So wird die Cyber-Versicherung korrekt gekündigt (inkl. Musterschreiben)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kündigungsfrist einer ordentlichen Kündigung beträgt max. drei Monate. Die Länge der Kündigungsfrist ist abhängig von der Vertragslaufzeit.
  • Der Versicherungsvertrag lässt sich auch außerordentlich kündigen, wenn der Versicherte z. B. mit der Leistung oder einer Prämienerhöhung unzufrieden ist.
  • Kündigungsschreiben sollten schriftlich und mit Zugangsnachweis eingereicht werden.
  • Der Versicherer ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Versicherte die Beiträge nicht bezahlt, Obliegenheiten verletzt oder einen Schadenfall hat.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie Ihre Cyber-Versicherung kündigen, welche Kündigungsfristen es gibt und ob auch der Versicherer kündigen darf. Inkl. Musterkündigung.

Inhalt dieser Seite
  1. Fristen der ordentlichen Kündigung
  2. Richtig kündigen: Formalitäten
  3. Kündigung durch den Versicherer
  4. Fazit

Welche Kündigungsfristen gibt es in der Cyber-Versicherung?

Kündigungsfristen einer ordentlichen Kündigung

Die Fristen für eine ordentlich Kündigung hängen vom Versicherungsanbieter als auch von der vereinbarten Vertragslaufzeit ab. Branchenüblich sind derzeit Kündigungsfristen von ein bis drei Monaten, d.h. Sie reichen Ihre Kündigung je nach Frist ein bis drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit bei Ihrem Versicherer ein. Lesen Sie unbedingt in Ihrem Versicherungsvertrag nach, welche Fristen festgelegt sind. Hier ist auch die für Ihren Vertrag geltende Vertragslaufzeit angegeben. Cyber-Versicherungsverträge haben häufig eine Laufzeit von einem Jahr. Dennoch gibt es auch Versicherer, die Vertragslaufzeiten von einem Monat bis zu drei Jahren bestimmen.


Kündigungsfristen und -termine im Überblick

VertragslaufzeitKündigungsfristKündigungszeitpunkt
1 Monat1 Monatzum Ende des Monats
24 Monate3 Monatevor Ablauf der Laufzeit
3 Jahre3 Monatezum Ablauf des 3. Jahres

Icon Kalender

Kündigung muss fristgerecht erfolgen

Beachten Sie, dass bei einer ordentlichen Kündigung das Kündigungsschreiben stets fristgerecht also innerhalb des vorgegebenen Zeitraums bei Ihrem Versicherer eingehen muss. Dies ist besonders wichtig bei Cyber-Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von einem Jahr. Denn 1-Jahres-Verträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Versicherte es verpasst, rechtzeitig zu kündigen. Versicherte, die die Cyber-Versicherung vor einer automatischen Vertragsverlängerung kündigen, müssen grundsätzlich auch keinen Grund für die Kündigung angeben.

Vertragsmodalitäten selbst bestimmen

Machen Sie sich vor Abschluss eines Cyber-Versicherungsvertrages klar, welche Bedingungen Sie bereit sind, zu erfüllen. Denn unter Umständen gewährt Ihr Versicherer Ihnen die Möglichkeit, Vertragsmodalitäten wie Dauer und Kündigungsfrist selbst zu vereinbaren. Doch nicht jeder Versicherer räumt Kunden so viel Mitbestimmungsrecht ein. Die meisten Versicherer verwenden schlicht die Allgemeinen Vertragsbedingungen, um Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist zu definieren. Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass der Versicherer Ihnen einen Exemplar übergibt. Andernfalls können Sie diese auch rückwirkend einfordern.

Icon Stift

Tipp für die Zukunft:

Markieren Sie sich sämtliche Kündigungsfristen in Ihrem Kalender oder notieren sie diese auf einem Zettel an der Wand. Auf diese Weise verpassen Sie nie wieder den richtigen Kündigungszeitpunkt.


Wann kann ich außerordentlich kündigen?

In manchen Fällen können Sie Ihren Cyber-Versicherungsvertrag auch außerordentlich kündigen. “Außerordentlich” bedeutet, dass Sie ohne Einhaltung der in den Vertragsbedingungen geregelten Frist kündigen. Eine außerordentliche Kündigung können Sie Ihrem Versicherer normalerweise einreichen, bei:

Vorliegen eines Schadenfalls

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Ist es zu einer Cyber-Attacke auf Ihr Unternehmen gekommen, handelt es sich um einen Schadenfall, den Sie umgehend Ihrer Cyber-Versicherung melden sollten. Sobald Sie alle Informationen an Ihre Versicherung weitergeleitet haben, beginnt diese zu prüfen, ob ein Leistungsfall vorliegt und ob sie die entstandenen Kosten übernimmt. Ist der Versicherungsnehmer nicht mit der Leistung zufrieden, kann er den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats kündigen.

Aufgabe von Internettätigkeit

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Dem Schutz einer Cyber-Versicherung geht die Nutzung von PC und Internet voraus. Tatsächlich gibt es Menschen, die sich für eine strikte Internetabstinenz entscheiden und diese sowohl beruflich als auch privat leben. Dass hier dann keine Cyber-Versicherung mehr von Nöten ist, erklärt sich von selbst. Manche Versicherer akzeptieren in diesem Fall eine vorzeitige Kündigung durch den Versicherungsnehmer, wobei der Zeitpunkt für die außerordentliche Kündigung je nach Versicherer verschieden ist.

Un­zufriedenheit mit der Leistung

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Erbringt der Cyber-Versicherer nicht die Leistungen, die er versprochen hat, können Sie den Versicherungsvertrag ebenfalls frühzeitig kündigen. Bevor Sie ihre Kündigung jedoch einreichen, sollten Sie ihrem Versicherer das Recht zur Nacherfüllung geben. Teilen Sie ihrem Versicherer dazu schriftlich mit, warum Sie mit der Versicherungsleistung unzufrieden sind. Ihr Versicherer kann nun konkret daran arbeiten, Versicherungsleistungen zu verbessern und Sie zufriedenzustellen. Kommt es dennoch zu keiner Verbesserung, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Prämienerhöhung

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Erlaubt sich Ihr Versicherer, die Prämien für Ihre Cyber-Versicherung zu erhöhen, haben Sie in der Regel ebenfalls das Recht, Ihr Versicherungs­verhältnis vorzeitig zu beenden. Das Kündigungsrecht begründet sich besonders dann, wenn sich die Prämien für das nächste Versicherungsjahr erhöhen, ohne dass die Leistungen zunehmen. Sobald Sie die Mitteilung von Ihrem Versicherer über die Erhöhung erhalten, können Sie den Vertrag kündigen – spätestens jedoch innerhalb eines Monats.

Icon Achtung

Wirksamkeit der Kündigung

Welche Kündigungsmöglichkeit Sie auch nutzen, bedenken Sie das Ihre Kündigung wirksam wird, sobald der Versicherer diese schriftlich erhält. Das Datum des Eingangs der Kündigung ist somit entscheidend. Dennoch haben Sie als Versicherungsnehmer das Recht, die Wirksamkeit der Kündigung zeitlich nach hinten zu verschieben. Allzu weit lässt sich dieser Zeitpunkt jedoch nicht hinauszögern – sondern nur bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.

Wie kündigen Sie die Cyber-Versicherung richtig?

Damit der Versicherer Ihre Kündigung akzeptiert, sollten Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben aufsetzen. Dieses ist sowohl bei der ordentlichen als auch bei der außerordentlichen Kündigung notwendig. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfordert die außerordentliche Kündigung in der Regel noch die Angabe eines Kündigungsgrundes. Generell sollte Ihre Kündigung folgendes enthalten:

  • Anschrift
  • Kundennummer
  • Vertragsnummer
  • Datum
  • Unterschrift
  • Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung
Icon Dokument

Musterschreiben zum Download

Benutzen Sie für Ihre Kündigung gern unsere Vorlage. Füllen Sie diese einfach mit Ihren eigenen Angaben aus.

Kündigung rechtssicher zustellen

Ihr Kündigungsschreiben können Sie per Brief, Fax oder per E‑Mail einreichen. Am sichersten ist es allerdings, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Auch die Versendung mittels Fax ist “sicher”, wenn Sie die Möglichkeit haben, den Sendebericht auszudrucken. Eine Versendung mit Nachweis empfiehlt sich besonders, wenn Sie kurz vor Fristablauf stehen. Denn so können Sie jederzeit belegen, dass Sie die Kündigung rechtzeitig abgeschickt haben.

Darf auch der Versicherer den Vertrag kündigen?

Auch Versicherer haben das Recht, den Cyber-Versicherungsvertrag zu beenden. Doch dies dürfen sie in der Regel nicht einfach so. Stattdessen muss ein triftiger Grund vorliegen, der sie zu einer Vertragskündigung berechtigt. Mögliche Kündigungsgründe könnten sein:

  • Zahlungsverzug:
    Hat der Versicherte die Zahlung der Versicherungsbeiträge innerhalb der Zahlungsfrist versäumt, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
  • Schadenfall:
    Im Schadenfall kann der Versicherer das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach der Schadenregulierung kündigen. Dies tun Versicherer häufig dann, wenn sich das Risikopotenzial des Versicherungsnehmers geändert hat. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass der Versicherte die Leistung trotz Kündigung normalerweise bezahlt bekommt.
  • Obliegenheits­verletzung:
    Verletzt der Versicherungsnehmer eine vertragliche Obliegenheit vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer berechtigt, den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats fristlos zu kündigen. Es sei denn, der Versicherte kann nachweisen, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Icon Stift und Papier

Kündigung muss schriftlich erfolgen

Wie der Versicherungsnehmer ist auch der Versicherer verpflichtet, Kündigungen schriftlich zu machen. Die Kündigung ist per E‑Mail, Fax oder Brief zulässig und erfordert keine Angabe von Gründen. Regulär kündigen Versicherer meist zum Ende der Vertragslaufzeit – also einmal jährlich. Wirksam wird die Kündigung jedoch erst einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer.

Fazit

Die Gründe für eine Kündigung der Cyber-Versicherung können vielfältig sein. Schauen Sie genau in Ihren Versicherungsvertrag, um den für Sie geltenden Kündigungszeitpunkt nicht zu verpassen. Ein Cyber-Versicherungsvertrag lässt sich sowohl ordentlich als auch außerordentlich kündigen, wobei auch der Versicherer unter bestimmten Umständen das Recht hat, eine Kündigung auszusprechen. Damit Ihre Kündigung rechtlich wirksam ist, sollten Sie diese in Schriftform bei Ihrem Versicherer einreichen.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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