Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche typischen Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt werden und auf welche Formulierungen Sie achten sollten.
Inhalt dieser SeiteTypische Gesundheitsfragen in der BU (inkl. PDF)
Bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen können, stellt Ihnen der Versicherer sogenannte „Gesundheitsfragen“. Diese Fragen sind nicht einheitlich, sondern unterscheiden sich je nach Anbieter. Beispielsweise unterscheiden sich die Abfragezeiträume, aber auch, ob Versicherer allgemein nach Beschwerden fragen oder nur danach, ob Sie wegen bestimmter Beschwerden in Behandlung waren.
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Wonach sich Versicherer normalerweise erkundigen
Körpergröße
Körpergewicht
Risikofaktoren, zum Beispiel Rauchen
Beschwerden oder chronische Erkrankungen
Behandlungen und Untersuchungen
Stationäre Behandlungen und Operationen
Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten
Riskanten Hobbys, wie Bergsteigen oder Tauchen
Konkrete Beispiele für Gesundheitsfragen
Gesundheitsfragen zu Krankheiten
Gesundheitsfragen zu medizinischen Behandlungen
Gesundheitsfragen zu riskantem Verhalten
Gesundheitsfragen als PDF
Sie möchten sich auf die Gesundheitsprüfung vorbereiten? Dann laden Sie alle typischen Gesundheitsfragen als PDF herunter, besprechen Sie diese mit Ihrem Berater oder Arzt und machen Sie sich notwendige Notizen.
Es geht meist nur um die letzten Jahre
Typische Abfragezeiträume sind:
Risikofaktor | Abfragezeitraum |
---|---|
Ambulante Behandlungen und Arztbesuche | Die letzten fünf oder drei Jahre |
Psychische Erkrankungen | Die letzten fünf Jahre |
Operationen und stationäre Behandlungen | Die letzten zehn Jahre |
Liegen Erkrankungen und Behandlungen länger zurück, spielen Sie in der Regel keine Rolle mehr.
Warum gibt es überhaupt Gesundheitsfragen?
Gesundheitsfragen als Teil der Gesundheitsprüfung
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, muss eine Gesundheitsprüfung ablegen. Hiermit überprüft der Versicherer, wie hoch das Risiko dafür ist, dass der Antragsteller berufsunfähig wird. Auf Grundlage der Gesundheitsprüfung fällt der Versicherer dann die Entscheidung, ob ein Vertrag zustande kommt und falls ja, unter welchen Bedingungen.
Neben einer Ablehnung oder regulären Annahme ist es auch möglich, dass Sie sich zwar versichern können, aber bestimmte Ursachen für eine Berufsunfähigkeit vertraglich ausgeschlossen werden (Leistungsausschluss). Ein anderes mögliches Szenario ist, dass Sie höhere Beiträge für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen müssen – so möchte der Versicherer Ihr erhöhtes Risiko für eine Berufsunfähigkeit ausgleichen (Risikozuschlag).
Wie läuft die Gesundheitsprüfung ab?
Die Gesundheitsprüfung meint den gesamten Prozess, in dem der Versicherer gesundheitliche Angaben über die an einer Berufsunfähigkeitsversicherung interessierte Person einholt. In manchen Fällen reicht es, einfach nur den Fragebogen mit den Gesundheitsfragen auszufüllen, den Sie vom Versicherer bekommen. In anderen Fällen stellt der Versicherer im Anschluss noch Nachfragen zu Ihren Angaben. Manchmal müssen Sie noch Unterlagen nachreichen oder einen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden, sodass der Versicherer direkt dort Nachfragen stellen kann.
Oftmals forscht der Versicherer erst genauer nach, ob die gemachten Aussagen tatsächlich stimmen, wenn eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Beantworten Sie die Fragen dennoch nach bestem Wissen und Gewissen.
Zusätzliche Untersuchung bei hoher BU-Rente
Möchten Sie eine besonders hohe Berufsunfähigkeitsrente vereinbaren, zum Beispiel in Höhe von 2.500 Euro oder 3.000 Euro, dann verlangen einige Versicherer eine ärztliche Untersuchung. Unter Umständen kommen ein Hausarztbericht oder ein ärztliches Zeugnis hinzu. Neben den regulären Gesundheitsfragen werden unter anderem folgende Befunde und Werte eingeholt beziehungsweise folgende Untersuchungen durchgeführt:
Vor- und Nachteile einer ärztlichen Untersuchung
Einerseits bekommen Sie einen kostenfreien ärztlichen Rundum-Check-Up. So können lebensbedrohliche Erkrankungen womöglich früh festgestellt werden. Außerdem kann der Versicherer Sie so schwieriger der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung bezichtigen.
Andererseits können auf diese Weise nicht bekannte Vorerkrankungen aufgedeckt werden, die eine Absicherung über die Berufsunfähigkeitsversicherung schwieriger oder teurer machen können. Außerdem werden im Rahmen eines ärztlichen Zeugnisses die Gesundheitsfragen oftmals für einen unbegrenzten Zeitraum abgefragt.
So wirken sich Vorerkrankungen und Risikofaktoren aus
Pauschale Aussagen darüber, wann ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wird, sind schwer zu treffen. Jeder Versicherer hat eigene Kriterien und Erfahrungswerte und prüft das Risiko eines Antragsstellers für eine Berufsunfähigkeit individuell. Dennoch gibt es einige Vorerkrankungen, die eher ein Problem darstellen oder Sportarten, die in der Regel als zu riskant angesehen werden, wodurch der Versicherungsschutz abgelehnt oder Ihnen nur eingeschränkt angeboten wird:
Wenn Sie an leichter Migräne, Asthma oder einer Tierhaarallergie leiden oder regelmäßig Fußball spielen oder Wandern gehen, brauchen Sie in der Regel nichts zu befürchten.
Mehr dazu, wie sich welche Vorerkrankung beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung auswirkt, können Sie hier nachlesen:
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung
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Darauf sollten Sie beim Beantworten der Gesundheitsfragen achten
Viele Menschen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, sorgen sich wegen der Gesundheitsprüfung. Sie haben Angst, dass aufgrund ihrer Erkrankungen ihr Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wird oder sie horrende Beiträge zahlen müssen. Andere befürchten, sie könnten etwas Wichtiges vergessen und somit unwissentlich die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen. Diese Sorgen sind häufig unbegründet, beziehungsweise gibt es Möglichkeiten, sich abzusichern.
Krankheiten richtig darstellen
Informationen einholen
Um sicherzustellen, dass Sie die Gesundheitsfragen korrekt beantworten, können Sie beispielsweise um Auskunft bei Ihrer Krankenversicherung und Ihren behandelnden Ärzten bitten. So vergessen Sie nicht, Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte anzugeben, die schon mehrere Jahre zurückliegen. Wenn Sie unsicher sind, dann holen Sie sich Hilfe von Experten. Unsere Versicherungsberater stehen Ihnen auch bei der Antragstellung und der Beantwortung der Gesundheitsfragen zur Seite. Lassen Sie sich kostenfrei von unserem Partner von Buddenbrock zur passenden Berufsunfähigkeitsversicherung beraten – empfohlen von Finanztip.
Experten-Tipp:
„Grundsätzlich müssen Sie in der Gesundheitsprüfung nur die Krankheiten und Beschwerden angeben, nach denen Sie auch gefragt werden. Geben Sie bei der Beantwortung jedoch lieber zu viel als zu wenig preis. Denn letztendlich entscheidet das Versicherungsunternehmen über die Relevanz der Krankheit für die Risikobewertung. Damit Ihnen kein vorsätzliches Verschweigen einer Krankheit unterstellt werden kann, sollten Sie alle Ihnen bekannten gesundheitlichen Einschränkungen im gefragten Zeitraum nach bestem Wissen und Gewissen angeben. Achten Sie außerdem bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen auf deren Formulierung. Manche Versicherer stellen diese sehr offen.“
Achten Sie auf die genauen Formulierungen
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Krankheit“, „gesundheitliche Störung“ oder „Beschwerde“ oft synonym verwendet. Beim Beantworten der Gesundheitsfragen sollten Sie jedoch ganz genau darauf achten, was in den Unterlagen und Fragen des Versicherers steht, damit Sie die Fragen korrekt beantworten können.
Krankheit
Als „Krankheit“ zählt im Bereich der Versicherungen ein Zustand, der vom Normalzustand abweicht, behandlungsbedürftig ist und auch die Arbeitsfähigkeit einschränkt. Beschwerden sind allerdings nicht unbedingt Voraussetzung: Bei der Gesundheitsprüfung müssen auch solche Krankheiten angegeben werden, die diagnostiziert wurden, aktuell aber keine Beschwerden (mehr) verursachen.
Störung
Eine Störung ist etwas weiter gefasst als eine Krankheit. Hiermit sind Abweichungen vom Normalfall gemeint – auch wenn die Ursache hierfür ungeklärt ist –, die aber nicht so schwerwiegend wie eine Krankheit sind. Auch hier ist es keine Voraussetzung, dass beim Betroffenen Beschwerden auftreten. Eine Störung kann beschwerdefrei sein, wie zum Beispiel bei Unfallfolgen. Beispielsweise, wenn jemand sich vor langer Zeit einmal ein Bein gebrochen hatte, im Moment aber keine Probleme mehr damit hat.
Beschwerden
Beschwerden sind Beeinträchtigungen des Wohlbefindens, die psychischer oder körperlicher Natur sein können. Sie sind nicht unbedingt sofort als Störung oder Krankheit zu werten. Hierzu gehören zum Beispiel ein Hexenschuss, gelegentliche Kopfschmerzen oder Sodbrennen. Auch wenn man nicht beim Arzt war und keine Diagnose gestellt wurde, müssen Beschwerden unter Umständen trotzdem bei der Gesundheitsprüfung angegeben werden.
Bagatellerkrankungen
Natürlich gibt es auch Krankheiten und Beschwerden, die nicht angegeben werden müssen, da sie harmlos und folgenlos sind. Hierzu gehören zum Beispiel gelegentliche Kopfschmerzen oder einfache Erkältungen (nicht Grippe, dies ist eine potenziell lebensgefährliche Krankheit). Auch Bagatellerkrankungen können jedoch relevant werden, wenn sie auffällig häufig auftreten. Dann müssen sie eventuell doch angegeben werden.
Korrekte Angaben machen – die vorvertragliche Anzeigepflicht
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt, ist gesetzlich verpflichtet, wahre und korrekte Angaben zu machen – auch zur eigenen Gesundheit und Krankheit. Diese sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Paragraph § 19 festgehalten (Quelle: VVG). Machen Sie falsche Angaben oder verschweigen Sie etwas, kann der Versicherer Ihnen im schlimmsten Fall die Auszahlung der BU-Rente verweigern, wenn Sie berufsunfähig werden. Deswegen ist es wichtig, bei der Beantwortung der Fragen sorgfältig vorzugehen.
Alles, was Sie zur vorvertraglichen Anzeigepflicht wissen müssen
Lassen Sie sich am besten durch einen BU-Experten beraten. Unsere Berater haben langjährige Erfahrung mit der Vermittlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Sie kennen die Anbieter, können einschätzen, bei welchem Versicherer Ihre Chancen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung am höchsten sind und für Sie auch eine anonyme Risikovoranfrage durchführen. Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich von unserem Team beraten.
Gerichtsurteil zum Thema „vorvertragliche Anzeigepflicht“
Im Jahr 2013 ist ein Versicherter am Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 8 U 50/13) mit einer Klage gegen seinen Versicherer gescheitert. Dieser hatte die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigert, nachdem herausgekommen war, dass der Versicherte mehrfach bei einer Hals-, Nasen- und Ohrenärztin wegen chronischer Sinusitis, Gesichtsschmerzen und anderen Beschwerden in Behandlung gewesen war, dies aber bei Vertragsabschluss nicht angegeben hatte.
Die Frage des Versicherers lautete:
„Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 10 Jahren Störungen, Krankheiten oder Beschwerden (zum Beispiel des Herzens, der Kreislauf-, Atmungs-, Verdauungs-, Sinnes-, Harn- oder Geschlechtsorgane, der Haut, des Gehirns, der Nerven, der Psyche, des Stoffwechsels, des Bewegungsapparates, Geschwülste, Allergien) …?“
Diese Frage hatte er mit „nein“ beantwortet und damit die oben genannte Behandlung – die wiederholt und zum letzten Mal nur zwei Monate vor Vertragsabschluss stattgefunden hatte – verschwiegen. Daraufhin kam die Versicherung zustande. Als der Versicherte aufgrund einer Lungenembolie und Beinvenenthrombose berufsunfähig wurde, weigerte sich der Versicherer, die BU-Rente auszuzahlen (Quelle: Oberlandesgericht Celle).
Das Gericht entschied zugunsten des Versicherungsunternehmens. Der Versicherte hatte behauptet, die genannten Beschwerden nicht als Erkrankung angesehen zu haben. Dies sah das Gericht jedoch als nicht glaubwürdig an und entschied, der Versicherte habe vorsätzlich und arglistig gehandelt, um die Versicherung zu täuschen.
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BU ohne Gesundheitsfragen?
Gibt es eine BU ohne Gesundheitsfragen?
Es gibt keine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen. Unter bestimmten Bedingungen stellen Versicherer allerdings „vereinfachte“ Fragen. Das bedeutet, dass die Zahl der Fragen zu Ihrer Gesundheit im Vergleich zum normalen Fragenkatalog deutlich reduziert ist. Einige Versicherer bieten zum Beispiel Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen für Menschen unter einer bestimmten Altersgrenze (meist 30 oder 35) an oder für bestimmte Berufsgruppen oder bei bestimmten Aktionen.
Sie sollten jedoch die Versicherungsbedingungen darauf prüfen, dass keine wichtigen Leistungen signifikant eingeschränkt sind, beispielsweise, dass nur Berufsunfähigkeitsrenten bis zu einer bestimmten Höhe versichert werden können. Unsere Versicherungsberater können Ihnen bei der Bewertung helfen, ob sich ein solcher Tarif für Sie trotzdem lohnt.
Alle Infos zu vereinfachten Gesundheitsprüfung in der BU
Mit einer anonymen Risikovoranfrage Annahmechancen ausloten
Insbesondere, wenn Sie Vorerkrankungen haben, die zu einem Problem beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden können, ist eine sogenannte anonyme Voranfrage sinnvoll. Dazu stellt ein Versicherungsberater für Sie einen anonymen Testantrag bei mehreren Versicherern, bei denen er Chancen für BU-Abschluss sieht. Die Versicherer prüfen Ihren Fall und machen ein Angebot – ohne jedoch zu wissen, wer den Antrag gestellt hat. Die Antworten der Versicherer zeigen Ihnen dann, bei welchen Anbietern Sie unter welchen Bedingungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen könnten oder auch nicht, ohne mit einer offiziellen Ablehnung rechnen zu müssen. Ablehnungen sollten Sie in jedem Fall vermeiden, da sie den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Zukunft erschweren.
So funktioniert die anonyme Risikovoranfrage
Die häufigsten Fragen zu Gesundheitsfragen in der BU
Welche Gesundheitsfragen werden im BU-Antrag gestellt?
Im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung werden Gesundheitsfragen zu vergangenen oder aktuellen Erkrankungen, Beschwerden, Störungen, Operationen, Medikamenten und Infektionen gestellt. Es wird also Ihre gesundheitliche Verfassung abgefragt.
Wann werden die Gesundheitsfragen geprüft?
Die Gesundheitsprüfung legen Sie ab, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim Versicherer beantragen. Im Antrag ist ein Fragebogen zu Ihrer gesundheitlichen Verfassung der letzten Jahre enthalten.
Bei welchen Krankheiten gibt es keine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Besonders schwere Erkrankungen führen oftmals zu einer Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dazu gehören etwa Multiple Sklerose, Morbus Crohn, HIV oder auch Rheuma.
Was passiert, wenn meine Erkrankung später ausheilt?
Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Leistungsausschluss abgeschlossen und heilt Ihre Erkrankung später aus, dann können Sie unter Umständen diesen Ausschluss wieder aufheben lassen. Achten Sie dabei darauf, dass Ihr Vertrag einen „Leistungsausschluss mit Prüfoption“ enthält. In diesem Fall können Sie nach Heilung eine erneute Überprüfung anfordern und den Ausschluss entfernen lassen. Dies können Sie jedoch nur einmal und frühestens zwei Jahre nach Abschluss tun.
Was passiert, wenn ich eine Vorerkrankung nicht angebe?
Wenn Sie Vorerkrankungen verschweigen oder falsche Gesundheitsinformationen angeben, können Sie die sogenannte „vorvertragliche Anzeigepflicht“ verletzen. Das kann dazu führen, dass der Versicherer im Fall einer Berufsunfähigkeit die Leistung verweigert, zum Beispiel keine Rente auszahlt. Grundsätzlich sind Sie gesetzlich verpflichtet, dem Versicherer alles mitzuteilen, was für seine Einschätzung des Risikos wichtig ist.
Wie kann ich mich auf die Gesundheitsfragen vorbereiten?
Es empfiehlt sich, vorab alle relevanten medizinischen Unterlagen zusammenzustellen, wie Arztberichte, Krankenhausentlassungen und Medikamentenlisten. Eine transparente und vollständige Beantwortung der Fragen ist entscheidend für den Versicherungsschutz.
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