Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Ob Arbeitgeber ihre Angestellten in Kryptowährung bezahlen können, welche Vor- und Nachteile eine Bezahlung in Krypto hat und wie das steuerlich bewertet wird. Inkl. Praxisbeispiel.
Inhalt dieser SeiteDürfen Arbeitgeber Gehälter in Kryptowährungen auszahlen?
Erste Firmen zahlen Gehälter teilweise in Krypto
Zahlreiche Firmen zahlen mittlerweile Gehälter ganz oder teilweise in Kryptowährungen aus. Seit dem 1. September 2019 ist es zum Beispiel in Neuseeland erlaubt, ganze Gehälter in Bitcoin oder anderen Kryptowährungen auszuzahlen. Allerdings gelten bestimmte Bedingungen, so müssen die Währungen unmittelbar in Fiatgeld umgetauscht werden können und sind auch nur bestimmte Währungen für Lohnzahlungen zugelassen.
Was ist Fiatgeld?
Nationale Währungen, deren Wert nicht an den Preis eines Rohstoffs gebunden ist, sondern auf dem Vertrauen in den Herausgeber des Geldes basiert, werden als Fiatgeld bezeichnet. Beispiele dafür wären zum Beispiel der Euro oder der US-Dollar. Das Gegenteil von Fiatgeld ist Warengeld, dessen Wert auf den Materialien, aus denen es gemacht ist, beruht.
Bitcoin als Teil des Gehalts
In Deutschland zahlte eine Firma ihren Angestellten bereits 2016 den Großteil ihres Gehalts in Euro, aber auf Wunsch erhielten sie monatlich den Gegenwert von 44 Euro in Bitcoin – rückblickend ein gutes Geschäft, denn zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 1. Januar 2022 hat sich der Wert eines Bitcoin von 433,75 Euro auf 41.958,07 Euro gesteigert. Zum Januar 2023 hingegen sank der Wert auf 15.394,93 Euro.
Deutschland: Kein komplettes Gehalt in Kryptowährung
Grundsätzlich müssen Arbeitgeber in Deutschland Gehälter in Euro auszahlen. Dahinter steht der Gedanke, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitsentgelt haben, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Ausnahmen sind möglich, wenn der Arbeitnehmer im Ausland ist und seinen Lohn in der dort genutzten Währung erhält.
Kryptowährungen können zwar international genutzt werden, aber werden nicht durch einen Staat geschützt und legitimiert. Dementsprechend dürfen Arbeitgeber nicht das ganze Gehalt in einer Kryptowährung auszahlen. In welchen Währungen legitime Gehaltszahlungen möglich sind, ist in § 107 Abs. 1 GewO gesetzlich geregelt.
Kryptowährung als Sachbezug ist erlaubt
Es ist jedoch möglich, Kryptowährung als Sachbezug auszuzahlen und bis zu 25 Prozent des Gehalts dadurch zu ersetzen. Dabei ist jedoch einiges zu beachten:
- Der Arbeitnehmer muss von dem Sachbezug profitieren
- Der unpfändbare Anteil des Lohns muss in Euro ausgezahlt werden
- Der Sachbezug wird zum Selbstkostenpreis übergeben, der Arbeitgeber macht keinen Gewinn.
Darum müssen Arbeitgeber genau hinschauen
Arbeitgeber, die einen Teil ihrer Gehälter in Kryptowährungen zahlen, müssen darauf achten, dass dadurch nicht der Lohnanspruch des Arbeitnehmers erlischt. Tun sie es nicht, müssen Sie unter Umständen doppelt zahlen.
Für wen ist eine Bezahlung in Krypto attraktiv?
Vorteile
Kryptowährungen bieten einige Vorteile, darunter die folgenden:
Gerade Freiberufler können von der Geschwindigkeit und Transparenz der Transaktionen profitieren. Sie sind auch sehr sicher und Rückzahlungen müssen manuell ausgeführt werden. Auch der internationale Zahlungsverkehr kann so einfacher und günstiger werden.
Nachteile
Es gibt jedoch durchaus auch Gegenargumente:
Lohnt sich eine Bezahlung in Krypto?
Kürzlich fand ein Marktforschungsinstitut in einer Umfrage mit 566 Teilnehmern aus Deutschland heraus, dass sich 25 Prozent der Befragten vorstellen könnten, ihr Gehalt in einer Kryptowährung zu erhalten. Besonders groß war das Interesse unter Menschen zwischen 18 und 25. Mittlerweile gibt es international viele Menschen, die sich entweder in Kryptowährungen (vor allem Bitcoin) bezahlen lassen oder ihr in einer Fiatwährung ausgezahltes Gehalt gleich nach dem Erhalt umwandeln.
Je nachdem, um welche Währung es sich handelt und welche Entwicklung deren Wert durchläuft, kann sich das lohnen, aber es geht auch mit beträchtlichen Risiken einher, da der Wert vieler Währungen stark schwankt. Dies ist auch der Grund, wieso es in vielen Ländern gesetzliche Regeln dazu gibt, dass nur ein Teil des Gehalts in Kryptowährungen ausgezahlt werden kann.
So kann Bezahlung in einer Kryptowährung aussehen
Entgelt in einer Kryptowährung: Ein Beispiel aus der Praxis
Ein freiberuflicher Programmierer lebt in Deutschland und arbeitet für eine Firma im Ausland. Die Firma – ein Unternehmen aus der Krypto-Branche, dessen Mitarbeiter auf mehrere Länder verteilt sind – bezahlt ihn in der digitalen Währung USDC, was administrative Vorteile für die Firma hat. Bei USDC (US-Dollar-Coins) handelt es sich um einen sogenannten Stable Coin.
Die Zahlungen gehen im digitalen Wallet des Programmierers ein. Er benutzt die Coinbase-App, um einen Teil seiner USDC für Euro zu tauschen, welche dann auf seinem PayPal-Account eingezahlt werden, wo er sie direkt nutzen oder auf sein Konto weiterschicken kann. Für das Konvertieren der Währungen fällt eine Gebühr an.
Wichtig: Andere Währung für die Gebühren möglich
Manchmal ist für die Kosten der Transaktion Geld in einer anderen Kryptowährung notwendig. Wenn man die Ethereum-Chain nutzt wie unser Beispiel-Programmierer, sind Eth die Währung, in der man „Gas Fees“, also die Transaktionskosten, für Krypto-Transaktionen bezahlt. Wenn man also eine Währung in eine andere umtauschen oder Krypto-Geld bewegen möchte, braucht man auch eine bestimmte Menge Eth, um die Gebühr für den Tausch zu zahlen. Die Basis-„Gas Fees“ fluktuieren stark, da sie von Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Hinzu kommt, dass komplexere Transaktionen teurer sind.
Transaktionskosten für Umtausch in Fiatgeld
Hier ist ein Beispiel für eine Umwandlung von USDC in Euro unter Nutzung von Coinbase. Bis die Transaktion beendet ist, vergeht maximal ein Tag.
Transaktion | Gebühren |
---|---|
Transfer von 4.390 USDC von digitalem Wallet zu Coinbase | Eth im Wert von 9,74 € |
Tausch von 4.390 USDC in 3.958,26 € | 58,98 € (1.5%) |
Transfer von 3.899,28 € von Coinbase auf das Bankkonto (alternativ: PayPal) | keine Gebühr |
Gebühren insgesamt | 68,72 € |
Was sind Stable Coins?
Stable Coins (auch: Stablecoins) sind digitale Währungen, deren Wert an Währungen oder andere Vermögenswerte außerhalb von Kryptowährungen gebunden ist. Einer der hier erwähnten USDC ist zum Beispiel immer so viel wert wie ein Dollar.
Kryptowährungen und Verwaltung
Auf den Bermudas werden USDC zum Beispiel auch für die Zahlung von Steuern und Gebühren akzeptiert. Die Bermudas sind nicht der erste Staat, der Steuerzahlungen in einer Kryptowährung ermöglicht, in Ohio können seit November 2018 Steuern in Bitcoin gezahlt werden. Mehrere Staaten arbeiten derzeit daran, Zahlungsverkehr mit staatlichen Einrichtungen mit Kryptowährungen zu ermöglichen.
Einkommen in einer Kryptowährung versteuern
Viele offene Fragen
Es herrscht noch immer viel Unsicherheit, was die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen betrifft. Allerdings gibt es mehr und mehr Informationen darüber, wie Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen versteuert werden und auch die steuerliche Behandlung von Sachbezügen ist geregelt.
So werden Sachbezüge versteuert
Bei Sachbezügen gilt ab dem 1. Januar 2022 eine Freigrenze von 50 Euro. Das bedeutet, dass alle geldwerten Vorteile unter dieser Grenze nicht besteuert werden. Liegt ihr Wert jedoch nur minimal darüber, fallen Steuern und Sozialabgaben auf den gesamten Bezug an.
Freigrenze und Freibetrag: Was ist der Unterschied?
Bei einer Freigrenze wird der gesamte Gewinn versteuert, sobald er eine bestimmte Höhe überschreitet. Bei einem Freibetrag ist alles unterhalb der festgelegten Grenze steuerfrei und nur, was man darüber hinaus verdient, muss besteuert werden.
So wird Handel mit Kryptowährungen besteuert
Kryptowährungen werden vom Bundesfinanzministerium nicht als Währung oder Kapitalanlage betrachtet, sondern fallen in die Kategorie „sonstige Wirtschaftsgüter“, in die zum Beispiel auch Kunstwerke oder andere Wertgegenstände eingeordnet werden. Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin unterliegen also nicht der Abgeltungssteuer, sondern der Einkommensteuer.
Das bedeutet, dass sie mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden und dass Anleger sich selbst um die Versteuerung kümmern müssen (bei der Abgeltungssteuer übernimmt das die Bank). Gebühren für Kauf und Verkauf von Kryptowährungen können von der Steuer abgesetzt werden.
Handel als privates Veräußerungsgeschäft
Handel mit Kryptowährungen wird, sofern es sich nicht um ein Gewerbe handelt, als privates Veräußerungsgeschäft betrachtet. Für die Gewinne gilt eine Freigrenze von 600 Euro. Beachten Sie, dass dies für jeden Verkauf von sonstigen Wirtschaftsgütern gilt – machen Sie also 400 Euro Gewinn durch den Handel mit Kryptowährungen und weitere 400 Euro Gewinn, weil Sie ein Kunstwerk verkaufen, haben Sie die Freigrenze überschritten.
Verrechnung von Verlusten
Verluste können entweder mit Gewinnen desselben Steuerjahres verrechnet oder, falls es in dem Jahr keine Gewinne gibt, auf vorige oder künftige Jahre vor- oder rückgetragen werden.
Diebstahl ist kein Verlust
Wird Ihnen Geld in einer Kryptowährung gestohlen, können Sie dies nicht steuerlich geltend machen, da es nicht als Verlustgeschäft gewertet wird.
Ein Jahr Spekulationsfrist
Für Gewinne aus Krypto-Geschäften gibt es eine Spekulationsfrist von einem Jahr: Hält man Tokens länger als ein Jahr, sind Gewinne, aber auch Verluste steuerfrei. Darum ist es wichtig, den Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskurs zu dokumentieren. Gewinne können durch den Umtausch in eine andere Währung (Krypto oder Fiat) oder beim Einkaufen entstehen.
Kauft und verkauft man Kryptowährungen an mehreren Zeitpunkten, orientiert sich die Versteuerung meistens nach der „First in, first out“-Methode (FIFO) – man geht also davon aus, dass die zuerst gekauften Tokens auch zuerst verkauft werden, und kann dann anhand dessen beurteilen, ob die Jahresfrist eingehalten wurde. Es gibt auch die „Last in, first out“-Methode“ (LIFO), bei der man davon ausgeht, dass die zuletzt gekauften Tokens zuerst verkauft werden. Allerdings wird diese von Finanzämtern oft nicht akzeptiert.
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