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Agrar­versicherung Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Agrar­versicherungen bestehen aus Sach­versicherungen, technischen Versicherungen sowie Tier­versicherungen für einen landwirtschaftlichen Betrieb.
  • Zu den wichtigsten Leistungen gehören der Schutz gegen Ertragsausfall, gegen Sturmschäden und die Absicherung von Maschinen und Fahrzeugen.
  • Für Landwirte, die Tiermast oder -haltung betreiben, ist eine Ertragsschaden­versicherung bei Tierseuchen empfehlenswert.
  • Eine Rundum-Absicherung erhalten Landwirte je nach Leistungsumfang ab 60 € im Monat.
  • Landwirte sollten sich außerdem zusätzlich mit einer privaten Altersvorsorge absichern.

Das erwartet Sie hier

Was kostet die ideale Agrar­versicherung, was sollte sie leisten und welche Bestandteile sind wirklich sinnvoll.

Inhalt dieser Seite
  1. So finden Sie die optimale Agrar­­versicherung
  2. Sach­­versicherungen
  3. Technische Versicherungen
  4. Transport­­versicherung
  5. Tier­­versicherungen
  6. Personen­­versicherungen
  7. Kosten
  8. Aktuelle Testergebnisse
  9. Agrar­­versicherungen vergleichen
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Wie Sie die optimale Agrar­versicherung finden

Agrar-Policen beinhalten die wichtigsten Versicherungen für einen umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz bei Ackerbau und Viehzucht. Einige Versicherer haben spezielle Agrar-Policen entwickelt, innerhalb derer eine Vielzahl von Versicherungen kombiniert werden können. Bei anderen Versicherern kann sich ein landwirtschaftlicher Betrieb mit mehreren einzelnen Gewerbe­versicherungen ausstatten.


Diese 2 Dinge sind für den Abschluss von Agrar­versicherungen wichtig

  1. Kennen Sie Ihren Versicherungsbedarf: Was muss in meinem Betrieb (noch) versichert werden? Informieren Sie sich dazu in den nächsten Kapiteln dieses Artikels.
  2. Lassen Sie Versicherungs­lösungen genau auf Ihren landwirtschaftlichen Betrieb anpassen: Jeder landwirtschaftliche Betrieb ist anders. Nutzen Sie unseren kostenfreien Tarifrechner auf dieser Seite, um Angebote zu vergleichen oder kontaktieren Sie uns direkt.

Mit uns die ideale Agrar­versicherung finden

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Experten-Tipp:

„Landwirtschaftliche Versicherungen müssen unbedingt auf Ihren Betrieb zugeschnitten sein. Ansonsten kann es passieren, dass Sie entweder zu viel zahlen oder dass Sie unterversichert sind. Bei einer Unter­versicherung übernimmt die Versicherung nicht den gesamten Schaden – Versicherungsnehmer müssen einen Teil also selbst übernehmen. Bei einer Über­versicherung zahlen Sie womöglich für Versicherungs­bausteine, die Sie eigentlich gar nicht benötigen. Wir unterstützen Sie gern bei der richtigen Absicherung Ihres landwirtschaftlichen Betriebes.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Was kann in einer Agrar­versicherung abgedeckt werden?

  • Wohn- und Betriebsgebäude
  • Inventar des landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes
  • landwirtschaftliche Maschinen und Autos
  • Absicherung von Arbeitskräften
  • Schutz gegen Ertragsausfall
  • Schutz gegen Hagel- und Sturmschäden

Überblick: Landwirtschaftliche Versicherungen

Die Agrar­versicherung ist nach dem Baukasten-Prinzip aufgebaut. Das heißt, die Versicherungsnehmer können selbst entscheiden, welche Versicherungs­bausteine sie für ihren Betrieb benötigen und welche nicht. Die einzelnen Bausteine können in der Regel sehr individuell an die Gegebenheiten des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes angepasst werden.

In den folgenden Kapiteln erklären wir Ihnen die einzelnen Bestandteile der Agrar­versicherung. Klicken Sie in der folgenden Übersicht auf das, was für Ihren Betrieb wichtig ist, um direkt zum entsprechenden Abschnitt in diesem Artikel zu gelangen.

Sach­versicherungen für landwirtschaftliche Betriebe

In den Bereich Sach­versicherung fallen u. a. Gebäude-, Inhalt-/Inventar- und Ertragsausfall­versicherung.

Gebäude­versicherung

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In der landwirtschaftlichen Gebäude­versicherung können sämtliche Gebäude des Betriebes versichert werden, so zum Beispiel:

  • Hauptgebäude
  • Nebengebäude
  • Bauten, die zum Betrieb gehören, aber nicht auf dem Hauptgrundstück stehen

Berechnungsgrundlage der Versicherungsbeiträge sind dabei die Außenmaße des Gebäudes bzw. die Wohn- bzw. Nutzfläche. Einige Versicherer arbeiten bei der Gebäude­versicherung nicht mit Versicherungssummen, sondern legen bestimmte Entschädigungsgrenzen fest. In der Regel werden Gebäude zum gleitenden Neuwert versichert, um eine Unter­versicherung zu vermeiden. Einige Versicherer grenzen die Neuwertentschädigung jedoch ein und wenden sie ausschließlich für Gebäude an, die in ständigem Gebrauch sind.

Gegen welche Gefahren sind die Gebäude versichert?

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Überspannung
  • Sturm und Hagel

Um Kosten zu sparen können Sie auch nur eine reine Feuer­versicherung abschließen – hier ist jedoch nur die Gefahr Feuer versichert (mehr dazu im nächsten Abschnitt).

Mögliche Zusatzleistungen

In einigen Regionen sollte zusätzlich zur Gebäude­versicherung eine Elementarschaden­versicherung abgeschlossen werden, die zusätzlich bei Naturgefahren wie Erdrutsch, Starkregen und Hochwasser leistet. Auch in Höhenlagen mit starkem Schneefall lohnt sich eine solche Erweiterung.

Tipp: Einige Versicherer übernehmen auch anfallende Mehrkosten für energetische Modernisierungen.

Imker­versicherungen

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Eine Imker­versicherung deckt im Grunde die Gefahren ab, die auch eine Gebäude­versicherung absichert (siehe oben). Erhältlich ist zudem eine Imkerglobal­versicherung, die neben den kompletten Bienenstöcken die gesamte Ernte absichert. Mitglieder des Imker-Berufsverbandes erhalten bei einigen Versicherungsgesellschaften vergünstigte Konditionen.

Feuer­versicherung

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Die landwirtschaftliche Feuer­versicherung leisten bei sämtlichen Brandschäden (Vorsatz ausgeschlossen). Dabei spielt es zunächst keine Rolle, welche Teile des Betriebes durch Feuer zu Schaden gekommen sind. Das Gebäude, Maschinen, Tierbestand sowie Ernte- und Wirtschaftsvorräte werden von der Feuer­versicherung umfassend abgedeckt.

Inhalts­versicherung

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Mit einer Geschäftsinhalts­versicherung (auch Inventar­versicherung) können folgende Teile versichert werden:

  • Tiere
  • Ernte
  • Wirtschaftsvorräte
  • Zugmaschinen, Mähdrescher
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Landwirte können wählen, ob sie nur die Gefahr Feuer absichern möchten oder einen Komplettschutz (Feuer, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl sowie als Erweiterung Elementar und Leitungswasser) wünschen.

Die Versicherungssummen bzw. Entschädigungsgrenzen liegen in der Regel für Sachwerte bei 5 Millionen Euro und bei anderen Kosten, wie Aufräumungs- und Abbruchkosten bei 2 Millionen Euro.

Tipp: Häufig kann über die Inhalts- bzw. Inventar­versicherung auch der Ertragsausfall mitversichert werden. Die Ertragsausfall­versicherung ersetzt laufende Fixkosten, wenn der Betrieb aufgrund eines Schadens ruht.

Privates Inventar versichern

Sollten Sie in Ihrem Betriebsgebäude Ihre private Wohnung haben, können Sie Ihre persönlichen Einrichtungsgegenstände mit einer Hausrat­versicherung absichern.

Ernteschutz­versicherung

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Unter den Agrar­versicherungen ist die Ernte- oder Ertragsausfall­versicherung eine der wichtigsten Absicherungen, um den landwirtschaftlichen Betrieb auch nach größeren Verlusten weiterführen zu können. Auch bekannt als Betriebsausfall­versicherung, erhält sie die Liquidität des Unternehmens und sorgt somit für eine fortlaufende Produktion. Die Versicherung erstattet für den Zeitraum der Unterbrechung die entgangenen Verkaufserlöse bis zur vereinbarten Deckungssumme. In der Regel wird eine Ertragsausfall­versicherung mit der Inhalts­versicherung zusammen abgeschlossen.

Wetter­versicherung

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Lange Zeit gab es kaum Versicherungs­lösungen bei Ertragsschäden aufgrund Extremwettersituationen. Besonders Trockenheit und Hochwasser waren bisher nicht versicherbar. Doch wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hier berichtet, werden aktuell neue Angebote auf dem Versicherungsmarkt etabliert. Wir bieten Ihnen eines dieser innovativen Versicherungskonzepte.

Landwirte können sich nun mit einer Spezial­versicherung gegen Dürreschäden versichern. Bei starker und langanhaltender Dürre kann die komplette Ernte verloren gehen – und damit auch wichtige Einnahmen. Eine Wetter­versicherung erstattet dem Landwirt die Einnahmen, die ihm durch Dürre entgehen. Alle weiteren Details und die Möglichkeit zu einem Abschluss der Versicherung bekommen Sie hier:

Wetter­versicherung für Landwirte

Kfz-Versicherung

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Eine Absicherung der landwirtschaftlich genutzten Fahrzeuge ist für Landwirte unerlässlich. Innerhalb einer Agrarpolice kann diese zumeist für jedes Fahrzeug individuell angepasst werden. Der Versicherte kann je nach Fahrzeug zwischen Voll- und Teilkaskoschutz wählen. Landwirtschaftliche Zugmaschinen können über eine Traktoren­versicherung abgesichert werden.

Auch eine Kfz-Flotten­versicherung kann sinnvoll sein, wenn mindestens 3 Motorfahrzeuge benutzt werden. In der Regel sind dann auch landwirtschaftliche Zugmaschinen, Anhänger, Krafträder und Lkws mit abgesichert. Ausführliche Informationen bekommen Sie hier:

Kfz-Flotten­versicherung für die Landwirtschaft

Betriebs­haftpflicht­versicherung

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Die Betriebs­haftpflicht­versicherung ist auch bei landwirtschaftlichen Betrieben eine der wichtigsten Absicherungen der gewerblichen Tätigkeit. Generell schützen Haftpflicht­versicherungen vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Abgedeckt werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Üblicherweise deckt eine landwirtschaftliche Haftpflicht­versicherung den gesamten betrieblichen Bereich ab. Achten Sie darauf, dass vor allem Umweltrisiken und Risiken durch Tierhaltung versichert sind. Besonders Tiere können häufig Haftpflichtschäden verursachen, beispielsweise bei Verladung oder Umweidung. Oftmals können Sie Ihre Privat­haftpflicht mit in die Firmen­versicherung integrieren. Die Betriebs­haftpflicht für landwirtschaftliche Unternehmen greift auch bei angemieteten Landmaschinen. Hier spricht man von Gewahrsamsschäden.

Mehr zur Betriebs­haftpflicht­versicherung für Landwirte

Rechtsschutz­versicherung

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Die Rechtsschutz­versicherung für Landwirte übernimmt die Kosten bei Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen Landwirtschaft, Privat, Verkehr und Immobilien. Familie und Angestellte können mitversichert werden.

Versicherte Rechtsbereiche

  • Landwirtschaftlicher Betrieb inklusive Vertrags-Rechtsschutz für Verträge im Zusammenhang mit der versicherten landwirtschaftlichen Tätigkeit (z. B. Kauf von landwirtschaftlichen Geräten, Kauf und Verkauf von Futtermittel, Saatgut, Vieh, …).
  • Privat­rechtsschutz: Greift für die versicherten Inhaber, Altenteiler und Hoferben sowie deren (Ehe-)Partner und minderjährige Kinder.
  • Verkehrs­rechtsschutz: Versichert sind alle PKW, Anhänger, Krafträder und land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge.
  • Immobilien­rechtsschutz: Für alle in Deutschland gelegenen landwirtschaftlich genutzten Objekte und alle privaten selbstgenutzten Objekte.

Mögliche Erweiterungen

  • Vermieter­rechtsschutz: Für gewerblich genutzte Objekte und Wohnungen, wenn diese in einem teilweise gewerblich genutzten Gebäude liegen.
  • Cross-Compliance-Rechtsschutz: Rechtsschutz bei Kürzung von EU-Direktzahlungen wegen Verstoßes gegen Cross-Compliance-Richtlinien.
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz: Versichert auch beim Vorwurf des Vorsatzes (solange dieser nicht rechtskräftig festgestellt wurde).
  • Rechtsschutz für landwirtschaftliche Nebenbetriebe: z.B. Hofläden, Reitschulen oder Tierhandel
  • Rechtsschutz für Pensionspferde: Versicherungsschutz gilt meist für mehrere Pferde, die auf dem versicherten landwirtschaftlichen Betrieb eingestellt sind.
  • Rechtsschutz für vorübergehende Vermietung: Versicherungsschutz gilt für mehrere Betten, Höchstbettenanzahl je nach Anbieter unterschiedlich. Versicherungsschutz besteht für vorübergehende Vermietung, die maximal ein Jahr umfasst und klassischerweise “Ferien auf dem Bauernhof“ meint.

Unter Umständen kann auch ein Firmen­rechtsschutz notwendig werden.

Technische Versicherungen für den landwirtschaftlichen Betrieb

Maschinen und technischen Anlagen können auch gezielt versichert werden. Dabei übernimmt eine Versicherung die Kosten für Reparatur und Wiederherstellung.

Diese Geräte können abgesichert werden

  • Fahrbare und transportable landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen
  • Stationäre Maschinen
  • Elektrotechnische Anlagen und Geräte

Diese Gefahren können versichert werden

  • Ungeschicklichkeit
  • Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
  • falsche und/oder fahrlässige Bedienung
  • Naturgefahren wie Erdrutsch, Hochwasser, Sturm oder Frost

Elektronik­versicherung

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Die Elektronik­versicherung versichert Daten-, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Bürogeräte. Sollen elektronische Anlagen mitversichert werden, ist dies gegen Aufpreis meist möglich.

Maschinen­versicherung für stationäre oder fahrbare Technik

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Welche Maschinen im Einzelnen von der Maschinen­versicherung gedeckt sind, ist je nach Versicherungs­unternehmen sehr unterschiedlich geregelt. Generell gilt für die Maschinen­versicherung, dass Baufahrzeuge und forstwirtschaftliche Maschinen nicht versicherbar sind.

Gegen den Ausfall von Maschinen, die essentiell für den Betrieb sind, können Sie sich mit einer Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Maschinen absichern.

Traktor­versicherung

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Landwirtschaftliche Zugmaschinen, wie Traktoren, Schlepper oder Trecker können über eine Traktoren­versicherung abgesichert werden. In den Leistungen ähnelt diese der privaten Kfz-Versicherung, unterteilt sich also in Haftpflicht- und Kasko­versicherung. In der Regel ist eine solche gesonderte Versicherung jedoch nur notwendig, wenn die Fahrzeuge auf öffentlichen Wegen fahren, also zulassungspflichtig sind. Zulassungsfreie landwirtschaftliche Fahrzeuge können zum Beispiel in der Geschäftsinhalts­versicherung mitversichert werden.

Wie Sie eine Traktoren­versicherung abschließen

Transport­versicherung

Was ist versicherbar?

Die Transport­versicherung deckt Schäden an den eigenen landwirtschaftlichen Gütern, die durch den Versicherungsnehmer selbst, seine Angestellten oder einen Spediteur transportiert werden.

Der Versicherungsschutz gilt in der Regel für folgende Güter:

  • landwirtschaftliche Erzeugnisse und Handelswaren einschließlich lebender Tiere
  • landwirtschaftliche Bedarfsartikel einschließlich Rohstoffe und Halbfabrikate
  • Maschinen und Werkzeuge die als Arbeitsgeräte mitgeführt werden.

Welche Transporte können versichert werden?

Der Transport kann auf eigenen oder gemieteten Fahrzeugen erfolgen. Auch der Einsatz von Fahrzeugen von Mitarbeitern ist möglich. Der Schutz gilt im Inland sowie für gelegentliche Transporte von und nach den Anrainerstaaten.

Mehr zur Transport­versicherung (inkl. Tarifvergleich)

Landwirtschaftliche Tier­versicherung bzw. Tierseuchen­versicherung

Für Landwirte, deren Haupteinnahmequelle die Tierhaltung ist, sind Einnahmeverluste aufgrund von Problemen mit dem Viehbestand – Krankheit, Diebstahl, Unfällen etc. – existenzbedrohend. Mit einer Tierseuchen-Ertragsschaden­versicherung werden Ihnen sämtliche Ertragsausfälle ersetzt, die im Zusammenhang mit Tierseuchen entstehen. Ihr Betrieb muss somit keine Zahlungsengpässe hinnehmen und kann ohne Einschränkungen fortgeführt werden.


Warum ist eine Ertragsschaden­versicherung so wichtig?

Im Gegensatz zur Tierseuchenkasse sind die Leistungen der Ertragsschaden­versicherung sehr viel umfangreicher. Sie sichert im Schadensfall die Existenz des betroffenen Betriebes. Denn neben den unmittelbaren Kosten der Keulung bzw. Tötung von Tieren kommt eine Ertragsschaden­versicherung auch für den damit zusammenhängenden Ertragsausfall auf.

Was zahlen die Tierseuchenkassen?

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Die Tierseuchenkassen der Länder entschädigen beim Verlust von Tieren, wenn ein Amtstierarzt die Tötung angeordnet hat. Eine solche Anordnung erfolgt, wenn es zum Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche kommt oder der Verdacht eines Ausbruchs besteht. Jedoch übernehmen die Tierseuchenkassen nur die unmittelbaren Kosten der Tötung, nicht den Ertragsausfall. Für den Anspruch auf Entschädigung durch die Tierseuchenkassen gelten bestimmte Voraussetzungen. Mehr dazu hier.

Leistungen der Ertragsschaden­versicherung bei Tierseuchen

Versichert sind Ertragsschäden, die infolge von diesen 3 Ereignissen entstehen:

  • Tierverluste und/oder Verminderung der tierischen Produktionsleistung
  • Wertminderung der tierischen Erzeugnisse
  • Unterbrechung des Produktionsverfahrens, Lieferverbote und Verkaufsbeschränkungen

Folgende Gefahren sind versichert


Wann zahlt die Ertragsschaden­versicherung nicht?

Je nach Anbieter kann es Leistungsausschlüsse geben. Beispielsweise können bestimmte Tiere nicht versichert werden. Häufig sind es bestimmte Gefahren, die nicht abgedeckt sind:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Überschwemmung
  • Sturm

Welche Tiere können versichert werden?

  • Rinder
  • Schweine
  • Geflügel
  • Pferde
  • Weide-Tiere

Gibt es eine Maximalgrenze an Tieren?

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Häufig legen Versicherer eine Höchstanzahl an versicherten Tieren je Produktionsverfahren fest, beispielsweise sind es in der Rindermast maximal 50 Mastrinder.

Mögliche Zusatzleistungen

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Je nach Anbieter und Tarif können Ausgaben für neue Zuchttiere oder die Entsorgung von Gülle und Mist mitversichert werden. Diese landwirtschaftliche Versicherung ist in der Milchwirtschaft und in Zuchtbetrieben (z. B. Ferkelerzeugung) unverzichtbar.

Darum brauchen Schweinehalter eine Ertragsschaden­versicherung

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Sind die Tiere eines Ferkelerzeugers von einer Tierseuche wie beispielsweise der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen, hat das erhebliche finanzielle Folgen für den Betrieb. Neben der Keulung der Tiere wird der Betrieb meist für mehrere Monate gesperrt. Das heißt, die Einnahmen fallen komplett weg. Des Weiteren entstehen zusätzliche Kosten durch die Entsorgung der getöteten Tiere, durch Desinfektions­maßnahmen und die Erstellung von Laborproben. In einem solchen Fall wird dem Betroffenen nur der gemeine Tierwert von der Tierseuchenkasse ersetzt. Ist der Ferkelerzeuger nicht versichert, bleibt er schnell auf Kosten in Höhe von 10.000 Euro aufwärts sitzen.

Darum brauchen Milchviehhalter eine Ertragsschaden­versicherung

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Molkereien nehmen nur Milch aus amtlich anerkannt tuberkulosefreien Rinderbeständen. Damit reicht bereits ein Verdacht auf Tuberkulose und der Milchviehbetrieb bleibt auf seiner Milch sitzen. Selbst bei einem unbegründeten Verdacht wird der Betrieb erst nach mehreren Untersuchungen wieder als amtlich frei von Tuberkulose anerkannt. Das heißt für den Betrieb: mehrere Wochen kein Milchgeld. Damit befindet sich ein solcher Betrieb schnell in akuter Existenzgefahr, wenn keine Ertragsschaden­versicherung abgeschlossen wurde.

Darum brauchen Geflügelproduzenten eine Ertragsschaden­versicherung

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Tierseuchen, ob nun der eigene Bestand direkt betroffen ist oder der Betrieb nur im Sperrbezirk liegt, ziehen meist eine mehrere Monate andauernde Sperrzeit nach sich. In dieser Zeit darf der Betrieb die Eier nicht vermarkten. Auch eine Kontamination von Futtermitteln kann dazu führen, dass der Geflügelproduzent die Tiere bzw. deren Fleisch nicht mehr verkaufen darf. Hier springt die Ertragsschaden­versicherung ein und sichert dem betroffenen Betrieb das Überleben, indem sie den Ertragsausfall ausgleicht.

Wahl zwischen 2 Entschädigungsvarianten

Pauschale Entschädigung

  • Festlegung der Entschädigungssätze direkt bei Vertragsabschluss
  • Simplere Handhabung im Schadensfall
  • Tatsächlicher Schaden kann höher sein, was zu einer Deckungslücke führt. Der Landwirt muss ggf. selbst dazuzahlen.

Individuelle Entschädigung

  • Orientiert sich am tatsächlich entstandenen Schaden (durch Buchabschlüsse, Leistungsdaten und Marktpreise ermittelt)
  • Deutlich längere Bearbeitungszeit
  • Tipp: Vereinbaren Sie eine vorzeitige Abschlagsgewähr

Was kostet eine Ertragsschaden­versicherung gegen Tierseuchen?

Bei einem Betrieb mit mehreren hundert Tieren sollten Landwirte mit jährlichen Kosten 1.000 Euro aufwärts rechnen. Die Selbst­beteiligung liegt je nach Anbieter zwischen 3 bis 6 Prozent je Schadensfall. Hier lohnt ein genauer Blick in die Versicherungs­bedingungen.

Außerdem wird die Versicherungsprämie von folgenden Faktoren entscheidend beeinfluss:

  • Art der Tiere
  • Anzahl der Tiere
  • Konkreter Leistungsumfang
  • Selbst­beteiligung

Darauf sollten Sie besonders achten

Wartezeiten

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Bei einer Ertragsschaden­versicherung kommt eine Wartezeit zum Tragen. Im Allgemeinen sollte man mit einer etwa 3-monatigen Wartezeit rechnen. Für einzelne Krankheiten, wie beispielsweise Tuberkulose bieten die Versicherer teilweise eine verkürzte Wartezeit von 4 Wochen an.

Wichtig: Der Versicherungsschutz beginnt erst nach Ablauf der Wartezeit.

Haftzeit

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Die Haftzeit des Versicherers sollte mindestens 12 Monate betragen. Die Haftzeit beschreibt den Zeitraum, in dem der Versicherer tatsächlich leistet. Dass dieser so weit wie möglich gefasst ist, ist wichtig, da ein Ausfall der Tiere aufgrund einer Tierseuche oder -krankheit sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Wird beispielsweise Maul- und Klauenseuche festgestellt, kommt es zu Keulung der Tiere. Den Tierbestand wieder aufzufüllen, nimmt meist einige Monate in Anspruch. Doch selbst wenn die Tiere ersetzt wurden, wird es noch einige Zeit dauern, bis die Leistung wieder auf dem gleichen Stand ist. Hier springt die Ertragsschaden­versicherung ein und ersetzt den fehlenden Betrag für die Dauer der vereinbarten Haftzeit. Die Haftzeit beginnt mit Schadenseintritt.

Aktuelle Tier- und Leistungszahlen

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Damit es nicht zu einer Unter­versicherung kommt, ist es wichtig, der Versicherung in regelmäßigen Abständen die aktuellen Tier- und Leistungszahlen zu übermitteln. Die Versicherung zahlt maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Ist diese zu gering, ersetzt die Versicherung den Schaden nur anteilig.

Obliegenheiten

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Die sogenannten Obliegenheiten sind weitere Bedingungen die Versicherungen an ihre Versicherten stellen. Der Umfang der Obliegenheiten ist je nach Anbieter unterschiedlich groß. Vergleichen sie die Angebote und lassen Sie sich von einem Versicherungs­makler beraten.

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Private Absicherung für Landwirte und Arbeitskräften

Altersrente und Altersvorsorge für Landwirte

Die gesetzliche Altersrente reicht für Landwirte meist nicht aus, um im Rentenalter den Lebensstandard zu finanzieren. Auch die Einnahmen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb allein füllen die Lücke zwischen gesetzlichen Leistungen und dem persönlichen Bedarf im Alter oft nicht. Landwirte sollten sich daher frühzeitig um die private Altersvorsorge kümmern. Dazu stehen ihnen verschiedene Formen der Altersvorsorge zur Verfügung.

Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge

Eine Übersicht aller Formen und Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge sowie weitere ausführliche Informationen finden Sie hier:

So funktioniert private Altersvorsorge

Wie sieht die gesetzliche Altersrente für Landwirte aus?

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Landwirte sind über die Alterssicherung der Landwirte abgesichert. Dies ist eine berufsständische Altersvorsorge der Landwirte, die über die Sozial­versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) läuft. Pflichtversichert sind:

  • Landwirte, deren Unternehmen auf Bodenbewirtschaftung basiert und die von der SVLFG festgelegte Mindestgröße überschreitet
  • Ehe- bzw. Lebenspartner des Landwirtes
  • Familienangehörige des Landwirtes bzw. des Ehe-/Lebenspartners, wenn sie hauptberuflich im landwirtschaftlichen Unternehmen arbeiten

Die Leistungen der Alterssicherung der Landwirte gleichen denen der gesetzlichen Renten­versicherung. Bezüglich der Beiträge gibt es jedoch einen Unterschied: Pflichtversicherte (oder freiwillig versicherte) Landwirte zahlen einen Einheitsbeitrag. Die Beiträge sind also einkommensunabhängig. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

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Unfall­versicherung für Landwirte

In der Landwirtschaft sind Unfälle schnell passiert. Die gesetzliche Unfall-Absicherung für Landwirte bietet einen begrenzten Leistungsumfang. Gerade landwirtschaftliche Betriebe, die auf die Einsatzbereitschaft einzelner Personen angewiesen sind, sollten daher auf eine leistungsstarke private Unfall­versicherung setzen. Dies ist beispielsweise oftmals bei kleineren Familienbetrieben der Fall.

Das leistet die private Unfall­versicherung

  • Lebenslange Rente bei Invalidität
  • Übernahme der Kosten von Krankenhausaufenthalten oder Reha-Maßnahmen
  • Übernahme von verschiedenen Hilfs- und Heilmitteln
  • Absicherung des Ehe-/Lebenspartners und der Kinder im Familientarif

Wie sieht die gesetzliche Unfall­versicherung für Landwirte aus?

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Die landwirtschaftliche Unfall­versicherung läuft ebenso wie die Alterssicherung über die Sozial­versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) läuft. Pflichtversichert sind:

  • Landwirte, deren Unternehmen auf Bodenbewirtschaftung basiert und die von der SVLFG festgelegte Mindestgröße überschreitet
  • Ehe- bzw. Lebenspartner des Landwirtes
  • Unternehmen der Park- und Gartenpflege
  • Familienangehörige des Landwirtes bzw. des Ehe-/Lebenspartners, wenn sie hauptberuflich im landwirtschaftlichen Unternehmen arbeiten
  • Landwirtschaftskammern und Berufsverbände
  • Mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner und Familienangehörige des Landwirtes

In den Leistungen gleicht die landwirtschaftliche Unfall­versicherung der gesetzlichen Unfallkasse. Was die Beiträge angeht, so zahlen Landwirte einen Grundbetrag sowie einen risikoorientierten Zusatzbeitrag je nach konkreter landwirtschaftlicher Tätigkeit. Mehr dazu hier.

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Absicherung für Erntehelfer

Wer als Landwirt Saisonkräfte beschäftigt, ist auf der sicheren Seite, wenn er eine Erntehelfer­versicherung für seine Arbeitskräfte abschließt. Diese ist in erster Linie eine Art Kranken­versicherung für Leute, die in Deutschland arbeiten wollen, aber nicht sozial­versicherungspflichtig sind. Eine Erntehelfer­versicherung können Landwirte bereits ab 5 Euro pro Tag pro Person abschließen.

Weitere Infos und Online-Rechner zur Erntehelfer­versicherung

Kosten für Agrar­versicherungen

Die Kosten von Agrar­versicherungen können nur individuell bestimmt werden. Sie sind vor allem abhängig vom konkreten Tätigkeitsfeld sowie der Betriebsgröße. Die Versicherungsprämien beginnen bereits bei 60 Euro pro Monat, können aber auch deutlich höher ausfallen, je nachdem, was konkret versichert werden soll. Dies muss im besten Falle für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb konkret berechnet werden.

Wonach richten sich die Kosten genau?

Die Kosten einer Agrar­versicherung sind abhängig von unter anderem folgenden Faktoren:

  • Konkretes Tätigkeitsfeld
  • Größe der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Hektar
  • Anzahl der Tiere
  • Grundfläche der Gebäude, unterteilt in Wirtschafts-, Büro- und Wohngebäude
  • Höhe der Versicherungssumme(n)

Je nachdem um welche Art landwirtschaftlichen Betrieb es sich handelt, können Risiken hinzukommen oder entfallen und sich so auf die Kosten der Versicherung auswirken. Je nach Versicherungsbaustein benötigen die Versicherer weitere Angaben, um die Beiträge zu berechnen. Im Bereich Kfz sind beispielsweise zusätzliche Angaben zu den zu versichernden Fahrzeugen wichtig. Für eine Gebäude­versicherung spielt auch der Zustand und das Baujahr eine Rolle.

So können Sie sparen

Die Versicherer bieten verschiedene Möglichkeiten an, die Versicherungsbeiträge zu senken:

Bündelungsrabatt

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Ab einer bestimmten Anzahl von Versicherungs­bausteinen bieten einige Versicherer einen Bündelungsrabatt an. Häufig werden diese Rabatte gestaffelt und können bis zu 15 Prozent ausmachen.

Selbst­beteiligung

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Die Selbst­beteiligung ist die klassische Art, um Versicherungsbeiträge zu senken. Dabei gilt: Je höher die Selbst­beteiligung, desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Da die Agrar­versicherung mehrere Versicherungssparten vereint, wird die Selbst­beteiligung häufig für bestimmte Versicherungsbereiche vereinbart und gilt im Schadensfall dann auch nur für diesen Bereich. Die Höhe der Selbst­beteiligung entspricht dem Wert, den der Versicherte im Schadensfall aus eigener Tasche zahlen muss.

Vertragslaufzeit

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Versicherungsverträge haben in der Regel eine Laufzeit von 12 Monaten. Längere Vertragsbindungen belohnen Versicherer gerne mit Rabatten im zweistelligen Bereich.

Was kostet Sie eine Agrar­versicherung?

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Agrar­versicherung: Aktuelle Testberichte

Da Agrarpolicen sich nur an eine bestimmte Berufsgruppe richten und zudem häufig eine Kombination mehrer Einzel­versicherungen sind, gibt es dementsprechend derzeit keine allgemeinen Testberichte. Einzig für die Betriebs­haftpflicht­versicherung hat das Institut Franke und Bornberg Tarife für die Landwirtschaft geprüft. Die Ergebnisse finden Sie hier:

Betriebs­haftpflicht für Landwirte im Test

Diese 4 Anbieter empfehlen wir

Wir haben bei der Absicherung von landwirtschaftlichen Betrieben vor allem mit den folgenden Anbietern sehr gute Erfahrungen gemacht – sowohl in der Zusammenarbeit mit dem Versicherer als auch auf Grundlage von Rückmeldungen unserer Kunden:

  • Gothaer
  • Signal Iduna
  • Die Haftpflichtkasse
  • Helvetia
Foto von Benjamin Mai
Berater

Die fairsten Gewerbe­versicherer 2020

ServiceValue hat 2020 eine Kundenumfrage durchgeführt, in der Gewerbekunden ihre Versicherung bewertet haben. Anhand einer Online-Umfrage wird ermittelt, welche Anbieter besonders zufriedene Versicherte haben. Von 29 Versicherungs­unternehmen wurden 8 mit „sehr gut“ bewertet. Weitere 7 erhalten die Auszeichnung „gut“ (Quelle).

Folgende Versicherer erhalten ein „sehr gut“:

  • Allianz
  • Debeka
  • Inter
  • LVM
  • Provinzial
  • Signal Iduna
  • SV Sparkassen­versicherung
  • Württembergische

Tipps für den Vergleich von landwirtschaftlichen Versicherungen

Die Zahl der Anbieter von Agrar­versicherungen ist vergleichsweise überschaubar. Trotzdem unterscheiden sich die Policen zum Teil deutlich voneinander. Einige enthalten beispielsweise keine Rechtsschutz­versicherung, sodass dieser Baustein unter Umständen extra versichert werden muss. Dadurch können Mehrkosten entstehen.


Achten Sie auf den Leistungsumfang

Auch im Leistungsumfang der einzelnen Absicherungsbereiche gibt es häufig entscheidende Unterschiede. So kann die Agrarpolice des einen Anbieters hervorragend für die Anforderungen eines Milchviehbetriebes geeignet sein, aber weniger gut für einen Obstbauern.


Achten Sie auf die Kosten

Dank des Baukastenprinzips der Agrarpolicen können Landwirte die Versicherung optimal an ihre Bedürfnisse anpassen und Kosten sparen, indem sie Bausteine abwählen, die sie nicht benötigen. Wie groß der finanzielle Unterschied solcher Leistungsausschlüsse ist, ist je nach Anbieter jedoch verschieden. Auch bieten die Versicherer unterschiedlich hohe Rabatte für Selbst­beteiligungen, Zahlweisen, längere Vertragsbindung und Ähnliches an.

Experten-Tipp:

„Welche Agrar­versicherungen von landwirtschaftlichen Betrieben benötigt werden, kann man pauschal nicht sagen – ebenso wenig, welche Tarife die richtigen sind. Sprechen Sie mich gerne für eine kostenlose und unverbindliche Bedarfsanalyse an.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

So gehen unsere Versicherungsexperten vor

  1. Ermittlung der individuellen Betriebsrisiken
  2. Bewertung eventuell vorhandener Verträge
  3. Identifizierung von Versicherungslücken
  4. Ermittlung eines optimalen Versicherungskonzeptes mit besten Preis-Leistungs-Verhältnis

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