Versicherungsschutz bei Mitfahrgelegenheiten: So sind Insassen abgesichert

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Verreisen per Mitfahrgelegenheit wird immer beliebter. Doch wie ist die kostengünstige Alternative zu Bus und Bahn bei einem Unfall abgesichert?
  • Die Plattform Blablacar hat einen speziellen Versicherungsschutz für ihre Kunden eingeführt.
  • Allerdings sind die wichtigsten Risiken für die Fahrgäste bereits durch die Kfz-Haftpflicht­versicherung abgesichert, wenn man eine private Mitfahrgelegenheit anbietet.

Das erwartet Sie hier

Wie sich der Versicherungsschutz bei Mitfahrgelegenheiten gestaltet und was Sie dabei beachten müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Versicherungsschutz bei Blablacar
  2. Blablacar: Interview
  3. Versicherungen für Mitfahrgelegenheiten
  4. Fazit

Blablacar: Gebühren für Versicherung und CO2-Ausgleich

Das bewirken die neuen Gebühren

Die Mitfahrzentrale Blablacar erhebt seit einigen Jahren Gebühren. Diese dienen jedoch einem konkreten Zweck: Zum einen soll durch eine Klimainitiative der CO2-Ausstoß kompensiert werden. Außerdem bietet Blablacar in Kooperation mit der Axa einen zusätzlichen Versicherungsschutz an, der bei jeder Fahrt, die online bezahlt und bei der mindestens ein Mitfahrer befördert wird, automatisch integriert ist.

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So funktioniert es

Die Mitfahrer müssen bei Blablacar etwa zwei bis drei Euro mehr pro Fahrt bezahlen. Die Fahrt wird entweder von den Mitfahrern bestätigt oder der Fahrer fragt sie nach ihrem individuellen Reservierungscode und trägt diesen auf der Website ein. Ist das erledigt, bekommt der Fahrer das Geld von Blablacar überwiesen. Obwohl der Vorgänger mitfahrgelegenheit.de mit diesem Prinzip in Deutschland gescheitert ist, zeigt sich Blablacar optimistisch – in Frankreich und Spanien hat sich das Gebührensystem längst etabliert.

Gebühren als Problem für mitfahrgelegenheiten.de

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Eine Zeit lang war mitfahrgelegenheiten.de DIE Plattform, wenn es um Ride-Sharing ging. Dann führte das Unternehmen, das sich bis dahin ausschließlich per Werbemittel finanziert hatte, im Jahr 2013 eine Gebührenpflicht für Mitreisende ein. Damit ging die Erfolgsgeschichte des Unternehmens zu Ende, denn die Nutzer sahen sich langfristig nach kostenlosen Alternativen wie zum Beispiel fahr­gemeinschaft.de um. Diese Chance nutzte der französische Anbieter Blablacar, der im April 2015 Carpooling übernahm und dessen Angebote auch bei mitfahrgelegenheit.de angezeigt werden.

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Blablacar: Erfolg trotz Kritik

Trotz der Gebühren und Kritik von Kunden wegen anderer Aspekte – zum Beispiel an der mittlerweile ver­pflichtenden Online-Zahlung – ist Blablacar nach wie vor erfolgreich. 2021 hatte die Mitfahrzentrale acht Millionen registrierte Nutzer allein in Deutschland.

Interview: Marei Martens erklärt die Versicherung von Blablacar

Marei Martens von Blablacar erklärt, was es mit dem zusätzlichen Versicherungsschutz auf sich hat:

transparent-beraten.de: Was bietet der zusätzliche Schutz, was nicht in der Kfz-Haftpflicht­versicherung des Fahrers abgedeckt wird?

Marei Martens: Mitfahrer und Fahrer sind grundsätzlich bereits über die Kfz-Haftpflicht­versicherung abgesichert. Gemeinsam mit Axa haben wir nun ein Paket aus Versicherungen und Services entwickelt, das auf die Bedürfnisse von Fahrern und Mitfahrern abgestimmt ist und im Mitfahrmarkt einmalig ist. Folgende Versicherungsleistungen sind automatisch bei jeder online reservierten und online bezahlten Blablacar-Fahrt inklusive:

  • Hilfe und Weiterreise bei Panne oder Unfall – Sollte eine Blablacar-Fahrt zum Beispiel durch eine Panne unterbrochen werden, hilft Axa beim Wiederherstellen der Fahrbereitschaft. Ist eine Reparatur nicht möglich, wird das Fahrzeug abgeschleppt und Axa sorgt für die Weiterbeförderung oder Unterkunft von Fahrer und Mitfahrern.
  • Zusätzliche Unfall­versicherung – Während Mitfahrer über die gesetzliche Kfz-Haftpflicht­versicherung des Fahrers abgesichert sind, erhöht Axa im Rahmen der Partnerschaft mit Blablacar den Schutz für Fahrer.
  • Telefonische Rechtsberatung – Bei der kostenfreien telefonischen Erstberatung können Mitglieder den Rat qualifizierter Anwälte einholen.
  • Rückversand vergessener Gegenstände – Axa übernimmt die Versand- oder Transportkosten, damit Gegenstände, die im Auto vergessen wurden, wieder zu ihrem Besitzer finden.

Wer in Zukunft Mitfahrer mitnimmt, spart somit nicht nur bis zu 75 Prozent der Spritkosten, sondern ist sogar noch besser abgesichert, als wenn er alleine fährt.

tb: Wieso hat sich Blablacar entschieden, seinen Kunden den zusätzlichen Versicherungsschutz der Axa zur Verfügung zu stellen?

Martens: Unsere Vision ist es, dass kein Auto auf Deutschlands Straßen mehr mit freien Sitzplätzen umherfährt. Wir haben Mitfahrgelegenheiten bereits vom früheren Nischenphänomen zum selbstverständlichen Verkehrsmittel neben Bus und Bahn für alle Altersgruppen weiterentwickelt. Um Ridesharing weiter für eine immer breitere Nutzerschicht als modernen Mobilitätsbaustein attraktiv zu machen, haben wir in diesem Jahr verschiedene Meilensteine in Sachen Zuverlässigkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit gesetzt. Dazu gehört auch der zusätzliche Versicherungsschutz von Axa.

Versicherungsschutz bei anderen Mitfahrzentralen und privaten Mitfahrgelegenheiten

Absicherung durch die Kfz-Haftpflicht­versicherung

Bei Mitfahrgelegenheiten ohne eine eigene Absicherung ist der wichtigste Schutz in der Regel über die Kfz-Versicherung des Fahrers abgedeckt. Wenn dieser einen Unfall verursacht, sind alle Mitfahrer über die Kfz-Haftpflicht­versicherung des Fahrers abgesichert. Wenn der Fahrer nicht der Unfallverursacher ist, zahlt derjenige, der den Unfall verursacht hat beziehungsweise der Halter des Unfallfahrzeugs.

Die Insassen können sich wegen der Gefährdungshaftung mit ihren Forderungen auch an den Fahrer wenden. Keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und ähnliches gibt es jedoch, wenn höhere Gewalt wie zum Beispiel ein Blitzsschlag an dem Schaden schuld ist. Tragen der Fahrer und der Mitverursacher des Unfalls jeweils eine Teilschuld, teilen sich die Anteile an den Schadenersatz­forderungen, welche ihre Versicherer tragen, entsprechend ihrer Anteile an der Gesamtschuld auf. Schäden an einem unfallverursachenden Fahrzeug werden nur von der Vollkako­versicherung getragen.


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Fahrer und Mitfahrer sind geschützt

Grundsätzlich gilt, dass alle Mitfahrenden bei Schäden abgesichert sind. Die zusätzliche Versicherung, wie sie durch Blablacar angeboten wird, ist ein praktischer Bonus, der vor allem für den Fahrer einige Vorteile bietet. Sie ist jedoch kein Muss.


Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Wenn die Kosten eines Schadens die Deckungssumme der Versicherung überschreiten, muss der Versicherte den Rest selbst tragen. Meist reicht die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung, aber insbesondere, wer öfter mit mehreren Menschen unterwegs ist, kann durchaus über eine höhere Deckungssumme nachdenken.

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Achtung: Fahrten dürfen keinen Gewinn bringen

Wichtig zu wissen: Die Insassen sind nur über die Versicherung geschützt, wenn es sich um eine private Fahrt handelt. Der Fahrer darf durch die Fahrt nicht mehr Geld einnehmen, als er dafür ausgegeben hat. Mitfahrer sollten deshalb vor der Fahrt möglichst prüfen, ob der Anbieter vertrauenswürdig ist. Ansonsten sind sie bei einem Unfall nicht über den Versicherungsschutz des Fahrers abgesichert, da dieser gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen hat.

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Wann ist eine Haftungsbeschränkung sinnvoll?

Fahrer bei Mitfahrgelegenheiten können ihre Fahrgäste bitten, eine Haftungsbeschränkung zu unterschreiben. Diese sichert zu, dass der Fahrer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet. Das schließt jedoch nicht Leistungen der Kfz-Versicherung aus. Es handelt sich aber um eine für den Fahrer sinnvolle Regelung, wenn bei einem Unfall das Gepäck der Mitfahrenden zu Schaden kommt, denn dies ist in der Regel nicht durch die Kfz-Haftpflicht­versicherung abgedeckt. Nur Gegenstände, die Fahrgäste direkt am Körper tragen, sind versichert.

Lohnt sich eine Insassenunfall­versicherung?

Die Insassenunfall­versicherung soll Lücken der Kfz-Haftpflicht­versicherung und Kasko­versicherung schließen. Allerdings sind die Überschneidungen der Versicherungsleistungen mit denen anderer Versicherungen groß, weswegen sie häufig als unnötig eingestuft wird.

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Besonderheiten bei Fahr­gemeinschaften zur Arbeit

Eine Besonderheit bei Fahr­gemeinschaften zur Arbeit: Hier haftet neben der Kfz-Haftpflicht­versicherung auch die Sozial­versicherung oder Berufsgenossenschaft. Das gilt auch, wenn der Fahrer Umwege macht, um die restlichen Mitglieder der Fahr­gemeinschaft aufzusammeln.

Fazit

Fahr­gemeinschaften sind eine immer beliebtere Alternative zu Bus und Bahn. Wer mit einer Mitfahrgelegenheit fährt oder sie anbietet, ist über die Kfz-Versicherung vor den Kosten eines Unfalls geschützt, solange die Fahrt nicht gewerblich ist. Sie können also ohne Sorge um den Versicherungsschutz der Fahrgäste eine private Mitfahrgelegenheit anbieten. Einige Mitfahrzentralen wie zum Beispiel Blablacar bieten zusätzlich gegen eine Gebühr einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz an.


Die häufigsten Fragen zur Versicherung von Mitfahrgelegenheiten?

Wer haftet bei einem Unfall für meine Mitfahrer?

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Kommt es zu einem Unfall, zahlt die Kfz-Haftpflicht­versicherung des Unfallfahrzeugs. Manchmal teilt sich die Leistung auch auf die Kfz-Versicherung des eigenen und des gegnerischen Fahrzeugs auf.

Ist eine Fahr­gemeinschaft versichert?

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Auch Mitfahrende in einer Fahr­gemeinschaft werden durch die Kfz-Haftpflicht­versicherung des Fahrzeugs geschützt. Bei Fahr­gemeinschaften zur Arbeit kommt noch der Schutz der gesetzlichen Unfall­versicherung hinzu.

Was passiert, wenn man nicht als Fahrer eingetragen ist?

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Auch wenn ein nicht zum eingetragenen Fahrerkreis gehörender Fahrer einen Unfall verursacht, reguliert die Kfz-Versicherung den Schaden. Allerdings gibt es dennoch Sanktionen für diesen Verstoß gegen die Versicherungs­bedingungen. Das können beispielsweise eine Vertragsstrafe, eine rückwirkende Nachberechnung der Tarifkosten oder eine höhere Selbst­beteiligung sein. Außerdem kann die Versicherung den Vertrag kündigen, was den Abschluss zukünftiger Verträge zu guten Konditionen erschwert. Es gibt jedoch Ausnahmesituationen wie medizinische Notfälle, in denen auch nicht eingetragene Fahrer das Auto fahren dürfen

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