Lebens­versicherung in der Steuer: Beiträge absetzen und Auszahlung versteuern

Fachlich geprüft durch Chun-Kit Cheung
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Das erwartet Sie hier

Wie die Beiträge zur Lebens­versicherung von der Steuer abgesetzt werden können und wie die Auszahlung versteuert wird.

Inhalt dieser Seite
  1. Übersicht: Wie kann was abgesetzt werden?
  2. Risikolebens­­versicherung in der Steuer
  3. Kapitallebens­­versicherung in der Steuer
  4. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt bei der Besteuerung von Lebens­versicherungen Unterschiede zwischen der Risiko- und der Kapitallebens­­versicherung.
  • Die Beiträge zur Risikolebens­versicherung können als Vorsorgeaufwand steuerlich geltend gemacht werden. Ob Sie die Beiträge zur Kapitallebens­versicherung absetzen können, hängt vom Datum des Vertragsabschlusses ab.
  • In der Steuererklärung geben Sie die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand an.
  • Die Auszahlung der Risikolebens­versicherung unterliegt mitunter der Erbschaftsteuer. Ob und wie die Kapitallebens­versicherung versteuert werden muss, ist u. a. vom Datum des Abschlusses und der Auszahlungsart abhängig.

Übersicht: Wie Sie die Lebens­versicherung absetzen können

Unterschiede zwischen Risikolebens- und Kapital­lebens­versicherung

Icon Familie

Risikolebens­versicherung

  • Beiträge
    Beiträge zur Risikolebens­versicherung können steuerlich abgesetzt werden. Es gelten dabei jedoch Höchstbeträge für Angestellte und Selbständige.
  • Auszahlung
    Die Auszahlung der Risikolebens­versicherung unterliegt mitunter der Erbschaftsteuer.

Mehr zur Risikolebens­versicherung

Icon Zeit ist Geld

Kapitallebens­versicherung

  • Beiträge
    Ob die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.
  • Auszahlung
    Ob die Auszahlung Ihrer Kapitallebens­versicherung versteuert werden muss, ist von mehreren Faktoren abhängig.

Mehr zur Kapitallebens­versicherung

Risikolebens­versicherung in der Steuer

Beiträge richtig absetzen

Da die Risikolebens­versicherung als Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall der versicherten Person gedacht ist, handelt es sich um eine klassische Vorsorge. Die Versicherungsbeiträge sind somit als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.

Icon Pfeil Reduktion

Allerdings gelten Höchstbeträge. Sie können die Beiträge zu Ihrer Risikolebens­versicherung nur bis zu einer bestimmten Grenze steuerlich berücksichtigen lassen. Beachten Sie, dass auch andere Versicherungen als Vorsorgeaufwendung zählen, etwa Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung, zur Renten­versicherung, zur Haftpflicht­versicherung und auch zur Berufs­unfähigkeits­versicherung. Meist sind die Höchstbeiträge bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung ausgeschöpft, sodass die Beiträge zu Ihrer Risikolebens­versicherung nicht mehr berücksichtigt werden können.

Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen

  • Für Arbeitnehmer: 1.900 Euro pro Jahr
  • Für Selbständige: 2.800 Euro pro Jahr

Beiträge in der Steuererklärung eintragen

Kapitallebens­versicherung, die vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden, und Risikolebens­versicherungen können als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung angegeben werden. Hierzu benötigen Sie die Anlage „Vorsorgeaufwand“. Im Abschnitt „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“, Zeile 46 beziehungsweise 47 oder 48 können Sie die Beiträge eintragen.

Icon Vertrag

Auszahlung in der Steuer

Auf die Auszahlung der Risikolebens­versicherung fällt keine Einkommenssteuer, aber mitunter Erbschaftsteuer an, falls Freibeträge überschritten werden. Ob dies der Fall ist, hängt von der Höhe der Versicherungssumme und der Verwandtschaftsbeziehung ab. Übersteigt die Versicherungssumme den Freibetrag, dann muss dieser übersteigende Betrag versteuert werden. Wie hoch der Steuersatz ist, ist wiederum von der Höhe der Versicherungssumme und der Steuerklasse des Erbenden abhängig.

So hoch sind die Freibeträge

BegünstigteFreibetrag
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner500.000 €
Kinder, adoptierte Kinder, Stiefkinder400.000 €
Enkel200.000 €
Eltern, Großeltern100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen, geschiedene Ehepartner und alle anderen20.000 €

Haben Sie die Risikolebens­versicherung „über Kreuz“ abgeschlossen, haben Sie also eine Versicherung auf das Leben Ihres Partners abgeschlossen und umgekehrt, dann fällt keine Erbschaftsteuer an. Im Todesfall wird die Versicherungsleistung direkt an Ihren Partner ausgezahlt.


Muss eine Steuererklärung abgegeben werden?

Als Erbe sind Sie verpflichtet, die Auszahlung der Risikolebens­versicherung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt mitzuteilen. Ob eine Erbschaftssteuererklärung erforderlich ist, entscheidet dann das Finanzamt.

Icon Telefon

Kapitallebens­versicherung in der Steuer

Können die Beiträge überhaupt abgesetzt werden?

Ob und wie Sie Ihre Beiträge zur Kapitallebens­versicherung steuermindernd berücksichtigen lassen können, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.

Vertragsabschluss vor dem 01. Januar 2005

Haben Sie den Vertrag für Ihre Kapitallebens­versicherung vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen, dann können Sie sie – wie eine Risikolebens­versicherung auch – bis zu dem Höchstbetrag (Angestellte: 1.900 Euro; Selbständige: 2.800 Euro) als Vorsorgeaufwendung absetzen. Allerdings gilt auch bei der Kapitallebens­versicherung: Es ist wahrscheinlich, dass der Höchstbetrag bereits durch die Beiträge zur Kranken­versicherung und Pflege­versicherung ausgeschöpft ist – dann wirken sich die Beiträge zu Ihrer Kapitallebens­versicherung steuerlich nicht mehr aus.

Vertragsabschluss nach dem 01. Januar 2005

Kapitallebens­versicherungen, die nach dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gelten nicht als Vorsorgeaufwendungen, sondern werden als Kapitalanlage eingestuft. Ihre Beiträge können daher auch nicht mehr als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.


Auszahlung in der Steuer

Sobald Sie Ihre Kapitallebens­versicherung ausgezahlt bekommen, gelten andere steuerliche Regelungen als in der Phase, in der Sie Beiträge eingezahlt haben. Wie Sie Ihre Kapitallebens­versicherung in der Steuer angeben können, hängt dabei vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab:

Vertragsabschluss vor 2005

Wenn der Vertrag für die Lebens­versicherung vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde, kann in bestimmten Fällen die Kapitalauszahlung von der Steuer befreit sein. Dazu muss er die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Der Beitrag wurde als Einmalzahlung ausgezahlt.
  • Eine Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren wurde eingehalten.
  • Der erste Beitrag wurde spätestens bis zum 31. März 2005 bezahlt.
  • Es wurden mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt.
  • Der Todesfallschutz umfasst wenigstens 60 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge.

Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, dann muss für den kompletten Ertrag Abgeltungssteuer (25 Prozent; zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) gezahlt werden.

Vertragsabschluss ab 2005

Lebens­versicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind über das Alterseinkünftegesetz geregelt. Die Erträge sind voll steuerpflichtig. Es wird also die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) fällig.

Unter bestimmten Umständen kann auch nur die Hälfte des Ertrages mit Ihrem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig sein, wenn die Versicherung diesen Anforderungen entspricht:

  • Die Versicherungsleistung wird erst nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsabschluss ausgezahlt.
  • Das angesparte Kapital wird einmalig ausgezahlt.
  • Die Auszahlung erfolgt nach der Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Neuverträgen ab 2012 bei vollendetem 62. Lebensjahr).
Icon Kalender

Auszahlung als monatliche Rente

Lassen Sie sich die Erträge Ihrer Kapitallebens­versicherung monatlich auszahlen, dann wird der Ertragsanteil mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Dazu wird der Ertrag zu Ihrem zu versteuernden Einkommen addiert und dann versteuert.

Auszahlung in der Steuererklärung eintragen

  • Vertragsabschluss vor 2005
    Sind Sie verpflichtet, Abgeltungssteuer zu zahlen, dann führt der Versicherer diese automatisch ab.
  • Vertragsabschluss nach 2005
    Der Versicherer führt bei der Auszahlung die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent automatisch ab. Haben Sie Anspruch auf eine hälftige Steuerbefreiung, dann greift diese automatisch, wenn die Versicherung die Kapitalertragsteuer nicht entrichtet. Rückforderungen können Sie über die Anlage „KAP“ beantragen. In Zeile 30 tragen Sie den vollen Unterschiedsbetrag ein.

Die häufigsten Fragen zur Lebens­versicherung in der Steuer

Wird eine ausgezahlte Lebens­versicherung versteuert?

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Steuerfrei ist nur der Gewinn aus Kapitallebens­versicherungen, die vor dem ersten Januar 2005 abgeschlossen wurden und eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hatten. Ansonsten werden entweder sämtliche Gewinne oder, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, 50 Prozent davon besteuert. Wird die Lebens­versicherung als Rente ausgezahlt, wird der Ertragsanteil besteuert. Bei der Risikolebens­versicherung fällt für die Begünstigten keine Einkommenssteuer an. Sie müssen allerdings eine Erbschaftsteuer zahlen, wenn der Freibetrag überschritten wird.

Wie viel Steuer ist für die ausgezahlte Lebens­versicherung fällig?

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Bei einer kapitalbildenden Lebens­versicherung wird die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent automatisch an das Finanzamt abgeführt. Falls die Versicherung die entsprechenden Kriterien erfüllt, entfällt die Besteuerung für die Hälfte oder sogar alle Gewinne. Zu viel gezahlte Steuern können dann über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückerstattet werden. Bei der Risikolebens­versicherung hängt die Höhe der Steuern davon ab, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Versicherungsnehmer und Begünstigter zueinander standen, da dies einen Einfluss auf den Freibetrag und den als Steuer zu entrichtenden Anteil der Summe hat.

Kann ich die Beiträge zu meiner Lebens­versicherung von der Steuer absetzen?

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Beiträge zu einer Risiko- oder zu einer vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Kapitallebens­versicherung gelten als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“. Sie können in der Einkommensteuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ als Sonderausgaben angegeben werden.

Welche Höchstbeträge gelten 2025 für absetzbare Beiträge?

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Für Arbeitnehmer beträgt der anrechenbare jährliche Höchstbetrag 1.900 Euro, für Selbstständige 2.800 Euro. Dieser Höchstbetrag wird allerdings meist bereits durch Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge ausgeschöpft, sodass Beiträge zur Risiko- oder Kapitallebens­versicherung (Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005) steuerlich nicht mehr ins Gewicht fallen.

Wo gebe ich die Lebens­versicherung in der Steuererklärung an?

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Die Beiträge für eine Risikolebens­versicherung oder eine Kapitallebens­versicherung, die Sie vor dem 01.01.2005 abgeschlossen haben, können Sie in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ eintragen.

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Foto von Lena Mierbach
Lena Mierbach
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Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.