Pflege­versicherung in Sachsen: Beitrag 2026 und Besonderheiten

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Das erwartet Sie hier

Warum Beschäftigte in Sachsen mehr für die Pflege­versicherung zahlen und ob Ihr Wohnort oder Ihr Arbeitsort entscheidet.

Inhalt dieser Seite
  1. Kurz beantwortet
  2. Die Regeln im Detail
  3. Wohnort oder Arbeitsort
  4. Fehler und Fallstricke
  5. Häufige Fragen (FAQ)
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gleicher Beitragssatz, andere Aufteilung: Auch in Sachsen gelten 2026 insgesamt 3,6 %, kinderlos 4,2 %. Beschäftigte tragen aber 2,3 % statt 1,8 %, kinderlos 2,9 % statt 2,4 %.
  • Arbeitgeber zahlen weniger: In Sachsen übernimmt der Arbeitgeber nur 1,3 % statt 1,8 %.
  • Der Grund ist ein Feiertag: Sachsen hat 1995 als einziges Land den Buß- und Bettag behalten.
  • Der Arbeitsort zählt: Maßgeblich ist, wo Sie beschäftigt sind, nicht wo Sie wohnen. Die Leistungen sind überall gleich hoch.

Wie hoch ist der Beitrag zur Pflege­versicherung in Sachsen?

Der Beitragssatz ist in Sachsen derselbe wie im übrigen Bundesgebiet: 2026 sind es 3,6 Prozent, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 Prozent. Anders ist nur die Aufteilung. Beschäftigte mit einem Kind tragen 2,3 Prozent, kinderlos 2,9 Prozent. Der Arbeitgeber zahlt 1,3 Prozent statt 1,8 Prozent.

Die Regeln auf einen Blick

Die Tabelle zeigt Ihren Anteil in Sachsen und in den anderen Bundesländern. In jeder Zeile liegt der Arbeitnehmeranteil in Sachsen einen halben Prozentpunkt höher und der Arbeitgeberanteil einen halben Prozentpunkt niedriger. Die Abschläge ab dem zweiten Kind gelten nur, solange die Kinder jünger als 25 sind.

Beitrag 2026SachsenAndere Bundesländer
Arbeitnehmer mit einem Kind2,3 %1,8 %
Arbeitnehmer kinderlos ab 232,9 %2,4 %
Arbeitnehmer mit 2 bis 5 und mehr Kindern unter 252,05 bis 1,30 %1,55 bis 0,80 %
Arbeitgeber1,3 %1,8 %
Beitragssatz insgesamt3,6 %, kinderlos 4,2 %3,6 %, kinderlos 4,2 %

Arbeitnehmer in Sachsen mit höherer Belastung

Für Sie als Beschäftigten in Sachsen heißt das: Sie zahlen jeden Monat mehr, Ihr Arbeitgeber entsprechend weniger. Den Zuschlag für Kinderlose tragen Sie wie überall allein, ebenso profitieren nur Sie von den Abschlägen für Kinder. Der Beitrag fällt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat an (Quelle: SGB XI § 58).

Rechenbeispiel unserer Redaktion: Bei 3.000 Euro Bruttogehalt und einem Kind zahlen Sie in Sachsen 69 Euro im Monat, Ihr Arbeitgeber 39 Euro. In den anderen Bundesländern tragen Sie und Ihr Arbeitgeber je 54 Euro. Ohne Kinder zahlen Sie in Sachsen 87 Euro statt 72 Euro. Der Unterschied beträgt in beiden Fällen 15 Euro im Monat, also 180 Euro im Jahr. Gerechnet mit den Beitragssätzen 2026.

Am meisten zahlen Sie, wenn Ihr Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze erreicht: in Sachsen mit einem Kind höchstens 133,69 Euro im Monat, kinderlos 168,56 Euro. Ihr Arbeitgeber zahlt dann höchstens 75,56 Euro. Welche Beiträge sonst gelten, erklären wir im Ratgeber zur gesetzlichen Pflege­versicherung.

Warum zahlen Arbeitnehmer in Sachsen mehr?

Weil Sachsen bei der Einführung der Pflege­versicherung 1995 als einziges Land keinen Feiertag gestrichen hat. Die anderen Länder schafften den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag ab, um die Arbeitgeber für ihren neuen Beitragsanteil zu entlasten. In Sachsen übernehmen die Beschäftigten diese Entlastung selbst, über einen höheren Beitragsanteil.

Beibehaltung eines Feiertages in Sachsen

Die Pflege­versicherung wurde 1995 als fünfter Zweig der Sozial­versicherung eingeführt. Damit die Wirtschaft die neuen Arbeitgeberbeiträge nicht allein trägt, sollten die Länder einen landesweiten Feiertag aufheben, der stets auf einen Werktag fällt. Die Wahl fiel auf den Buß- und Bettag, einen Mittwoch im November, elf Tage vor dem ersten Advent.

Nur der Freistaat Sachsen behielt den Feiertag. Als Ausgleich tragen Beschäftigte dort einen Teil des Beitrags allein. Zu Beginn lag der Beitragssatz bei einem Prozent, Beschäftigte in Sachsen zahlten ihn damit vollständig selbst und ihre Arbeitgeber gar nichts. Diese Regel steht bis heute im Gesetz (Quelle: SGB XI § 58).


So sieht es aktuell aus

Seitdem ist der Beitragssatz mehrmals gestiegen, zuletzt zum 1. Januar 2025 auf 3,6 Prozent. Der Sonderanteil für Beschäftigte in Sachsen ist gleich geblieben: Sie tragen weiterhin einen Prozentpunkt allein. Den Rest teilen Sie sich mit dem Arbeitgeber, deshalb zahlt er heute 1,3 Prozent statt der bundesweit üblichen 1,8 Prozent (Quelle: SGB XI § 55).

Die Bundesregierung plant, den Kinderlosenzuschlag ab 2027 von 0,6 auf 0,9 Beitragssatzpunkte zu erhöhen. Beschlossen ist das noch nicht, der Bundestag berät den Entwurf (Stand Oktober 2026; Quelle: BMG). Den Zuschlag würden Beschäftigte in Sachsen wie überall allein tragen. Mehr dazu im Ratgeber für Kinderlose.


Das steht in den Sozialgesetzbüchern (SGB) zum Sachverhalt

Die Regel steht in § 58 SGB XI: Liegt der Beschäftigungsort in einem Land, in dem die Zahl der landesweiten Feiertage vom 31. Dezember 1993 nicht um einen werktäglichen Feiertag vermindert wurde, tragen Beschäftigte einen Prozentpunkt allein. Beihilfeberechtigte mit halbem Beitragssatz tragen einen halben Prozentpunkt allein. Dass einige Länder 2017 einmalig den Reformationstag zum Feiertag machten, erhöhte die Beiträge nicht.

Was als Beschäftigungsort gilt, regelt § 9 SGB IV. Das ist der Ort, an dem Sie tatsächlich arbeiten. Arbeiten Sie an mehreren festen Arbeitsstätten eines Arbeitgebers, zählt die, an der Sie überwiegend tätig sind. Ohne feste Arbeitsstätte gilt der Sitz des Betriebs (Quelle: SGB IV § 9).

Wann werden die Beitragsunterschiede zum Problem?

Wenn Wohnort, Arbeitsort und Sitz des Arbeitgebers in verschiedenen Bundesländern liegen. Dann entscheidet allein der Beschäftigungsort. Wer in Sachsen arbeitet, zahlt den höheren Anteil, auch wenn er in Thüringen wohnt. Wer in Sachsen wohnt und in Bayern arbeitet, zahlt den bundesweit üblichen Anteil.

Welche Regel für Sie gilt

Die Lohnabrechnung muss den richtigen Ort ansetzen. Die Tabelle zeigt die typischen Fälle. Prüfen Sie Ihre Gehaltsabrechnung, wenn Sie zwischen Sachsen und einem anderen Land pendeln oder Ihr Arbeitgeber seinen Sitz woanders hat.

Ihre SituationWas gilt
Wohnen außerhalb, Arbeiten in SachsenSachsen-Aufteilung: 2,3 % für Sie, 1,3 % für den Arbeitgeber
Wohnen in Sachsen, Arbeiten in einem anderen LandÜbliche Aufteilung: je 1,8 %
Mehrere feste Arbeitsstätten in verschiedenen LändernDie Arbeitsstätte, an der Sie überwiegend arbeiten
Keine feste ArbeitsstätteDer Sitz des Betriebs entscheidet
Privat versichert, Arbeitsort SachsenArbeitgeberzuschuss höchstens 75,56 € statt 104,63 €

Wen die Sonderregel nicht betrifft

Rentner und Selbständige in Sachsen zahlen dasselbe wie im übrigen Bundesgebiet, weil sie ihren Beitrag ohnehin allein tragen (Quelle: SGB XI § 59). Die Sonderregel gilt nur für ­versicherungspflichtig Beschäftigte. Selbständige finden ihre Regeln im Ratgeber für Selbständige.

Sind Sie privat krankenversichert und arbeiten in Sachsen, zahlen Sie den Beitrag Ihrer privaten Pflegepflicht­versicherung wie überall nach Alter und Gesundheit. Ihr Arbeitgeber gibt aber einen kleineren Zuschuss: die Hälfte Ihres Beitrags, höchstens 75,56 Euro im Monat, statt bis 104,63 Euro in anderen Ländern (Quelle: SGB XI § 61).

Sind Sie in Sachsen mit dem höheren Beitrag besser abgesichert?

Nein. Der höhere Anteil bringt keine höhere Leistung. Pflegegeld, Sachleistungen und der Betrag fürs Pflegeheim sind in Sachsen genauso hoch wie überall, das Pflegegeld liegt 2026 zwischen 347 und 990 Euro im Monat. Im Pflegeheim blieben im Bundesdurchschnitt im ersten Jahr 3.364 Euro im Monat selbst zu zahlen.

Diese Fehler kosten Beschäftigte in Sachsen Geld

Weil die Sonderregel nur Beschäftigte mit Arbeitsort in Sachsen betrifft, passieren in der Lohnabrechnung und bei der Vorsorge typische Fehler. Manche kosten jeden Monat Beitrag, andere erst im Pflegefall. Prüfen Sie Ihre Situation gegen diese Liste, am besten zusammen mit Ihrer letzten Gehaltsabrechnung:

  • Den Wohnort statt des Beschäftigungsorts für die Beitragsaufteilung zugrunde legen
  • Kinder nicht nachweisen und deshalb den Kinderlosenzuschlag weiterzahlen
  • Annehmen, der höhere Beitrag bringe im Pflegefall mehr Geld
  • Als Privatversicherter mit dem vollen Arbeitgeberzuschuss von 104,63 Euro rechnen
  • Eine private Zusatz­versicherung erst prüfen, wenn Gesundheitsfragen schon zum Problem werden

Die Zahl zum Pflegeheim stammt vom Verband der Ersatzkassen mit Stand 1. Juli 2026. Sie setzt sich aus dem Eigenanteil für die Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen (Quelle: vdek). Die Lücke schließt eine Pflegetagegeld­versicherung, die einen festen Betrag ohne Kostennachweis zahlt.

Experten-Tipp:
Experte für Pflege­­versicherungen

„In Sachsen zahlen Beschäftigte einen höheren Anteil, bekommen im Pflegefall aber keinen Euro mehr als anderswo. Auch hier zahlt die Pflegekasse nur feste Beträge je Pflegegrad, den Rest tragen Sie selbst oder Ihre Familie. Ich rate deshalb, den höheren Beitrag nicht mit besserem Schutz zu verwechseln. Schließen Sie die Lücke mit einem Pflegetagegeld, solange Sie jung und gesund sind.“

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Holger Rasch
Experte für Pflege­versicherungen

Auch in Sachsen die Pflegelücke schließen

Ihr höherer Beitrag bringt keine höhere Leistung, die Pflege­versicherung zahlt auch in Sachsen nur einen Teil der Kosten. Gemeinsam mit unserem Partner Holger Rasch schließen wir Ihre Versorgungslücke.

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Holger Rasch
Experte für Pflege­versicherungen

Alles Wichtige zur privaten Pflege­versicherung

Die häufigsten Fragen zur Pflege­versicherung in Sachsen

Wie hoch ist der Beitrag zur Pflege­versicherung in Sachsen 2026?

Der Beitragssatz beträgt wie überall 3,6 Prozent, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 Prozent. In Sachsen tragen Beschäftigte mit einem Kind davon 2,3 Prozent, kinderlos 2,9 Prozent, der Arbeitgeber 1,3 Prozent. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt Ihr Anteil bis auf 1,30 Prozent.

Warum zahlen Arbeitnehmer in Sachsen mehr Pflege­versicherung?

Weil Sachsen 1995 als einziges Land den Buß- und Bettag als Feiertag behalten hat. Die anderen Länder strichen ihn, um die Arbeitgeber für ihren Beitragsanteil zu entlasten. In Sachsen tragen die Beschäftigten deshalb laut § 58 SGB XI einen Prozentpunkt des Beitrags allein.

Gilt für die Pflege­versicherung in Sachsen der Wohnort oder der Arbeitsort?

Der Arbeitsort, genauer der Beschäftigungsort nach § 9 SGB IV. Wer in Sachsen arbeitet und in einem anderen Land wohnt, zahlt den höheren Anteil. Wer in Sachsen wohnt und außerhalb arbeitet, zahlt den üblichen Anteil von 1,8 Prozent.

Wie viel zahlt der Arbeitgeber in Sachsen zur Pflege­versicherung?

1,3 Prozent des beitragspflichtigen Gehalts, in den anderen Ländern 1,8 Prozent. Höchstens sind das 2026 in Sachsen 75,56 Euro im Monat, sonst 104,63 Euro. Den Zuschlag für Kinderlose zahlt der Arbeitgeber nirgends mit, die Abschläge für Kinder senken nur Ihren Anteil.

Wie hoch ist der Beitrag für Kinderlose in Sachsen?

Kinderlose ab 23 Jahren zahlen in Sachsen 2,9 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens, in den anderen Ländern 2,4 Prozent. Der Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten ist überall gleich, den höheren Anteil verursacht allein die Sachsen-Regel. Wie Sie Kinder nachweisen, lesen Sie im Ratgeber für Kinderlose.

Bekommen Versicherte in Sachsen höhere Leistungen?

Nein. Die Leistungen der Pflege­versicherung sind bundesweit gleich und hängen nur vom Pflegegrad ab. Das Pflegegeld liegt 2026 zwischen 347 und 990 Euro im Monat, egal ob Sie in Sachsen oder in einem anderen Land versichert sind. Der höhere Beitragsanteil gleicht nur den behaltenen Feiertag aus.

Welcher Feiertag wurde für die Pflege­versicherung abgeschafft?

Der Buß- und Bettag, ein Mittwoch im November. Alle Länder außer Sachsen haben ihn zur Einführung der Pflege­versicherung 1995 als gesetzlichen Feiertag gestrichen, damit die Arbeitgeber ihren neuen Beitragsanteil durch einen zusätzlichen Arbeitstag ausgleichen.

Gilt die Sachsen-Regel auch für Rentner?

Nein. Rentner tragen ihren Beitrag zur Pflege­versicherung laut § 59 SGB XI überall allein, einen Zuschuss der Renten­versicherung gibt es nicht. Deshalb zahlen Rentner in Sachsen dasselbe wie in anderen Ländern. Das gilt ebenso für Selbständige.

Wie hoch ist der Zuschuss zur privaten Pflege­versicherung in Sachsen?

Privat versicherte Angestellte mit Arbeitsort in Sachsen bekommen die Hälfte ihres Beitrags als Arbeitgeberzuschuss, 2026 höchstens 75,56 Euro im Monat. In den anderen Ländern liegt die Grenze bei 104,63 Euro, weil der Arbeitgeber dort in der sozialen Pflege­versicherung mehr zahlen würde.

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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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