Das erwartet Sie hier
Was eine Sportinvaliditätsversicherung leistet, was sie kostet und wie sich Profi- und Hobbysportler gegen Sportverletzungen absichern.
Inhalt dieser Seite- Was ist eine Sportinvaliditätsversicherung?
- Für wen ist die Sportinvaliditätsversicherung gedacht?
- Wann zahlt die Sportinvaliditätsversicherung?
- Was kostet eine Sportinvaliditätsversicherung?
- Aktuelle Testergebnisse zur Sportinvaliditätsversicherung
- Sportinvalidität beantragen: Wie läuft der Leistungsfall ab?
- Hobbysportler: Zahlt die BU bei Sportverletzungen?
- Zahlt die Unfallversicherung bei Sportverletzungen?
- Häufige Fragen zur Sportinvaliditätsversicherung
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Sportinvaliditätsversicherung zahlt Berufssportlern eine vereinbarte Einmalsumme, wenn sie ihre Sportart durch Unfall oder Krankheit dauerhaft und vollständig nicht mehr ausüben können.
- Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bekommen Profisportler in der Regel nicht. Semi-Profis und Nachwuchsspieler schließen sie deshalb am besten im Hauptberuf oder vor dem ersten Profivertrag ab, denn eine so abgeschlossene BU bleibt auch in einer späteren Profikarriere bestehen.
- Im veröffentlichten Tarif eines Schweizer Spezialanbieters kostet der Schutz 0,5 bis 2,0 % der Versicherungssumme pro Jahr, gerechnet in Franken und abhängig von Sportart und Eintrittsalter. Für Deutschland gibt es keine öffentlichen Preislisten.
- Die gesetzliche Unfallversicherung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ersetzt angestellten Profis Einkommen nur bis zu einem Jahresverdienst von 120.000 € und zahlt nicht bei Krankheit oder Freizeitunfällen.
- Hobbysportler brauchen keine Sportinvaliditätsversicherung: Ihre BU zahlt auch nach einer Sportverletzung, wenn der Beruf in der Regel zu mindestens 50 % nicht mehr ausübbar ist.

Patrick Knittel
Unser Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein Zweikampf zu viel, und plötzlich steht die Karriere auf dem Spiel …
Als Profisportler leben Sie von Ihrem Körper, und meistens geht das viele Jahre gut. Dann kommt eine Landung zu hart, ein Zweikampf zu viel oder eine Krankheit, mit der niemand gerechnet hat. Endet die Karriere dadurch vorzeitig, fällt Ihr Einkommen weg, oft lange bevor der Plan für das Leben danach steht. Verein und Berufsgenossenschaft fangen davon nur einen kleinen Teil auf, und eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen Profis in der Regel nicht. Genau für diese Lücke gibt es die Sportinvaliditätsversicherung. Hier erfahren Sie, wann sie zahlt, was sie kostet und worauf Sie im Vertrag achten sollten.
Was ist eine Sportinvaliditätsversicherung?
Das ist neu in 2026
Seit dem 1. Juli 2026 sind bezahlte Sportler nur dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie in jedem Vertragsmonat mehr als 275 Euro netto und mindestens 13,90 Euro brutto pro Stunde Training und Wettkampf erhalten. → Mehr dazu im Abschnitt „Für wen ist die Sportinvaliditätsversicherung gedacht?“
Eine Sportinvaliditätsversicherung zahlt Berufssportlern eine vereinbarte Einmalsumme, wenn sie ihre Sportart wegen eines Unfalls oder einer Krankheit dauerhaft nicht mehr ausüben können. Sie ersetzt das Einkommen, das mit dem vorzeitigen Karriereende wegfällt. Am Markt heißt das Produkt auch Sportunfähigkeitsversicherung. Beide Begriffe meinen dieselbe Absicherung.
Ob die Sportinvaliditätsversicherung zu Ihnen passt, hängt von Ihrem Status ab:
- Für Berufssportler, die überwiegend vom Sport leben, ist sie der zentrale Schutz.
- Semi-Profis und Nachwuchsspieler mit Vertrag sichern sich meist über eine früh abgeschlossene BU ab, ihr gesetzlicher Unfallschutz hängt am Vertrag.
- Hobbysportler brauchen sie nicht: Für sie zählen BU und Unfallversicherung, beides erklären wir in den letzten beiden Kapiteln.
Der Bundesfinanzhof (BFH) ordnet die Sportinvaliditätsversicherung als Absicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ein und nicht als Unfallversicherung. Der Grund: Sie leistet unabhängig davon, ob ein Unfall oder eine Krankheit die Karriere beendet. Im entschiedenen Fall musste der Sportler „auf Dauer vollständig außerstande“ sein, die versicherte Sportart auszuüben (Quelle: BFH).
Was bedeutet sportinvalide?
Sportinvalide ist im Sinne der Versicherung, wer seine im Vertrag genannte Sportart vollständig und auf Dauer nicht mehr aktiv ausüben kann. Ein Invaliditätsgrad wie in der Unfallversicherung spielt dabei keine Rolle. Es gilt das Prinzip „alles oder nichts“: Wer noch eingeschränkt spielen kann, bekommt keine Teilleistung.
Sportinvalidität, BU und Unfallversicherung im Vergleich
Die Sportinvaliditätsversicherung ähnelt der Berufsunfähigkeitsversicherung, weil sie auch bei Krankheit zahlt. Mit der privaten Unfallversicherung teilt sie die Einmalzahlung. Entscheidend ist aber der Maßstab: Versichert ist allein die Fähigkeit, die eigene Sportart auszuüben, nicht der Beruf allgemein und nicht ein einzelnes Körperteil.
| Merkmal | Sportinvaliditätsversicherung | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Private Unfallversicherung |
|---|---|---|---|
| Auslöser | Versicherte Sportart dauerhaft und vollständig nicht mehr ausübbar | Zuletzt ausgeübter Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausübbar, in der Regel zu mindestens 50 % | Dauerhafte Invalidität nach einem Unfall |
| Ursache | Unfall und Krankheit, teils nur erstmals akut auftretende Krankheiten | Jede Ursache: Krankheit, Unfall, Kräfteverfall | Nur Unfall, keine Krankheit |
| Maßstab | Die versicherte Sportart | Der konkrete Beruf | Gliedertaxe und Invaliditätsgrad, ohne Bezug zum Beruf |
| Leistung | Einmalsumme, optional Tagegeld bei vorübergehender Sportunfähigkeit | Monatliche Rente bis zum vereinbarten Endalter | Einmalzahlung nach Invaliditätsgrad, optional Unfallrente |
| Verweisung auf einen Trainerjob | Nein | Möglich, wenn die bisherige Lebensstellung gewahrt bleibt | Spielt keine Rolle |
| Laufzeit | Meist ein Jahr mit jährlicher Neubewertung | Bis zum vereinbarten Endalter | Meist ein Jahr, verlängert sich automatisch |
| Für Profis erhältlich | Ja, bei Spezialanbietern | In der Regel nein | Häufig nein, Berufssportler sind oft ausgeschlossen |
Was Berufsunfähigkeit bedeutet, regelt § 172 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die verbreitete Schwelle von 50 Prozent steht nicht im Gesetz, sondern in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs (Quelle: VVG § 172). Nach Absatz 3 kann außerdem vereinbart werden, dass der Versicherer auf eine andere Tätigkeit verweisen darf.
Die Unfallversicherung zahlt nur, wenn ein plötzlich von außen wirkendes Ereignis die Gesundheit unfreiwillig schädigt (Quelle: VVG § 178). Krankheiten, die eine Karriere beenden, sind damit nicht versichert. Dazu gehören etwa Herzerkrankungen oder chronische Überlastungsschäden.
Fünf Irrtümer zur Sportinvaliditätsversicherung
Rund um die Sportinvaliditätsversicherung halten sich Annahmen, die im Ernstfall teuer werden können. Diese fünf sollten Sie kennen, bevor Sie sich auf Ihren Schutz verlassen:
- „Die Versicherung meines Vereins reicht.“ Bei einer Marktwertversicherung ist der Verein Versicherungsnehmer, und im Leistungsfall steht ihm das Geld zu. So hat es der Bundesfinanzhof festgehalten. Ihr eigenes Einkommen nach dem Karriereende sichert sie nicht.
- „Wenn ich Trainer werde, verliere ich die Leistung.“ Die bekannten Bedingungen der Sportinvaliditätsversicherung sehen keine Verweisung auf andere Tätigkeiten vor, Maßstab ist allein Ihre Sportart. In der BU kann der Versicherer dagegen auf eine andere Tätigkeit verweisen, wenn das vereinbart ist (§ 172 Absatz 3 VVG).
- „Wer eine Liga tiefer weiterspielen kann, bekommt einen Teil.“ Die Versicherung zahlt nach dem Prinzip alles oder nichts, eine Teilleistung gibt es nicht. Wer noch eingeschränkt spielen kann, auch in einer tieferen Liga, geht nach den vom Finanzgericht Düsseldorf zitierten Bedingungen leer aus (Quelle: FG Düsseldorf).
- „Die Beiträge senken meine Steuern.“ Das Finanzgericht Düsseldorf ordnet die Beiträge als Sonderausgaben ein, nicht als Werbungskosten. Den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen schöpfen aber oft schon die Kranken- und Pflegebeiträge aus, ein Steuervorteil bleibt dann nicht (Quelle: EStG § 10).
- „Als Hobbysportler brauche ich eine Sportinvaliditätsversicherung.“ Die gibt es nur für Berufssportler, und Ihre BU zahlt auch nach einer Sportverletzung, wenn Sie Ihren Beruf in der Regel zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) enthalten keinen Ausschluss für Sport (Quelle: GDV).
Mit uns die passende Sportinvaliditätsversicherung finden
Eine BU bekommen Profis in der Regel nicht, und die Unfallversicherung zahlt nicht bei Krankheit. Wir holen für Sie bei Spezialversicherern ein persönliches Angebot für eine Sportinvaliditätsversicherung ein, kostenfrei und unverbindlich.
- Vorab geprüft, welche Sportart, Summe und Laufzeit für Sie versicherbar sind
- Zugang zu Spezialversicherern für Berufssportler
- Beratung mit Haftung nach § 63 VVG
Für wen ist die Sportinvaliditätsversicherung gedacht?
Die Sportinvaliditätsversicherung ist für Berufssportler gedacht, die den größten Teil ihres Einkommens mit ihrem Sport verdienen. Dazu zählen angestellte Profis in Mannschaftssportarten und selbständige Einzelsportler. Für Semi-Profis, Nachwuchsspieler, Kaderathleten und Sportsoldaten hängt die passende Absicherung von Vertrag und Einkommen ab. Hobbysportler sichern sich besser über eine BU und eine Unfallversicherung ab.
Wer gilt als Berufssportler?
Eine gesetzliche Definition gibt es nicht, maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen. In den vom Finanzgericht Düsseldorf zitierten Bedingungen ist Berufssportler, wer mehr als 50 Prozent seines Einkommens durch die Ausübung seines Sports erzielt (Quelle: FG Düsseldorf). Die Höhe des Einkommens und die Sportart spielen dafür keine Rolle.
Im Fußball unterscheidet der Deutsche Fußball-Bund (DFB) zusätzlich zwischen Amateuren, Vertragsspielern und Lizenzspielern. Vertragsspieler haben einen schriftlichen Vertrag und erhalten mindestens 350 Euro im Monat, Lizenzspieler spielen in der Bundesliga oder der 2. Bundesliga (Quelle: DFB). Diese Einteilung entscheidet nicht über die Versicherbarkeit. Sie hilft aber bei der Einordnung von Grenzfällen.
Welche Absicherung haben angestellte Profis bereits?
Angestellte Profis sind über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gesetzlich unfallversichert, weil Training und Spiel ihre Arbeit sind. Eine Verletzung dabei ist ein Arbeitsunfall (Quelle: SGB VII § 8). Sechs Wochen lang zahlt der Verein das Gehalt weiter. Danach zahlt die VBG Verletztengeld, und zwar statt des Krankengelds, nicht zusätzlich.
Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Regelentgelts, also des zuletzt regelmäßig erzielten Arbeitsentgelts. Die VBG berechnet es aber höchstens aus einem Jahresarbeitsverdienst von 120.000 Euro (Quelle: VBG). Daraus ergeben sich nach unserer Rechnung höchstens rund 8.000 Euro im Monat. Für einen Profi mit hohem Gehalt ist das nur ein Bruchteil seines Einkommens.
Das Verletztengeld endet in der Regel mit Ablauf der 78. Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, bei einer stationären Behandlung aber nicht vor deren Ende (Quelle: SGB VII § 46). Bleibt danach ein dauerhafter Schaden, kommt nur noch eine Verletztenrente in Frage.
Endet die Karriere, zahlt die VBG eine Verletztenrente nur, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Gemessen wird diese Minderung am allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht am Beruf Profisportler (Quelle: SGB VII § 56). Ein Knieschaden, der die Profikarriere beendet, kann im übrigen Erwerbsleben deshalb nur eine geringe Minderung bedeuten.
Bei Krankheit oder einem Unfall in der Freizeit zahlt die VBG nicht. Gesetzlich Versicherte erhalten dann Krankengeld, für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (Quelle: SGB V § 48). Privat krankenversicherte Profis bekommen nur das selbst vereinbarte Krankentagegeld. Eine Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer kaum noch arbeiten kann.
Reicht die Versicherung des Vereins?
Nein, eine Versicherung des Vereins schützt in der Regel den Verein, nicht den Spieler. Bei der sogenannten Marktwertversicherung ist der Verein Versicherungsnehmer, im Leistungsfall steht ihm die Zahlung zu (Quelle: BFH). Sie gleicht den Wertverlust in der Bilanz aus. Ihr Einkommen nach dem Karriereende sichert sie nicht.
Dazu kommt: Profiverträge sind befristet. Das Bundesarbeitsgericht hält die Befristung bei Lizenzspielern wegen der Eigenart ihrer Arbeitsleistung regelmäßig für gerechtfertigt (Quelle: BAG). Endet der Vertrag nach einer schweren Verletzung, fällt das Gehalt weg. Eine eigene Sportinvaliditätsversicherung läuft dagegen unabhängig vom Verein.
Kann ein Profisportler eine BU abschließen?
In der Regel nicht. Mehrere Versicherer nehmen Profisportler in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) grundsätzlich nicht an. Die LV 1871 bietet Profisportlern nach eigenen Angaben keinen BU-Schutz an, die Bayerische führt sie unter den nicht versicherbaren Berufen. Für die meisten Profis ist die Sportinvaliditätsversicherung deshalb der wichtigste Weg, das Karriererisiko abzusichern.
Anders sieht es aus, wenn Sie Ihre BU vor der Profikarriere abgeschlossen haben, etwa als Schüler oder Auszubildender. Der Vertrag bleibt bestehen. Ein später begonnener Profisport zählt in der BU nur dann als meldepflichtige Gefahrerhöhung, wenn das ausdrücklich vereinbart ist (Quelle: VVG § 158).
Für den Beruf nach der Karriere kommen neben einer neuen BU auch Alternativen zur BU wie eine Grundfähigkeitsversicherung in Frage. Mit einer langen Verletzungshistorie wird die Gesundheitsprüfung dann allerdings deutlich schwieriger. Wer früh abschließt, umgeht dieses Problem.
Praxisfall: Profi-Torwart mit BU aus der Banklehre
Wie wertvoll ein früh abgeschlossener Vertrag sein kann, zeigt ein Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, Urteil vom 05.12.2024, Aktenzeichen 12 U 34/24. Ein Torwart hatte 1999 als angestellter Bankkaufmann eine BU abgeschlossen und wurde später Profi. Nach einem Meniskus- und Knorpelschaden erkannte der Versicherer 2016 die Berufsunfähigkeit an und zahlte die Rente.
Später arbeitete der Ex-Profi als Torwarttrainer für rund 97.000 Euro brutto im Jahr, als Spieler hatte er ein Vielfaches verdient. Der Versicherer wollte ihn auf diese Tätigkeit verweisen und die Rente einstellen. Das OLG ließ das nicht zu: Die Lebensstellung war durch den Profisport geprägt, und der Trainerjob lag in Vergütung und Ansehen spürbar darunter.
Der Fall zeigt, wie viel ein früh abgeschlossener Vertrag wert sein kann. Ob Ihre bestehende BU auch als Profi trägt und welche Lücke eine Sportinvaliditätsversicherung noch schließen muss, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen. Halten Sie dafür einfach Ihren Versicherungsschein bereit.
Selbständige Einzelsportler
Tennisprofis, Golfer, Radsportler oder Skirennläufer ohne Anstellung haben beim Sport keinen gesetzlichen Unfallschutz. Sie können sich bei der VBG freiwillig als Unternehmer versichern, 2026 mit einer Versicherungssumme zwischen 28.476 und 120.000 Euro (Quelle: VBG). Bei zwei Monaten Zahlungsverzug endet dieser Schutz. Eine Entgeltfortzahlung gibt es für Selbständige nicht. Für sie ist das Tagegeld einer Sportinvaliditätsversicherung deshalb besonders wichtig, weil es längere Ausfälle überbrücken kann. Ob sich die Versicherung lohnt, hängt davon ab, ob mehr als die Hälfte des Einkommens aus dem Sport stammt.
Semi-Profis und Vertragsamateure
Semi-Profis sind seit dem 1. Juli 2026 nur dann über die VBG versichert, wenn sie beide Kriterien erfüllen. Sie müssen in jedem Vertragsmonat mehr als 275 Euro netto erhalten und mindestens 13,90 Euro brutto pro Stunde Training und Wettkampf (Quelle: VBG). Sonst gilt der Sport laut VBG als unversicherte Freizeitbetätigung. Siegboni, Auflaufgelder und Fahrtkostenersatz zählen nicht mit.
Die VBG-Kriterien sind Verwaltungspraxis, kein Gesetz. Das Bundessozialgericht hat eine Handballerin der 2. Bundesliga als Beschäftigte anerkannt, obwohl sie nur eine Aufwandsentschädigung erhielt (Urteil vom 23.04.2015, B 2 U 5/14 R). Entscheidend waren ihre vertraglichen Pflichten. Melden Sie eine Verletzung deshalb immer der Berufsgenossenschaft, auch wenn Sie unsicher sind.
Privat sichern Semi-Profis ihr Einkommen meist über eine BU für ihren Hauptberuf ab. Durchschnittlicher Amateursport wie Fußball oder Handball ist bei einem Versicherer zuschlagsfrei mitversichert. In der Unfallversicherung schließen Annahmerichtlinien Sportler höherer Spielklassen oft aus.
Nachwuchs mit Förder- oder Ausbildungsvertrag
Ob ein Nachwuchsspieler gesetzlich unfallversichert ist, entscheidet sein Vertrag. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg erkannte bei einem 15-jährigen Vertragsspieler mit 251 Euro Grundgehalt einen Arbeitsunfall an (Urteil vom 21.01.2025, L 9 U 3318/23). Das Hessische Landessozialgericht entschied ebenso für einen 15-Jährigen mit Fördervertrag (Urteil vom 19.09.2025, L 9 U 65/23).
Anders entschied das Sozialgericht Frankfurt am Main bei einer 17-jährigen Spielerin, die kein Gehalt bekam, sondern nur Fahrtkostenzuschüsse (Urteil vom 14.11.2019, S 8 U 113/18). Für Eltern heißt das: Prüfen Sie den Vertrag auf Gehalt, Urlaub und Krankmeldepflichten. Enthält er diese Punkte und lehnt die Berufsgenossenschaft trotzdem ab, lohnt sich ein Widerspruch.
Für die private Absicherung ist der Zeitpunkt entscheidend. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler lässt sich bei vielen Tarifen schon ab zehn oder 15 Jahren abschließen (Quelle: Stiftung Warentest). Wer vor dem ersten Profivertrag abschließt, behält den Schutz, auch wenn er später Profi wird. Einzelne Spezialanbieter bieten zudem Nachwuchstarife der Sportinvaliditätsversicherung mit kleinen Summen an.
Kaderathleten und Sportsoldaten
Kaderathleten in Einzelsportarten gelten oft als Selbständige und sind dann nicht gesetzlich unfallversichert. Die Stiftung Deutsche Sporthilfe fordert deshalb, allen Bundeskadern ab 16 Jahren den Zugang zur freiwilligen VBG-Versicherung zu öffnen (Quelle: Stiftung Deutsche Sporthilfe). Ohne Anstellung bleibt ihnen die freiwillige Unternehmerversicherung.
Geförderte Spitzensportler verdienen wenig: Laut einer Befragung der Stiftung Deutsche Sporthilfe und der Deutschen Sporthochschule Köln lag ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen im Jahr 2020 bei rund 15.860 Euro, im Jahr 2017 noch bei rund 18.680 Euro (Quelle: Stiftung Deutsche Sporthilfe). Millionensummen sind für sie kein Thema. Wichtiger sind eine BU für Ausbildung oder späteren Beruf und eine Unfallversicherung. Die Gruppenversicherung der Sporthilfe ist eine Unfallversicherung mit Invaliditätsgrad, eine karrierebeendende Krankheit deckt sie nicht.
Sportsoldaten und Polizeisportler sind nicht über die VBG, sondern über das Dienstrecht abgesichert. Ob sie dienstunfähig sind, entscheidet allein das Dienstrecht: Maßgeblich ist, ob sie ihre Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen können, nicht ob sie noch Leistungssport treiben (Quelle: § 44 SG).
Bringt ein Sportsoldat die geforderten Leistungen nicht mehr, endet die Förderung: Er verlässt die Bundeswehr oder wechselt in die reguläre Truppe (Quelle: Bundeswehr). Wer keinen Leistungssport mehr treiben kann, aber dienstfähig bleibt, erhält deshalb in der Regel keine Leistung wegen Dienstunfähigkeit.
Für Soldaten und Beamte gibt es BU-Tarife mit einer Klausel für Dienstunfähigkeit. Wie Versicherer Sportsoldaten einstufen, ist nicht einheitlich geregelt, hier schafft eine anonyme Risikovoranfrage Klarheit. In der privaten Unfallversicherung schließen Annahmerichtlinien Sportler in Förderstellen von Polizei und Bundeswehr häufig aus.
Rechenbeispiel: Gleiche Verletzung, drei Karrieren, drei Ergebnisse
Was nach einer karrierebeendenden Verletzung an Geld fließt, hängt vor allem vom Status des Sportlers ab. Das folgende Rechenbeispiel ist fiktiv und kein Praxisfall. Drei Sportler erleiden mit 27 Jahren denselben Kreuzbandriss mit Knorpelschaden und können ihren Sport danach nicht mehr ausüben. Die Regeln dahinter stammen aus Gesetzen, aus Angaben der VBG und aus Versicherungsbedingungen, die Gerichte zitiert haben.
| Phase | Angestellter Zweitliga-Profi mit eigener Sportinvaliditätsversicherung | Semi-Profi in der Regionalliga mit BU aus dem Hauptberuf | Selbständiger Tennisprofi ohne VBG-Schutz und ohne private Absicherung |
|---|---|---|---|
| Woche 1 bis 6 | Verein zahlt das Gehalt weiter | Arbeitgeber im Hauptberuf zahlt das Gehalt weiter | Keine Entgeltfortzahlung, kein Einkommen |
| Ab Woche 7, in der Regel bis Woche 78 | Verletztengeld der VBG: 80 % des Regelentgelts, höchstens rund 8.000 € im Monat. Dazu das Tagegeld der Sportinvaliditätsversicherung ab der vereinbarten Karenz, zum Beispiel ab dem 43. Tag | Verletztengeld der VBG nur, wenn beide VBG-Kriterien erfüllt sind, sonst Krankengeld der Krankenkasse | Nur eine selbst vereinbarte Leistung, etwa ein Krankentagegeld |
| Nach dem Karriereende | Einmalzahlung der vereinbarten Summe, bei einem Anbieter bis zum Fünffachen des festen Jahreseinkommens. Verletztenrente der VBG nur bei mindestens 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt | BU-Rente nur, wenn der Hauptberuf in der Regel zu mindestens 50 % nicht mehr ausübbar ist. Die Vergütung aus dem Sport ersetzt niemand | Keine Leistung. Erwerbsminderungsrente nur, wenn er kaum noch arbeiten kann |
Der Zweitliga-Profi ist am besten abgesichert, weil zwei Systeme greifen:
- Die VBG ersetzt nach sechs Wochen Gehaltsfortzahlung einen Teil seines Einkommens, bei hohem Gehalt aber nur einen Bruchteil.
- Die Sportinvaliditätsversicherung zahlt die Einmalsumme, sobald ein Arzt die dauerhafte und vollständige Sportunfähigkeit bestätigt, auch wenn er danach als Trainer arbeiten könnte.
Beim Semi-Profi entscheidet der Hauptberuf über alles Weitere. Sein Gehalt läuft als Arbeitnehmer zunächst sechs Wochen weiter (Quelle: EntgFG § 3). Als Bürokaufmann kann er mit dem verletzten Knie oft weiterarbeiten, dann zahlt die BU nicht, und die Vergütung aus der Regionalliga fällt ersatzlos weg. Als Elektriker, der auf Leitern arbeitet, kann ihn dieselbe Verletzung dagegen berufsunfähig machen.
Der selbständige Tennisprofi steht am schlechtesten da. Ohne Anstellung hat er beim Sport keinen gesetzlichen Unfallschutz, solange er sich nicht freiwillig bei der VBG versichert hat. Ohne private Absicherung ersetzt ihm nach dem Karriereende niemand das Einkommen aus dem Sport.
Experten-Tipp:
Nicht Ihr Gehalt macht Sie zum Profi, sondern Ihre Liga
„Die gängige Faustregel lautet: Profi ist, wer überwiegend vom Sport lebt. In den Annahmerichtlinien gängiger Unfalltarife zieht aber die Spielklasse die Grenze, im Handball und Eishockey schon ab der zweiten Liga. Auch Sportler in Förderstellen von Bundeswehr und Polizei fallen dort heraus. Mein Rat: Lassen Sie Liga, Vertrag und Förderstatus vorab per anonymer Risikovoranfrage einstufen, bevor Sie irgendwo einen Antrag stellen.“
Wann zahlt die Sportinvaliditätsversicherung?
Die Sportinvaliditätsversicherung zahlt, wenn Sie Ihre versicherte Sportart wegen eines Unfalls oder einer Krankheit auf Dauer vollständig nicht mehr aktiv ausüben können. Ein Arzt muss das bestätigen. Ob ein Unfall oder eine Krankheit die Ursache ist, spielt grundsätzlich keine Rolle. Wie lange der Zustand anhalten muss und welche Ursachen ausgeschlossen sind, regelt jedes Bedingungswerk selbst.
Wann gilt ein Sportler als sportinvalide?
In den vom Finanzgericht Düsseldorf zitierten Bedingungen muss die versicherte Person „auf Dauer vollständig außerstande“ sein, ihre Sportart aktiv auszuüben. Ein niedergelassener Arzt muss das bestätigen (Quelle: FG Düsseldorf). Eine Teilleistung gibt es nicht. Wer noch in einer tieferen Liga spielen kann, geht nach diesem Wortlaut leer aus.
Wie lange der Zustand voraussichtlich andauern muss, legen die Bedingungen unterschiedlich fest. Ein Spezialanbieter verlangt, dass die dauernde Sportunfähigkeit innerhalb von 24 Monaten nach Unfall oder Krankheitsbeginn eintritt und binnen weiterer sechs Monate ärztlich festgestellt wird. In der BU reicht dagegen bei vielen Tarifen schon eine Prognose über sechs Monate (Quelle: Stiftung Warentest).
Keine Verweisung auf den Trainerjob
Anders als in der BU spielt es keine Rolle, ob Sie nach dem Karriereende als Trainer, Scout oder in einem anderen Beruf arbeiten können. Maßstab ist allein Ihre Sportart, eine Verweisung auf andere Tätigkeiten sehen die bekannten Bedingungen nicht vor. In der BU kann der Versicherer dagegen auf eine andere Tätigkeit verweisen, wenn das vereinbart ist und die Tätigkeit Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Das gilt je nach Vertrag für einen Beruf, den Sie tatsächlich ausüben, oder auch für einen, den Sie ausüben könnten (Quelle: VVG § 172).
Was zahlt die Versicherung?
Im Leistungsfall erhalten Sie eine Einmalzahlung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, keine monatliche Rente. Spezialanbieter versichern bis zu einem Vielfachen des festen Jahreseinkommens, ein Anbieter bis zum Fünffachen. Erfolgsboni und andere schwankende Einnahmen zählen dabei nicht mit.
- Die Obergrenzen der Anbieter liegen zwischen fünf und 20 Millionen Euro, höhere Summen gibt es nur nach Einzelprüfung. Wie viel Sie tatsächlich versichern können, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Gesundheitsprüfung ab. Das Geld steht Ihnen frei zur Verfügung, etwa für Studium, Umschulung oder den Übergang in einen neuen Beruf.
- Viele Verträge enthalten zusätzlich ein Tagegeld bei vorübergehender Sportunfähigkeit. In den Bedingungen aus dem Düsseldorfer Urteil zahlte es ab dem 60. oder 90. Tag, jeweils für höchstens 365 Tage. Der vom Finanzgericht Niedersachsen geprüfte Vertrag zahlte schon ab dem 43. Tag (9 K 165/20). Damit schließt das Tagegeld an die sechswöchige Entgeltfortzahlung an (Quelle: EntgFG § 3).
- Optional lässt sich ein Todesfallbaustein vereinbaren. In einem vom Finanzgericht Niedersachsen geprüften Vertrag galt auch ein Herzinfarkt bei der Sportausübung als unfallbedingter Tod (Quelle: FG Niedersachsen). Wer bereits eine Risikolebensversicherung hat, braucht diesen Baustein oft nicht.
Welche Ausschlüsse sind typisch?
Besonders streitanfällig sind Vorschäden und Verschleiß. In den vom Finanzgericht Niedersachsen zitierten Bedingungen sind degenerative Erkrankungen und Abnutzung durch Überlastung ausgeschlossen, außer ein versicherter Unfall hat sie unmittelbar verursacht. Zudem musste der Unfall oder die Krankheit die Sportinvalidität „ausschließlich und unabhängig von irgendeiner anderen Ursache“ herbeiführen.
Vorgeschädigte Körperteile schließen Versicherer oft per Einzelvereinbarung aus, zum Beispiel ein bestimmtes Knie. Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat sich mit einem solchen Vertrag nach deutschem Recht befasst. Danach greift der Ausschluss schon, wenn der ausgeschlossene Bereich die Sportunfähigkeit nur mitverursacht (Quelle: OGH). Ein Rennsportler ging deshalb leer aus.
Weitere übliche Ausschlüsse sind laut den Bedingungen im Düsseldorfer Urteil Alkoholismus, Drogenkonsum, Selbstverstümmelung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Motorsport, das Steuern von Flugzeugen sowie Bürgerkrieg. Ältere Bedingungen schlossen auch Doping und psychische Reaktionen aus. Ob psychische Erkrankungen versichert sind, müssen Sie im jeweiligen Vertrag prüfen.
Laufzeit und Verlängerung
Eine Sportinvaliditätsversicherung läuft in der Regel nur ein Jahr und verlängert sich dann. Beide Verträge im Fall des Finanzgerichts Niedersachsen hatten eine Laufzeit von einem Jahr. Ein Spezialanbieter behält sich vor, den Vertrag nach einem Schaden oder mindestens 30 Ausfalltagen zur nächsten Hauptfälligkeit, also zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres, zu ändern oder zu kündigen.
Für Sie bedeutet das: Nach einer schweren Verletzung kann die Verlängerung einen Ausschluss für das verletzte Gelenk oder einen höheren Beitrag bringen. Einen lebenslangen Schutz wie in der BU gibt es nicht. Feste Laufzeiten von zwei oder drei Jahren schützen davor, kosten aber mehr. Außerdem muss der Versicherungsfall während der Vertragslaufzeit eintreten.
Ob eine Sportinvaliditätsversicherung im Ernstfall zahlt, entscheiden also Details im Bedingungswerk: Prognosezeitraum, Krankheitsdefinition, Ausschlüsse und Verlängerungsrecht. Zwei Verträge mit gleicher Summe können im Leistungsfall völlig unterschiedlich ausgehen. Diese Unterschiede erkennen Sie nur, wenn Sie die Bedingungen nebeneinanderlegen.
Sportinvaliditätsversicherung: Bedingungen prüfen, bevor es darauf ankommt
Ob Ihr Vertrag im Ernstfall zahlt, steht im Kleingedruckten. Wir legen die Bedingungen der Spezialversicherer für Sie nebeneinander und zeigen Ihnen, wo die Unterschiede liegen.
- Prognosezeitraum und Krankheitsdefinition im direkten Vergleich
- Körperteil-Ausschlüsse und Mitursachen-Klauseln geprüft
- Klarheit über Verlängerung und Kündigungsrecht nach einem Schaden
Was kostet eine Sportinvaliditätsversicherung?
Eine Sportinvaliditätsversicherung kostet im veröffentlichten Tarif eines Schweizer Spezialanbieters 0,5 bis 2,0 Prozent der Versicherungssumme pro Jahr, gerechnet in Franken. Ein 26-jähriger Fußballprofi zahlt dort zum Beispiel 0,80 Prozent, bei 2,5 Millionen Franken Summe also 20.000 Franken im Jahr. Den Ausschlag geben Summe, Eintrittsalter und Sportart.
Die Beitragssätze dieses Anbieterbeispiels stammen aus der Beitragsübersicht der Wunderlich Financial Consulting GmbH, Stand Februar 2026. Der Schweizer Assekuradeur zeichnet Verträge im Auftrag von Lloyd’s, die Tabelle gilt für Sportler mit Wohnsitz in der Schweiz, San Marino oder Großbritannien. Für Sportler in Deutschland liegen die Sätze nach unserer Erfahrung in ähnlicher Größenordnung.
Wovon hängt der Beitrag ab?
Im veröffentlichten Tarif eines Schweizer Spezialanbieters, gerechnet in Franken, wirken die folgenden Faktoren auf den Beitrag. Die Werte gelten nur für diesen Anbieter und zeigen die Größenordnung, keinen Marktdurchschnitt.
| Faktor | Wirkung im Anbieterbeispiel |
|---|---|
| Versicherungssumme | Beitrag steigt proportional, Summe höchstens das Fünffache des festen Jahreseinkommens |
| Eintrittsalter | Fußball: 0,60 % mit 18 Jahren, 1,90 % mit 35 Jahren |
| Sportart | Von 0,50 % (Golf bis 30 Jahre) bis 2,00 % (Leichtathletik Lauf und Sprung ab 28 Jahren) |
| Karenz beim Tagegeld | Ab dem 60. Tag 30 % günstiger, ab dem 90. Tag 60 % günstiger als ab dem 43. Tag |
| Feste Laufzeit | 2 Jahre plus 12,5 % (Tagegeld plus 25 %), 3 Jahre plus 25 % (Tagegeld nicht möglich), nur bis Eintrittsalter 27 |
| Zahlweise | Jährlich ohne Aufschlag, monatlich plus 7 % |
| Schadenfreiheit | 20 % Rabatt ab der nächsten Hauptfälligkeit ohne Schadenmeldung |
| Geschlecht | Kein Einfluss, gleicher Beitrag für Frauen und Männer |
Beispiel: So teuer wird der Schutz mit dem Alter
Für Fußballprofis zeigt die Beitragsübersicht, wie stark das Eintrittsalter wirkt. Die Beträge haben wir aus den veröffentlichten Sätzen für eine Million Franken versicherter Summe berechnet, ohne Tagegeld und ohne Versicherungsteuer.
| Eintrittsalter | Beitragssatz Fußball | Jahresbeitrag bei 1.000.000 Franken Summe |
|---|---|---|
| 18 Jahre | 0,60 % | 6.000 |
| 22 Jahre | 0,70 % | 7.000 |
| 26 Jahre | 0,80 % | 8.000 |
| 30 Jahre | 1,30 % | 13.000 |
| 33 Jahre | 1,70 % | 17.000 |
| 35 Jahre | 1,90 % | 19.000 |
Mit 33 Jahren kostet derselbe Schutz also fast dreimal so viel wie mit 18 Jahren. Laut den Bedingungen des Anbieters steigt der Beitrag mit dem Alter auch im laufenden Vertrag. Wer früh abschließt, zahlt deshalb nicht dauerhaft den Einstiegssatz, beginnt aber auf einem deutlich niedrigeren Niveau.
Musterrechnung: 18-jähriger Fußballprofi mit 200.000 Franken Jahreseinkommen
Der Anbieter rechnet in seinem Muster mit einem 18-jährigen Profi, der 200.000 Schweizer Franken im Jahr verdient. Versicherbar ist das Fünffache, also eine Million Franken. Dafür fallen 6.000 Franken im Jahr an, für einen Unfalltodschutz über 500.000 Franken weitere 800 Franken. Ein Tagegeld von 550 Franken ab dem 43. Tag kostet 14.245 Franken. Insgesamt zahlt der junge Profi 21.045 Franken im Jahr. Auffällig: Rund zwei Drittel des Beitrags entfallen auf das Tagegeld für vorübergehende Ausfälle. Wer die Karenz, also die Wartezeit bis zum ersten Tagegeld, an die Entgeltfortzahlung koppelt oder später beginnen lässt, spart hier am meisten.
Nachwuchs: Pakete ab rund 420 Franken im Jahr
Für Nachwuchsspieler von 15 bis 21 Jahren mit Vertrag und bis zu 10.000 Franken Jahresverdienst bietet der Schweizer Spezialanbieter aus der Beitragsübersicht Pakete an. 25.000 Franken Summe plus 15 Franken Tagegeld kosten 422,56 Franken im Jahr, die doppelte Leistung 845,12 Franken. Später ist ein Wechsel in den Profitarif ohne neue Gesundheitsprüfung möglich.
So senken Sie den Beitrag
Mit diesen Stellschrauben sparen Sie, ohne am wichtigsten Schutz zu kürzen:
- Früh abschließen: Der Beitragssatz hängt am Alter, und eine kurze Krankengeschichte bedeutet weniger Ausschlüsse.
- Karenz an die Entgeltfortzahlung koppeln: Bis zum 42. Tag zahlt der Verein das Gehalt, ein späterer Beginn des Tagegelds senkt den Beitrag deutlich.
- Tagegeld am Bedarf ausrichten: Leistungsdauern von 730 oder 1.095 Tagen kosten im Anbieterbeispiel 20 oder 31 Prozent mehr.
- Jährlich zahlen: Unterjährige Zahlung kostet drei bis sieben Prozent Aufschlag.
- Summe jährlich anpassen: Sinkt Ihr Einkommen nach einem Wechsel, zahlen Sie sonst für eine Summe, die gar nicht versicherbar ist.
- Unfalltod nur bei Bedarf: Mit einer bestehenden Risikolebensversicherung brauchen Sie den Baustein oft nicht.
Im Anbieterbeispiel entfallen rund zwei Drittel des Beitrags auf das Tagegeld. Welche Karenz und Leistungsdauer zu Ihrem Vertrag mit dem Verein passen, rechnen wir in einer kostenfreien Beratung mit Ihnen durch. Die Varianten sehen Sie anschließend nebeneinander im persönlichen Angebot.
Experten-Tipp:
Sparen Sie am Tagegeld, nicht an der Laufzeit
„Wer beim Beitrag sparen will, verzichtet oft zuerst auf die feste Laufzeit. Das halte ich für den falschen Hebel: Im Jahresvertrag kann der Versicherer nach einer Verletzung neue Ausschlüsse verlangen oder kündigen. Der größte Kostenblock ist das Tagegeld, im Anbieterbeispiel rund zwei Drittel des Beitrags. Rechnen Sie Verletztengeld und Krankengeld dagegen, wählen Sie eine spätere Karenz und sichern Sie sich früh eine feste Laufzeit.“
Ist die Sportinvaliditätsversicherung steuerlich absetzbar?
Ja, aber nur als Sonderausgaben, nicht als Werbungskosten. Das Finanzgericht Düsseldorf hat 2021 entschieden, dass die Versicherung auch private Unfälle und Krankheiten abdeckt und deshalb einer BU gleicht (Quelle: FG Düsseldorf). Das Finanzgericht Niedersachsen sah das 2022 für einen Bundesliga-Lizenzspieler genauso (9 K 165/20). Beide Gerichte haben die Revision zugelassen.
In der Praxis bringt der Abzug meist keinen Steuervorteil. Sonstige Vorsorgeaufwendungen sind zusammen mit der Kranken- und Pflegeversicherung auf 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbständige begrenzt (Quelle: EStG § 10). Schöpfen schon die Kranken- und Pflegebeiträge diese Grenze aus, wirkt sich die Sportinvaliditätsversicherung nicht mehr aus.
Das Versicherungsteuergesetz (VersStG) befreit Versicherungen gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, wenn die Leistung der Versorgung der versicherten Person dient. Für die Unfallversicherung gilt diese Befreiung ausdrücklich nicht (Quelle: VersStG § 4). Auf Unfallbausteine kann deshalb Versicherungsteuer anfallen. Klären Sie die steuerliche Behandlung Ihres Vertrags mit einem Steuerberater.
Ihr Fahrplan: Welche Absicherung wann zählt
Welche Absicherung ein Sportler braucht, ändert sich mit jeder Phase seiner Karriere. Wer die Entscheidungen zum richtigen Zeitpunkt trifft, zahlt niedrigere Beiträge und hat weniger Ausschlüsse im Vertrag. Diese sechs Etappen sollten Sportler und ihre Eltern im Blick haben:
- Schulzeit: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Schüler lässt sich bei vielen Tarifen schon ab zehn oder 15 Jahren abschließen, solange die Krankenakte noch kurz ist (Quelle: Stiftung Warentest). Der Vertrag bleibt bestehen, auch wenn Sie später Profi werden.
- Nachwuchsvertrag: Ob Sie gesetzlich unfallversichert sind, entscheidet Ihr Vertrag. Gehalt, Urlaub und Krankmeldepflichten sprechen für eine Beschäftigung, melden Sie deshalb jede Verletzung der Berufsgenossenschaft. Ein Spezialanbieter bietet Spielern von 15 bis 21 Jahren Nachwuchspakete an, aus denen sie später ohne neue Gesundheitsprüfung in den Profitarif wechseln können.
- Erster Profivertrag: Jetzt lohnt sich die Sportinvaliditätsversicherung, und der Beitragssatz hängt am Eintrittsalter. Im Anbieterbeispiel zahlen Fußballer mit 18 Jahren 0,60 Prozent der Summe, mit 33 Jahren 1,70 Prozent. Eine feste Laufzeit von zwei oder drei Jahren gibt es dort nur bis zum Eintrittsalter 27.
- Vereinswechsel oder Gehaltssprung: Passen Sie die Versicherungssumme an, nach oben wie nach unten. Versicherbar ist nur ein Vielfaches Ihres festen Jahreseinkommens ohne Boni, für eine zu hohe Summe zahlen Sie Beitrag ohne Gegenwert. Prüfen Sie zugleich, ob die Karenz beim Tagegeld noch zur Entgeltfortzahlung im neuen Vertrag passt.
- Nach einer schweren Verletzung: Im Jahresvertrag kann der Versicherer den Vertrag zur nächsten Hauptfälligkeit ändern oder kündigen, etwa mit einem Ausschluss für das verletzte Gelenk oder einem höheren Beitrag. Eine feste Laufzeit schützt davor. Lassen Sie jede Änderung prüfen, bevor Sie sie annehmen.
- Karriereende: Die Sportinvaliditätsversicherung sichert nur Ihre Sportart und verliert mit dem letzten Spiel ihren Zweck. Für den neuen Beruf kommen eine neue BU oder eine Grundfähigkeitsversicherung in Frage, mit langer Verletzungshistorie wird die Gesundheitsprüfung aber deutlich schwieriger. Wer schon als Schüler eine BU abgeschlossen hat, ist hier im Vorteil.
Aktuelle Testergebnisse zur Sportinvaliditätsversicherung
Für die Sportinvaliditätsversicherung gibt es keine öffentlichen Tests oder Ratings, wie sie etwa für die BU üblich sind. An die Stelle eines Testsiegers treten deshalb wenige Klauseln, die im Leistungsfall den Ausschlag geben. Diese Kriterien sollten Sie in jedem Angebot prüfen.
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Die folgenden Kriterien beruhen auf Bedingungen, die Gerichte in Urteilen zitiert haben, und auf den Punkten, die dort zum Streit führten.
| Kriterium | Verbraucherfreundlich | Problematisch |
|---|---|---|
| Leistungsauslöser | Bezug auf Ihre Sportart auf dem bisherigen Niveau, Bestätigung durch den eigenen Facharzt | „Vollständig“ ohne Bezug zum Niveau, Entscheidung nur durch Ärzte des Versicherers |
| Krankheiten | Alle Krankheiten versichert | Nur erstmals akut auftretende Krankheiten |
| Verschleiß und Überlastung | Kein Ausschluss oder nur für bei Abschluss bekannte Schäden | Pauschaler Ausschluss von Überlastung und Mikroverletzungen |
| Körperteil-Ausschlüsse | Eng auf eine Diagnose begrenzt, befristet, mit Überprüfung | Ganzes Gelenk einschließlich Folgen, unbefristet |
| Mitursachen | Ausschluss greift nur bei überwiegender Ursache | Schon eine Mitursache genügt |
| Prognosezeitraum | Kurz, mit klarer Regel, ab wann der Zustand als dauerhaft gilt | Lange Prognose ohne feste Regel |
| Comeback | Nur Pflichtspiele auf dem versicherten Niveau zählen, Reha-Einsätze ausgenommen | Undefinierte „Spiele“, unbefristete Rückzahlungspflicht |
| Verlängerung | Feste Laufzeit oder Verzicht auf Kündigung nach Schaden | Kündigungs- oder Änderungsrecht nach jedem Schaden |
| Versicherungsfall nach Vertragsende | Eintritt der Verletzung in der Laufzeit genügt | Auch die ärztliche Feststellung muss in die Laufzeit fallen |
Checkliste: Das prüfen Profis vor dem Abschluss
Gehen Sie diese Punkte vor der Unterschrift durch, am besten mit den Bedingungen neben dem Angebot:
- Ist die versicherte Sportart im Versicherungsschein so gefasst, dass sie Ihre Position und Ihre Liga abdeckt?
- Sind Krankheiten allgemein versichert oder nur erstmals akut auftretende?
- Welche Körperteile sind ausgeschlossen, und greift der Ausschluss schon bei einer Mitursache?
- Wie lange muss die Sportunfähigkeit voraussichtlich bestehen, und welche Fristen gelten für Meldung und ärztliche Feststellung?
- Ab welchem Tag zahlt das Tagegeld, und passt die Karenz zu Ihrer Entgeltfortzahlung?
- Darf der Versicherer nach einer Verletzung kündigen oder neue Ausschlüsse vereinbaren?
- Sind ein Comeback-Versuch oder ein Einsatz zur Rehabilitation unschädlich?
- Zahlt die Versicherung an Sie oder an Ihren Verein?
- Haben Sie alle Vorverletzungen, Arthroskopien und Physiotherapie-Serien im Antrag vollständig angegeben?
- Weicht der Versicherungsschein vom Antrag ab, etwa durch einen neuen Ausschluss? Dann können Sie innerhalb eines Monats in Textform widersprechen (Quelle: VVG § 5).
So läuft ein Angebot über uns ab
Für eine Sportinvaliditätsversicherung holen wir über Spezialversicherer ein persönliches Angebot für Sie ein. Dafür brauchen wir Ihre Sportart, Ihren Vertrag, Ihr festes Einkommen und Ihre vollständige Verletzungshistorie. Wir prüfen vorab, welche Summe, Laufzeit und welches Tagegeld für Sie versicherbar sind. Danach legen wir die Bedingungen nebeneinander und zeigen Ihnen die Unterschiede bei Ausschlüssen und Verlängerung.
Bei einer Versicherung mit Millionensumme und Alles-oder-nichts-Leistung wiegt ein Beratungsfehler schwer. Ein Versicherungsexperte haftet nach § 63 VVG für Schäden aus einer fehlerhaften Beratung (Quelle: VVG § 63). Diese Verbindlichkeit bietet weder ein Vergleichsportal noch eine AI-Auskunft.
Weil keine öffentlichen Preislisten den deutschen Markt abbilden, sehen Sie Ihren Beitrag und Ihre Bedingungen erst im konkreten Angebot. Ob ein Ausschluss für ein vorgeschädigtes Knie verhandelbar ist, zeigt sich ebenfalls erst dort. Je früher Sie anfragen, desto mehr Spielraum gibt es.
Ihr persönliches Angebot zur Sportinvaliditätsversicherung
Sie kennen jetzt die Klauseln, auf die es ankommt. Wie Ihr Beitrag und Ihre Bedingungen konkret aussehen, zeigt erst das Angebot, und das holen wir für Sie ein.
- Anfrage bei Spezialversicherern mit Ihrer vollständigen Verletzungshistorie
- Bedingungsvergleich zu Ausschlüssen, Tagegeld und Verlängerung
- Auch für Semi-Profis und Nachwuchsspieler mit Vertrag
- Beratung mit Haftung nach § 63 VVG
Sportinvalidität beantragen: Wie läuft der Leistungsfall ab?
Sportinvalidität beantragen Sie beim Versicherer: Sie melden den Unfall oder die Erkrankung unverzüglich, lassen die dauerhafte Sportunfähigkeit ärztlich bestätigen und reichen die Unterlagen ein. Danach prüft der Versicherer, ob der Fall in die Vertragslaufzeit fällt und ob Ausschlüsse greifen. Einen einheitlichen Ablauf gibt es nicht, maßgeblich sind die Fristen und Pflichten in Ihren Bedingungen.
Schritt für Schritt zur Leistung
So gehen Sie vor, wenn eine Verletzung oder Krankheit Ihre Karriere bedroht:
- Verletzung behandeln lassen und dokumentieren: Gehen Sie sofort zum Arzt und folgen Sie seinen Anordnungen. Halten Sie den Hergang schriftlich fest, mit Datum, Ort und Zeugen.
- Versicherer früh informieren: Melden Sie den Schaden auch dann, wenn noch unklar ist, ob die Karriere endet. Ältere Bedingungen verlangten beim Tagegeld eine schriftliche Meldung innerhalb eines Monats.
- Arbeitsunfall parallel melden: Als angestellter Profi meldet Ihr Verein den Unfall an die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die VBG rät selbst, einen Unfall im Zweifel immer zu melden (Quelle: VBG).
- Ärztliche Bestätigung einholen: In den bekannten Bedingungen muss ein niedergelassener Arzt die dauernde Sportunfähigkeit bestätigen (Quelle: FG Düsseldorf). Der Versicherer kann zusätzlich eigene Ärzte beauftragen.
- Fristen einhalten: Ein Spezialanbieter verlangt, dass die dauernde Sportunfähigkeit binnen 24 Monaten eintritt und binnen weiterer sechs Monate festgestellt und geltend gemacht wird.
- Unterlagen vollständig einreichen: Dazu gehören Arztberichte, Befunde aus der Bildgebung, Operationsberichte, der Verlauf der Rehabilitation und die Einschätzung des Vereinsarztes.
- Entscheidung prüfen lassen: Lehnt der Versicherer ab oder verlangt er weitere Gutachten, lassen Sie die Begründung prüfen, bevor Sie zustimmen.
Gerade der letzte Schritt wird oft unterschätzt. Lehnt der Versicherer ab oder fordert er weitere Gutachten, stehen Sie einer Fachabteilung gegenüber, die solche Fälle täglich prüft. Als Ihre Versicherungsexperten stehen wir dann auf Ihrer Seite und prüfen die Begründung, bevor Sie etwas unterschreiben.
Wie lange dauert die Prüfung?
Bis zur Zahlung kann viel Zeit vergehen, weil die Dauerhaftigkeit ärztlich feststehen muss. Zum Vergleich: In der Berufsunfähigkeitsversicherung dauerte die Bearbeitung eines Leistungsantrags 2024 laut Leistungspraxisstudie 2026 von Franke und Bornberg im Schnitt 201 Tage (Quelle: Franke und Bornberg).
Was passiert bei einem Comeback?
Ein Comeback kann den Anspruch kosten oder eine Rückzahlung auslösen, wenn der Vertrag das vorsieht. Ein britisches Berufungsgericht hat eine Klausel bestätigt, nach der ein Spieler mit fünf oder mehr Spielen als vollständig genesen galt. Auch Einsätze in der Reserve zählten, selbst wenn sie der Rehabilitation dienten (Quelle: Court of Appeal).
Die vom Finanzgericht Niedersachsen zitierten deutschen Bedingungen enthalten keine solche Regel (9 K 165/20). Prüfen Sie trotzdem vor jedem Testspiel oder Comeback-Versuch, was Ihr Vertrag dazu sagt. In der privaten Unfallversicherung kann der Invaliditätsgrad bis zu drei Jahre nach dem Unfall neu bemessen werden (Quelle: VVG § 188).
Typische Streitpunkte im Leistungsfall
Aus Urteilen und Bedingungen lassen sich vier Punkte ablesen, an denen Leistungsanträge häufig hängen:
- Ein Vorschaden oder ein ausgeschlossenes Körperteil hat an der Sportunfähigkeit mitgewirkt.
- Der Versicherer wertet die Ursache als Verschleiß statt als Unfall oder akute Krankheit.
- Es ist strittig, ob die Unfähigkeit wirklich vollständig und dauerhaft ist oder ein Comeback möglich bleibt.
- Der Versicherungsfall ist möglicherweise nicht während der Vertragslaufzeit eingetreten.
Experten-Tipp:
Der Leistungsfall wird schon beim Antrag entschieden
„Im Leistungsfall dreht sich der Streit oft nicht um die neue Verletzung, sondern um die alte. Gutachten nach dem Schaden helfen dann nur begrenzt. Entscheidend ist der Antrag: Jede Arthroskopie gehört hinein, und ein Ausschluss sollte eng auf eine Diagnose begrenzt sein statt auf das ganze Gelenk. Heben Sie zudem Ihre sportmedizinischen Untersuchungen auf. Sie belegen später, dass das Knie vorher voll belastbar war.“
Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?
Bei einer Einmalzahlung in Millionenhöhe prüfen Versicherer jeden Antrag besonders genau. Lehnt Ihr Versicherer ab, stehen wir als Ihre Versicherungsexperten auf Ihrer Seite. Wir fordern die Begründung an, prüfen sie gegen Ihre Bedingungen und Ihren Antrag und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Sie müssen sich nicht allein mit Gutachten und Fristen auseinandersetzen. Diesen Beistand bietet keine AI-Auskunft und kein Vergleichsportal.
Hobbysportler: Zahlt die BU bei Sportverletzungen?
Ja, die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt auch nach einer Sportverletzung, unabhängig von der Ursache. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können, in der Regel zu mindestens 50 Prozent. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) enthalten keinen Ausschluss für Sport (Quelle: GDV).
Ein Hobbysportler braucht deshalb keine Sportinvaliditätsversicherung, die es ohnehin nur für Berufssportler gibt. Seine BU ersetzt das Einkommen aus dem Beruf, und genau das ist nach einer schweren Verletzung in Gefahr. Ausschlüsse für einzelne Sportarten entstehen nur, wenn der Versicherer sie bei der Antragsprüfung vereinbart.
Wann eine Sportverletzung zur BU führt
Ob eine Verletzung zur Berufsunfähigkeit führt, hängt vom Beruf ab. Ein Kreuzbandriss kann einen Elektriker, der auf Leitern arbeitet, dauerhaft aus dem Beruf drängen. Ein Bürokaufmann kann mit derselben Verletzung oft nach einigen Wochen weiterarbeiten. Heilt die Verletzung innerhalb weniger Monate aus, zahlt die BU keine Rente.
Was Berufsunfähigkeit bedeutet, regelt § 172 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) (Quelle: VVG § 172). Die Schwelle von 50 Prozent und den Prognosezeitraum legen die Versicherungsbedingungen fest, nicht das Gesetz. Mehr zu den Voraussetzungen lesen Sie unter Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit.
Unfälle und Verletzungen sind laut der Leistungspraxisstudie 2025 von Franke und Bornberg nur in etwa jedem 13. Leistungsfall die Ursache einer Berufsunfähigkeit (Quelle: Franke und Bornberg). Weit häufiger beenden Krankheiten das Arbeitsleben. Für Sportler zählt die BU deshalb doppelt: Sie zahlt nach dem Sportunfall und bei jeder Krankheit.
§ 172 VVG im Wortlaut lesen
(1) Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
(3) Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Gefährliche Sportarten: Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung
Die meisten Freizeitsportarten versichern BU-Versicherer ohne Aufpreis. Ein Versicherer nennt Fußball, Handball sowie Ski und Snowboard auf gesicherten Pisten ausdrücklich als zuschlagsfrei. Bei Risikosportarten entscheidet jeder Versicherer selbst: Er nimmt normal an, verlangt einen Zuschlag, schließt die Sportart aus oder lehnt ab.
Oft entscheidet die Ausübungsform, nicht die Sportart allein. Wettkampf oder Freizeit, Tauchtiefe, Höhe und Alleingang beim Bergsport oder die Turnierklasse beim Reiten machen den Unterschied. Zuschläge liegen nach unserer Beratungserfahrung häufig zwischen 25 und 100 Prozent des Grundbeitrags.
Sehr riskante Sportarten wie Freeclimbing oder Base-Jumping führen bei einem Versicherer nach eigenen Angaben fast immer zur Ablehnung. Ein Ausschluss nur für die Sportart kann günstiger sein als ein Zuschlag, lässt aber genau das Sportrisiko ungeschützt. Beispiele und Einstufungen finden Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung trotz gefährlichen Hobbys.
Experten-Tipp:
Der Sportausschluss in der BU ist oft ein Scheinschutz
„Ein Ausschluss der Sportart wirkt wie die elegante Lösung: kein Aufpreis, voller Schutz für alles andere. Wer seinen Sport regelmäßig betreibt, kauft damit aber einen Scheinschutz. Ausgeschlossen ist genau das Risiko, das Sie zusätzlich eingehen. Mein Rat: Nehmen Sie bei regelmäßigem Sport den Zuschlag in Kauf und vereinbaren Sie, dass der Versicherer ihn überprüft, wenn Sie die Sportart später aufgeben.“
Sportarten und Verletzungen vollständig angeben
Sie müssen alle Umstände angeben, nach denen der Versicherer im Antrag in Textform fragt (Quelle: VVG § 19). Dazu gehören Risikosportarten, Wettkampfteilnahmen und behandelte Sportverletzungen, auch eine Physiotherapie nach einer Zerrung. Verschweigen Sie etwas, kann der Versicherer zurücktreten und im Leistungsfall die Zahlung verweigern.
Das ist kein Randproblem: Laut der Leistungspraxisstudie 2025 von Franke und Bornberg betrifft die Hälfte der BU-Ablehnungen wegen einer Anzeigepflichtverletzung Versicherte bis 35 Jahre. Kleine Sportverletzungen wirken beim Antrag oft unwichtig. Im Leistungsfall prüft der Versicherer sie aber genau.
Neues Hobby nach Vertragsabschluss
Beginnen Sie nach Vertragsabschluss mit einem Risikosport, müssen Sie das in der BU in der Regel nicht melden. Eine Gefahrerhöhung zählt dort nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart ist (Quelle: VVG § 158). Die GDV-Musterbedingungen enthalten keine solche Klausel. Prüfen Sie trotzdem Ihre eigenen Bedingungen.
Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten
Wenn Sie direkt bei einem Versicherer einen BU-Antrag stellen und abgelehnt werden, müssen Sie diese Ablehnung bei späteren Anträgen angeben. Das verschlechtert Ihre Chancen auch bei anderen Anbietern. Wir stellen deshalb eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern, ohne Ihren Namen. So erfahren Sie vorab, wer Ihre Sportart normal, mit Zuschlag oder mit Ausschluss annimmt. Diesen Weg bieten weder AI-Auskunftstools noch Vergleichsportale.
Zahlt die Unfallversicherung bei Sportverletzungen?
Die private Unfallversicherung zahlt bei Sportverletzungen, wenn ein Unfall im Sinne des Gesetzes vorliegt und eine dauerhafte Beeinträchtigung bleibt. Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das Sie unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden (Quelle: VVG § 178). Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Freizeit- und Vereinssport ohne Bezahlung dagegen nicht.
Gesetzliche, private und Vereins-Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur bei versicherten Tätigkeiten, etwa im Beruf, in Schule und Studium oder auf dem Weg dorthin (Quelle: SGB VII § 2). Für bezahlte Sportler ist eine Verletzung im Training deshalb ein Arbeitsunfall. Wer in der Freizeit oder als Vereinsmitglied ohne Vergütung Sport treibt, ist nicht gesetzlich unfallversichert.
Viele Vereinsmitglieder sind zusätzlich über die Sportversicherung ihres Landessportbunds versichert. Die Leistungen sind gering: Beim Württembergischen Landessportbund gibt es für Erwachsene unter 20 Prozent Invalidität nichts und bei 20 Prozent 2.500 Euro. Bei über 45 bis 50 Prozent sind es 15.000 Euro, ab über 50 Prozent 20.000 Euro (Quelle: WLSB). Typische Knie- und Sprunggelenksschäden können damit durchs Raster fallen.
Die private Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr, also auch beim Sport in der Freizeit. So steht es in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) (Quelle: GDV). Abweichungen davon regelt jeder Tarif selbst.
Guten Schutz gibt es für einen 35-jährigen Erwachsenen mit Büroberuf laut Stiftung Warentest ab gut 100 Euro im Jahr (Quelle: Stiftung Warentest). Der Beitrag richtet sich nach dem Beruf, nicht nach dem Hobby.
Wann ist eine Sportverletzung ein Unfall?
Eine Sportverletzung ist ein Unfall, wenn etwas von außen auf Sie einwirkt: ein Sturz, ein Zusammenprall, ein Tritt. Knicken Sie dagegen ohne äußeren Einfluss um oder zerren Sie sich beim Richtungswechsel einen Muskel, gilt das als Eigenbewegung. Ohne erweiterten Unfallbegriff ist das nicht versichert. Gerichte schauen deshalb genau auf den Hergang.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Sturz mit Aufprall auf der Skipiste als Unfall gewertet, obwohl eine Ausweichbewegung ihn ausgelöst hatte (Urteil vom 06.07.2011, IV ZR 29/09). Maßgeblich war das unmittelbar verletzende Geschehen, also der Aufprall, nicht die Bewegung davor.
Die GDV-Musterbedingungen erweitern den Unfallbegriff um die erhöhte Kraftanstrengung. Versichert sind dann verrenkte Gelenke sowie gezerrte oder gerissene Muskeln, Sehnen, Bänder und Kapseln. Meniskus und Bandscheiben erfasst diese Regel ausdrücklich nicht, Knochenbrüche nennt sie ebenfalls nicht. Einzelne Tarife schließen Meniskusschäden und Knochenbrüche durch Eigenbewegung ein.
Haben Vorschäden oder Verschleiß mitgewirkt, kürzt der Versicherer die Leistung, nach den Musterbedingungen ab einem Anteil von 25 Prozent. Für Sportler mit beanspruchten Gelenken lohnt sich ein Tarif, der erst bei deutlich höheren Anteilen kürzt. Solche Tarife gibt es am Markt.
Was tun nach einer Sportverletzung?
Mit diesen Schritten sichern Sie Ihre Ansprüche aus allen Verträgen:
- Hergang festhalten: Notieren Sie, ob ein äußeres Ereignis wie ein Sturz oder Zusammenprall beteiligt war. Zeugen und Fotos helfen später.
- Arzt aufsuchen und Befunde sammeln: Jede Leistung setzt ärztliche Nachweise voraus.
- Fristen beachten: Nach den Musterbedingungen muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten eintreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden. Auf diese Fristen muss Ihr Versicherer Sie in Textform hinweisen (Quelle: VVG § 186).
- Vereinsversicherung melden: Beim Vereinssport melden Sie den Unfall zusätzlich über Ihren Verein an die Sportversicherung des Landessportbunds.
- BU-Leistung prüfen lassen: Fallen Sie länger aus und ist Ihr Beruf betroffen, lassen Sie prüfen, ob Ihre BU leistet.
Ist die Verletzung schon passiert, zählen jetzt jede Frist und jeder Befund. Gerade beim Unfallbegriff und bei Vorschäden prüfen Versicherer genau, ob sie zahlen müssen. Wir sehen uns Ihre Bedingungen aus BU und Unfallversicherung an und sagen Ihnen, welche Nachweise und Gutachten nötig sind. Will der Versicherer nicht zahlen, setzen wir Ihren Anspruch für Sie durch.
Unfallversicherung ersetzt keine BU
Die Unfallversicherung zahlt nur nach einem Unfall und nur eine Einmalzahlung nach Invaliditätsgrad. Wie stark die Verletzung Ihren Beruf einschränkt, spielt dafür keine Rolle. Krankheiten, die weit häufiger zur Berufsunfähigkeit führen, sind gar nicht versichert. Unfälle und Verletzungen sind laut der Leistungspraxisstudie 2025 nur in etwa jedem 13. BU-Leistungsfall die Ursache (Quelle: Franke und Bornberg).
Für Hobbysportler heißt das: Die BU sichert Ihr Einkommen, die Unfallversicherung ergänzt sie bei schweren Unfällen. Wie Sie beides kombinieren, lesen Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung. Wer einen Risikosport betreibt, sollte vor dem BU-Antrag wissen, wie die Versicherer seine Sportart einstufen. Das hängt von Sportart, Ausübungsform und Vorverletzungen ab und unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer.
Erst anonym anfragen, dann die Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen
Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Bevor Sie einen Antrag stellen, fragen wir bei mehreren Versicherern anonym an, wie sie Ihre Sportart einstufen.
- Ihr Name taucht in der Voranfrage nicht auf
- Vorab wissen, ob normale Annahme, Zuschlag oder Ausschluss der Sportart ansteht
- Kein Ablehnungseintrag, der spätere Anträge erschwert
Häufige Fragen zur Sportinvaliditätsversicherung
Wer ist sportinvalide, und wie oft beenden Verletzungen eine Profikarriere?
Im Alltag ist sportinvalide, wer durch eine Sportverletzung dauerhaft beeinträchtigt ist. So führt es auch der Duden. In der Versicherung gilt der Begriff enger. Sportinvalide ist dort, wer seine versicherte Sportart vollständig und auf Dauer nicht mehr ausüben kann, gleich ob ein Unfall oder eine Krankheit die Ursache ist.
Wie häufig das vorkommt, zeigt eine Studie von Koch und Kollegen mit 116 ehemaligen Profis der ersten und zweiten Bundesliga. Davon nannten 73 Befragte (62,9 Prozent) eine Verletzung als Grund für ihr Karriereende, bei 28 waren es chronische Verletzungen oder Verletzungsserien. Die Befragung betraf nur männliche Fußballprofis und sagt nichts über Versicherungsfälle aus.
Wie lange muss ich ausfallen, bis ich als dauerhaft sportunfähig gelte?
Eine einheitliche Frist gibt es nicht. Die Bedingungen Ihres Vertrags legen fest, wie lange die Sportunfähigkeit voraussichtlich andauern muss. Vermittler nennen für Sportinvaliditätsverträge häufig eine Prognose von mehr als 36 Monaten ohne Aussicht auf Besserung. Das entspricht dem Dauerhaftigkeitsbegriff der Unfallversicherung: Laut § 180 VVG ist eine Beeinträchtigung dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre besteht.
Für kürzere Ausfälle gibt es den Tagegeld-Baustein. Er zahlt erst nach einer vereinbarten Karenz, die bei sechs Wochen beginnen kann und damit an die Entgeltfortzahlung für Angestellte anschließt. Selbständige haben diese Brücke nicht und müssen die Karenz entsprechend wählen.
Was passiert mit der Versicherung, wenn ich den Verein oder die Sportart wechsle oder kein Profi mehr bin?
Das regeln die Bedingungen des einzelnen Vertrags. Eine ältere Deckungsnote der SIGNAL IDUNA aus dem Jahr 2015 sah vor, dass der Vertrag endet, wenn Sie keinen Profisport mehr ausüben, also nicht mehr überwiegend davon leben. In bestimmten Risikogruppen, darunter Fußball, passte der Versicherer ab dem Versicherungsjahr, in dem die versicherte Person 32 Jahre alt wurde, Beitrag oder Versicherungssumme an. Das Finanzgericht Niedersachsen spricht von „einem regelmäßigen Vertragsende nach Karriereabschluss“.
Die Sportart bestimmt die Risikogruppe und damit den Beitrag. Ein Wechsel der Sportart kann deshalb den Beitrag verändern. Prüfen Sie in den aktuellen Bedingungen, wann der Vertrag endet und welche Änderungen Sie melden müssen.
Was passiert, wenn ich Vorverletzungen im Antrag nicht angebe?
Sie müssen alle Umstände angeben, nach denen der Versicherer im Antrag in Textform fragt. Das schreibt § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor. Verletzen Sie diese Pflicht, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen. Voraussetzung ist, dass er Sie zuvor gesondert in Textform über die Folgen belehrt hat.
Im Leistungsfall wird es teuer: Tritt der Versicherer nach dem Versicherungsfall zurück, entfällt die Leistung, wenn der verschwiegene Umstand ursächlich war. Bei Arglist gilt das laut § 21 VVG immer. Gefragt wird typischerweise nach Behandlungen, Operationen und Arthroskopien der vergangenen Jahre. Geben Sie deshalb auch Physiotherapie-Serien und Verletzungen an, die Ihnen unwichtig erscheinen.
Wie können sich Profis absichern, wenn sie keine BU bekommen?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für Profisportler in der Regel nicht erhältlich. Es bleiben drei Bausteine, die zusammen wirken. Die Sportinvaliditätsversicherung deckt den Verlust der Sportfähigkeit durch Unfall und Krankheit. Zusätzlich bieten Spezialanbieter Unfalltarife für Berufssportler an, deren Beitrag sich nach Sportgruppe richtet. Sie zahlen aber nur nach einem Unfall und nach Invaliditätsgrad.
Dritter Baustein ist die gesetzliche Absicherung. Angestellte Profis sind über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bei Arbeitsunfällen geschützt, bei Krankheit zahlt nur das Krankengeld. Für die Zeit nach der Karriere kommen Alternativen zur BU wie eine Grundfähigkeitsversicherung in Frage. Je kürzer die Verletzungshistorie, desto leichter ist die Gesundheitsprüfung.
Wie viele Sportunfälle gibt es in Deutschland?
Eine Pilotstudie von Möller und Kollegen mit 2.002 Befragten ab 14 Jahren kommt für das Jahr 2022 auf rund 6,9 Millionen Menschen, die sich beim Sport verletzten. Sie wurden entweder ärztlich behandelt oder mussten pausieren. Der Verletzungsbegriff ist dort weit gefasst, die Zahl umfasst also auch leichte Verletzungen.
Deutlich kleiner ist die Zahl der Fälle, die eine Versicherung beschäftigen. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) führen rund 38.000 Sportunfälle pro Jahr zu Leistungen der privaten Unfallversicherer. Fußball macht davon 35 Prozent aus, Skifahren etwa jeden fünften Fall.
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