Versicherungsrecht beim Rechtsschutz

Das erwartet Sie hier

Wie der Rechtsbereich Rechtsschutz im Versicherungsrecht aussieht.


Das Wichtigste in Kürze

  • Die rechtlichen Grundlagen für sämtliche Versicherungen des Rechtsschutzbereichs basieren auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie auf dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
  • Der Bereich Rechtsschutz reicht vom Arbeits­rechtsschutz über den Verkehrs­rechtsschutz bis hin zum Vertrags­rechtsschutz.

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  1. Rechtliche Grundlagen
  2. Themenfelder

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Wie der Rechtsbereich Rechtsschutz im Versicherungsrecht aussieht.

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  1. Rechtliche Grundlagen
  2. Themenfelder

Das Wichtigste in Kürze

  • Die rechtlichen Grundlagen für sämtliche Versicherungen des Rechtsschutzbereichs basieren auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie auf dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
  • Der Bereich Rechtsschutz reicht vom Arbeits­rechtsschutz über den Verkehrs­rechtsschutz bis hin zum Vertrags­rechtsschutz.

Rechtliche Grundlagen

Icon Vertrag

Versicherungs­vertragsgesetz

Wie auch in anderen Bereichen des Versicherungsrechts regelt im Bereich Rechtsschutz das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die besonderen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien eines Rechtsschutz­versicherungsvertrages. Zugleich gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers und gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen.


Versicherungs­aufsichtsgesetz

In einem Rechtsstreit zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber kann, je nach Ausgangslage, auch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) eine Rolle spielen. Dieses definiert unter anderem die gesetzlichen Vorgaben des Geschäftsbetriebs von Versicherungsgeschäften und zudem von Pensionsfondsgeschäften. Die Aufsicht über das Versicherungsaufsichtsgesetz hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die grundsätzlich für Versicherungen und Banken, inklusive Wertpapierhandel, zuständig ist. Dies gilt allerdings nicht für Sozial­versicherungsunternehmen.

Icon Richterhammer und Gesetz

Das ist im Versicherungs­aufsichtsgesetz festgelegt

Das Versicherungsaufsichtsgesetz bestimmt nach europäischem Recht den geforderten Mindestumfang der Details eines Versicherungsvertrages. Auch werden Vorgaben zur Gestaltung der Anträge und der Verbraucherinformationen gemacht. Im Versicherungsaufsichtsgesetz ist außerdem festgelegt, welche Unternehmen dem Gesetz unterliegen und von der Aufsichtsbehörde überwacht werden. Dies sind nicht nur Unternehmen, die selbst Versicherungsgeschäfte tätigen, sondern auch Unternehmen, die an Versicherern beteiligt sind.

Themenfelder

Icon Waage

Welche Rechtssprechung Anwendung findet, ist von der Art der Rechtsschutz­versicherung abhängig. So ist beispielsweise das Verkehrsrecht Grundlage bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Verkehrs­rechtsschutz­versicherung. Das Arbeitsrecht ist wiederum Grundlage, wenn es um eine Arbeits­rechtsschutz­versicherung geht.

Bei Rechtsfragen wenden Sie sich an Rechts- und Fachanwalt für Versicherungsrecht:

Dr. Knut Pilz

E‑Mail: pilz@pwp.berlin
Telefon: +49 (0) 30 89730890

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