59468

So wird die Hunde­haftpflicht­versicherung korrekt gekündigt (inkl. Musterschreiben

Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Hunde­haftpflicht­versicherung kann ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden.
  • Bei einer ordentlichen Kündigung muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden.
  • Sonderkündigungsrechte gelten bei Beitragserhöhungen ohne Leistungserweiterung, im Schadensfall sowie bei Abgabe oder Tod des Hundes.
  • Ein Wechsel der Hunde­haftpflicht sollte erst dann erfolgen, wenn ein neuer Versicherungsvertrag vorhanden ist.

Das erwartet Sie hier

Welche Fristen und Regelungen Sie bei der Kündigung Ihrer Hunde­haftpflicht­versicherung beachten müssen und wie Sie dabei am besten vorgehen (inkl. Musterkündigung).

Inhalt dieser Seite
  1. Kündigungsfristen
  2. Sonderkündigungsrechte
  3. So gehen Sie vor (inkl. Muster)
  4. Was ist beim Wechsel wichtig?

Hunde­haftpflicht­versicherung kündigen: Fristen

Icon Kalender

Drei Monate Kündigungsfrist

Für die ordentliche Kündigung einer Hunde­haftpflicht­versicherung ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit vorgesehen. Wenn keine fristgemäße Kündigung erfolgt, verlängert sich die Versicherung automatisch um die vertraglich vereinbarte Laufzeit, meist um ein Jahr.


Was, wenn mein Vertrag länger als ein Jahr geht?

Bei Hunde­haftpflicht­versicherungen mit ein- oder zweijähriger Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung normalerweise jährlich möglich. Für längerfristige Verträge sind jedoch Sonderregelungen vorgesehen. Eine ordentliche Kündigung der Hunde­haftpflicht­versicherung kann dann möglicherweise erstmals zum Ablauf des dritten Vertragsjahres unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Schauen Sie also genau in Ihre Vertragsbedingungen.

Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Es gibt in der Regel vier Gründe, um das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen zu können. Dabei gelten bestimmte Bedingungen.

1. Beitragserhöhungen

Sie können von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn der Versicherer die Beiträge für die Hunde­haftpflicht­versicherung ohne Erweiterung des Leistungsumfangs erhöht. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem Sie davon Kenntnis erhalten haben. Diese Frist beginnt mit dem Eingangsdatum des entsprechenden Schreibens der Versicherung.


Icon Feuer

2. Kündigung nach Schadensfällen

Sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch die Versicherung haben nach einem regulierten Schadensfall das Recht, den Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Auch hier gilt für die Sonderkündigung eine vierwöchige Frist, die nach dem Abschluss der Schadensregulierung beginnt. Alternativ können beide Seiten auch vereinbaren, dass die Kündigung erst zum Ende der Vertragslaufzeit wirksam wird und somit in Form einer ordentlichen Kündigung erfolgt.

3. Tod des Hundes

Wenn der Hund verstirbt, ist ebenfalls eine außerordentliche und in diesem Fall fristlose Kündigung der Hunde­haftpflicht­versicherung möglich. Im Versicherungs­recht wird diese Situation als Wagnisfortfall oder Risikowegfall bezeichnet, da das versicherte Risiko nicht mehr besteht. Zu viel gezahlte Beiträge – beispielsweise bei einer jährlichen Beitragszahlung – werden durch die Versicherung erstattet. Eine Bescheinigung über den Tod des Tieres stellen entweder der Tierarzt oder der Tierbestatter aus.

Icon Hund

4. Abgabe des Hundes

Ein Sonderkündigungsrecht der Hunde­haftpflicht­versicherung besteht außerdem bei Abgabe eines in der Hunde­haftpflicht­versicherung versicherten Hundes. Wenn der neue Besitzer des Tieres den Versicherungsvertrag nicht übernehmen und auf seinen Namen schreiben lassen will, sollten Sie umgehend eine außerordentliche Kündigung der Hunde­haftpflicht­versicherung in die Wege leiten, da auch in diesem Fall das versicherte Risiko nicht mehr besteht.

Expertinnen-Tipp:

„Wenn die Versicherungsgesellschaft nach einem Schadensfall eine außerordentliche Kündigung der Hunde­haftpflicht­versicherung ausspricht, sollten Versicherungsnehmer verhandeln und versuchen, die Kündigung in eine ordentliche Eigenkündigung zum Ende der Vertragslaufzeit umzuwandeln. Nach einer Kündigung durch den Versicherer wird es deutlich schwerer, eine Hunde­haftpflicht­versicherung zu günstigen Konditionen bei einem anderen Anbieter abzuschließen.“

Foto von Gesa Aschmotat
Beraterin

Wie muss eine Hunde­haftpflicht­versicherung gekündigt werden?

Das muss in der Kündigung stehen

Die Kündigung einer Hunde­haftpflicht­versicherung muss in schriftlicher Form erfolgen. Im Kündigungsschreiben müssen die folgenden Punkte angegeben werden:

  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Versicherungsnummer
  • Das Datum, zu dem die Kündigung erfolgen soll
  • Bei einer außerordentlichen Kündigung: Angaben zu den Kündigungsgründen
  • Gegebenenfalls Belege über die Abgabe oder den Tod des Hundes

Am besten per Einschreiben

lesen

Ausschlaggebend für das Einhalten von Kündigungsfristen ist das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens beim Versicherer. Die Kündigung der Hunde­haftpflicht­versicherung sollte daher am besten auf dem Postweg als Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Alternativ ist auch eine Kündigung per Fax oder E‑Mail möglich, falls beides in den Versicherungs­bedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Unabhängig vom Übermittlungsweg sollten Sie den Versicherer um eine schriftliche Bestätigung des Erhalts der Kündigung bitten.

Kündigungsbestätigung keine Pflicht!

lesen

Eine Bestätigung über den Erhalt des Kündigungsschreiben ist für Sie besonders hilfreich, da Sie als Kündigender die Beweislast tragen. Ver­pflichtend ist diese jedoch nicht: Da es sich bei einer Kündigung um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, benötigen Sie keine Bestätigung, damit diese wirksam wird! Sie haben auf der anderen Seite allerdings auch kein Recht darauf, dass Ihnen eine Kündigungsbestätigung ausgestellt wird. Die meisten Vertragspartner lassen sich jedoch darauf ein.

Um auf jeden Fall auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie Kündigungen immer so versenden, dass Sie deren Zugang beweisen können. In der Regel eignet sich dafür ein Einschreiben mit Rückschein am besten.

Icon Stift und Papier

Kostenfreie Musterkündigung zum Download

Nutzen Sie für die Kündigung Ihrer Hunde­haftpflicht­versicherung gern unsere kostenfreie Musterkündigung. Laden Sie diese herunter und ersetzen Sie die Angaben mit Ihren persönlichen Angaben und Daten.

Was ist bei einem Wechsel der Hunde­haftpflicht­versicherung wichtig?

Unterbrechungsfrei wechseln!

Idealerweise haben Sie bereits einen neuen Versicherungsvertrag, wenn Sie die alte Hunde­haftpflicht­versicherung kündigen. Eine Ausnahme bildet der Tod oder die Abgabe des Hundes: In diesen Fällen brauchen Sie keine neue Versicherung. Besonders wichtig ist ein ­­unterbrechungsfreier Wechsel bei Hunden, die der gesetzlichen Versicherungspflicht in der Hunde­haftpflicht­versicherung unterliegen. Die Regelungen dafür unterscheiden sich je nach Bundesland.

In welchen Bundesländern ist die Hunde­haftpflicht ver­pflichtend?

Achtung bei Listenhunden

lesen

Für welche Hunde die Versicherungspflicht gilt, wird in den Landeshundeverordnungen festgehalten. Der Abschluss einer Hunde­haftpflicht­versicherung für diese Hunde ist häufig nicht ganz einfach. Zum Teil versichern die Versicherungsgesellschaften Listenhunde nicht oder nur zu erhöhten Prämien.

Auch beim Wechsel der Hunde­haftpflicht­versicherung Kündigungsfristen beachten

Natürlich müssen bei einem Wechsel der Hunde­haftpflicht­versicherung auch bestehende Kündigungsfristen und gegebenenfalls Sonderkündigungsrechte beachtet werden. Das heißt: Bei einer ordentlichen Kündigung drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit und bei einer außerordentlichen Kündigung einen Monat nach Eintritt des Kündigungsgrundes.

Icon Kreis abgehakt

Hunde­haftpflicht­versicherung schnell und einfach wechseln

Sie sind unzufrieden mit Ihrer aktuellen Hunde­haftpflicht­versicherung und möchten wechseln? Dann machen Sie vorab einen Tarifvergleich! Als Versicherungsbeginn können Sie in unserem Online-Rechner später auch das Datum wählen, zu dem Ihr alter Versicherungsschutz abläuft.

Jetzt Hunde­haftpflicht­versicherungen vergleichen


Die häufigsten Fragen zur Kündigung der Hunde­haftpflicht­versicherung

Wie kann man Hunde­haftpflicht kündigen?

lesen

Die Hunde­haftpflicht­versicherung kündigen Sie am besten in schriftlicher Form mit Unterschrift, entweder per Einschreiben mit Rückschein oder per E‑Mail, falls dies möglich ist. In den meisten Fällen wird ordentlich gekündigt, das heißt, fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit.

Wann kann man eine Hunde­haftpflicht kündigen?

lesen

Eine ordentliche Kündigung muss drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit eingereicht werden. Eine außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht) wird dagegen spätestens einen Monat nach Eintritt des Kündigungsgrundes eingereicht.

Wann kann ich vom Sonderkündigungsrecht in der Hunde­haftpflicht Gebrauch machen?

lesen

Gründe für den Gebrauch des Sonderkündigungsrechts sind:

  • Beitragserhöhung ohne Leistungserweiterung
  • Nach einem Schadensfall (Achtung: Sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer können kündigen)
  • Tod des Hundes
  • Abgabe des Hundes

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin
Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH