Worauf bei Drohnenversicherungen zu achten ist
Drohnen werden weltweit immer präsenter, egal ob im privaten oder im gewerblichen Bereich. Doch viele wissen nicht, ob und wie die Quadrocopter versichert werden müssen. Sascha Eckloff, Geschäftsführer der Kraft Versicherungsservice GmbH Berlin, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen im Bereich Drohnenversicherung.
Welchen Schaden können Drohnen anrichten – was wäre der „Worst Case“?
Sascha Eckloff: Die Drohne stürzt ab, aus welchem Grund auch immer, und verursacht ein Sachschaden oder einen Gebäudeschaden. Der Versicherer leistet entsprechend dafür Schadenersatz. Der „Worst Case“ wäre beispielsweise, wenn Sie mit einer Drohne einen Personenschaden verursachen und der Versicherer dafür zum Beispiel eine lebenslange Rente zahlen muss aufgrund von Invalidität.
Welche Schäden werden von der Drohnenhaftpflichtversicherung bezahlt?
Eckloff: Es ist eine Haftpflichtversicherung. Die Luftfahrthaftpflichtversicherung leistet für Schäden, die ich Dritten gegenüber verursacht habe. Ersetzt werden Sachschäden und Personenschäden, zum Beispiel bei einem Sturz in ein Gebäude.
Wie sieht es mit der Deckungssumme aus? Welche Höhe wird in der Regel abgesichert?
Eckloff: Für eine Aufstiegsgenehmigung im gewerblichen Bereich wird die Mindestversicherungssumme von einer Million Euro gefordert. Maximal können wir im Moment sechs Millionen Euro als Versicherungssumme anbieten.
Mit welcher Beitragssumme kann man ungefähr rechnen?
Eckloff: Ab 120 Euro ist eine Versicherung netto pro Drohne im gewerblichen Bereich zu bekommen.
Und im privaten Bereich?
Eckloff: Im privaten Bereich kann ich das pauschal so nicht beantworten. Da muss der Kunde im Vorfeld mit seinem Privathaftpflichtversicherer sprechen und dort klären, ob dieses Risiko mitversichert ist. Viele Versicherer haben es mittlerweile bedingungsgemäß aufgenommen, dass die Drohne beitragsfrei bis fünf Kilo mitversichert ist. Viele Unternehmen möchten dieses Risiko gar nicht versichern, hier muss ich als Privatkunde eine andere Lösung suchen, zum Beispiel bieten wir Privathaftpflichtversicherungen an, die das Risiko Drohne absichern. Eine pauschale Aussage über die Prämie kann so nicht gegeben werden, da sich diese nach bestimmten Kriterien ausrichtet, zum Beispiel ob ich ein Single-Haushalt bin oder ob ich eine Familie mit Kindern habe.
Würde die Drohnenhaftpflichtversicherung auch zahlen, wenn ich über verbotenes Gebiet fliege?
Eckloff: Wenn man über Sperrzonen und Flugverbotszonen fliegt, zahlt der Versicherer nicht. Hier ist der Versicherer im Schadensfall leistungsfrei.
Benötige ich für die Benutzung einer Drohne Genehmigungen?
Eckloff: Für eine gewerbliche Nutzung der Drohne ist eine Aufstiegsgenehmigung der Luftfahrtbehörde einzuholen. Wenn ich diese Genehmigung nicht besitze, kann ich zwar eine Drohnenversicherung zur gewerblichen Nutzung abschließen, der Versicherer ist aber von der Leistung frei, falls es zu einem Schaden kommt. Grundsätzlich müssen alle behördlichen Genehmigungen vorliegen.
Welche Sperrzonen gibt es beispielsweise?
Eckloff: Der Innenstadtbereich ist ein Beispiel, wo man nur mit Ausnahmegenehmigung fliegen darf. In der Nähe von Flughäfen darf man auch nicht fliegen. Die Sperrzonen sind natürlich auch von jedem Bundesland abhängig. In Berlin darf beispielsweise der gesamte Innenstadtbereich nicht überflogen werden, nur mit Ausnahmegenehmigung. Im gewerblichen Bereich ist diese Ausnahmegenehmigung zuschlagpflichtig.
Erkennen Sie bei der Drohne einen Trend? Woher kommt dieser Ihrer Meinung nach?
Eckloff: Wir haben vor fünf Jahren angefangen, die Drohnenversicherung aufzunehmen, da gab es sie nur sehr vereinzelt. Inzwischen kann man die Drohnen in vielen Elektronikfachmärkten kaufen. Der Trend wird auch mit Sicherheit nicht so schnell nachlassen, zumal Drohnen auch erschwinglich sind. So einen Copter kann man teilweise schon für 500 Euro kaufen. Natürlich gibt es auch teurere für Filmproduktionen, die haben wir auch versichert.
Amazon will ja bald Pakete per Drohnen ausliefern, was sagen Sie dazu?
Eckloff: Das ist eine Vision. Es ist technisch machbar, aber es ist eine Vision. Um entlegenere Stellen zu erreichen, ist es vielleicht geeignet. Von Apothekennotdiensten wird ausgetestet, auf nordfriesische Inseln auszuliefern, wenn das Schiff nicht fahren kann, aus Witterungsgründen zum Beispiel.
Muss eine Drohne anders versichert werden als ein Modellflugzeug?
Eckloff: Wir haben Tarife, die sowohl die Modellflugzeuge als auch die Drohnen widerspiegeln. Das ist aber der Status quo im Moment, das kann sicherlich anders werden.
Wieso haben Sie sich dazu entschieden, die Drohnenversicherung in Ihr Versicherungsangebot mit aufzunehmen?
Eckloff: Ein Kunde von uns hat sich eine Drohne aus beruflichen Gründen zugelegt und hatte uns gefragt, wie er sie versichern kann. Das war vor etwa fünf Jahren. Wir haben uns mit der Thematik auseinandergesetzt, um unseren Kunden eine Lösung anzubieten. Zusätzlich wurde noch eine Kaskoversicherung benötigt. Auch hier haben wir entsprechende Lösungen gesucht und gefunden. Unser Kunde hat uns weiterempfohlen und so konnten wir dieses Thema Drohnenversicherung aktiv umsetzen.
Wie ist die Rechtslage bei Drohnen?
Eckloff: Jede Person muss wissen, dass man für Schäden, die man gegenüber Dritten verursacht, aufkommen muss. Ich muss mich im Vorfeld damit auseinandersetzen, wenn ich mit Flugobjekten wie zum Beispiel einer Drohne fliegen oder arbeiten möchte. Somit komme ich automatisch mit der Luftfahrthaftpflichtversicherung in Kontakt, um meine Risiken abzusichern. Grundsätzlich leistet der Versicherer nicht für die Persönlichkeitsrechtsverletzungen und/oder Vermögensschäden.
Und was würden Sie einer Privatperson raten, die sich eine Drohne gekauft hat?
Eckloff: Der erste Gang sollte der zum eigenen Haftpflichtversicherer sein und man sollte klären, ob die Drohne mitversichert ist, wenn ich Dritten Schaden zufüge. Gerne stehen wir hier hilfreich zur Seite.
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Eckloff!
Hier geht es zur Homepage des Kraft Versicherungsservice Berlin: www.kraft-versicherungsservice.de