So werden Versicherungsschäden richtig gemeldet

Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
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Das erwartet Sie hier

Wie Sie Versicherungsschäden richtig melden, welche Angaben Sie machen müssen und welche Fristen und Besonderheiten Sie bei verschiedenen Versicherungen beachten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Versicherungsschäden richtig melden
  2. Schaden bei der Hausrat­­versicherung
  3. Schaden bei der Haftpflicht­­versicherung
  4. Schaden bei der Kfz Versicherung
  5. Meldung bei der Unfall­­versicherung
  6. Leistungsantrag bei der Berufs­unfähigkeits­­versicherung
  7. Todesfallmeldung bei der Lebens­­versicherung
  8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schadensmeldung an den Versicherer sollte so früh wie möglich erfolgen.
  • Wichtige Angaben sind unter anderem der Name des Schadensverursachers und des Geschädigten, Versicherungsnummer, Zeitpunkt und -ort des Schadens und eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs.
  • Die Fristen sowie die weiteren nötigen Angaben können je nach Versicherungssparte variieren.
  • Fotos sind vor allem bei Ver­sicherungs­schäden am Hausrat, Gebäude oder bei Kfz-Unfällen wichtig. Belege, Unterlagen und Bescheinigungen dagegen besonders bei der Haftpflicht- oder Be­rufs­un­fähig­keits­­versicherung.

Versicherungsschäden melden: So gehen Sie vor

Reagieren Sie so früh wie möglich

Unabhängig von der betroffenen Versicherung sollten Sie einen Schadensfall so früh wie nur möglich melden. Teilweise bleiben Ihnen nur wenige Tage Zeit, damit Sie vollen Anspruch auf Leistungen haben. Dennoch müssen erst alle unmittelbaren Gefahrenquellen beseitigt sein. Dann können Sie sich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Bei der Meldung ist es wichtig, dass alle Ihre Angaben korrekt sind.

Diese Fristen gelten

Führen Sie die Schadensmeldung unverzüglich durch. Rechtlich bedeutet „unverzüglich“ ohne schuldhaftes Zögern (Quelle: Versicherungs­vertrags­gesetz, § 30). In der Praxis akzeptieren Versicherer meist Meldefristen von drei bis sieben Tagen, solange Sie sich erkennbar schnell gekümmert haben. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer, falls im Vertrag keine eindeutige Frist vereinbart worden ist.

Icon Kalender

Ist im Vertrag von einer unver­züglichen Meldung die Rede, wird Ihre Mitteilung an den Versicherer am Werktag nach dem Schadensfall erwartet.

So können Sie Versicherungsschäden melden

Icon Laptop

Online

Am schnellsten machen Sie die Schadensmeldung online. Falls Ihr Versicherer eine App anbietet, wird diese auch die Funktion der Schadensmeldung haben. Online-Formulare des Versicherers fragen die wichtigsten Angaben zum Schadensfall ab.

Icon Smartphone

Telefonisch

Viele Versicherer haben eine telefonische Hotline eigens zur Schaden­bearbeitung. Unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer können Sie den Fall dem Sachbearbeiter schildern und das weitere Vorgehen besprechen.

Icon Briefumschlag

Per Brief

Schadensmeldungen über den Postweg dauern meist zu lang. Möchten Sie ihn dennoch nutzen, sollten Sie dies prinzipiell per Einschreiben mit Rücksendeschein tun, um den Eingang Ihres Schreibens bestätigt zu bekommen.

Wichtige Angaben: Das gehört in die Schadensmeldung

  • Name des Versicherungsnehmers und Schadenverursachers
  • Ihre vollständige Anschrift
  • Telefonnummer und E‑Mail-Adresse
  • Versicherungsnummer
  • Kurze, präzise Beschreibung der Schadensart und des Schadenhergangs
  • Zeitpunkt des Schadens
  • Auflistung der zu ersetzenden Gegenstände beziehungsweise der benötigten Leistung
  • Gegebenenfalls Rechnungen der zu ersetzenden Gegenstände
  • Nachweise, Fotos/Videos, Zeugenaussagen
  • Bei einem Unfall als Ursache: Schadensmeldung an die Unfall­versicherung

Schäden mit der Handykamera dokumentieren

Sie erhalten bei der Schadenmeldung eine Schadennummer. Geben Sie diese an, wann immer Sie mit Ihrer Versicherung über den Schaden kommunizieren. Die Nummer sorgt dafür, dass Nachfragen und Informationen korrekt zugeordnet werden können.

Kommunikation nach der Schadensmeldung

Haben Sie einen Schaden verursacht und diesen Ihrer Haftpflicht­versicherung gemeldet, erfolgt die weitere Kommunikation mit dem Geschädigten über Ihren Versicherer. Sollte der Geschädigte jedoch weiter direkt mit Ihnen kommunizieren, leiten Sie alle Schreiben, Mahnungen oder Klagen sofort an Ihre Versicherung weiter.


Wie lange dauert die Schadenregulierung?

Es kommt unter anderem auf die Versicherungssparte und auf die Höhe des Schadens an, wie lange es dauert, bis die Schadenregulierung abgeschlossen ist. Bei der Kfz-Versicherung sind zum Beispiel vier bis sechs Wochen ab Bezifferung des Schadens normal, die Bearbeitung eines Versicherungsfalls in der Berufs­unfähigkeits­versicherung hingegen kann Monate dauern. Wenn sich der Versicherer lange nicht meldet, können Sie nach dem Stand der Bearbeitung fragen, und bei einer langen Verzögerung auch Fristen setzen.

Icon Uhr und Zeit

Stellt sich heraus, dass der Versicherer die Regulierung des Schadens unnötig verzögert hat, steht Ihnen unter Umständen Schadenersatz zu.


Schadensbeispiele und Schadenmeldung

Wir haben verschiedene Ratgeber für Sie, in denen wir Ihnen je nach Versicherung erklären, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen. Zudem finden Sie auf diesen Seiten Fallbeispiele, was jeweils mit und ohne Absicherung passieren kann.

Wie melde ich der Hausrat­versicherung einen Schaden?

Schadensmeldung nicht immer sinnvoll

Es ist nicht immer sinnvoll, jeden Schaden zu melden. Gerade kleinere Schäden im Haushalt, die nur geringe Kosten verursachen, lohnen oft den Aufwand einer Schadensmeldung an die Hausrat­versicherung nicht. Dies liegt auch daran, dass kleine Schäden ebenfalls in die Schadenstatistik einfließen und sich somit negativ auf die Schadensbilanz auswirken können. Versicherer sind in einem solchen Fall dazu berechtigt, den Vertrag nach einem Schaden oder zum Ende der Vertragslaufzeit aufgrund von Unwirtschaftlichkeit zu kündigen.

Beachten Sie: Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Versicherers ist nicht immer nur die Schadensumme entscheidend, sondern auch die Schadenfrequenz. Daher ist es wichtig, die Höhe Ihrer Selbst­beteiligung zu kennen, um abzuschätzen, ob eine Meldung überhaupt notwendig ist.


Icon Sessel

Fotos und Kaufbelege

Fertigen Sie Fotos von den Schäden an, die Sie Ihrer Hausrat­versicherung melden wollen. Mit möglichst deutlichen Aufnahmen kann die Versicherung den Schaden einfacher nach­voll­ziehen. Falls Sie beschädigtes Inventar ersetzt haben möchten, müssen Sie die Kaufbelege Ihrer Schadensmeldung beilegen. Die beschädigten Gegenstände sollten Sie bis zur Regulierung des Schadens aufbewahren.

Wie melde ich der Haftpflicht­versicherung einen Schaden?

Icon Fußball

Bei der Haftpflicht­versicherung ist, ähnlich wie bei der Hausrat­versicherung, eine akribische Doku­mentation des Schadens notwendig. Fotos, Belege und Quittungen sollten Sie der Schadens­meldung beilegen. Auch wenn Sie selbst nicht Verursacher des Schadens sind, sollten Sie den Versicherer informieren. Halten Sie dabei in jedem Fall die vertraglichen Meldefristen ein. Andernfalls müssen Sie mit einer Absage rechnen.

Schadensfälle in der Haftpflicht­versicherung

Experten-Tipp:

„Wichtig ist, dass Sie bei Forderungen Dritter nicht sofort selbst zahlen. Lassen Sie stattdessen von Ihrem Versicherer den Fall überprüfen. Alleingänge im Schadensfall können leicht dazu führen, dass Sie durch Begleichung des Schadens eine Schuld Ihrerseits anerkennen.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Meldefrist für Geschädigte

Sind Sie Geschädigter und machen Ansprüche gegen die Haftpflicht­versicherung eines anderen geltend, sollten Sie den Schaden dort ebenfalls zeitnah, in der Praxis spätestens innerhalb von etwa 14 Tagen, melden. So beschleunigen Sie die Auszahlung, da der Versicherer frühzeitig mit der Prüfung beginnen kann.

Wie melde ich der Kfz-Versicherung einen Schaden?

Besonderheiten bei Autounfällen

Nach einem Autounfall geht es häufig um viel Geld. Aber nicht nur deshalb sollten Sie den Schadensfall so schnell wie möglich Ihrer Kfz-Versicherung melden. Auch die Erinnerung an den Unfallhergang verblasst mit der Zeit und wichtige Details könnten vergessen werden. Allerdings sind Sie so lange zum Warten auf Leistungen gezwungen, bis der Unfallbericht der Polizei bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

Icon grünes Auto

Ist der Schaden durch einen anderen Fahrer verursacht worden, sollten Sie die Schadens­meldung an dessen Kfz-Versicherung mit Ihrer eigenen koordinieren. Bringen Sie Ihr Auto nicht ohne Rücksprache mit dem Versicherer in die Werkstatt.

Schadensfälle in der Kfz-Versicherung

Wenn bei einem Autounfall Personen verletzt wurden oder es sich um einen Wildunfall handelt, müssen Sie auf jeden Fall die Polizei informieren.

eCall Notrufsysteme für Autos

Seit 2018 müssen Neuwagen mit einem automatischen Notrufsystem ausgestattet werden. Bei einem Aufprall oder schweren Autounfall wird dabei über den Emergency Call – kurz eCall – ein 112-Notruf abgesetzt. Ältere Autos verfügen meist über einen Unfallmeldestecker zum Beispiel im Zigarettenanzünder. Der Unfall wird dann über eine App an eine Notrufzentrale gemeldet. Dabei wird auch der genaue Ort des Autos übermittelt.

Was tun, wenn der Unfallgegner den Schaden nicht meldet?

Eigentlich muss der Unfallverursacher den Schaden fristgerecht seiner Kfz-Versicherung melden. Für den Fall, dass er das nicht tut, sollten Sie sich in jedem Fall das Kennzeichen seines Fahrzeugs notieren. Auf dieser Grundlage können Sie dann mithilfe der Polizei oder des Zentralrufs der Versicherer die gegnerische Haftpflicht­versicherung ausfindig machen. Die Versicherung ist verpflichtet, Ihren Schadenersatzanspruch zu prüfen und den Schadenfall zu bearbeiten.

Wie melde ich einen Unfall an die Unfall­versicherung?

Meldefrist abhängig von Schwere des Unfalls

In der Regel müssen Unfälle so schnell wie möglich gemeldet werden. Zudem sollte sich der Verletzte in Absprache mit dem Versicherer von einem Arzt untersuchen lassen. Mehr Zeit für die Schadensmeldung an die private Unfall­versicherung können Sie sich lassen, falls Sie eine Invalidität erleiden. Dann haben Sie in der Regel 12 bis 15 Monate Zeit. Schauen Sie jedoch immer vorab in die Vertragsbedingungen.

Unfall bei der Unfall­versicherung melden

Icon Gipsbein

Meldefrist bei gesetzlicher Unfall­versicherung deutlich kürzer

Maximal drei Tage bleiben Ihnen für die Meldung Ihres Unfalls bei der gesetzlichen Unfall­versicherungen. Arbeits- und Wege­unfälle sollten deshalb unmittelbar gemeldet werden. Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber so schnell wie möglich informiert ist und die Schadensmeldung erfolgen kann.

Wer die Meldung verpasst, hat zwar keinen Anspruch mehr auf vergangene Leistungen, auf zukünftige jedoch schon. Dies entschied ein Urteil des Sozialgerichts Augsburg im Jahr 2013 (Az. S 8 U 147/13).

Wie beantrage ich die Berufs­unfähigkeitsrente?

Leistungsantrag beim Versicherer stellen

Bei der Schadensmeldung in der Berufs­unfähigkeits­versicherung spricht man vom Leistungsantrag auf Be­rufs­un­fähig­keits­rente. Fügen Sie Ihrem Antrag auch direkt alle nötigen Unterlagen, wie ärztliche Bescheinigungen, Diagnosen, Prognosen und Atteste bei. Die Berufs­unfähigkeit muss von einem Arzt festgestellt werden.

So stellen Sie den Leistungsantrag richtig

Icon Rollstuhl

Ab wann leistet die Versicherung?

Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) leistet ab dem Moment, in dem Sie berufsunfähig geworden sind. Das gilt auch rückwirkend, falls Sie nicht unmittelbar nach Feststellung den Fall melden. Damit Sie allerdings nicht zu lange auf den Beginn der Leistungen warten müssen, sollten Sie so früh wie möglich Ihren Versicherer informieren.

Wie melde ich der Lebens­versicherung einen Todesfall?

Icon Grabstein

Viele Lebens­versicherungen verlangen, dass Todesfälle innerhalb von 24 bis 72 Stunden gemeldet werden muss, damit den Begünstigten die Ver­sicherungs­summe reibungslos ausgezahlt werden kann. Prüfen Sie aber unbedingt Ihre Vertragsbedingungen, welche Meldefrist konkret gilt.

Der Lebens­versicherung müssen Sie die Sterbeurkunde und das Zeugnis über die Todesursache übersenden, da es in den Versicherungs­bedingungen Ausschlusskriterien geben kann. Anhand der offiziellen Dokumente wird der Versicherer überprüfen, ob der gemeldete Todes­fall ihn zur Leistung verpflichtet.

So wird die Lebens­versicherung ausgezahlt


Die häufigsten Fragen zum Thema Versicherungsschäden richtig melden

Wie schnell muss ich einen Versicherungsschaden melden?

Sie sollten jeden Versicherungsschaden so früh wie möglich melden, da die Fristen je nach Vertrag oft nur drei bis sieben Tage betragen. Steht im Vertrag „unverzüglich“, erwartet der Versicherer die Meldung in der Regel am nächsten Werktag nach dem Schadensfall. Prüfen Sie deshalb immer Ihre Versicherungs­bedingungen oder fragen Sie bei Unsicherheit direkt beim Versicherer nach.

Auf welchen Wegen kann ich einen Schaden bei der Versicherung melden?

Sie können Schäden in der Regel online über ein Formular oder eine App, telefonisch über eine Schaden-Hotline oder schriftlich per Brief oder E‑Mail melden. Online- und App-Meldungen sind meist am schnellsten, während ein Brief per Einschreiben sinnvoll sein kann, wenn Sie einen sicheren Nachweis über den Eingang benötigen. Wichtig ist, dass Sie bei jedem Kontakt Ihre Versicherungsnummer angeben und sich eine Schadennummer notieren lassen.

Welche Angaben müssen in einer Schadensmeldung unbedingt enthalten sein?

Zur Schadensmeldung gehören insbesondere Name und Anschrift des Versicherungsnehmers, die Versicherungsnummer, eine kurze und präzise Beschreibung von Schadenart und ‑hergang sowie Datum und Zeitpunkt des Schadens. Ergänzend sollten Sie die zu ersetzenden Gegenstände oder die benötigte Leistung auflisten und – soweit vorhanden – Rechnungen, Kostenvoranschläge, Fotos, Videos oder Zeugenaussagen beifügen. Bei bestimmten Fällen, etwa Einbruch oder Verkehrsunfällen mit Verletzten, kann zusätzlich ein Polizeibericht erforderlich sein.

Sollte ich jeden kleinen Schaden der Hausrat­versicherung melden?

Kleinere Schäden im Haushalt lohnen den Aufwand der Meldung oft nicht, insbesondere wenn sie in etwa der vereinbarten Selbst­beteiligung entsprechen. Häufige Kleinschäden verschlechtern zudem Ihre Schadensbilanz, was zu einer Kündigung oder Vertragsänderung durch den Versicherer führen kann. Prüfen Sie deshalb vor einer Meldung, ob die Schadenhöhe deutlich über der Selbst­beteiligung liegt und ob sich die Regulierung langfristig wirtschaftlich auszahlt.

Wie dokumentiere ich einen Versicherungsschaden richtig?

Dokumentieren Sie den Schaden möglichst sofort mit Fotos oder Videos, zum Beispiel per Handykamera, und halten Sie den Zustand unverändert, bis der Versicherer zustimmt, etwas zu entsorgen oder zu reparieren. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände sowie Kaufbelege, Quittungen und Reparaturrechnungen auf und fügen Sie diese der Meldung bei. Notieren Sie außerdem Zeugen und besondere Umstände, etwa Sofort­maßnahmen zur Schadenminderung, um spätere Nachfragen sicher beantworten zu können.

Wie läuft die weitere Kommunikation mit der Versicherung nach der Schadensmeldung ab?

Nach der Meldung erhalten Sie in der Regel eine Schadennummer, unter der alle weiteren Unterlagen und Rückfragen geführt werden. In der Haftpflicht­versicherung übernimmt der Versicherer häufig die komplette Kommunikation mit dem Geschädigten; gehen dort weiterhin Schreiben direkt bei Ihnen ein, sollten Sie diese umgehend an den Versicherer weiterleiten. Bei Unklarheiten oder Verzögerungen können Sie den Sachstand abfragen und bei ungewöhnlich langer Bearbeitungszeit schriftlich Fristen setzen.

Wie lange dauert die Schadenregulierung bei verschiedenen Versicherungen?

Die Dauer der Regulierung hängt von Sparte und Schadenhöhe ab: In der Kfz-Versicherung sind etwa vier bis sechs Wochen ab konkreter Bezifferung des Schadens üblich. In der Berufs­unfähigkeits­versicherung kann die Leistungsprüfung dagegen mehrere Monate dauern, da umfangreiche medizinische Unterlagen und Prognosen ausgewertet werden müssen. Zieht sich die Bearbeitung ohne erkennbaren Grund in die Länge, kann im Einzelfall sogar ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verzögerter Regulierung entstehen.

Was ist bei der Meldung eines Haftpflichtschadens zu beachten?

Bei Haftpflichtschäden sollten Sie den Vorfall sorgfältig mit Fotos, Belegen und Quittungen dokumentieren und die vertraglichen Meldefristen strikt einhalten. Zahlen Sie Forderungen Geschädigter nicht vorschnell selbst, sondern leiten Sie diese an Ihren Versicherer weiter, damit dieser prüft, ob und in welcher Höhe überhaupt eine Haftung besteht. Selbst wenn Sie den Schaden nicht verursacht haben, ist es sinnvoll, den Versicherer zu informieren, damit dieser Ihre Rechtsposition einschätzen und gegebenenfalls unberechtigte Ansprüche abwehren kann.

Wie gehe ich nach einem Autounfall gegenüber der Kfz-Versicherung vor?

Melden Sie den Unfall möglichst umgehend Ihrer Kfz-Versicherung und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen wie Unfallbericht der Polizei, Fotos und Zeugenaussagen auf. Bringen Sie das Fahrzeug nicht ohne Rücksprache mit dem Versicherer in die Werkstatt, da dieser häufig bestimmte Gutachter oder Partnerwerkstätten einsetzt. Wurde der Schaden vom Unfallgegner verursacht, sollten Sie Kennzeichen und Daten notieren und bei Bedarf über Polizei oder Zentralruf der Versicherer die gegnerische Haftpflicht­versicherung ermitteln lassen.

Welche Fristen gelten bei Unfall­versicherung und gesetzlicher Unfall­versicherung?

Private Unfälle sollten Sie so schnell wie möglich melden; für die Meldung einer Invalidität in der privaten Unfall­versicherung bestehen häufig Fristen von 12 bis 15 Monaten, die in den Bedingungen konkretisiert sind. In der gesetzlichen Unfall­versicherung (Arbeits- und Wegeunfälle) muss die Meldung in der Regel spätestens innerhalb von drei Tagen erfolgen, weshalb der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden sollte. Wird die Frist versäumt, können rückwirkende Leistungen entfallen, während Ansprüche für die Zukunft unter Umständen bestehen bleiben.

Wie melde ich einen Todesfall der Lebens­versicherung korrekt?

Todesfälle sollten der Lebens­versicherung meist innerhalb von 24 bis 72 Stunden angezeigt werden, damit die Auszahlung der Versicherungssumme ohne Verzögerung geprüft werden kann. Dafür benötigen die Begünstigten insbesondere die Sterbeurkunde und ein ärztliches Zeugnis über die Todesursache, da bestimmte Ausschlussgründe vertraglich geregelt sein können. Reichen Sie alle geforderten Unterlagen vollständig ein und halten Sie Rückfragen des Versicherers schriftlich fest, um den Ablauf nachvollziehen zu können.

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Lena Mierbach
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