Gebäude­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2026)

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Das erwartet Sie hier

Wie eine Gebäude­versicherung Ihre Immobilie schützt, ob sie in Deutschland ver­pflichtend ist und was sie kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Wann Sie eine Gebäude­­versicherung brauchen
  2. Aktuelle Testergebnisse
  3. Was zahlt sie?
  4. Kosten (mit Beispiel)
  5. Die richtige Gebäude­­versicherung finden
  6. Tipps unserer Experten
  7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gebäude­­versicherung sichert Sie finanziell bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab.
  • Sinnvolle Erweiterungen sind etwa der Schutz bei Elementarschäden oder Glasbruch.
  • Mit der Wohngebäude­­versicherung ist grundsätzlich nicht nur das Hauptgebäude abgesichert, sondern auch Nebengebäude, Anbauten sowie fest verbaute Teile innerhalb des Hauses.
  • Eine Gebäude­versicherung für ein 120 m² großes Einfamilienhaus kostet ab 18 € pro Monat (im Basis-Tarif).
  • Vergleichen Sie bei uns aktuelle Tarife der Wohngebäude­versicherung – kostenfrei und unverbindlich.

Wann Sie Ihr Haus versichern sollten

Eine Wohngebäude­versicherung schützt Sie vor den Kosten, die durch Schäden an Ihrem Wohngebäude entstehen. Sie richtet sich an Hausbesitzer, Eigentümer­gemeinschaften, Vermieter oder auch Wohnungsbau­genossenschaften. Mit ihr können zum Beispiel Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser, aber auch Bungalows und Ferienhäuser abgesichert werden.

Wann ist eine Gebäude­versicherung sinnvoll?

Icon Euroscheine und Münzen

Keine finanziellen Mittel

Alle Hausbesitzer, die mögliche Schäden, beispielsweise die Reparaturkosten eines Wasserschadens, finanziell nicht mit eigenen oder fremden Mitteln begleichen können, also etwa weder mit eigenen Rücklagen noch mit einem Bankkredit.

Icon Hand mit Euromünze

Bei Immobilien­finanzierung

Personen, die eine Baufinanzierung oder Immobilienkredite erhalten möchten, werden in der Regel von der Bank zum Abschluss einer Gebäude­versicherung verpflichtet.

Icon Haus mit Schlüssel

Bei Verkauf des Gebäudes

Personen, die ein Einfamilienhaus, ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte verkaufen möchten, benötigen mitunter eine Gebäude­versicherung.

Wird ein Gebäude zu mindestens 50 Prozent gewerblich genutzt, muss eine spezielle Gebäude­­versicherung für Gewerbe abgeschlossen werden.

Die Vorteile einer guten Gebäude­versicherung

  • Ihr Haus oder Ihr vermietetes Gebäude ist bei Schäden finanziell abgesichert.
  • Automatische Absicherung bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
  • Die Versicherung kann mit Zusatzbausteinen an individuelle Bedürfnisse angepasst werden.
  • Fest verbaute Gebäudebestandteile sind mitversichert.
  • Versicherer leisten in der Regel ohne Wartezeit.
  • Vermieter können Kosten auf Mieter umlegen.

Mit uns die ideale Gebäude­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem langjährigen Partner Mr-Money bieten wir einen transparenten Vergleich zu Gebäude­versicherungen an. Die Testsieger aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:

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Wohngebäude­versicherung: wann Pflicht?

Eine Pflicht für eine Gebäude­­versicherung besteht für einzelne Hausbesitzer aktuell nicht.
Bis 1994 war eine Feuer­­versicherung, auch „Gebäudebrand­versicherung“ genannt, für Gebäude zwar in einigen Bundesländern ­gesetzlich vorgeschrieben. Seitdem können Hausbesitzer jedoch wählen, ob und wie sie ihre Immobilie versichern wollen.

Icon Haus mit Schutzschild

Sind Sie jedoch Teil einer Eigentümer­gemeinschaft, müssen Sie eine Gebäude­versicherung abschließen. Auch eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung, manchmal auch als „Gebäude­haftpflicht­versicherung“ bezeichnet, ist dann für Sie gesetzlich ver­pflichtend.

(Quelle: Wohnungseigentumsgesetz, § 19 (3))


Sonderinformationen für bestimmte Gebäudetypen

Wohngebäude­versicherung im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2026)

Franke und
Bornberg Ø
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
Logo Janitos Versicherung AGJanitosFFF+100
Logo Allianz Deutschland AGAllianzFFFSehr gut88
BdV MitgliederserviceBdV MitgliederserviceFFF86

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Gebäude­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Gebäude­versicherer im Test (2026)

Wann und was genau zahlt eine Gebäude­versicherung?

Diese Gefahren sind versichert

Icon Feuer

Feuer

  • Inklusive Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überspannung
  • Übernahme der Kosten bei Schäden durch Löschwasser und Ruß
Icon Wasserhahn

Leitungswasser

  • Wasserschäden durch Wasserbetten und Aquarien versicherbar
  • Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen (Rohre zur Wasserversorgung und Entsorgung, Heizrohre, Waschmaschinen, Klimapumpen)
Icon Icon Windhose Sturm

Sturm / Hagel

  • Hagelschäden unabhängig von Windstärke
  • Sturmschäden versichert ab Windstärke 8 (Achtung: Die Nachweispflicht liegt bei Ihnen)
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Leistungen der Haus­versicherung im Detail


Diese Gebäudeteile sind mitversichert

Die Gebäude­versicherung schützt nicht nur das Haus, sprich das Bauwerk an sich (vom Fundament über sämtliche Wände bis zum Dach), sondern auch fest verbaute Gebäudebestandteile, wie:

  • Terrasse, Balkon, Wintergarten
  • Carport, Garage, Schuppen
  • Ladestation für das E-Auto
  • Gewächshaus
  • Einbaumöbel, zum Beispiel Einbauküche
  • Fahrstuhl
  • Treppenlift
  • Mülltonne, Briefkasten
Icon Puzzle

Nicht versichert sind bewegliche Dinge, wie Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte. Für ihre Absicherung benötigen Sie eine Hausrat­versicherung.

Achtung: Sollten Sie nach Versicherungsabschluss solche Gebäudeteile Ihrem Haus hinzufügen, teilen Sie dies der Versicherung umgehend mit. So können diese neuen Gebäudeteile im Versicherungsschutz erfasst werden und Sie sind im Schadensfall optimal abgesichert.


Welche Kosten übernimmt die Gebäude­versicherung?

  • Kosten, die durch Schäden durch versicherte Gefahren entstehen; Bei einem Totalschaden erhalten Sie den Neuwert der Immobilie, also den Wert für ein gleichartiges, neues Haus zu aktuellen Preisen (berechnet nach den Preisen unmittelbar vor dem Schaden).
  • Abbruch- und Aufräumkosten nach einem Schadensfall
  • Kosten für die Entsorgung von belastetem (verseuchtem) Boden
  • Kosten für die Sicherung des Grundstücks

Diese Vertragsoptionen haben Sie

Grobe Fahrlässigkeit

Sie können sich gegen Schäden an Ihrem Wohngebäude absichern, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Achten Sie beim Vertragsabschluss auf den Baustein „Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit“ – dann kürzt der Versicherer im Schadenfall Ihre Leistung nicht allein deshalb, weil Ihnen ein grober Fehler unterlaufen ist.

Unter­versicherungsverzicht (UVZ)

Ist ein Unter­versicherungsverzicht (UVZ) vereinbart, übernimmt der Versicherer im Schadenfall die Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme. Ohne UVZ prüft der Versicherer erst, ob die Versicherungssumme richtig angesetzt wurde. Liegt sie unter dem Wert des Hauses, liegt also eine „Unter­versicherung“ vor, kürzt der Versicherer die Leistungen entsprechend. Das bedeutet, dass sie für die Differenz selbst aufkommen müssen.


Welche Leistungen sollte eine Gebäude­versicherung zusätzlich haben?

Absicherung gegen Elementarschäden

Die Erweiterung Ihrer Gebäude­versicherung um eine Elementarschaden­versicherung lohnt sich immer dann, wenn die Immobilie von Naturgewalten bedroht ist. Eine Absicherung ist möglich gegen zum Beispiel:

  • Überschwemmungen durch Hochwasser
  • Schneelawinen
  • Erdrutsch und Erdbeben
Icon Wolke mit Regen

Mitunter werden von den Versicherern verschiedene Sicherheitsvorkehrungen verlangt, um den vollen Versicherungs­schutz zu erhalten. Dies kann zum Beispiel der Einbau von Rückstauklappen zum Schutz vor Überschwemmungen sein. Mehr zur Absicherung gegen Elementarschäden lesen Sie auf unserer separaten Seite zum Thema:

Was kostet eine Elementar­versicherung?

Glasbruch­versicherung

Schnell kann eine Scheibe im Haus kaputtgehen. Wichtig zu wissen: Glasbruchschäden sind in der regulären Wohngebäude­versicherung nicht versichert. Dazu benötigen Sie den Zusatzbaustein „Glasbruch“. Mit diesem Baustein können die Kosten von der Versicherung übernommen werden – unabhängig von der Ursache für den Glasbruch.

Versicherbar sind fertig eingesetzte oder montierte Scheiben und Platten aus Glas, darunter:

  • Scheiben von Fenstern und Türen
  • Scheiben von Balkonen, Terrassen oder auch Wintergärten
  • Profilbaugläser und Glasbausteine
  • Scheiben von Sonnenkollektoren
Icon Glas Fenster

Beachten Sie: Bei einigen Tarifen ist automatisch die Mobiliarverglasung mitversichert, also das Glas von Möbeln wie zum Beispiel bei Tischen oder Vitrinen. Bei anderen Tarifen müssen Sie diese explizit neben der allgemeinen Gebäudeverglasung mit auswählen.

Scheibe kaputt: Wer zahlt?

Photovoltaik- und Solarthermieanlagen

Wer eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage hat, kann diese je nach Anbieter in der Gebäude­versicherung mitversichern. Damit ist die Anlage gegen die gleichen Gefahren versichert wie das Gebäude. Wer eine technisch umfangreiche Anlage besitzt oder mit dieser Strom ins öffentliche Netz einspeist, ist mit einer separaten Versicherung unter Umständen besser bedient. Ob dies für Sie zutrifft, können Sie hier nachlesen:

Icon Solarzelle

Photovoltaik­anlage separat versichern


Wann zahlt sie nicht?

  • Schäden durch Erdbeben
  • Schäden durch Hitzeeinwirkung, zum Beispiel Nutzwärme oder Sengschäden
  • Leitungswasserschäden: Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser, Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren (schließen Sie hierfür eine Wohngebäude­versicherung mit erweitertem Leitungswasser-Schutz ab; hier können Sie nachlesen, was eine Gebäude­versicherung bei Leitungswasserschaden leistet.)
  • Sturmschäden: Schäden durch Sturmflut, Lawinen, durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen (schließen Sie hierfür eine Gebäude­versicherung mit erweitertem Sturm-Schutz ab; hier können Sie nachlesen, was eine Gebäude­versicherung bei Sturmschäden leistet.)
  • Schäden durch Vorsatz
  • Schäden durch Krieg und Kernenergie

Was kostet eine Gebäude­versicherung?

Von welchen Faktoren hängen die Kosten ab?

  • Standort der Immobilie
  • Gewünschte Versicherungssumme
  • Baujahr und Zustand der Immobilie
  • Bauweise
  • Gewünschter Leistungsumfang und Zusatzbausteine
  • Größe des Gebäudes
  • Vorschäden
  • Selbst­beteiligung
Icon Beleg

Rechenbeispiel: Gebäude­versicherung Einfamilienhaus

ZÜRS-Zone*Hochwassergefährdungsklasse IStarkregengefahr IIIHochwassergefährdungsklasse IVStarkregengefahr II
BauartklasseMassive Bauweise mit harter Dachung (BAK I)Feuergefährlichere Bauweise mit weicher Bedachung (BAK III)Feuergefährlichere Bauweise mit weicher Bedachung, z. B. Ried (BAK IV)Meistens feuergefährlichere Bauweise, mit harter Bedachung (BAK II)
Baujahr2000198018001920
Anzahl Geschosse3112
Wohnfläche120 m²90 m²200 m²340 m²
Selbst­beteiligung500 €500 €500 €500 €
Günstigster TarifAb 16,13 € mtl.Ab 29,09 € mtl.Ab 68,97 € mtl.Ab 83,78 € mtl.
Versicherung inkl. Elementarschäden und Mit­versicherung grober FahrlässigkeitAb 17,58 € mtl.Ab 46,41 € mtl.Ab 115,84 € mtl.Ab 113,31 € mtl.
* Entspricht dem Zonierungssystem der deutschen Versicherer für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Mit diesem System können Risiken eingeschätzt werden.

Wie unsere Rechenbeispiele zeigen, hängt die Höhe der Beiträge zur Gebäude­versicherung von vielen Faktoren ab. Die Beiträge können bei 200 Euro aber auch 800 Euro im Jahr liegen.

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So wählen Sie die richtige Gebäude­versicherung aus

So gehen Sie beim Vergleich vor

  1. Nebengebäude
    Überlegen Sie, ob die Absicherung von Nebengebäuden (also Garagen, Schuppen und so weiter) für Sie wichtig ist. Bei einigen Tarifen kann diese Absicherung einen deutlichen Preisunterschied ausmachen.
  2. Deckungssumme
    Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme. Sie sollte hoch genug sein, um ein gleichartiges Haus nach einem Schaden wiederaufzubauen.
  3. Zusatzbausteine
    Reichen Ihnen die Basisleistungen oder benötigen Sie Zusatzbausteine?
  4. Regionale Unterschiede
    Beim Preis könne Regionale Unterschiede eine große Rolle spielen. Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um das beste und zugleich das günstigste Angebot zu finden.
Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss begehen sollten
  • Fehlerhafte Angaben machen
    Um den vollen Versicherungs­schutz der Wohngebäude­­versicherung zu erhalten, müssen Sie bei Antragstellung sämtliche Fragen wahrheitsgetreu beantworten. Ansonsten ist der Versicherungs­schutz gefährdet.
  • Keine ausreichende Versicherungssumme wählen
    Das Wichtigste bei der Gebäude­versicherung ist die Versicherungssumme. Diese Summe können Sie im Schadenfall von der Versicherung erhalten, um Ihr Haus wieder instand zu setzen oder neu aufzubauen. Wählen Sie diese zu niedrig, sparen Sie zwar vielleicht Beiträge, Sie müssen im Schadensfall dann aber für die restlichen Kosten selbst aufkommen.
  • Keine informierten Entscheidungen treffen
    Grobe Fahrlässigkeit? Gleitender Neuwert? Unter­versicherungsverzicht? Zugegeben: Beim Abschluss einer Gebäude­versicherung müssen Sie Dinge entscheiden, von denen Sie womöglich vorher noch nie gehört haben. Diese Entscheidungen beeinflussen jedoch maßgeblich Ihren Versicherungsschutz. Bitte informieren Sie sich vorher gut oder lassen Sie sich von uns beraten.
  • Keine Beratung nutzen
    Das eigene Heim ist für viele Menschen die teuerste Investition des Lebens. Umso wichtiger ist es, dass Hausbesitzer richtig abgesichert sind. Gehen Sie als Eigentümer kein Risiko ein und nutzen Sie die kostenlose und unverbindliche Beratung unserer Experten, um die für Ihre individuelle Situation passende Absicherung zu finden.

Diese Versicherer empfehlen unsere Experten

Unsere Experten haben gute Erfahrungen mit den folgenden Anbietern der Gebäude­versicherung gemacht:

Icon Medaille

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
So sind Sie im Falle eines Totalschadens abgesichert

„Bei einem Totalschaden erhalten Sie den Neuwert der Immobilie erstattet. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Haus komplett abbrennt. Erstattung zum Neuwert bedeutet: Sie erhalten so viel Geld, dass Sie ein gleichartiges, neues Haus zu aktuellen Preisen wieder aufbauen können. Maßstab sind dabei die Preise unmittelbar vor dem Schaden. In den meisten Tarifen erhalten Sie außerdem die Kosten für eine Unterbringung im Hotel oder für Mietausfall. Wichtig ist, dass Sie mit dem Wiederaufbau innerhalb von drei Jahren nach dem Schadensfall beginnen müssen.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Wichtig ist die richtige Deckungssumme

„Die ideale Deckungs- oder auch Versicherungssumme sollte dem Neuwert der Immobilie entsprechen. Das bedeutet: Sie sollte hoch genug sein, um ein gleichartiges Haus nach einem Schaden wiederaufzubauen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Deckungs- beziehungsweise Versicherungssumme für Ihre Wohngebäude­versicherung bestimmt werden kann:

  • Durch einen Bausachverständigen: Ein Bausachverständiger ermittelt vor Ort die Kosten für einen Wiederaufbau des Gebäudes bei zum Beispiel einem Totalschaden.
  • Durch den Wert 1914: Der Wert 1914 bezeichnet den Preis in Mark, den der Bau des Hauses im Jahre 1914 gekostet hätte. Er wird nach Wohnfläche und Ausstattungsmerkmalen ermittelt.
  • Durch den Neubauwert gemäß Bauunterlagen: Diese Methode wird in der Regel bei kürzlich errichteten Neubauten angewandt. Die Versicherungssumme entspricht dann den Gesamtkosten des Baus inklusive aller Baunebenkosten im Jahr der Fertigstellung. Achtung: Vereinbaren Sie am besten die Anpassung der Versicherungssumme nach dem gleitenden Neuwertfaktor.

Prüfen Sie regelmäßig – idealerweise jedes Jahr –, ob die Deckungssumme Ihrer Gebäude­versicherung noch korrekt ist, vor allem wenn Sie Veränderungen am Gebäude vorgenommen haben. Um- oder Anbauten können etwa zu einer Erhöhung der Deckungssumme und Ihrer Beiträge führen. Umfangreiche Sanierungs­maßnahmen oder eine echte Kernsanierung können hingegen mitunter sogar Nachlässe auf die Versicherungsbeiträge bedeuten.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 3:
Gegen Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit absichern

„Wenn ein Feuer in Ihrem Haus ausbricht, weil Sie Kerzen unbeaufsichtigt haben brennen lassen, dann fällt das unter grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist grobe Fahrlässigkeit nicht versichert. In einem solchen Fall ist der Versicherer dazu berechtigt, die Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. In vielen neuen Tarifen gibt es jedoch den Punkt „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit”. Mit einem solchen Tarif erhalten Sie trotzdem Leistungen vom Versicherer, in der Regel bis zur vereinbarten Versicherungssumme.“

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Berater

Experten-Tipp 4:
Empfehlung: Absicherung zum gleitenden Neuwert

„Die Absicherung zum gleitenden Neuwert ist die häufigste und auch grundsätzlich empfohlene Versicherungsart in der Wohngebäude­versicherung. Und sie ist zu Ihrem Vorteil: Die Versicherungssumme wird jedes Jahr unter anderem anhand des aktuellen Baupreisindex an die Kostenentwicklung für einen Wiederaufbau angepasst – so vermeiden Sie, dass die Versicherungssumme im Schadensfall zu niedrig ist.“

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Berater

Experten-Tipp 5:
Unter­versicherungsverzicht in der Wohngebäude­versicherung

„In der Regel gewähren Versicherer einen sogenannten Unter­versicherungsverzicht (UVZ), wenn die Versicherungssumme nach einer anerkannten Wertermittlungsmethode erfolgt ist. Bei gewährtem UVZ verzichtet der Versicherer im Schadensfall auf die Einrede der Unter­versicherung und leistet bis zur entsprechenden Schadenshöhe. Ohne UVZ kann der Versicherer die Versicherungssumme im Schadensfall genau überprüfen und bei Auffälligkeiten und bestehender Unter­versicherung im Verhältnis zu dieser die Schadensleistung kürzen.

Ein Beispiel: Ein Sturm deckt das Dach Ihres Gebäudes ab und verursacht einen Schaden von 100.000 Euro. Sie haben keinen Unter­versicherungsverzicht vereinbart. So ermittelt der Versicherer eine Unter­versicherung von 25 Prozent. Um diese 25 Prozent wird Ihre Versicherungsleistung gekürzt und es werden nur 75.000 Euro übernommen. Die restlichen 25.000 Euro müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.“

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Berater

Experten-Tipp 6:
Regionale Unterschiede bei den Kosten der Gebäude­­versicherung

„Je nach Bundesland spielen verschiedene Naturgefahren eine unterschiedlich große Rolle. Als Faustregel gilt: Je größer das Risiko eines Naturschadens, desto höher die Kosten der Gebäude­­versicherung. Die Versicherungsgesellschaften können für jede Postleitzahl und in Ballungsgebieten sogar für einzelne Straßenzüge eine eigene Risikoeinstufung vornehmen. Eigentümer sollten sich bei der Suche nach einer passenden Gebäude­­versicherung über die für sie relevanten Naturgefahren informieren. Dann gibt es keine unangenehme Überraschung, wenn die Kosten der angebotenen Tarife durchweg höher ausfallen als gedacht.“

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Berater

Experten-Tipp 7:
Worauf Sie im Schadensfall achten sollten

„Wenn ein Schaden am eigenen Heim eintritt, denkt man in der Regel zunächst nicht an Formalitäten. Damit es im Schadensfall keine Probleme mit der Wohngebäude­­versicherung gibt, sollten Sie dennoch Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer im Blick behalten: Begrenzen Sie die Schäden, verändern Sie die Schadenstelle so wenig wie möglich, dokumentieren Sie die Schäden und kontaktieren Sie Ihren Versicherer. Was genau zu Ihren Pflichten zählt, finden Sie in der Regel in Ihren Versicherungs­bedingungen unter dem Stichwort ‚Obliegenheiten‘. Übernimmt die Versicherung den Schaden, dann bezahlt sie nach und nach die entsprechenden Baufirmen beziehungsweise Sanierungsfirmen. Auf dem deutschen Versicherungsmarkt ist es derzeit eher unüblich, dass Sie das Geld direkt ausgezahlt bekommen.“

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Berater

Experten-Tipp 8:
Wohngebäude­versicherung: für Eigentümer­gemeinschaften Pflicht

„Sind Sie Teil einer Eigentümer­gemeinschaft, so gilt für Sie das Wohnungseigentums­gesetz (WEG). Darin ist in § 19 (3) geregelt, dass eine Wohnungseigentümer­gemeinschaft mindestens eine Feuer­versicherung für das Gemeinschaftseigentum zum Neuwert abschließen muss (Quelle: WEG). Schließen Sie statt einer einzelnen Feuer­versicherung besser eine Gebäude­versicherung ab. Sie deckt Schäden durch Feuer ab und zusätzlich noch viele weitere Risiken.“

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Berater

Experten-Tipp 9:
Nur Vermieter können Gebäude­­versicherung steuerlich geltend machen

„Nutzen Sie Ihr Eigenheim selbst, können Sie weder die Gebäude- noch die Elementarschaden- oder die Hausrat­­versicherung steuerlich geltend machen, da es sich nicht um Vorsorgeaufwendungen handelt. Vermieter können die Gebäude­versicherung als Nebenkosten auf die Mieter umlegen, jedoch nicht von der Steuer absetzen.“

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Berater

Experten-Tipp 10:
Rücksprache mit Experten bei Ferienhäusern

„Beachten Sie, dass es für die Gebäude­­versicherung einen Unterschied macht, ob die Immobilie regelmäßig genutzt wird oder nicht. So stellen Ferienhäuser in der Regel ein Sonderrisiko dar, das mit höheren Versicherungsbeiträgen verbunden ist. Die Rücksprache mit einem Experten ist hier dringend ratsam, um wirklich das richtige Leistungspaket zu ermitteln.“

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Berater

Experten-Tipp 11:
Gebäude­versicherung kündigen und wechseln

„Wenn Sie Ihre Wohngebäude­­versicherung kündigen möchten, um zum Beispiel zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, können Sie dies innerhalb der Kündigungsfrist problemlos tun. Die Kündigungsfrist beträgt bei Wohngebäude­­versicherungen häufig drei Monate zum Ende des Vertragsjahres. Welche Versicherungsfrist für Sie gilt, können Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nachlesen. Unter Umständen können Sie Ihre Gebäude­­versicherung auch außerordentlich kündigen. Dies ist zum Beispiel möglich:

  • Nach einem regulierten Schadensfall
  • Nach einem Eigentümerwechsel der Immobilie
  • Nach einer Beitragserhöhung der Wohngebäude­­versicherung“
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Berater

Die häufigsten Fragen zur Gebäude­versicherung

Was ist in der Gebäude­versicherung versichert?

Der Grundschutz der Gebäude­versicherung umfasst Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusatzleistungen wie Überschwemmung, Hochwasser, Glasbruch oder Vandalismus können optional mitversichert werden. Der Versicherer erstattet im Schadensfall die Kosten für Reparaturen oder den kompletten Wiederaufbau.

Auf was muss ich bei der Gebäude­versicherung achten?

Achten Sie bei der Gebäude­versicherung besonders auf folgende Punkte:

Wie hoch sollte die Gebäude­versicherung sein?

Die Deckungssumme der Gebäude­versicherung sollte so hoch sein, dass im Falle eines Totalschadens ein gleichartiges, neues Haus zu aktuellen Preisen wieder aufgebaut werden könnte. Am besten ist es, die Berechnung nach dem gleitenden Neuwertfaktor zu wählen. So passt sich die Versicherungssumme jährlich an den Baupreisindex an und ist im Schadensfall nicht niedriger als der Wert Ihres Hauses.

Wie teuer ist eine Gebäude­versicherung im Jahr?

Eine Gebäude­versicherung kann im Jahr ab rund 200 Euro kosten. In vielen Fällen liegen die Beiträge – je nach Größe, Lage und Ausstattung der Immobilie – eher im Bereich von etwa 400 bis 600 Euro. Je nach Größe, Wert und Lage der Immobilie können die Beiträge einer Gebäude­versicherung aber auch über 1.000 Euro im Jahr liegen.

Ist die Gebäude­­versicherung für Vermieter Pflicht?

Auch Vermieter sind nicht ­gesetzlich verpflichtet, eine Gebäude­­versicherung abzuschließen. Sie ist jedoch sehr zu empfehlen, da es im Schadensfall sonst zu schweren finanziellen Folgen kommen kann. Zudem können Vermieter die Kosten für die Gebäude­­versicherung komplett auf die Mieter umlegen. Diese zahlen die Gebäude­­versicherung dann über die Betriebskosten.

Was ist eine „Gefahrerhöhung“?

Der Versicherer kalkuliert den Beitrag für Ihre Gebäude­versicherung anhand der Angaben zum Gebäude, die Sie gemacht haben. Erhöht sich nach Vertragsabschluss die Gefahr für Schäden an Ihrem Gebäude, müssen Sie das dem Versicherer unbedingt mitteilen. Der Versicherer passt dann in der Regel die Deckungssumme und Ihren Beitrag der neuen Situation an. Eine sogenannte „Gefahrerhöhung“ tritt zum Beispiel in diesen Fällen ein:

  • Einzug von Gewerbe
  • Anbauten
  • Umbauten
  • Vorübergehender Leerstand
  • Generelle Nichtnutzung

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Lena Mierbach
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