Das sind typische Gesundheitsfragen in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Berufs­unfähigkeits­versicherer stellen Ihnen vor Vertragsabschluss sogenannte „Gesundheitsfragen“.
  • Typischerweise werden Fragen zu Krankheiten, Behandlungen, Operationen oder auch zur Medikamenteneinnahme gestellt.
  • Beantworten Sie die Fragen unbedingt wahrheitsgemäß. Ansonsten kann der Versicherer später die Auszahlung der BU-Rente verweigern.
  • Lassen Sie sich kostenfrei von unserem Partner von Buddenbrock zur passenden Berufs­unfähigkeits­­versicherung beraten – empfohlen von Finanztip.
  • Unsere Experten können bei Vor­­erkrankungen vorab anonyme Risikovoranfragen bei Versicherern stellen, um die Vertragskonditionen zu klären.

Das erwartet Sie hier

Welche typischen Gesundheitsfragen in der Berufs­unfähigkeits­­versicherung gestellt werden und auf welche Formulierungen Sie achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Typische Gesundheitsfragen in der BU
  2. Warum gibt es Gesundheitsfragen?
  3. Tipps fürs Beantworten der Fragen
  4. BU ohne Gesundheitsfragen?
  5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Typische Gesundheitsfragen in der BU (inkl. PDF)

Bevor Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abschließen können, stellt Ihnen der Versicherer sogenannte „Gesundheitsfragen“. Diese Fragen sind nicht einheitlich, sondern unterscheiden sich je nach Anbieter. Beispielsweise unterscheiden sich die Abfragezeiträume, aber auch, ob Versicherer allgemein nach Beschwerden fragen oder nur danach, ob Sie wegen bestimmter Beschwerden in Behandlung waren.

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Wonach sich Versicherer normalerweise erkundigen

Icon Pfeil Reduktion

Körpergröße

Icon Waage

Körpergewicht

Icon durchgestrichene Zigarette

Risikofaktoren, zum Beispiel Rauchen

Icon Gesundheitscheck Schmerzen

Beschwerden oder chronische Erkrankungen

Behandlungen und Untersuchungen

Icon Behandlung Plan

Stationäre Behandlungen und Operationen

Icon Pille und Tablette

Einnahme von verschreibungs­pflichtigen Medikamenten

Icon Berg

Riskanten Hobbys, wie Bergsteigen oder Tauchen


Konkrete Beispiele für Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen zu Krankheiten

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  • „Besteht derzeit ein körperliches Gebrechen, ein Organfehler, eine angeborene Erkrankung, eine Erwerbsminderung, eine Wehrdienstschädigung oder eine Schwerbehinderung? Wenn ja, welches/aufgrund welchen Leidens?“
  • „Bestehen derzeit oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Behinderungen, medizinisch behandelte Beschwerden oder geistige bzw. körperliche Schäden als Folgen von Krankheiten oder Verletzungen:
    • des Herzens oder des Kreislaufs?
    • an Lunge, Bronchien, Zwerchfell?
    • an Magen, Darm, Galle Bauchspeicheldrüse, Leber?
    • an Niere, Blase, Prostata, Unterleibsorganen, Brust?
    • des Stoffwechsels?
    • der Blut bildenden Organe, Blut- oder Tumor­erkrankungen?
    • durch akute oder chronische Infektionen?
    • der Psyche?
    • des Gehirns oder Nervensystems?
    • der Wirbelsäule, Bandscheiben?
    • der Knochen, Gelenke, Bänder, Muskeln, Sehnen?
    • der Haut, Allergien?
    • der Augen?
    • der Ohren?“

Gesundheitsfragen zu medizinischen Behandlungen

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  • „Haben in den letzten 5 Jahren Krankenhaus-, Rehabilitations-, Kuraufenthalte oder ambulante Operationen stattgefunden oder sind solche in den nächsten 12 Monaten beabsichtigt oder ärztlich empfohlen?“
  • „Sind Sie derzeit oder waren Sie innerhalb der letzten 5 Jahre länger als zwei Wochen in Behandlung von Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten oder Angehörigen sonstiger Gesundheitsberufe (zum Beispiel Krankengymnast, Heilpraktiker, Physiotherapeut)?

Gesundheitsfragen zu riskantem Verhalten

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  • „Sind Sie besonderen Gefahren im Beruf (zum Beispiel Flugrisiko; Umgang mit Chemikalien, radioaktiven Stoffen/Strahlen; Aufenthalt in Krisengebieten), bei Sport oder Hobby (z. B. Flugsport/Drachenfliegen/Fallschirmspringen, Rennfahrten, Bergsteigen, Tauchen, Extremsportarten oder sportlichen Wettbewerben) ausgesetzt?“
  • „Reisen Sie innerhalb der nächsten 12 Monate für länger als 6 Monate in ein außereuropäisches Land?“
  • „Nehmen oder nahmen Sie derzeit oder innerhalb der letzten 5 Jahre Betäubungs­mittel oder Drogen ein?“
  • „Haben Sie in den letzten 12 Monaten Zigaretten, Zigarren oder Pfeife geraucht, Schnupftabak oder Kautabak oder sonst Nikotin aktiv zu sich genommen?“

Gesundheitsfragen als PDF

Sie möchten sich auf die Gesundheitsprüfung vorbereiten? Dann laden Sie alle typischen Gesundheitsfragen als PDF herunter, besprechen Sie diese mit Ihrem Berater oder Arzt und machen Sie sich notwendige Notizen.

Icon Liste

Es geht meist nur um die letzten Jahre

Typische Abfragezeiträume sind:

RisikofaktorAbfragezeitraum
Ambulante Behandlungen und ArztbesucheDie letzten fünf oder drei Jahre
Psychische ErkrankungenDie letzten fünf Jahre
Operationen und stationäre BehandlungenDie letzten zehn Jahre
Icon Kalender

Liegen Erkrankungen und Behandlungen länger zurück, spielen Sie in der Regel keine Rolle mehr.

Warum gibt es überhaupt Gesundheitsfragen?

Gesundheitsfragen als Teil der Gesundheitsprüfung

Wer eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung abschließen will, muss eine Gesundheitsprüfung ablegen. Hiermit überprüft der Versicherer, wie hoch das Risiko dafür ist, dass der Antragsteller berufsunfähig wird. Auf Grundlage der Gesundheitsprüfung fällt der Versicherer dann die Entscheidung, ob ein Vertrag zustande kommt und falls ja, unter welchen Bedingungen.

Icon Fragezeichen

Neben einer Ablehnung oder regulären Annahme ist es auch möglich, dass Sie sich zwar versichern können, aber bestimmte Ursachen für eine Berufs­unfähigkeit vertraglich ausgeschlossen werden (Leistungsausschluss). Ein anderes mögliches Szenario ist, dass Sie höhere Beiträge für Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlen müssen – so möchte der Versicherer Ihr erhöhtes Risiko für eine Berufs­unfähigkeit ausgleichen (Risikozuschlag).


Wie läuft die Gesundheitsprüfung ab?

Die Gesundheitsprüfung meint den gesamten Prozess, in dem der Versicherer gesundheitliche Angaben über die an einer Berufs­unfähigkeits­versicherung interessierte Person einholt. In manchen Fällen reicht es, einfach nur den Fragebogen mit den Gesundheitsfragen auszufüllen, den Sie vom Versicherer bekommen. In anderen Fällen stellt der Versicherer im Anschluss noch Nachfragen zu Ihren Angaben. Manchmal müssen Sie noch Unterlagen nachreichen oder einen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden, sodass der Versicherer direkt dort Nachfragen stellen kann.

Oftmals forscht der Versicherer erst genauer nach, ob die gemachten Aussagen tatsächlich stimmen, wenn eine Berufs­unfähigkeit eingetreten ist. Beantworten Sie die Fragen dennoch nach bestem Wissen und Gewissen.


Zusätzliche Untersuchung bei hoher BU-Rente

Möchten Sie eine besonders hohe Berufs­unfähigkeitsrente vereinbaren, zum Beispiel in Höhe von 2.500 Euro oder 3.000 Euro, dann verlangen einige Versicherer eine ärztliche Untersuchung. Unter Umständen kommen ein Hausarztbericht oder ein ärztliches Zeugnis hinzu. Neben den regulären Gesundheitsfragen werden unter anderem folgende Befunde und Werte eingeholt beziehungsweise folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Kleines Blutbild
  • Cholesterin, Tryglceride, Billirubin
  • Harnsäure, Kreatinin, Nüchternblutzucker
  • EKG
  • HIV-Test
Icon Stethoskop

Vor- und Nachteile einer ärztlichen Untersuchung

Icon Daumen hoch

Einerseits bekommen Sie einen kostenfreien ärztlichen Rundum-Check-Up. So können lebensbedrohliche Erkrankungen womöglich früh festgestellt werden. Außerdem kann der Versicherer Sie so schwieriger der vorvertraglichen Anzeigepflicht­verletzung bezichtigen.

Icon Daumen runter

Andererseits können auf diese Weise nicht bekannte Vor­erkrankungen aufgedeckt werden, die eine Absicherung über die Berufs­unfähigkeits­versicherung schwieriger oder teurer machen können. Außerdem werden im Rahmen eines ärztlichen Zeugnisses die Gesundheitsfragen oftmals für einen unbegrenzten Zeitraum abgefragt.


So wirken sich Vor­erkrankungen und Risikofaktoren aus

Pauschale Aussagen darüber, wann ein Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abgelehnt wird, sind schwer zu treffen. Jeder Versicherer hat eigene Kriterien und Erfahrungswerte und prüft das Risiko eines Antragsstellers für eine Berufs­unfähigkeit individuell. Dennoch gibt es einige Vor­erkrankungen, die eher ein Problem darstellen oder Sportarten, die in der Regel als zu riskant angesehen werden, wodurch der Versicherungsschutz abgelehnt oder Ihnen nur eingeschränkt angeboten wird:

  • Annahme unter erschwerten Bedingungen
    Bei mittleren Risikofaktoren wie Übergewicht, Bluthochdruck oder chronischer Bronchitis sowie Sportarten wie Bergsteigen können Sie sich in der Regel versichern, aber müssen mit höheren Beiträgen oder Leistungsausschlüssen rechnen.
  • Annahme unwahrscheinlich
    Schwierig wird der Abschluss eines Vertrages mit schwerwiegenden Erkrankungen wie Epilepsie, Multiple Sklerose oder Diabetes oder riskanten Hobbys wie der Teilnahme an Kampfsport-Wettkämpfen.

Wenn Sie an leichter Migräne, Asthma oder einer Tierhaar­allergie leiden oder regelmäßig Fußball spielen oder Wandern gehen, brauchen Sie in der Regel nichts zu befürchten.

Mehr dazu, wie sich welche Vorerkrankung beim Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung auswirkt, können Sie hier nachlesen:

Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Vorerkrankung

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Gemeinsam mit unserem von Finanztip empfohlenen Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufs­unfähigkeits­versicherungen anbieten:

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Darauf sollten Sie beim Beantworten der Gesundheitsfragen achten

Viele Menschen, die eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen wollen, sorgen sich wegen der Gesund­heits­prü­fung. Sie haben Angst, dass aufgrund ihrer Erkrankungen ihr Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abgelehnt wird oder sie horrende Beiträge zahlen müssen. Andere befürchten, sie könnten etwas Wichtiges vergessen und somit unwissentlich die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen. Diese Sorgen sind häufig unbegründet, beziehungsweise gibt es Möglichkeiten, sich abzusichern.

Krankheiten richtig darstellen

Informationen einholen

Um sicherzustellen, dass Sie die Gesundheitsfragen korrekt beantworten, können Sie beispielsweise um Auskunft bei Ihrer Kranken­versicherung und Ihren behandelnden Ärzten bitten. So vergessen Sie nicht, Behandlungen oder Kranken­haus­aufenthalte anzugeben, die schon mehrere Jahre zurückliegen. Wenn Sie unsicher sind, dann holen Sie sich Hilfe von Experten. Unsere Versicherungs­berater stehen Ihnen auch bei der Antrags­tellung und der Beantwortung der Ge­sund­heits­fragen zur Seite. Lassen Sie sich kostenfrei von unserem Partner von Buddenbrock zur passenden Berufs­unfähigkeits­­versicherung beraten – empfohlen von Finanztip.

Icon Sprechblasen
Experten-Tipp:

„Grundsätzlich müssen Sie in der Gesundheitsprüfung nur die Krankheiten und Beschwerden angeben, nach denen Sie auch gefragt werden. Geben Sie bei der Beantwortung jedoch lieber zu viel als zu wenig preis. Denn letztendlich entscheidet das Versicherungs­unternehmen über die Relevanz der Krankheit für die Risikobewertung. Damit Ihnen kein vorsätzliches Verschweigen einer Krankheit unterstellt werden kann, sollten Sie alle Ihnen bekannten gesundheitlichen Einschränkungen im gefragten Zeitraum nach bestem Wissen und Gewissen angeben. Achten Sie außerdem bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen auf deren Formulierung. Manche Versicherer stellen diese sehr offen.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Achten Sie auf die genauen Formulierungen

Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Krankheit“, „gesundheitliche Störung“ oder „Beschwerde“ oft synonym verwendet. Beim Beantworten der Gesundheitsfragen sollten Sie jedoch ganz genau darauf achten, was in den Unterlagen und Fragen des Versicherers steht, damit Sie die Fragen korrekt beantworten können.

Krankheit

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Als „Krankheit“ zählt im Bereich der Versicherungen ein Zustand, der vom Normalzustand abweichtbehandlungsbedürftig ist und auch die Arbeitsfähigkeit einschränkt. Beschwerden sind allerdings nicht unbedingt Voraussetzung: Bei der Gesundheitsprüfung müssen auch solche Krankheiten angegeben werden, die diagnostiziert wurden, aktuell aber keine Beschwerden (mehr) verursachen.

Störung

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Eine Störung ist etwas weiter gefasst als eine Krankheit. Hiermit sind Abweichungen vom Normalfall gemeint – auch wenn die Ursache hierfür ungeklärt ist –, die aber nicht so schwerwiegend wie eine Krankheit sind. Auch hier ist es keine Voraussetzung, dass beim Betroffenen Beschwerden auftreten. Eine Störung kann beschwerdefrei sein, wie zum Beispiel bei Unfallfolgen. Beispielsweise, wenn jemand sich vor langer Zeit einmal ein Bein gebrochen hatte, im Moment aber keine Probleme mehr damit hat.

Beschwerden

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Beschwerden sind Beeinträchtigungen des Wohlbefindens, die psychischer oder körperlicher Natur sein können. Sie sind nicht unbedingt sofort als Störung oder Krankheit zu werten. Hierzu gehören zum Beispiel ein Hexenschuss, gelegentliche Kopfschmerzen oder Sodbrennen. Auch wenn man nicht beim Arzt war und keine Diagnose gestellt wurde, müssen Beschwerden unter Umständen trotzdem bei der Gesundheitsprüfung angegeben werden.

Bagatell­­erkrankungen

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Natürlich gibt es auch Krankheiten und Beschwerden, die nicht angegeben werden müssen, da sie harmlos und folgenlos sind. Hierzu gehören zum Beispiel gelegentliche Kopfschmerzen oder einfache Erkältungen (nicht Grippe, dies ist eine potenziell lebensgefährliche Krankheit). Auch Bagatell­­erkrankungen können jedoch relevant werden, wenn sie auffällig häufig auftreten. Dann müssen sie eventuell doch angegeben werden.

Korrekte Angaben machen – die vor­vertrag­liche Anzeige­pflicht

Wer eine Berufs­unfähigkeits­versicherung beantragt, ist gesetzlich verpflichtet, wahre und korrekte Angaben zu machen – auch zur eigenen Gesundheit und Krankheit. Diese sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht ist im Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG) in Paragraph § 19 festgehalten (Quelle: VVG). Machen Sie falsche Angaben oder verschweigen Sie etwas, kann der Versicherer Ihnen im schlimmsten Fall die Auszahlung der BU-Rente verweigern, wenn Sie berufsunfähig werden. Deswegen ist es wichtig, bei der Beantwortung der Fragen sorgfältig vorzugehen.

Alles, was Sie zur vorvertraglichen Anzeigepflicht wissen müssen

Lassen Sie sich am besten durch einen BU-Experten beraten. Unsere Berater haben langjährige Erfahrung mit der Vermittlung von Berufs­unfähigkeits­versicherungen. Sie kennen die Anbieter, können einschätzen, bei welchem Versicherer Ihre Chancen auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung am höchsten sind und für Sie auch eine anonyme Risikovoranfrage durchführen. Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich von unserem Team beraten.

Gerichtsurteil zum Thema „vorvertragliche Anzeigepflicht“

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Im Jahr 2013 ist ein Versicherter am Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 8 U 50/13) mit einer Klage gegen seinen Versicherer gescheitert. Dieser hatte die Zahlung der Berufs­unfähigkeitsrente verweigert, nachdem herausgekommen war, dass der Versicherte mehrfach bei einer Hals-, Nasen- und Ohrenärztin wegen chronischer Sinusitis, Gesichtsschmerzen und anderen Beschwerden in Behandlung gewesen war, dies aber bei Vertragsabschluss nicht angegeben hatte.

Die Frage des Versicherers lautete:

„Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 10 Jahren Störungen, Krankheiten oder Beschwerden (zum Beispiel des Herzens, der Kreislauf-, Atmungs-, Verdauungs-, Sinnes-, Harn- oder Geschlechtsorgane, der Haut, des Gehirns, der Nerven, der Psyche, des Stoffwechsels, des Bewegungsapparates, Geschwülste, Allergien) …?“

Diese Frage hatte er mit „nein“ beantwortet und damit die oben genannte Behandlung – die wiederholt und zum letzten Mal nur zwei Monate vor Vertragsabschluss stattgefunden hatte – verschwiegen. Daraufhin kam die Versicherung zustande. Als der Versicherte aufgrund einer Lungen­embolie und Bein­venen­thrombose berufsunfähig wurde, weigerte sich der Versicherer, die BU-Rente auszuzahlen (Quelle: Oberlandesgericht Celle).

Das Gericht entschied zugunsten des Versicherungs­unternehmens. Der Versicherte hatte behauptet, die genannten Beschwerden nicht als Erkrankung angesehen zu haben. Dies sah das Gericht jedoch als nicht glaubwürdig an und entschied, der Versicherte habe vorsätzlich und arglistig gehandelt, um die Versicherung zu täuschen.

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BU ohne Gesundheitsfragen?

Gibt es eine BU ohne Gesundheitsfragen?

Es gibt keine Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Gesundheitsfragen. Unter bestimmten Bedingungen stellen Versicherer allerdings „vereinfachte“ Fragen. Das bedeutet, dass die Zahl der Fragen zu Ihrer Gesundheit im Vergleich zum normalen Fragenkatalog deutlich reduziert ist. Einige Versicherer bieten zum Beispiel Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen für Menschen unter einer bestimmten Altersgrenze (meist 30 oder 35) an oder für bestimmte Berufsgruppen oder bei bestimmten Aktionen.

Sie sollten jedoch die Versicherungs­bedingungen darauf prüfen, dass keine wichtigen Leistungen signifikant eingeschränkt sind, beispielsweise, dass nur Berufs­unfähigkeitsrenten bis zu einer bestimmten Höhe versichert werden können. Unsere Versicherungsberater können Ihnen bei der Bewertung helfen, ob sich ein solcher Tarif für Sie trotzdem lohnt.

Alle Infos zu vereinfachten Gesundheitsprüfung in der BU


Mit einer anonymen Risikovoranfrage Annahmechancen ausloten

Insbesondere, wenn Sie Vor­erkrankungen haben, die zu einem Problem beim Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung werden können, ist eine sogenannte anonyme Voranfrage sinnvoll. Dazu stellt ein Versicherungsberater für Sie einen anonymen Testantrag bei mehreren Versicherern, bei denen er Chancen für BU-Abschluss sieht. Die Versicherer prüfen Ihren Fall und machen ein Angebot – ohne jedoch zu wissen, wer den Antrag gestellt hat. Die Antworten der Versicherer zeigen Ihnen dann, bei welchen Anbietern Sie unter welchen Bedingungen eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen könnten oder auch nicht, ohne mit einer offiziellen Ablehnung rechnen zu müssen. Ablehnungen sollten Sie in jedem Fall vermeiden, da sie den Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung in Zukunft erschweren.

So funktioniert die anonyme Risikovoranfrage


Die häufigsten Fragen zu Gesundheitsfragen in der BU

Welche Gesundheitsfragen werden im BU-Antrag gestellt?

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Im Antrag zur Berufs­unfähigkeits­versicherung werden Gesundheitsfragen zu vergangenen oder aktuellen Erkrankungen, Beschwerden, Störungen, Operationen, Medikamenten und Infektionen gestellt. Es wird also Ihre gesundheitliche Verfassung abgefragt.

Wann werden die Gesundheitsfragen geprüft?

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Die Gesundheitsprüfung legen Sie ab, wenn Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung beim Versicherer beantragen. Im Antrag ist ein Fragebogen zu Ihrer gesundheitlichen Verfassung der letzten Jahre enthalten.

Bei welchen Krankheiten gibt es keine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

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Besonders schwere Erkrankungen führen oftmals zu einer Ablehnung der Berufs­unfähigkeits­versicherung. Dazu gehören etwa Multiple Sklerose, Morbus Crohn, HIV oder auch Rheuma.

Was passiert, wenn meine Erkrankung später ausheilt?

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Haben Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einem Leistungsausschluss abgeschlossen und heilt Ihre Erkrankung später aus, dann können Sie unter Umständen diesen Ausschluss wieder aufheben lassen. Achten Sie dabei darauf, dass Ihr Vertrag einen „Leistungsausschluss mit Prüfoption“ enthält. In diesem Fall können Sie nach Heilung eine erneute Überprüfung anfordern und den Ausschluss entfernen lassen. Dies können Sie jedoch nur einmal und frühestens zwei Jahre nach Abschluss tun.

Was passiert, wenn ich eine Vorerkrankung nicht angebe?

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Wenn Sie Vor­erkrankungen verschweigen oder falsche Gesundheitsinformationen angeben, können Sie die sogenannte „vorvertragliche Anzeigepflicht“ verletzen. Das kann dazu führen, dass der Versicherer im Fall einer Berufs­unfähigkeit die Leistung verweigert, zum Beispiel keine Rente auszahlt. Grundsätzlich sind Sie gesetzlich verpflichtet, dem Versicherer alles mitzuteilen, was für seine Einschätzung des Risikos wichtig ist.

Wie kann ich mich auf die Gesundheitsfragen vorbereiten?

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Es empfiehlt sich, vorab alle relevanten medizinischen Unterlagen zusammenzustellen, wie Arztberichte, Krankenhausentlassungen und Medikamentenlisten. Eine transparente und vollständige Beantwortung der Fragen ist entscheidend für den Versicherungsschutz.

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Lena Mierbach
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