Versicherungen für Grenzgänger Deutschland – Österreich

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Das erwartet Sie hier

Wie sich Grenzgänger zwischen Deutschland und Österreich richtig versichern, welche Besonderheiten das Arbeits- und Sozial­versicherungsrecht beider Länder mit sich bringt und worauf Sie bei privaten Versicherungen achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Besondere Versicherungen für Grenzgänger zwischen DE/AT
  2. Kosten (mit Beispiel)
  3. Grundlegende Unterschiede im Überblick
  4. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kranken­versicherung wird grundsätzlich im Arbeitsland abgeschlossen: Wer in Österreich (AT) arbeitet, ist dort in der gesetzlichen Kranken­versicherung abgesichert; arbeitet man in Deutschland (DE), gilt die deutsche (private oder gesetzliche) Kranken­versicherung.
  • Mit einem sogenannten S1-Formular können Grenzgänger behandeln lassen, dass ärztliche Leistungen auch im Wohnland übernommen werden.
  • Beiträge zu anderen Sozial­versicherungen, wie Renten-, Arbeitslosen- und Unfall­versicherung, werden dort entrichtet, wo Sie arbeiten.
  • Haftpflicht-, Hausrat-, Berufs­unfähigkeits- und weitere private Versicherungen schließen Sie im Wohnland ab.

Grenzgänger zwischen Deutschland und Österreich: Das gilt es bei Versicherungen zu beachten

Überblick

Ob Sie eine bestimmte Versicherung benötigen, ob Sie sie in Deutschland oder in Österreich abschließen müssen, und wer die Beiträge trägt, hängt vor allem davon ab, wo Sie wohnen und wo Sie arbeiten. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Versicherungen im Vergleich sowie Hinweise, welche Regeln für Grenzgänger gelten.


Kranken­versicherung

Die Kranken­versicherung ist sowohl in Deutschland als auch in Österreich eine Pflicht­versicherung.

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  • Deutschland
    In Deutschland gibt es die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV)* und die private Kranken­versicherung (PKV)*. Erstere wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt (14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag vom Bruttoeinkommen). Die Beiträge zur PKV dagegen orientieren sich an Alter und Gesundheitszustand.
  • Österreich
    In Österreich ist man gesetzlich über die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) beziehungsweise berufs­spezifische Träger (zum Beispiel BVAEB, SVS) abgesichert. Der Beitrag beträgt 2025 insgesamt 7,65 Prozent des Bruttolohns, halbiert zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

So versichern Sie sich richtig

  • Sie arbeiten in Deutschland und wohnen in Österreich
    In Deutschland krankenversichern: In der Regel sind Sie in der GKV pflichtversichert, Ihr deutscher Arbeitgeber übernimmt also rund die Hälfte des Beitrags (§ 249 SGB V). Erst wenn Ihr Einkommen über der Versicherungspflicht­grenze liegt (2025: 73.800 Euro), können Sie sich von der Pflicht befreien lassen und freiwillig* in der GKV bleiben oder in eine private Kranken­versicherung* wechseln. Leistungen können per S1-Formular auch in Österreich genutzt werden.
  • Sie arbeiten in Österreich und wohnen in Deutschland
    In Österreich oder in Deutschland krankenversichern: Innerhalb von drei Monaten können Sie von Ihrem Optionsrecht Gebrauch machen und wählen, ob Sie in Österreich pflichtversichert bleiben wollen oder zu einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse* oder einer privaten deutschen Kranken­versicherung* wechseln möchten. Auch hier gilt: S1-Formular sichert Sachleistungen im Wohnland.

Tipp: Kranken­versicherung für Expats

Wenn Sie in Österreich arbeiten, aber Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, besteht für Sie die Möglichkeit, eine spezielle Auslandskranken­versicherung für Expatriats oder Entsandte abzuschließen – oft zu besonders günstigen Konditionen. Damit sichern Sie sich zusätzlichen Schutz über das gesetzliche Maß hinaus. Nutzen Sie dafür einfach unseren kostenfreien Tarifrechner.

Icon grüner Kreis abgehakt

Renten­versicherung und Altersvorsorge

Wer als Grenzgänger arbeitet, zahlt seine Sozial­versicherungsbeiträge – einschließlich der Rentenbeiträge – stets im Land seiner Beschäftigung. Das bedeutet: Auch wenn der Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat liegt, erfolgt die Einzahlung in das Rentensystem des Staates, in dem die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Icon grauhaarige Frau

Für die spätere Rentenberechnung greift das EU-Koordinierungsrecht. Dadurch werden Versicherungszeiten aus verschiedenen Ländern zusammengezählt, sodass ein nahtloser Rentenanspruch entsteht – ohne Nachteile durch den Wechsel zwischen nationalen Systemen.

  • In Österreich wird die Altersvorsorge über die sogenannte Pensions­versicherung (PV) nach dem Allgemeinen Sozial­versicherungsgesetz – ASVG geregelt.
  • Der Gesamtbeitragssatz liegt bei 22,8 Prozent des Bruttoeinkommens. Davon übernimmt der Arbeitgeber 12,55 Prozent, der Arbeitnehmer 10,25 Prozent.
  • Auch hier ist die Pensions­versicherung ein Pflichtsystem. Private Vorsorgemodelle wie die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge können freiwillig ergänzend abgeschlossen werden.

So funktioniert das Rentensystem in Deutschland*


Arbeitslosen­versicherung

Grundsätzlich zahlen Grenzgänger die Beiträge zur Arbeitslosen­versicherung im Land ihrer Beschäftigung. Welches nationale System gilt, richtet sich also nicht nach dem Wohnort, sondern ausschließlich nach dem Tätigkeitsstaat.

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  • Arbeitsplatz in Deutschland
    In Deutschland beträgt der Beitrag zur Arbeitslosen­versicherung aktuell 2,6 Prozent des Bruttolohns, der hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird. Die Beitragszahlung ist bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze ver­pflichtend. Im Fall von Arbeitslosigkeit besteht dann Anspruch auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit – unter Beachtung der EU-Koordinierungsvorschriften.
  • Arbeitsplatz in Österreich
    In Österreich liegt der Beitragssatz bei 3,0 Prozent. Jeweils 1,2 Prozent zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zusätzlich übernimmt der Arbeitgeber einen Beitrag in Höhe von 0,6 Prozent für den Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds. Dieser Fonds sichert im Insolvenzfall die Entgeltansprüche der Beschäftigten ab.

Der Anspruch auf Arbeitslosenleistungen richtet sich – entsprechend den EU-Koordinierungsregeln – nach dem Wohnland. Das bedeutet: Auch wenn die Beiträge in Österreich beziehungsweise in Deutschland gezahlt werden, werden Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Wohnstaat des Grenzgängers beantragt und erbracht.


Pflege­versicherung

Die Pflegeabsicherung ist in Deutschland und Österreich sehr unterschiedlich ausgestaltet. In Deutschland existiert eine eigenständige, beitragsfinanzierte Pflege­­versicherung* mit einem Beitragssatz von maximal 4,2 Prozent des Bruttoeinkommens – gestaffelt nach Kinderanzahl. In Österreich hingegen gibt es keine gesonderte Pflege­versicherung. Stattdessen erhalten pflegebedürftige Personen ein Pflegegeld, das in sieben Stufen eingeteilt ist und aus allgemeinen Steuermitteln finanziert wird.

Icon Person im Bett

Das sollten Sie als Grenzgänger wissen

  • Sie arbeiten in Deutschland und wohnen in Österreich
    Wenn Sie über eine deutsche Kranken­versicherung versichert sind, zahlen Sie automatisch auch Beiträge zur deutschen Pflege­versicherung*. Sie sind damit vollumfänglich anspruchsberechtigt für Leistungen nach deutschem Pflegerecht – unabhängig davon, dass Ihr Wohnsitz in Österreich liegt.
  • Sie arbeiten in Österreich und wohnen in Deutschland
    In diesem Fall richtet sich der Anspruch auf Pflegeleistungen danach, welche Kranken­versicherung Sie gewählt haben. Entscheiden Sie sich für eine deutsche Krankenkasse, bleiben Sie in der deutschen Pflege­versicherung versichert und behalten den vollen Leistungsanspruch. Wählen Sie hingegen eine österreichische Kasse, entfällt die deutsche Pflege­versicherung vollständig. Es gilt dann ausschließlich das österreichische Pflegegeldsystem – mit gegebenenfalls niedrigeren oder eingeschränkten Leistungen.

Berufs­unfähigkeits­versicherung

In der Regel ist der gesetzliche Schutz bei längerer Arbeitsunfähigkeit – sei es durch Krankheit oder Unfall – weder in Deutschland noch in Österreich ausreichend. Zwar existieren in beiden Ländern gesetzliche Leistungen, doch diese greifen oft nur unter strengen Voraussetzungen und decken den Lebensunterhalt meist nur teilweise.

  • Deutschland
    In Deutschland ist die Erwerbsminderungs­rente* Teil der gesetzlichen Renten­versicherung. Anspruch besteht nur, wenn bestimmte Versicherungszeiten erfüllt sind (mindestens fünf Jahre) und die Restarbeitsfähigkeit eingeschränkt ist: Bei teilweiser Erwerbsminderung dürfen Betroffene höchstens sechs Stunden täglich arbeiten, bei voller Erwerbsminderung weniger als drei Stunden. Die Rentenhöhe richtet sich nach den bisher gezahlten Beiträgen und dem Grad der verbliebenen Leistungsfähigkeit.
  • Österreich
    In Österreich gibt es die sogenannte Invaliditäts- beziehungsweise Berufs­unfähigkeitspension. Anspruch besteht nach 60 Beitragsmonaten innerhalb der letzten zehn Jahre. Die Höhe der Leistung richtet sich nach den Versicherungszeiten und der jeweiligen Bemessungsgrundlage. Eine Unterteilung erfolgt in Teil-, Drei­viertel- und Vollpension, abhängig vom festgestellten Invaliditätsgrad.

So sichern Sie sich richtig ab

  • Sie arbeiten in Deutschland und wohnen in Österreich
    Als Grenzgänger zahlen Sie in die deutsche Renten­versicherung ein und können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erwerbsminderungs­rente erwerben. Da diese jedoch nur einen Basisschutz bietet, sollten Sie zusätzlich eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen. Diese sichert Sie unabhängig vom Wohnort und weltweit gegen Einkommensausfälle ab.
  • Sie arbeiten in Österreich und wohnen in Deutschland
    In diesem Fall gelten die Regelungen des österreichischen Sozial­versicherungssystems. Sie können eine Invaliditätspension beantragen, sofern Sie die nötigen Beitragszeiten erfüllen. Auch hier gilt: Um eine ausreichende Absicherung im Ernstfall zu gewährleisten, ist der Abschluss einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung dringend zu empfehlen. Diese greift unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthaltsort.

So funktioniert die Berufs­unfähigkeits­versicherung*


Haftpflicht­versicherung

Die private Haftpflicht­versicherung zählt zwar nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, ist aber sowohl in Deutschland als auch in Österreich ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Absicherung. Angesichts der vergleichsweise niedrigen Beiträge ist ein Abschluss daher in jedem Fall empfehlenswert.

Icon Fußball

Das sollten Sie als Grenzgänger wissen

  • Wohnsitz entscheidet über den Versicherungsort
    Als Grenzgänger schließen Sie die private Haftpflicht­versicherung grundsätzlich im Land Ihres Hauptwohnsitzes ab – also entweder in Deutschland oder in Österreich. Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Sie grenzüberschreitend arbeiten.
  • Versicherungsumfang beachten
    Der Schutz gilt in der Regel weltweit für private Risiken – oft auch bei Auslandsaufenthalten von bis zu zwölf Monaten. Schäden, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen, sind jedoch nicht enthalten. Hier greift die Haftpflicht­versicherung des Arbeitgebers oder es muss eine gesonderte Berufs­haftpflicht­versicherung abgeschlossen werden. Prüfen Sie daher sorgfältig, ob in Ihrem Fall zusätzlicher Schutz nötig ist, etwa bei Dienstreisen oder beruflich veranlassten Tätigkeiten im Ausland.

So funktioniert die private Haftpflicht­versicherung*


Hausrat­versicherung

Die Hausrat­versicherung schützt persönliche Besitztümer wie Möbel, Haushaltsgeräte und Einrichtungsgegenstände gegen Risiken wie Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Der Abschluss erfolgt üblicherweise im Land des Hauptwohnsitzes – also dort, wo sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet. Die Leistungen und der Versicherungsumfang sind in Deutschland und Österreich weitgehend vergleichbar. Auf Wunsch lassen sich zusätzliche Risiken wie Glasbruch, Elementarschäden oder Fahrraddiebstahl mitversichern.

Icon Haus mit Schutzschild

Das sollten Sie als Grenzgänger wissen

  • Versicherungsort nach Wohnsitz
    Die Hausrat­versicherung wird in dem Land abgeschlossen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben – unabhängig davon, ob Sie im Nachbarland arbeiten. Der Schutz bezieht sich auf Ihre dortige Wohnung oder Ihr Haus.
  • Absicherung über Ländergrenzen hinweg
    Nutzen Sie beruflich Gegenstände auch im jeweils anderen Land (zum Beispiel ein Homeoffice in Österreich bei Wohnsitz in Deutschland), sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären, ob dieser Bereich ebenfalls abgedeckt ist. Gleiches gilt für längere Aufenthalte in einer Zweitwohnung: Prüfen Sie, ob diese explizit mitversichert ist – insbesondere in Grenzregionen.

So funktioniert die Hausrat­versicherung*


Unfall­versicherung

Die gesetzliche Unfall­versicherung sichert Arbeitnehmer in Deutschland und Österreich bei berufsbedingten Unfällen und Krankheiten ab. Sie ist ver­pflichtend und wird jeweils vom Arbeitgeber finanziert. Für Unfälle in der Freizeit hingegen besteht in keinem der zwei Länder ein gesetzlicher Schutz – hierfür ist eine private Unfall­versicherung* empfehlenswert.

  • Deutschland
    Berufsunfälle sind über die gesetzliche Unfall­versicherung der Berufs­genossenschaften abgesichert. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber vollständig. Für private Unfälle – etwa beim Sport oder im Haushalt – können Sie freiwillig eine private Unfall­versicherung abschließen.
  • Österreich
    Die Unfall­versicherung wird über die AUVA (Allgemeine Unfall­versicherungsanstalt) organisiert. Der Beitrag beträgt 1,1 Prozent, den ausschließlich der Arbeitgeber trägt. Für Unfälle in der Freizeit besteht kein gesetzlicher Schutz, eine private Zusatz­versicherung ist daher auch hier sinnvoll.
Icon Gipsbein

Auch wichtig für Grenzgänger

  1. Entsendungen & Homeoffice: Regelungen zu maximal 50 % Heimarbeit, sonst Wohnland­prinzip (Art. 16 VO 883/2004).
  2. Leistungsnachweise: Formulare S1/E106 für Kranken- und Pflegeleistungen, U1 zur Arbeitslosen­­versicherung, U2 für Arbeitslosengeld-Export.
  3. Steuern: Doppel­besteuerungs­abkommen D/AT regelt die Zuordnung der Besteuerung – generell Quellen­steuer am Arbeitsort, Voll­versteuerung im Wohnland mit Anrechnung.
  4. Pendler­pauschalen: Österreichische Grenzgänger können Pendler­pauschale und Pendlereuro nutzen, deutsche das Werbungskosten-Kilometer­geld.

Was kosten Versicherungen für Grenzgänger nach Österreich?

Welche Kosten Grenzgänger für ihre Versicherungen aufbringen müssen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab – in erster Linie, wo der Wohnsitz und wo der Arbeitsort sind. Die Beitragssätze zu Sozial­versicherungen sind meistens vorgegeben und orientieren sich am Bruttoeinkommen. Darüber hinaus sind viele Versicherungen freiwillig.

Rechenbeispiel:
Komplettschutz für einen Arbeitnehmer

WohnortDeutschland
ArbeitsortÖsterreich
Alter 35
FamilienstandLedig
Bruttojahreseinkommen48.000 €
Vor­erkrankungenkeine
Wohnungsgröße55 m2
Icon Mann mit Brille

Gesetzlicher Versicherungsschutz

Die Beiträge zu den Pflicht­versicherungen werden bei unserer Beispielperson vom Bruttolohn abgezogen. Die Kosten trägt sie nicht allein: In Österreich übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte, bei der Unfall­versicherung sogar den gesamten Beitrag.

VersicherungIn welchem Land?ggf. BeitragssatzMonatlicher Beitrag
Gesetzliche Kranken­versicherungÖsterreich7,65 % (Hälfte zahlt der Arbeitgeber)154,80 €
Pensions­versicherungÖsterreich22,8 % (Hälfte zahlt der Arbeitgeber)410,00 €
Arbeitslosen­versicherungÖsterreich**2,4 % (Hälfte zahlt der Arbeitgeber)48,00 €
Unfall­versicherungÖsterreich1,1 % (Arbeitgeber übernimmt komplett)0 €
Gesamt612,80 €
** Unsere Beispielperson zahlt zwar in die österreichische Arbeitslosen­versicherung ein, sie erhält aber die Leistung von der deutschen Arbeitslosen­versicherung.
(Stand: 2025)

Privater Versicherungsschutz

Private Versicherungen zahlt unsere Beispielperson selbst von ihrem Vermögen beziehungsweise Einkünften. Da ihr Wohnsitz in Deutschland ist, kann sie Versicherungen abschließen, die auf dem deutschen Markt angeboten werden. Sie entscheidet sich für folgende private Absicherungen:

VersicherungMonatlicher Beitrag*
Private Renten­versicherung*200 € (frei wählbar)
Private Berufs­unfähigkeits­versicherung*69,98 €
Private Haftpflicht­versicherung*2,45 €
Private Hausrat­versicherung*2,48 €
Gesamt274,91 €
Umgerechnet aus dem Jahresbeitrag

Grundlegende Unterschiede zwischen österreichischem und deutschem Arbeitsmarkt, Versicherungs- und Vorsorgesystem

Arbeitserlaubnis

DeutschlandÖsterreich
Alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie von Liechtenstein, Norwegen und Island haben die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine gesonderte Arbeitserlaubnis ist daher nicht nötig.EU/EWR-Bürger können ohne Arbeitserlaubnis in Österreich beschäftigt werden. Spätestens nach drei Monaten müssen sie jedoch die Beschäftigung und ihren Aufenthalt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat melden und eine Anmeldebescheinigung („Registrierungsbescheinigung“) beantragen.

Arbeitsbedingungen

DeutschlandÖsterreich
Es ist eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden gesetzlich erlaubt.Es ist eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden festgelegt, je nach Kollektivvertrag sind es häufig 38,5 Stunden.
24-stündige Sonn- und FeiertagsruheWochenendruhe von 36 Stunden
Eine Probezeit von bis zu sechs Monaten ist üblich, kann jedoch je nach Vertrag variieren. Innerhalb der Probezeit muss eine Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden.Die Probezeit ist gesetzlich auf einen Monat beschränkt, maximal können drei Monate vereinbart werden. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Frist und jederzeit gekündigt werden.
Gesetzlicher Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche (= 20 Arbeitstage bei der heute üblichen 5-Tage-Woche) gemäß § 3 BUrlG.Ein Urlaubsanspruch von 30 Werktagen (= 25 Arbeitstagen) pro Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben, wobei zwei Wochen zusammenhängen sollten.

Mindestlohn

DeutschlandÖsterreich
Gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 €Es gibt keinen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn. In nahezu allen Branchen schreiben jedoch Kollektivverträge ein Mindestentgelt vor; seit 2024 liegt dieses in der Regel bei mindestens 2.000 € brutto pro Monat (Vollzeit).

Überstundenzuschläge

DeutschlandÖsterreich
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschläge. Höhe und Ausgleich richten sich nach Tarif- oder Arbeitsvertrag.Überstunden, die über die tägliche Normalarbeitszeit hinausgehen, sind mit einem 50 % Lohnzuschlag oder Freizeit gleicher Dauer abzugelten. Werden die Grenzen der zulässigen Wochenarbeitszeit (meist 40 Std.) überschritten, spricht man von Überzeit; hier gilt ebenfalls der 50 %-Zuschlag, sofern kein Zeitausgleich vereinbart ist.

Home-Office

Sozial­versicherungsrecht

Arbeiten Grenzgänger sowohl in den Geschäftsräumen des Arbeitgebers als auch von ihrem Wohnsitz im Nachbarland (z. B. Wohnort Deutschland, Arbeitsort Österreich) im Home-Office, gilt grundsätzlich das Sozial­versicherungsrecht des Landes, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Voraussetzung ist, dass die Tele­arbeit weniger als 50 Prozent der gesamten Arbeitszeit ausmacht und die übrigen Bedingungen der seit 1. Juli 2023 gültigen EU-Rahmenvereinbarung zu grenzüberschreitender Telearbeit erfüllt sind.

Antragstellung bei der DVKA / ÖGK

Damit diese Ausnahme greift, müssen Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitnehmer eine Telework-Ausnahmevereinbarung beantragen:

  • Bei deutschem Arbeitgeber: elektronischer Antrag über die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Kranken­versicherung – Ausland).
  • Bei österreichischem Arbeitgeber: Antrag über den Dachverband der Österreichischen Sozial­versicherungsträger (Portal ELDA).

Die Bescheinigung erfolgt in Form einer A1-Bescheinigung und kann rückwirkend für bis zu drei Monate beantragt werden. Ohne gültige Ausnahme gilt das Sozial­versicherungsrecht des Wohnlandes, sobald die Home-Office-Tätigkeit 50 Prozent oder mehr der Gesamtarbeitszeit erreicht.


Kündigung

DeutschlandÖsterreich
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.Eine Kündigung ist grundsätzlich formfrei; in der Praxis wird sie meistens schriftlich ausgesprochen. Manche Kollektiv- oder Einzelverträge schreiben Schriftform ausdrücklich vor.
Unterschiedliche Kündigungsfristen für Angestellte und ArbeitgeberKündigungsfristen unterscheiden sich ebenfalls: Für Arbeit­geber 6 Wochen bis 5 Monate – abhängig von der Beschäftigungs­dauer; für Arbeit­nehmer meist 1 Monat (verlängerbar durch Vertrag/Kollektivvertrag).
Kein gesetzlicher Anspruch auf eine AbfindungKein klassischer Abfindungs­anspruch. Bei Dienstverhältnissen, die vor 2003 begonnen haben, besteht jedoch die gesetzliche „Abfertigung alt“ (1–12 Monatsentgelte). Für neuere Verträge gilt das Abfertigung-neu-System: Der Arbeit­geber zahlt laufend 1,53 % des Brutto­lohns in eine Mitarbeiter­vorsorgekasse ein; eine einmalige Zahlung bei Kündigung ist nicht vorgesehen.

Versicherungssystem

DeutschlandÖsterreich
Alle fünf Sozial­versicherungszweige (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfall­versicherung) werden direkt vom Bruttolohn abgezogen. Beiträge tragen entweder Arbeitgeber und Arbeitnehmer (paritätisch) oder – bei der Unfall­versicherung – allein der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber meldet den Beschäftigten bei den zuständigen Trägern an; nur bei der gesetzlichen Kranken­versicherung besteht eine Wahl zwischen mehreren Kassen.Die Beiträge zur Kranken­versicherung (ÖGK bzw. berufs­spezifische Träger), Pensions‐ und Arbeitslosen­versicherung werden hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Bei der Unfall­versicherung (AUVA) zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. Eine eigen­ständige Pflege­­versicherung existiert nicht; Pflegegeld wird steuerfinanziert ausgezahlt.
Kranken­versicherung ist für alle Einwohner ver­pflichtend; die übrigen Sozial­versicherungen gelten für Arbeit­nehmer bzw. Auszubildende.Kranken­versicherung ist für alle Einwohner obligatorisch; Unfall-, Pensions- und Arbeitslosen­versicherung sind für Arbeit­nehmer ver­pflichtend.
Private Versicherungen ergänzen die gesetzliche Absicherung, z. B. private Kranken-, Lebens- oder Berufs­unfähigkeits­versicherung.Private Versicherungen haben vor allem Bedeutung in der ergänzenden Altersvorsorge (z. B. prämien­begünstigte Zukunfts­vorsorge) und bei Zusatz­leistungen zur Kranken­versicherung.

Vorsorgesystem

DeutschlandÖsterreich
Die Altersvorsorge besteht aus drei Säulen (3-Säulen-Modell):

1. Gesetzliche Renten­versicherung basierend auf dem Umlageverfahren
2. Betriebliche Altersvorsorge mit verschiedenen Durchführungswegen
3. Private Altersvorsorge, z. B. Riester-Rente*, Rürup-Rente*, Lebens­versicherungen*
Es gibt das 3-Säulen-Modell: staatliche, berufliche und private Vorsorge:

1. Staatliche Pensions­versicherung nach ASVG (Umlageverfahren)
3. Betriebliche Vorsorge – Mitarbeitervorsorgekassen („Abfertigung neu“), Pensionskassen, betriebliche Kollektiv­versicherungen (Kapitaldeckungsverfahren)
3. Private Vorsorge – etwa prämien­begünstigte Zukunftsvorsorge („ZV-Fonds“) oder klassische Lebens­­versicherungen
Gesetzliche Rente: Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Betriebliche und private Vorsorge: Individuelle Beiträge
Pensions­versicherung: Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Mitarbeitervorsorgekasse: Arbeitgeberbeiträge
Private Vorsorge: Individuelle Beiträge
Rentenanspruch basierend auf eingezahlten Beiträgen und Versicherungsjahren
Betriebs-/Privatrenten abhängig von Tarifwahl und Kapital
Staatliche Pension basiert auf Beitragsjahren und Bemessungsgrundlage
Pensionskasse und Zukunftsvorsorge hängen vom angesparten Kapital ab

Die häufigsten Fragen zu Versicherungen für Grenzgänger zwischen Deutschland und Österreich

Wo bin ich als Grenzgänger krankenversichert?

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Sie sind grundsätzlich im Land Ihres Arbeitsplatzes versichert: Arbeiten Sie in Österreich, gehört die Kranken­versicherung zur Österreichischen Gesundheitskasse. Arbeiten Sie in Deutschland, greifen dort GKV oder – bei entsprechendem Einkommen – eine private Kranken­versicherung. Mit dem S1-Formular können Sie ärztliche Leistungen auch im Wohnland nutzen.

Kann man in Deutschland und Österreich krankenversichert sein?

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Doppel­versicherungen beziehungsweise zwei Kranken­versicherungen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Als Grenzgänger versichern Sie sich in dem Land, in dem Sie arbeiten. Medizinische Leistungen und Behandlungen erhalten Sie aber in beiden Ländern.

Bin ich als Grenzgänger in Deutschland sozialversichert?

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Arbeiten Sie in Deutschland und wohnen in einem anderen EU- beziehungsweise EWR-Land wie etwa Österreich, dann sind Sie als Grenzgänger in Deutschland sozialversichert, da Sie in Deutschland einer sozial­versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Damit sind Sie in Deutschland in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfall­versicherung pflichtversichert.

Muss ich Rentenbeiträge in beiden Ländern zahlen?

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Nein. Beiträge entrichten Sie nur im Arbeitsland – entweder in die deutsche Renten­versicherung oder in die österreichische Pensions­versicherung. Die in beiden Staaten erworbenen Zeiten werden später für Ihren Rentenanspruch zusammengezählt.

Erhalte ich deutsches Arbeitslosengeld, wenn ich in Österreich beschäftigt war?

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Ja. Bei Arbeitslosigkeit ist immer die Behörde des Wohnlandes zuständig. Wohnen Sie in Deutschland, melden Sie sich dort arbeitslos und erhalten deutsches Arbeitslosengeld I, sobald die österreichischen Versicherungszeiten bestätigt sind (Formular U1).

Gibt es in Österreich eine Pflicht-Pflege­versicherung wie in Deutschland?

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Nein. Österreich kennt keine eigenständige Pflege­versicherung. Stattdessen erhalten Pflegebedürftige ein steuerfinanziertes Pflegegeld. Entscheiden Sie sich als Grenzgänger für eine deutsche Krankenkasse, behalten Sie den gesetzlichen deutschen Pflege­versicherungsschutz.

Welche Steuerregelungen gelten für meine Einkünfte?

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Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, dass Sie Ihre Einkünfte grundsätzlich in Deutschland versteuern, wenn Sie dort wohnen. Österreich behält für in Österreich erzielte Löhne jedoch eine Quellensteuer ein, die anschließend auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird.

Wie lange darf ich im Homeoffice arbeiten, ohne das Sozial­versicherungsrecht zu wechseln?

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Solange Ihre Homeoffice-Tätigkeit im Wohnland weniger als 50 Prozent Ihrer Gesamtarbeitszeit ausmacht und Sie eine Telework-Ausnahmevereinbarung (A1-Bescheinigung) beantragen, bleibt das Sozial­versicherungsrecht des Arbeitgeberlandes bestehen.

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*Die mit Stern gekennzeichneten Links führen zu allgemeinen Informationen zu Versicherungsprodukten und -themen in Deutschland. Sie sind nicht speziell auf Grenzgänger oder andere Regionen in Europa zugeschnitten, es sei denn, dies ist mit einem entsprechenden Zusatz gekennzeichnet. Links ohne Stern verweisen auf Informationen, die speziell für Grenzgänger oder ausdrücklich gekennzeichnete Personengruppen gelten.