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Neue Förderprogramme für Immobilienbesitzer 2024

Foto von Swantje Niemann
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2024 soll es für Immobilienbesitzer mehrere neue Förderungen geben. Allerdings sind diese teilweise von dem plötzlichen Wegfall ursprünglich eingeplanter Mittel betroffen beziehungsweise ist unklar, wie sich dieser auf sie auswirken wird.

Förderung für Heizungstausch

Der Einbau einer klimafreundlichen Heizung kann im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem zinsgünstigen Kredit oder einem Zuschuss gefördert werden. Der Zuschuss setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: 

  • 30 Prozent Grundförderung
  • 25 Prozent Geschwindigkeitsbonus, wenn bis Ende 2024 beim Heizen auf erneuerbare Energien umsteigt
  • 30 Prozent einkommensabhängiger Bonus für Eigenheimbesitzer mit einem steuerpflichtigen Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr

Maximal übernimmt der Staat 70 Prozent der Investitionskosten und die maximale förderfähige Summe beträgt 30.000 Euro (Quelle: BMWK). Während Einzel­maßnahmen an der Gebäudehülle wie zum Beispiel eine verbesserte Dämmung für mehr Energieeffizienz vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden, kommt die Förderung für den Heizungsaustausch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Infografik des BMWK, auf der die eben genannten Förderungen noch einmal dargestellt sind.

Weitere geplante Programme

Im Rahmen eines Maßnahmenpakets für die Schaffung von mehr Wohnraum plant die Regierung für 2024 und 2025 weitere Förderungen (Quelle: BMWSB). Dazu gehören:

Icon Hochhaus

Umwandlung von Gewerbeimmobilien

2024 und 2025 soll ein neues KfW-Förderprogramm für Umwandlung von Gewerbe- zu Wohnimmobilien mit Volumen von 480 Millionen Euro aufgelegt werden, um zinsgünstige Kredite für diesen Zweck zu ermöglichen.

Icon Werkzeug

„Jung kauft alt“

Ein weiteres geplantes Förderprogramm ist ein Wohneigentumsprogramm, das das Wohneigentumsprogramm für Familien ergänzt. Es fördert den mit Sanierungsauflagen verbundenen Kauf von Bestandsgebäuden. Auch dieses Programm läuft über die KfW.

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Fehlende Mittel – noch unklare Folgen

Aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichts stehen Milliarden von Euro, mit denen die Regierung bei der Gestaltung von Förderungen kalkuliert hat, nicht länger zur Verfügung und es wurde eine Haushaltssperre verhängt (Quelle: Tagesschau). Bestimmte Förderungen können also nicht mehr beantragt werden und noch ist nicht klar, wie es mit anderen weitergeht. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist jedoch die Bundesförderung für effiziente Gebäude nicht von der Haushaltssperre betroffen (Quelle: BMWK).

Neuauflagen von ausgeschöpften Förderungen

Es gibt nicht nur neue Förderungen. Auch Förderprogramme, deren Mittel 2023 zunächst ausgeschöpft waren, wurden neu aufgelegt. Das betrifft beispielsweise den Zuschuss für barrierefreien Umbau, sowie einen Zuschuss für Immobilieneigentümer, die ihre E-Autos mit Solarenergie laden wollen.

Icon rotes X

Vergriffen oder gestoppt

Beide Förderungen sind jedoch nicht länger verfügbar. Der Zuschuss zum barrierefreien Umbau kann aufgrund der Ausgabensperre nicht mehr beantragt werden, auch wenn es weiterhin einen Kredit für diesen Zweck gibt (Quelle: KfW). Die Förderung für Solarstrom für E-Autos wurde nicht gestoppt, aber war binnen kürzester Zeit ausgeschöpft.


Weitergeführte Programme

Neben den neuen und wiedereingeführten Förderungen laufen verschiedene etablierte Förderprogramme weiter, zum Beispiel zinsgünstige Kredite für den Erwerb oder die Sanierung von Wohneigentum von der KfW oder die Förderung des BAFA von Einzel­maßnahmen zur energetischen Sanierung.

Neben den Förderungen auf Bundesebene gibt es auch diverse Programme auf kommunaler und auf Landesebene. Aufschluss darüber, welches Programm auf Ihre Situation passt, gibt unter anderem die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

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Katharina Burnus
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