Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Versicherungen für Au-pairs und Babysitter gesetzlich vorgeschrieben sind, wer für den Versicherungsschutz verantwortlich ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Inhalt dieser SeiteDarum ist eine Au-pair-Versicherung wichtig
Bei einem Aufenthalt im Ausland kann viel passieren. Weder Au-pairs noch die Gasteltern können im schlimmsten Fall teure Behandlungskosten im Krankheitsfall oder nach einem Unfall selbst bezahlen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel auch keinen Krankenrücktransport ins Heimatland. Umso wichtiger ist es, sich als Au-pair, Babysitter und als Gastfamilie ausreichend abzusichern. Neben Krankheiten und Unfällen kann es auch schnell zu hohen Schadenersatzforderungen durch Haftungsansprüche kommen. Die eigene Kranken- oder Haftpflichtversicherung leistet unter Umständen nicht im Ausland. Es gilt: Vorab den Versicherungsschutz prüfen und sich über eventuelle gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen des Gastlandes informieren.
Versicherungsschutz für ausländische Au-pairs in Deutschland
Vorschriften und Bestimmungen
Au-pairs in Deutschland müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Auch für Schwangerschaften und Geburten. Zudem ist eine Unfallversicherung Pflicht. Um einen ausreichenden Versicherungsschutz muss sich die Gastfamilie kümmern. Sie müssen in der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, die besagt, dass die Gasteltern während des Au-pair-Aufenthalts für alle Kosten aufkommen, die nicht durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt sind. Diese Verpflichtungserklärung ist Voraussetzung für ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Was muss bei ausländischen Au-pairs in Deutschland noch beachtet werden?
Für die Beschäftigung von ausländischen Au-pairs in deutschen Haushalten gelten arbeits- und aufenthaltsrechtliche Regelungen und Vorschriften. Voraussetzungen sind unter anderem ein Alter unter 27 Jahren, Grundkenntnisse der deutschen Sprache und ein mindestens sechsmonatiges, maximal einjähriges Au-pair-Verhältnis. Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten benötigen ein Visum beziehungsweise einen Aufenthaltstitel, dem die Bundesagentur für Arbeit zustimmen muss. Bestimmte Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) sind allerdings davon ausgeschlossen. Bei Au-pairs aus der Europäischen Union erübrigt sich das Visum beziehungsweise der Aufenthaltstitel grundsätzlich.
Au-pair-Versicherung
Einige Versicherer und Spezialanbieter ermöglichen spezielle Au-pair-Versicherungen. Damit sind die gesetzlichen Versicherungsanforderungen für Au-pairs in Deutschland automatisch abgedeckt. Und auch ein weitergehender Versicherungsschutz über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus ist möglich. Die typischen Bestandteile einer Au-pair-Versicherung sind:
Bestandteile der Au-pair-Versicherung
Incoming-Versicherungen
Neben speziellen Au-pair-Versicherungen kommen auch Versicherungsprodukte für längere Aufenthalte von Ausländern in Deutschland in Betracht – sogenannte Incoming-Versicherungen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf den Krankenschutz. Diese Versicherungen sind allerdings nicht speziell auf die Bedürfnisse von Au-pairs zugeschnitten, sondern generell für längere Aufenthalte von Besuchern und Gästen in Deutschland gedacht.
Krankenversicherung für Au-pair
Bei der Krankenversicherung reicht es üblicherweise nicht, wenn das Au-pair bereits über eine ausländische Reisekrankenversicherung verfügt. Denn dort sind Behandlungen wegen Schwangerschaft und Geburt in der Regel nicht abgedeckt. Deshalb wird meist eine eigene Krankenversicherung benötigt. Au-pairs aus dem EU-Raum sind bereits über ihren heimischen Krankenversicherungsschutz in Deutschland krankenversichert. Allerdings können hier gegebenenfalls Lücken entstehen, wenn in Deutschland übliche Leistungen im ausländischen Krankenversicherungssystem nicht erstattet werden.
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Unfallversicherung für Au-pair
Die Unfallversicherung leistet bei unfallbedingter Invalidität einen festgelegten Betrag. Im Todesfall ist gegebenenfalls eine Todesfallleistung für die Abdeckung der Beerdigungskosten vorgesehen. Weitere Leistungen können Bergungskosten oder Kosten für kosmetische Operationen betreffen.
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Haftpflichtversicherung für Au-pair
Eine Au-pair-Haftpflichtversicherung ist wichtig. Sie sollte sowohl private Haftpflichtrisiken abdecken als auch solche aus der Au-pair-Tätigkeit. Deshalb reicht eine normale Privathaftpflichtversicherung eventuell nicht aus. Unter Umständen muss eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Zumindest aber sollte der Haftpflichtschutz ausgebaut werden, denn zusätzliche Haftpflichtschäden können sich auch aus Mietsachschäden oder Schlüsselverlust ergeben.
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Unterbrechungsversicherung für Au-pair
Die Unterbrechungsversicherung übernimmt die Reisekosten bei einer außerplanmäßigen Heimreise während eines Au-pair-Aufenthalts. Beispielsweise wegen einer schweren Erkrankung von nahen Angehörigen, Todesfällen in der Familie oder anderen zwingend notwendigen Unterbrechungen des Aufenthalts.
Abschiebekostenversicherung für Au-pair
Es kommt bei Au-pairs nicht häufig vor, dass eine Abschiebung angeordnet wird. Sollte dies ausnahmsweise doch einmal der Fall sein, können Gasteltern zur Beteiligung an den Abschiebekosten herangezogen werden. Diese erreichen schnell mehrere tausend Euro. Hier schützt eine Abschiebekostenversicherung, die allerdings in der Regel nur bis zu einer bestimmten Summe leistet – beispielsweise bis 4.000 Euro.
Reisegepäckversicherung für Au-pair
Au-pairs bringen meist sehr viel Gepäck mit, da sie einen längeren Aufenthalt im Land planen. In Au-pair-Versicherungspaketen ist daher oftmals eine Reisegepäckversicherung enthalten. Sie leistet Schadenersatz bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gepäck.
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Versicherungsschutz für deutsche Au-pairs im Ausland
Versicherungslösungen für Au-pairs
Analog zu Au-pair-Versicherungen für Ausländer in Deutschland gibt es auch entsprechende Angebote für deutsche Au-pairs im Ausland – insbesondere außerhalb der Europäischen Union. Zum Teil mit eigenen Produktbezeichnungen. Es gibt sowohl Tarife mit und ohne Selbstbehalt. Zum Teil findet man auch Abstufungen zwischen Basistarifen und Premiumtarifen mit erweiterten Leistungen. Die Versicherungen können jeweils auch einzeln abgeschlossen werden, sind im Paket aber oft günstiger und auf die besonderen Bedürfnisse eines Au-pairs zugeschnitten. In einem solchen Au-pair-Paket sind üblicherweise die folgenden Versicherungen enthalten:
Bestandteile der Au-pair-Versicherung
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Krankenversicherung für Au-pairs innerhalb der EU
Im EU-Raum gibt es das „Europäische Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung“, das allerdings nur von einigen Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde. Dennoch kann es als eine erste Orientierung dienen. Gastfamilien sind danach angehalten, bestimmte Lücken im Versicherungsschutz des Au-pairs auf eigene Kosten zu schließen. Bei der Krankenversicherung besteht für deutsche Au-pairs in anderen Ländern der Europäischen Union bereits ein ausreichender Schutz über die gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, den Versicherungsschutz durch private Krankenzusatzversicherungen zu ergänzen. So kommt man in den Genuss einer besseren Versorgung im Ausland.
Krankenversicherung für Au-pairs außerhalb der EU
Anders sieht es bei Aufenthalten in Übersee aus. Außerhalb der Europäischen Union benötigen gesetzlich krankenversicherte Au-pairs eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung. In Neuseeland, Australien und den USA ist ein Auslandskrankenschutz sogar Bedingung für die Aufenthaltserlaubnis und die Beschäftigung. Hier ist man als Au-pair selbst in der Pflicht. Vor der Abreise sollten die genauen Au-pair-Bestimmungen geprüft werden, denn diese unterscheiden sich von Land zu Land.
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Vorhandenen Versicherungsschutz prüfen!
Nicht immer ist ein komplettes Au-pair-Versicherungspaket nötig. Besteht schon eine private Unfallversicherung, greift diese normalerweise auch im Ausland. Die Höchstdauer von Auslandsaufenthalten ist so großzügig bemessen, dass sie Au-pair-Aufenthalte in der Regel mit abdeckt. Reisegepäckversicherungen und weitere Reiseversicherungen sind häufig auch schon in Verbindung mit Kreditkarten vorhanden. Das Leistungsangebot ist aber je nach Anbieter und Versicherungspartner unterschiedlich. Au-pairs sollten vorab prüfen, in welchem Umfang sie bereits versichert sind. Hierfür hilft ein Blick in die Versicherungsbedingungen der vorhandenen Versicherungen.
Welche Versicherungen braucht ein Babysitter?
Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für Babysitter
Babysitten als reguläre Beschäftigung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und muss angemeldet werden. Nur wenn das Babysitting eine reine Gefälligkeit ist, liegt keine Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts vor. Typische Babysitter-Beschäftigungen sind Minijobs – also Jobs, die nur kurzfristig ausgeübt werden und/oder bei denen das monatliche Gehalt 538 Euro nicht übersteigt. Minijobs sind versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung. Auch von der gesetzlichen Rentenversicherung kann man sich befreien lassen. Doch trotz der Versicherungsfreiheit des Minijob-Verhältnisses besteht für Babysitter grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Sie ist aber unabhängig vom Babysitter-Job. Viele Babysitter sind noch über die Familienversicherung bei ihren Eltern kostenlos krankenversichert.
Unfallversicherung für Babysitter
Pflicht ist dagegen die gesetzliche Unfallversicherung. Die Beiträge zur Unfallversicherung sind vom Arbeitgeber, also den betreffenden Eltern, im Rahmen der Abgaben an die Minijob-Zentrale zu zahlen. Privathaushalte können Babysitter-Beschäftigungen mit dem sogenannten Haushaltscheck anmelden. Der Einzug der Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung und die Weiterleitung an die Minijob-Zentrale erfolgt dann per Lastschrift durch die Knappschaft.
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Haftpflichtversicherung für Babysitter
Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist zwar freiwillig, jedoch dringend zu empfehlen. Denn beim Kinderhüten kann immer etwas zu Bruch gehen oder ein sonstiges Missgeschick passieren, für das man in der Haftung ist. Schadenersatzpflicht besteht nach deutschem Recht unbegrenzt in tatsächlicher Höhe des Schadens und unabhängig von den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Beim Abschluss sollten Babysitter darauf achten, dass die Versicherung auch bei „Betreuung im Auftrag“ leistet. Nur bei einer solchen Erweiterung sind Babysitter-Dienste explizit mitversichert. Die private Haftpflichtversicherung greift auch dann, wenn das Kind selbst im Rahmen der Betreuung zu Schaden kommt.
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Babysitten aus Gefälligkeit
In der Praxis werden Babysitter-Dienste nicht selten aus Gefälligkeit ohne ausdrücklich vereinbarte Entlohnung erbracht. Oft sind die Grenzen zur regulären Beschäftigung fließend. Insbesondere, wenn die Gefälligkeit nicht nur gelegentlich, sondern häufiger mit Belohnung in Anspruch genommen wird. Dann kann sich ebenfalls die Frage einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung stellen. Bei der privaten Haftpflichtversicherung sollte darauf geachtet werden, dass auch Haftpflichtschäden aus Gefälligkeitsdiensten abgedeckt sind.
Versicherungen für Babysitter im Ausland
Babysitter-Dienste im Ausland als reine „Zwischendurch-Beschäftigung“ sind eher die Ausnahme als die Regel. Auch hier ist es zu empfehlen, eine private Haftpflichtversicherung bereits aus Deutschland mitzubringen. Auch ein privater Unfallschutz kann nicht schaden. Wenn Versicherungslücken bestehen, helfen entsprechende Reiseversicherungen dabei, die wichtigsten Gefahren abzudecken.
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