Der Arbeitgeberzuschuss in der privaten Kranken­versicherung (2025)

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Das erwartet Sie hier

Wer den Arbeitgeberzuschuss für die private Kranken­versicherung bekommt, wie hoch er 2025 ist und was Sie machen müssen, um ihn zu erhalten.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist der Arbeitgeberzuschuss?
  2. Wie hoch ist der Zuschuss 2025?
  3. So erhalten Sie ihn
  4. Zuschuss für Kinder und Ehepartner
  5. Regelungen bei Teilzeit und Mehrfachbeschäftigung
  6. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber zahlen Angestellten unter bestimmten Umständen einen Zuschuss zur privaten Kranken­versicherung. Dies gilt nicht für Zusatz­versicherungen.
  • Der Zuschuss beträgt in der Regel die Hälfte des Beitrags, ist aber auf einen staatlich festgelegten Höchstbetrag gedeckelt.
  • Auch Kinder und Ehepartner können einen Zuschuss erhalten, vorausgesetzt, der Höchstbetrag wurde noch nicht ausgeschöpft.
  • Teilzeitangestellte oder Geringverdiener können meist kaum vom Arbeitgeberzuschuss profitieren.
  • Der Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei.

Was ist der Arbeitgeberzuschuss und wer erhält ihn?

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Sind Angestellte gesetzlich versichert, teilen sie sich den Beitrag zu ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung (14,6 Prozent ihres Bruttoeinkommens plus durchschnittlich 2,5 Prozent Zusatzbeitrag) und Pflege­versicherung zu gleichen Teilen mit ihrem Arbeitgeber.

Auch bei privat versicherten Angestellten greift das paritätische Prinzip: Der Arbeitgeber beteiligt sich anteilig an den Kosten der privaten Kranken- und Pflege­versicherung. Diesen Zuschuss gibt es für private Krankenvoll­versicherungen, aber nicht für Krankenzusatz­versicherungen (Quelle: Sozialgesetzbuch V, § 257).


Wer hat keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss?

Der Arbeitgeberzuschuss ist für sozial­versicherungspflichtige Arbeitnehmer und unter Umständen auch für deren Familienmitglieder vorgesehen. Für andere Berufsgruppen in der PKV gibt es eigene Regelungen:

  • Geschäftsführer
    Ein Anrecht auf den Arbeitgeberzuschuss haben sozial­versicherungspflichtige Angestellte. Auch Geschäftsführer oder Gesellschafter haben dies, wenn sie sozial­versicherungspflichtig sind – nicht aber bei einer Sozial­versicherungsbefreiung.
  • Beamte
    Beamte und Beamtenanwärter erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss, sondern Beihilfe. Auch ihre Familien haben Anspruch darauf. Der Umfang der Beihilfe hängt vom Status der Beamten und vom Bundesland ab.
  • Selbstständige
    Selbständige haben keinen Arbeitgeber und erhalten entsprechend keinen Zuschuss – zumindest gilt das für die meisten Branchen. Für Künstler und Publizisten nimmt die Künstlersozialkasse die Rolle des Arbeitgebers ein und zahlt die entsprechenden Zuschüsse. Dafür müssen diese Berufsgruppen aber auch anderen Anforderungen entsprechen, um sich privat versichern zu können.
  • Rentner
    Geht ein Angestellter in Rente, zahlt der Arbeitgeber keine Zuschüsse mehr zur privaten Kranken­versicherung. Dafür werden die Beiträge nun von der gesetzlichen Renten­versicherung bezuschusst.

Zuschuss an Arbeit gebunden

Der Arbeitgeberzuschuss wird nur gezahlt, solange Angestellte arbeiten. Bei einer Arbeitsunfähigkeit wird er im Rahmen der Gehaltsfortzahlung für maximal sechs Wochen weitergezahlt, danach nicht mehr. Bei Kurzarbeit hingegen wird ein Arbeitgeberzuschuss grundsätzlich weiter gezahlt, bemessen am reduzierten Entgelt.


Icon Vertrag

Nachweis nötig

Angestellte müssen dem Arbeitgeber die Höhe ihres Beitrags zur privaten Kranken­versicherung nachweisen. Das entsprechende Dokument kann beim Versicherer angefordert werden.


Anforderungen an den Vertrag

Damit der Angestellte einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss hat, muss die Versicherung unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen (Quelle: Sozialgesetzbuch V, § 257 Abs. 2a):

  • Der Versicherer muss einen Basistarif anbieten.
  • Er muss eine lebenslange Absicherung bieten und vertraglich auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten.
  • Der Versicherer muss sich ver­pflichten, den überwiegenden Teil der Überschüsse, die er erwirtschaftet, zugunsten der Versicherten zu verwenden.
  • Er muss Altersrückstellungen bilden.
Icon Checkliste

Allerdings erfüllen Versicherungstarife diese Bedingungen in der Regel, sodass dies in der Praxis kein Hindernis darstellt.

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Berater

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss 2025?

Arbeitgeber zahlen in der Regel die Hälfte der Beiträge zur privaten Kranken­versicherung inklusive der Zusatzbeiträge. Selbst­beteiligungen und Beitragsrückerstattungen haben keinen Einfluss auf den Arbeitgeberzuschuss.

Bei Familien oder Beschäftigten in Teilzeit gelten jedoch Besonderheiten. Erfahren Sie mehr im Kapitel „Arbeitgeberzuschuss für Kinder und Ehepartner“ und „Regelungen für Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte“.

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So hoch ist der Arbeitgeberzuschuss maximal

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt zwar in der Regel die Hälfte des Beitrags zur privaten Kranken- und Pflege­versicherung, er ist aber gedeckelt. Im Jahr 2025 beträgt der gesetzlich festgelegte maximale Arbeitgeberzuschuss pro Monat:

Maximaler Arbeitgeberzuschuss 2025
Private Kranken­versicherung471,32 Euro
Private Pflege­versicherung*99,23 Euro
Insgesamt570,55 Euro

* Für Sachsen gilt eine Ausnahme. 2025 beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss 71,66 Euro.

Wie wird der maximale Arbeitgeberzuschuss berechnet?

Wie hoch der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken­versicherung maximal sein darf, wird anhand der folgenden Werte berechnet, die die Bundesregierung festlegt:

Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken­versicherung (monatlich)5.512,50 €
Allgemeiner Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken­versicherung14,6 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen2,5 %

Zur Berechnung des maximalen Arbeitgeberzuschusses werden der allgemeine Beitragssatz und der durchschnittliche Zusatzbeitrag addiert. Da der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur privaten Kranken­versicherung übernimmt, wird dieser Wert halbiert (8,55 Prozent). 8,55 Prozent von 5.512,50 Euro ergeben wiederum 471,32 Euro.

Für die Berechnung des maximalen Zuschusses zur Pflege­versicherung wird gleichermaßen verfahren:

Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Pflege­versicherung (monatlich)5.512,50 €
Beitragssatz zur Pflege­versicherung3,6 %
Beitragssatz zur Pflege­versicherung (für kinderlose Personen)4,2 %

Die Hälfte des Beitragssatzes zur Pflege­versicherung für Menschen mit Kindern beträgt 1,8 Prozent. 1,8 Prozent von 5.512,50 Euro sind 99,23 Euro. Der maximale Zuschuss für Kinderlose liegt auch bei 99,23 Euro, da Angestellte den Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent alleine tragen müssen.


Icon Taschenrechner

Rechenbeispiele

  • Ein Angestellter zahlt für seine private Kranken­versicherung insgesamt 400 Euro. Da dies unter der Höchstgrenze von 471,32 Euro liegt, erhält er die Hälfte, also 200 Euro von seinem Arbeitgeber zurück.
  • Eine Angestellte zahlt monatlich für ihre private Kranken­versicherung 1.000 Euro. Sie bekommt nicht 500 Euro (die Hälfte) vom Arbeitgeber als Zuschuss, sondern den geringeren maximalen Arbeitgeberzuschuss von 471,32 Euro.

Ist der Zuschuss lohnsteuerpflichtig?

Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken­versicherung ist steuerfrei. Er wird auch nicht von Selbst­beteiligungen oder Rückzahlungen der Kranken­versicherung beeinflusst. Zahlt der Arbeitgeber freiwillig mehr und übernimmt zum Beispiel auch Selbst­beteiligungen, sind diese Zuzahlungen als geldwerter Vorteil in der Steuererklärung anzugeben.

So erhalten Sie den Arbeitgeberzuschuss

Icon Vertrag mit Unterschrift

1. Private Kranken­versicherung abschließen

Icon Vertrag

2. Arbeitgeber-
bescheinigung über Beitragsaufstellung vom Kranken­versicherer einholen und beim Arbeitgeber einreichen

Icon Hand mit Pfeil

3. Arbeitgeberzuschuss über Lohnabrechnung ab dem Monat der Vorlage erhalten

Icon Familie

4. Achtung bei Änderung der Familiensituation: Dies muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden

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Arbeitgeberzuschuss für Kinder und Ehepartner

Bleibt der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken­versicherung für einen Angestellten unter dem Höchstbetrag von monatlich 471,32 Euro, dann steht die Differenz unter Umständen dessen Familienmitgliedern als Zuschuss zur Kranken­versicherung zu. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss von maximal der Hälfte des Beitrags.

Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken­versicherung liegt unter dem Höchstbetrag.
  • Die Angehörigen müssten familienversichert sein, wenn der Angestellte gesetzlich krankenversichert wäre.
  • Alle Zuschüsse zusammen dürfen die Höchstgrenze nicht überschreiten.

Sofern der Angestellte bereits eigenständig den Höchstbetrag erreicht oder überschreitet, erfolgt keine Bezuschussung für die Familie.


Icon Beleg

Beispiel: So profitieren Familien­mitglieder

Bei einer privaten Kranken­versicherung, die monatlich 400 Euro kostet, zahlt der Arbeitgeber zum Beispiel insgesamt 271,32 Euro als Zuschuss für die privat versicherten Kinder oder den Ehepartner.

Beitrag zur PKV (Monat)400 €
Arbeitgeberzuschuss200 €
Zuschuss für die privat versicherten Kinder oder Ehepartner271,32 €
Höchstbetrag 471,32 Euro

Denn der Arbeitgeber bezuschusst den Beitrag zur privaten Kranken­versicherung mit 200 Euro. Zum Höchstbetrag von 471,32 Euro verbleiben also 271,32 Euro.


Was passiert während der Elternzeit?

Der Arbeitgeber muss einem Angestellten den Zuschuss zur privaten Kranken­versicherung nur zahlen, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht. Da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis ruht, muss er auch keine Zuschüsse zahlen. Das bedeutet, dass in der Zeit Eltern die gesamten Versicherungsbeiträge alleine zahlen müssen.

Icon Baby

Verheirateten Paaren steht jedoch unter Umständen ein gewisser Ausgleich offen: Sind beide Partner privat versichert und arbeitet ein Partner weiterhin Vollzeit, kann dieser für die Dauer der Elternzeit eine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses beantragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der maximale Zuschuss noch nicht ausgeschöpft wurde.

Die private Kranken­versicherung in der Elternzeit

Regelungen für Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte

Wer in Teilzeit arbeitet, ist in aller Regel nicht privat versichert. Dennoch kann es unter Umständen vorkommen, dass Teilzeitbeschäftigte in der privaten Kranken­versicherung versichert sind. Gründe sind beispielsweise, dass sie die Anforderungen erfüllen, um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, wegen ihres Alters nicht in die gesetzliche Kranken­versicherung zurückwechseln können oder weil die Teilzeitarbeit nur temporär angedacht ist.

Geringere Zuschüsse für Teilzeitbeschäftigte

Liegt ein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro im Monat, dann zahlt der Arbeitgeber nicht die Hälfte des Versicherungsbeitrags. Vielmehr wird das tatsächliche Bruttogehalt zur Berechnung des Zuschusses herangezogen. Teilzeitangestellte und Geringverdiener profitieren daher kaum bis gar nicht von dem Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken­versicherung:

Denn bei der gesetzlichen Kranken­versicherung orientiert sich der Beitrag an der Höhe des Einkommens: Je niedriger das Einkommen ausfällt, desto weniger Beitrag müssen Versicherte zahlen.

Bei der privaten Kranken­versicherung ist der Versicherungsbeitrag jedoch vom Versicherer festgelegt und richtet sich zum Beispiel nach dem Gesundheitszustand. Die prozentual bemessene Bezuschussung durch den Arbeitgeber orientiert sich demgegenüber aber am Einkommen. So erhalten Versicherte trotz mitunter hoher Beiträge zur privaten Kranken­versicherung nur einen niedrigen Arbeitgeberzuschuss.

Icon Halbkreis mit Pfeil

Rechenbeispiel

TeilzeitVollzeit
Gehalt (brutto)3.250 €6.500 €
Monatsbeitrag PKV600 €600 €
Arbeitgeberzuschuss277,88 €Theoretisch 555,75 €
gedeckelt auf 471,32 €

Der Privatversicherte in unserem Beispiel zahlt 600 Euro monatlich für seine private Kranken­versicherung. Er arbeitet in Teilzeit und verdient 3.250 Euro brutto. Da dieses Bruttogehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro im Monat liegt, beträgt der Arbeitgeberzuschuss nicht 300 Euro (die Hälfte des Beitrags zur privaten Kranken­versicherung). Stattdessen ist der Zuschuss auf die eingangs erwähnten 8,55 Prozent des Einkommens gedeckelt. Bei dem genannten Bruttoeinkommen wären das also 277,88 Euro. Dieser Betrag ist der Zuschuss, den der Arbeitgeber an seinen privat versicherten Arbeitnehmer in Teilzeit auszahlt.

Zum Vergleich: Würde unsere Beispielperson in Vollzeit arbeiten und entsprechend über der Versicherungspflicht­grenze verdienen – sagen wir: 6.500 Euro – würden 8,55 Prozent von ihrem Brutto 555,75 Euro betragen. Dies würde allerdings den maximalen Arbeitgeberzuschuss übersteigen. Daher erhält der Privatversicherte nur einen Zuschuss in Höhe von 471,32 Euro.


Icon Netzwerk

Wer zahlt bei Mehrfachbeschäftigung?

Hat ein privat versicherter Arbeitnehmer mehrere Arbeitgeber, teilt sich der Zuschuss anteilig nach der Höhe des jeweiligen Entgelts auf diese auf.


Die häufigsten Fragen zum Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken­versicherung

Wer bekommt den Arbeitgeberzuschuss in der privaten Kranken­versicherung?

Angestellte mit sozial­versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis erhalten den Zuschuss, wenn sie eine private Voll­versicherung haben und oberhalb der Versicherungspflicht­grenze liegen (oder davon befreit sind). Für Zusatz­versicherungen gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss.

Wie hoch ist der Zuschuss 2025 maximal?

Der Arbeitgeber übernimmt grundsätzlich bis zur Hälfte der Beiträge, gedeckelt auf 471,32 für die Kranken­versicherung plus 99,23 für die Pflege­versicherung pro Monat. In Sachsen ist der maximale Zuschuss zur Pflege­versicherung abweichend geregelt.

Ist der Zuschuss steuerfrei?

Ja, der gesetzlich vorgesehene Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflege­versicherung ist steuerfrei. Übernimmt der Arbeitgeber darüber hinaus freiwillige Mehrleistungen (etwa Selbst­beteiligungen), gelten diese als geldwerter Vorteil.

Bekommen Kinder und/oder Ehepartner auch einen Zuschuss?

Ja, solange der eigene Zuschuss des Angestellten den Höchstbetrag nicht ausschöpft und die Angehörigen in der gesetzlichen Kranken­versicherung familienversichert wären, kann die Differenz für deren PKV-Beiträge genutzt werden. Der Arbeitgeber zahlt dabei jeweils maximal die Hälfte des Beitrags, insgesamt jedoch nie über den Höchstbetrag hinaus.

Was gilt bei Elternzeit oder Kurzarbeit?

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, daher entfällt der Arbeitgeberzuschuss; die Beiträge müssen vollständig selbst getragen werden. Bei Kurzarbeit wird der Zuschuss in der Regel weitergezahlt, orientiert sich aber am reduzierten Entgelt und kann dadurch niedriger ausfallen.

Wie weise ich die Beitragshöhe nach?

Fordern Sie bei Ihrem privaten Kranken­versicherer eine Beitragsbescheinigung an und reichen Sie diese bei der Lohn- oder Personalabteilung ein. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise über die Gehaltsabrechnung ab dem Monat der Vorlage. Änderungen (Tarif, Selbst­beteiligung, Familiensituation) sollten sofort gemeldet werden.

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Lena Mierbach
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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.