Das erwartet Sie hier
Wie eine Gebäudeversicherung Ihre Immobilie schützt, ob sie in Deutschland verpflichtend ist und was sie kostet.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Wann Sie Ihr Haus versichern sollten
Eine Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor den Kosten, die durch Schäden an Ihrem Wohngebäude entstehen. Sie richtet sich an Hausbesitzer, Eigentümergemeinschaften, Vermieter oder auch Wohnungsbaugenossenschaften. Mit ihr können zum Beispiel Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser, aber auch Bungalows und Ferienhäuser abgesichert werden.
Wann ist eine Gebäudeversicherung sinnvoll?
Keine finanziellen Mittel
Alle Hausbesitzer, die mögliche Schäden, beispielsweise die Reparaturkosten eines Wasserschadens, finanziell nicht mit eigenen oder fremden Mitteln begleichen können, also etwa weder mit eigenen Rücklagen noch mit einem Bankkredit.
Bei Immobilienfinanzierung
Personen, die eine Baufinanzierung oder Immobilienkredite erhalten möchten, werden in der Regel von der Bank zum Abschluss einer Gebäudeversicherung verpflichtet.
Bei Verkauf des Gebäudes
Personen, die ein Einfamilienhaus, ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte verkaufen möchten, benötigen mitunter eine Gebäudeversicherung.
Wird ein Gebäude zu mindestens 50 Prozent gewerblich genutzt, muss eine spezielle Gebäudeversicherung für Gewerbe abgeschlossen werden.
Die Vorteile einer guten Gebäudeversicherung
Mit uns die ideale Gebäudeversicherung finden
Gemeinsam mit unserem langjährigen Partner Mr-Money bieten wir einen transparenten Vergleich zu Gebäudeversicherungen an. Die Testsieger aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:
Wohngebäudeversicherung: wann Pflicht?
Eine Pflicht für eine Gebäudeversicherung besteht für einzelne Hausbesitzer aktuell nicht.
Bis 1994 war eine Feuerversicherung, auch „Gebäudebrandversicherung“ genannt, für Gebäude zwar in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Seitdem können Hausbesitzer jedoch wählen, ob und wie sie ihre Immobilie versichern wollen.
Sind Sie jedoch Teil einer Eigentümergemeinschaft, müssen Sie eine Gebäudeversicherung abschließen. Auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, manchmal auch als „Gebäudehaftpflichtversicherung“ bezeichnet, ist dann für Sie gesetzlich verpflichtend.
(Quelle: Wohnungseigentumsgesetz, § 19 (3))
Sonderinformationen für bestimmte Gebäudetypen
Wohngebäudeversicherung im Test
Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2026)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Gebäudeversicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Gebäudeversicherer im Test (2026)
Wann und was genau zahlt eine Gebäudeversicherung?
Diese Gefahren sind versichert
Feuer
- Inklusive Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überspannung
- Übernahme der Kosten bei Schäden durch Löschwasser und Ruß
Leitungswasser
- Wasserschäden durch Wasserbetten und Aquarien versicherbar
- Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen (Rohre zur Wasserversorgung und Entsorgung, Heizrohre, Waschmaschinen, Klimapumpen)
Sturm / Hagel
- Hagelschäden unabhängig von Windstärke
- Sturmschäden versichert ab Windstärke 8 (Achtung: Die Nachweispflicht liegt bei Ihnen)
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Leistungen der Hausversicherung im Detail
Diese Gebäudeteile sind mitversichert
Die Gebäudeversicherung schützt nicht nur das Haus, sprich das Bauwerk an sich (vom Fundament über sämtliche Wände bis zum Dach), sondern auch fest verbaute Gebäudebestandteile, wie:
- Terrasse, Balkon, Wintergarten
- Carport, Garage, Schuppen
- Ladestation für das E-Auto
- Gewächshaus
- Einbaumöbel, zum Beispiel Einbauküche
- Fahrstuhl
- Treppenlift
- Mülltonne, Briefkasten
Nicht versichert sind bewegliche Dinge, wie Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte. Für ihre Absicherung benötigen Sie eine Hausratversicherung.
Achtung: Sollten Sie nach Versicherungsabschluss solche Gebäudeteile Ihrem Haus hinzufügen, teilen Sie dies der Versicherung umgehend mit. So können diese neuen Gebäudeteile im Versicherungsschutz erfasst werden und Sie sind im Schadensfall optimal abgesichert.
Welche Kosten übernimmt die Gebäudeversicherung?
Diese Vertragsoptionen haben Sie
Grobe Fahrlässigkeit
Sie können sich gegen Schäden an Ihrem Wohngebäude absichern, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Achten Sie beim Vertragsabschluss auf den Baustein „Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit“ – dann kürzt der Versicherer im Schadenfall Ihre Leistung nicht allein deshalb, weil Ihnen ein grober Fehler unterlaufen ist.
Unterversicherungsverzicht (UVZ)
Ist ein Unterversicherungsverzicht (UVZ) vereinbart, übernimmt der Versicherer im Schadenfall die Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme. Ohne UVZ prüft der Versicherer erst, ob die Versicherungssumme richtig angesetzt wurde. Liegt sie unter dem Wert des Hauses, liegt also eine „Unterversicherung“ vor, kürzt der Versicherer die Leistungen entsprechend. Das bedeutet, dass sie für die Differenz selbst aufkommen müssen.
Welche Leistungen sollte eine Gebäudeversicherung zusätzlich haben?
Absicherung gegen Elementarschäden
Die Erweiterung Ihrer Gebäudeversicherung um eine Elementarschadenversicherung lohnt sich immer dann, wenn die Immobilie von Naturgewalten bedroht ist. Eine Absicherung ist möglich gegen zum Beispiel:
- Überschwemmungen durch Hochwasser
- Schneelawinen
- Erdrutsch und Erdbeben
Mitunter werden von den Versicherern verschiedene Sicherheitsvorkehrungen verlangt, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. Dies kann zum Beispiel der Einbau von Rückstauklappen zum Schutz vor Überschwemmungen sein. Mehr zur Absicherung gegen Elementarschäden lesen Sie auf unserer separaten Seite zum Thema:
Was kostet eine Elementarversicherung?
Glasbruchversicherung
Schnell kann eine Scheibe im Haus kaputtgehen. Wichtig zu wissen: Glasbruchschäden sind in der regulären Wohngebäudeversicherung nicht versichert. Dazu benötigen Sie den Zusatzbaustein „Glasbruch“. Mit diesem Baustein können die Kosten von der Versicherung übernommen werden – unabhängig von der Ursache für den Glasbruch.
Versicherbar sind fertig eingesetzte oder montierte Scheiben und Platten aus Glas, darunter:
- Scheiben von Fenstern und Türen
- Scheiben von Balkonen, Terrassen oder auch Wintergärten
- Profilbaugläser und Glasbausteine
- Scheiben von Sonnenkollektoren
Beachten Sie: Bei einigen Tarifen ist automatisch die Mobiliarverglasung mitversichert, also das Glas von Möbeln wie zum Beispiel bei Tischen oder Vitrinen. Bei anderen Tarifen müssen Sie diese explizit neben der allgemeinen Gebäudeverglasung mit auswählen.
Photovoltaik- und Solarthermieanlagen
Wer eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage hat, kann diese je nach Anbieter in der Gebäudeversicherung mitversichern. Damit ist die Anlage gegen die gleichen Gefahren versichert wie das Gebäude. Wer eine technisch umfangreiche Anlage besitzt oder mit dieser Strom ins öffentliche Netz einspeist, ist mit einer separaten Versicherung unter Umständen besser bedient. Ob dies für Sie zutrifft, können Sie hier nachlesen:
Photovoltaikanlage separat versichern
Wann zahlt sie nicht?
Was kostet eine Gebäudeversicherung?
Von welchen Faktoren hängen die Kosten ab?
- Standort der Immobilie
- Gewünschte Versicherungssumme
- Baujahr und Zustand der Immobilie
- Bauweise
- Gewünschter Leistungsumfang und Zusatzbausteine
- Größe des Gebäudes
- Vorschäden
- Selbstbeteiligung
Rechenbeispiel: Gebäudeversicherung Einfamilienhaus
| ZÜRS-Zone* | Hochwassergefährdungsklasse I | Starkregengefahr III | Hochwassergefährdungsklasse IV | Starkregengefahr II |
| Bauartklasse | Massive Bauweise mit harter Dachung (BAK I) | Feuergefährlichere Bauweise mit weicher Bedachung (BAK III) | Feuergefährlichere Bauweise mit weicher Bedachung, z. B. Ried (BAK IV) | Meistens feuergefährlichere Bauweise, mit harter Bedachung (BAK II) |
| Baujahr | 2000 | 1980 | 1800 | 1920 |
| Anzahl Geschosse | 3 | 1 | 1 | 2 |
| Wohnfläche | 120 m² | 90 m² | 200 m² | 340 m² |
| Selbstbeteiligung | 500 € | 500 € | 500 € | 500 € |
| Günstigster Tarif | Ab 16,13 € mtl. | Ab 29,09 € mtl. | Ab 68,97 € mtl. | Ab 83,78 € mtl. |
| Versicherung inkl. Elementarschäden und Mitversicherung grober Fahrlässigkeit | Ab 17,58 € mtl. | Ab 46,41 € mtl. | Ab 115,84 € mtl. | Ab 113,31 € mtl. |
Wie unsere Rechenbeispiele zeigen, hängt die Höhe der Beiträge zur Gebäudeversicherung von vielen Faktoren ab. Die Beiträge können bei 200 Euro aber auch 800 Euro im Jahr liegen.
Mit uns die ideale Gebäudeversicherung finden
Gemeinsam mit unserem langjährigen Partner Mr-Money bieten wir einen transparenten Vergleich zu Gebäudeversicherungen an. Die Testsieger aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:
So wählen Sie die richtige Gebäudeversicherung aus
So gehen Sie beim Vergleich vor
- Nebengebäude
Überlegen Sie, ob die Absicherung von Nebengebäuden (also Garagen, Schuppen und so weiter) für Sie wichtig ist. Bei einigen Tarifen kann diese Absicherung einen deutlichen Preisunterschied ausmachen. - Deckungssumme
Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme. Sie sollte hoch genug sein, um ein gleichartiges Haus nach einem Schaden wiederaufzubauen. - Zusatzbausteine
Reichen Ihnen die Basisleistungen oder benötigen Sie Zusatzbausteine? - Regionale Unterschiede
Beim Preis könne Regionale Unterschiede eine große Rolle spielen. Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um das beste und zugleich das günstigste Angebot zu finden.
Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss begehen sollten
Diese Versicherer empfehlen unsere Experten
Unsere Experten haben gute Erfahrungen mit den folgenden Anbietern der Gebäudeversicherung gemacht:
Mit uns die ideale Gebäudeversicherung finden
Gemeinsam mit unserem langjährigen Partner Mr-Money bieten wir einen transparenten Vergleich zu Gebäudeversicherungen an. Die Testsieger aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
So sind Sie im Falle eines Totalschadens abgesichert
„Bei einem Totalschaden erhalten Sie den Neuwert der Immobilie erstattet. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Haus komplett abbrennt. Erstattung zum Neuwert bedeutet: Sie erhalten so viel Geld, dass Sie ein gleichartiges, neues Haus zu aktuellen Preisen wieder aufbauen können. Maßstab sind dabei die Preise unmittelbar vor dem Schaden. In den meisten Tarifen erhalten Sie außerdem die Kosten für eine Unterbringung im Hotel oder für Mietausfall. Wichtig ist, dass Sie mit dem Wiederaufbau innerhalb von drei Jahren nach dem Schadensfall beginnen müssen.“
Experten-Tipp 2:
Wichtig ist die richtige Deckungssumme
„Die ideale Deckungs- oder auch Versicherungssumme sollte dem Neuwert der Immobilie entsprechen. Das bedeutet: Sie sollte hoch genug sein, um ein gleichartiges Haus nach einem Schaden wiederaufzubauen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Deckungs- beziehungsweise Versicherungssumme für Ihre Wohngebäudeversicherung bestimmt werden kann:
- Durch einen Bausachverständigen: Ein Bausachverständiger ermittelt vor Ort die Kosten für einen Wiederaufbau des Gebäudes bei zum Beispiel einem Totalschaden.
- Durch den Wert 1914: Der Wert 1914 bezeichnet den Preis in Mark, den der Bau des Hauses im Jahre 1914 gekostet hätte. Er wird nach Wohnfläche und Ausstattungsmerkmalen ermittelt.
- Durch den Neubauwert gemäß Bauunterlagen: Diese Methode wird in der Regel bei kürzlich errichteten Neubauten angewandt. Die Versicherungssumme entspricht dann den Gesamtkosten des Baus inklusive aller Baunebenkosten im Jahr der Fertigstellung. Achtung: Vereinbaren Sie am besten die Anpassung der Versicherungssumme nach dem gleitenden Neuwertfaktor.
Prüfen Sie regelmäßig – idealerweise jedes Jahr –, ob die Deckungssumme Ihrer Gebäudeversicherung noch korrekt ist, vor allem wenn Sie Veränderungen am Gebäude vorgenommen haben. Um- oder Anbauten können etwa zu einer Erhöhung der Deckungssumme und Ihrer Beiträge führen. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen oder eine echte Kernsanierung können hingegen mitunter sogar Nachlässe auf die Versicherungsbeiträge bedeuten.“
Experten-Tipp 3:
Gegen Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit absichern
„Wenn ein Feuer in Ihrem Haus ausbricht, weil Sie Kerzen unbeaufsichtigt haben brennen lassen, dann fällt das unter grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist grobe Fahrlässigkeit nicht versichert. In einem solchen Fall ist der Versicherer dazu berechtigt, die Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. In vielen neuen Tarifen gibt es jedoch den Punkt „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit”. Mit einem solchen Tarif erhalten Sie trotzdem Leistungen vom Versicherer, in der Regel bis zur vereinbarten Versicherungssumme.“
Experten-Tipp 4:
Empfehlung: Absicherung zum gleitenden Neuwert
„Die Absicherung zum gleitenden Neuwert ist die häufigste und auch grundsätzlich empfohlene Versicherungsart in der Wohngebäudeversicherung. Und sie ist zu Ihrem Vorteil: Die Versicherungssumme wird jedes Jahr unter anderem anhand des aktuellen Baupreisindex an die Kostenentwicklung für einen Wiederaufbau angepasst – so vermeiden Sie, dass die Versicherungssumme im Schadensfall zu niedrig ist.“
Experten-Tipp 5:
Unterversicherungsverzicht in der Wohngebäudeversicherung
„In der Regel gewähren Versicherer einen sogenannten Unterversicherungsverzicht (UVZ), wenn die Versicherungssumme nach einer anerkannten Wertermittlungsmethode erfolgt ist. Bei gewährtem UVZ verzichtet der Versicherer im Schadensfall auf die Einrede der Unterversicherung und leistet bis zur entsprechenden Schadenshöhe. Ohne UVZ kann der Versicherer die Versicherungssumme im Schadensfall genau überprüfen und bei Auffälligkeiten und bestehender Unterversicherung im Verhältnis zu dieser die Schadensleistung kürzen.
Ein Beispiel: Ein Sturm deckt das Dach Ihres Gebäudes ab und verursacht einen Schaden von 100.000 Euro. Sie haben keinen Unterversicherungsverzicht vereinbart. So ermittelt der Versicherer eine Unterversicherung von 25 Prozent. Um diese 25 Prozent wird Ihre Versicherungsleistung gekürzt und es werden nur 75.000 Euro übernommen. Die restlichen 25.000 Euro müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.“
Experten-Tipp 6:
Regionale Unterschiede bei den Kosten der Gebäudeversicherung
„Je nach Bundesland spielen verschiedene Naturgefahren eine unterschiedlich große Rolle. Als Faustregel gilt: Je größer das Risiko eines Naturschadens, desto höher die Kosten der Gebäudeversicherung. Die Versicherungsgesellschaften können für jede Postleitzahl und in Ballungsgebieten sogar für einzelne Straßenzüge eine eigene Risikoeinstufung vornehmen. Eigentümer sollten sich bei der Suche nach einer passenden Gebäudeversicherung über die für sie relevanten Naturgefahren informieren. Dann gibt es keine unangenehme Überraschung, wenn die Kosten der angebotenen Tarife durchweg höher ausfallen als gedacht.“
Experten-Tipp 7:
Worauf Sie im Schadensfall achten sollten
„Wenn ein Schaden am eigenen Heim eintritt, denkt man in der Regel zunächst nicht an Formalitäten. Damit es im Schadensfall keine Probleme mit der Wohngebäudeversicherung gibt, sollten Sie dennoch Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer im Blick behalten: Begrenzen Sie die Schäden, verändern Sie die Schadenstelle so wenig wie möglich, dokumentieren Sie die Schäden und kontaktieren Sie Ihren Versicherer. Was genau zu Ihren Pflichten zählt, finden Sie in der Regel in Ihren Versicherungsbedingungen unter dem Stichwort ‚Obliegenheiten‘. Übernimmt die Versicherung den Schaden, dann bezahlt sie nach und nach die entsprechenden Baufirmen beziehungsweise Sanierungsfirmen. Auf dem deutschen Versicherungsmarkt ist es derzeit eher unüblich, dass Sie das Geld direkt ausgezahlt bekommen.“
Experten-Tipp 8:
Wohngebäudeversicherung: für Eigentümergemeinschaften Pflicht
„Sind Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft, so gilt für Sie das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Darin ist in § 19 (3) geregelt, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft mindestens eine Feuerversicherung für das Gemeinschaftseigentum zum Neuwert abschließen muss (Quelle: WEG). Schließen Sie statt einer einzelnen Feuerversicherung besser eine Gebäudeversicherung ab. Sie deckt Schäden durch Feuer ab und zusätzlich noch viele weitere Risiken.“
Experten-Tipp 9:
Nur Vermieter können Gebäudeversicherung steuerlich geltend machen
„Nutzen Sie Ihr Eigenheim selbst, können Sie weder die Gebäude- noch die Elementarschaden- oder die Hausratversicherung steuerlich geltend machen, da es sich nicht um Vorsorgeaufwendungen handelt. Vermieter können die Gebäudeversicherung als Nebenkosten auf die Mieter umlegen, jedoch nicht von der Steuer absetzen.“
Experten-Tipp 10:
Rücksprache mit Experten bei Ferienhäusern
„Beachten Sie, dass es für die Gebäudeversicherung einen Unterschied macht, ob die Immobilie regelmäßig genutzt wird oder nicht. So stellen Ferienhäuser in der Regel ein Sonderrisiko dar, das mit höheren Versicherungsbeiträgen verbunden ist. Die Rücksprache mit einem Experten ist hier dringend ratsam, um wirklich das richtige Leistungspaket zu ermitteln.“
Experten-Tipp 11:
Gebäudeversicherung kündigen und wechseln
„Wenn Sie Ihre Wohngebäudeversicherung kündigen möchten, um zum Beispiel zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, können Sie dies innerhalb der Kündigungsfrist problemlos tun. Die Kündigungsfrist beträgt bei Wohngebäudeversicherungen häufig drei Monate zum Ende des Vertragsjahres. Welche Versicherungsfrist für Sie gilt, können Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nachlesen. Unter Umständen können Sie Ihre Gebäudeversicherung auch außerordentlich kündigen. Dies ist zum Beispiel möglich:
- Nach einem regulierten Schadensfall
- Nach einem Eigentümerwechsel der Immobilie
- Nach einer Beitragserhöhung der Wohngebäudeversicherung“
Die häufigsten Fragen zur Gebäudeversicherung
Was ist in der Gebäudeversicherung versichert?
Der Grundschutz der Gebäudeversicherung umfasst Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusatzleistungen wie Überschwemmung, Hochwasser, Glasbruch oder Vandalismus können optional mitversichert werden. Der Versicherer erstattet im Schadensfall die Kosten für Reparaturen oder den kompletten Wiederaufbau.
Auf was muss ich bei der Gebäudeversicherung achten?
Achten Sie bei der Gebäudeversicherung besonders auf folgende Punkte:
- Ausreichend hohe Versicherungssumme
- Ausreichender Leistungsumfang (zum Beispiel Zusatzschutz gegen Elementarschäden, falls nötig)
- Erstattung nach gleitendem Neuwertfaktor
- Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit
- Unterversicherungsverzicht
Wie hoch sollte die Gebäudeversicherung sein?
Die Deckungssumme der Gebäudeversicherung sollte so hoch sein, dass im Falle eines Totalschadens ein gleichartiges, neues Haus zu aktuellen Preisen wieder aufgebaut werden könnte. Am besten ist es, die Berechnung nach dem gleitenden Neuwertfaktor zu wählen. So passt sich die Versicherungssumme jährlich an den Baupreisindex an und ist im Schadensfall nicht niedriger als der Wert Ihres Hauses.
Wie teuer ist eine Gebäudeversicherung im Jahr?
Eine Gebäudeversicherung kann im Jahr ab rund 200 Euro kosten. In vielen Fällen liegen die Beiträge – je nach Größe, Lage und Ausstattung der Immobilie – eher im Bereich von etwa 400 bis 600 Euro. Je nach Größe, Wert und Lage der Immobilie können die Beiträge einer Gebäudeversicherung aber auch über 1.000 Euro im Jahr liegen.
Ist die Gebäudeversicherung für Vermieter Pflicht?
Auch Vermieter sind nicht gesetzlich verpflichtet, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Sie ist jedoch sehr zu empfehlen, da es im Schadensfall sonst zu schweren finanziellen Folgen kommen kann. Zudem können Vermieter die Kosten für die Gebäudeversicherung komplett auf die Mieter umlegen. Diese zahlen die Gebäudeversicherung dann über die Betriebskosten.
Was ist eine „Gefahrerhöhung“?
Der Versicherer kalkuliert den Beitrag für Ihre Gebäudeversicherung anhand der Angaben zum Gebäude, die Sie gemacht haben. Erhöht sich nach Vertragsabschluss die Gefahr für Schäden an Ihrem Gebäude, müssen Sie das dem Versicherer unbedingt mitteilen. Der Versicherer passt dann in der Regel die Deckungssumme und Ihren Beitrag der neuen Situation an. Eine sogenannte „Gefahrerhöhung“ tritt zum Beispiel in diesen Fällen ein:
- Einzug von Gewerbe
- Anbauten
- Umbauten
- Vorübergehender Leerstand
- Generelle Nichtnutzung
Mit uns die ideale Gebäudeversicherung finden
Gemeinsam mit unserem langjährigen Partner Mr-Money bieten wir einen transparenten Vergleich zu Gebäudeversicherungen an. Die Testsieger aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:
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