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Zwinger­haftpflicht­versicherung Mehrere Hunde sinnvoll absichern (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Zwinger­haftpflicht­versicherung ist für Hundezüchter und Hundehalter von mehreren Hunden wichtig.
  • Der Abschluss ist in der Regel ab vier zu versichernden Hunden möglich.
  • Es können auch sogenannte Listenhunde versichert werden.
  • Gewerbliche Hundehalter benötigen eine betriebliche Hunde­haftpflicht oder eine allgemeine Betriebs­haftpflicht­versicherung, in der Risiken durch die Hunde eingeschlossen sind.

Das erwartet Sie hier

Was die Zwinger­haftpflicht leistet und welche Unterschiede es hier für private und gewerbliche Hundehalter gibt.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Zwinger­­haftpflicht?
  2. Wer braucht die Versicherung?
  3. Wichtige Leistungen
  4. Listenhunde in der Zwinger­­haftpflicht
  5. Private und gewerbliche Hundehalter
  6. Fazit
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Zwinger­haftpflicht­versicherung?

Icon Hund

Eine Zwinger­haftpflicht­versicherung wendet sich an Hundehalter, die mehrere Hunde halten und kollektiv versichern wollen, zum Beispiel Hundezüchter oder Betriebe, die gewerblich mit mehreren Hunden zu tun haben.

Meist ist der Abschluss einer Zwinger­haftpflicht­versicherung ab vier Hunden möglich. Zum Teil wird diese von den Anbietern auch als Mehrhunde­haftpflicht­versicherung bezeichnet.


Welpen in der Zwinger­haftpflicht mitversichert

Welpen sind in den ersten Monaten beitragsfrei mitversichert, wenn die Mutter in der Police versichert ist. Die beitragsfreien Versicherungszeiträume für Welpen unterscheiden sich bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Üblich ist eine Mit­versicherung bis zum Alter von drei oder sechs Monaten.

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Wer braucht eine Zwinger­haftpflicht­versicherung?

Icon Hundepfote Abdruck

Für Halter von mehreren Hunden unverzichtbar

Eine Zwinger­haftpflicht gehört für die Halter mehrerer Hunde zu den unverzichtbaren Versicherungen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Hundezüchter
  • Tierheime
  • Hundeschulen
  • Anbieter von Pflegestellen für Tierschutzhunde, die später endgültig vermittelt werden sollen

Absicherung dringend empfohlen

Ebenso wie bei Haltern von Einzelhunden gilt auch für Besitzer oder Pflegepersonen mehrerer Hunde, dass durch die Hunde verursachte Schäden im ungünstigen Fall existenzbedrohend sein können. Vom Grundsatz her haften Tierhalter dafür mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Zudem gilt in der Hunde­haftpflicht nicht das Schuldprinzip – Hundehalter unterliegen der Gefährdungshaftung. Bereits die Haltung eines oder mehrerer Hunde begründet die Haftungspflicht des Halters bei Schädigungen Dritter.

Icon Gipsbein

Unkalkulierbarer Haftungsanspruch bei Personenschäden

Vor allem bei Personenschäden ist der Haftungsanspruch geschädigter Personen für den Hundehalter nicht kalkulierbar. Die Kranken­versicherungen der Geschädigten haben Anspruch auf die Erstattung sämtlicher medizinischer Behandlungskosten. Hinzu kommen Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen, Schmerzensgelder und Einkommensverluste. Bei mehreren Hunden bietet eine Zwinger­haftpflicht­versicherung mit ausreichender Deckungssumme einen zuverlässigen finanziellen Schutz gegen solche Risiken.

Hund hat gebissen: Was tun?

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Leistungen: Was deckt die Zwinger­haftpflicht ab?

Die Zwinger­haftpflicht­versicherung deckt in der Regel alle Haftungsrisiken ab, die auch in einer normalen Hunde­haftpflicht­versicherung versichert werden können. Der Versicherer übernimmt durch die Hunde verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Deckschäden, deren Regulierung ohne Versicherung der Hundehalter übernehmen müsste. Bei mehreren Hunden bietet eine Zwinger­haftpflicht­versicherung jedoch günstigere Konditionen als Einzel­versicherungen der vorhandenen Hunde.

Überblick: Mögliche Leistungen der Zwinger­haftpflicht

  • Deckungssummen bis zu 15 Millionen Euro
  • Kostenübernahme von Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden
  • Schäden durch ungewollten Deckakt
  • Schäden durch das Führen ohne Leine (bei Leinenzwang) oder ohne Maulkorb (bei Maulkorbpflicht)
  • Teilnahme an Turnieren oder Veranstaltungen
  • Schäden während Hütung durch Dritte
  • Schutz auch im Ausland
  • Welpen beitragsfrei mitversichert
Icon Info

Schadenbeispiele: Hier hilft die Zwinger­haftpflicht

  • Der Züchter verschließt das Zwingertor nicht richtig und die Hunde können auf die Straße herauslaufen. Es kommt zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Motorradfahrer verletzt und sein Fahrzeug beschädigt wird.
  • Der Hund reißt sich bei einem Spaziergang von der Leine und verletzt einen Passanten.
  • Mögliche neue Hundebesitzer wollen die Zuchthunde besuchen. Dabei springen die Hunde zu aufgeregt dem Besuch entgegen und beschädigen den Lack des Autos, mit dem sie angereist sind.
  • Ein Rüde reißt aus, weil er eine Hündin auf dem Nachbargrundstück entdeckt. Es kommt zu einem ungewollten Deckakt, für den der Besitzer der Hündin den Hundehalter des Rüden haftbar machen kann.

Versicherung flexibel anpassen

Sollte eines der versicherten Tiere verkauft oder weitergegeben werden oder versterben, dann muss es nicht in der Zwinger­haftpflicht versichert bleiben. Es reicht eine Bescheinigung des Tierarztes beziehungsweise eine Kopie des Kaufvertrages, um die Hunde aus der Police zu entfernen.

Andersherum können Sie neue Tiere unkompliziert dem Vertrag hinzufügen, falls Sie neue Tiere erwerben oder Welpen aus der beitragsfreien Zeit herausfallen. In diesen Fällen können Sie Ihren Versicherungsvertrag flexibel anpassen.

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Können Listenhunde in einer Zwinger­haftpflicht­versicherung versichert werden?

Für sogenannte Kampf- oder Listenhunde gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Auflagen. Diese regeln die Haltung, den Kauf sowie die Zucht dieser Hunderassen. Für einige als besonders gefährlich eingestufte Rassen gilt je nach Land zum Teil ein absolutes Haltungs- und Zuchtverbot. Die Haltung und Zucht von als weniger gefährlich betrachteten Listenhunden erfordert eine behördliche Erlaubnis.


Icon Liste

Absicherung von Listenhunden grundsätzlich möglich

Wenn diese Hunde im Rahmen der jeweiligen Landesverordnungen korrekt und legal gehalten werden, ist auch eine Versicherung in einer Zwinger­haftpflicht möglich. Halter von Listenhunden müssen jedoch eventuell mit Risikoaufschlägen und gegebenenfalls auch mit Leistungsausschlüssen rechnen. Die Versicherer haben das Recht, vor dem Abschluss der Versicherung die Vorlage eines amtlich bestätigten Wesenstest des Hundes zu verlangen.

Die genauen Konditionen zur Mit­versicherung von Listenhunden können sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden – am besten fragen Sie vor Versicherungsabschluss nach, wie diese konkret aussehen.

Expertinnen-Tipp:

„In fast allen Bundesländern besteht eine Hunde­haftpflicht­versicherungs-Pflicht für Listenhunde. Zusätzlich legen viele Bundesländer bei der Versicherung dieser Hunderassen fest, welche Höhe die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden haben muss.“

Foto von Gesa Aschmotat
Beraterin

Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Hundehaltern

Private und gewerbliche Zwinger­haftpflicht­versicherungen sind nicht identisch

Eine private Zwinger­haftpflicht­versicherung haftet ausschließlich für Schäden, die im Rahmen der privaten Hundehaltung entstanden sind. In der Betriebs­haftpflicht­versicherung oder einer gewerblichen Hunde­haftpflicht­versicherung sind dagegen nur Risiken versichert, die im Zusammenhang mit der Ausübung einer selbständigen beruflichen Tätigkeit stehen. Bei einer auch gewerblich ausgerichteten Haltung mehrerer Hunde muss der Versicherungsschutz entsprechend ausgeweitet werden.

Alle wichtigen Hunde­versicherungen im Überblick


Wie sichern sich gewerbliche Hundehalter richtig ab?

Wer gewerblich mit Hunden arbeitet, hat die Möglichkeit, den Versicherungsschutz einer Zwinger­haftpflicht im Rahmen einer auf die Hundehaltung abgestimmten Betriebs­haftpflichtversicherung zu erhalten. Hierbei kann zwischen zwei unterschiedlichen Versicherungsmodellen gewählt werden:

  1. Eine spezielle Hunde­haftpflicht­versicherungen für Unternehmen und Gewerbetreibende, in deren Geschäftstätigkeit Hunde eine Rolle spielen (betriebliche Hunde­versicherung)
  2. Eine allgemeine Betriebs­haftpflicht­versicherung, in der das Zusatzrisiko „Tierberufe“ integriert ist. In diesen Policen sind auch Hunde mitversichert.

Icon Kreis abgehakt

Mit uns zum passenden Versicherungsschutz

Die zweite Variante können Sie mit unserem nachfolgenden Online-Tarifrechner vergleichen und abschließen. Für eine gesonderte betriebliche Hunde­versicherung besuchen Sie unsere Seite zu diesem Thema.

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Fazit

Der Abschluss einer Zwinger­haftpflicht­versicherung ist eine komplexe Angelegenheit, da hier immer auch individuelle Risikolagen des Halters und seiner Hunde eine Rolle spielen. Wichtig ist vor allem, dass die Zwinger­haftpflicht alle relevanten Risiken mit einer ausreichenden Deckungssumme abdeckt und sich im Versicherungsvertrag keine gravierenden Risikoausschlüsse finden. Vergleichen Sie vorab am besten die Tarife verschiedener Versicherer – nutzen Sie dazu gern unseren Online-Tarifrechner.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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