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So wird die gesetzliche Kranken­versicherung korrekt gekündigt (inkl. Musterschreiben)

Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Januar 2021 müssen Sie die Kündigung Ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung nicht mehr selbst durchführen.
  • Ihre neue Krankenkasse übernimmt beim Wechsel alles für Sie.
  • Es gibt jedoch 2 Ausnahmen.
  • Die Kündigungsfrist beträgt bei einer ordentlichen Kündigung 2 Monate. In einigen Fällen können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Das erwartet Sie hier

Wann und wie Sie die gesetzliche Kranken­versicherung kündigen können und in welchen Fällen Sie die Kündigung noch selbst durchführen müssen (inkl. Musterschreiben).

Inhalt dieser Seite
  1. So funktioniert die Kündigung
  2. Voraussetzungen und Fristen
  3. Sonderkündigungsrecht
  4. Tipps zur Kündigung
  5. h die h ufigsten fragen zur k ndigung der gesetzlichen kranken­­versicherung

So funktioniert die Kündigung der gesetzlichen Kranken­versicherung

Schneller Überblick: So gehen Sie vor

  1. Kündigen Sie regulär oder außerordentlich? Bei einer regulären Kündigung müssen Sie mindestens 12 Monate bei Ihrer alten Krankenkasse versichert gewesen sein. Bei der außerordentlichen Kündigung gilt dies nicht. In beiden Fällen müssen Sie die Kündigungsfrist von 2 Monaten beachten (mehr zu den Fristen im nächsten Abschnitt).
  2. Suchen Sie sich eine neue Krankenkasse. Tipps und unsere Empfehlungen dazu finden Sie hier.
  3. Melden Sie sich bei der neuen Krankenkasse an. Diese übernimmt dann den Rest für Sie: Sie müssen Ihrer alten Kranken­versicherung keine Kündigung senden (bis auf wenige Ausnahmen).
  4. Informiere deinen Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel. Bei Arbeitslosen geht die Info an die Arbeitsagentur, bei Rentnern an die Renten­versicherung.

Voraussetzungen und Kündigungsfristen

Arten der Kündigung und Fristen

In der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) gibt es grundsätzlich 2 verschiedene Arten, wie Sie kündigen können:

VoraussetzungenKündigungsfrist
Ordentliche KündigungMind. 12 Monate Mitgliedschaft2 Monate zum Monatsende
Außerordentliche KündigungKrankenkasse erhebt erstmalig einen Zusatzbeitrag
Krankenkasse erhöht den bestehenden Zusatzbeitrag
2 Monate zum Monatsende

Reguläre Kündigung und Wechsel der Krankenkasse

Eine ordentliche bzw. reguläre Kündigung Ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) können Sie unter folgenden Bedingungen vollziehen:

  • Sie waren mind. 12 Monate bei der alten Krankenkasse versichert.
  • Sie beachten die Kündigungsfrist von 2 Monate zum Monatsende.
  • Sie wechseln zu einer gesetzlichen Krankenkasse, die für Ihr Bundesland oder bundesweit geöffnet ist (eine Liste aller gesetzlichen Krankenk­versicherungen finden Sie hier).

So einfach geht der Krankenkassenwechsel

Beispiele: Ab wann bin ich bei der neuen Kasse versichert?

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Nachdem Ihre Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse mit einer Frist von 2 Monaten vor Monatsende gekündigt ist, sind Sie nach Ablauf von 2 Monaten in der neuen Kranken­versicherung versichert:

Kündigung spätestens bis…wirksam zum…Beginn der neuen Kranken­versicherung ab…
31.01.31.03.01.04.
28.02.30.04.01.05.
31.03.31.05.01.06.
30.0430.06.01.07.
31.05.31.07.01.08.
30.06.31.08.01.09.
31.07.30.09.01.10.
31.08.31.10.01.11.
30.09.30.11.01.12.
31.10.31.12.01.01.
30.11.31.01.01.02.
31.12.28.02.01.03.

Kündigen Sie die Mitgliedschaft bei Ihrer alten Krankenkasse spätestens bis zum 30.06., wird Ihre Kündigung zum 31.08. wirksam und Sie sind ab 01.09. bei der neuen Krankenkasse versichert.

In diesen Fällen müssen Sie noch selbst kündigen

Es gibt 2 Ausnahmen, in denen Sie als Versicherter die Kündigung bei der bisherigen Kranken­versicherung noch selbst übernehmen müssen:

In diesen Fällen benötigen Sie eine Kündigungsbestätigung, die Ihnen die alte Krankenkasse ausstellt.

Musterschreiben zum Download

Nutzen Sie für Ihre Kündigung der Krankenkasse gern unsere Vorlage. Füllen Sie diese einfach mit Ihren eigenen Angaben aus.

Sonderkündigungsrecht

Wann Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können

Das Sonderkündigungsrecht können Sie unabhängig von den 12 Monaten Mindestmitgliedschaft unter folgenden Bedingungen nutzen:

  • Ihre Krankenkasse erhebt erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht ihren Zusatzbeitrag.
  • Sie können zum Ende jenes Monats kündigen, in dem die Krankenkasse erstmal den höhen Beitrag verlangt.
  • Sie beachten die Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende.
  • Ihre Krankenkasse muss Ihnen die Beitragserhöhung spätestens 1 Monat vor Fälligkeit mitteilen und Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen, andernfalls verlängert sich die Frist.

Beispiel Sonderkündigungsrecht

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Sie bekommen im Dezember einen Brief Ihrer Krankenkasse über eine Erhöhung des Zusatzbeitrages und damit die Erhöhung des gesamten Beitragssatzes zum Januar des nächsten Jahres. Sie haben bis zum 31. Januar Zeit, Ihre Krankenkasse zu kündigen und zu wechseln. Beachten Sie: Die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beginnt jedoch dennoch erst mit Ablauf der 2 Monate Kündigungsfrist. Es ergeben sich somit 2 Szenarien für Sie:

  • Sie kündigen noch im Dezember: Ihre Kündigung wird zum 31.12. wirksam und die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse beginnt zum 01.03. Sie zahlen nur 2 Monate den erhöhten Beitragssatz bei Ihrer alten Kranken­versicherung.
  • Sie kündigen erst im Januar: Dann wird Ihre Kündigung zum 31.01. wirksam und der Beginn der neuen Kranken­versicherung verschiebt sich auf den 01.04. Somit zahlen Sie 3 Monate den erhöhten Beitragssatz der alten Krankenkasse.

Achtung: Ausnahme bei freiwillig Versicherten

Sind Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert und haben einen Wahltarif mit Krankengeld, dann können Sie in der Regel nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und auch nicht bereits nach 12 Monaten Mitgliedschaft kündigen. Sie sind in der Regel 3 Jahre an diesen Tarif gebunden. Dies ist besonders für Selbständige, die freiwillig versichert sind, relevant.

Tipps zur Kündigung der gesetzlichen Kranken­versicherung

Lückenloser Wechsel garantiert

Mit der Kündigung und dem Wechsel Ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung gehen Sie kein Risiko ein. Da in Deutschland eine Kranken­versicherungspflicht besteht, ist es nicht möglich, dass Sie auf einmal ohne Versicherungsschutz dastehen. Selbst wenn beim Wechsel etwas schief laufen sollte, bleiben Sie bei Ihrer alten Krankenkasse versichert – auch eine Doppel­versicherung ist nicht möglich.

Kündigungsschreiben richtig absenden

Falls Sie selbst eine Kündigung der gesetzlichen Kranken­versicherung durchführen müssen, dann muss diese Kündigung schriftlich bei dem Versicherungs­unternehmen erfolgen. Um auf Nummer Sicher zu gehen, dass das Kündigungsschreiben auf jeden Fall bei der Versicherung eintrifft, können Sie diese per Einschreiben mit Rückschein verschicken lassen. So haben Sie auch gleich einen Nachweis über die fristgerechte Kündigung. Die Krankenkasse muss Ihnen dann innerhalb von 2 Wochen eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zukommen lassen.

Keine Gesundheitsprüfung in der gesetzlichen Kranken­versicherung

Die gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, jeden Antragsteller ungeachtet seiner Vor­erkrankungen und seines allgemeinen Gesundheitszustand aufzunehmen. Aus diesem Grund müssen Sie auch, anders als bei der privaten Kranken­versicherung, im Vorfeld keine Gesundheitsprüfung ablegen.


Wechseln ohne Kündigung: So geht’s

Es gibt auch einige Fälle, in denen Sie weder kündigen müssen, noch irgendwelche Fristen abwarten müssen. Sie können sich einfach direkt eine neue Krankenkasse aussuchen und wechseln. Wann dies möglich ist, haben wir Ihnen hier zusammengetragen:

Direkt Krankenkasse wechseln


Die häufigsten Fragen zur Kündigung der gesetzlichen Kranken­versicherung

Wie kann ich meine Krankenkasse kündigen?

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Sie können nach mind. 12 Monaten Mitgliedschaft zu jeder Zeit und mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten Ihre Krankenkasse wechseln. Erhöht Ihre Kranken­versicherung die Beiträge, so können Sie auch außerordentlich kündigen und müssen keine 12 Monate Mitgliedschaft nachweisen. Sie müssen selbst nicht beim alten Versicherer kündigen – dies übernimmt die neue Kasse.

Wann kann man aus der gesetzlichen Kranken­versicherung austreten?

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Wenn Sie die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln, dann treten Sie mit einer Frist von 2 vollen Monaten aus Ihrer alten Krankenkasse aus und in die neue Krankenkasse ein. Das heißt: Melden Sie sich bei einer neuen Krankenkasse zum 31.07. an, dann wird Ihre Kündigung zum 31.09. wirksam und Sie sind ab dem 01.10. bei der neuen Krankenkasse versichert.

Was passiert wenn man die Kranken­versicherung kündigt?

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Kündigen Sie Ihre gesetzliche Kranken­versicherung, so müssen Sie sich bei einer neuen gesetzlichen Kranken­versicherung anmelden oder eine private Kranken­versicherung abschließen. In Deutschland besteht Versicherungspflicht, somit muss jede Person über eine Kranken­versicherung verfügen.

Wer kündigt meine Krankenkasse?

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Möchten Sie zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln, so übernimmt seit Januar 2021 die neue Krankenkasse die Kündigung bei der alten Kranken­versicherung. Einzig wenn Sie zur privaten Kranken­versicherung wechseln oder ins Ausland umziehen, müssen Sie die Kündigung Ihrer Krankenkasse selbst durchführen.

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Katharina Burnus
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