Unfall mit Sommerreifen: Zahlt die Kfz-Versicherung?

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Das erwartet Sie hier

Ein Unfall mit Sommerreifen im Winter ist ärgerlich — doch nicht automatisch ein Grund für Ihre Versicherung, die Leistung zu verweigern. Welche Folgen wirklich drohen und wie Sie sich schützen, erfahren Sie hier.

Inhalt dieser Seite
  1. Situative Winterreifenpflicht in Deutschland
  2. Selbsthilfe — Was Sie jetzt tun können
  3. Grobe Fahrlässigkeit mitversichern
  4. Strafe bei Sommerreifen im Winter
  5. So machen Sie Ihre Autoreifen wintertauglich
  6. Die häufigsten Fragen zum Thema Unfall mit Sommerreifen
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei Schnee und Glätte müssen Sie Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol benutzen.
  • Hat man bei Schnee und Glätte einen Unfall mit Sommerreifen, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  • In manchen Kfz-Tarifen ist auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert — achten Sie auf den „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“.
  • Auch als Unfallopfer können Ihnen mit falscher Bereifung bis zu 50 % Mitschuld angerechnet werden.
  • Wer ohne passende Reifen bei Eis und Schnee erwischt wird, zahlt mindestens 88,50 € Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg.
Martin Hacker

Die Angst ist berechtigt…

… aber oft unbegründet: Nicht jeder Unfall mit Sommerreifen führt zur Leistungskürzung. Entscheidend ist Ihr individueller Versicherungsvertrag — genauer: ein kleiner Satz darin, der „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ heißt. Wer ihn kennt, weiß, ob er im Ernstfall versichert ist. Wir zeigen, worauf es ankommt, was Sie in Ihren Bedingungen finden müssen und warum das Bußgeld dabei oft das kleinste Problem ist.

Situative Winterreifenpflicht in Deutschland

Seit dem 04. Dezember 2010 schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) eine situative Winterreifenpflicht vor. Das bedeutet konkret: Autofahrer müssen laut § 2 Absatz 3a StVO bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“ alle Räder mit Reifen ausstatten, die den Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung § 36 Absatz 4 StVZO entsprechen.

Icon Wolke mit Schnee

Entscheidend ist nicht das Datum, sondern die tatsächliche Witterung. Sobald Schnee oder Glätte auf der Straße liegt, sind Sie rechtlich zur korrekten Bereifung verpflichtet. Reifen müssen das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen — das ist seit Oktober 2024 das Erkennungszeichen für wintertaugliche Reifen.

Update zur M+S-Frist: Die Übergangsfrist für M+S-Reifen lief am 30. September 2024 aus. Seit dem 01. Oktober 2024 sind ausschließlich Reifen mit dem Alpine-Symbol zulässig. Reifen mit nur dem M+S-Kennzeichen (ohne Bergpiktogramm) erfüllen nicht mehr die gesetzliche Winterreifenpflicht. Wer mit ihnen bei Schnee und Glätte fährt und erwischt wird oder einen Unfall hat, riskiert Bußgelder und Versicherungsprobleme.


Mitschuld auch als Unfallopfer

Viele glauben: Wenn Sie nicht selbst den Unfall verursachen, sind Sie aus dem Schneider. Das ist nicht wahr. Wenn Sie als Geschädigter in einen Verkehrsunfall verwickelt sind und mit Sommerreifen bei Schnee oder Glätte unterwegs waren, kann Ihnen eine Mitschuld zugesprochen werden.

Icon Richterhammer und Gesetz

Gerichte werten fehlende Winterreifen bei winterlichen Bedingungen als erhöhte Gefährdung für sich selbst und andere. Die Logik: Mit korrekter Bereifung hätte der Unfall möglicherweise vermieden werden können. Im Schadensfall heißt das: Ihre Ersatzforderung wird gekürzt — in schlimmen Fällen um 20 bis 50 Prozent.

Aus unserer Beratungspraxis: Eine Kundin wurde von hinten aufgefahren und hatte Sommerreifen. Der Unfallverursacher war klar schuldig. Dennoch sprach das Gericht ihr nur 75 Prozent Schadensersatz zu und rechnete ihr 25 Prozent Mitschuld an, weil sie bei Schneematsch mit Sommerreifen fuhr.


Versicherer dürfen die Leistung kürzen oder verweigern

Verursachen Sie mit Sommerreifen bei Schnee und Glätte einen Unfall, passiert Folgendes: Ihre Kfz-Haftpflicht­versicherung reguliert zunächst den Schaden des Unfallgegners — das ist gesetzlich ver­pflichtend. Allerdings darf der Versicherer anschließend Regressforderungen an Sie stellen, in der Regel bis zu 5.000 Euro (Quelle: § 5 Abs. 3 KfzPflVV). Ihre Kasko­versicherung darf unter Verweis auf grobe Fahrlässigkeit die Leistung hingegen sogar komplett verweigern (Quelle: VVG § 81).

Icon Nicht verfügbar

In unserer Beratungspraxis sehen wir monatlich Regressforderungen zwischen 3.000 und 5.000 Euro bei Sommerreifen-Unfällen. Hinzu kommen oft SF-Rückstufungen (Schadenfreiheitsrabatt-Verluste), die über mehrere Jahre zu höheren Beiträgen führen.

Experten-Tipp:
Die 5.000-Euro-Obergrenze ist nicht das echte Problem

„Die 5.000-Euro-Grenze beim Regress ist täuschend harmlos — das echte Problem ist die Kombination aus Kaskoausfall, SF-Rückstufung und Nebenkosten. In unserer Beratungspraxis sehen wir typischerweise: Haftpflicht 5.000 Euro Regress, Kasko verweigert komplett (15.000–18.000 Euro Schaden), SF-Klasse fällt um zwei bis drei Stufen. Gesamtbelastung über fünf Jahre: 25.000–30.000 Euro. Daher: Verzicht auf Einrede ist nicht optional, sondern strategisch notwendig.“

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Berater

Selbsthilfe — Was Sie jetzt tun können

Nicht jeder Unfall mit Sommerreifen führt automatisch zur Leistungsverweigerung – ob Sie versichert sind, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab.

Nach einem Unfall: Ihre drei nächsten Schritte

Nicht jeder Unfall mit Sommerreifen führt automatisch zur Leistungsverweigerung — ob Sie versichert sind, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab.

Schritt 1: Erstmal beruhigen

Holen Sie Ihre Versicherungsunterlagen heraus (Schreiben oder Online-Login). Prüfen Sie: Haben Sie Kasko und einen „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“?

Schritt 2: Sofort dokumentieren

Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, Wetterbedingungen und dem Schaden. Rufen Sie Ihren Versicherer sofort an — die meisten haben zwei bis fünf Tage Meldepflicht.

Schritt 3: Vertrag prüfen

Folgen Sie der Prüf-Anleitung weiter unten oder kontaktieren Sie unsere Experten für eine kostenlose Fallprüfung.

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Grobe Fahrlässigkeit mitversichern

Icon Vertrag

Was steht im Vertrag?

In einigen modernen Kfz-Versicherungstarifen ist grobe Fahrlässigkeit allerdings mitversichert. Das bedeutet: Der Versicherer leistet trotzdem, wenn Sie einen Fehler machen. Schauen Sie also genau in Ihren Versicherungs­bedingungen nach, ob es einen „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ gibt. Ist dies der Fall, leistet die Versicherung auch dann, wenn Sie im Winter mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt sind.

Experten-Tipp:
Der Werbe-Trick beim „Verzicht auf Einrede“

„Viele Tarife werben mit „grobe Fahrlässigkeit mitversichert“ — klingt großzügig, ist aber ein Halb­versprechen. Der Vertrag schließt dann aber genau die häufigen Fälle aus: Fahren unter Alkohol, Handy am Steuer, falsche Reifen. Die interessante Frage ist nicht „ob“, sondern „was wird ausgenommen“. Suchen Sie im Vertrag nach: „Ausnahmen vom Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“. Dort steht die Wahrheit.“

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Berater

So prüfen Sie Ihren Vertrag auf den Verzicht — in fünf Schritten

Der Verzicht auf Einrede ist Ihre beste Versicherung gegen finanzielle Konsequenzen. Doch wo finden Sie das in der Police?

Icon Notizblock

Schritt 1: Versicherungsunterlagen sammeln

Sie benötigen Ihre aktuellen Versicherungs­bedingungen (Allgemeine Versicherungs­bedingungen, kurz: AVB). Diese finden Sie in der Post-Mappe vom Vertragsabschluss, im Kundenportal Ihres Versicherers (Online-Login) oder telefonisch kostenlos anfordern.

Icon Person mit Laptop

Schritt 2: PDF durchsuchen

Öffnen Sie die PDF und nutzen Sie Strg+F (oder Cmd+F auf Mac). Suchen Sie nach diesen Stichworten: „Verzicht auf Einrede“, „grobe Fahrlässigkeit“, „Fahrlässigkeit mitversichert“, „Ausschlüsse“ oder „Ausnahmen“.

Icon Laptop

Schritt 3: Den passenden Absatz finden

Typischerweise finden Sie einen Satz wie: „Der Versicherer verzichtet auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit gemäß § 81 Absatz 2 VVG mit folgenden Ausnahmen:…“ oder „Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert, ausgenommen sind:…“

Icon Blatt mit Lupe

Schritt 4: Auf Ausnahmen prüfen

Das ist das Wichtigste: Lesen Sie genau, ob es Ausnahmen gibt. Häufige Formulierungen sind: „…ausgenommen bei besonders riskanten Verstößen“, „…ausgenommen bei Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht“ oder „…ausgenommen bei fahrlässiger Nichtbeachtung gesetzlicher Pflichten“. Wenn „Winterreifenpflicht“ oder „Bereifung“ erwähnt wird, könnte Ihr Sommerreifen-Fall ausgenommen sein.

Icon Telefon

Schritt 5: Im Zweifelsfall fragen

Rufen Sie Ihren Versicherer direkt an: „Wenn ich im Winter mit Sommerreifen einen Unfall habe — zahlt meine Kasko trotz grober Fahrlässigkeit?“ Notieren Sie die Antwort und den Namen des Beraters.

Sie haben bereits eine Kfz-Versicherung?

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Berater

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Wer zahlt wann? Die Szenario-Tabelle

In welchem Fall zahlt welche Versicherung? Diese Tabelle zeigt die vier häufigsten Szenarien:

SzenarioSituationHaftpflichtKaskoRegressMitschuld
A: Sie verursachenUnfall mit Sommerreifen bei Schnee✅ Zahlt Schaden des anderen❌ Verweigert oder kürzt✅ Bis 5.000 €Bei Ihnen
B: Sie sind OpferUnfallopfer, aber Sie hatten SommerreifenKommt auf Fremdverschulden anNicht benötigt❌ Nein✅ Bis 50 % möglich
C: Verzicht im VertragUnfall mit Sommerreifen, aber „Verzicht auf Einrede“ aktiv✅ Zahlt✅ Zahlt❌ NeinBei Ihnen
D: WintereinbruchPlötzlicher Schneefall, Sie fahren los und verunfallen✅ Zahlt⚠️ Oft Kulanz⚠️ GeringGering

Szenario A — Der häufigste Fall: Sie verursachen den Unfall und sind mit Sommerreifen unterwegs. Die Haftpflicht zahlt den Schaden des anderen Fahrzeugs, danach verlangt der Versicherer bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurück. Kasko­versicherung für Ihr eigenes Auto: verweigert oder gekürzt.

Szenario B — Sie sind Opfer: Auch wenn nicht Ihre Schuld: Ein Gericht kann Ihnen Mitschuld anteilig anrechnen, wenn dem Fahrzeug die passenden Reifen fehlten.

Szenario C — Der beste Fall: Sie haben einen Tarif mit „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“. Kasko­versicherung zahlt trotzdem. Haftpflicht zahlt ohnehin. Aber: Prüfen Sie Ihren Vertrag auf Ausnahmen.

Szenario D — Überraschender Wintereinbruch: Wenn es plötzlich schneit und Sie noch losfahren, können Versicherer in Kulanzfällen großzügiger sein. Dokumentieren Sie die Wetterlage.

Strafe bei Sommerreifen im Winter

Auch wenn es nicht zu einem Unfall kommt: Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält und mit Sommerreifen bei den in der StVO genannten Wetterbedingungen erwischt wird, muss mit polizeilichen Konsequenzen rechnen.

Bußgeldtabelle: Das droht Ihnen

TatbestandBußgeldPunkte in Flensburg
Nicht zu Wetterverhältnissen passende Reifen88,50 €1
… und Behinderung anderer108,50 €1
… und Gefährdung anderer128,50 €1
… und Unfall148,50 €1
Quelle: Bußgeldkatalog 2026

Das Bußgeld ist oft nur die Spitze des Eisbergs

88,50 Euro Verwarnung plus ein Punkt in Flensburg — das ist das kleinste Problem. Im Ernstfall droht Ihnen ein Regress Ihres Versicherers (bis 5.000 Euro), eine Mitschuld als Unfallopfer oder sogar die Ablehnung von Kaskoschäden. Eine fehlerhafte Bereifung kostet schnell mehr als neue Winterreifen.

Experten-Tipp:
Der stille Schaden — Punkte sind nur die halbe Story

„Ein verbreiteter Irrtum: „Die Punkte fließen automatisch in meine Versicherung.“ Falsch. Das Kraftfahrt-Bundesamt sendet Punkte nicht an Versicherer weiter. Aber: Bei Tarifwechsel oder Neuantrag werden Sie gefragt: „Schadensersatzforderungen? Eintragungen?“ Da taucht der Unfall wieder auf. Wer naiv direkt nach einem Unfall zu einem billigeren Anbieter wechselt, erlebt böse Überraschungen. Strategie: Mindestens zwei Jahre im Vertrag bleiben, dann entspannt wechseln.“

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Ganzjahresreifen-Fallstricke: Das Alpine-Symbol ist entscheidend

Viele Autofahrer kaufen Ganzjahresreifen und denken: „Jetzt habe ich im Winter Reifen.“ Das stimmt nicht immer. Es gibt zwei Arten von Ganzjahresreifen: Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) sind gesetzlich anerkannt. Ganzjahresreifen ohne Alpine-Symbol gelten rechtlich als Sommerreifen.

Icon Achtung

Konkrete Konsequenz aus unserer Beratungspraxis: Ein Kunde kauft sich „Allwetter-Reifen“ im Reifen-Discounter. Im Dezember verursacht er bei Glatteis einen Unfall. Er denkt: Das müsste versichert sein — es sind ja Ganzjahresreifen. Bei der Schadensregulierung stellt sich heraus: Die Reifen hatten kein Alpine-Symbol. Rechtlich waren es Sommerreifen. Seine Kasko­versicherung weigert sich zu zahlen.

So vermeiden Sie diesen Fehler: Beim Reifenkauf immer fragen: „Haben diese Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol (auch 3PMSF genannt)?“ Für echten Winterschutz sind echte Winterreifen sicherer als Ganzjahresreifen — auch wenn letztere gesetzlich zulässig sind.

So machen Sie Ihre Autoreifen wintertauglich

Wann sollten Winterreifen aufgezogen werden?

Autofahrer können sich an der klassischen O-bis-O-Regel orientieren: Autos sollten von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern mit Winterreifen ausgestattet werden. In diesem Zeitraum muss mit Schnee oder Glätte gerechnet werden. Sie stehen vor der Wahl zwischen echten Winterreifen und Ganzjahresreifen.

Icon Kalender

Achtung: Ausschlaggebend dafür, wann Sie Winterreifen brauchen, sind die tatsächlichen Wetterbedingungen, und nicht das Datum im Kalender. Sinkt die Temperatur dauerhaft unter etwa acht Grad Celsius, sind Winter- oder Ganzjahresreifen die sichere Wahl — auch außerhalb des Oktober-bis-Ostern-Zeitraums.


Icon Sonne

Wann sind Sommerreifen im Winter erlaubt?

Wenn keine Witterungsbedingungen vorliegen, die die situative Winterreifenpflicht auslösen, dürfen Sie im Winter Sommerreifen nutzen — vorausgesetzt, sie haben noch ausreichende Profiltiefe. Sie sind jedoch mit Winter- oder Ganzjahresreifen sicherer unterwegs, weil diese eine weichere Gummimischung und tieferes Profil haben und bei kalten Temperaturen besseren Halt bieten. Bei Nutzung im Winter ist zudem vorzeitiger Verschleiß von Sommerreifen möglich. Deshalb: Wechseln Sie zu Winter- oder Ganzjahresreifen, wenn die Temperatur unter acht Grad sinkt.


Voraussetzungen für eine wintertaugliche Bereifung

Damit die Wintertauglichkeit Ihres Autos gegeben ist, müssen die Winterreifen einige Anforderungen erfüllen:

  • Das Profil und die Struktur müssen bei Matsch und schmelzendem Schnee bessere Haftung ermöglichen — dafür brauchen Sie Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke).
  • Allwetter- und Ganzjahresreifen müssen ebenfalls mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sein.
  • Profiltiefe: Gesetzlich sind mindestens 1,6 Millimeter vorgeschrieben. Der ADAC empfiehlt jedoch mindestens vier Millimeter für Winterreifen und drei Millimeter für Sommerreifen — bei weniger Profiltiefe steigt die Rutsch- und damit auch die Haftungsgefahr deutlich. Wer bei zwei Millimetern Profil im Schnee rutscht und versichert wird, wird Mitschuld vorgeworfen, auch mit Winterreifen.

Bonus-Info: Das Reifenalter nicht vergessen

Profil ist nicht alles. Auch das Reifenalter zählt. Reifen älter als sechs bis sieben Jahre sollten gewechselt werden — unabhängig vom Profil.

Icon Kalender

So lesen Sie die DOT-Nummer (Produktionsdatum): Auf der Reifenflanke finden Sie eine Nummer wie „3920″. Die ersten zwei Ziffern stehen für die Woche (1–52), die letzten zwei für das Jahr. Beispiel: „3920″ = Woche 39 des Jahres 2020 = September 2020.

Faustregel: Reifen älter als sechs bis sieben Jahre sollten ausgetauscht werden (auch wenn das Profil noch okay ist). Reifen älter als zehn Jahre sollten Sie nicht mehr fahren. Das ist nicht nur eine Versicherungs-Empfehlung — es ist auch eine Sicherheitsfrage, weil alte Gummis spröde werden.


Winterreifen oder Ganzjahresreifen?

Bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Tiefschnee oder in den Bergen sind Ganzjahresreifen nur begrenzt geeignet. Wird das Fahren auf Ganzjahresreifen im Sommer fortgesetzt, wird ein schwammiges Fahrverhalten erkennbar, das längere Bremswege offenbart. Ganzjahresreifen haben zudem einen wesentlich höheren und schnelleren Verschleiß.

Icon Waage

Deshalb ist es Vielfahrern empfohlen, den Wechsel zwischen Winter- und Sommerreifen vorzunehmen. Wer wenig und nur in der Stadt fährt, wo auch in den Wintermonaten mit trockenen Straßen zu rechnen ist, ist hingegen unter Umständen mit Ganzjahresreifen gut bedient — sofern diese das Alpine-Symbol haben.

Experten-Tipp:
1,6 Millimeter ist legal, ­versicherungstechnisch aber fahrlässig

„Gesetzlich sind 1,6 Millimeter ausreichend — das ist eine Falle. Wer bei zwei Millimetern Profil im Schnee rutscht, wird Mitschuld vorgeworfen, auch mit Winterreifen. Versicherer argumentieren: „Der Reifen war am Ende seiner Leistungsfähigkeit.“ Auch Alter zählt: Reifen älter als sechs Jahre oxidieren und brücheln. Unsere Fachempfehlung: vier Millimeter im Winter, drei Millimeter im Sommer, maximales Alter sechs Jahre (DOT-Nummer prüfen). Messen Sie selbst mit einem Profiltester — verlassen Sie sich nicht auf Restprofil-Prognosen.“

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Die häufigsten Fragen zum Thema Unfall mit Sommerreifen

Seit wann und in welchen Situationen gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland?

In Deutschland gilt seit dem 04. Dezember 2010 eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte müssen alle Räder mit geeigneten Reifen ausgestattet sein. Winter- oder Ganzjahresreifen müssen dabei die Vorgaben der StVZO erfüllen und das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Entscheidend ist immer die tatsächliche Witterung, nicht die Jahreszeit im Kalender.

Was bedeutet das Alpine-Symbol auf Reifen und ist M+S noch zulässig?

Das Alpine-Symbol ist ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke — das ist das gesetzliche Erkennungszeichen für wintertaugliche Reifen. Seit dem 30. September 2024 ist die Übergangsfrist für M+S-Reifen abgelaufen: Reifen mit nur dem M+S-Kennzeichen (ohne Alpine-Symbol) sind nicht mehr zulässig. Neu gekaufte Winterreifen müssen das Alpine-Symbol haben. Bestehende M+S-Reifen dürfen bis zur Abnutzung gefahren werden, erfüllen aber nicht mehr die Winterreifenpflicht.

Welche Folgen drohen, wenn ich im Winter mit Sommerreifen einen Unfall verursache?

Verursachen Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall, reguliert Ihre Kfz-Haftpflicht­versicherung zunächst den Schaden des Unfallgegners. Anschließend kann der Versicherer jedoch Regress von Ihnen verlangen — in der Regel bis zu 5.000 Euro. Ihre Kasko­versicherung darf die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit ganz kürzen oder verweigern. Zusätzlich drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, wenn die Bereifung nicht den Wetterverhältnissen entsprach.

Darf meine Kfz-Versicherung die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen oder verweigern?

Bei einem Unfall mit Sommerreifen unter winterlichen Bedingungen kann der Versicherer grobe Fahrlässigkeit annehmen. Die Kfz-Haftpflicht­versicherung darf dann bis zu 5.000 Euro Regress von Ihnen fordern. Die Kasko­versicherung ist in solchen Fällen grundsätzlich berechtigt, ihre Leistung ganz oder teilweise zu kürzen oder ganz zu verweigern. Ob und in welchem Umfang gekürzt wird, ergibt sich aus Ihren individuellen Versicherungs­bedingungen — eine Überprüfung ist dringend empfohlen.

Was bedeutet der „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ im Kfz-Vertrag?

Ein „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ bedeutet, dass der Versicherer darauf verzichtet, Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit zu kürzen oder zu verweigern. In diesen Tarifen reguliert die Versicherung Schäden also auch dann, wenn Sie im Winter mit Sommerreifen unterwegs waren. Prüfen Sie aber genau, ob das Fahren mit Sommerreifen ausdrücklich von diesem Verzicht ausgenommen ist — es gibt oft Einschränkungen.

Wie prüfe ich meinen Kfz-Versicherungsvertrag auf „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“?

Öffnen Sie Ihre Versicherungs­bedingungen (PDF oder Schreiben). Suchen Sie mit der Browser-Funktion (Strg+F) nach dem Wort „Fahrlässigkeit“ oder „Einrede“. Lesen Sie dann, ob es einen „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ gibt. Wichtig: Prüfen Sie auch den Abschnitt „Ausschlüsse“ oder „Besonderheiten“ — oft gibt es dort Einschränkungen, ob Sommerreifen im Winter von diesem Schutz ausgenommen sind. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihren Versicherer direkt.

Mit welchem Bußgeld muss ich rechnen, wenn ich bei Schnee mit Sommerreifen fahre?

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne passende Bereifung fährt, zahlt in der Regel 88,50 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einer Behinderung, erhöht sich das Bußgeld auf 108,50 Euro, bei Gefährdung auf 128,50 Euro. Führt die falsche Bereifung zu einem Unfall, werden 148,50 Euro fällig, ebenfalls mit einem Punkt.

Wann sollte ich Winterreifen aufziehen — O-bis-O-Regel oder wann genau?

Als Faustregel gilt die O-bis-O-Regel: Von Oktober bis Ostern sollte das Auto mit Winterreifen ausgerüstet sein. In diesem Zeitraum ist erfahrungsgemäß immer wieder mit Schnee, Glätte oder Reif zu rechnen. Entscheidend für die Winterreifenpflicht ist jedoch die tatsächliche Witterung, nicht das Datum. Sinkt die Temperatur dauerhaft unter etwa acht Grad, sind Winter- oder Ganzjahresreifen die sichere Wahl — auch außerhalb des O-bis-O-Zeitraums.

Sind Sommerreifen im Winter überhaupt erlaubt, wenn kein Schnee liegt?

Sommerreifen sind auch in den Wintermonaten nicht grundsätzlich verboten. Solange keine Bedingungen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte vorliegen, dürfen Sie mit ausreichend profilierten Sommerreifen fahren. Allerdings bieten Winter- oder Ganzjahresreifen bei niedrigen Temperaturen aufgrund ihrer Gummimischung und Profilgestaltung deutlich besseren Halt. Fahren mit Sommerreifen im Winter kann zudem zu höherem Verschleiß und erhöhtem Haftungsrisiko führen.

Zahlt die Kasko auch mit Ganzjahresreifen ohne Alpine-Symbol?

Nein — das ist ein häufiger Fallstrick. Ganzjahresreifen sind nur ­versicherungstechnisch zulässig, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Haben Ihre Ganzjahresreifen nur die M+S-Kennzeichnung (ohne Bergpiktogramm), gelten sie rechtlich als Sommerreifen — auch wenn der Name das anders suggeriert. Die Versicherung darf dann die Kasko-Leistung kürzen oder verweigern, als hätten Sie nur Sommerreifen gefahren. Überprüfen Sie vor dem Kauf, ob Ihre Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol haben.

Was passiert ­versicherungstechnisch bei einem plötzlichen Wintereinbruch, wenn ich gerade noch Sommerreifen habe?

Bei einem unerwartet plötzlichen Wintereinbruch zeigen Versicherer oft Kulanz, wenn Sie nicht fahrlässig gehandelt haben — etwa wenn eine Wetterwarnung am Vortag nicht vorhanden war. Allerdings ist dies nicht garantiert und hängt von Ihren Vertragsbedingungen ab. Wichtig: Dies gilt nur, wenn Sie nicht mit besonderem Risiko rechnen konnten. Haben Sie einen Wetterbericht ignoriert oder freiwillig auf falschen Reifen fahren, entfällt die Kulanz. Fragen Sie Ihren Versicherer im Schadensfall nach seiner Kulanzregelung.

Welche Mitschuld droht mir als Unfallopfer, wenn ich mit Sommerreifen unterwegs war?

Als Unfallopfer mit Sommerreifen können Gerichte Ihnen eine Mitschuld zuweisen — selbst wenn der andere Fahrer den Unfall verursacht hat. Die Logik: Sie haben eine erhöhte Gefährdung für sich selbst und andere geschaffen. Beispiel: Ein Lastkraftwagen weicht Ihnen aus und verunfallt; der Richter kann sagen: „Mit Winterreifen hätte der Unfall vermieden werden können“. Ihre Schadensersatzforderung wird dann gekürzt — in schweren Fällen bis 30 Prozent. Im Zweifelsfall lassen Sie sich von einem Versicherungs-Experten beraten.

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Lena Mierbach
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