Deutsche Bank Riester-Rente

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Das erwartet Sie hier

Die Deutsche Bank bietet keine Riester-Rente mehr an, bestehende Verträge laufen aber weiter. Ab 2027 kommt die neue staatliche Förderung mit dem Altersvorsorgedepot, und Bestandskunden entscheiden selbst, ob sie wechseln.

Inhalt dieser Seite
  1. Steckbrief
  2. Bestehende Verträge
  3. Ansprechpartner
  4. Häufige Fragen
Foto von Mario Müller
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Riester-Rente der Deutschen Bank ist in unserer Gesamtauswertung nicht vertreten, weil die Deutsche Bank keine Riester-Rente mehr anbietet.
  • Die DWS, die Fondsgesellschaft der Deutschen Bank, hat das Neugeschäft mit allen Riester-Produkten zum 1. Juli 2021 eingestellt.
  • Bestehende Riester-Verträge laufen auch ab dem 1. Januar 2027 mit der bisherigen Förderung weiter, eine automatische Kündigung oder Umstellung gibt es nicht.
  • Für Bestandskunden bleibt der laufende Vertrag die erste Adresse, denn eine Kündigung kostet Zulagen und Steuervorteile; für Neukunden passt die Deutsche Bank nicht, weil sie keine Riester-Rente mehr verkauft.

Deutsche Bank im Steckbrief

Reform 2027: Was das für Ihren Vertrag bei der Deutschen Bank bedeutet

Ihr Riester-Vertrag, etwa bei der DWS, läuft ab 2027 mit der bisherigen Förderung weiter, eine automatische Kündigung oder Umstellung gibt es nicht. Neu abschließen lässt er sich nicht mehr, die DWS hat ihre Riester-Produkte schon zum 1. Juli 2021 für Neukunden geschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 plant die Deutsche Bank ein Altersvorsorgedepot mit Produkten der DWS und der Zurich. Schließen Sie dort nach dem 31. Dezember 2026 einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt das neue Förderrecht automatisch auch für Ihren alten Vertrag.

MerkmalAngabe
Rolle der Deutschen BankBank und Vertriebsweg; den Riester-Vertrag führt die Gesellschaft, die in Ihren Vertragsunterlagen steht
Status NeugeschäftKeine Riester-Rente mehr im Angebot; die Riester-Produkte der DWS sind seit 1. Juli 2021 für Neukunden geschlossen
Riester-Produkte der DWS im BestandDWS RiesterRente Premium, DWS Vermögenssparplan Premium, DWS Premiumsparplan für Versorgungsausgleich, DWS TopRente
Bestehende VerträgeLaufen mit der bisherigen Förderung weiter, Wechsel in die neue Förderung ab 2027 freiwillig
NachfolgeangebotAltersvorsorgedepot ab 1. Januar 2027 mit Produkten der DWS und der Zurich (Angaben der Deutschen Bank, Stand 16.09.2026)
KontaktDeutsche Bank, Telefon 069 910-10000

Die Fondstochter der Deutschen Bank, die DWS, hat das Neugeschäft zum 1. Juli 2021 für alle vier Riester-Produkte eingestellt und begründete das mit der vollen Beitragsgarantie, die in der Niedrigzinsphase kaum Rendite zuließ. Bestandsverträge führt sie unverändert weiter (Quelle: AssCompact).

Das Riester-Rating von Franke und Bornberg mit Stand 09/2026 umfasst 23 Tarife von elf Anbietern, ein Produkt der Deutschen Bank ist nicht darunter. Welche Anbieter dort am besten abschneiden, zeigt unser Test der Riester-Rente. Eine Zeile in der Beschwerdestatistik der BaFin gibt es für die Deutsche Bank als Bank nicht, die Statistik erfasst nur Versicherer.

Was für bestehende Verträge gilt

Das Ende des Neugeschäfts betrifft nur neue Verträge. Wer über die Deutsche Bank riestert, behält seinen Vertrag und die bisherige Förderung, solange er nichts anderes erklärt.

Ihr Vertrag läuft weiter

Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt ein Bestandsschutz. Die bisherigen Förderregeln gelten für sie bis zum Beginn der Auszahlungsphase weiter. Das regelt der neue § 52 Absatz 50a des Einkommensteuergesetzes aus dem Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 (Quelle: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156).

Für Ihren Vertrag heißt das: Sie bekommen weiter die Grundzulage von 175 Euro und bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind. Die volle Zulage gibt es, wenn Sie mindestens 4 Prozent Ihres Vorjahreseinkommens einzahlen, höchstens 2.100 Euro abzüglich der Zulagen und mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr (Quelle: § 86 EStG). Mehr zu den Zulagen steht auf unserer Seite zur Riester-Förderung.

Garantie, Fondsauswahl und Kosten richten sich weiter nach Ihrem Vertrag. Bei den DWS-Produkten ist die DWS der Vertragspartner, nicht die Deutsche Bank. Welche Gesellschaft Ihren Vertrag führt, steht in der Vertragsbestätigung und in der jährlichen Mitteilung über Ihr Riester-Guthaben.


Wechsel in die neue Förderung

Ab 2027 können Sie mit dem bestehenden Vertrag in die neue Förderung wechseln. Dafür erklären Sie gegenüber Ihrem Anbieter, dass die neuen Regeln gelten sollen. Die Erklärung ist unwiderruflich, gilt einheitlich für alle Ihre Riester-Verträge und wirkt ab dem Beitragsjahr, in dem sie beim Anbieter eingeht (Quelle: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156).

Die neue Grundzulage beträgt 50 Cent je gespartem Euro bis zu einer Einzahlung von 360 Euro im Jahr und 25 Cent je Euro darüber bis 1.800 Euro. Das ergibt höchstens 540 Euro Grundzulage. Dazu kommen bis zu 300 Euro je Kind und einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus (Quelle: Bundesregierung).

Achtung bei einem zweiten Vertrag: Schließen Sie nach dem 31. Dezember 2026 einen neuen geförderten Altersvorsorgevertrag ab, gelten die neuen Regeln automatisch auch für alle bestehenden Riester-Verträge. Die bisher erhaltene Förderung müssen Sie beim Wechsel nicht zurückzahlen (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Ob sich der Wechsel rechnet, hängt vor allem davon ab, wie viel Sie einzahlen und wie viele Kinder zulageberechtigt sind.


Übertragen oder beitragsfrei stellen

Sie haben bis zum Beginn der Auszahlungsphase das Recht, den Vertrag ruhen zu lassen. Außerdem können Sie ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres kündigen, um das Guthaben auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen zu lassen (Quelle: § 1 AltZertG). Die Förderung bleibt bei einer solchen Übertragung erhalten.

Ab 2027 ist auch eine Übertragung in ein Altersvorsorgedepot möglich, ohne dass die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss. Dabei können allerdings Kosten für den Wechsel anfallen (Quelle: Deutsche Renten­versicherung Baden-Württemberg). Die Deutsche Bank schreibt dazu, dass bestehende Riester-Verträge übertragen werden können, aber nicht müssen.

Ruht der Vertrag, bleiben Guthaben und bisher gezahlte Zulagen im Vertrag. Neue Zulagen gibt es für Jahre ohne Eigenbeitrag nicht, weil die Zulage an den Mindesteigenbeitrag gebunden ist. Anders bei einer Kündigung mit Auszahlung: Sie gilt als schädliche Verwendung, dann fordert der Staat Zulagen und Steuervorteile zurück (Quelle: § 93 EStG).

Wohin Sie sich heute wenden

Als Bestandskunde der Deutschen Bank

Fragen zu Guthaben, Beiträgen, Zulagen und Übertragung beantwortet die Gesellschaft, die Ihren Vertrag führt. Bei den Riester-Produkten der DWS ist das die DWS. Die Deutsche Bank selbst erreichen Sie nach eigenen Angaben rund um die Uhr unter 069 910-10000, dort ist auch ein Beratungstermin zur Altersvorsorgereform buchbar.

Die Deutsche Renten­versicherung bietet eine kostenfreie Beratung zur Reform an, zum Beispiel die Deutsche Renten­versicherung Baden-Württemberg (Quelle: Deutsche Renten­versicherung Baden-Württemberg). Das ist hilfreich, bevor Sie die unwiderrufliche Wechselerklärung abgeben.


Neuer Vertrag bei der Deutschen Bank

Eine neue Riester-Rente gibt es bei der Deutschen Bank nicht. Ab dem 1. Januar 2027 will sie das Altersvorsorgedepot in drei Varianten anbieten: den Zurich Altersvorsorgevertrag als fondsgebundene Renten­versicherung, optional mit 80 Prozent Teil-Kapitalgarantie, das beratene DWS Altersvorsorgedepot mit 0,99 Prozent Verwaltungskosten im Jahr und das DWS Standarddepot ohne Beratung.

Das DWS Standarddepot kostet nach Angaben der Deutschen Bank in den ersten zwei Jahren 0,10 Prozent im Jahr, danach 0,28 Prozent. Das beratene DWS Altersvorsorgedepot soll im Laufe des Jahres 2027 folgen. Abschließen oder einzahlen können Sie noch nicht, so steht es auf der Reform-Seite der Deutschen Bank mit Stand 16.09.2026.

Für eine eigene Immobilie führt die Deutsche Bank auf ihrer Bauspar-Seite den Wohn-Riester-Bausparvertrag BHW FörderBausparen Flex der BHW Bausparkasse. Er ist keine Rente, sondern dient dem Bau, Kauf oder der Entschuldung selbst genutzten Wohneigentums.


Andere Anbieter der Riester-Rente

Wer noch eine klassische Riester-Rente möchte, muss bis zum 31. Dezember 2026 abschließen. Riester-Verträge nach altem Recht dürfen danach nicht mehr vertrieben werden (Quelle: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156).

Unsere Experten empfehlen unter anderem die Allianz, die Alte Leipziger, die Continentale und die WWK. Die Allianz und die Continentale erreichen in der Gesamtauswertung der fondsgebundenen Riester-Rente je 92 von 100 Punkten und bekommen von Franke und Bornberg die Bestnote FFF+.

Häufige Fragen zur Riester-Rente der Deutschen Bank

Was passiert mit meiner Riester-Rente der Deutschen Bank ab 2027?

Ihr Vertrag läuft unverändert weiter, mit der bisherigen Förderung. Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt laut Altersvorsorgereformgesetz ein Bestandsschutz bis zum Beginn der Auszahlungsphase. Eine automatische Kündigung oder Umwandlung gibt es nicht. Nur wenn Sie selbst den Wechsel erklären oder einen neuen geförderten Vertrag abschließen, gelten die neuen Regeln.

Wer ist für meinen Riester-Vertrag zuständig, wenn die Deutsche Bank keine Riester-Rente mehr anbietet?

Zuständig ist die Gesellschaft, die Ihren Vertrag führt, nicht die Bank als Vermittler. Bei den Riester-Produkten der DWS, etwa der DWS RiesterRente Premium oder der DWS TopRente, ist das die DWS. Den Namen finden Sie in der Vertragsbestätigung und in der jährlichen Mitteilung über Ihr Guthaben. Dort melden Sie auch Änderungen wie einen neuen Wohnort oder ein weiteres Kind.

Wie wechsle ich mit meinem bestehenden Vertrag in die neue Förderung?

Sie geben ab 2027 eine Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter ab. Laut § 52 Absatz 50a EStG ist sie unwiderruflich, gilt für alle Ihre Riester-Verträge gemeinsam und wirkt ab dem Beitragsjahr, in dem sie beim Anbieter vorliegt. Der Vertrag selbst mit Garantie und Kosten bleibt bestehen, es ändert sich die Förderung.

Kann ich meinen Riester-Vertrag in das Altersvorsorgedepot der Deutschen Bank übertragen?

Ja, ab 2027 ist eine Übertragung in ein Altersvorsorgedepot möglich, die Deutsche Bank nennt das auf ihrer Reform-Seite ausdrücklich. Die bisher erhaltene Förderung muss dabei nach Angaben der Deutschen Renten­versicherung nicht zurückgezahlt werden, es können aber Wechselkosten anfallen. Abschließen lässt sich das Altersvorsorgedepot der Deutschen Bank erst ab dem 1. Januar 2027.

Was passiert, wenn ich meinen Riester-Vertrag beitragsfrei stelle?

Der Vertrag ruht, Guthaben und bisherige Zulagen bleiben erhalten. Das Recht dazu steht Ihnen laut § 1 AltZertG bis zum Beginn der Auszahlungsphase zu. Für Jahre ohne eigenen Beitrag gibt es allerdings keine neuen Zulagen. Sie können die Einzahlungen später wieder aufnehmen.

Kann ich meinen Riester-Vertrag kündigen und mir das Geld auszahlen lassen?

Das ist möglich, kostet aber die Förderung. Eine Auszahlung außerhalb der Rente gilt als schädliche Verwendung, dann müssen Sie laut § 93 EStG die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Wer den Anbieter wechseln will, lässt das Guthaben besser auf einen anderen zertifizierten Vertrag übertragen, dann bleibt die Förderung erhalten.

Kann ich bei der Deutschen Bank noch einen Riester-Vertrag abschließen?

Nein, eine Riester-Rente bietet die Deutsche Bank nicht mehr an. Neue Riester-Verträge sind bei anderen Anbietern nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Ab 2027 plant die Deutsche Bank stattdessen ein Altersvorsorgedepot mit Produkten der DWS und der Zurich. Einen Überblick über die Förderung und die Alternativen gibt unsere Seite zur Riester-Rente.

Was passiert mit meinem alten Vertrag, wenn ich 2027 ein Altersvorsorgedepot abschließe?

Dann gelten die neuen Förderregeln automatisch auch für Ihren alten Riester-Vertrag. So steht es im Altersvorsorgereformgesetz: Wer nach dem 31. Dezember 2026 einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließt, für den gilt das neue Recht einheitlich für alle Verträge. Der Bestandsschutz entfällt damit, die bisher erhaltene Förderung bleibt aber bestehen.

Lassen Sie Ihre Riester-Rente prüfen

Oliver Karp prüft kostenfrei, ob Sie Ihren Vertrag behalten, noch bis 31.12.2026 einen neuen Riester-Vertrag abschließen oder ab 2027 besser ins Altersvorsorgedepot gehen.

  • Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
  • Ehrliche Empfehlung, auch zum Behalten
  • Immer ein direkter Ansprechpartner
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