Cyber-Betriebs­­unterbrechungs­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Cyber-Angriffe auf das IT-System legen Unternehmensbereiche lahm und können zu Betriebs­unterbrechung führen.
  • Cyber-Betriebs­unterbrechungen können Sie über einen Zusatzbaustein in der Cyber-Versicherung abdecken.
  • Die Cyber-BU-Versicherung übernimmt Eigen- sowie Drittschäden, Serviceleistungen und evtl. Rückwirkungsschäden.
  • Bei uns können Sie sich ab 25 € im Monat gegen die Folgen einer Betriebs­unterbrechung durch Cyber-Attacken schützen.

Das erwartet Sie hier

Welche Leistungen die Cyber-Betriebs­­unterbrechungs­versicherung abdeckt, worin sie sich von der normalen Betriebs­­unterbrechungs­versicherung unterscheidet und wovon die Höhe des Beitrages abhängt.

Inhalt dieser Seite
  1. Ursachen einer Cyber Betriebs­­unterbrechung
  2. Leistungsumfang der Cyber Versicherung
  3. Höhe der Cyber Prämie
  4. Fazit
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Wie kommt es zur Betriebs­unterbrechung durch Cyber-Attacken?

Eine Betriebs­unterbrechung liegt vor, wenn durch ein unvorhersehbares Ereignis Geschäftsprozesse zum Stillstand kommen. Die Ursachen einer Betriebs­unterbrechung können extreme Wetterverhältnisse sein wie Sturm, Blitz und Hagel aber auch Gefahren wie Vandalismus, Feuer oder Leitungswasserschäden.

Immer häufiger ist auch ein Cyber-Angriff der Grund für eine Betriebs­unterbrechung. Kommt es zu einer solchen Attacke auf ein Unternehmen, ist das interne IT-System meist so stark geschädigt, dass benötigte Daten und Anwendungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Folge sind Produktionsausfälle, da Produktionsmaschinen meist nur software-verknüpft funktionieren. Aber auch die Erbringung von Dienstleistungen wie die Annahme von Bestellungen wird aufgrund zerstörter IT-Komponenten unmöglich. Ob der Geschäftsbetrieb vollständig unterbrochen oder nur beeinträchtigt ist, hängt von der Art der Cyber-Attacke ab.


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Die häufigsten Ursachen für Cyber-Betriebs­unterbrechungen

Dies sind die häufigsten Hacker-Methoden, um Betriebs­unterbrechungen herbeizuführen:

Malware-Attacke:

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Bei einer Malware-Attacke nutzt der Cyberkriminelle eine schädliche Software um IT-Systeme von Unternehmen gezielt zu beschädigen. Neben dem Computerwurm zählen Computerviren und der Trojaner zu den bekanntesten Malware-Arten.

DDoS-Attacke:

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Bei einem “Distributed-Denial-of-Service (DDoS) wird der Unternehmensserver mit einer Vielzahl von Anfragen bombardiert, mit dem Ziel, das Netzwerk zu überlasten oder zu verlangsamen. Im besten Fall kann das Unternehmen zumindest noch eingeschränkt netzwerkabhängige Vorgänge ausführen. Meist werden bei einem DDoS-Angriff jedoch alle Leistungen und Ressourcen eines Unternehmens lahmgelegt.

Ransomware-Attacke:

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Mittels Ransomware dringt der Hacker in das Unternehmensnetzwerk ein, um Daten zu verschlüsseln und Zugänge zu Computersystemen zu sperren. Würden Hacker Verschlüsselungs-Trojaner auf Produktionsmaschinen schleusen, könnten sie so ganze Produktionsumgebungen lahmlegen.

Risiko der Betriebs­unterbrechung als Zusatzbaustein

Mit einer Cyber-Versicherung können sich Unternehmen gegen Betriebs­unterbrechungen durch Cyberereignisse absichern. Eine Cyber-Versicherung, die bei Betriebs­­unterbrechungsschäden greift, können Sie jedoch nicht separat abschließen. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, Betriebs­unterbrechungen über einen Zusatzbaustein in der Cyber-Versicherung abzusichern. Voraussetzung hierfür ist aber, dass Sie konkret Cyber-Attacken abdecken wollen und nicht etwa menschliches Versagen, Unfälle oder Naturkatastrophen. Denn letztere Ereignisse fallen in den Leistungsbereich der klassischen Betriebs­­unterbrechungs­versicherung (BU-Versicherung). Doch die Cyber-Betriebs­­unterbrechungs­versicherung unterscheidet sich noch in anderen Punkten von der klassischen Betriebs­­unterbrechungs­versicherung.

Icon Ziegelsteine

Unterschiede zwischen Cyber-BU-Versicherung und klassischer BU-Versicherung

Existenzdauer

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Die Cyber-Betriebs­­unterbrechungs­versicherung ist eine relativ neue Versicherungsart. Erst seit dem Jahr 2015 können Unternehmer Betriebsschäden als Folge eine Cyber-Attacke versichern lassen. Die klassische Betriebs­­unterbrechungs­versicherung existiert dagegen bereits seit dem 17. Jahrhundert, wenn auch nicht unter der heutigen Bezeichnung.

Leistungsdauer

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Liegt der Geschäftsbetrieb durch einen Cybervorfall lahm, kommt der Cyber-Versicherer in der Regel sechs Monate lang für Ausfallzeit und Wiederherstellungskosten auf. Bevor der Versicherungsschutz jedoch einsetzt, muss der Versicherte eine vertraglich geregelte Wartezeit einhalten. Hierbei handelt es sich um den zeitlichen Selbstbehalt, welcher bei einer Cyber-Betriebs­unterbrechung bei ca. 12 Stunden liegt. Im Falle der herkömmlichen Betriebs­unterbrechung übernimmt der Versicherer die Kosten des Unternehmens für die Dauer von ca. 12 Monaten. Mit einem zeitlichen Selbstbehalt zwischen fünf und zehn Tagen, ist der Zeitpunkt der Entschädigung bei der herkömmlichen Betriebs­­unterbrechungs­versicherung jedoch deutlich später.

Räumliche Ausdehnung

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Da viele Unternehmen weltweit verteilte Standorte haben, jedoch alle Filialen oft dasselbe System benutzen, sind im Falle einer Cyber-Attacke gleichzeitig mehrere Zweigstellen von einer Betriebs­unterbrechung betroffen. Eine Cyber-Betriebs­unterbrechung kann somit auch auf internationaler Ebene geschehen, wodurch sich natürlich auch das Ausmaß des Schadens erhöht. Sach-Betriebs­­unterbrechungsschäden sind dagegen immer regional, da diese höchstens am versicherten Ort entstehen.

Wofür kommt die Cyber-Betriebs­­unterbrechungs­versicherung auf?

Eine Cyber-Versicherung mit der Deckungskomponente “Betriebs­unterbrechung” deckt folgende Bereiche ab:

  • Eigenschäden
  • Drittschäden
  • Serviceleistungen
  • evtl. Rückwirkungsschäden

Eigenschäden

Eine Betriebs­unterbrechung als Folge einer Cyber-Attacke kann erhebliche finanzielle Schäden verursachen. Denn auch wenn der Betrieb stillsteht, müssen monatliche Fixkosten wie Miete, Zinsen und Gehälter gezahlt werden. Hinzu kommt, dass dringend benötigte Betriebseinnahmen ausbleiben, da durch Stillstände von Produktionsmaschinen weder Güter gefertigt noch verkauft werden können. Durch eine Cyber-Versicherung mit dem Baustein “Betriebs­unterbrechung” schaffen Sie hier Abhilfe, denn diese deckt Eigenschäden ab, bis der Geschäftsbetrieb wieder uneingeschränkt läuft. Im Schadensfall wird das versicherte Unternehmen so für den entgangenen Gewinn entschädigt und erhält zusätzlich Geldleistungen, um laufende Kosten begleichen zu können. Wie hoch die finanzielle Entschädigung ausfällt, ist abhängig vom vertraglich vereinbarten Tagessatz. Sie sind sich unsicher über die Höhe der Entschädigung, die der Versicherer Ihnen bei Ertragsausfallschäden leisten würde? Ein Blick in den Versicherungsschein schafft Klarheit, denn hier ist genau angegeben, welcher Tagessatz bei Vertragsabschluss festgelegt wurde.

Drittschäden

Ist ein Unternehmen aufgrund von Betriebs­unterbrechung nicht in der Lage, bestellte Waren fristgemäß zu liefern, kann der Kunde für den Lieferungsverzug Schadensersatz vom Unternehmen verlangen. In diesem Fall springt die Cyber-Versicherung ein und ersetzt Unternehmenskunden den entstandenen Verzögerungsschaden. Auch kümmert sich die Cyber-Versicherung im Rahmen der Betriebs­unterbrechung um die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen in Form eines Kostenerstattungsanspruchs für die vorgerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt.

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Servicekosten

Die Cyber-Versicherung mit Zusatz “Betriebs­unterbrechung” ist nicht nur eine Schaden­versicherung, sondern unterstützt den Versicherten auch mit technischem Service, um die Folgen eines Hackerangriffs zu beseitigen. Hierfür stellt die Cyber-Versicherung dem Versicherten geschulte Fachleute zur Seite, die mittels IT-Forensik den Cyber-Angriff analysieren und sich um die Systemrekonstruktion kümmern. Natürlich deckt die Cyber-Versicherung bei Betriebs­unterbrechung alle Kosten für die IT-Wiederherstellung vollständig ab und sorgt mit einer 24-Stunden-Hotline zusätzlich dafür, dass Versicherte Unterstützung bei Sofort­maßnahmen erhalten.

Rückwirkungsschäden

Erleidet ein Zulieferer einen Cyberschaden, der ihn davon abhält Leistungen und Produkte pünktlich zu liefern, kann das versicherte Unternehmen eine Entschädigung für Betriebs­­unterbrechungsschäden beim Cyber-Versicherer verlangen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Rückwirkungsschäden im Rahmen der Cyber-Versicherung inkludiert sind, was nicht immer der Fall ist. Ihre Versicherungspolice beinhaltet keine Rückwirkungsschäden, jedoch halten Sie eine solche Deckung für wichtig? Dann sollten Sie mit Ihrem Versicherer über eine Erweiterung Ihrer Cyber-Versicherung sprechen. Beachten Sie bitte vorab, dass es in den meisten Fällen genügt, Rückwirkungsschäden lediglich für direkte Vertragspartner zu inkludieren.


Wer braucht eine Cyber-Betriebs­­unterbrechungs­versicherung?

Wie die Bezeichnung der Versicherung bereits andeutet, ist eine Cyber-Betriebs­­unterbrechungs­versicherung besonders für Betriebe also Industrie- und Firmenkunden interessant. Vor allem verarbeitende Betriebe haben viele Schwachstellen – sowohl in der Produktion als auch in der Verwaltung – die Cyberkriminelle ausnutzen. Aber auch für Online-Shop-Betreiber lohnt sich der Abschluss einer Cyber-Betriebs­­unterbrechungs­versicherung, zumal Online-Händler ständig Angriffen von Hackern ausgesetzt sind.

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Wovon ist die Höhe der Cyber-Prämie hinsichtlich Betriebs­unterbrechung abhängig?

Die Beitragshöhe der Cyber-Versicherung richtet sich nach mehreren Faktoren, sodass der generelle Preis nicht klar festgelegt werden kann. Es gibt jedoch Cyber-Versicherungen, die Unternehmen bereits ab 25 Euro im Monat gegen Cyber-Attacken absichern.

In der Regel ist die Höhe des Beitrages für eine Cyber-Betriebs­­unterbrechungs­versicherung abhängig von:

Versicherungssumme

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Unternehmen können als Versicherungssumme höchstens ihren Jahresnettoumsatz versichern, maximal jedoch 1.500.000 Euro. Sollte Ihnen die Versicherungssumme zu gering erscheinen, müssten Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden erhöhen.

Mithilfe unseres Online-Rechners können Sie schnell und einfach Ihre Versicherungssumme ermitteln. Alles, was Sie dafür brauchen ist Ihr aktueller Jahresumsatz.

Selbst­beteiligung

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Auch die Höhe der Selbst­beteiligung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Prämie. Denn je höher Sie die Selbst­beteiligung wählen, desto günstiger wirkt sich diese auf den Versicherungsbeitrag aus. Bei einer Cyber-Betriebs­­unterbrechungs­versicherung wird meist ein fixe Selbst­beteiligung in Höhe von 1.000 Euro festgelegt. Lässt sich der Cyber-Schaden innerhalb von 48 Stunden beheben, ist es sogar möglich, dass die finanzielle Selbst­beteiligung ganz entfällt.

Wie bereits dargestellt, gibt es bei der Cyber-Betriebs­­unterbrechungs­versicherung ebenfalls eine zeitliche Selbst­beteiligung von ca. acht Stunden. In der Regel ist es möglich, die Wartezeit bis zum Einsetzen des Versicherungsschutzes zu verkürzen. Beachten Sie jedoch, dass die Versicherungsprämie steigt, wenn Sie eine Absicherung bereits ab der ersten Sekunde des Schadenfalls erwünschen.

Erweiterungen

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Prüfen Sie vor Vertragsabschluss genau, was versichert werden soll. In den meisten Fällen sollte die Grundabdeckung der Cyber-Betriebs­­unterbrechungs­versicherung jedoch vollkommen ausreichend sein. Falls nicht, haben Sie jederzeit die Möglichkeit den Basisschutz mit optionalen Leistungen zu erweitern. Eine solche Erweiterung wäre beispielsweise “Rückwirkungsschäden”, welche Sie vor Schäden durch Zulieferer und Anbieter bewahrt. Bedenken Sie jedoch, dass eine solche Abdeckung mit einem höheren Schadensrisiko einhergeht, was Ihnen letztlich höhere Versicherungsbeiträge verursacht.

Was kostet eine Cyber-Versicherung für Ihre Firma?

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Fazit

Mit der Cyber-Betriebs­­unterbrechungs­versicherung können Unternehmen das Risiko eines Betriebsstillstands als Folge einer Cyber-Attacke minimieren. Damit die Cyber-Versicherung bei Betriebs­unterbrechung greift, sollten Sie ihre Police um den Zusatzbaustein “Betriebs­unterbrechung” erweitern. Nur so kann Ihre Cyber-Versicherung für wirtschaftliche Schäden aufkommen, die durch Betriebs­unterbrechung entstehen. Die Höhe des Versicherungsbeitrages ist wie bei anderen Versicherungen auch, von verschiedenen Faktoren abhängig. Bedenken Sie, dass die klassische Betriebs­­unterbrechungs­versicherung keine Cyberschäden abdeckt und beide Versicherungsarten sich auch hinsichtlich Selbst­beteiligung und räumlicher Ausdehnung unterscheiden.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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