Lebensversicherung – Kritik und Nachteile
Geringere Überschussbeteiligungen und Senkung des Garantiezinses
In den letzten Jahren sind die Überschüsse und damit auch die Rendite der Versicherten kontinuierlich gesunken. Zudem lässt der sinkende Garantiezins derzeit wenig Hoffnung auf höhere Ausschüttungen. Eine vorzeitige Vertragskündigung ist in vielen Fällen allerdings keine gute Lösung.
Lebensversicherungen besitzen in der Regel eine lange Laufzeit, an die der Versicherte gebunden ist. Wenn der Vertrag vor dem Ablauf dieser Laufzeit gekündigt wird, so zieht dies empfindliche Einbußen in Bezug auf die Rendite nach sich. Wird die Versicherung in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit gekündigt, so bekommt der Versicherte oft nicht einmal die bis dahin getätigten Einzahlungen heraus. Denn zu Beginn des Vertrags werden erstmal die Abschluss und Verwaltungskosten der Versicherung von den Einzahlungen abgezogen.
In einigen Fällen lohnt sich ein Tarif- oder gar ein Anbieter-Wechsel. Allerdings nur in bestimmten Situationen, hat die Stiftung Warentest ermittelt.
Nachteile durch Wechsel
Der Wechsel einer Lebensversicherung lohnt sich oft nur, wenn bereits kurze Zeit nach dem Vertragsabschluss der Anbieter gewechselt wird. Denn dann sind noch nicht alle Abschlusskosten bezahlt worden. Stiftung Warentest errechnete, dass sich der Wechsel nach zwei Jahren noch durchaus lohnen kann, wenn ein besseres Angebot gefunden wurde, nach fünf Jahren lohnt sich das ganze schon nicht mehr. Bei einem Wechsel sollte jedoch beachtet werden, dass ältere Verträge oft noch eine bessere Verzinsung aufweisen als Verträge der neueren Generation.
Steuerliche Nachteile
Interessiert man sich für den Abschluss einer Lebensversicherung sollte man außerdem beachten, dass das angesparte Kapital in manchen Fällen versteuert werden muss. Nur Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden und mindestens eine Laufzeit von zwölf Jahren vorweisen können, wovon mindestens 5 Jahre in den Vertrag eingezahlt wurde, und vor dem 60 Lebensjahr ausgezahlt wurden, können komplett von der Steuer befreit werden. Verträge, die nach dem 31.12.2011 abgeschlossen wurden, können nach der Vollendung des 62. Lebensjahres zur Hälfte versteuert werden. In Bezug auf die Versteuerung der Lebensversicherung gibt es noch viele weitere Regelungen, die man vor dem Abschluss beachten sollte.
Bindung an den Vertrag
Wer eine Lebensversicherung abschließt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass man in diese Verträge über eine lange Zeit einzahlen muss. Mindestens zwölf Jahre muss der Vertrag laufen, damit das angesparte Kapital nicht versteuert wird. Während dieser Zeit ist der Versicherte an den Vertrag gebunden, denn wenn er ihn vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigt, muss er mit hohen finanziellen Einbußen rechnen. Vor dem Abschluss sollte man bedenken, dass man durch den Lebensversicherungs-Vertrag über einen langen Zeitraum an ständige Ausgaben gebunden ist.
Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten oder auf der Suche nach einem neuen Vertrag sind, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Versicherungsfachmann von transparent-beraten.de.
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