Ein Rabattschutz lässt sich in der Regel nicht zum neuen Versicherer mitnehmen. Dieser wird Sie vielmehr aufgrund des Schadenfalls zurückstufen.“

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Die häufigsten Fragen zur Schadenfreiheitsklasse

Was sind Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und wo gelten sie?

Schadenfreiheitsklassen belohnen unfallfreies Fahren mit Beitragsnachlässen in der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko­versicherung. Üblich sind je nach Versicherer Nachlässe bis etwa 85 Prozent. In der Teilkasko­versicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklassen, da dort vor allem Schäden abgesichert sind, auf die Sie keinen Einfluss haben (zum Beispiel Sturm, Wildschäden).

Wie wird meine Schadenfreiheitsklasse ermittelt und wann ändert sie sich?

Ihre Schadenfreiheitsklasse gilt jeweils für ein Jahr und wird zum Jahresende anhand gemeldeter Schäden überprüft. Fahren Sie ein Jahr schadenfrei, bleibt der Beitrag meist gleich oder sinkt; nach Schadenmeldungen erfolgt eine Rückstufung. Wie stark die Rückstufung ausfällt, regelt jeder Versicherer in seinen Bedingungen; in der Regel sind Rückstufungen bei hohen Schadenfreiheitsklassen deutlicher. Haftpflicht­versicherung und Vollkasko­versicherung werden dabei separat betrachtet.

Wie kann ich meine aktuelle Schadenfreiheitsklasse selbst berechnen oder nachsehen?

Der sicherste Weg ist der Blick auf Ihre letzte Beitragsrechnung, dort ist die Schadenfreiheitsklasse ausgewiesen. Alternativ entspricht sie in der Regel der Zahl Ihrer unfallfrei versicherten Jahre. Haben Sie als Fahranfänger in SF 0 begonnen, ziehen Sie ein Jahr ab, um die Startklasse zu berücksichtigen. Abweichungen sind möglich, wenn Sonderregeln oder Vorverträge bestehen.

Welche SF- und Sonderklassen gibt es und was bedeuten sie?

Reguläre Schadenfreiheitsklassen reichen typischerweise von 1 bis maximal 50: je höher die Klasse, desto niedriger der Beitragssatz. Zusätzlich gibt es die Sonderklassen 0, 1/2, S (Schadenklasse) und M (Malusklasse). In den Sonderklassen sind die Beiträge erhöht; je nach Versicherer liegen sie deutlich über dem Grundbeitrag. Die konkreten Beitragssätze je Klasse legt jeder Anbieter selbst fest.

Was bedeuten die Sonderklassen 0, 1/2, S und M im Detail?

SF 0 betrifft häufig Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrerlaubnis; die Beiträge sind dort besonders hoch. SF 1/2 gilt oft für Personen mit längerer Fahrerlaubnis, die erstmals versichern. Die Klasse S wird teils nach einem Schaden aus SF 1 genutzt und kann je nach Versicherer Beitragssätze von etwa 150 – 175 Prozent bedeuten. SF M ist die unterste Klasse mit den höchsten Sätzen, oft im Bereich von etwa 240 – 280 Prozent.

Verfällt meine SF-Klasse nach einer längeren Versicherungspause?

Nach einer Abmeldung bleibt Ihre letzte Schadenfreiheitsklasse grundsätzlich erhalten. Je nach Versicherer kann sie jedoch nach sieben, teilweise erst nach zehn Jahren Verzicht auf eine Kfz-Versicherung verfallen. Danach erfolgt bei Neuabschluss eine Einstufung in eine niedrigere Klasse. Prüfen Sie die Fristen im Einzelfall in den Vertragsunterlagen oder direkt beim Versicherer.

Bleibt meine Schadenfreiheitsklasse beim Fahrzeugwechsel oder beim Umstieg aufs E-Auto erhalten?

Beim Wechsel auf ein anderes Fahrzeug bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse in aller Regel bestehen. Eine Änderung erfolgt nur, wenn das neue Fahrzeug einer anderen Versicherungsfahrzeuggruppe zugeordnet wird – das ist bei Pkw-Wechseln meist nicht der Fall. Auch beim Umstieg vom Verbrenner auf ein Elektroauto bleibt die bisherige Schadenfreiheitsklasse erhalten. Beiträge können sich dennoch ändern, etwa durch unterschiedliche Typ- oder Regionalklassen.

Wie wird ein Zweitwagen eingestuft?

Zweitwagen werden häufig in SF 1/2 eingestuft. Einige Versicherer bieten unter bestimmten Voraussetzungen eine günstigere Einstufung an, da Zweitwagen oft weniger bewegt werden. Die genauen Bedingungen und möglichen Klassen variieren je Anbieter. Fragen Sie vor Abschluss gezielt nach Zweitwagenregelungen.

Was ist der Rabattschutz (Rabattretter) und worauf sollte ich achten?

Der Rabattschutz ist eine Zusatzleistung, die nach einem Schaden eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse im laufenden Vertrag verhindert. Er ist meist an Voraussetzungen wie Alter und schadenfreie Jahre geknüpft und verursacht Mehrbeitrag. Beim Versicherungswechsel lässt sich der Rabattschutz in der Regel nicht mitnehmen; der neue Versicherer stuft aufgrund des gemeldeten Schadens zurück. Prüfen Sie daher vor einem Wechsel die Auswirkungen auf Ihre SF-Einstufung.

Wie kann ich nach einem Unfall eine Rückstufung vermeiden oder abmildern?

Sie können kleine Schäden unter Umständen selbst zahlen; dann erfolgt keine Rückstufung. Wurde der Schaden bereits reguliert, bieten viele Versicherer einen „Schadenrückkauf“ innerhalb meist sechs Monaten an, der die Rückstufung rückgängig macht. Steigt Ihr Beitrag durch Rückstufung, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat. Ein bloßer Versicherungswechsel verhindert die Rückstufung jedoch nicht, da der Schaden dem neuen Anbieter gemeldet wird.

Wie können Fahranfänger Beiträge sparen und schneller aufsteigen?

Eine Anmeldung in der ersten Jahreshälfte kann den schnelleren Aufstieg begünstigen, wenn der Vertrag mindestens sechs Monate besteht und zum Jahreswechsel hochgestuft wird. Begleitetes Fahren ab 17 wird von einigen Versicherern mit einer besseren Einstufung honoriert (häufig SF 1/2, teils SF 1 oder 2). Außerdem kann das Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern günstiger in SF 1/2 starten. Unfälle zu vermeiden bleibt der wichtigste Faktor für stabile Beiträge.

Können Schadenfreiheitsklassen übertragen werden?

Eine Übertragung ist grundsätzlich möglich, meist zwischen Verwandten oder bei Personen im gleichen Haushalt. Anrechenbar sind nur so viele schadenfreie Jahre, wie die empfangende Person den Führerschein besitzt und unfallfrei gefahren ist; oft ist Fahrpraxis nachzuweisen. Nach Übertragung kann der Abgebende die Schadenfreiheitsklasse nicht zurückerhalten. Lassen Sie sich vorab die Voraussetzungen und Auswirkungen schriftlich bestätigen.

Kann ich meine Schadenfreiheitsklasse vom Motorrad auf den Pkw mitnehmen oder zum neuen Versicherer übertragen?

Einige Versicherer erkennen beim Wechsel vom Motorrad auf einen neu versicherten Pkw die bisherige SF-Stufe an, oft unter der Bedingung, dass das Motorrad abgemeldet wird. Übertragen wird die Schadenfreiheitsklasse, nicht jedoch identische Rabatte, da die Beitragsskalen abweichen. Beim reinen Versichererwechsel können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse grundsätzlich mitnehmen. Beachten Sie, dass gemeldete Schäden dem neuen Anbieter übermittelt werden und die Einstufung beeinflussen.

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