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Wichtige Neuigkeiten aus den Bereichen Finanzen, Immobilien, Versicherungen und Co. und was jetzt für Sie wichtig ist.
Inhalt dieser SeiteWas für Ihre Finanzen wichtig ist
Private Haushalte immer reicher
9050 Milliarden Euro (gesprochen „neuntausendfünfzig Milliarden Euro“) – Etwa die Hälfte von diesem Geld gehörte 2024 nur zehn Prozent aller Privatpersonen. Das sind 4 Millionen Haushalte – jeder davon würde also durchschnittlich etwa 2.2 Millionen Euro besitzen. Die andere Hälfte vom Geldvermögen teilen sich die übrigen 90 Prozent der Menschen in Deutschland.
Vermögende Haushalte investierten am Kapitalmarkt. Positive Kursentwicklungen trugen hier zu einer hohen Rendite bei. Menschen mit weniger Vermögen legten ihr Vermögen hingegen vermehrt und nahezu ausschließlich in risikoarmen kurzfristigen Geldanlagen, wie Tagesgeldkonten, an. Der Grund dafür sind wirtschaftliche Unsicherheit und sinkende Zinsen. Bei diesen Anlageformen fiel allerdings die Rendite in den vergangenen Jahren gering aus (Quelle: Bundesbank).
Gehalt in Kryptowährung?
Immer wieder erreichen uns Leseranfragen zum Thema Gehalt in Kryptowährung (zum Beispiel der Leserbrief im Newsletter #3/2024). Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt jetzt: Eine kryptobasierte Vergütung ist grundsätzlich möglich, wenn auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Gericht urteilte, dass arbeitsvertraglich vereinbarte Provisionsansprüche als sogenannter Sachbezug im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) in Kryptowährung ausgezahlt werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass dies im Interesse des Arbeitnehmers ist. Weiterhin gilt: Der unpfändbare Teil eines Arbeitsentgelts muss in Geld ausgezahlt werden. Allerdings steht eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts noch aus.
Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die bei einem Unternehmen beschäftigt war, das auf Kryptowährung spezialisiert ist. Vertraglich vereinbart war, dass sie neben einem monatlichen Grundgehalt auch Provisionszahlungen in der Kryptowährung Ether (ETH) erhalten sollte. Dies setzte der Arbeitgeber allerdings nicht um (Quelle: BAG Az. 10 AZR 80/24; Pressemitteilung).
Gehalt in Kryptowährung – geht das?
Schufa wird transparenter
Es gibt kaum ein Unternehmen mit einem schlechteren Image als die Schufa. Die meisten denken wohl bei „Schufa“ an intransparente Scores, die zu Problemen führen können, wenn man einen Kredit aufnehmen oder auch einen Handyvertrag abschließen möchte. Die Schufa möchte mit diesem Negativimage aufräumen. Für das vierte Quartal 2025 plant sie einen neuen Score, der transparent und nachvollziehbar ist. Verbraucher sollen den Score in Zukunft sogar anhand von Punkten selbst nachrechnen können. Dazu wird die Schufa beispielsweise die Kriterien, die in den Score einfließen, von 250 auf die 12 aussagekräftigsten reduzieren. Geplant ist auch ein neuer digitaler Schufa-Account, mit dem Verbraucher kostenfrei Einblick in die gespeicherten und bonitätsrelevanten Daten erhalten können. Ein Erklär-Tool soll zudem dabei unterstützen, den Score besser zu verstehen (Quelle: Schufa).
Rente, Gehalt und Soziales
Rückzahlung für Rentner mit jungen Kindern
Rentner mit Kindern unter 25 Jahren können sich in den folgenden Wochen auf eine Rückerstattung der Pflegeversicherungsbeiträge durch die Deutsche Rentenversicherung freuen. Vorausgegangen war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Eltern mit mehreren Kindern bei der Pflegeversicherung finanziell entlastet werden sollen. Kinderlose zahlen nun hingegen mehr Beitrag.
Personengruppe | Beitrag zur Pflegeversicherung |
---|---|
Kinderlose Versicherte | 4,2 % |
Versicherte mit 1 Kind | 3,6 % |
2 Kinder unter 25 Jahren | 3,35 % |
3 Kinder unter 25 Jahren | 3,1 % |
4 Kinder unter 25 Jahren | 2,85 % |
5 oder mehr Kinder unter 25 Jahren | 2,6 % |
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)
Auch für Arbeitnehmer gilt diese neue Staffelung der Beiträge zur Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt jeweils 1,8 Prozent, während etwa ein kinderloser Arbeitnehmer 2,4 Prozent Beitrag zur Pflegeversicherung und ein Arbeitnehmer mit fünf oder mehr Kindern unter 25 0,8 Prozent Beitrag zahlt. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen.
Einfacher Elternzeit beantragen
Wer will zwischen Schwangerschaftsvorbereitungskurs, Wickelkommodenaufbau und Elterngeldantrag gerne noch weiteren Papierkram erledigen? – Genau! Niemand. Daher werden angehende Eltern jetzt weiter entlastet: Für Kinder, die ab Mai 2025 geboren werden, können Eltern die Elternzeit auch rechtsverbindlich per Mail beim Arbeitgeber anmelden. Vorher war dies nur per Schreiben mit Unterschrift möglich. Dies wurde im neuen vierten Bürokratieentlastungsgesetz festgelegt. Hier heißt es, dass zukünftig Anträge „in Textform“ (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch § 126b) und nicht mehr nur „schriftlich“ zugelassen sind (Quelle: Bundesgesetzblatt, S. 27).
Passbilder nur noch digital
Wenn Sie in Zukunft einen Reisepass oder Personalausweis beantragen, geht dies nicht mehr mit einem ausgedruckten Foto, sondern nur noch mit digitalem Bild. So sollen Fälschungen vorgebeugt, der Verwaltungsaufwand reduziert und das Verfahren vereinfacht werden. Wichtig: Nicht jedes digitale Bild ist zulässig. Vielmehr müssen Sie sich in Bürgerbüros oder zertifizierten Fotostudios fotografieren lassen, die Ihr Passbild dann in eine verschlüsselte Cloud hochladen. In einer Übergangszeit bis Ende Juli ist es allerdings noch möglich, ein Bild in Papierform einzureichen. Zudem sind bisher nicht alle Beantragungsstellen umgerüstet – das kann noch bis August 2025 dauern. In Zukunft können Sie sich auch einen Weg zur Beantragungsstelle sparen: Fertige Ausweise können per Post an Sie verschickt werden (Quelle: tagesschau).
Doppelnamen nun für beide Ehepartner möglich
Ob Leutheusser-Schnarrenberger, Elvers-Elbertshagen oder auch Müller-Lüdenscheidt – bisher galt: Nur ein Ehegatte konnte einen Doppelnamen führen. Kinder konnten keinen Doppelnamen erhalten, der sich aus den Namen beider Eltern zusammensetzt. Durch eine Modernisierung des Namensrechts ist dies jetzt möglich: Beide Ehegatten können nun einen Doppelnamen tragen. Kinder können diesen Doppelnamen übernehmen oder einen Doppelnamen erhalten, auch wenn die Eltern selbst keinen Doppelnamen tragen. Dies ist auch möglich, wenn beide Elternteile nicht verheiratet sind (Quelle: Bundesministerium der Justiz).
Weiterhin gilt jedoch: Doppelnamen dürfen nur aus zwei Nachnamen bestehen. Namensketten sind weiterhin ausgeschlossen.
Immobilien: Für Hausbesitzer und Investoren
Auf welcher Insel Sie 14.597 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zahlen
Nicht nur die Spaß-Punk-Band „Die Ärzte“ sehnen sich in ihrem Song „Westerland“ nach Sylt, auch viele andere zieht es auf deutsche Inseln oder die Ost- und Nordseeinseln. Allerdings sind dort die Immobilienpreise zuletzt stark angestiegen. Um teils 10 Prozent verteuerten sich Häuser in neun von zwölf Regionen im ersten Quartal 2025 gegenüber dem Vorjahr.
Wer auf der Suche nach einer günstigeren Immobilie in Meernähe ist, könnte an der Ost- und Nordseeküste fündig werden. Hier einige Beispiele:
Ort | Durchschnittspreis pro Quadratmeter Wohnfläche |
---|---|
Halbinsel Fischland-Darß-Zingst | 4.450 € |
Stadt Rostock | 3.730 € |
Usedom | 3.600 € |
Fehmarn | 3.500 € |
Landkreis Wesermarsch | 1.833 € |
Landkreis Vorpommern-Greifswald | 1.600 € |
Kleine günstige Wohnungen gesucht
Wohnraum ist in den meisten deutschen Großstädten knapp. Gleichzeitig passen Nachfrage und Angebot nicht gut zusammen, wie eine aktuelle Analyse von ImmoScout24 zeigt:
Die Geschäftsführerin von ImmoScout24, Dr. Gesa Crockford, erklärt: „Die Suche nach kleineren Wohnungen spiegelt auch den Wunsch nach bezahlbarem Wohnraum wider. Viele Mietinteressenten passen ihre Flächenansprüche an, um die Gesamtmiete möglichst klein zu halten und so in den bevorzugten Lagen bleiben zu können“ (Quelle: Immoscout). Die Ergebnisse dieser Analyse decken sich auch mit der gestiegenen Nachfrage nach Mikrowohnen und speziellen Studentenappartments (Quelle: savills).
Neues im Bereich Versicherungen
Urlaub im Wohnmobil richtig absichern
Viele nutzen die Feiertage am 1. Mai, Christi Himmelfahrt oder auch Pfingsten, um ein verlängertes Wochenende zu nehmen und mit dem Wohnmobil raus, ins Grüne zu fahren. Das Gute ist: Unfälle mit Wohnmobilen treten statisch gesehen selten auf. Nur in 920 (0,03 Prozent) von insgesamt 2.685.661 polizeilich registrierter Unfälle in Deutschland im Jahr 2019 wurden von Wohnmobilen verschuldet (Quelle: Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen). Dennoch gibt es einige Risiken, gegen die Wohnmobil-Enthusiasten sich absichern sollten, um einen entspannten Wochenendurlaub zu haben:
Immer mehr Diebstähle von teureren Rädern
Zwar ist die Zahl der Diebstähle versicherter Räder und E-Bikes im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Geklaut werden allerdings immer häufiger teurere Modelle. Konkret wurden im Jahr 2024 135.000 versicherte Räder gestohlen. Die Zahl der angezeigten Diebstähle von unversicherten Rädern liegt deutlich höher bei 245.900 (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik; statista). Die Dunkelziffer dürfte noch darüber liegen. Der durchschnittliche Schaden bei versicherten gestohlenen Rädern oder E-Bikes betrug 1.190 Euro (Quelle: Gesamtverband der Versicherer). Verbraucher können sich vor diesen Kosten mit einer Hausratversicherung mit Zusatzklausel oder einer Fahrradversicherung absichern.
Versicherungen: Wann sich eine Beschwerde lohnt
Wussten Sie, dass Sie sich bei Konflikten mit Versicherungen für eine Streitschlichtung an die Versicherungsombudsfrau wenden können? Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihr Versicherer an diesem Schlichtungsverfahren teilnimmt. Wie hoch die Chancen für eine Schlichtung stehen, hängt dabei von der Versicherungssparte ab. Das zeigt der Jahresbericht 2024 der Ombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf. Als „erfolgreich“ gelten hier Beschwerdeverfahren, „die dem Versicherungsnehmer vollständig oder zum Teil den gewünschten rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorteil bringen“ (Quelle: Versicherungsombudsfrau, S. 111). Insgesamt sind 2024 21.548 Beschwerden bei der Ombudsfrau eingegangen. 13.850 davon wendeten sich gegen Versicherungen und waren zulässig.
Sparte | Erfolgsquote* |
---|---|
Kfz-Haftpflichtversicherung | 67,4 % |
Sonstige | 66,6 % |
Kfz-Kaskoversicherung | 62 % |
Hausratversicherung | 55,3 % |
Realkredit | 50 % |
Allgemeine Haftpflichtversicherung | 49,8 % |
Rechtsschutzversicherung | 46,1 % |
Gebäudeversicherung | 41 % |
Lebensversicherung | 34,4 % |
Berufsunfähigkeitsversicherung | 32 % |
Unfallversicherung | 27,7 % |
(Quelle: Versicherungsombudsfrau, S. 121)
Am meisten Aussicht auf Erfolg haben also Beschwerden über Kfz-Haftpflichtversicherungen sowie -Kaskoversicherungen oder auch Hausratversicherungen. Am wenigsten erfolgreich waren aus Sicht der Beschwerdeführer Schlichtungsverfahren mit Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherern.
Was die Klagequote bei der Berufsunfähigkeitsversicherung aussagt
Leserfrage des Monats: Aufbewahrung von Unterlagen
Die Frage
„Für meine Frage finde ich leider keine Infos im Internet. Meine Frage ist, muss ich mit 71 Jahren und in Rente noch meine ganzen Arbeitszeugnisse von Arbeitgebern aus der uralten Vergangenheit aufheben? Ich sehe darin keine Notwendigkeit mehr.“
*Anmerkung der Redaktion: Die ursprüngliche Lesernachricht wurde so angepasst, dass keine personenbezogenen Daten mehr erkennbar sind und keine Rückschlüsse auf die Identität der betreffenden Person gezogen werden können.
Unsere Experten-Antwort
„Allgemein können wir Ihnen folgende Hinweise geben: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, Arbeitszeugnisse lebenslang aufzubewahren. Dennoch kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, wichtige Dokumente aus der beruflichen Laufbahn weiterhin aufzubewahren. Beispielsweise für Rentenansprüche, falls es Unstimmigkeiten bei den erfassten Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt. Dann könnten Arbeitszeugnisse als Nachweis hilfreich sein. Oder Arbeitszeugnisse könnten relevant sein, falls Sie noch einmal ehrenamtlich oder nebenberuflich tätig sein möchten. Wenn Sie sicher sind, dass Sie keine Nachweise mehr benötigen und Sie die Arbeitszeugnisse nicht aus persönlichen Gründen behalten möchten, steht es Ihnen frei, die Zeugnisse zu entsorgen.“
*Bitte beachten Sie: Für Fragen, die sich auf eine Versicherung beziehen, die nicht durch uns vermittelt oder betreut wird oder wurde, würde es sich bei einer Beratung um eine individuelle Rechtsberatung handeln, die uns als Versicherungsmakler nach § 34d GewO vom Gesetzgeber strikt verboten ist und die nur von Anwälten oder Versicherungsberatern durchgeführt werden darf. Die von uns gegebenen Antworten und Hinweise sind stets allgemeingültige Auskünfte und ersetzen keine individuelle Beratung in den oben genannten Sachbereichen.
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