Das erwartet Sie hier
Wie die Beiträge zur Lebensversicherung von der Steuer abgesetzt werden können und wie die Auszahlung versteuert wird.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Übersicht: Wie Sie die Lebensversicherung absetzen können
Unterschiede zwischen Risikolebens- und Kapitallebensversicherung
Risikolebensversicherung in der Steuer
Beiträge richtig absetzen
Da die Risikolebensversicherung als Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall der versicherten Person gedacht ist, handelt es sich um eine klassische Vorsorge. Die Versicherungsbeiträge sind somit als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.
Allerdings gelten Höchstbeträge. Sie können die Beiträge zu Ihrer Risikolebensversicherung nur bis zu einer bestimmten Grenze steuerlich berücksichtigen lassen. Beachten Sie, dass auch andere Versicherungen als Vorsorgeaufwendung zählen, etwa Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur Rentenversicherung, zur Haftpflichtversicherung und auch zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Meist sind die Höchstbeiträge bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, sodass die Beiträge zu Ihrer Risikolebensversicherung nicht mehr berücksichtigt werden können.
Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen
Beiträge in der Steuererklärung eintragen
Kapitallebensversicherung, die vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden, und Risikolebensversicherungen können als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung angegeben werden. Hierzu benötigen Sie die Anlage „Vorsorgeaufwand“. Im Abschnitt „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“, Zeile 46 beziehungsweise 47 oder 48 können Sie die Beiträge eintragen.
Auszahlung in der Steuer
Auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung fällt keine Einkommenssteuer, aber mitunter Erbschaftsteuer an, falls Freibeträge überschritten werden. Ob dies der Fall ist, hängt von der Höhe der Versicherungssumme und der Verwandtschaftsbeziehung ab. Übersteigt die Versicherungssumme den Freibetrag, dann muss dieser übersteigende Betrag versteuert werden. Wie hoch der Steuersatz ist, ist wiederum von der Höhe der Versicherungssumme und der Steuerklasse des Erbenden abhängig.
So hoch sind die Freibeträge
Begünstigte | Freibetrag |
---|---|
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
Kinder, adoptierte Kinder, Stiefkinder | 400.000 € |
Enkel | 200.000 € |
Eltern, Großeltern | 100.000 € |
Geschwister, Nichten, Neffen, geschiedene Ehepartner und alle anderen | 20.000 € |
Haben Sie die Risikolebensversicherung „über Kreuz“ abgeschlossen, haben Sie also eine Versicherung auf das Leben Ihres Partners abgeschlossen und umgekehrt, dann fällt keine Erbschaftsteuer an. Im Todesfall wird die Versicherungsleistung direkt an Ihren Partner ausgezahlt.
Muss eine Steuererklärung abgegeben werden?
Als Erbe sind Sie verpflichtet, die Auszahlung der Risikolebensversicherung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt mitzuteilen. Ob eine Erbschaftssteuererklärung erforderlich ist, entscheidet dann das Finanzamt.
Kapitallebensversicherung in der Steuer
Können die Beiträge überhaupt abgesetzt werden?
Ob und wie Sie Ihre Beiträge zur Kapitallebensversicherung steuermindernd berücksichtigen lassen können, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.
Vertragsabschluss vor dem 01. Januar 2005
Haben Sie den Vertrag für Ihre Kapitallebensversicherung vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen, dann können Sie sie – wie eine Risikolebensversicherung auch – bis zu dem Höchstbetrag (Angestellte: 1.900 Euro; Selbständige: 2.800 Euro) als Vorsorgeaufwendung absetzen. Allerdings gilt auch bei der Kapitallebensversicherung: Es ist wahrscheinlich, dass der Höchstbetrag bereits durch die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist – dann wirken sich die Beiträge zu Ihrer Kapitallebensversicherung steuerlich nicht mehr aus.
Vertragsabschluss nach dem 01. Januar 2005
Kapitallebensversicherungen, die nach dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gelten nicht als Vorsorgeaufwendungen, sondern werden als Kapitalanlage eingestuft. Ihre Beiträge können daher auch nicht mehr als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Auszahlung in der Steuer
Sobald Sie Ihre Kapitallebensversicherung ausgezahlt bekommen, gelten andere steuerliche Regelungen als in der Phase, in der Sie Beiträge eingezahlt haben. Wie Sie Ihre Kapitallebensversicherung in der Steuer angeben können, hängt dabei vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab:
Vertragsabschluss vor 2005
Wenn der Vertrag für die Lebensversicherung vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde, kann in bestimmten Fällen die Kapitalauszahlung von der Steuer befreit sein. Dazu muss er die folgenden Kriterien erfüllen:
- Der Beitrag wurde als Einmalzahlung ausgezahlt.
- Eine Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren wurde eingehalten.
- Der erste Beitrag wurde spätestens bis zum 31. März 2005 bezahlt.
- Es wurden mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt.
- Der Todesfallschutz umfasst wenigstens 60 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge.
Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, dann muss für den kompletten Ertrag Abgeltungssteuer (25 Prozent; zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) gezahlt werden.
Vertragsabschluss ab 2005
Lebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind über das Alterseinkünftegesetz geregelt. Die Erträge sind voll steuerpflichtig. Es wird also die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) fällig.
Unter bestimmten Umständen kann auch nur die Hälfte des Ertrages mit Ihrem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig sein, wenn die Versicherung diesen Anforderungen entspricht:
- Die Versicherungsleistung wird erst nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsabschluss ausgezahlt.
- Das angesparte Kapital wird einmalig ausgezahlt.
- Die Auszahlung erfolgt nach der Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Neuverträgen ab 2012 bei vollendetem 62. Lebensjahr).
Auszahlung als monatliche Rente
Lassen Sie sich die Erträge Ihrer Kapitallebensversicherung monatlich auszahlen, dann wird der Ertragsanteil mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Dazu wird der Ertrag zu Ihrem zu versteuernden Einkommen addiert und dann versteuert.
Auszahlung in der Steuererklärung eintragen
Die häufigsten Fragen zur Lebensversicherung in der Steuer
Wird eine ausgezahlte Lebensversicherung versteuert?
Steuerfrei ist nur der Gewinn aus Kapitallebensversicherungen, die vor dem ersten Januar 2005 abgeschlossen wurden und eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hatten. Ansonsten werden entweder sämtliche Gewinne oder, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, 50 Prozent davon besteuert. Wird die Lebensversicherung als Rente ausgezahlt, wird der Ertragsanteil besteuert. Bei der Risikolebensversicherung fällt für die Begünstigten keine Einkommenssteuer an. Sie müssen allerdings eine Erbschaftsteuer zahlen, wenn der Freibetrag überschritten wird.
Wie viel Steuer ist für die ausgezahlte Lebensversicherung fällig?
Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung wird die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent automatisch an das Finanzamt abgeführt. Falls die Versicherung die entsprechenden Kriterien erfüllt, entfällt die Besteuerung für die Hälfte oder sogar alle Gewinne. Zu viel gezahlte Steuern können dann über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückerstattet werden. Bei der Risikolebensversicherung hängt die Höhe der Steuern davon ab, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Versicherungsnehmer und Begünstigter zueinander standen, da dies einen Einfluss auf den Freibetrag und den als Steuer zu entrichtenden Anteil der Summe hat.
Kann ich die Beiträge zu meiner Lebensversicherung von der Steuer absetzen?
Beiträge zu einer Risiko- oder zu einer vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherung gelten als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“. Sie können in der Einkommensteuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ als Sonderausgaben angegeben werden.
Welche Höchstbeträge gelten 2025 für absetzbare Beiträge?
Für Arbeitnehmer beträgt der anrechenbare jährliche Höchstbetrag 1.900 Euro, für Selbstständige 2.800 Euro. Dieser Höchstbetrag wird allerdings meist bereits durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft, sodass Beiträge zur Risiko- oder Kapitallebensversicherung (Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005) steuerlich nicht mehr ins Gewicht fallen.
Wo gebe ich die Lebensversicherung in der Steuererklärung an?
Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung oder eine Kapitallebensversicherung, die Sie vor dem 01.01.2005 abgeschlossen haben, können Sie in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ eintragen.
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