Versicherungen für Au-pairs und Babysitter

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei ausländischen Au-pairs in Deutschland ist die Gastfamilie für den Versicherungsschutz verantwortlich. Eine Kranken­versicherung und eine Unfall­versicherung sind gesetzlich vorgeschrieben.
  • Für deutsche Au-pairs im Ausland kommt es auf die jeweiligen Bestimmungen im Gastland an. Vorliegen muss mindestens eine Kranken­versicherung, die oftmals bei Aufenthalten in der EU über die heimische Kranken­versicherung besteht.
  • Oftmals gibt es spezielle Versicherungspakete für Au-pairs mit mehreren Versicherungen kombiniert.
  • Babysitter müssen von den betreuenden Eltern in der gesetzlichen Unfall­versicherung angemeldet werden, wenn sie als Minijobber tätig sind. Wichtig ist außerdem eine private Haftpflicht­versicherung mit „Babysitter-Schutz“.

Das erwartet Sie hier

Welche Versicherungen für Au-pairs und Babysitter gesetzlich vorgeschrieben sind, wer für den Versicherungsschutz verantwortlich ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Darum ist eine Au pair Versicherung wichtig
  2. Ausländische Au pairs in Deutschland
  3. Deutsche Au Pairs im Ausland
  4. Versicherungen für Babysitter
  5. Babysitter im Ausland

Darum ist eine Au-pair-Versicherung wichtig

Icon Weltkugel

Bei einem Aufenthalt im Ausland kann viel passieren. Weder Au-pairs noch die Gasteltern können im schlimmsten Fall teure Behandlungskosten im Krankheits­fall oder nach einem Unfall selbst bezahlen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel auch keinen Krankenrücktransport ins Heimatland. Umso wichtiger ist es, sich als Au-pair, Babysitter und als Gastfamilie ausreichend abzusichern. Neben Krankheiten und Unfällen kann es auch schnell zu hohen Schadenersatz­forderungen durch Haftungsansprüche kommen. Die eigene Kranken- oder Haftpflicht­versicherung leistet unter Umständen nicht im Ausland. Es gilt: Vorab den Versicherungsschutz prüfen und sich über eventuelle gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen des Gastlandes informieren.

Versicherungsschutz für ausländische Au-pairs in Deutschland


Icon Schriftrolle

Vorschriften und Bestimmungen

Au-pairs in Deutschland müssen über einen ausreichenden Kranken­versicherungsschutz verfügen. Auch für Schwangerschaften und Geburten. Zudem ist eine Unfall­versicherung Pflicht. Um einen ausreichenden Versicherungsschutz muss sich die Gastfamilie kümmern. Sie müssen in der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, die besagt, dass die Gasteltern während des Au-pair-Aufenthalts für alle Kosten aufkommen, die nicht durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt sind. Diese Verpflichtungserklärung ist Voraussetzung für ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Was muss bei ausländischen Au-pairs in Deutschland noch beachtet werden?

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Für die Beschäftigung von ausländischen Au-pairs in deutschen Haushalten gelten arbeits- und aufenthaltsrechtliche Regelungen und Vorschriften. Voraussetzungen sind unter anderem ein Alter unter 27 Jahren, Grundkenntnisse der deutschen Sprache und ein mindestens sechsmonatiges, maximal einjähriges Au-pair-Verhältnis. Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten benötigen ein Visum beziehungsweise einen Aufenthaltstitel, dem die Bundesagentur für Arbeit zustimmen muss. Bestimmte Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) sind allerdings davon ausgeschlossen. Bei Au-pairs aus der Europäischen Union erübrigt sich das Visum beziehungsweise der Aufenthaltstitel grundsätzlich.

Au-pair-Versicherung

Einige Versicherer und Spezialanbieter ermöglichen spezielle Au-pair-Versicherungen. Damit sind die gesetzlichen Versicherungsanforderungen für Au-pairs in Deutschland automatisch abgedeckt. Und auch ein weitergehender Versicherungsschutz über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus ist möglich. Die typischen Bestandteile einer Au-pair-Versicherung sind:

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Bestandteile der Au-pair-Versicherung

  • Kranken­versicherung
  • Unfall­versicherung
  • Haftpflicht­versicherung
  • Unterbrechungs­versicherung

Incoming-Versicherungen

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Neben speziellen Au-pair-Versicherungen kommen auch Versicherungsprodukte für längere Aufenthalte von Ausländern in Deutschland in Betracht – sogenannte Incoming-Versicherungen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf den Krankenschutz. Diese Versicherungen sind allerdings nicht speziell auf die Bedürfnisse von Au-pairs zugeschnitten, sondern generell für längere Aufenthalte von Besuchern und Gästen in Deutschland gedacht.

Icon Krankenhaus

Kranken­versicherung für Au-pair

Bei der Kranken­versicherung reicht es üblicherweise nicht, wenn das Au-pair bereits über eine ausländische Reisekranken­versicherung verfügt. Denn dort sind Behandlungen wegen Schwangerschaft und Geburt in der Regel nicht abgedeckt. Deshalb wird meist eine eigene Kranken­versicherung benötigt. Au-pairs aus dem EU-Raum sind bereits über ihren heimischen Kranken­versicherungsschutz in Deutschland krankenversichert. Allerdings können hier gegebenenfalls Lücken entstehen, wenn in Deutschland übliche Leistungen im ausländischen Kranken­versicherungssystem nicht erstattet werden.

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Unfall­versicherung für Au-pair

Die Unfall­versicherung leistet bei unfallbedingter Invalidität einen festgelegten Betrag. Im Todesfall ist gegebenenfalls eine Todesfallleistung für die Abdeckung der Beerdigungskosten vorgesehen. Weitere Leistungen können Bergungskosten oder Kosten für kosmetische Operationen betreffen.

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Haftpflicht­versicherung für Au-pair

Eine Au-pair-Haftpflicht­versicherung ist wichtig. Sie sollte sowohl private Haftpflichtrisiken abdecken als auch solche aus der Au-pair-Tätigkeit. Deshalb reicht eine normale Privat­haftpflicht­versicherung eventuell nicht aus. Unter Umständen muss eine Berufs­haftpflicht­versicherung abgeschlossen werden. Zumindest aber sollte der Haftpflichtschutz ausgebaut werden, denn zusätzliche Haftpflichtschäden können sich auch aus Mietsachschäden oder Schlüsselverlust ergeben.

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Unterbrechungs­versicherung für Au-pair

Die Unterbrechungs­versicherung übernimmt die Reisekosten bei einer außerplanmäßigen Heimreise während eines Au-pair-Aufenthalts. Beispielsweise wegen einer schweren Erkrankung von nahen Angehörigen, Todesfällen in der Familie oder anderen zwingend notwendigen Unterbrechungen des Aufenthalts.

Abschiebekosten­versicherung für Au-pair

Es kommt bei Au-pairs nicht häufig vor, dass eine Abschiebung angeordnet wird. Sollte dies ausnahmsweise doch einmal der Fall sein, können Gasteltern zur Beteiligung an den Abschiebekosten herangezogen werden. Diese erreichen schnell mehrere tausend Euro. Hier schützt eine Abschiebekosten­versicherung, die allerdings in der Regel nur bis zu einer bestimmten Summe leistet – beispielsweise bis 4.000 Euro.

Icon roter Koffer

Reisegepäck­versicherung für Au-pair

Au-pairs bringen meist sehr viel Gepäck mit, da sie einen längeren Aufenthalt im Land planen. In Au-pair-Versicherungspaketen ist daher oftmals eine Reisegepäck­versicherung enthalten. Sie leistet Schadenersatz bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gepäck.

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Versicherungsschutz für deutsche Au-pairs im Ausland


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Versicherungs­lösungen für Au-pairs

Analog zu Au-pair-Versicherungen für Ausländer in Deutschland gibt es auch entsprechende Angebote für deutsche Au-pairs im Ausland – insbesondere außerhalb der Europäischen Union. Zum Teil mit eigenen Produktbezeichnungen. Es gibt sowohl Tarife mit und ohne Selbstbehalt. Zum Teil findet man auch Abstufungen zwischen Basistarifen und Premiumtarifen mit erweiterten Leistungen. Die Versicherungen können jeweils auch einzeln abgeschlossen werden, sind im Paket aber oft günstiger und auf die besonderen Bedürfnisse eines Au-pairs zugeschnitten. In einem solchen Au-pair-Paket sind üblicherweise die folgenden Versicherungen enthalten:

Bestandteile der Au-pair-Versicherung

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Icon Arzt

Kranken­versicherung für Au-pairs innerhalb der EU

Im EU-Raum gibt es das „Europäische Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung“, das allerdings nur von einigen Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde. Dennoch kann es als eine erste Orientierung dienen. Gastfamilien sind danach angehalten, bestimmte Lücken im Versicherungsschutz des Au-pairs auf eigene Kosten zu schließen. Bei der Kranken­versicherung besteht für deutsche Au-pairs in anderen Ländern der Europäischen Union bereits ein ausreichender Schutz über die gesetzliche Kranken­versicherung oder private Kranken­versicherung. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, den Versicherungsschutz durch private Krankenzusatz­versicherungen zu ergänzen. So kommt man in den Genuss einer besseren Versorgung im Ausland.


Kranken­versicherung für Au-pairs außerhalb der EU

Anders sieht es bei Aufenthalten in Übersee aus. Außerhalb der Europäischen Union benötigen gesetzlich krankenversicherte Au-pairs eine zusätzliche Auslandskranken­versicherung. In Neuseeland, Australien und den USA ist ein Auslandskrankenschutz sogar Bedingung für die Aufenthaltserlaubnis und die Beschäftigung. Hier ist man als Au-pair selbst in der Pflicht. Vor der Abreise sollten die genauen Au-pair-Bestimmungen geprüft werden, denn diese unterscheiden sich von Land zu Land.

Icon Nicht EU

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Vorhandenen Versicherungsschutz prüfen!

Nicht immer ist ein komplettes Au-pair-Versicherungspaket nötig. Besteht schon eine private Unfall­versicherung, greift diese normalerweise auch im Ausland. Die Höchstdauer von Auslandsaufenthalten ist so großzügig bemessen, dass sie Au-pair-Aufenthalte in der Regel mit abdeckt. Reisegepäck­versicherungen und weitere Reise­versicherungen sind häufig auch schon in Verbindung mit Kreditkarten vorhanden. Das Leistungsangebot ist aber je nach Anbieter und Versicherungspartner unterschiedlich. Au-pairs sollten vorab prüfen, in welchem Umfang sie bereits versichert sind. Hierfür hilft ein Blick in die Versicherungs­bedingungen der vorhandenen Versicherungen.

Welche Versicherungen braucht ein Babysitter?


Kranken-, Renten- und Arbeitslosen­versicherung für Babysitter

Babysitten als reguläre Beschäftigung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und muss angemeldet werden. Nur wenn das Babysitting eine reine Gefälligkeit ist, liegt keine Beschäftigung im Sinne des Sozial­versicherungsrechts vor. Typische Babysitter-Beschäftigungen sind Minijobs – also Jobs, die nur kurzfristig ausgeübt werden und/oder bei denen das monatliche Gehalt 538 Euro nicht übersteigt. Minijobs sind ­versicherungsfrei in der gesetzlichen Kranken­versicherung und in der Arbeitslosen­versicherung. Auch von der gesetzlichen Renten­versicherung kann man sich befreien lassen. Doch trotz der Versicherungsfreiheit des Minijob-Verhältnisses besteht für Babysitter grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der Kranken­versicherung. Sie ist aber unabhängig vom Babysitter-Job. Viele Babysitter sind noch über die Familien­versicherung bei ihren Eltern kostenlos krankenversichert.


Icon Rollstuhl

Unfall­versicherung für Babysitter

Pflicht ist dagegen die gesetzliche Unfall­versicherung. Die Beiträge zur Unfall­versicherung sind vom Arbeitgeber, also den betreffenden Eltern, im Rahmen der Abgaben an die Minijob-Zentrale zu zahlen. Privathaushalte können Babysitter-Beschäftigungen mit dem sogenannten Haushaltscheck anmelden. Der Einzug der Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Unfall­versicherung und die Weiterleitung an die Minijob-Zentrale erfolgt dann per Lastschrift durch die Knappschaft.

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Icon Schutzschild

Haftpflicht­versicherung für Babysitter

Der Abschluss einer privaten Haftpflicht­versicherung ist zwar freiwillig, jedoch dringend zu empfehlen. Denn beim Kinderhüten kann immer etwas zu Bruch gehen oder ein sonstiges Missgeschick passieren, für das man in der Haftung ist. Schadenersatzpflicht besteht nach deutschem Recht unbegrenzt in tatsächlicher Höhe des Schadens und unabhängig von den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Beim Abschluss sollten Babysitter darauf achten, dass die Versicherung auch bei „Betreuung im Auftrag“ leistet. Nur bei einer solchen Erweiterung sind Babysitter-Dienste explizit mitversichert. Die private Haftpflicht­versicherung greift auch dann, wenn das Kind selbst im Rahmen der Betreuung zu Schaden kommt.

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Icon Händeschütteln

Babysitten aus Gefälligkeit

In der Praxis werden Babysitter-Dienste nicht selten aus Gefälligkeit ohne ausdrücklich vereinbarte Entlohnung erbracht. Oft sind die Grenzen zur regulären Beschäftigung fließend. Insbesondere, wenn die Gefälligkeit nicht nur gelegentlich, sondern häufiger mit Belohnung in Anspruch genommen wird. Dann kann sich ebenfalls die Frage einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfall­versicherung stellen. Bei der privaten Haftpflicht­versicherung sollte darauf geachtet werden, dass auch Haftpflichtschäden aus Gefälligkeitsdiensten abgedeckt sind.

Versicherungen für Babysitter im Ausland

Icon Baby

Babysitter-Dienste im Ausland als reine „Zwischendurch-Beschäftigung“ sind eher die Ausnahme als die Regel. Auch hier ist es zu empfehlen, eine private Haftpflicht­versicherung bereits aus Deutschland mitzubringen. Auch ein privater Unfallschutz kann nicht schaden. Wenn Versicherungslücken bestehen, helfen entsprechende Reise­versicherungen dabei, die wichtigsten Gefahren abzudecken.

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Katharina Burnus
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