Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie Ihre Cyber-Versicherung kündigen, welche Kündigungsfristen es gibt und ob auch der Versicherer kündigen darf. Inkl. Musterkündigung.
Inhalt dieser SeiteWelche Kündigungsfristen gibt es in der Cyber-Versicherung?
Kündigungsfristen einer ordentlichen Kündigung
Die Fristen für eine ordentlich Kündigung hängen vom Versicherungsanbieter als auch von der vereinbarten Vertragslaufzeit ab. Branchenüblich sind derzeit Kündigungsfristen von ein bis drei Monaten, d.h. Sie reichen Ihre Kündigung je nach Frist ein bis drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit bei Ihrem Versicherer ein. Lesen Sie unbedingt in Ihrem Versicherungsvertrag nach, welche Fristen festgelegt sind. Hier ist auch die für Ihren Vertrag geltende Vertragslaufzeit angegeben. Cyber-Versicherungsverträge haben häufig eine Laufzeit von einem Jahr. Dennoch gibt es auch Versicherer, die Vertragslaufzeiten von einem Monat bis zu drei Jahren bestimmen.
Kündigungsfristen und -termine im Überblick
Vertragslaufzeit | Kündigungsfrist | Kündigungszeitpunkt |
1 Monat | 1 Monat | zum Ende des Monats |
24 Monate | 3 Monate | vor Ablauf der Laufzeit |
3 Jahre | 3 Monate | zum Ablauf des 3. Jahres |
Kündigung muss fristgerecht erfolgen
Beachten Sie, dass bei einer ordentlichen Kündigung das Kündigungsschreiben stets fristgerecht also innerhalb des vorgegebenen Zeitraums bei Ihrem Versicherer eingehen muss. Dies ist besonders wichtig bei Cyber-Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von einem Jahr. Denn 1-Jahres-Verträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Versicherte es verpasst, rechtzeitig zu kündigen. Versicherte, die die Cyber-Versicherung vor einer automatischen Vertragsverlängerung kündigen, müssen grundsätzlich auch keinen Grund für die Kündigung angeben.
Vertragsmodalitäten selbst bestimmen
Machen Sie sich vor Abschluss eines Cyber-Versicherungsvertrages klar, welche Bedingungen Sie bereit sind, zu erfüllen. Denn unter Umständen gewährt Ihr Versicherer Ihnen die Möglichkeit, Vertragsmodalitäten wie Dauer und Kündigungsfrist selbst zu vereinbaren. Doch nicht jeder Versicherer räumt Kunden so viel Mitbestimmungsrecht ein. Die meisten Versicherer verwenden schlicht die Allgemeinen Vertragsbedingungen, um Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist zu definieren. Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass der Versicherer Ihnen einen Exemplar übergibt. Andernfalls können Sie diese auch rückwirkend einfordern.
Tipp für die Zukunft:
Markieren Sie sich sämtliche Kündigungsfristen in Ihrem Kalender oder notieren sie diese auf einem Zettel an der Wand. Auf diese Weise verpassen Sie nie wieder den richtigen Kündigungszeitpunkt.
Wann kann ich außerordentlich kündigen?
In manchen Fällen können Sie Ihren Cyber-Versicherungsvertrag auch außerordentlich kündigen. “Außerordentlich” bedeutet, dass Sie ohne Einhaltung der in den Vertragsbedingungen geregelten Frist kündigen. Eine außerordentliche Kündigung können Sie Ihrem Versicherer normalerweise einreichen, bei:
Vorliegen eines Schadenfalls
Ist es zu einer Cyber-Attacke auf Ihr Unternehmen gekommen, handelt es sich um einen Schadenfall, den Sie umgehend Ihrer Cyber-Versicherung melden sollten. Sobald Sie alle Informationen an Ihre Versicherung weitergeleitet haben, beginnt diese zu prüfen, ob ein Leistungsfall vorliegt und ob sie die entstandenen Kosten übernimmt. Ist der Versicherungsnehmer nicht mit der Leistung zufrieden, kann er den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats kündigen.
Aufgabe von Internettätigkeit
Dem Schutz einer Cyber-Versicherung geht die Nutzung von PC und Internet voraus. Tatsächlich gibt es Menschen, die sich für eine strikte Internetabstinenz entscheiden und diese sowohl beruflich als auch privat leben. Dass hier dann keine Cyber-Versicherung mehr von Nöten ist, erklärt sich von selbst. Manche Versicherer akzeptieren in diesem Fall eine vorzeitige Kündigung durch den Versicherungsnehmer, wobei der Zeitpunkt für die außerordentliche Kündigung je nach Versicherer verschieden ist.
Unzufriedenheit mit der Leistung
Erbringt der Cyber-Versicherer nicht die Leistungen, die er versprochen hat, können Sie den Versicherungsvertrag ebenfalls frühzeitig kündigen. Bevor Sie ihre Kündigung jedoch einreichen, sollten Sie ihrem Versicherer das Recht zur Nacherfüllung geben. Teilen Sie ihrem Versicherer dazu schriftlich mit, warum Sie mit der Versicherungsleistung unzufrieden sind. Ihr Versicherer kann nun konkret daran arbeiten, Versicherungsleistungen zu verbessern und Sie zufriedenzustellen. Kommt es dennoch zu keiner Verbesserung, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Prämienerhöhung
Erlaubt sich Ihr Versicherer, die Prämien für Ihre Cyber-Versicherung zu erhöhen, haben Sie in der Regel ebenfalls das Recht, Ihr Versicherungsverhältnis vorzeitig zu beenden. Das Kündigungsrecht begründet sich besonders dann, wenn sich die Prämien für das nächste Versicherungsjahr erhöhen, ohne dass die Leistungen zunehmen. Sobald Sie die Mitteilung von Ihrem Versicherer über die Erhöhung erhalten, können Sie den Vertrag kündigen – spätestens jedoch innerhalb eines Monats.
Wirksamkeit der Kündigung
Welche Kündigungsmöglichkeit Sie auch nutzen, bedenken Sie das Ihre Kündigung wirksam wird, sobald der Versicherer diese schriftlich erhält. Das Datum des Eingangs der Kündigung ist somit entscheidend. Dennoch haben Sie als Versicherungsnehmer das Recht, die Wirksamkeit der Kündigung zeitlich nach hinten zu verschieben. Allzu weit lässt sich dieser Zeitpunkt jedoch nicht hinauszögern – sondern nur bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wie kündigen Sie die Cyber-Versicherung richtig?
Damit der Versicherer Ihre Kündigung akzeptiert, sollten Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben aufsetzen. Dieses ist sowohl bei der ordentlichen als auch bei der außerordentlichen Kündigung notwendig. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfordert die außerordentliche Kündigung in der Regel noch die Angabe eines Kündigungsgrundes. Generell sollte Ihre Kündigung folgendes enthalten:
Musterschreiben zum Download
Benutzen Sie für Ihre Kündigung gern unsere Vorlage. Füllen Sie diese einfach mit Ihren eigenen Angaben aus.
Kündigung rechtssicher zustellen
Ihr Kündigungsschreiben können Sie per Brief, Fax oder per E‑Mail einreichen. Am sichersten ist es allerdings, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Auch die Versendung mittels Fax ist “sicher”, wenn Sie die Möglichkeit haben, den Sendebericht auszudrucken. Eine Versendung mit Nachweis empfiehlt sich besonders, wenn Sie kurz vor Fristablauf stehen. Denn so können Sie jederzeit belegen, dass Sie die Kündigung rechtzeitig abgeschickt haben.
Darf auch der Versicherer den Vertrag kündigen?
Auch Versicherer haben das Recht, den Cyber-Versicherungsvertrag zu beenden. Doch dies dürfen sie in der Regel nicht einfach so. Stattdessen muss ein triftiger Grund vorliegen, der sie zu einer Vertragskündigung berechtigt. Mögliche Kündigungsgründe könnten sein:
Kündigung muss schriftlich erfolgen
Wie der Versicherungsnehmer ist auch der Versicherer verpflichtet, Kündigungen schriftlich zu machen. Die Kündigung ist per E‑Mail, Fax oder Brief zulässig und erfordert keine Angabe von Gründen. Regulär kündigen Versicherer meist zum Ende der Vertragslaufzeit – also einmal jährlich. Wirksam wird die Kündigung jedoch erst einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer.
Fazit
Die Gründe für eine Kündigung der Cyber-Versicherung können vielfältig sein. Schauen Sie genau in Ihren Versicherungsvertrag, um den für Sie geltenden Kündigungszeitpunkt nicht zu verpassen. Ein Cyber-Versicherungsvertrag lässt sich sowohl ordentlich als auch außerordentlich kündigen, wobei auch der Versicherer unter bestimmten Umständen das Recht hat, eine Kündigung auszusprechen. Damit Ihre Kündigung rechtlich wirksam ist, sollten Sie diese in Schriftform bei Ihrem Versicherer einreichen.
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