Differenzdeckung: Das sollten Sie wissen!
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Versicherung Sie nicht ausreichend absichert, kündigen Sie den Vertrag und schließen einen neuen ab. Da es beim alten Vertrag allerdings in der Regel eine Kündigungsfrist gibt, dauert es ein paar Wochen oder Monate, bis der neue Vertrag den alten auch wirklich ersetzt. Diesen Zeitraum überbrücken Sie mit einer Differenzdeckung!Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Differenzdeckung?
Die Differenzdeckung – manchmal auch als Umbrella-Deckung oder Exzedenten-Deckung bezeichnet – ist eine Versicherungspolice, die einen bestehenden Versicherungsschutz mit einer zusätzlichen Vereinbarung aufstockt oder erweitert. Für den Versicherungsgegenstand existieren dann zwei Verträge: der ursprüngliche Vertrag (Grund- oder Basisvertrag) sowie die Vereinbarung zur Differenzdeckung, die sich auf die Ursprungs-Police bezieht.
Differenzdeckungen gibt es also immer nur zusammen mit einem Grundvertrag, auf den sie sich beziehen. Dennoch handelt es sich um eigenständige Verträge!
In welchen Fällen sind Differenzdeckungen möglich?
Differenzdeckungen können sowohl bei Versicherungen im privaten Bereich als auch bei Gewerbeversicherungen vereinbart werden. Bei privaten Versicherungen kommen Differenzdeckungen vor allem in Betracht bei
- Berufsunfähigkeitsversicherungen
- privaten Unfallversicherungen
- privaten Haftpflichtversicherungen
- Gebäudeversicherungen und Hausratversicherungen
- Rechtsschutzversicherungen
GAP Deckung für die Kfz-Versicherung
- Betriebshaftpflicht- bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen
- Geschäftsinhaltsversicherungen
- Maschinenversicherungen (wie z. B. Traktorenversicherungen für die Landwirtschaft)
- gewerblichen Gebäudeversicherungen
- gewerblichen Rechtsschutzversicherungen (z. B. Firmenrechtsschutzversicherungen)
- gewerblichen Kfz-Versicherungen (z. B. Kfz-Flottenversicherungen)
Nicht jeder Versicherer bietet Differenzdeckungen an. Wenn Angebote bestehen, erstrecken diese sich oft auf ganz bestimmte Versicherungsarten. Manchmal werden auch Differenzdeckungen „nach dem Baukasten-Prinzip“ angeboten. Dann kann mit einer „Differenz-Police“ der Versicherungsschutz gleich bei mehreren bestehenden Versicherungen aufgestockt bzw. erweitert werden.
Wie funktioniert die Differenzdeckung?
In der Regel ist die Differenzdeckung so gestaltet, dass sie längstens bis zum Ablauf des Grundvertrages gilt. Zum Teil sind auch kürzere zeitlichen Befristungen vorgesehen. Mit dem Ende der Summen- und Konditionsdifferenzdeckung wird der Versicherungsvertrag dann automatisch als „normale“ Versicherung mit vollem Versicherungsumfang weitergeführt. Folglich sind an diesem Zeitpunkt auch die Beiträge in voller Höhe zu leisten, nicht nur die Beiträge für die „Differenzleistung“.
Bezüglich des Grundvertrags kann der Versicherungsnehmer entscheiden, ob er diesen generell beibehält (die Differenzdeckung dient in diesem Fall als Dauer-Zusatzschutz) oder ob er den Grundvertrag zu einem geeigneten Zeitpunkt kündigt und – nach Vertragsablauf – durch die zunächst als Differenz-Schutz gewählte Versicherung ersetzt. Für das Ende der Differenzdeckung und Fortführung im Rahmen eines normalen Versicherungsvertrags spielt es keine Rolle, ob die Kündigung ordentlich erfolgt ist oder ob von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht wurde. Entscheidend ist das zeitliche Ende des Grundvertrags.
Fallbeispiel Steuerberater
Ein Steuerberater hat eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung mit einer Versicherungssumme von 250.000 Euro pro Schadensfall abgeschlossen (diese Mindestversicherungssumme ist gesetzlich vorgeschrieben). Mit einer Differenzdeckung stockt er diesen Betrag auf 500.000 Euro auf. Im Rahmen eines Mandats kommt es zu einem Vermögensschaden von 600.000 Euro. In diesem Fall würde zunächst die ursprüngliche Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung 250.000 Euro leisten, weitere 250.000 Euro wären durch die Differenzdeckung abgesichert. Die fehlenden 100.000 Euro müsste der Steuerberater selbst tragen.
Wann kommt die Differenzdeckung in Betracht?
Differenzdeckungen kommen immer dann in Betracht, wenn der bestehende Versicherungsschutz nicht mehr ausreicht und eine Aufstockung bzw. Erweiterung des Versicherungsschutzes nötig ist. Ohne die Möglichkeit der Differenzdeckung müsste dazu ein neuer Versicherungsvertrag mit Komplettdeckung abgeschlossen werden. Der alte Vertrag würde dann zunächst mindestens so lange weiterlaufen, bis eine Kündigung möglich wäre. Im „Zwischen-Zeitraum“ bestünde eine unnötige Doppeltversicherung mit entsprechend doppelten Beitragszahlungen. Diese wirtschaftlich ungünstige Situation kann durch die Vereinbarung einer Differenzdeckung vermieden werden. Sie stellt sozusagen eine Art vorgezogener Versicherungswechsel dar, der dann später in den neuen Vertrag mündet.
»Eine Frage ist, ob eine Differenzdeckung als „Dauerzustand“ gestattet wird. Die Versicherer lassen dieses in der Regel nicht zu. In den meisten Fällen wird eine Differenzdeckung längstens bis zum Ende der Vertragslaufzeit des ursprünglichen Versicherungsvertrags ermöglicht. In Ausnahmefällen wird eine maximale Laufzeit von immerhin drei Jahren gestattet.«
Differenzdeckungen machen grundsätzlich nur Sinn, wenn tatsächlich eine höhere oder verbesserte Versicherungsleistung angestrebt wird. Wenn es nur darum geht, zu einem günstigeren Anbieter mit gleichwertigem Versicherungsschutz zu wechseln sollten die üblichen Laufzeiten bzw. Kündigungsfristen abgewartet werden. Dann kann die bestehende Versicherung fristgemäß beendet werden und ein neuer Versicherungsschutz lässt sich so vereinbaren, dass er sich nahtlos anschließt.