So setzen Sie private Krankenzusatz­versicherungen steuerlich ab

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Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich können private Krankenzusatz­­versicherungen steuerlich als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.
  • Meist ist der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen jedoch bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflege­­versicherung ausgeschöpft.
  • Personen mit niedrigen Beiträgen zur Kranken- und Pflege­­versicherung und hohen Höchstgrenzen können oftmals von Steuervorteilen profitieren.

Das erwartet Sie hier

Welche privaten Krankenzusatz­­versicherungen steuerlich abgesetzt werden können, wer davon profitiert und wo Sie diese in der Steuererklärung eintragen müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Sind Zusatz­­versicherungen absetzbar?
  2. Für wen lohnt es sich?
  3. Zusatz­­versicherung absetzen: Schritt für Schritt
  4. Die häufigsten Fragen zur privaten Krankenzusatz­versicherung in der Steuer

Sind private Krankenzusatz­versicherungen steuerlich absetzbar?

Die meisten privaten Krankenzusatz­versicherungen lassen sich als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Nur einige wenige sind nicht steuerlich absetzbar, wie Sie den folgenden Auflistungen entnehmen können:

Icon rotes X

Nicht absetzbar

Höchstbetrag beachten

Vorsorgeaufwendungen können nur bis zu einem Höchstbetrag in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Alle Ausgaben, die diesen Höchstbetrag überschreiten, werden steuerlich nicht berücksichtigt. Grundsätzlich gibt es zwei Höchstbeträge: Arbeitnehmern steht 1.900 Euro zur Verfügung. Selbständigen können 2.800 Euro nutzen, da sie keinen Arbeitgeberzuschuss zu ihrer Kranken- und Pflege­versicherung erhalten und die Kosten in der Regel alleine tragen müssen. Bei einer gemeinsamen Veranlagung in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft summieren sich die Höchstbeträge beider Personen.

Für wen?Jährlicher Höchstbetrag
Unverheiratete Arbeitnehmer (gilt auch für Rentner und Beihilfeberechtigte)1.900 €
Unverheiratete Selbständige2.800 €
Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften: beide Arbeitnehmer3.800 €
Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften: Arbeitnehmer + Selbständiger4.700 €
Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften: beide Selbständige5.600 €

Beachten Sie: Der Höchstbetrag wird in den meisten Fällen bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung und privaten Pflege­­versicherung erreicht.

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Für wen lohnt es sich?

Icon Student

Studierende

Icon Hand mit Euromünze

Geringverdiener

Icon Partner Paar

Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft

Icon Uhr und Zeit

Teilzeitkräfte

Wer kann profitieren?

Durch die niedrigen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen profitieren nicht viele Menschen von der steuerlichen Absetzbarkeit der privaten Krankenzusatz­versicherungen. Nur wenn der jeweilige Höchstbetrag noch nicht durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflege­versicherung erreicht ist, können sich die Beiträge steuerlich mindernd auswirken.
Genau dies kann jedoch unter anderem der Fall sein bei Studierenden, Geringverdienern, Teilzeitkräfte und gemeinsamer Veranlagung in der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaften, wenn eine Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung besteht.


Private Zusatz­versicherungen absetzen: Wann es sich lohnt

Ob eine private Krankenzusatz­versicherung absetzbar ist, ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • Höchstbetrag, bis zu dem Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltende gemacht werden können
  • Höhe des Beitrags zur gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung und privaten Pflege­versicherung
  • Höhe des Beitrags zur privaten Krankenzusatz­versicherung
Icon Pfeil Reduktion

Liegen der Beitrag zur gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung und privaten Pflege­versicherung und der zur privaten Krankenzusatz­versicherung unter dem Höchstbetrag bei den Vorsorgeaufwendungen, dann können Sie steuerlich profitieren.


Rechenbeispiel: Studentin mit privater Krankenzusatz­versicherung

Beispielperson

  • Studentin
  • Studentische Kranken­versicherung (KVdS) + Pflege­versicherung
  • 25 Jahre alt
  • Keine Kinder
  • Ambulante Zusatz­versicherung
Icon Beleg
Jährliche Beiträge
Beitrag zur Kranken­versicherung 1.048,56 €
Beitrag zur Pflege­versicherung430,92 €
Zusatzbeitrag der Krankenkasse 188,52 €
Gesamtbeitrag zur Kranken­versicherung + Pflege­versicherung1.668 €
Beitrag zur ambulanten Zusatz­versicherung120 €
Vorsorgeaufwendungen gesamt pro Jahr1.788 €
Höchstbetrag1.900 €
Differenz zwischen Höchstbetrag und Vorsorge­aufwendungen112 €

Unsere Beispielsperson kann sowohl ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung und Pflege­versicherung als auch Ihre Beiträge zur ambulanten Zusatz­versicherung komplett steuerlich absetzen. Ihre Vorsorgeaufwendungen liegen insgesamt bei 1.788 Euro bei einem Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen von 1.900 Euro. Die Studentin könnte also sogar noch weitere 112 Euro als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend machen.

Private Krankenzusatz­versicherung in der Steuer: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1: Die richtige Anlage

Private Krankenzusatz­versicherungen zählen in der Steuer zu den Vorsorgeaufwendungen. Wenn Sie Ihre private Krankenzusatz­versicherung also steuerlich geltend machen möchten, dann benötigen Sie die Anlage „Vorsorgeaufwand“. In dieser tragen Sie beispielsweise auch Ihre Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung ein.


Schritt 2: Private Krankenzusatz­versicherung eintragen

Wo Sie Ihre private Krankenzusatz­versicherung in der Steuererklärung eintragen müssen, hängt davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.

Bitte beachten Sie: Haben Sie für dieses Jahr eine Beitragsrückerstattung von Ihrer Krankenzusatz­versicherung erhalten, dann müssen Sie diese vorher von den gezahlten Beiträgen abziehen. Das heißt, Sie dürfen nur die tatsächlich gezahlten Beiträge in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Gesetzlich krankenversichert

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, dann tragen Sie die Beiträge zu Ihren privaten Krankenzusatz­versicherungen unter dem Abschnitt „Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung“ in die Zeile 22 ein.

Privat krankenversichert

Wenn Sie privat krankenversichert sind, tragen Sie die Beiträge zu Ihren privaten Krankenzusatz­versicherungen im Abschnitt „Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflege­versicherung“ in Zeile 27 ein.


Online-Steuererklärung mit Elster

Machen Sie Ihre Steuererklärung mit Elster Online, dann tragen Sie die Beiträge zu Ihren privaten Krankenzusatz­versicherungen ebenfalls in die Anlage Vorsorgeaufwand ein. Als gesetzlich Krankenversicherter finden Sie den dafür vorgesehenen Abschnitt „Wahlleistungen und Zusatz­versicherungen“ unter Punkt drei (Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung) in der linken Navigationsleiste, als privat Krankenversicherter unter Punkt vier (Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflege­versicherung) in der linken Navigationsleiste.


Die häufigsten Fragen zur privaten Krankenzusatz­versicherung in der Steuer

Sind Beiträge zur privaten Krankenzusatz­versicherung steuerlich absetzbar?

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Grundsätzlich können Beiträge zu vielen privaten Krankenzusatz­versicherungen als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Zahnzusatz-, ambulante oder stationäre Zusatz­versicherungen. Nicht absetzen können Sie Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeld­versicherungen. Allerdings profitieren viele nicht von diesen steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten, da der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen oft bereits durch Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflege­versicherung ausgeschöpft ist. ​

Welche Höchstbeträge gelten für die Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen?

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Vorsorgeaufwendungen, wie Krankenzusatz­versicherungen, können nur bis zu einem Höchstbetrag abgesetzt werden. Für Arbeitnehmer gilt pro Person und jährlich eine Grenze von 1.900 Euro jährlich, für Selbständige und Freiberufler 2.800 Euro. Überschreiten Sie zum Beispiel mit den Beiträgen zur privaten Krankenzusatz­versicherung diese Grenze, dann wird der darüberliegende Teil nicht mehr steuerlich berücksichtigt. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften können sich die Höchstbeträge entsprechend summieren.

Wo trage ich die Beiträge in der Steuererklärung ein?

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Beiträge zu privaten Krankenzusatz­versicherungen werden in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ der Einkommensteuererklärung eingetragen. Dort sind sie unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen aufzuführen.​

Welche Zusatz­versicherungen sind nicht steuerlich absetzbar?

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Nicht alle privaten Krankenzusatz­versicherungen können steuerlich geltend gemacht werden. Etwa sind Krankentagegeld­versicherung, Krankenhaustagegeld­versicherung, Versicherungen für individuelle Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer​ in der Regel nicht absetzbar.

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Lena Mierbach
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Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.