Getroffen von den eigenen Ziegelsteinen – ein Fall für die Unfall­versicherung?

Foto von Nina Bruckmann
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Unglücklicher Unfall beim Heimwerkeln

Ein Mann wendet sich per Brief an seine Versicherung, mit dem Anliegen, seinen Krankenhausaufenthalt finanziert zu bekommen, weil er von seinen eigenen Ziegelsteinen getroffen wurde. Seine Verletzungen reichen vom rechten Arm, über die Schulter und den Kopf, hin zu einem gebrochenen Bein. Wie er das angestellt hat, erläutert er in seinem Brief.

Icon Ziegelsteine

Kreativität macht sich nicht immer bezahlt

Nach seinem Hausbau lagerte der besagte Herr die übrig gebliebenen Ziegelsteine auf dem Speicher, bis ihm die Idee kam, daraus einen Hühnerstall zu bauen. Doch wie nun die Ziegelsteine wieder vom Speicher bekommen? Diese Frage beantwortete der Mann mit jeder Menge Kreativität und baute sich aus zwei Balken, einer Rolle, einem Seil und einer Holzkiste seine eigene Konstruktion.

Die Ziegelsteine legte er erst einmal in die Holzkiste. Außerhalb des Speicherfensters befestigte er anschließend einen Balken, mit einem kleineren Bälkchen und einer Rolle daran. Über die Rolle legte er schließlich das Seil und befestigte das untere Ende auf der Erde und das Obere an der Kiste mit den Ziegelsteinen. Unten angekommen wollte er seine selbstkreirte Konstruktion natürlich direkt testen und löste das untere Seilende, um die Ziegelsteine ganz langsam herunterzulassen. Doch es sollte anders kommen.


Schmerzhafte Begegnung auf halber Höhe

Das Gewicht der Kiste hatte er ein wenig unterschätzt und so sauste diese zu Boden, während er in luftige Höhen gezogen wurde. Auf halber Strecke gab es noch eine kurze Begegnung beider Parteien, wobei die schwere Kiste dem Mann den rechten Arm aufriss. Oben angekommen wurde er erst von dem Bälkchen und anschließend von dem großen Balken in Empfang genommen und stieß sich mächtig den Kopf.

Als wäre das noch nicht genug, prallte die Kiste mit voller Wucht auf den Boden auf, zerbrach und die Ziegelsteine fielen heraus. Das Tragische: Ohne die Ziegelsteine war die Kiste deutlich leichter als der leidtragende Herr und so ging für ihn die rasante Abfahrt wieder in Richtung Boden, während die Kiste hinaufschnellte. Natürlich geschah das ganze nicht ohne eine weitere schmerzhafte Begegnung – diesmal traf es die linke Schulter.


Icon Gipsbein

Kein Happy End

Doch damit war die Tortur immer noch nicht beendet, denn der Aufprall auf den harten Boden folgte noch. Dabei brach sich der Mann das Bein und ließ vor lauter Schmerz das Seilende los. Was dann passierte, kann man sich wahrscheinlich denken. Der Rest der Kiste fand ihren Weg nach unten und landete direkt auf dem Kopf des Konstrukteurs, was zu einer weiteren Kopf­verletzung führte.

Nachdem er drei Monate mit seinen zahlreichen Verletzungen im Krankenhaus und bittet seine Versicherung um die Übernahme der Aufenthaltskosten.

Hoffnungsschimmer private Unfall­versicherung

Sollte diese kuriose Geschichte tatsächlich wahr sein und nicht über die Nichte der Schwester einer Arbeitskollegin weitergegeben worden sein, bleibt zu hoffen, dass der Mann eine private Unfall­versicherung abgeschlossen hat. Diese würde nämlich für die entstandenen Kosten aufkommen und ihm so zumindest das finanzielle Leid ersparen. Anders sieht es bei der gesetzlichen Unfall­versicherung aus. Diese greift nämlich nur dann, wenn es sich um einen Arbeitsunfall oder Wegunfall handelt. In diesem Fall würde der arme Pechvogel auf den Krankenhauskosten sitzen bleiben.

Stationäre Zusatz­versicherung ermöglicht Krankenhaus-Luxus

Verdient hätte es der Verunfallte allemal: eine Behandlung durch den Chefarzt und ein ungestörtes Einbettzimmer, in dem er sich rundum auf das Gesund werden konzentrieren kann. Möglich ist das aber nur mit einer stationären Zusatz­versicherung, einer privaten Krankenzusatz­versicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Kranken­versicherung. Ob er daran wohl im Vorfeld gedacht hat?


Icon Daumen hoch

Existenzsicherung dank Berufs­unfähigkeits­versicherung

Teilweise führen solche schweren Unfälle dazu, dass der ursprüngliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Hat der Verletzte eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen, so bewahrt ihn diese bei einer Invalidität zumindest vor dem finanziellen Ruin. Bleibt zu hoffen, dass der unglückliche Kreativkopf nicht zu den 10 Prozent gehört, bei denen ein Unfall zur Berufs­unfähigkeit führt.

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