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Wie sich Grenzgänger zwischen Deutschland und Österreich richtig versichern, welche Besonderheiten das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht beider Länder mit sich bringt und worauf Sie bei privaten Versicherungen achten sollten.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Grenzgänger zwischen Deutschland und Österreich: Das gilt es bei Versicherungen zu beachten
Überblick
Ob Sie eine bestimmte Versicherung benötigen, ob Sie sie in Deutschland oder in Österreich abschließen müssen, und wer die Beiträge trägt, hängt vor allem davon ab, wo Sie wohnen und wo Sie arbeiten. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Versicherungen im Vergleich sowie Hinweise, welche Regeln für Grenzgänger gelten.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist sowohl in Deutschland als auch in Österreich eine Pflichtversicherung.
So versichern Sie sich richtig
Tipp: Krankenversicherung für Expats
Wenn Sie in Österreich arbeiten, aber Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, besteht für Sie die Möglichkeit, eine spezielle Auslandskrankenversicherung für Expatriats oder Entsandte abzuschließen – oft zu besonders günstigen Konditionen. Damit sichern Sie sich zusätzlichen Schutz über das gesetzliche Maß hinaus. Nutzen Sie dafür einfach unseren kostenfreien Tarifrechner.
Rentenversicherung und Altersvorsorge
Wer als Grenzgänger arbeitet, zahlt seine Sozialversicherungsbeiträge – einschließlich der Rentenbeiträge – stets im Land seiner Beschäftigung. Das bedeutet: Auch wenn der Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat liegt, erfolgt die Einzahlung in das Rentensystem des Staates, in dem die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Für die spätere Rentenberechnung greift das EU-Koordinierungsrecht. Dadurch werden Versicherungszeiten aus verschiedenen Ländern zusammengezählt, sodass ein nahtloser Rentenanspruch entsteht – ohne Nachteile durch den Wechsel zwischen nationalen Systemen.
So funktioniert das Rentensystem in Deutschland*
Arbeitslosenversicherung
Grundsätzlich zahlen Grenzgänger die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung im Land ihrer Beschäftigung. Welches nationale System gilt, richtet sich also nicht nach dem Wohnort, sondern ausschließlich nach dem Tätigkeitsstaat.
Der Anspruch auf Arbeitslosenleistungen richtet sich – entsprechend den EU-Koordinierungsregeln – nach dem Wohnland. Das bedeutet: Auch wenn die Beiträge in Österreich beziehungsweise in Deutschland gezahlt werden, werden Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Wohnstaat des Grenzgängers beantragt und erbracht.
Pflegeversicherung
Die Pflegeabsicherung ist in Deutschland und Österreich sehr unterschiedlich ausgestaltet. In Deutschland existiert eine eigenständige, beitragsfinanzierte Pflegeversicherung* mit einem Beitragssatz von maximal 4,2 Prozent des Bruttoeinkommens – gestaffelt nach Kinderanzahl. In Österreich hingegen gibt es keine gesonderte Pflegeversicherung. Stattdessen erhalten pflegebedürftige Personen ein Pflegegeld, das in sieben Stufen eingeteilt ist und aus allgemeinen Steuermitteln finanziert wird.
Das sollten Sie als Grenzgänger wissen
Berufsunfähigkeitsversicherung
In der Regel ist der gesetzliche Schutz bei längerer Arbeitsunfähigkeit – sei es durch Krankheit oder Unfall – weder in Deutschland noch in Österreich ausreichend. Zwar existieren in beiden Ländern gesetzliche Leistungen, doch diese greifen oft nur unter strengen Voraussetzungen und decken den Lebensunterhalt meist nur teilweise.
So sichern Sie sich richtig ab
Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung zählt zwar nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, ist aber sowohl in Deutschland als auch in Österreich ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Absicherung. Angesichts der vergleichsweise niedrigen Beiträge ist ein Abschluss daher in jedem Fall empfehlenswert.
Das sollten Sie als Grenzgänger wissen
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt persönliche Besitztümer wie Möbel, Haushaltsgeräte und Einrichtungsgegenstände gegen Risiken wie Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Der Abschluss erfolgt üblicherweise im Land des Hauptwohnsitzes – also dort, wo sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet. Die Leistungen und der Versicherungsumfang sind in Deutschland und Österreich weitgehend vergleichbar. Auf Wunsch lassen sich zusätzliche Risiken wie Glasbruch, Elementarschäden oder Fahrraddiebstahl mitversichern.
Das sollten Sie als Grenzgänger wissen
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer in Deutschland und Österreich bei berufsbedingten Unfällen und Krankheiten ab. Sie ist verpflichtend und wird jeweils vom Arbeitgeber finanziert. Für Unfälle in der Freizeit hingegen besteht in keinem der zwei Länder ein gesetzlicher Schutz – hierfür ist eine private Unfallversicherung* empfehlenswert.
Auch wichtig für Grenzgänger
- Entsendungen & Homeoffice: Regelungen zu maximal 50 % Heimarbeit, sonst Wohnlandprinzip (Art. 16 VO 883/2004).
- Leistungsnachweise: Formulare S1/E106 für Kranken- und Pflegeleistungen, U1 zur Arbeitslosenversicherung, U2 für Arbeitslosengeld-Export.
- Steuern: Doppelbesteuerungsabkommen D/AT regelt die Zuordnung der Besteuerung – generell Quellensteuer am Arbeitsort, Vollversteuerung im Wohnland mit Anrechnung.
- Pendlerpauschalen: Österreichische Grenzgänger können Pendlerpauschale und Pendlereuro nutzen, deutsche das Werbungskosten-Kilometergeld.
Was kosten Versicherungen für Grenzgänger nach Österreich?
Welche Kosten Grenzgänger für ihre Versicherungen aufbringen müssen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab – in erster Linie, wo der Wohnsitz und wo der Arbeitsort sind. Die Beitragssätze zu Sozialversicherungen sind meistens vorgegeben und orientieren sich am Bruttoeinkommen. Darüber hinaus sind viele Versicherungen freiwillig.
Rechenbeispiel:
Komplettschutz für einen Arbeitnehmer
Wohnort | Deutschland |
Arbeitsort | Österreich |
Alter | 35 |
Familienstand | Ledig |
Bruttojahreseinkommen | 48.000 € |
Vorerkrankungen | keine |
Wohnungsgröße | 55 m2 |
Gesetzlicher Versicherungsschutz
Die Beiträge zu den Pflichtversicherungen werden bei unserer Beispielperson vom Bruttolohn abgezogen. Die Kosten trägt sie nicht allein: In Österreich übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte, bei der Unfallversicherung sogar den gesamten Beitrag.
Versicherung | In welchem Land? | ggf. Beitragssatz | Monatlicher Beitrag |
---|---|---|---|
Gesetzliche Krankenversicherung | Österreich | 7,65 % (Hälfte zahlt der Arbeitgeber) | 154,80 € |
Pensionsversicherung | Österreich | 22,8 % (Hälfte zahlt der Arbeitgeber) | 410,00 € |
Arbeitslosenversicherung | Österreich** | 2,4 % (Hälfte zahlt der Arbeitgeber) | 48,00 € |
Unfallversicherung | Österreich | 1,1 % (Arbeitgeber übernimmt komplett) | 0 € |
Gesamt | 612,80 € |
(Stand: 2025)
Privater Versicherungsschutz
Private Versicherungen zahlt unsere Beispielperson selbst von ihrem Vermögen beziehungsweise Einkünften. Da ihr Wohnsitz in Deutschland ist, kann sie Versicherungen abschließen, die auf dem deutschen Markt angeboten werden. Sie entscheidet sich für folgende private Absicherungen:
Versicherung | Monatlicher Beitrag* |
---|---|
Private Rentenversicherung* | 200 € (frei wählbar) |
Private Berufsunfähigkeitsversicherung* | 69,98 € |
Private Haftpflichtversicherung* | 2,45 € |
Private Hausratversicherung* | 2,48 € |
Gesamt | 274,91 € |
Grundlegende Unterschiede zwischen österreichischem und deutschem Arbeitsmarkt, Versicherungs- und Vorsorgesystem
Arbeitserlaubnis
Deutschland | Österreich |
---|---|
Alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie von Liechtenstein, Norwegen und Island haben die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine gesonderte Arbeitserlaubnis ist daher nicht nötig. | EU/EWR-Bürger können ohne Arbeitserlaubnis in Österreich beschäftigt werden. Spätestens nach drei Monaten müssen sie jedoch die Beschäftigung und ihren Aufenthalt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat melden und eine Anmeldebescheinigung („Registrierungsbescheinigung“) beantragen. |
Arbeitsbedingungen
Deutschland | Österreich |
---|---|
Es ist eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden gesetzlich erlaubt. | Es ist eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden festgelegt, je nach Kollektivvertrag sind es häufig 38,5 Stunden. |
24-stündige Sonn- und Feiertagsruhe | Wochenendruhe von 36 Stunden |
Eine Probezeit von bis zu sechs Monaten ist üblich, kann jedoch je nach Vertrag variieren. Innerhalb der Probezeit muss eine Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden. | Die Probezeit ist gesetzlich auf einen Monat beschränkt, maximal können drei Monate vereinbart werden. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Frist und jederzeit gekündigt werden. |
Gesetzlicher Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche (= 20 Arbeitstage bei der heute üblichen 5-Tage-Woche) gemäß § 3 BUrlG. | Ein Urlaubsanspruch von 30 Werktagen (= 25 Arbeitstagen) pro Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben, wobei zwei Wochen zusammenhängen sollten. |
Mindestlohn
Deutschland | Österreich |
---|---|
Gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 € | Es gibt keinen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn. In nahezu allen Branchen schreiben jedoch Kollektivverträge ein Mindestentgelt vor; seit 2024 liegt dieses in der Regel bei mindestens 2.000 € brutto pro Monat (Vollzeit). |
Überstundenzuschläge
Deutschland | Österreich |
---|---|
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschläge. Höhe und Ausgleich richten sich nach Tarif- oder Arbeitsvertrag. | Überstunden, die über die tägliche Normalarbeitszeit hinausgehen, sind mit einem 50 % Lohnzuschlag oder Freizeit gleicher Dauer abzugelten. Werden die Grenzen der zulässigen Wochenarbeitszeit (meist 40 Std.) überschritten, spricht man von Überzeit; hier gilt ebenfalls der 50 %-Zuschlag, sofern kein Zeitausgleich vereinbart ist. |
Home-Office
Sozialversicherungsrecht
Arbeiten Grenzgänger sowohl in den Geschäftsräumen des Arbeitgebers als auch von ihrem Wohnsitz im Nachbarland (z. B. Wohnort Deutschland, Arbeitsort Österreich) im Home-Office, gilt grundsätzlich das Sozialversicherungsrecht des Landes, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Voraussetzung ist, dass die Telearbeit weniger als 50 Prozent der gesamten Arbeitszeit ausmacht und die übrigen Bedingungen der seit 1. Juli 2023 gültigen EU-Rahmenvereinbarung zu grenzüberschreitender Telearbeit erfüllt sind.
Antragstellung bei der DVKA / ÖGK
Damit diese Ausnahme greift, müssen Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitnehmer eine Telework-Ausnahmevereinbarung beantragen:
- Bei deutschem Arbeitgeber: elektronischer Antrag über die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland).
- Bei österreichischem Arbeitgeber: Antrag über den Dachverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger (Portal ELDA).
Die Bescheinigung erfolgt in Form einer A1-Bescheinigung und kann rückwirkend für bis zu drei Monate beantragt werden. Ohne gültige Ausnahme gilt das Sozialversicherungsrecht des Wohnlandes, sobald die Home-Office-Tätigkeit 50 Prozent oder mehr der Gesamtarbeitszeit erreicht.
Kündigung
Deutschland | Österreich |
---|---|
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. | Eine Kündigung ist grundsätzlich formfrei; in der Praxis wird sie meistens schriftlich ausgesprochen. Manche Kollektiv- oder Einzelverträge schreiben Schriftform ausdrücklich vor. |
Unterschiedliche Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeitgeber | Kündigungsfristen unterscheiden sich ebenfalls: Für Arbeitgeber 6 Wochen bis 5 Monate – abhängig von der Beschäftigungsdauer; für Arbeitnehmer meist 1 Monat (verlängerbar durch Vertrag/Kollektivvertrag). |
Kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung | Kein klassischer Abfindungsanspruch. Bei Dienstverhältnissen, die vor 2003 begonnen haben, besteht jedoch die gesetzliche „Abfertigung alt“ (1–12 Monatsentgelte). Für neuere Verträge gilt das Abfertigung-neu-System: Der Arbeitgeber zahlt laufend 1,53 % des Bruttolohns in eine Mitarbeitervorsorgekasse ein; eine einmalige Zahlung bei Kündigung ist nicht vorgesehen. |
Versicherungssystem
Deutschland | Österreich |
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Alle fünf Sozialversicherungszweige (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) werden direkt vom Bruttolohn abgezogen. Beiträge tragen entweder Arbeitgeber und Arbeitnehmer (paritätisch) oder – bei der Unfallversicherung – allein der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber meldet den Beschäftigten bei den zuständigen Trägern an; nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht eine Wahl zwischen mehreren Kassen. | Die Beiträge zur Krankenversicherung (ÖGK bzw. berufsspezifische Träger), Pensions‐ und Arbeitslosenversicherung werden hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Bei der Unfallversicherung (AUVA) zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. Eine eigenständige Pflegeversicherung existiert nicht; Pflegegeld wird steuerfinanziert ausgezahlt. |
Krankenversicherung ist für alle Einwohner verpflichtend; die übrigen Sozialversicherungen gelten für Arbeitnehmer bzw. Auszubildende. | Krankenversicherung ist für alle Einwohner obligatorisch; Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sind für Arbeitnehmer verpflichtend. |
Private Versicherungen ergänzen die gesetzliche Absicherung, z. B. private Kranken-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. | Private Versicherungen haben vor allem Bedeutung in der ergänzenden Altersvorsorge (z. B. prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge) und bei Zusatzleistungen zur Krankenversicherung. |
Vorsorgesystem
Deutschland | Österreich |
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Die Altersvorsorge besteht aus drei Säulen (3-Säulen-Modell): 1. Gesetzliche Rentenversicherung basierend auf dem Umlageverfahren 2. Betriebliche Altersvorsorge mit verschiedenen Durchführungswegen 3. Private Altersvorsorge, z. B. Riester-Rente*, Rürup-Rente*, Lebensversicherungen* | Es gibt das 3-Säulen-Modell: staatliche, berufliche und private Vorsorge: 1. Staatliche Pensionsversicherung nach ASVG (Umlageverfahren) 3. Betriebliche Vorsorge – Mitarbeitervorsorgekassen („Abfertigung neu“), Pensionskassen, betriebliche Kollektivversicherungen (Kapitaldeckungsverfahren) 3. Private Vorsorge – etwa prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge („ZV-Fonds“) oder klassische Lebensversicherungen |
Gesetzliche Rente: Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Betriebliche und private Vorsorge: Individuelle Beiträge | Pensionsversicherung: Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Mitarbeitervorsorgekasse: Arbeitgeberbeiträge Private Vorsorge: Individuelle Beiträge |
Rentenanspruch basierend auf eingezahlten Beiträgen und Versicherungsjahren Betriebs-/Privatrenten abhängig von Tarifwahl und Kapital | Staatliche Pension basiert auf Beitragsjahren und Bemessungsgrundlage Pensionskasse und Zukunftsvorsorge hängen vom angesparten Kapital ab |
Die häufigsten Fragen zu Versicherungen für Grenzgänger zwischen Deutschland und Österreich
Wo bin ich als Grenzgänger krankenversichert?
Sie sind grundsätzlich im Land Ihres Arbeitsplatzes versichert: Arbeiten Sie in Österreich, gehört die Krankenversicherung zur Österreichischen Gesundheitskasse. Arbeiten Sie in Deutschland, greifen dort GKV oder – bei entsprechendem Einkommen – eine private Krankenversicherung. Mit dem S1-Formular können Sie ärztliche Leistungen auch im Wohnland nutzen.
Kann man in Deutschland und Österreich krankenversichert sein?
Doppelversicherungen beziehungsweise zwei Krankenversicherungen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Als Grenzgänger versichern Sie sich in dem Land, in dem Sie arbeiten. Medizinische Leistungen und Behandlungen erhalten Sie aber in beiden Ländern.
Bin ich als Grenzgänger in Deutschland sozialversichert?
Arbeiten Sie in Deutschland und wohnen in einem anderen EU- beziehungsweise EWR-Land wie etwa Österreich, dann sind Sie als Grenzgänger in Deutschland sozialversichert, da Sie in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Damit sind Sie in Deutschland in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung pflichtversichert.
Muss ich Rentenbeiträge in beiden Ländern zahlen?
Nein. Beiträge entrichten Sie nur im Arbeitsland – entweder in die deutsche Rentenversicherung oder in die österreichische Pensionsversicherung. Die in beiden Staaten erworbenen Zeiten werden später für Ihren Rentenanspruch zusammengezählt.
Erhalte ich deutsches Arbeitslosengeld, wenn ich in Österreich beschäftigt war?
Ja. Bei Arbeitslosigkeit ist immer die Behörde des Wohnlandes zuständig. Wohnen Sie in Deutschland, melden Sie sich dort arbeitslos und erhalten deutsches Arbeitslosengeld I, sobald die österreichischen Versicherungszeiten bestätigt sind (Formular U1).
Gibt es in Österreich eine Pflicht-Pflegeversicherung wie in Deutschland?
Nein. Österreich kennt keine eigenständige Pflegeversicherung. Stattdessen erhalten Pflegebedürftige ein steuerfinanziertes Pflegegeld. Entscheiden Sie sich als Grenzgänger für eine deutsche Krankenkasse, behalten Sie den gesetzlichen deutschen Pflegeversicherungsschutz.
Welche Steuerregelungen gelten für meine Einkünfte?
Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, dass Sie Ihre Einkünfte grundsätzlich in Deutschland versteuern, wenn Sie dort wohnen. Österreich behält für in Österreich erzielte Löhne jedoch eine Quellensteuer ein, die anschließend auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird.
Wie lange darf ich im Homeoffice arbeiten, ohne das Sozialversicherungsrecht zu wechseln?
Solange Ihre Homeoffice-Tätigkeit im Wohnland weniger als 50 Prozent Ihrer Gesamtarbeitszeit ausmacht und Sie eine Telework-Ausnahmevereinbarung (A1-Bescheinigung) beantragen, bleibt das Sozialversicherungsrecht des Arbeitgeberlandes bestehen.
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