Das erwartet Sie hier
Die Zurich schließt seit Ende 2021 keine neuen Riester-Verträge mehr ab. Bestehende Verträge laufen weiter. Wer eine fondsgebundene Riester-Rente der Zurich hat, sollte außerdem seinen Rentenfaktor prüfen.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Die Riester-Rente der Zurich ist in unserer Gesamtauswertung nicht vertreten, weil die Zurich seit Ende 2021 keine neuen Riester-Verträge mehr abschließt.
- Ihre VarioInvest FörderRente oder Ihr älterer Riester-Vertrag läuft auch ab dem 01.01.2027 mit der bisherigen Förderung weiter, eine automatische Kündigung oder Umstellung gibt es nicht.
- Die Zurich hat 2017 in fondsgebundenen Riester-Verträgen den Rentenfaktor gesenkt, das Oberlandesgericht Köln hat die Klausel dafür für unwirksam erklärt, rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
- Für Bestandskunden bleibt der laufende Vertrag meist die bessere Wahl als eine Kündigung, die Zulagen und Steuervorteile kostet; für Neukunden passt die Zurich nicht, weil sie keine Riester-Rente mehr verkauft.
- Ihr Riester-Vertrag liegt je nach Tarif bei der Zurich Deutscher Herold oder der Zurich Life Legacy, beide haben ihren Sitz in Köln.
Zurich im Steckbrief
Reform 2027: Was das für Ihren Zurich-Vertrag bedeutet
Ihre VarioInvest FörderRente oder Ihr älterer Riester-Vertrag der Zurich läuft auch ab dem 01.01.2027 mit der bisherigen Förderung weiter, bis die Auszahlung beginnt. Neue Riester-Verträge schließt die Zurich seit Ende 2021 nicht mehr ab. Ab Januar 2027 will sie als Partner der Deutschen Bank Produkte für die neue Förderung anbieten, darunter ein Altersvorsorgedepot. Schließen Sie einen solchen Vertrag ab, gilt das neue Recht automatisch auch für Ihren bisherigen Riester-Vertrag.
Die Zurich im Überblick
| Merkmal | Zurich |
|---|---|
| Risikoträger | Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, Deutzer Allee 1, 50679 Köln, Zurich Gruppe Deutschland; klassische Altverträge seit 2023 bei der Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland), gleiche Anschrift |
| Status Neugeschäft | Riester-Rente seit Ende 2021 nicht mehr für neue Verträge, bestehende Verträge laufen weiter |
| Früheres Riester-Modell | VarioInvest FörderRente (fondsgebundene Riester-Rentenversicherung, eingeführt 2017) |
| Solvenzquote | Zurich Deutscher Herold 241 % zum 31.12.2025 (Vorjahr 256 %), Zurich Life Legacy 244 % zum 31.12.2025, jeweils mit Volatilitätsanpassung |
| BaFin-Beschwerden 2025 | Zurich Deutscher Herold 1,99 und Zurich Life 2,06 je 100.000 Verträge in der Lebensversicherung (Durchschnitt 1,81) |
| Kontakt | Telefon 0221 7715-0, E‑Mail service@zurich.de |
Die Zurich gehört zu den großen Lebensversicherern, die ihr Riester-Neugeschäft bis Ende 2021 eingestellt haben (Quelle: procontra). Im Dezember 2024 nannte die Zurich die Riester-Rente „ein Auslauf-Modell“, die Nachfrage sei „faktisch nicht vorhanden“. Zuletzt verkaufte sie die VarioInvest FörderRente, die sie 2017 eingeführt hatte.
Welche Gesellschaft Ihren Vertrag führt, steht im Versicherungsschein. Klassische Renten- und Kapitalversicherungen mit einem Rechnungszins über 0,9 Prozent hat die Zurich Deutscher Herold 2023 an die neu gegründete Zurich Life Legacy abgegeben, darunter auch Riester-Verträge. Die Zurich Life Legacy schreibt kein Neugeschäft und soll laut eigenem Bericht in den Folgejahren verkauft werden. Ihre vertraglichen Rechte ändern sich dadurch nicht.
Laut ihren Berichten über Solvabilität und Finanzlage deckten die Eigenmittel der Zurich Deutscher Herold Ende 2025 die Solvenzkapitalanforderung zu 241 Prozent, im Vorjahr zu 256 Prozent. Die Zurich Life Legacy kam Ende 2025 auf 244 Prozent. Beide Werte sind mit Volatilitätsanpassung gerechnet, verlangt sind mindestens 100 Prozent.
Bei der BaFin gingen 2025 über die Zurich Deutscher Herold 39 Beschwerden bei 1.958.561 Verträgen ein, rechnerisch 1,99 Beschwerden je 100.000 Verträge. Für die Zurich Life waren es zwölf Beschwerden bei 583.344 Verträgen, also 2,06. Beide liegen über dem Branchendurchschnitt von 1,81 (Quelle: BaFin). Die Statistik erfasst die gesamte Lebensversicherung, nicht nur Riester-Verträge.
Im Riester-Rating von Franke und Bornberg mit Stand 09/2026 stehen 23 Tarife von elf Anbietern, ein Tarif der Zurich ist nicht darunter. Welche Anbieter dort am besten abschneiden, zeigt unser Test der Riester-Rente.
Was für bestehende Verträge gilt
Das Ende des Neugeschäfts betrifft nur neue Verträge. Wer eine Riester-Rente der Zurich hat, behält seinen Vertrag und die bisherige Förderung, solange er nichts anderes erklärt.
Ihr Vertrag läuft weiter
Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt ein Bestandsschutz. Die bisherigen Förderregeln gelten für sie bis zum Beginn der Auszahlungsphase weiter. Das regelt der neue § 52 Absatz 50a des Einkommensteuergesetzes aus dem Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 (Quelle: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156).
Für Ihren Vertrag heißt das: Sie bekommen weiter die Grundzulage von 175 Euro im Jahr, dazu 185 Euro Kinderzulage je Kind und 300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren sind. Die volle Zulage gibt es, wenn Sie mindestens vier Prozent Ihres Vorjahreseinkommens einzahlen, höchstens 2.100 Euro abzüglich der Zulagen und mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr (Quelle: § 86 EStG). Mehr dazu steht auf unserer Seite zur Riester-Förderung.
Garantie, Fondsauswahl und Kosten richten sich weiter nach Ihrem Vertrag. Zum Beginn der Rente garantiert die Zurich mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen. Bei fondsgebundenen Riester-Verträgen sichert sie diese Garantie nach eigenen Angaben über ein laufendes Umschichten zwischen Fonds ab, das die Fondsgesellschaft DWS steuert.
Gekürzter Rentenfaktor: Ansprüche prüfen
Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Monatsrente Sie je 10.000 Euro Vertragsguthaben bekommen. Die Zurich Deutscher Herold hat ihn 2017 in tausenden fondsgebundenen Riester- und Rentenversicherungen herabgesetzt. In dem Fall, den die Verbraucherzentrale beschreibt, sank er von 37,34 Euro auf 27,97 Euro, also um rund ein Viertel (Quelle: Verbraucherzentrale).
Das Oberlandesgericht Köln hat die Klausel dafür am 28.08.2026 für unwirksam erklärt (Aktenzeichen 20 UKl 2/24). Sie erlaube Kürzungen, verpflichte die Zurich aber nicht, den Rentenfaktor bei besseren Bedingungen wieder anzuheben. Der Bundesgerichtshof hatte eine ähnliche Klausel der Allianz schon am 10. Dezember 2025 gekippt (Quelle: Bundesgerichtshof).
Das Kölner Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Zurich will es vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt Betroffenen trotzdem, ihre Ansprüche vorsorglich bei der Zurich anzumelden (Quelle: Verbraucherzentrale NRW). Ob Ihr Vertrag betroffen ist, sehen Sie an einem Schreiben zur Senkung des Rentenfaktors oder am Rentenfaktor in Ihren Vertragsunterlagen.
Wechsel in die neue Förderung
Ab 2027 können Sie mit dem bestehenden Vertrag in die neue Förderung wechseln. Dafür erklären Sie gegenüber der Zurich, dass die neuen Regeln gelten sollen. Die Erklärung ist unwiderruflich, gilt einheitlich für alle Ihre Riester-Verträge und wirkt ab dem Beitragsjahr, in dem sie beim Anbieter vorliegt. So steht es in § 52 Absatz 50a EStG in der Fassung des Bundesgesetzblatts 2026 I Nr. 156.
Die neue Grundzulage beträgt 50 Prozent der Beiträge bis 360 Euro im Jahr und 25 Prozent der Beiträge darüber bis 1.800 Euro. Das ergibt höchstens 540 Euro Grundzulage. Dazu kommen bis zu 300 Euro je Kind und einmalig 200 Euro für Sparer unter 25 Jahren. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr (Quelle: § 84 und § 86 EStG neu, BGBl. 2026 I Nr. 156).
Achtung bei einem zweiten Vertrag: Schließen Sie nach dem 31. Dezember 2026 einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ab, gelten die neuen Regeln automatisch auch für Ihren Zurich-Vertrag. Der Bestandsschutz entfällt dann. Ob sich der Wechsel rechnet, hängt vor allem davon ab, wie viel Sie einzahlen und wie viele Kinder zulageberechtigt sind.
Übertragen oder beitragsfrei stellen
Sie haben bis zum Beginn der Auszahlungsphase das Recht, den Vertrag ruhen zu lassen. Außerdem können Sie ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres kündigen, um das Guthaben auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen zu lassen (Quelle: § 1 AltZertG). Die Förderung bleibt bei einer solchen Übertragung erhalten.
Ab 2027 ist auch ein Wechsel in ein Altersvorsorgedepot möglich, ohne dass die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss. Dabei können Kosten entstehen (Quelle: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg). Im neuen Vertrag fallen in der Regel wieder Abschluss- und Vertriebskosten an.
Stellen Sie den Vertrag beitragsfrei, bleiben Guthaben und bisher gezahlte Zulagen im Vertrag. Neue Zulagen gibt es für Jahre ohne Eigenbeitrag nicht. Anders bei einer Kündigung mit Auszahlung: Sie gilt als schädliche Verwendung, dann fordert der Staat Zulagen und Steuervorteile zurück (Quelle: § 93 EStG).
Wohin Sie sich heute wenden
Als Bestandskunde der Zurich
Fragen zu Guthaben, Beiträgen, Zulagen, Rentenfaktor und Übertragung beantwortet die Zurich selbst. Laut Mitgliederverzeichnis des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erreichen Sie die Zurich Deutscher Herold und die Zurich Life Legacy unter 0221 7715-0 und per E‑Mail an service@zurich.de (Quelle: GDV). Die Postanschrift beider Gesellschaften ist Deutzer Allee 1, 50679 Köln.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine kostenfreie Beratung zur Reform an, zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Quelle: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg). Das lohnt sich, bevor Sie die unwiderrufliche Wechselerklärung abgeben. Beim gekürzten Rentenfaktor hilft die Verbraucherzentrale mit Informationen zum Vorgehen.
Neuer Vertrag bei der Zurich
Eine neue Riester-Rente gibt es bei der Zurich nicht. Nach eigener Ankündigung will die Zurich ab Januar 2027 ein Altersvorsorgedepot und weitere Produkte der neuen geförderten Altersvorsorge anbieten. Ob sich ein solcher Vertrag für Sie lohnt, hängt davon ab, ob Sie damit Ihren bestehenden Riester-Vertrag in das neue Recht ziehen wollen.
Andere Anbieter der Riester-Rente
Wer noch eine klassische Riester-Rente möchte, muss bis zum 31. Dezember 2026 abschließen. Riester-Verträge nach altem Recht dürfen danach nicht mehr vertrieben werden (Quelle: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156).
Unsere Experten empfehlen unter anderem die Allianz, die Alte Leipziger, die Continentale und die WWK. Die Allianz und die Continentale erreichen in der Gesamtauswertung der fondsgebundenen Riester-Rente je 92 von 100 Punkten und bekommen von Franke und Bornberg die Bestnote FFF+.
Häufige Fragen zur Riester-Rente der Zurich
Was passiert mit meiner Riester-Rente der Zurich ab 2027?
Ihr Vertrag läuft unverändert weiter, mit der bisherigen Förderung. Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt laut Altersvorsorgereformgesetz ein Bestandsschutz bis zum Beginn der Auszahlungsphase. Eine automatische Kündigung oder Umwandlung gibt es nicht. Die neuen Regeln gelten nur, wenn Sie selbst den Wechsel erklären oder einen neuen geförderten Vertrag abschließen.
Kann ich bei der Zurich noch eine Riester-Rente abschließen?
Nein, die Zurich schließt seit Ende 2021 keine neuen Riester-Verträge mehr ab. Neue Riester-Verträge sind bei anderen Anbietern nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich.
Hat die Zurich meine Riester-Rente gekürzt?
Das ist möglich, wenn Sie eine fondsgebundene Riester-Rente der Zurich Deutscher Herold haben. Die Zurich hat 2017 in tausenden solcher Verträge den Rentenfaktor gesenkt, also die Monatsrente je 10.000 Euro Guthaben. Das Oberlandesgericht Köln hat die zugrunde liegende Klausel am 28.08.2026 für unwirksam erklärt, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale NRW rät, Ansprüche vorsorglich bei der Zurich anzumelden.
Warum steht auf meinen Unterlagen Zurich Life Legacy statt Zurich Deutscher Herold?
Weil Ihr Vertrag 2023 übertragen wurde. Die Zurich Deutscher Herold hat klassische Verträge mit einem Rechnungszins über 0,9 Prozent an die Zurich Life Legacy abgegeben, eine Gesellschaft der Zurich Gruppe Deutschland ohne Neugeschäft. Ihre Garantien und Rechte aus dem Vertrag bleiben dabei unverändert. Ansprechpartner ist weiterhin der Kundenservice der Zurich in Köln.
Wie wechsle ich mit meinem Zurich-Vertrag in die neue Förderung?
Sie geben ab 2027 eine Erklärung gegenüber der Zurich ab. Laut § 52 Absatz 50a EStG ist sie unwiderruflich, gilt für alle Ihre Riester-Verträge gemeinsam und wirkt ab dem Beitragsjahr, in dem sie beim Anbieter vorliegt. Der Vertrag selbst mit Garantie und Kosten bleibt bestehen, es ändert sich die Förderung.
Kann ich meinen Riester-Vertrag der Zurich zu einem anderen Anbieter übertragen?
Ja, mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres, so sieht es § 1 AltZertG vor. Das Guthaben geht dann auf einen anderen zertifizierten Vertrag über, die Förderung bleibt erhalten. Im neuen Vertrag fallen in der Regel erneut Abschlusskosten an. Ab 2027 ist auch ein Wechsel in ein Altersvorsorgedepot möglich.
Was kostet eine Kündigung meiner Riester-Rente bei der Zurich?
Eine Kündigung mit Auszahlung kostet die gesamte Förderung. Sie gilt als schädliche Verwendung, dann müssen Sie laut § 93 EStG die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Wer den Anbieter wechseln will, lässt das Guthaben besser übertragen. Wer nur eine Pause braucht, kann den Vertrag beitragsfrei stellen.
Wie erreiche ich die Zurich bei Fragen zu meinem Riester-Vertrag?
Die Zurich erreichen Sie laut Mitgliederverzeichnis des GDV unter 0221 7715-0 oder per E‑Mail an service@zurich.de. Die Postanschrift lautet Deutzer Allee 1, 50679 Köln, sie gilt für die Zurich Deutscher Herold und die Zurich Life Legacy. Geben Sie bei jeder Anfrage Ihre Versicherungsnummer an.
Lassen Sie Ihre Riester-Rente prüfen
Oliver Karp prüft kostenfrei, ob Sie Ihren Vertrag behalten, noch bis 31.12.2026 einen neuen Riester-Vertrag abschließen oder ab 2027 besser ins Altersvorsorgedepot gehen.
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