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Was die Versicherung nach einem Einbruch zahlt, was Sie jetzt tun müssen und wann ein gekipptes Fenster Geld kostet.
Inhalt dieser Seite- Welche Versicherung zahlt bei einem Einbruch?
- Wann gilt ein Diebstahl als Einbruchdiebstahl?
- Was zahlt welche Versicherung nach einem Einbruch?
- Was müssen Sie nach einem Einbruch tun, damit die Versicherung zahlt?
- Wann zahlt die Versicherung nach einem Einbruch nicht oder weniger?
- Wie schützen Sie sich vor dem nächsten Einbruch?
- Häufige Fragen (FAQ)
Das Wichtigste in Kürze
- Die Hausratversicherung zahlt gestohlene Sachen zum Neuwert, beschädigte als Reparatur, dazu Schäden an Tür und Fenster der Wohnung.
- Polizei und Versicherer müssen Sie sofort informieren und beiden eine vollständige Stehlgutliste schicken.
- Für Wertsachen gilt meist eine Grenze von 20 % der Versicherungssumme, für Bargeld oft 1.000–2.000 €.
- Ein gekipptes Fenster kostet nicht automatisch den Schutz, kann aber bei grober Fahrlässigkeit zu einer Kürzung führen.
Welche Versicherung zahlt bei einem Einbruch?
Bei einem Einbruch in die Wohnung zahlt die Hausratversicherung: für gestohlene und zerstörte Sachen und für Schäden an Tür und Fenster der Wohnung. Wird das Auto aufgebrochen, ist für das Fahrzeug die Teilkasko zuständig. Schäden am Haus außerhalb der Wohnung trägt die Gebäudeversicherung nur mit einem passenden Baustein.
Welcher Fall, welche Versicherung?
Entscheidend ist, was gestohlen oder beschädigt wurde und wo der Einbruch passiert ist. Die Tabelle zeigt die häufigsten Fälle und die Bedingung, unter der die jeweilige Versicherung zahlt.
| Was ist passiert? | Wer zahlt | Nur wenn |
|---|---|---|
| Wohnung aufgebrochen, Sachen gestohlen | Hausratversicherung | Einbruchdiebstahl im Sinne der Bedingungen; die Anzeige bei der Polizei ist zusätzlich Pflicht |
| Wohnungstür, Schloss oder Fenster beschädigt | Hausratversicherung | Schaden durch Einbruch oder Einbruchsversuch im Bereich der Wohnung |
| Haustür oder Kellertür im Mehrfamilienhaus beschädigt | Wohngebäudeversicherung des Eigentümers | Baustein für Schäden durch unbefugte Dritte vereinbart |
| Auto aufgebrochen, Scheibe kaputt oder Radio gestohlen | Kfz-Versicherung mit Teilkasko | Teilkasko oder Vollkasko besteht |
| Auto aufgebrochen, Laptop oder Tasche gestohlen | Hausratversicherung | Diebstahl aus dem Auto ist im Vertrag enthalten |
Ohne Hausratversicherung bleiben Sie auf dem Schaden sitzen, denn der Täter wird selten gefasst. Die Polizei klärte 2025 nur 14,1 Prozent der Wohnungseinbrüche auf (Quelle: Bundeskriminalamt, PKS 2025). Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Vertrag Wertsachen, Diebstahl aus dem Auto und grobe Fahrlässigkeit ausreichend abdeckt.
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Wann gilt ein Diebstahl als Einbruchdiebstahl?
Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Täter in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mit einem falschen Schlüssel oder Werkzeug eindringt. So steht es in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Einfacher Diebstahl ohne Einbruch ist in der Hausratversicherung nur in wenigen, eigens genannten Fällen versichert.
Einbrechen, einsteigen, falscher Schlüssel
Die Musterbedingungen für die Hausratversicherung nennen mehrere Wege, die als Einbruchdiebstahl gelten. Eine aufgebrochene Tür ist nur einer davon (Quelle: GDV, VHB 2022). Wie Ihr Versicherer es genau regelt, steht in Ihren Bedingungen.
- Der Täter bricht ein, steigt ein oder dringt mit falschem Schlüssel oder Werkzeug ein
- Er bricht in der Wohnung einen Schrank oder ein anderes Behältnis auf
- Er schleicht sich ein oder versteckt sich und stiehlt aus dem verschlossenen Raum
- Er benutzt Ihren echten Schlüssel, den er vorher durch Einbruch oder Raub erbeutet hat
- Er benutzt Ihren gestohlenen Schlüssel, und Sie haben den Diebstahl nicht fahrlässig ermöglicht
Fehlen Einbruchspuren, wird es schwierig. Dass Sachen fehlen, beweist noch keinen falschen Schlüssel. Haben Sie ein elektronisches Schloss, prüfen Sie, ob Ihr Versicherer auch zahlt, wenn das Schloss ohne sichtbare Spuren manipuliert wurde (Quelle: Verbraucherzentrale).
Einfacher Diebstahl, Trickdiebstahl und Raub
Geht der Täter durch eine offen stehende Tür hinein oder nimmt er etwas von der Terrasse mit, ist das einfacher Diebstahl. Den zahlt die Hausratversicherung nach den Musterbedingungen nur in genannten Fällen, etwa bei Gartenmöbeln, Kinderwagen oder Trickdiebstahl aus der Wohnung, jeweils mit eigener Grenze. Raub ist versichert, wenn der Täter Gewalt anwendet oder damit droht.
Keller, Garage und Terrasse: Wo der Schutz gilt
Versichert ist die Wohnung laut Versicherungsschein, dazu Balkon und direkt anschließende Terrasse. Auch privat genutzte Garagen und Nebenräume auf dem Grundstück zählen dazu, ebenso gemeinsam genutzte, verschließbare Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller. Fahrräder sind gegen einfachen Diebstahl nur mit einer Zusatzklausel versichert.
Was zahlt welche Versicherung nach einem Einbruch?
Die Hausratversicherung ersetzt Ihre Sachen zum Neuwert und zahlt Folgekosten wie Schlosstausch, Reparaturen an Tür und Fenster oder ein Hotel. Für Wertsachen gelten eigene Grenzen. Am Auto zahlt die Teilkasko nur für das Fahrzeug, nicht für Ihre Sachen darin.
Hausratversicherung: Ihre Sachen und Schäden in der Wohnung
Ein Einbruch kostet im Schnitt viel Geld. Die Versicherer zählten 2025 rund 100.000 Wohnungseinbrüche mit einem durchschnittlichen Schaden von 3.850 Euro (Quelle: GDV). Ersetzt wird der Betrag, den Sie für gleichwertige neue Sachen zahlen müssen.
- Gestohlene und zerstörte Sachen zum Neuwert
- Reparatur beschädigter Sachen und eine verbleibende Wertminderung
- Reparatur von Tür, Schloss und Fenster im Bereich der Wohnung, auch nach einem Einbruchsversuch
- Neue Schlösser, wenn Wohnungsschlüssel beim Einbruch gestohlen wurden
- Aufräumen, Bewachung, provisorischer Verschluss und Hotel, solange die Wohnung unbewohnbar ist
- Wertsachen über den vereinbarten Grenzen
- Fahrräder ohne Zusatzklausel
- Mehrwertsteuer, wenn Sie nichts neu kaufen
Wie lange und bis zu welchem Tagessatz der Versicherer Hotelkosten zahlt, legt Ihr Vertrag fest.
Wertsachen und Bargeld: Wie viel ist versichert?
Für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Münzen und Kunst gilt eine eigene Obergrenze. Meist sind das insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme (Quelle: Verbraucherzentrale). Bei einer Versicherungssumme von 60.000 Euro wären das bis zu 12.000 Euro für alle Wertsachen zusammen.
Liegen Wertsachen nicht in einem verschlossenen, anerkannten Tresor, gelten niedrigere Einzelgrenzen. Gestohlenes Bargeld ersetzen Versicherer nach einem Einbruch meist nur bis 1.000 oder 2.000 Euro (Quelle: GDV). Für Schmuck und Uhren nennt Ihr Vertrag einen eigenen Betrag. Für wertvolle Sammlungen gibt es eine eigene Kunstversicherung.
Unterwegs: Einbruch ins Hotelzimmer
Die Außenversicherung schützt Ihren Hausrat auch unterwegs, weltweit. Bricht jemand in Ihr Hotelzimmer oder Ihre Ferienwohnung ein, zahlt die Hausratversicherung wie zu Hause, aber nur innerhalb der vereinbarten Grenzen. Meist gilt der Schutz laut Verbraucherzentrale für Reisen bis zu drei Monaten. Auch unterwegs muss es ein Einbruch in einen Raum eines Gebäudes sein.
Einbruch ins Auto: Teilkasko und Hausrat
Die Teilkasko zahlt, wenn Diebe das Auto oder fest eingebaute Teile stehlen. Dazu gehören ein eingebautes Radio oder Navigationssystem bis zur vereinbarten Wertgrenze. Die eingeschlagene Scheibe zahlt sie als Glasbruch. Handys, mobile Navis, Taschen und Gepäck sind in der Kfz-Versicherung nicht versicherbar (Quelle: GDV, AKB 2015).
Ihre Sachen im Auto zahlt nur die Hausratversicherung, und nur, wenn der Vertrag den Diebstahl aus dem Auto enthält. Die Musterbedingungen sehen ihn nach dem Aufbrechen eines verschlossenen Fahrzeugs vor, mit einer Grenze je Fall. Lassen Sie Wertsachen deshalb nie sichtbar im Auto liegen.
Schäden am Haus: Wann die Gebäudeversicherung zahlt
Einbruch gehört nicht zu den Grundgefahren der Wohngebäudeversicherung. Schäden an Haustür, Kellertür oder Fenstern der Gemeinschaftsräume zahlt die Gebäudeversicherung bei Einbruch nur mit einem Zusatzbaustein für Schäden durch unbefugte Dritte.
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Was müssen Sie nach einem Einbruch tun, damit die Versicherung zahlt?
Rufen Sie zuerst die Polizei, melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer und reichen Sie bei beiden eine Stehlgutliste ein. Lassen Sie bis zur Freigabe alles so, wie Sie es vorgefunden haben. Verletzen Sie diese Pflichten grob fahrlässig, darf der Versicherer kürzen.
Die sechs Schritte nach dem Einbruch
1. Polizei rufen
Betreten Sie die Wohnung nicht, solange die Täter noch drin sein könnten. Zeigen Sie den Einbruch unverzüglich bei der Polizei an, das verlangen die Bedingungen.
2. Versicherer informieren
Melden Sie den Schaden ohne schuldhaftes Zögern, auch telefonisch (Quelle: § 30 VVG). Notieren Sie die Schadennummer.
3. Karten sperren
Lassen Sie gestohlene Bank- und Kreditkarten sofort sperren, ebenso Sparbücher. Das gehört zur Pflicht, den Schaden klein zu halten (Quelle: § 82 VVG).
4. Stehlgutliste schicken
Listen Sie alles Gestohlene vollständig auf, mit Beschreibung und Neuwert. Die Liste geht an Polizei und Versicherer, unverzüglich und ohne Erinnerung.
5. Nichts verändern
Lassen Sie das Schadenbild bis zur Freigabe unverändert. Ist das nicht möglich, fotografieren Sie alles und bewahren beschädigte Sachen auf.
6. Belege liefern
Beantworten Sie Fragen des Versicherers in Textform und legen Sie zumutbare Belege vor, etwa Kaufbelege und Fotos (Quelle: § 31 VVG).
Für die Stehlgutliste und die Vorsorge stellt die Polizei einen kostenlosen Vordruck bereit, die Wertgegenstandsliste der Polizeilichen Kriminalprävention. Tragen Sie dort Marke, Modell, Seriennummer und Kaufpreis ein. Wer die Liste schon vor einem Einbruch ausfüllt und seine Wertsachen mit der Handykamera dokumentiert, spart sich danach lange Suche.
Experten-Tipp:
Die Stehlgutliste entscheidet über das Geld
„Nach einem Einbruch schauen alle auf das gekippte Fenster. Mindestens so wichtig ist die Stehlgutliste. Was Sie erst Wochen später nachmelden, wirkt auf den Versicherer wenig glaubwürdig. Gehen Sie deshalb noch am selben Tag Raum für Raum durch und schicken Sie die Liste an Polizei und Versicherer. Fotos und Kaufbelege aus der Zeit davor machen Ihre Angaben belastbar.“
Wie lange dauert die Regulierung nach einem Einbruch?
Die Entschädigung ist fällig, sobald der Versicherer Grund und Höhe des Schadens festgestellt hat. Dauert das länger als einen Monat nach der Meldung, können Sie eine Abschlagszahlung verlangen (Quelle: § 14 VVG). Läuft wegen des Falls ein Ermittlungsverfahren gegen Sie selbst, darf der Versicherer die Zahlung aufschieben.
Der Versicherer kann einen Schadenregulierer oder Gutachter schicken, der Einbruchspuren und Schaden prüft. Diese Untersuchung müssen Sie zulassen. Sind Sie mit der festgestellten Schadenhöhe nicht einverstanden, können Sie ein Sachverständigenverfahren verlangen. Dann benennt jede Seite einen eigenen Sachverständigen.
Wann zahlt die Versicherung nach einem Einbruch nicht oder weniger?
Die Versicherung zahlt nicht, wenn kein Einbruchdiebstahl vorliegt, etwa bei einer offen stehenden Tür. Weniger zahlt sie, wenn Sie den Einbruch grob fahrlässig erleichtert oder Ihre Pflichten verletzt haben. Ein gekipptes Fenster führt nicht automatisch dazu, kann aber teuer werden.
Gekipptes Fenster: Wann die Versicherung kürzt
Steigt der Täter durch ein gekipptes oder offenes Fenster ein, kann das als Einsteigen gelten, das die Musterbedingungen ausdrücklich nennen. Der Versicherer prüft dann, ob Sie den Einbruch grob fahrlässig herbeigeführt haben. In diesem Fall darf er die Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen (Quelle: § 81 VVG). Eine Kürzung auf null ist selten, aber möglich.
Ein gekipptes Fenster ist laut dem GDV nicht automatisch grob fahrlässig (Quelle: GDV). Es kommt darauf an, wie leicht das Fenster erreichbar war, ob Sie es bewusst gekippt ließen und wie lange Sie weg waren. Ein Fenster im Erdgeschoss während des Urlaubs wiegt schwerer als eines im zweiten Stock während eines kurzen Einkaufs.
Viele Tarife verzichten darauf, bei grober Fahrlässigkeit zu kürzen, oft bis zu einer bestimmten Schadenhöhe. Der Verzicht hilft aber nicht, wenn Sie Pflichten nach dem Schaden grob fahrlässig verletzt haben. Schauen Sie deshalb in Ihren Vertrag, ob und bis zu welchem Betrag der Verzicht gilt.
Die häufigsten Gründe für weniger Geld
Neben dem gekippten Fenster gibt es weitere Gründe, aus denen der Versicherer ablehnt oder kürzt. Die meisten lassen sich mit Sorgfalt vor und nach dem Einbruch vermeiden. Bei Pflichtverletzungen muss der Versicherer weiter zahlen, wenn Sie nachweisen, dass sie für den Schaden keine Rolle gespielt haben (Quelle: § 28 VVG).
- Kein Einbruch, sondern einfacher Diebstahl, etwa durch eine offen stehende Tür
- Keine oder zu späte Anzeige bei Polizei oder Versicherer
- Stehlgutliste lückenhaft, falsche Angaben oder Sachen nachträglich hinzugefügt
- Schlüssel unter der Fußmatte oder sichtbar versteckt
- Wertsachen über der Grenze oder nicht im Tresor
Unterversicherung: Wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist
Ist Ihr Hausrat mehr wert als die Versicherungssumme, kürzt der Versicherer jeden Schaden im gleichen Verhältnis. Das trifft auch kleine Einbruchschäden. Die Verbraucherzentrale rechnet ein Beispiel vor.
Rechenbeispiel: Unterversicherung beim Hausrat
Hausrat zur Hälfte versichert, Schaden durch Einbruch
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Tatsächlicher Wert des Hausrats | 100.000 € |
| Versicherungssumme laut Vertrag | 50.000 € |
| Schaden durch den Einbruch | 10.000 € |
| Auszahlung (Schaden mal 50.000 geteilt durch 100.000) | 5.000 € |
Eine zu niedrige Versicherungssumme halbiert hier die Leistung, auch wenn der Schaden weit unter der Summe liegt (Quelle: Verbraucherzentrale).
Urlaub und Baugerüst: Was Sie melden müssen
Steht die Wohnung länger leer als im Vertrag vereinbart und ist sie weder beaufsichtigt noch gesichert, ist das eine Gefahrerhöhung. Dasselbe gilt, wenn vereinbarte Sicherungen fehlen oder kaputt sind. Ein Baugerüst am Haus erleichtert Einbrechern den Zugang. Melden Sie es Ihrem Versicherer formlos, am besten mit der Bitte um schriftliche Bestätigung.
Wie schützen Sie sich vor dem nächsten Einbruch?
Einbrüche nehmen wieder zu, aber fast die Hälfte bleibt im Versuch stecken. Die Polizei sieht darin einen Beleg, dass Vorbeugung wirkt. Mechanische Sicherungen an Türen und Fenstern wirken am besten, die KfW finanziert sie mit einem Förderkredit. Dazu gehört ein Hausratvertrag, der zu Ihren Wertsachen passt.
Wie viele Einbrüche gibt es in Deutschland?
Die Polizei zählte 2025 bundesweit 82.920 Wohnungseinbrüche einschließlich der Versuche. Das sind 5,7 Prozent mehr als im Vorjahr und deutlich mehr als im Corona-Jahr 2021 (Quelle: Bundeskriminalamt, PKS 2025).
- 202075.023 Fälle
- 202154.236 Fälle
- 202265.908 Fälle
- 202377.819 Fälle
- 202478.436 Fälle
- 202582.920 Fälle
Quelle: Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik 2025
Sicherung lohnt sich: 44,9 Prozent der Einbrüche blieben 2025 im Versuch stecken (Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention). Häufig liegt das laut dem GDV daran, dass die Sicherungstechnik standhält (Quelle: GDV).
- Vollendet55,1 %
- Im Versuch gescheitert44,9 %
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, Meldung vom 20.10.2026
Was die Polizei empfiehlt
Die Polizei rät, alle Fenster und Türen mechanisch zu sichern, und berät dazu kostenlos in ihren Beratungsstellen. Hinweise zu geprüfter Sicherheitstechnik finden Sie in der Kampagne K-Einbruch. Im Alltag helfen einfache Gewohnheiten, die zugleich Ihren Versicherungsschutz sichern.
- Fenster, Balkon- und Terrassentüren schließen, nicht kippen, wenn Sie gehen
- Haus- und Wohnungstür abschließen, nicht nur ins Schloss ziehen
- Schlüssel nie draußen verstecken
- Leitern, Mülltonnen und Gartenmöbel als Aufstiegshilfe wegräumen
- Briefkasten im Urlaub von Nachbarn leeren lassen, Urlaubsfotos erst danach posten
Förderkredit der KfW für Einbruchschutz
Die KfW fördert Einbruchschutz mit dem Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159), bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Gefördert werden etwa einbruchhemmende Türen, Nachrüstsysteme für Türen und Fenster, Gitter, Rollläden und Alarmanlagen. Den Antrag stellen Sie vor Beginn über Ihre Bank, einbauen muss ein Fachbetrieb (Quelle: KfW/)). Einen Zuschuss für Einbruchschutz bietet die KfW derzeit nicht an.
Worauf Sie im Hausratvertrag achten sollten
Ein Einbruch zeigt schnell, ob der Vertrag zu Ihrem Haushalt passt. Prüfen Sie Ihre Bedingungen auf diese Punkte und vergleichen Sie, wenn etwas fehlt. Besonders wichtig ist der Verzicht bei grober Fahrlässigkeit.
- Versicherungssumme passend zum Wert des Hausrats, am besten mit Verzicht auf Unterversicherung
- Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme
- Wertsachengrenze und Bargeldgrenze passend zu Ihren Wertsachen
- Diebstahl aus dem Auto und Fahrraddiebstahl, wenn Sie das brauchen
- Außenversicherung für Reisen und Hotelzimmer
Hausratversicherung mit Schutz bei grober Fahrlässigkeit finden
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Die häufigsten Fragen zum Einbruch und zur Versicherung
Wie viel Bargeld ist bei einem Einbruch versichert?
Das legt Ihr Vertrag fest. Liegt das Geld nicht in einem verschlossenen Tresor, ersetzen Versicherer meist nur 1.000 bis 2.000 Euro, so der GDV. Alle Wertsachen zusammen sind meist auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Höhere Beträge sind im anerkannten Tresor oder gegen Aufpreis versicherbar.
Wann zahlt die Versicherung bei einem Einbruch durch ein gekipptes Fenster?
Grundsätzlich zahlt die Hausratversicherung, denn Einsteigen durch ein Fenster kann als Einbruchdiebstahl gelten. War das Kippen grob fahrlässig, etwa im Erdgeschoss während des Urlaubs, darf der Versicherer nach § 81 VVG kürzen. Hat Ihr Tarif einen Verzicht auf diese Kürzung, bekommen Sie bis zur vereinbarten Grenze das volle Geld.
Wer zahlt Tür und Fenster nach einem Einbruch?
Schäden an Wohnungstür, Schloss und Fenstern im Bereich Ihrer Wohnung zahlt nach den Musterbedingungen Ihre Hausratversicherung, auch nach einem gescheiterten Versuch. Das gilt auch für Mieter. Die Haustür oder Kellertür im Mehrfamilienhaus zahlt die Gebäudeversicherung des Eigentümers, wenn sie einen Baustein für Schäden durch unbefugte Dritte enthält.
Was zahlt die Hausratversicherung bei einem Einbruch in Garage oder Keller?
Privat genutzte Garagen auf dem Grundstück oder in der Nähe gehören zum Versicherungsort, ebenso gemeinsam genutzte, verschließbare Keller. Bricht jemand dort ein, zahlt die Hausratversicherung wie in der Wohnung. Ein Fahrrad aus dem Keller ist ohne Einbruch nur mit einer Zusatzklausel für Fahrraddiebstahl versichert.
Wie lange dauert die Schadenregulierung nach einem Einbruch?
Feste Fristen gibt es nicht, die Dauer hängt von Anzeige, Stehlgutliste und Belegen ab. Ist der Schaden einen Monat nach der Meldung noch nicht geprüft, können Sie laut § 14 VVG eine Abschlagszahlung verlangen. Nach den Musterbedingungen muss er die Entschädigung verzinsen, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Meldung zahlt.
Wann schickt die Versicherung nach einem Einbruch einen Gutachter?
Eine feste Schadenhöhe dafür nennen die Musterbedingungen nicht, der Versicherer entscheidet selbst. Sie müssen ihm Untersuchungen zu Ursache und Höhe des Schadens erlauben. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie ein Sachverständigenverfahren verlangen, in dem jede Seite einen Sachverständigen benennt.
Welche Versicherung zahlt, wenn beim Einbruch Schmuck gestohlen wurde?
Die Hausratversicherung, aber nur bis zur Grenze für Wertsachen. Für Schmuck außerhalb eines verschlossenen Tresors nennt Ihr Vertrag einen eigenen Höchstbetrag. Kaufbelege, Fotos und Zertifikate erleichtern den Nachweis. Für sehr wertvollen Schmuck lohnt sich eine höhere Wertsachengrenze oder eine eigene Versicherung.
Was zahlt die Versicherung bei einem Einbruch ins Hotelzimmer?
Die Außenversicherung Ihrer Hausratversicherung zahlt, wenn in Ihr Hotelzimmer oder Ihre Ferienwohnung eingebrochen wurde, weltweit. Es gelten die Grenzen Ihres Vertrags, und die Reise darf eine bestimmte Dauer nicht überschreiten, meist drei Monate. Zeigen Sie den Einbruch auch im Ausland bei der Polizei an.
Welche Versicherung zahlt bei einem Einbruch ins Auto?
Für das Auto, fest eingebaute Teile und die eingeschlagene Scheibe ist die Teilkasko zuständig. Handys, Taschen und Gepäck schließen die Musterbedingungen der Kfz-Versicherung aus. Diese Sachen zahlt nur die Hausratversicherung, wenn Ihr Vertrag den Diebstahl aus einem aufgebrochenen, verschlossenen Auto enthält.
Was passiert, wenn gestohlene Sachen wieder auftauchen?
Melden Sie das Ihrem Versicherer unverzüglich in Textform. Haben Sie noch keine abschließende Entschädigung, behalten Sie den Anspruch, wenn Sie ihm die Sache binnen zwei Wochen zur Verfügung stellen. Nach der Zahlung können Sie wählen, ob Sie das Geld zurückzahlen und die Sache behalten.
Wann zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl ohne Einbruch?
Nur in Fällen, die Ihr Vertrag ausdrücklich nennt. Die Musterbedingungen sehen etwa Trickdiebstahl aus der Wohnung, Diebstahl von Kinderwagen und Rollatoren oder von Gartenmöbeln vor, jeweils mit eigener Grenze. Taschendiebstahl und Sachen, die Sie nach einer Täuschung freiwillig herausgeben, sind nicht versichert.
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