FIFA Ausraster – Ein Fall für die Haftpflicht­versicherung?

Foto von Nina Ibach
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Zerstörter Fernseher wegen Videospiel

Gamer kennen es: Niederlagen und Rückschläge beim Gaming führen zu Frustration. Fanatische Spieler werden on ihren Emotionen übermannt und lassen ihren Ärger an der Konsole aus. In den meisten Fällen fliegt der Controller umher, sodass andere Gegenstände beschädigt werden. Aber fällt ein solcher Schaden tatsächlich in den Leistungsbereich der Haftpflicht­versicherung?

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Mit FIFA das eigene Spiel zum Leben erwecken

Fußball gehört für viele Leute zum Leben dazu, egal, ob man selbst im Fußballverein spielt oder ein Spiel live im Stadion oder im Fernsehen schaut. Hierbei hat EA Canada mit FIFA eine Möglichkeit geschaffen, die das Fußballspiel mit den Lieblingsspielern beziehungsweise Mannschaften in einem Videospiel simuliert. Mittlerweile hat sich FIFA zu einem legendären Spiel unter Fußballfreunden entwickelt, sodass es aus der Spielesammlung nicht mehr wegzudenken. Alles dreht sich nur noch darum, seinen Lieblingsverein an die Spitze der Bundesliga, Premier League, Serie A oder Primera División zu bringen.


Wie FIFA Emotionen hochkochen lässt

Den Feierabend ausklingen lassen – perfekte Gelegenheit, um sich mit seinen Freunden zu treffen und eine Runde FIFA zu zocken. Das dachten sich auch zwei Freunde. Ausgestattet mit alkoholischen Getränken, machen sie sich bereit für das Spiel ihres Lebens. Nach nur wenigen Sekunden hochkonzentrierten Dribblings schießt sich einer der Freunde mit einem Tor in Führung. Während er sich triumphierend gab, reagierte sein Gegenspieler genervt auf das siegessichere Verhalten. Dabei versucht er ihn mit Schubsen und Beleidigungen zum Schweigen zu bringen. Wenig beeindruckt von den Anfeindungen seines Gegenspielers provoziert der Triumphierende ihn mit Spieltricks wie Saltos. Diese gingen nicht spurlos an dem Verlierer vorbei, sodass er in der Zwischenzeit eine innere Wut verspürte. Trotzdem spielen beide Freunde hochkonzentriert ihre Partie gegeneinander weiter, bis auf einmal das zweite Tor für den Gewinnerfreund fällt.

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Tore haben Haftpflichtschadencharakter

Zur Zeit des zweiten Tores, schmeißt der Freund der Verlierermannschaft seinen Controller mit voller Wucht in Richtung Flat-TV, sodass der Fernseher zu Bruch geht. Dem nicht genug, schlägt der Freund weiter auf den Fernseher ein und lässt seinen Aggressionen freien Lauf. Nachdem er den Fernseher in sämtliche Einzelteile zerlegt hat, verlässt er wutentbrannt den Raum.


Zahlt die Haftpflicht­versicherung?

Geschockt von seinem Wutausbruch dürfte sich der Freund wohl fragen, wie er den entstandenen Schaden schnellstmöglich behoben bekommt. Häufig glauben die Übeltäter, dass ihre Haftpflicht­versicherung für den Schaden aufkommt. Doch stimmt das wirklich? Wir sind der Frage auf den Grund gegangen und haben hierzu fünf Haftpflicht­versicherer befragt.

Drei von fünf Versicherern würden unter Umständen zahlen

Bei der Befragung hat sich herausgestellt, dass der Schadensfall, unter dem Aspekt „Vorsatz“ von keinem der Haftpflicht­versicherungen übernommen werden würde. Anders betrachten die Versicherer die Situation, wenn sich der Schaden aus einer „Affekthandlung“ heraus, zugetragen hat. In diesem Fall stehen drei der fünf befragten Haftpflicht­versicherer dafür ein, dass sie den Einzelfall genauestens unter die Lupe nehmen. Dabei würden sie unter den jeweiligen Versicherungs­bedingungen prüfen, ob eine Schadensregulierung möglich wäre.

Einer der fünf Versicherer spricht sich sogar für die Kostenübernahme eines solchen Falls aus, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Damit der Leistungsanspruch wirksam werden kann, muss der Schaden durch den Freund des Fernsehbesitzers hervorgerufen worden sein.

Fazit: FIFA ist eben doch nur ein Spiel.

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