Wie sind Flüchtlingshelfer versichert?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ehrenamtliche Flüchtlingshelfer sind durch die Organisation, bei der sie helfen, und die Länder ­haftpflicht- und unfallversichert.
  • Für gesetzlichen Versicherungsschutz muss es sich jedoch um organisierte Hilfe handeln.
  • Prüfen Sie, ob auch ehrenamtliche Arbeit in Ihrer privaten Haftpflicht versichert ist.

Das erwartet Sie hier

Wie ehrenamtliche Flüchtlingshelfer versichert sind, welche Voraussetzungen sie dafür erfüllen müssen und wo die Grenzen des Versicherungsschutzes sind.

Inhalt dieser Seite
  1. Versicherung über Organisationen
  2. So sind Flüchtlingshelfer abgesichert
  3. Regelungen zur Haftpflicht­­versicherung
  4. Fazit

Versicherung über Organisationen und Länder

Die Flüchtlingsversorgung in Deutschland funktioniert nur so gut, weil es so viele freiwillige Helfer gibt. Der Staat honoriert das ehrenamtliche Engagement, denn die gesetzliche Unfall­versicherung greift in vielen Situationen. Doch auch bei durch die Helfer verursachten Schäden leistet oft die von den Ländern flächendeckend abgeschlossene Haftpflicht­versicherung für Ehrenamtliche.

Icon Hochhaus

Absicherung über die Flüchtlingsorganisationen

Wer beispielsweise als Mitglied eines Sportclubs Flüchtlingen hilft, ist in der Regel über die Haftpflicht des Sportvereins abgesichert. Wer sich privat als freiwilliger Helfer eingetragen hat und aus Versehen einen Schaden verursacht, der ist über die Haftpflicht­versicherung der Trägerorganisation versichert. Mitglieder einer kirchlichen Organisation, die ohne die Einwilligung einer Kommune Flüchtlingen helfen, können über die Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert sein. Wenn die Hilfe über ein Unternehmen der Wohlfahrtspflege (zum Beispiel Caritas) erfolgt, liegt die Zuständigkeit bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste.

Gesetzlicher Versicherungsschutz stark verbessert

Der Versicherungsschutz bei Unfällen und Haftungsansprüchen, was das freiwillige Engagement betrifft, wurde von staatlicher Seite in den vergangenen Jahren stark verbessert. Alle Länder haben eine private Haftpflicht­versicherung zugunsten der ehrenamtlich Engagierten abgeschlossen. Der Kreis der Versicherten wurde zudem einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

So sind Flüchtlingshelfer versichert

Icon Gruppe Personen

Versicherung für Flüchtlingshelfer

Die meisten Helfer sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit gesetzlich versichert. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kommune die organisatorische Regie der Flüchtlingshilfe übernimmt. Weiterhin gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie muss für die Einteilung und Überwachung der Aufgaben zuständig sein und eine Weisungsbefugnis über die freiwilligen Helfer haben.
  • Zudem muss sie die Organisationsmittel zur Verfügung stellen, das wirtschaftliche Risiko tragen und nach Außen als Verantwortlicher auftreten.

Müssen Helfer schriftlich beauftragt werden?

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Eine schriftliche Beauftragung der Helfer ist nicht zwingend notwendig, allerdings erleichtert eine Helfer-Liste die Kostenerstattung nach einem Unfall. Denn bei einem Unfall muss die Kommune bestätigen, welche Person als Helfer kommunale Aufgaben wahrgenommen hat. Dabei sind alle Aufgabenbereiche versichert, die sonst eine Kommune übernimmt.

Nur organisierte Helfer sind gesetzlich versichert

Wenn die Flüchtlingshelfer Aufgaben übernehmen, die eigentlich in den Bereich der Kommunen fallen und wenn sie im Auftrag der Kommune wie Beschäftigte tätig werden, dann genießen sie auch den Versicherungsschutz von Beschäftigten der Kommune.

Voraussetzungen zur gesetzlichen Absicherung

Freiwillige Helfer genießen den Schutz der gesetzlichen Unfall­versicherung, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das Engagement muss:

  • freiwillig
  • unentgeltlich
  • und regelmäßig ausgeübt werden
  • von Ländern, Kommunen, Verbänden, Trägern oder sonstigen Vereinen organisiert sein
  • und anderen zugutekommen

Das ist bei der gesetzlichen Unfall­versicherung versichert

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  • Die Zeit während der Tätigkeit
  • Der Hin- und Rückweg zum Arbeitsort
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Das übernimmt die gesetzliche Unfall­versicherung im Schadensfall

Die Leistungen aus der Unfall­versicherung sind umfassender als die der Kranken­versicherung. Folgende Leistungen bietet die gesetzliche Unfall­versicherung (GUV) in der Regel:

  • Kosten für die ärztliche Behandlung
  • Reha-Maßnahmen
  • Monatliche Rentenansprüche bei vollständiger Erwerbsminderung
  • Ist die Erwerbsfähigkeit nur um 20 Prozent gemindert, bekommt der Verletzte von der Unfall­versicherung eine monatliche Verletztenrente
Icon Nicht verfügbar

Diese Fälle sind von der Leistung der gesetzlichen Unfall­versicherung ausgeschlossen

Wenn Flüchtlingshelfer nicht mit einer Organisation zusammenarbeiten, sondern beispielsweise spontan Spenden zu Flüchtlingsunterkünften bringen, handeln die Helfer privat. Wenn Helfer außerdem grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln, müssen sie selbst für den verursachten Schaden aufkommen. Auch wenn der Helfer auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause einen Umweg macht, ist dieser Umweg nicht im Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfall­versicherung abgesichert.

Haftpflicht­versicherung für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer

Wie haften Flüchtlingshelfer bei Schäden an Dritten?

Wenn man als ehrenamtlicher Helfer Flüchtlingen hilft und dabei einer anderen Person einen Schaden zufügt, muss man in der Regel nicht für den Schaden aufkommen. Für den Schaden haftet dann die Trägerorganisation beziehungsweise deren Vereins­haftpflicht­versicherung.

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Eigene Haftpflicht dennoch prüfen

Für Schäden, die ein Helfer nicht vorsätzlich anderen Personen zugefügt hat, kommt die eigene private Haftpflicht­versicherung auf, falls vorhanden. Es sollte jedoch geprüft werden, ob die private Haftpflicht­versicherung ehrenamtliche Tätigkeiten mit absichert. Dies ist meistens der Fall, wenn ehrenamtliche Tätigkeiten oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements ausgeübt werden.

So ist man im Ehrenamt richtig versichert

Achtung: Vorstände sollten auf umfassenden Haftpflichtschutz achten

Gewählte Ehrenamtliche wie beispielsweise Vorstandsmitglieder von Vereinen oder andere Verantwortliche sollten auf einen umfangreichen Versicherungsschutz bei Schäden an Dritten achten. Entweder sollte die Tätigkeit explizit in ihrer privaten Haftpflicht versichert sein oder die Organisation sollte eine gute Vereins­haftpflicht haben.

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In diesen Fällen kommt die Haftpflicht der Länder auf

Wenn eine Privat­haftpflicht nicht existiert, sind die meisten Flüchtlingshelfer jedoch über die Sammel-Haftpflicht­versicherungen der Länder abgesichert. Daher ist es wichtig, sich vorab auf einer Liste der Träger oder Organisation einzutragen oder so viele Leute wie möglich von seiner ehrenamtlichen Tätigkeit wissen zu lassen. Bei dieser „gesetzlichen“ Haftpflicht­versicherung gilt ebenfalls wie bei der gesetzlichen Unfall­versicherung: Es ist nur die Tätigkeit während des Einsatzes sowie der unmittelbare Weg zum und vom Arbeitsort versichert!

Geflüchtete privat aufnehmen: So sind sie abgesichert

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Viele Personen nehmen auch Geflüchtete bei sich zu Hause auf. Dabei kann es ebenfalls zu Schäden beim Gastgeber oder bei Dritten kommen. Teilweise übernehmen Kommunen diese Schäden, in einigen Fällen haftet auch eine eigens abgeschlossene Gruppen­versicherung.

Flüchtlingshelfer, die Geflüchtete bei sich aufnehmen, sollten sich im Vorfeld umfassend über dieses Thema informieren und sich gegebenenfalls bei der Stadt, der Kommune oder bei ihrem Versicherer direkt erkundigen.


Im Video: Flüchtlinge privat aufnehmen: Das ist zu beachten

Fazit

Die staatliche Absicherung von Flüchtlingshelfern wurde in den vergangenen Jahren stark verbessert. Sie sind in der Regel gesetzlich ­haftpflicht- und unfallversichert. Auch sind Helfer oft über die Flüchtlingsorganisation abgesichert. Wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um organisierte Helfer handelt. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind zudem in jeder guten privaten Haftpflicht­versicherung mit eingeschlossen.

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Katharina Burnus
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