Das erwartet Sie hier
Ob Sie Ihre Riester-Rente beleihen dürfen und wie Sie Ihr Guthaben trotzdem für Ihren Baukredit einsetzen.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Eine Riester-Rente können Sie nicht beleihen, abtreten oder verpfänden. Gefördertes Guthaben ist nach dem Gesetz nicht übertragbar.
- Einzige Ausnahme ist der Wohn-Riester-Kombivertrag: Dort werden Ihre Beiträge an das eigene Darlehen abgetreten und tilgen es.
- Für Ihren Baukredit können Sie Guthaben aus jedem Riester-Vertrag entnehmen, mindestens 3.000 Euro. Die Förderung bleibt erhalten.
- Kündigen Sie den Vertrag, um einen Kredit abzulösen, zahlen Sie Zulagen und Steuervorteil zurück.
Riester-Rente beleihen: Darf ich meinen Vertrag abtreten oder verpfänden?
Nein. Gefördertes Riester-Guthaben, die geförderten Beiträge und der Anspruch auf die Zulage sind nicht übertragbar. Eine Bank kann Ihren Vertrag deshalb nicht als Sicherheit annehmen. Für die eigene Wohnung dürfen Sie das Guthaben aber entnehmen und damit einen Baukredit tilgen, ohne die Förderung zu verlieren.
Reform 2027: Was das für das Beleihen bedeutet
Für Ihren bestehenden Riester-Vertrag ändert sich nichts: Abtreten und Verpfänden bleiben ausgeschlossen, die Entnahme für die eigene Wohnung bleibt möglich. Neue Wohn-Riester-Darlehen nach altem Recht gibt es nur bis 31.12.2026, ab 2027 nur nach neuem Recht. Im Altersvorsorgedepot ist die Entnahme für die Wohnung kein Pflichtangebot mehr, und für Entnahmen ab 01.01.2028 entfällt die Verzinsung des Wohnförderkontos.
| Regel | Riester-Vertrag bis 31.12.2026 | Neuer Vertrag ab 2027 |
|---|---|---|
| Abtreten, verpfänden, beleihen | nicht erlaubt | weiterhin nicht erlaubt |
| Entnahme zur Tilgung eines Baukredits | aus jedem Vertrag, mindestens 3.000 Euro | nur, wenn der Anbieter sie vorsieht |
| Wohn-Riester-Darlehen, Kombivertrag | Neuabschluss bis 31.12.2026 | zertifizierbar, Angebot der Bausparkassen offen |
| Verzinsung Wohnförderkonto | zwei Prozent im Jahr | entfällt für Verwendungen ab 2028 |
Rechtsgrundlage ist § 97 EStG. Danach sind das geförderte Altersvorsorgevermögen mit seinen Erträgen, die geförderten laufenden Beiträge und der Anspruch auf die Zulage nicht übertragbar. Was nicht übertragbar ist, können Sie weder abtreten noch verpfänden. Die Entnahme für die Wohnung regelt dagegen § 92a EStG.
Wie können Sie Riester-Guthaben für einen Kredit nutzen?
Als Sicherheit für einen Kredit taugt Ihr Riester-Vertrag nicht. Für einen Kredit, mit dem Sie Ihre selbst genutzte Wohnung gekauft oder gebaut haben, gibt es aber zwei erlaubte Wege: die Entnahme aus Ihrem Vertrag und den Wohn-Riester-Vertrag, in dem Darlehen und Sparvertrag verbunden sind.
Warum eine Abtretung nicht erlaubt ist
Bei einer gewöhnlichen Lebens- oder Rentenversicherung können Sie die Ansprüche an Ihre Bank abtreten oder verpfänden. Bei Riester verbietet das Gesetz diesen Weg für alles, was gefördert ist. Das Verbot soll sichern, dass das Geld im Alter zur Verfügung steht. Es gilt für Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Banksparpläne und Bausparverträge gleichermaßen.
Dieselbe Regel schützt Ihr Guthaben vor Gläubigern: Was nicht übertragbar ist, ist auch nicht pfändbar, soweit die Beiträge tatsächlich gefördert wurden. Der Schutz bleibt bei einer Beitragsfreistellung bestehen und endet erst mit der Kündigung. Einzelheiten stehen auf unserer Seite Ist die Riester-Rente pfändbar?
Ausnahme: der Wohn-Riester-Kombivertrag
Beim Kombivertrag nach § 1 Absatz 1a AltZertG gehören ein Darlehen und ein Riester-Sparvertrag zusammen. Es ist unwiderruflich vereinbart, dass das angesparte Guthaben das Darlehen tilgt. Ihre Beiträge werden dafür an das Darlehen abgetreten und gelten als geförderte Tilgung (§ 82 EStG).
Das Darlehen muss für die eigene Wohnung eingesetzt und spätestens bis zum 68. Lebensjahr getilgt sein. Die Abtretung bleibt also innerhalb Ihres eigenen zertifizierten Vertrags. Eine fremde Bank oder eine Privatperson kann sich auch hier nicht auf Ihr Riester-Guthaben stützen. Wie Sie Riester in einen solchen Vertrag umwandeln, steht auf der Seite Riester in Wohn-Riester umwandeln.
Entnahme zur Tilgung eines Baukredits
Ohne neuen Vertrag entnehmen Sie Guthaben aus Ihrem bestehenden Riester-Vertrag und tilgen damit den Kredit für Kauf oder Bau Ihrer selbst genutzten Wohnung. Das Gesetz nennt diesen Betrag Altersvorsorge-Eigenheimbetrag. Er ist keine schädliche Verwendung, Zulagen und Steuervorteil bleiben Ihnen also erhalten. Auch ein schon laufender Baukredit kann so getilgt werden.
Sie entnehmen das ganze Guthaben oder einen Teil, mindestens aber 3.000 Euro. Bei einer Teilentnahme müssen mindestens 3.000 Euro im Vertrag bleiben. Der Betrag kommt auf Ihr Wohnförderkonto, das bis zum Beginn der Auszahlungsphase mit zwei Prozent im Jahr wächst und dann versteuert wird.
Beispiel: In Ihrem Riester-Vertrag stehen 12.000 Euro. Sie können alles entnehmen und den Vertrag damit leeren. Oder Sie entnehmen höchstens 9.000 Euro, dann bleiben die vorgeschriebenen 3.000 Euro im Vertrag. Eine Entnahme von 10.000 Euro wäre nicht zulässig, weil nur 2.000 Euro im Vertrag blieben.
Was förderunschädlich ist und was nicht
Ob Sie die Förderung behalten, hängt allein davon ab, wofür das Geld fließt. Förderunschädlich ist nur, was der eigenen, selbst genutzten Wohnung dient oder im Riester-System bleibt. Alles andere zählt als schädliche Verwendung, auch wenn das Geld am Ende in eine Immobilie fließt.
- Tilgung eines Kredits für Kauf oder Bau der selbst genutzten Wohnung, per Entnahme ab 3.000 Euro.
- Tilgung über einen zertifizierten Wohn-Riester-Darlehens- oder Kombivertrag.
- Erwerb von Pflichtanteilen an einer Genossenschaft für die eigene Genossenschaftswohnung.
- Übertragung des Guthabens auf einen anderen zertifizierten Vertrag.
- Kündigung und Auszahlung, um einen Kredit abzulösen oder einen Engpass zu überbrücken.
- Entnahme für eine vermietete Wohnung, ein Ferienhaus oder einen Konsumkredit.
- Abtretung oder Verpfändung an eine Bank als Kreditsicherheit, die das Gesetz ausschließt.
Wie tilgen Sie einen Kredit mit Ihrem Riester-Guthaben?
Sie beantragen die Entnahme bei der Zentralen Zulagenstelle, spätestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlungsphase. Ihr Vertrag bleibt beim bisherigen Anbieter, der den Betrag nach dem Bescheid auszahlt. Einen Wohn-Riester-Vertrag schließen Sie dagegen beim neuen Anbieter ab.
1. Zweck prüfen
Prüfen Sie, ob der Kredit für Kauf oder Bau einer Wohnung aufgenommen wurde, in der Sie selbst wohnen, in Deutschland, der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum.
2. Betrag festlegen
Entnehmen Sie alles oder mindestens 3.000 Euro, sodass mindestens 3.000 Euro im Vertrag bleiben. Klären Sie mit der Bank, ob eine Sondertilgung möglich ist.
3. Antrag stellen
Beantragen Sie die Entnahme bei der Zentralen Zulagenstelle, spätestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlungsphase.
4. Belege aufheben
Heben Sie Darlehensvertrag, Tilgungsnachweis und Meldebescheinigung auf. Die Zulagenstelle führt ab jetzt Ihr Wohnförderkonto.
Die Zentrale Zulagenstelle erklärt das Verfahren auf ihrer Seite So geht Wohn-Riester. Wollen Sie umbauen statt tilgen, gelten höhere Mindestbeträge, die auf der Seite Umbau mit Wohn-Riester stehen. Wie Wohn-Riester insgesamt funktioniert, lesen Sie auf unserer Seite zum Wohn-Riester.
Wann verlieren Sie beim Beleihen die Förderung?
Die Förderung geht verloren, wenn Riester-Geld außerhalb der erlaubten Wege ausgezahlt wird oder Sie die Wohnung nicht mehr selbst nutzen. Dann fordert die Zulagenstelle Zulagen und Steuervorteil zurück. Die häufigsten Fehler entstehen, wenn ein Kredit schnell abgelöst werden soll.
- Kündigen statt entnehmen: Sie zahlen Zulagen und Steuervorteil zurück und versteuern die Erträge, obwohl die Entnahme denselben Kredit förderunschädlich getilgt hätte.
- Antrag zu spät: Nach Ablauf der Frist von zehn Monaten vor Auszahlungsbeginn ist keine Entnahme mehr möglich.
- Teilentnahme zu hoch: Bleiben weniger als 3.000 Euro im Vertrag, ist nur die vollständige Entnahme zulässig.
- Selbstnutzung aufgeben: Bei Verkauf oder Vermietung wird das Wohnförderkonto aufgelöst und versteuert, außer Sie reinvestieren, zahlen den Betrag binnen eines Jahres in einen Riester-Vertrag ein oder ziehen beruflich bedingt um.
Wer nur einen finanziellen Engpass überbrücken will, sollte den Vertrag nicht kündigen. Können Sie die Beiträge gerade nicht zahlen, stellen Sie den Vertrag beitragsfrei. Was eine Kündigung genau kostet, zeigt unsere Seite zur Kündigung. Ab 2027 kommt die Übertragung ins Altersvorsorgedepot als weiterer Weg hinzu.
Experten-Tipp:
Entnahme statt Kündigung
„Kunden fragen oft, ob sie ihren Riester-Vertrag der Bank als Sicherheit geben können. Das geht nicht, und das ist auch gut so. Wer einen Baukredit schneller loswerden will, entnimmt das Guthaben förderunschädlich. Wer stattdessen kündigt, verschenkt Zulagen und Steuervorteil, und die Bank hat davon keinen Euro mehr.“
Lohnt sich die Entnahme für Ihren Kredit?
Wir rechnen kostenfrei durch, was Ihnen eine Sondertilgung mit Riester-Guthaben bringt und was Sie im Alter auf das Wohnförderkonto versteuern.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Rechnung mit Ihren eigenen Vertragswerten
- Vergleich von Entnahme und Weiterbesparen
Die häufigsten Fragen zum Beleihen und Abtreten der Riester-Rente
Kann ich einen Riester-Vertrag abtreten?
Nein. Gefördertes Riester-Guthaben, die geförderten Beiträge und der Zulagenanspruch sind nach § 97 EStG nicht übertragbar, also weder abtretbar noch verpfändbar. Ausnahme ist der Wohn-Riester-Kombivertrag, in dem Ihre Beiträge an das eigene Darlehen abgetreten werden. Für einen Baukredit können Sie Guthaben förderunschädlich entnehmen.
Kann ich meine Riester-Rente beleihen, um einen Engpass zu überbrücken?
Nein, eine Bank darf Ihren Riester-Vertrag nicht als Sicherheit annehmen. Auch eine Entnahme ist nur für die eigene Wohnung erlaubt. Fehlt Ihnen Geld für die Beiträge, stellen Sie den Vertrag beitragsfrei. Eine Kündigung kostet Sie Zulagen, Steuervorteil und Steuern auf die Erträge.
Kann ich mit Riester-Guthaben meinen Baukredit ablösen?
Ja, wenn Sie den Kredit für Kauf oder Bau Ihrer selbst genutzten Wohnung aufgenommen haben. Sie entnehmen dafür mindestens 3.000 Euro und beantragen das bei der Zentralen Zulagenstelle. Der Betrag kommt auf Ihr Wohnförderkonto und wird im Alter versteuert.
Wie viel Riester-Guthaben darf ich für die Tilgung entnehmen?
Das ganze Guthaben oder einen Teil davon, mindestens 3.000 Euro. Bei einer Teilentnahme müssen mindestens 3.000 Euro im Vertrag bleiben. Eine Obergrenze gibt es nicht, und ein Mindestguthaben vor der Entnahme schreibt das Gesetz nicht vor.
Kann ich Wohn-Riester umwandeln?
Ja. Eine Riester-Rente können Sie per Anbieterwechsel in einen Wohn-Riester-Vertrag übertragen, nach altem Recht nur bis 31.12.2026. Noch nicht verwendetes Guthaben eines Wohn-Riester-Vertrags lässt sich auf einen anderen zertifizierten Vertrag übertragen. Geld, das schon in die Wohnung geflossen ist, bleibt auf dem Wohnförderkonto.
Wann kann ich Wohn-Riester auszahlen lassen?
Vor Rentenbeginn für Kauf, Bau, Tilgung eines Baukredits, Genossenschaftsanteile oder einen förderfähigen Umbau der selbst genutzten Wohnung. Den Antrag stellen Sie spätestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlungsphase. Für einen Umbau gelten Mindestbeträge von 6.000 oder 20.000 Euro.
Ist meine Riester-Rente vor Pfändung geschützt?
Ja, soweit die Beiträge tatsächlich gefördert wurden und der Höchstbetrag nicht überschritten ist. Der Schutz folgt aus demselben Abtretungsverbot. Er bleibt bei einer Beitragsfreistellung bestehen und endet mit der Kündigung.
Was passiert mit der Förderung, wenn ich das Haus verkaufe?
Dann wird das Wohnförderkonto aufgelöst und versteuert. Das lässt sich vermeiden, wenn Sie innerhalb von fünf Jahren eine neue eigene Wohnung beziehen, den Betrag innerhalb eines Jahres in einen Riester-Vertrag einzahlen oder beruflich bedingt umziehen.
Ändert die Reform 2027 etwas am Abtretungsverbot?
Nein. Für Ihren bestehenden Vertrag bleibt alles beim Alten, die Entnahme für die Wohnung eingeschlossen. Neue Verträge ab 2027 müssen die Entnahme für die Wohnung aber nicht mehr anbieten. Prüfen Sie das vor einer Übertragung ins Altersvorsorgedepot.
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