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Lärmbelästigung und Ruhestörung durch Nachbarn (Ratgeber 2024)

Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Lärmbelästigung durch die Nachbarn lohnt es sich, zunächst das Gespräch zu suchen. Wenn das scheitert, können Sie Vermieter, Polizei und Ordnungsamt einschalten.
  • Ob eine Tätigkeit als Ruhestörung gilt, hängt von Zeit, Lautstärke und Art der Tätigkeit ab – Duschen oder Babygeschrei müssen z.B. auch in den Ruhezeiten akzeptiert werden.
  • Liegt eine Ruhestörung oder Lärmbelästigung vor, drohen hohe Bußgelder und, falls das Verhalten beibehalten wird, sogar eine Kündigung.

Das erwartet Sie hier

Ab wann etwas als Ruhestörung gilt, welche Aktivitäten zu welcher Zeit erlaubt sind, und was Sie gegen Lärmbelästigung durch Nachbarn unternehmen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Laute Nachbarn: Das können Sie tun
  2. Welche Regeln und Bußgelder gibt es für Lärm?
  3. Nächtliche Ruhestörung und offizielle Ruhezeiten
  4. Staubsaugen, Musik … Wann ist was erlaubt?
  5. Fazit

Lärmbelästigung durch Nachbarn: Was kann man tun?

Lärmbelästigung als Konfliktquelle

Die Lärmbelästigung durch den Nachbarn führt häufig vor allem deswegen zum Streit, da die Intensität des Lärms oft recht unterschiedlich wahrgenommen wird. Ursache sind nicht nur eventuell grundsätzlich verschiedene Empfindungen, sondern auch bauliche Eigenschaften der Wohnungen.

Icon Böses Gesicht

Wohnen zum Beispiel beide Parteien in einem vergleichsweise hellhörigen Gebäude, kann es durchaus sein, dass der Lärmverursacher zum Beispiel die Musiklautstärke als moderat einstuft, während der Nachbar meint, die Musikbox stehe fast schon in seinen eigenen vier Wänden.

Ist das schon Ruhestörung?

Im weiteren Verlauf des Artikels erfahren Sie, welche dieser Tätigkeiten strengen Regeln unterliegen und welche Nachbarn auch innerhalb der Ruhezeiten tolerieren müssen.

  • Kinderlärm
  • Haustiere
  • Musik
  • Wäsche waschen
  • Staubsaugen
  • Bohren
  • Rasen mähen
  • Baulärm
  • Maschinen und Geräte

Zu den Detailregelungen für einzelne Aktivitäten

Das können Sie tun

  1. Der erste Schritt sollte immer sein, Kontakt zum Lärmverursacher zu suchen. Ist ein grundsätzlicher Wille zur Problemlösung zu erkennen, kann es gerade bei hellhörigen Wohnungen hilfreich sein, den Nachbarn in die eigene Wohnung zu bitten, damit sich dieser von der Intensität überzeugen kann.
  2. Ist der Nachbar uneinsichtig und geht es um andauernde Lärmbelästigung, kann womöglich die Haus­verwaltung weiterhelfen. Am besten protokollieren Sie den Lärm über zwei Wochen, um Ihre Beschwerde mit konkreten Daten stützen zu können.
  3. Hilft auch dies nicht oder gibt es akuten Handlungsbedarf, hilft die Polizei weiter. Diese kann den Lärmverursacher zur Ordnung rufen und ggf. eine Geldbuße verhängen. Auch das Ordnungsamt kann weiterhelfen.
  4. Helfen auch diese Maßnahmen nicht oder zeigt sich der Nachbar immer noch uneinsichtig, dann wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie zum Beispiel mit einer Miet­rechtsschutz­versicherung, wenn Sie diese rechtzeitig abgeschlossen haben.

Kann man eine Anzeige wegen Lärmbelästigung stellen?

Wer eine Anzeige wegen Lärmbelästigung stellen möchte, kann entweder die Polizei rufen, die sich vor Ort ein Bild von der Lage macht. Wenn es sich nicht um eine akute Ruhestörung handelt, kann eine Anzeige auch beim Ordnungsamt gestellt werden. Vor einer Anzeige wegen Lärmbelästigung durch Nachbarn empfiehlt sich Gang zum Anwalt oder als erster Schritt das direkte Gespräch mit den Ruhestörern.

Icon Papiere

Wurde eine Ruhestörung beim Ordnungsamt angezeigt, erfolgt der Beweis durch Zeugenaussagen. In Berlin ist z.B. in der Regel die Bestätigung durch eine weitere unabhängige Person nötig, auch wenn in Einzelfällen auch die Aussage eines einzigen Zeugen genügen kann.


Kommt eine Mietminderung infrage?

Eine Mietminderung ist bei Ruhestörung durchaus möglich, denn der Vermieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten in so einem Zustand zu halten, dass die Lebensqualität nicht beeinträchtigt wird. Eine über die Maßen hohe Lärmbelästigung, die im Einflussbereich des Vermieters liegt, kann dem durchaus entgegenstehen. Dem Vermieter muss allerdings stets die Chance gegeben werden, eine Lösung für das Problem zu finden. Ist dies nicht möglich bzw. geschieht dies nicht, darf der Mieter die Miete mindern.

Der Vermieter hat im Grunde drei Möglichkeiten, die Lärmbelästigung zu beseitigen, sollte der Lärmverursacher nicht einsichtig sein und anhaltend Lärm verursachen:

  1. Abmahnung – Der Vermieter kann sich ggf. auf die Hausordnung und/oder auf die regionalen Regelungen zur Ruhestörung berufen.
  2. Kündigung – Wenn sich der Mieter dauerhaft nicht vertragsgemäß verhält, hat der Vermieter die Möglichkeit, eine wirksame Kündigung auszusprechen. Dafür muss er jedoch zuvor genaue Aufzeichnungen über die Ruhestörung geführt und den Mieter mit diesen gemahnt haben, ohne dass dieser sein Verhalten geändert hätte.
  3. Schallschutz – Sollte der Vermieter feststellen, dass der Lärm an sich tatsächlich nicht über die Maßen groß ist, sich die Nachbarn aber dennoch gestört fühlen, kann er das Problem mit einem verbesserten Schallschutz lösen.

Kommt der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nach oder aber spricht eine nicht berechtigte Kündigung aus, müssen die Betroffenen Ihre Ansprüche unter Umständen vor Gericht durchsetzen. In diesem Fall lohnt es sich, einen leistungsfähigen Miet­rechtsschutz zu haben. Falls Sie sich für einen solchen Fall absichern möchten, nutzen Sie gern unseren kostenlosen Online-Tarifrechner, um aktuelle Tarife der (Miet-)Rechtsschutz­versicherung zu vergleichen.

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Gesetzliche Regelungen zur Lärmbelästigung

Was sagen Gesetz, Mietrecht und Behörden zur Lärmbelästigung durch Nachbarn?

Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

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Zur Lärmbelästigung und zur nächtlichen Ruhestörung gibt es mehrere Regelungen, zum Beispiel im Strafrecht (in Extremfällen) und im Zivilrecht sowie in verschiedenen Verordnungen der Bundesländer. Es gilt allerdings durchweg der Grundsatz nach § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (kurz OWiG):

„Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro belegt werden – natürlich nur, wenn ein Gericht die Lärmbelästigung auch als solche eingestuft hat. Wann dies der Fall ist, ist häufig allerdings strittig. Wann ist das Ausmaß des Lärms „unzulässig“? Und ab wann gilt die Belästigung als „erheblich“? Um vor Gericht diese Fragen im eigenen Sinne darlegen zu können, empfiehlt sich der Gang zu einem Fachanwalt, zum Beispiel für Mietrecht und Wohneigentumsrecht.

Polizei

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Die Polizei kann „im ersten Zugriff“ ein Verwarnungsgeld verhängen, wenn die Ordnungswidrigkeit als gering eingestuft wird. Sollte die Lärmbelästigung allerdings durch den Betrieb einer Anlage entstanden sein, die einen gesundheitsschädigenden Lärm verursacht, eröffnet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren. Dieses kann ergeben, dass ein Straftatbestand erfüllt ist, so dass das Strafrecht ins Spiel kommt.

Mietrecht

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Das Mietrecht bleibt beim Thema Lärmbelästigung relativ vage. Ein Lärmpegel gilt als angemessen, wenn dieser die s. g. Zimmerlautstärke nicht überschreitet. Als Zimmerlautstärke gelten Geräusche, die in der Nachbarwohnung geringfügig hörbar sind. Über der Zimmerlautstärke gelten Geräusche, die deutlich hörbar sind.

Bei welcher Dezibel-Zahl die Grenze erreicht ist, wurde allerdings nicht festgelegt. In der Praxis wird häufig so verfahren, dass am Tag eine Grenze von 40 Dezibel nicht überschritten werden darf und bei Nacht eine Grenze von 30 Dezibel. Dieses sind allerdings keine festen Werte. Eine Ruhestörung kann auch unterhalb dieser Grenzen festgestellt werden, wenn zum Beispiel eine psychologische Wirkung der Geräusche festgestellt wird, die einem durchschnittlichen Menschen nicht zumutbar ist.

Hausordnung beachten: Zwar gibt es keine gesetzlich festgelegten Ruhezeiten, doch können diese in der Hausordnung festgehalten sein. Die Hausordnung ist für alle Mieter verbindlich, so dass der Vermieter bei einem Verstoß eingreifen kann.

Regionale Behörden

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Viele Bundesländer haben festgelegt, dass die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr der Regeneration und Entspannung dient. Deswegen gilt in diesem Zeitraum die Nachtruhe, in der zum Beispiel lautes Wäschewaschen, Staubsaugen und lautes Musizieren nicht erlaubt sind.

Beachten Sie zum einen, ob diese Regelung auch in Ihrem Bundesland gilt und zum anderen, ob die Hausordnung hier womöglich noch strengere Vorgaben setzt. An den Wochenenden und an Feiertagen können zudem weitere Regelungen gelten.

Sind Ausnahmen für Partys erlaubt?

Ausnahmen von der Nachtruhe oder anderen Verordnungen sind nicht möglich, auch nicht an Geburtstagen, zu Hochzeiten oder anderen Festivitäten. Die einzige Ausnahme stellt Silvester dar. Ein persönlich verfasster Aushang im Treppenhaus mag dazu beitragen, dass die Nachbarn mehr Nachsicht walten lassen. Doch im Fall der Fälle schützt auch dieses nicht vor einem Bußgeld, einer Abmahnung oder gar einer Kündigung.


Bußgelder für Ruhestörung

Bei einer Ruhestörung droht eine Abmahnung durch Haus­verwaltung oder Vermieter und bei einer „dauerhaften Störung des Hausfriedens“ schließlich auch eine Kündigung. Darüber hinaus können die folgenden Bußgelder fällig werden:

Icon Euro Beleg
Art der LärmbelästigungBußgeld
Verstoß gegen nächtliche Ruhezeiten oder Ruhezeiten an einem Sonn- oder FeiertagBis zu 5.000 €
Verstoß gegen vertraglich festgelegte Ruhezeiten in einem MietshausAbmahnung, ggf. Kündigung
Nutzung lautstarker Geräte (Laubbläser, Rasenmäher, Kreissäge, etc.) an Sonn- oder FeiertagenBis zu 50.000 €
Unnötiger Lärm bzw. unnützes Hin- und Herfahren mit Fahrzeug (Autoposing)80 – 100 €

Nächtliche Ruhestörung und offizielle Ruhezeiten: Wann muss der Nachbar ruhig sein?

Wann liegt eine nächtliche Ruhestörung vor?

Lärm am Tag nehmen Nachbarn häufiger mal hin, doch am Abend oder in der Nacht ist die Geduld schnell am Ende. Die nächtliche Ruhestörung gehört zu den häufigsten Gründen für einen Polizeieinsatz. Doch ab wann spricht man von nächtlicher Ruhestörung? Bei einer ausgelassenen Feier mit viel Musik ist der Fall schnell klar, doch wie sieht es aus, wenn der Nachbar spät am Abend noch die Waschmaschine laufen lässt oder mit der Bohrmaschine ein Loch bohrt?

Im Mietrecht ist, wie bereits erwähnt, festgehalten, dass eine nächtliche Ruhestörung vorliegt, wenn die Zimmerlautstärke überschritten ist. Für die Zimmerlautstärke gibt es zwar keine festen Dezibel-Werte, doch entscheiden Gerichte häufig, dass tagsüber ein Wert von 40 Dezibel und nachts ein Wert von 30 Dezibel nicht überschritten werden darf. Dieses sind keine festen Werte, so dass in einigen Fällen auch schon bei geringerer Lautstärke von nächtlicher Ruhestörung gesprochen werden kann.


Icon gelbe Lampe

Definition Zimmerlautstärke

Die Zimmerlautstärke wird eingehalten, wenn Geräusche in den Nachbarwohnungen nur geringfügig zu hören sind. Sind die Geräusche wiederum deutlich zu hören, gilt die Zimmerlautstärke als überschritten.


Ruhezeiten

Bundeseinheitliche Regelungen zur Ruhestörung gibt es nicht, in einigen Bundesländern gelten allerdings landeseigene Verordnungen. Wurden auf Länderebene keine Regelungen festgelegt, können wiederum Städte und Gemeinden individuelle Regelungen gegen Ruhestörung beschließen.

Icon Uhr und Zeit

In den meisten Fällen herrscht in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr Ruhezeit, in einigen Gemeinden auch zwischen 23 und 7 Uhr (häufiger in Süddeutschland). In diesen Zeiträumen ist lediglich Zimmerlautstärke gestattet. In Kurorten gelten oft zusätzlich noch Ruhezeiten zwischen 12 oder 13 und 15 Uhr.

Typische Ruhezeiten

Folgende Ruhezeiten können als grobe Orientierung genutzt werden:

An Sonn- und Feiertagen: ganztägige Ruhe
An allen Tagen: Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr sowie Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr.

Icon Kalender

Ruhestörung am Sonntag

Während die Ruhezeiten unter der Woche auf die späten Abend- sowie auf die Nachtstunden beschränkt sind, gelten die Ruhezeiten am Sonntag ganztägig. Für Mieter und Haus- bzw. Wohnungseigentümer bedeutet dies, dass nicht nur im Haus selbst, sondern auch im Außenbereich Geräusche unterbleiben müssen, die über die Zimmerlautstärke hinausgehen.

Gibt es ein Recht auf ungestörten Schlaf tagsüber?

Wer beispielsweise nachts arbeitet und tagsüber schlafen muss, muss sich unter Umständen damit abfinden, dabei durch Geräusche unterbrochen zu werden, da die Gesetze nicht darauf ausgelegt sind. Allerdings gibt es im Einzelfall durchaus Möglichkeiten, gegen Ruhestörungen vorzugehen. Das gilt besonders, wenn sie vermeidbar sind. In diesem Fall werden die Interessen der beiden Parteien gegeneinander abgewogen. Wer z.B. als Nachtwächter arbeitet und deshalb tagsüber schlafen muss, kann nicht verlangen, dass die Kinder des Nachbarn deswegen aufs Spielen verzichten. Denkbar ist jedoch, dass ein Nachbar, der gerne laut Musik hört, diese leiser stellt oder Kopfhörer tragen muss.

Wann sind lärmintensive Aktivitäten erlaubt und wann gelten Sie als Ruhestörung?

Welche Regeln gelten für verschiedene Arten von Lärm

Was als inakzeptable Ruhestörung gilt, hängt nicht nur von der Lautstärke und Zeit ab, sondern auch darum, um was für eine Aktivität es sich handelt – sogenannte sozialadäquate Tätigkeiten dürfen die Zimmerlautstärke auch mal außerhalb der Ruhezeiten überschreiten. Beispielsweise sind eine halbstündige Dusche oder Geschlechtsverkehr zu jeder Tageszeit erlaubt.

Kinderlärm und Babygeschrei

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Kinderlärm und Babygeschrei müssen von Nachbarn prinzipiell akzeptiert werden. Das gilt auch für kurzzeitigen Lärm von älteren Kindern während der Ruhezeiten. Allerdings haben Nachbarn einen Anspruch darauf, dass Eltern Ihre Kinder ermahnen, während der Ruhezeiten keinen Lärm zu machen.

Haustiere

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Vereinzelte Geräusche von Haustieren, z.B. Hundebellen, gelten nicht als Ruhestörung. Auch nicht, wenn Sie innerhalb von Ruhezeiten erfolgen. Anders sieht es aus, wenn z.B. ein Hund nahezu rund um die Uhr bellt.

Schritte

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In der Regel gelten Geräusche des Nachbarn aus der höheren Etage, die durch das Laufen in Straßenschuhen entstehen, noch nicht als Lärmbelästigung. Zudem hängt es immer vom Alter des Wohnhauses ab wie laut die Schritte in der eigenen Wohnung hörbar sein dürfen. Denn es gelten für Wohnhäuser immer die Vorschriften für Schallschutz, die zum Zeitpunkt ihrer Erbauung aktuell waren.

Musik

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Man darf jederzeit Musik in Zimmerlautstärke hören. Lauter als Zimmerlautstärke darf sie jedoch nur außerhalb der Ruhezeiten sein. Wer Musik macht, darf an Werktagen zwei bis drei Stunden und an Sonn- und Feiertagen, außerhalb der unter der Woche geltenden Ruhezeiten, ein bis zwei Stunden üben. Für sehr laute Instrumente wie z.B. Schlagzeuge gelten unter Umständen eigene Regeln.

Wäsche waschen

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Da moderne Waschmaschinen sehr leise sind, können sie auch an Sonntagen genutzt werden, ohne dass dies eine Ruhestörung bedeutet. Insgesamt ist Wäsche waschen eine sogenannte sozialadäquate Tätigkeit und wird entsprechend nur selten mit Bußgeldern bestraft. Wer eine alte Waschmaschine hat und in einem hellhörigen Haus wohnt, sollte trotzdem nur an Werktagen und außerhalb der Ruhezeiten waschen.

Staubsaugen

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In hellhörigen Häusern sollten Sie nur außerhalb der Ruhezeiten saugen. Wohnen Sie aber z.B. in einem Neubau und haben einen leisen Staubsauger, können Sie auch außerhalb der Ruhezeiten saugen.

Bohren

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Prinzipiell dürfen Sie nur außerhalb der Ruhezeiten und an Werktagen bohren. Werden Sie wegen einem Verstoß dagegen angezeigt, drohen hohe Bußgelder. Falls Sie doch mal schnell an einem Sonntag ein Loch bohren müssen, holen Sie sich am besten die Erlaubnis Ihrer Nachbarn, um das zu vermeiden.

Rasen mähen

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Mit einem motorisierten Rasenmäher dürfen Sie nur außerhalb der Ruhezeiten und an Werktagen mähen. Andernfalls drohen besonders hohe Bußgelder. Auch motorisierte Heckenscheren dürfen nur an Werktagen und außerhalb der Ruhezeiten zum Einsatz kommen.

Baustellenlärm

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Auf Baustellen darf prinzipiell nur zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends gearbeitet werden. Gelegentlich gibt es jedoch Ausnahmegenehmigungen für Bauarbeiten, die besonders schnell erfolgen müssen. Wie laut der Baulärm einer gewerblich betriebenen Baustelle sein darf, bevor der Betreiber Lärmschutz­maßnahmen ergreifen muss, hängt von ihrem Standort ab:

  • Kurort: max. 35 Dezibel nachts, 45 Dezibel tagsüber
  • Wohngebiet: 35-55 Dezibel
  • Industriegebiete: jederzeit 70 Dezibel

Geräte und Maschinen

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  • Kreissägen
  • Laubbläser
  • Rasenmäher

dürfen nur an Werktagen und außerhalb der Ruhezeiten genutzt werden.

Fazit

Bei Lärmbelästigung oder nächtlicher Ruhestörung empfiehlt es sich zunächst, das Gespräch mit den betreffenden Nachbarn zu suchen – vielleicht ist diesen ja gar nicht bewusst, wie gut sie in den angrenzenden Wohnungen zu hören sind. Einige Geräusche müssen auch einfach toleriert werden, da sie nicht als Ruhestörung gelten. Liegt jedoch eine Ruhestörung vor, kann man den Vermieter einschalten oder eine Anzeige stellen. Gerade dauerhafte oder besonders intensive Ruhestörung kann in hohen Geldstrafen oder einer Kündigung resultieren.

Sämtliche Angaben in diesem Artikel sind ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung.

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Die häufigsten Fragen zu Lärmbelästigung oder Ruhestörung durch Nachbarn

Ab welcher Uhrzeit ist etwas Ruhestörung?

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In der Regel gelten Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr, aber es kann zusätzliche Regeln geben, z.B. Mittagsruhe. Schauen Sie in die Hausordnung. Darüber hinaus herrscht an Sonn- und Feiertagen ganztägig Ruhezeit. In diesen Ruhezeiten darf man keinen Lärm durch laute Musik, Feiern, Werkzeuge, etc. verursachen.

Wann kann ich die Polizei wegen Ruhestörung rufen?

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Die Polizei kann bei akuter Ruhestörung eingeschaltet werden. Dem lauten Nachbarn droht in diesem Fall ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Was fällt alles unter Ruhestörung?

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Lärmbelästigung der Nachbarn und damit eine Ruhestörung liegt vor, wenn vermeidbarer Lärm verursacht wird, der diese stört.

Gesetzliche Regeln und Bußgelder

Was kann man tun, wenn der Nachbar zu laut ist?

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Zunächst sollten Sie mit Ihren Nachbarn reden. Fährt Ihr Nachbar damit fort, zu laut zu sein, fertigen Sie ein Lärmprotokoll an und schalten Sie den Vermieter ein. Unter Umständen steht Ihnen eine Mietminderung wegen des Lärms zu. Sie können auch einen Anwalt, das Ordnungsamt oder die Polizei einschalten.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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