Fortbewegungsmittel der Zukunft: Versicherung von Segways und Co.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verkehrsmittel wie Segways werden immer beliebter.
  • Wer sie nutzen will, muss jedoch einige Regeln beachten.
  • Unter anderem benötigen Sie eine Betriebserlaubnis und eine Versicherung, wenn Sie mit Ihrem Segway im Straßenverkehr unterwegs sein wollen.
  • Gerade für Personen über 23 ist eine Versicherung kostengünstig möglich.

Das erwartet Sie hier

Was Sie bei der Nutzung von Segways beachten sollten und welche Versicherungen es gibt.

Inhalt dieser Seite
  1. Versicherungskennzeichen ist Pflicht
  2. Verkehrsregeln für Segways
  3. E Board: Noch keine Verordnung
  4. Fazit

Segways: Versicherungskennzeichen ist Pflicht

Versicherungspflicht für Segways

Damit man einen Segway legal nutzen kann, benötigt er eine Straßenzulassung. Voraussetzung dafür sind wiederum eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelgenehmigung und eine Versicherungsplakette. Hinzu kommt ein Fabrikschild, das den Roller als Elektrokleinstfahrzeug und die Höchstgeschwindigkeit ausweist. Dort sollte auch die Genehmigungsnummer der Betriebserlaubnis sein.

Bei gemieteten Segways kommt die Haftpflicht­versicherung des Fahrzeughalters für Schäden auf. Nutzer müssen jedoch prüfen, ob ein gültiges Versicherungskennzeichen da ist.


Icon Schutzschild

Kasko­versicherung für Segways?

Da Segways durchaus teuer sein können, ist für viele Nutzer neben der Haftpflicht­versicherung auch eine Kasko­versicherung interessant. Die meisten Versicherungen bieten in diesem Zusammenhang allerdings nur eine Teilkasko­versicherung an. Eine Vollkasko­versicherung ist für ein Segway nur schwer zu bekommen.


Kosten einer Segway-Versicherung

Die Kosten für eine Segway-Versicherung sind für jüngere Besitzer in der Regel teurer als für ältere. Für unter 23-Jährige ist der Schutz bei der Zurich beispielsweise ab 89 Euro zu haben, über 23-jährige zahlen nur noch etwa 60 Euro pro Jahr. Die Kosten für eine Segway-Haftpflicht­versicherung variieren von Versicherer zu Versicherer; in etwa kann man aber mit einem ähnlichen Preis wie bei der normalen privaten Haftpflicht­versicherung rechnen.

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Das müssen Segway-Fahrer beachten

Icon Person mit Liste

Anforderungen an Segway-Fahrer

Segway-Fahrer brauchen nicht nur die bereits erwähnte Betriebserlaubnis und die Versicherung, sie müssen auch mindestens 14 Jahre alt sein. Früher mussten Fahrer mindestens 16 sein und einen Mofa- oder Autoführerschein haben. Nun ist dies jedoch nicht mehr nötig.


Wichtige Verkehrsregeln

  • Innerorts müssen Segways auf Radwegen und Schutzstreifen fahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, dürfen die Fahrer auf die Fahrbahn ausweichen.
  • Außerorts muss beachtet werden, dass Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen nicht befahren werden dürfen. Es dürfen hier nur Wege und untergeordnete Fahrbahnen benutzt werden.
  • Segway-Fahrer dürfen, außer auf Fahrradstraßen, nur hintereinander fahren. Zudem gilt ein striktes Rechtsfahrgebot.

Icon Achtung

Weitere Regeln

Segway-Fahrer müssen die Hände am Lenker lassen und dürfen sich nicht an ein fahrendes Fahrzeug anhängen. Abgesehen davon gelten die üblichen Verkehrsregeln.


Segway oder E-Scooter?

Neben Segways beziehungsweise Selbstbalancerollern gibt es auch E-Scooter, die eher an einen klassischen Roller erinnern. Auch für diese benötigt man eine Haftpflicht­versicherung.

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E-Board: Noch keine Verordnung

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Keine Zulassung für den Straßenverkehr

Ein wenig wie Segways ohne Lenker funktionieren E-Boards. Im Gegensatz zu Segways, für die die Mobilitätsverordnung (MobHV) gilt, gibt es für die E-Boards noch keine allgemeingültige Verordnung. Unter anderem, weil sie keine Lenker oder Haltestangen haben, jedoch Geschwindigkeiten über 20 km/h erreichen können, zählen sie nicht als Elektrokleinstfahrzeuge und sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Man darf sie also nur auf Privatgrundstücken nutzen. Ähnliches gilt für Monowheels und E-Skateboards.

Versicherungsschutz von E-Boards?

Aktuell gibt es keine Haftpflicht­versicherung für E-Boards und ihre Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h verhindert, dass sie als Sportgeräte mit in der privaten Haftpflicht­versicherung versichert sind. Entsprechend müssen E-Board-Nutzer Schäden selbst tragen.

Fazit

In den letzten Jahren sind kleine Kraftfahrzeuge immer beliebter geworden. Allerdings gilt es bei ihrer Nutzung einige Regeln zu beachten. Damit Sie mit Ihrem Segway legal unterwegs sein können, benötigen Sie unter anderem eine Haftpflicht­versicherung.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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