Das erwartet Sie hier
Was Sie bei der Nutzung von Segways, E-Bikes und Co. beachten sollten, welche Rechtsverordnungen es gibt und wie Sie immer sicher unterwegs sind.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Segways: Versicherungskennzeichen ist Pflicht
Da Segways ein Versicherungskennzeichen besitzen, kann man eine Haftplichtversicherung für den im Deutschen abschließen. Die meisten Versicherungen bieten in diesem Zusammenhang allerdings nur eine Teilkaskoversicherung an, eine Vollkaskoversicherung ist für ein Segway nur schwer zu bekommen.
Das ist im Straßenverkehr zu beachten:
- Fahrer müssen mindestens 15 Jahre alt sein
- Die Fahrzeuge müssen ein gültiges Versicherungskennzeichen besitzen
- Ein Mofa-Führerschein ist erforderlich
Folgende Verkehrsregeln müssen von Segway-Fahrern beachtet werden:
- Innerorts müssen Segways auf Radwegen und Schutzstreifen fahren, wenn diese nicht vorhanden sind, dürfen die Fahrer auf die Fahrbahn ausweichen
- Außerorts muss beachtet werden, dass Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen nicht befahren werden dürfen. Es dürfen hier nur Wege und untergeordnete Fahrbahnen benutzt werden
- Segway-Fahrer dürfen, außer in Fahrradstraßen, nur hintereinander fahren. Zudem gilt ein striktes Rechtsfahrgebot
Kosten einer Segway-Versicherung
Die Kosten für eine Segway-Versicherung sind für jüngere Besitzer in der Regel teurer als für ältere. Für unter 23-jährige ist der Schtuz bei der Zurich beispielsweise ab 89 Euro zu haben, über 23-jährige zahlen nur noch etwa 60 Euro pro Jahr. Die Kosten für eine Segway-Haftpflicht variieren von Versicherer zu Versicherer; in etwa kann man aber mit einem ähnlichen Preis wie bei der normalen privaten Haftpflichtversicherung rechnen.
E-Bikes: Höchstgeschwindigkeiten beachten
Pedelecs, die eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 Kilometer erreichen und einen bis maximal 250 Watt starken Motor besitzen, werden im Verkehrsrecht als Fahrräder angesehen. Bei diesen Rädern besteht weder ein Mindestalter, noch eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht. Bei E-Bikes mit bis zu 500 Watt starken Motoren benötigen die Fahrer einen Mofa-Führerschein und müssen dementsprechend mindestens 15 Jahre alt sein. Bei den leistungsstärkeren E-Bikes unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Varianten, die zu den Kleinkrafträdern zählen und daher ein Versicherungskennzeichen benötigen:
- E-Bikes, die maximal 20 Stundenkilometer alleine mit ihrer Motorleistung fahren. Benutzt der Fahrer zusätzlich noch seine Muskelkraft, können höhere Geschwindigkeiten erreicht werden.
- E-Bikes, die noch bei höheren Geschwindigkeiten als 25 km/h Tretunterstützung bieten, bis maximal 45 km/h, dann wird der Motor abgeregelt.
Vorsicht beim Tunen von Pedelecs
Das Tunen eines Pedelecs ist mit Vorsicht zu genießen. Technisch ist die zwar einfach umzusetzen und kostengünstig, allerdings muss dabei bedacht werden, dass man mit dem Frisieren des Rades die Fahrzeugklasse wechselt. Denn schnellere Pedelecs sind mit Mofas gleichgestellt und müssen dementsprechend eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen besitzen.
Diebstahlschutz für Pedelecs und E-Bikes
Pedelecs sind, genau wie normale Fahrräder, im Versicherungsschutz der Hausratversicherung abgesichert, falls diese eine solche Leistung beinhaltet. Die Bedingung für den Schutz ist dabei in der Regel, dass das Rad in einem verschlossenen Kellerraum oder in der Wohnung aufbewahrt wurde. E-Bikes bzw. S-Pedelecs lassen sich durch eine spezielle Kaskoversicherung gegen Diebstahl absichern. Auch Schäden, die z. B. durch Brand, Explosion oder Hagel entstehen, lassen sich durch entsprechende Versicherungen abdecken. Es werden jedoch auch spezielle E-Bike-Versicherungen angeboten, die genau auf den Bedarf der modernen Fahrräder angepasst sind.
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E-Board: Noch keine Verordnung
Für das E-Board, von manchen auch als Hoverboard bezeichnet, gibt es keine Versicherungspflicht, denn die Verordnung für Fortbewegungsmittel lässt hier noch auch sich warten. Im Gegensatz zu Segways, für die die Mobilitätsverordnung (MobHV) gilt, gibt es für die E-Boards noch keine allgemeingültige Verordnung. Da dieses Fortbewegungsmittel allerdings über 6 km/h schnell fahren kann, jedoch weder Bremsen, Licht noch einen Sitz besitzt, ist es im Straßenverkehr nicht zugelassen. Mit einem E-Board darf demnach nur auf Privatgrundstücken gefahren werden.
Versicherungsschutz von E-Boards?
Eine ebenfalls noch ausstehende Frage ist, ob E-Boards pflichtversichert werden müssen. Da das Hoverboard mehr als 6 km/h fahren kann, müsste es eigentlich einer Pflichtversicherung unterliegen. Weil es aber eine solche Versicherung (noch) nicht gibt und das Gefährt dementsprechend kein Versicherungskennzeichen besitzt, begeht der Fahrer eine Straftat, wenn er im öffentlichen Verkehr damit fährt. Auch die private Haftpflichtversicherung kommt in diesem Fall nicht für eventuelle Unfallschäden auf. Deshalb sollte der Besitzer eines E-Boards den öffentlichen Verkehrsraum meiden und möglichst nur auf privaten Grundstücken fahren.
Fazit
Egal, ob Segway, Hoverboard, E-Bike oder E-Scooter: Benutzer sollten immer darauf achten, das es für verschiedenen Modelle unterschiedliche Rechtsverordnungen im Straßenverkehr und in Bezug auf den Versicherungsschutz gibt.
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