Kapitallebensversicherung – Kritik und Nachteile
Inhaltsverzeichnis
Verlust der Beiträge bei vorzeitiger Kündigung
Eine Kapitalversicherung hat in der Regel eine sehr lange Laufzeit. Wer vor Ende dieser Laufzeit kündigt, muss damit rechnen, erhebliche finanzielle Verluste zu erleiden. Wenn die Versicherung in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss gekündigt wird, erhält man meist nicht einmal den Betrag zurück, den man eingezahlt hat. Denn die Versicherung nutzt die ersten Einzahlungen zur Begleichung der Gebühren und zur Absicherung des Todesfallrisikos.
Niedrige Rendite, hohe Kosten
Der garantierte Zinssatz liegt bei der Kapitallebensversicherung nur noch bei 0,9 Prozent. Zum 1.1.2017 wurde der Garantiezins bereits abgesenkt. Dies wird sich negativ auf die Rendite der Versicherten auswirken. Abhängig davon, welchen Anbieter man wählt, werden teilweise sehr hohe Verwaltungskosten veranschlagt, was die ebenfalls die Rendite sinken lässt. Zwischen 9 und 70 Prozent des Vertragswertes können durch die Kosten „gefressen“ werden, je nachdem bei welchem Anbieter der Vertrag abgeschlossen wurde. Aber auch wenn der Versicherte den Anbieter wechseln möchte, kann dies teuer werden.
Stiftung Warentest: Wechsel lohnt nur zu Beginn
Stiftung Warentest berechnete beispielsweise, dass ein Wechsel der Lebensversicherung oft nur innerhalb der ersten Jahre lohnt, denn dann sind noch nicht sämtliche Abschlusskosten bezahlt, zudem besitzen die älteren Verträge oft eine höhere Verzinsung als neuere Verträge. Beispielsweise kann sich eine Wechsel nach zwei Jahren Vertragslaufzeit aber noch durchaus lohnen, nach fünf Jahren lohnt sich der Wechsel in der Regel nicht mehr. In dem Rechenbeispiel von Stiftung Warentest lohnte sich der Wechsel nach zwei Jahren noch, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
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Obwohl oft davon berichtet wird, ist eine Kapitallebensversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Denn nur Verträge, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, mindestens 12 Jahre liefen und davon mindestens fünf Jahre bespart wurden, und Verträge die vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, können steuerfrei ausgezahlt werden. Eine komplette Steuerbefreiung ist ansonsten nicht möglich, in diesem Fall müssen die Kapitalerträge zur Hälfte versteuert werden.
Feste Vertragsbindung über viele Jahre
Eine Kapitallebensversicherung besitzt in der Regel eine lange Vertragslaufzeit. Mindestens zwölf Jahre sollte der Vertrag laufen, denn nur nach dieser Zeit können Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, steuerbefreit werden. Der Versicherte ist während dieser Zeit an den Vertrag gebunden, denn wenn man vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt, muss man mit empfindlichen Einbußen rechnen. Man ist also über eine relativ lange Zeit dazu verpflichtet, Ausgaben zu tätigen. Besonders bei Verträgen, die eine Todesfallabsicherung beinhalten, kann dies eine nicht zu vernachlässigende finanzielle Belastung bedeuten.