Eine Jagd­haftpflicht­versicherung schützt bei Unfällen

Das Wichtigste in Kürze

  • Da es bei Jagdausflügen immer wieder zu Unfällen kommt, ist eine Jagd­haftpflicht­versicherung für Jäger Pflicht.
  • Die Mindest­versicherungssumme für Personenschäden beträgt 500.000 Euro, für Sachschäden 50.000 Euro.
  • Schäden durch Jagdhunde oder Beizvögel sind ebenfalls im Versicherungsschutz eingeschlossen.

Das erwartet Sie hier

Für wen eine Jagd­haftpflicht­versicherung ver­pflichtend ist und welche gesetzlichen Anforderungen sie erfüllen muss

Inhalt dieser Seite
  1. Jagd­­versicherung ist Pflicht
  2. Gesetzliche Mindestanforderungen
  3. Leistungen
  4. Fazit

Wer muss eine Jagd­haftpflicht­versicherung abschließen?

Icon Zielscheibe Volltreffer

Eine Jagd­haftpflicht­versicherung ist in Deutschland für alle Jäger gesetzlich vorgeschrieben. Das Bestehen einer solchen Versicherung muss vorgewiesen werden, wenn ein Jagdschein beantragt oder verlängert werden soll. Dies liegt vor allem daran, dass bei Jagdausflügen immer wieder Unfälle passieren und der Umgang mit einer Schusswaffe riskant ist.

Beispiele für Jagdunfälle

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Im Jahr 2015 schoss ein 30-jähriger Jäger zwei Menschen nieder, die sich in einem Maisfeld aufhielten. Er war in dem Glauben, dass es sich bei dem Paar um ein Wildschwein handelte. Als der Jäger seinen Irrtum bemerkte, verständigte er augenblicklich den Rettungsdienst. Doch für den getroffenen Mann kam jede Hilfe zu spät, er verstarb noch am Unfallort. Die Frau wurde schwer verletzt von Rettungskräften ins Krankenhaus gebracht. Gegen den Jäger wurde daraufhin wegen fahrlässiger Tötung ermittelt (Quelle).

Ebenfalls im Jahr 2015 wurde ein zwölfjähriger Junge bei einem Jagdunfall schwer verletzt. Der 31-jährige Jäger hatte eigentlich einen Fuchs erschießen wollen, traf jedoch das Kind (Quelle).

Das sind die gesetzlichen Mindestanforderungen der Jagd­haftpflicht­versicherung

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Mindest­versicherungssumme

Für die Jagd­haftpflicht­versicherung gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Mindest­versicherungssumme für:

  • Personenschäden: 500.000 Euro
  • Sachschäden: 50.000 Euro

Auf ausreichend hohe Deckungssumme achten

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindest­versicherung der Jagd­haftpflicht­versicherung wurde vom Gesetzgeber, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht­versicherung, sehr niedrig angesetzt. Denn gerade wenn eine Person zu Schaden kommt, sind 500.000 Euro schnell überschritten, zum Beispiel wenn es um Behandlungskosten oder eine Rente für den Geschädigten geht. Alles Weitere müssten Sie dann aus der eigenen Tasche zahlen. Daher sollten Sie beim Abschluss einer Jagd­haftpflicht­versicherung auf jeden Fall darauf achten, dass Sie eine ausreichend hohe Deckungssumme wählen.

Leistungen der Jagd­haftpflicht­versicherung

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Wer ist abgesichert?

Die folgenden Personen sind über die Jagd­haftpflicht­versicherung abgesichert:

  • Jäger, Berufsjäger und Jagdaufseher
  • Forstbeamte
  • Jagdhundehalter und Falkner
  • Dienstherr von im Jagdbetrieb angestellten Personen
  • Waffenbesitzer
  • Halter, Besitzer und Führer eines Fahrzeugs im Revier, das nicht zulassungs- und ­versicherungspflichtig ist

Diese Leistungen sollten enthalten sein

Beim Abschluss einer Jagd­haftpflicht­versicherung empfehlen wir Ihnen, darauf zu achten, dass die folgenden Leistungen enthalten sind:

  • Deckungssumme für Personenschäden von mindestens drei Millionen Euro
  • Gebrauch und Besitz von erlaubten Schusswaffen
  • Haftpflichtschutz für Jagdhunde
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Forderungsausfalldeckung
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Forderungsausfalldeckung

Durch eine Forderungsausfalldeckung haftet Ihre eigene Versicherung für einen Schaden, der Ihnen von jemandem zugefügt wurde, der selbst nicht (ausreichend) versichert ist. Dies ist bei der Jagd­haftpflicht­versicherung besonders wichtig, da zum Beispiel bei Wettbewerben im In- und Ausland auch ungeübte und unterversicherte Personen teilnehmen können.

Fazit

Laut einer Studie der Universität Münster ist „Schusshitzigkeit“ der Grund für die meisten Unfälle im Jagdbereich. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Jagd­haftpflicht­versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie muss vorgewiesen werden, um einen Jagdschein von der Jagdbehörde zu bekommen oder einen solchen zu verlängern. Eine Jagd­haftpflicht­versicherung bieten nahezu alle Versicherer an, die auch eine normale Haftpflicht­versicherung im Angebot haben.

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