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Pflege­versicherung für Kinder Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Da auch Kinder pflegebedürftig werden können, ist eine Pflegezusatz­versicherung eine sinnvolle Absicherung.
  • Denn für Kinder gilt zwar auch die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflege­versicherung, diese übernimmt jedoch nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten.
  • Eine private Pflegezusatz­versicherung bietet finanzielle Entlastung und Sie stellen sicher, dass Ihr Kind die bestmögliche Pflege erhält.
  • Eine leistungsstarke private Pflegezusatz­versicherung für Ihr Kind können Sie bei uns bereits ab 4,32 € im Monat abschließen.

Das erwartet Sie hier

Wie eine private Pflege­versicherung Ihr Kind optimal absichert, was das kostet und welche Besonderheiten Sie dabei beachten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Zusatz­­versicherung für Kinder sinnvoll?
  2. Drei Formen der Pflegezusatz­­versicherung
  3. Kinder in der gesetzlichen Pflege­­versicherung
  4. Kosten der Pflegezusatz­­versicherung
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Zusatz­­versicherung für Kinder vergleichen
Foto von Nina Bruckmann
Zuletzt aktualisiert am

Ist eine private Pflegezusatz­versicherung für Kinder sinnvoll?

Pflegebedürftigkeit verbinden wir in den meisten Fällen mit einem hohen Alter. Doch auch Kinder können bereits pflegebedürftig werden. Die Ursachen sind meist Unfälle oder schwere Erkrankungen. Laut Bundesministerium für Gesundheit waren im Jahr 2020 insgesamt 244.552 der pflegebedürftigen Menschen jünger als 20 Jahre, 186.637 sogar jünger als 15 Jahre. Dabei bringt die Sorge um das eigene Kind nicht nur eine große emotionale Belastung mit sich, Familien werden nicht selten auch vor finanzielle Herausforderungen gestellt.

Denn auch wenn für Kinder genauso wie für Erwachsene eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflege­versicherung gilt, übernimmt diese die Pflegekosten nur bis zu einem Maximalbetrag und deckt damit nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Um die so entstehende Versorgungslücke nicht aus eigenen finanziellen Mitteln schließen zu müssen, ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatz­versicherung für Ihr Kind sinnvoll. Zudem sind die Beiträge für Kinder besonders günstig, da sie unter anderem vom Alter und Gesundheitszustand abhängen. Eine leistungsstarke private Pflegezusatz­versicherung für Ihr Kind können Sie bei uns bereits ab 4,32 Euro im Monat abschließen.

Vorteile einer privaten Pflegezusatz­versicherung für Kinder

  • Schließt die Versorgungslücke im Pflegefall
  • Besonders günstige monatliche Beiträge
  • Leistungen bereits ab Pflegegrad 1
  • Finanzielle Entlastung der Familie

Mit uns zur passenden Pflegezusatz­versicherung für Kinder

Das Angebot an privaten Pflegezusatz­versicherungen ist groß. Doch gerade hier ist es wichtig, von Anfang an die passende Absicherung abzuschließen. Unsere Experten kennen mit ihrer langjährigen Erfahrung den Versicherungsmarkt genau und unterstützen Sie gerne dabei, die ideale private Pflege­versicherung für Ihr Kind zu finden. Kontaktieren Sie uns einfach direkt und lassen sich individuell beraten oder nutzen Sie unseren Rechner.

Mit uns die ideale private Pflege­versicherung für Kinder finden

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Die drei Formen der privaten Pflegezusatz­versicherung für Kinder

Grundsätzlich können Sie für Ihr Kind zwischen drei Formen der privaten Pflege­versicherung wählen. Die Formen unterscheiden sich vor allem darin, auf welche Weise die Pflegekosten übernommen werden und ob die Leistungen zweckgebunden sind oder frei über diese verfügt werden kann. Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld ausführlich zu informieren, welche Absicherung am besten zu Ihrem Kind passt. Lassen Sie sich gerne auch von unseren Experten individuell beraten und bei der Wahl der privaten Pflegezusatz­versicherung für Ihr Kind unterstützen.


Die Pflegerenten­versicherung

Die Pflegerenten­versicherung zahlt im Fall einer Pflegebedürftigkeit eine lebenslange monatliche Rente, unabhängig von der Form der Pflege. Die Höhe der Rente kann bei Vertragsabschluss flexibel festgelegt werden. Da ein Teil der Beiträge als Sparbeitrag angelegt wird, kann die Pflegerente durch eine Überschussbeteiligung unter Umständen auch höher ausfallen. Über das ausgezahlte Geld kann frei verfügt werden.

Alle Details zur Pflegerenten­versicherung

Die Pflegekosten­versicherung

Eine Pflegekosten­versicherung kann in zwei Varianten abgeschlossen werden. Entweder werden die Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung um einen bestimmten Prozentsatz aufgestockt oder die anfallenden Restkosten werden zu einem vorher vereinbarten Prozentsatz übernommen. In beiden Fällen müssen Sie die tatsächlich entstandenen Pflegekosten durch eine Rechnung nachweisen und die Leistungen sind somit zweckgebunden.

Alle Details zur Pflegekosten­versicherung

Die Pflegetagegeld­versicherung

Bei der Pflegetagegeld­versicherung wird im Pflegefall ein vorher vereinbartes Pflegetagegeld für jeden Tag gezahlt, an dem Ihr Kind Pflege benötigt. In der Regel wird bereits ab einer Einstufung in den Pflegegrad 1 geleistet, unabhängig von der Form der Pflege. Die Höhe des Pflegetagegeldes können Sie je nach Anbieter und Tarif flexibel festlegen und bei Auszahlung frei darüber verfügen.

Alle Details zur Pflegetagegeld­versicherung

Experten-Tipp:

„Nutzen sie die Möglichkeit der Nach­versicherung von Neugeborenen. Hat ein Elternteil bereits eine Pflegezusatz­versicherung abgeschlossen, so kann das Kind laut §198 VVG nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung in einem gleichwertigen Versicherungsschutz nachversichert werden. Die Pflege­versicherung muss jedoch meist mindestens drei Monate vor Geburt des Kindes abgeschlossen worden sein.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Pflege-Bahr für Kinder nicht möglich

Der staatlich geförderte Pflege-Bahr ist eine spezielle Form der Pflegetagegeld­versicherung, die bestimmten gesetzlichen Vorgaben entsprechen muss. Da ein Pflege-Bahr-Tarif jedoch nur von Personen abgeschlossen werden kann, die mindestens 18 Jahre alt sind, steht diese private Pflegezusatz­versicherung Kindern nicht offen.

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Kinder in der gesetzlichen Pflege­versicherung

Auch für Kinder besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflege­versicherung. Ob ein Kind in der sozialen Pflege­versicherung oder über die private Pflegepflicht­versicherung abgesichert werden muss, ist in der Regel abhängig von der Versicherung der Eltern. Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert und das Kind über die Familien­versicherung mitversichert, dann ist es automatisch in der sozialen Pflege­versicherung mitversichert.

Sind die Eltern privat krankenversichert und müssen eine private Pflegepflicht­versicherung abschließen, dann muss auch das Kind über die private Pflegepflicht­versicherung abgesichert werden. Anders als bei der privaten Kranken­versicherung muss für das Kind jedoch kein eigener Vertrag abgeschlossen werden, sondern es ist beitragsfrei und ohne Aufschläge bei den Eltern mitversichert.

Wenn Eltern unterschiedlich versichert sind

Sind die Eltern eines Kindes unterschiedlich versichert, dann richtet sich bei verheirateten Eltern die Art der gesetzlichen Pflege­versicherung des Kindes in der Regel nach der Versicherung des Elternteils mit dem höheren Einkommen. Bei unverheirateten Eltern ist für das Kind nur die Versicherung der Mutter relevant.

Wie lange sind Kinder bei den Eltern mitversichert?

Kinder sind grundsätzlich bis zu ihrem 18. Geburtstag beitragsfrei über ihre Eltern in der gesetzlichen Pflege­versicherung abgesichert. Es gibt jedoch die Möglichkeit, Kinder auch länger mitzuversichern. Nicht erwerbstätige Kinder können bis zu ihrem 23. Geburtstag, Kinder in einer Schulausbildung, Berufsausbildung oder während eines Studiums können bis zu ihrem 25. Geburtstag über die Versicherung der Eltern abgesichert werden. Kinder mit Behinderung, die nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, sind ohne Altersgrenze über ihre Eltern mitversichert.


Beiträge für Kinder zur gesetzlichen Pflege­versicherung

Für Eltern in der sozialen Pflege­versicherung und privaten Pflegepflicht­versicherung fallen keine Zusatzbeiträge an, wenn ihre Kinder über sie mitversichert sind. In der sozialen Pflege­versicherung profitieren Eltern sogar bei der Höhe der Beiträge von ihren Kindern, da für sie der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent entfällt. Dadurch zahlen Eltern nur 3,4 Prozent statt 4 Prozent ihres Gehalts in die eigene soziale Pflege­versicherung ein. Wie sich die Beiträge in der gesetzlichen Pflege­versicherung genau berechnen lesen Sie hier:

Alles zu den Beiträgen zur gesetzlichen Pflege­versicherung

Nachweis für Beitragsnachlass in der sozialen Pflege­versicherung

Für den Beitragsnachlass müssen Eltern jedoch einen Nachweis erbringen. In der Regel reicht es dafür aus, die Geburtsurkunde, die Pflegekind- oder Adoptionsbescheinigung beim Arbeitgeber vorzulegen. Wird der Nachweis innerhalb von drei Monaten nach der Geburt oder Adoption erbracht, kann der Beitragsnachlass rückwirkend bis zur Geburt beziehungsweise Adoption geltend gemacht werden.

Leistungen für Kinder in der gesetzlichen Pflege­versicherung

Im Fall einer Pflegebedürftigkeit gelten für Kinder in der gesetzlichen Pflege­versicherung dieselben Pflegegrade wie für Erwachsene und sie erhalten auch die gleichen Leistungen. Die Höhe der Leistungen ist im Sozialgesetzbuch festgelegt und richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad und der Art der Pflege. Es wird dabei nicht unterschieden, ob das Kind in der sozialen Pflege­versicherung oder über die private Pflegepflicht­versicherung abgesichert ist.

Das leistet die gesetzliche Pflege­versicherung

Eine Besonderheit von pflegebedürftigen Personen bis 25 mit einem Pflegegrad von vier oder fünf ist, dass sie bereits ab 2024 das sogenannte Entlastungsbudget erhalten. Dieses beträgt aktuell 3.386 Euro und kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzeitpflege eingesetzt werden. Ab 2025 erhalten es alle Personen mit einem Pflegegrad zwei oder höher.


Wie wird eine Pflegebedürftigkeit bei Kindern festgestellt?

Eine Pflegebedürftigkeit bei Kindern festzustellen ist schwieriger als bei Erwachsenen. Denn Kinder sind in den meisten Fällen auch ohne eine Pflegebedürftigkeit im Alltag auf Hilfe angewiesen. Trotzdem erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst für gesetzlich Versicherte oder Medicproof für privat Versicherte nach den gleichen Kriterien wie für Erwachsene. Allerdings werden Kinder bis zu ihrem elften Lebensjahr zusätzlich mit gleichaltrigen gesunden Kindern verglichen.

Icon Baby

Sonderregelung für Babys

Benötigt ein Kind aufgrund einer Krankheit bereits ab der Geburt eine erhöhte Pflege, greift in den meisten Fällen eine Sonderregelung. Babys wird bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats pauschal ein Pflegegrad höher zugesprochen als bei der Begutachtung festgestellt. Der Grund hierfür ist unter anderem, dass Kinder in dieser Zeit generell mehr von ihren Eltern versorgt werden müssen und viele Entwicklungsstufen durchlaufen. Familien sollen so nicht durch laufend neue Gutachten und Gesundheitsprüfungen zusätzlich belastet werden.

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Kosten der privaten Pflegezusatz­versicherung für Kinder

Icon Bon

Aufgrund ihres jungen Alters und in der Regel guten Gesundheitszustandes profitieren Kinder bei der privaten Pflegezusatz­versicherung von sehr günstigen Beiträgen. Über die genaue Höhe der Kosten kann jedoch keine pauschale Aussage getroffen werden, da die Beiträge nicht nur vom Alter und Gesundheitszustand abhängig sind, sondern auch von der Form der privaten Pflege­versicherung, dem gewünschten Leistungsumfang und den Tarifkonditionen des Versicherers. Daher lohnt es sich auch bei der privaten Pflegezusatz­versicherung für Ihr Kind, die Angebote mehrerer Anbieter zu vergleichen.

Was kostet eine private Pflege­versicherung für Ihr Kind?

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Private Pflegezusatz­versicherung für Kinder: Testsieger (2024)

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Testergebnisse speziell zur privaten Pflegezusatz­versicherung für Kinder liegen nicht vor. Sie können sich jedoch an den allgemeinen Testergebnissen orientieren. Denn in regelmäßigen Abständen untersuchen unabhängigen Analysehäusern und Ratingagenturen die Tarifangebote der Versicherer und testen dabei unter anderem die Leistung im Pflegefall und die Kundenorientierung.

Alle aktuellen Testergebnisse zur privaten Pflegezusatz­versicherung, von uns für Sie zusammengetragen und übersichtlich aufbereitet, finden Sie hier:

Zum vollständigen Test und den Testsiegern (2024)

Private Pflegezusatz­versicherung für Kinder vergleichen: Darauf sollten Sie achten

Bei der Wahl einer privaten Pflegezusatz­versicherung für Ihr Kind ist es besonders wichtig, dass Sie von Anfang an die passende Absicherung abschließen. Da die meisten Kinder zu Hause gepflegt werden, sollte dementsprechend auch die Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst ausreichend abgedeckt sein.

Außerdem ist eine Dynamik in privaten Pflegezusatz­versicherungen für Kinder wichtig, da die Verträge in der Regel eine lange Laufzeit haben und Kinder im Fall einer Pflegebedürftigkeit über einen langen Zeitraum Leistungen beziehen. Eine Dynamik erhöht dabei in regelmäßigen Abständen die Leistungen und Beiträge, um diese an die Inflation und steigende Pflegekosten anzupassen.


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Unsere Experten der privaten Pflegezusatz­versicherung unterstützen Sie gerne dabei, die passende Absicherung für Ihr Kind zu finden. Mit ihrer langjährigen Erfahrung kennen sie den Versicherungsmarkt genau und wissen, auf welche Besonderheiten man bei einer privaten Pflegezusatz­versicherung für Kinder achten muss. Kontaktieren Sie uns gerne direkt und lassen sich individuell beraten. Oder nutzen Sie unseren Rechner, um unkompliziert die Kosten einer Pflege­versicherung zu berechnen.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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