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Welche Versicherungen für Au-Pair und Babysitter gesetzlich vorgeschrieben sind, wer für den Versicherungsschutz verantwortlich ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
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Welche Versicherungen für Au-Pair und Babysitter gesetzlich vorgeschrieben sind, wer für den Versicherungsschutz verantwortlich ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
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Warum ist eine Au-Pair-Versicherung wichtig?
Bei einem Aufenthalt in einem fremden Land kann vieles passieren. Weder Au-Pairs noch die Gasteltern können im schlimmsten Fall teure Behandlungskosten im Krankheitsfall oder nach einem Unfall selbst bezahlen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen i. d. R. auch keinen Krankenrücktransport ins Heimatland.
Umso wichtiger ist es, sich als Au-Pair, Babysitter und als Gastfamilie ausreichend abzusichern. Neben versicherungstechnischen Gefahren wie Krankheit oder Unfall kann es schnell zu hohen Schadensersatzforderungen durch Haftungsansprüche kommen. Die eigene Krankenversicherung oder Haftpflichtversicherung leistet u. U. nicht im Ausland. Es gilt: Vorab den Versicherungsschutz prüfen und sich über eventuelle gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen des Gastlandes informieren.
Versicherungsschutz für ausländische Au-Pairs in Deutschland
Au-Pairs in Deutschland müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen – auch für Schwangerschaften und Geburten. Außerdem ist eine Unfallversicherung Pflicht.
Um ausreichenden Versicherungsschutz muss sich die Gastfamilie kümmern. Sie werden von der Ausländerbehörde gebeten, eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Diese besagt, dass die Gasteltern während des Au-Pair-Aufenthaltes für alle Kosten aufzukommen, die nicht durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt sind. Eine solche Verpflichtungserklärung ist sogar die Voraussetzung für ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Einige Versicherer und Spezialanbieter hierzulande ermöglichen spezielle Au-Pair-Versicherungen. Damit sind die gesetzlichen Versicherungsanforderungen für Au-Pairs in Deutschland automatisch abgedeckt und auch ein weitergehender Versicherungsschutz über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus ist möglich.
Typische Bestandteile einer Au-Pair-Versicherung sind:
- Krankenversicherung (PKV/GKV)
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Unterbrechungsversicherung
Neben speziellen Au-Pair-Versicherungen kommen auch Versicherungsprodukte für längere Aufenthalte von Ausländern in Deutschland in Betracht – sogenannte Incoming-Versicherungen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf den Krankenschutz. Diese Versicherungen sind allerdings nicht speziell auf Au-Pair-Bedürfnisse zugeschnitten, sondern generell für längere Aufenthalte von Besuchern und Gästen in Deutschland gedacht.
Krankenversicherung
Bei der Krankenversicherung reicht es üblicherweise nicht, wenn das Au-Pair bereits über eine (ausländische) Reisekrankenversicherung verfügt. Denn dort sind Behandlungen wegen Schwangerschaft und Geburt in der Regel nicht abgedeckt. Deshalb wird meist eine eigene Krankenversicherung benötigt. Au-Pairs aus dem EU-Raum sind bereits über ihren „heimischen“ Krankenversicherungsschutz in Deutschland krankenversichert. Allerdings können hier ggf. Lücken bestehen, wenn im ausländischen Krankenversicherungssystem übliche Leistungen in Deutschland nicht erstattet werden.
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Unfallversicherung
Die Unfallversicherung leistet bei unfallbedingter Invalidität einen festgelegten Betrag. Im Todesfall ist ggf. eine Todesfallleistung für die Abdeckung der Beerdigungskosten vorgesehen. Weitere Leistungen können Bergungskosten oder Kosten für kosmetische Operationen betreffen.
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Haftpflichtversicherung
Eine Au-Pair-Haftpflichtversicherung ist wichtig. Sie sollte sowohl private Haftpflichtrisiken abdecken als auch solche aus der Au-Pair-Tätigkeit. Deshalb reicht eine normale Privathaftpflichtversicherung eventuell nicht aus. Unter Umständen muss eine sog. Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Zumindest sollte der Haftpflichtschutz ausgebaut werden, denn zusätzliche Haftpflichtschäden können sich auch aus Mietsachschäden oder Schlüsselverlust ergeben.
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Unterbrechungsversicherung
Die Unterbrechungsversicherung übernimmt die Reisekosten bei außerplanmäßigen Heimreisen während eines Au-Pair-Aufenthaltes – zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung von nahen Angehörigen, Todesfällen in der Familie oder anderen zwingend notwendigen Unterbrechungen des Aufenthalts.
Abschiebekostenversicherung
Es kommt bei Au-Pairs nicht häufig vor, dass eine Abschiebung angeordnet werden muss. Sollte dies ausnahmsweise doch einmal der Fall sein, können Gasteltern zur Beteiligung an den Abschiebekosten herangezogen werden. Diese erreichen schnell mehrere tausend Euro. Hiergegen schützt eine Abschiebekostenversicherung, die allerdings in der Regel betraglich begrenzt ist – zum Beispiel auf 4.000 Euro.
Reisegepäckversicherung
Au-Pairs bringen meist sehr viel Gepäck mit, da sie einen längeren Aufenthalt im Land planen. In Au-Pair-Versicherungspaketen ist daher oftmals eine Reisegepäckversicherung enthalten. Sie leistet Schadensersatz bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gepäck.
Was gilt es bei ausländischen Au-Pairs in Deutschland noch zu beachten?
Für die Beschäftigung von ausländischen Au-Pairs in deutschen Haushalten gelten arbeits- und aufenthaltsrechtliche Regelungen und Vorschriften. Voraussetzungen sind u.a. ein Alter unter 27 Jahren, Grundkenntnisse der deutschen Sprache und ein mindestens sechsmonatiges, maximal einjähriges Au-Pair-Verhältnis. Au-Pairs aus Nicht-EU-Staaten benötigen ein Visum bzw. einen Aufenthaltstitel, dem die Bundesagentur für Arbeit zustimmen muss. Bestimmte Länder außerhalb der EU sind allerdings davon ausgeschlossen. Bei Au-Pairs aus der EU erübrigt sich das Visum bzw. der Aufenthaltstitel grundsätzlich.
Versicherungsschutz für deutsche Au-Pairs im Ausland
Au-Pair-Aufenthalte innerhalb der EU
Im EU-Raum gibt es das „Europäische Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung“, das allerdings nur von einigen Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist. Dennoch kann es als erste Orientierung gelten. Gastfamilien sind danach angehalten, bestimmte Lücken im Versicherungsschutz des Au-Pairs auf eigene Kosten zu schließen. Bei der Krankenversicherung besteht für deutsche Au-Pairs in anderen EU-Ländern bereits ein ausreichender Schutz über die deutsche gesetzliche oder private Krankenversicherung. Es besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz durch private Krankenzusatzversicherungen zu ergänzen. So kommt man in den Genuss einer besseren Versorgung im Ausland.
Au-Pair-Aufenthalte außerhalb der EU
Anders sieht es bei Aufenthalten in Übersee aus. Außerhalb der EU benötigen gesetzlich Versicherte Au-Pairs eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung. In Neuseeland, Australien und den USA ist ein Auslandskrankenschutz sogar Bedingung für die Aufenthaltserlaubnis und die Beschäftigung. Hier ist man als Au-Pair selbst in der Pflicht. Vor der Abreise sollten die genauen Au-Pair-Bestimmungen geprüft werden, denn diese unterscheiden sich von Land zu Land.
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Spezielle Au-Pair-Versicherungslösungen
Analog zu Au-Pair-Versicherungen für Ausländer in Deutschland gibt es auch entsprechende Angebote für deutsche Au-Pairs im Ausland (insbesondere außerhalb der EU) – zum Teil mit eigenen Produktbezeichnungen.
In einem solchen Au-Pair-Paket sind üblicherweise folgende Versicherungen enthalten:
- Auslandskrankenversicherung
- Reise-Unfallversicherung
- Reise-Haftpflichtversicherung
- Reise-Gepäckversicherung
Es gibt sowohl Tarife mit und ohne Selbstbehalt. Zum Teil findet man auch Abstufungen zwischen Basis- und Premium-Tarif. Der Premium-Tarif bietet oftmals erweiterte Leistungen. Die einzelnen Versicherungen können jeweils auch als eigenständige Versicherungspolice abgeschlossen werden, sind aber im Paket oft günstiger und auf die besonderen Au-Pair-Bedürfnisse zugeschnitten.
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Vorhandenen Versicherungsschutz prüfen!
Nicht immer ist ein komplettes Au-Pair-Versicherungspaket nötig. Besteht schon eine private Unfallversicherung, greift diese normalerweise auch im Ausland. Die Höchstdauer von Auslandsaufenthalten für die Gültigkeit der jeweiligen Versicherung ist so großzügig bemessen, dass sie Au-Pair-Aufenthalte i. d. R. mit abdeckt. Reisegepäck-Versicherungen und weitere Reiseversicherungen sind häufig auch schon in Verbindung mit Kreditkarten vorhanden. Das Leistungsangebot ist aber je nach Anbieter und Versicherungspartner unterschiedlich. Au-Pairs sollten vorab prüfen, in welchem Umfang sie bereits versichert sind. Hierfür hilft ein Blick in die Versicherungsbedingungen der vorhandenen Versicherungen.
Welche Versicherungen braucht ein Babysitter?
Babysitter-Dienste als reguläre Beschäftigung zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und müssen angemeldet werden. Nur wenn das Babysitting eine reine Gefälligkeit ist, liegt keine Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts vor.
Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Typische Babysitter-Beschäftigungen sind Minijobs – also Jobs, die nur kurzzeitig ausgeübt werden und/oder bei denen das monatliche Gehalt 450 Euro nicht übersteigt. Minijobs sind versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung. Auch von der gesetzlichen Rentenversicherung kann man sich als Kurzzeit-Jobber befreien lassen.
Trotz der Versicherungsfreiheit des Minijob-Verhältnisses besteht für Babysitter grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Sie ist aber unabhängig vom Babysitter-Job und wird von der persönlichen Konstellation bestimmt. Viele Babysitter sind über die Familienversicherung bei ihren Eltern kostenlos krankenversichert.
Unfallversicherung
Pflicht ist dagegen die gesetzliche Unfallversicherung. Die Beiträge zur Unfallversicherung (Beitragssatz 1,6 Prozent) sind vom Arbeitgeber (den betreffenden Eltern) im Rahmen der Abgaben an die Minijob-Zentrale zu zahlen. Privathaushalte können Babysitter-Beschäftigungen mit dem sogenannten Haushaltsscheck anmelden. Der Einzug der Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung und die Weiterleitung an die Minijob-Zentrale erfolgt dann per Lastschrift durch die Knappschaft (früher: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See).
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Haftpflichtversicherung
Dringend zu empfehlen ist eine private Haftpflichtversicherung. Da beim Kinderhüten immer etwas zu Bruch gehen oder ein sonstiges Missgeschick passieren kann, für das man in der Haftung ist. Schadensersatzpflicht besteht nach deutschem Recht unbegrenzt in tatsächlicher Höhe des Schadens und unabhängig von den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen.
Beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sollten Babysitter darauf achten, dass die Versicherung auch bei „Betreuung im Auftrag“ leistet. Nur bei einer solchen Erweiterung sind die Babysitter-Dienste explizit mitversichert. Die private Haftpflichtversicherung greift auch dann, wenn das Kind selbst im Rahmen der Betreuung zu Schaden kommt.
Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist ebenso wie die private Unfallversicherung freiwillig und liegt in der Verantwortung des Babysitters. Darüber hinaus gelten diese Versicherungen nicht nur für den Job, sondern für das gesamte Privat- und Berufsleben.
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Babysitten aus Gefälligkeit
In der Praxis werden Babysitter-Dienste nicht selten „aus Gefälligkeit“ ohne ausdrücklich vereinbarte Entlohnung erbracht. Oft sind die Grenzen zur regulären Beschäftigung fließend, insbesondere wenn die Gefälligkeit nicht nur gelegentlich, sondern häufiger „mit Belohnung“ in Anspruch genommen wird. Dann kann sich ebenfalls die Frage einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung stellen. Bei der privaten Haftpflichtversicherung sollte darauf geachtet werden, dass auch Haftpflichtschäden aus Gefälligkeitsdiensten abgedeckt sind.
Babysitten im Ausland
Babysitter-Dienste im Ausland als reine „Zwischendurch-Beschäftigung“ sind eher die Ausnahme als die Regel. Auch hier ist es gut, eine private Haftpflichtversicherung bereits aus Deutschland mitzubringen. Auch privater Unfallschutz kann nicht schaden. Wenn Versicherungslücken bestehen, helfen entsprechende Reiseversicherungen weiter, die wichtigsten Gefahren abzudecken.
Fazit
Ein Au-Pair-Aufenthalt ist oft eine Zeit, die fürs Leben prägt und in Erinnerung bleibt. Mit einer Au-Pair-Versicherung ist man während des Aufenthaltes versicherungstechnisch gut aufgestellt. Je nach Anbieter und Versicherungsumfang kosten Au-Pair-Versicherungen zwischen 25 und 70 Euro im Monat. Das ist nicht wenig, wenn die Versicherung aus eigener Tasche zu bezahlen ist. Große Sprünge lässt das Au-Pair-Taschengeld nicht zu. Daher lohnt sich ein Vergleich unterschiedlicher Angebote in diesem Fall besonders – selbstverständlich aber auch, wenn man sich als Gasteltern um Versicherungsschutz kümmern muss. Nutzen Sie gerne unseren kostenfreien Vergleichsrechner! Babysitter kommen in Regel günstiger weg. Hier sollte auf jeden Fall auf eine private Haftpflichtversicherung „mit Babysitter-Schutz“ geachtet werden.
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