KlinikRente Kostenfreie Beratung durch unsere Experten

Das erwartet Sie hier

Was die KlinikRente auszeichnet, welche Vorteile sie für Heilberufe bietet und wie Sie den passenden Schutz abschließen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist die KlinikRente?
  2. So funktioniert die KlinikRente
  3. Diese Fragen werden gestellt
  4. Leistungen und Vorteile
  5. Kosten (inkl. Beispiel)
  6. Wie schließe ich die KlinikRente ab?
  7. Über den Arbeitgeber
  8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die KlinikRente bietet eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung speziell für Menschen im Gesundheitswesen.
  • Abgesichert werden können nicht nur Beschäftigte und Selbständige, sondern auch Auszubildende, Studierende, Berufseinsteiger und deren Angehörige.
  • Junge Menschen sichern sich bereits ab der 10. Klasse bis zu 1.500 Euro Monatsrente – ohne Einkommensnachweis.
  • Durch Nach­versicherungsgarantie und Karrieregarantie wächst die Absicherung flexibel mit dem Berufsleben mit.
  • Azubis und Berufseinsteiger können sich bereits ab XX € im Monat absichern.
  • Lassen Sie sich von unseren erfahrenen BU-Experten individuell und kostenfrei zur KlinikRente beraten – auch im Vergleich zu anderen Absicherungsmöglichkeiten.

Was ist die KlinikRente?

Die KlinikRente ist ein spezialisiertes Versorgungswerk, das sich gezielt an Menschen in medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Berufen richtet. In Zusammenarbeit mit ausgewählten Versicherern bietet sie eine leistungsstarke Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) an, die sich gezielt an die Bedürfnisse von Auszubildenden, Studierenden, Berufseinsteigern und Fachkräften des Gesundheitswesens richtet. Abgesichert werden können zudem auch ihre Angehörigen. Das KlinikRente Versorgungswerk wurde vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. initiiert.

Icon Arzt

Was ist an der KlinikRente anders als bei einer normalen BU?

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung über die KlinikRente ist keine Standard­versicherung von der Stange. Sie basiert auf einem Konsortialmodell, das mehrere Versicherer – darunter Swiss Life – gemeinsam tragen. Dadurch entsteht ein Schutzsystem, das für viele Menschen überhaupt erst den Zugang zu einer Berufs­unfähigkeits­versicherung ermöglicht. Das bedeutet:

  • Zielgruppengerechte Tarife
    Ausgelegt auf die besonderen Belastungen und BU-Risiken im medizinischen Alltag – insbesondere bei Schichtdienst, psychischer Belastung oder körperlich fordernden Tätigkeiten.
  • Attraktive Einstiegsbedingungen
    Schüler, Azubis und Studierende können sich schon früh und mit bis zu 1.500 Euro Monatsrente ohne Einkommensnachweis absichern.
  • Beitrag nach Einkommen
    Dank Stufentarif zahlen junge Menschen zunächst weniger, der Beitrag wächst mit dem Einkommen.
  • Karrieregarantie und Nach­versicherung
    Die Berufs­unfähigkeitsrente kann bei Gehaltssteigerungen ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden – bis zu 4.000 Euro monatlich
  • Starkes Kollektiv statt Einzelvertrag
    Durch die Zusammenarbeit der Versorgungswerke mit mehreren Versicherern als Träger wird das Risiko optimal verteilt. Sie profitieren von Stabilität und Sicherheit.

Ist die KlinikRente das Richtige für mich?

Sie können die KlinikRente auf verschiedenen Wegen abschließen. Doch nur bei uns können Sie sich kostenfrei und vor allem individuell beraten lassen: Unsere erfahrenen und mehrfach ausgezeichneten Experten für Berufs­unfähigkeits­versicherungen prüfen für Sie, ob die KlinikRente die ideale Absicherung ist und begleiten Sie durch den ganzen Prozess – oder ob andere Optionen der Einkommenssicherung vorteilhafter oder kostengünstiger wären.

Icon grüner Kreis abgehakt

Mit uns die KlinikRente unkompliziert abschließen

Gemeinsam mit unserem von Finanztip empfohlenen Partner von Buddenbrock und in Kooperation mit Swiss Life können wir Ihnen die leistungsstarke und speziell für Heilberufe entwickelte KlinikRente anbieten:

  • Von Finanztip empfohlener Service
  • Entwickelt für Beschäftigte im Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesen
  • Besonders günstige Einstiegsbeiträge für junge Leute

Kurzüberblick: Grundlagen der Berufs­unfähigkeits­­versicherung

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können. Gerade in Heilberufen ist das Risiko besonders hoch:

  • Psychische Erkrankungen, chronische Erschöpfung oder Traumafolgestörungen
  • Orthopädische Beschwerden durch körperlich belastende Tätigkeiten
  • Infektionen, Unfälle oder Nerven­erkrankungen, die spezifische Berufsanforderungen (z. B. OP-Fähigkeit, Impfschutz) unmöglich machen

Die gesetzliche Absicherung reicht in solchen Fällen meist nicht aus, insbesondere nicht für junge oder in Teilzeit tätige Fachkräfte. Die private Berufs­unfähigkeits­versicherung über die KlinikRente schließt diese Lücke gezielt – und sorgt dafür, dass Sie im Ernstfall nicht zusätzlich finanziell unter Druck geraten.

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung erklärt

So funktioniert die KlinikRente

Für wen ist die KlinikRente gedacht?

Beschäftigte, Auszubildende und Studierende und deren Familienangehörige mit beruflichem Bezug zum Gesundheitswesen sind in der KlinikRente versicherbar:

  • Klinik
  • Pflege
  • Therapie
  • Praxis
  • Rettungsdienst
  • Apotheke

Beispiele: Diese Berufe gehören dazu

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  • Medizinischer Fachangestellte
  • Krankenpfleger
  • Altenpfleger
  • Hebamme
  • Humanmediziner
  • Assistenzarzt
  • Facharzt
  • Physiotherapeut
  • Apotheker
  • Heilerziehungspfleger
  • Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen
  • Elektroniker
  • IT-Systemkaufmann/-frau
  • Notfallsanitäter
  • Zahnarzt
  • Heilpraktiker

Beispiele: Versicherbare Studiengänge

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  • Augenoptik
  • Biomedizin
  • Ernährungswissenschaften
  • Heilpädagogik
  • Humanmedizin
  • Soziale Arbeit
  • Logopädie
  • Lebensmitteltechnologie
  • Medizintechnik
  • Pflegewissenschaften
  • Pharmazie
  • Physiotherapie
  • Psychologie
  • Zahnmedizin

Wer steht hinter der KlinikRente und bei wem bin ich eigentlich versichert?

Die KlinikRente ist kein Produkt eines einzelnen Versicherers, sondern ein Branchenversorgungswerk, das gezielt für Menschen im Gesundheitswesen entwickelt wurde. Dieses Versorgungswerk beruht auf einer engen Zusammenarbeit mehrerer starker Partner:

  1. Initiiert und getragen wird die KlinikRente vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK) und dem Pensionsverein Deutscher Kranken- und Pflegeeinrichtungen e. V. (PDK) – mit dem Ziel, Beschäftigten in Kliniken, Reha- und Pflegeeinrichtungen eine verlässliche Vorsorge zu ermöglichen
  2. Als konsortiales Modell bündeln führende Versicherer die Risiken, darunter Swiss Life, Allianz und R+V die Leistung.

Wenn Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung über die KlinikRente abschließen, dann tun Sie das nicht direkt beim BDPK, sondern über das Versorgungswerk KlinikRente – das wiederum mit Swiss Life und weiteren Versicherern kooperiert, um die versicherten Leistungen bereitzustellen.

Wer kümmert sich um was?

  • Der Vertragspartner Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung ist der Versicherer, beispielsweise Swiss Life.
  • Die Verwaltung und Kommunikation erfolgen über die KlinikRente – sie koordiniert den organisatorischen Rahmen, die Tarifgestaltung, Sonderkonditionen, digitale Prozesse und Informationsmaterial.
  • Im Leistungsfall kümmert sich der jeweilige Versicherer um die Prüfung und Auszahlung Ihrer Berufs­unfähigkeitsrente – die KlinikRente bleibt aber Ihr Ansprechpartner im Gesamtkontext.

So schließen Sie die KlinikRente ab


Warum sollte ich mich für ein solches Modell entscheiden?

Ein zentraler Vorteil der KlinikRente ist das sogenannte Konsortialmodell. Dabei schließen sich mehrere Versicherer zu einem gemeinsamen Risikoträger zusammen. Das hat für Sie zentrale Vorteile:

  • Keine Abhängigkeit von einem einzelnen Versicherer
  • Stabilere Leistungsauszahlung durch gemeinsame Haftung
  • Höhere Professionalität in der Leistungsprüfung

Die durchschnittliche Anerkennungsquote bei BU-Leistungsfällen liegt bei rund 84 Prozent und damit deutlich über dem Branchendurchschnitt. Für Versicherte bedeutet das eine höhere Wahrscheinlichkeit, im Ernstfall auch wirklich die versicherte Berufs­unfähigkeitsrente zu erhalten.

Vergleich: Klassische private BU vs. KlinikRente

Ob Sie eine klassische Berufs­unfähigkeits­versicherung bei einem frei wählbaren Versicherer abschließen oder die KlinikRente als besonderes Konsortialmodell bei ausgewählten Versicherern nutzen, hängt von Ihrer beruflichen Situation, Ihrem Alter und Ihren Zielen ab. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede:

KriteriumKlassische private BUKlinikRente BU
ZugangOffen für alle BerufsgruppenNur für Beschäftigte und Auszubildende im Gesundheitswesen (Pflege, Medizin, Therapie, Rettungsdienst etc.) sowie deren Angehörige
VersichererBeliebig wählbarVertragspartner ist einer der teilnehmenden Versicherer im Rahmen des Versorgungswerks KlinikRente
GesundheitsprüfungImmer erforderlich, teils vereinfacht bei SonderaktionenImmer erforderlich, teils vereinfacht bei Sonderaktionen, ohne Prüfung nur bei arbeitgeberfinanzierter KlinikRente
ZugangsalterAb 10 JahreAb 14 Jahre, Schüler ab 10 Jahre
BeitragsgestaltungAbhängig von Alter, Beruf, Gesundheitszustand, Höhe der BU-RenteStufentarif und günstige Einstiegsbeiträge für junge Leute
LeistungsoptionenMonatsrente, evtl. Arbeitsunfähigkeitsoption, Nach­versicherungsgarantieZusätzliche Optionen: Karrieregarantie, Pflege-Option, Kapitalleistung im BU-Fall (arbeitgeberfinanzierter KlinikRente)
FlexibilitätTarifwechsel oft nur mit erneuter PrüfungKarrieregarantie und Besserstufung ohne neue Gesundheitsfragen
AnerkennungsquoteSchwankt je nach Anbieter (ca. 70–80 %)Durchschnittlich 84 Prozent Anerkennungsquote dank Konsortialmodell
BesonderheitenFreie Tarifwahl, aber auch mehr EigenverantwortungExklusiver Heilberufs-Tarif, entwickelt mit Branchenverständnis und fairer Risikobewertung

Wann lohnt sich welches Modell?

SituationEmpfehlung
Sie sind unter 30, Azubi, Student oder Berufseinsteiger im GesundheitswesenKlinikRente, wegen besonders günstiger Einstiegstarife und einfacher Bedingungen
Sie arbeiten in der Pflege, im medizinischen oder therapeutischen BereichKlinikRente, weil speziell auf Heilberufe zugeschnitten
Sie wünschen sich BU-Schutz trotz hoher beruflicher BelastungKlinikRente, mit fairer Risikoprüfung für körperlich und psychisch fordernde Tätigkeiten
Sie möchten möglichst viele Tarifoptionen und VergleichsmöglichkeitenKlassische private BU, wegen freier Anbieterwahl und flexibler Bausteinwahl
Sie haben Vor­erkrankungen und möchten vereinfachte Bedingungen nutzenKlinikRente, bei Sonderaktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung empfehlenswert
Sie wechseln in einen Beruf außerhalb des GesundheitswesensPrivate BU notwendig, da KlinikRente dann nicht mehr zugänglich ist

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Die Risikofragen der KlinikRente

Die Fragen sind standardisiert, aber im Vergleich zu vielen anderen Berufs­unfähigkeits­versicherungen übersichtlich gehalten. In bestimmten Fällen – etwa bei Sonderaktionen oder im betrieblich finanzierten Modell – gelten sogar vereinfachte oder gar keine Gesundheitsfragen. Im Folgenden erhalten Sie einen Eindruck über die Art und Umfang der Fragen aus dem Originalantrag.


Diese Risikofragen werden beim Abschluss der KlinikRente gestellt

Fragen zur beruflichen Tätigkeit

Fragen zu früheren Absicherungen

Screenshot Fragen zu Vorversicherung MetallRente

Fragen zur persönlichen Situation

Gesundheitsfragen

Screenshot Gesundheitsfragen MetallRente

Was passiert mit den Angaben?

Ihre Antworten auf die Gesundheitsfragen werden genutzt, um das individuelle Risiko einzuschätzen. Je nach Ergebnis ergeben sich drei mögliche Szenarien:

  1. Annahme ohne Einschränkung: Der Vertrag kommt wie beantragt zustande.
  2. Annahme mit Risikozuschlag oder Ausschluss: Bestimmte Vor­erkrankungen können zu einem Mehrbeitrag oder zu Leistungsausschlüssen führen.
  3. Ablehnung: Nur bei schwerwiegenden oder aktuell behandlungsbedürftigen Diagnosen.

Auch wenn die KlinikRente ihre Fragen fair und strukturiert stellt, sollten Sie die Beantwortung sehr ernst nehmen. Eine vollständige, wahrheitsgemäße Angabe schützt im Leistungsfall und sichert Ihnen die vereinbarten Leistungen zuverlässig zu. Wenn Sie unsicher sind, was Sie angeben müssen oder welche Optionen es für vereinfachte Gesundheitsprüfungen gibt, lohnt sich eine individuelle Beratung.

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Besondere Leistungen der KlinikRente

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung über die KlinikRente bietet nicht nur soliden Grundschutz, sondern überzeugt vor allem durch zielgruppenspezifische Leistungsmerkmale, die speziell auf die hohen physischen und psychischen Belastungen in Heilberufen abgestimmt sind. Wer in Pflege, Rettung oder Medizin arbeitet, braucht einen Tarif, der den beruflichen Alltag versteht – genau das leistet die KlinikRente.

Die Karrieregarantie

Die KlinikRente enthält eine Karrieregarantie, mit der Sie Ihre Berufs­unfähigkeitsrente bei steigendem Einkommen anpassen können – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Obergrenze liegt bei 4.000 Euro Monatsrente. Diese Option sorgt dafür, dass Ihre Absicherung automatisch mit Ihrem Einkommen mitwächst und Sie so stets ideal abgesichert sind.

Icon Treppe mit Pfeil

Die Nach­versicherungsgarantie

Durch die umfangreiche Nach­versicherungsgarantie

Bei bestimmten Lebensereignissen, etwa Heirat, Geburt eines Kindes, Berufsstart oder Gehaltserhöhung, kann die Berufs­unfähigkeitsrente durch die Nach­versicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden. Möglich sind Aufstockungen bis zu 3.000 Euro monatlich, sodass Ihre Absicherung mit Ihrer Lebenssituation mitwächst.

Icon Zeit ist Geld

Mögliche Anlässe für eine Erhöhung

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  • Abschluss einer anerkannten beruflichen Qualifikation
  • Aufnahme einer hauptberuflichen, nicht selbständigen Vollzeitbeschäftigung in Festanstellung
  • Erhöhung des regelmäßigen jährlichen Bruttoeinkommens bei Angestellten um mindestens 10 Prozent
  • Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Renten­versicherung
  • Nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns bei Selbständigen und Freiberuflern vor Steuern in den letzten drei Jahren vor Optionsausübung um mindestens 30 Prozent
  • Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Durchführung eines Versorgungsausgleichs zulasten der versicherten Person
  • Wiederaufnahme der Berufstätigkeit innerhalb von 36 Monaten nach Geburt eines Kindes
  • Reduzierung oder Wegfall der Invaliditätsversorgung aus gesetzlicher Renten­versicherung, betrieblicher Altersversorgung oder einem anderen berufsständischen Versorgungswerk
  • Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 Euro (gewerblich, Praxisfinanzierung, selbstgenutzte Immobilie)
  • Erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen, selbständigen oder freiberuflichen Vollzeittätigkeit
  • Erstmalige Aufnahme einer Berufsausbildung (inklusive duales Studium)
  • Erstmalige Aufnahme eines Vollzeitstudiums
  • Volljährigkeit
  • Tod des Ehegatten oder Lebenspartners

Die Besserstufungsoption

Wenn sich Ihr Beruf positiv verändert, zum Beispiel, wenn Sie nach einer Ausbildung ein Studium aufnehmen oder eine höher qualifizierte Tätigkeit beginnen, können Sie sich in eine bessere Berufsgruppe einstufen lassen. Das bedeutet konkret: Ihr Beitrag kann sinken, Ihre Versicherungs­bedingungen verbessern sich, ohne dass Sie einen neuen Vertrag abschließen müssen. Besonders wertvoll ist das für Azubis, Studierende oder Quereinsteiger, die sich beruflich weiterentwickeln.

Icon Stern

Zusatzbausteine

Die KlinikRente lässt sich individuell und modular mit leistungsstarken Zusatzbausteinen erweitern, die sich flexibel in den Vertrag integrieren lassen:

  • Arbeitsunfähigkeitsrente
    Schon bei durchgehender Krankschreibung von sechs Monaten erhalten Sie Leistungen, selbst wenn (noch) keine Berufs­unfähigkeit festgestellt wurde.
  • Pflege-Option (care oder care-plus)
    Schutz im Pflegefall, in unterschiedlichen Ausprägungen je nach Tarifwahl.
  • Schwere-Krankheiten-Option
    Einmalzahlung bei bestimmten schweren Diagnosen wie Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt.
Icon Puzzle

Spezielle Vorteile für junge Leute

Die KlinikRente ist eine der wenigen BU-Lösungen, die gezielt auf junge Menschen zugeschnitten ist – mit attraktiven Einstiegsmöglichkeiten und niedrigen Hürden:

  • Abschluss ab der 10. Klasse möglich
  • Bis zu 1.500 Euro Monatsrente ohne Einkommensnachweis
  • Stufentarif für den Einstieg (Der Beitrag beginnt auf niedrigem Niveau und steigt später automatisch mit steigendem Einkommen)
  • Lebensbegleitende Flexibilität (Die KlinikRente bietet BU-Wechseloptionen, Upgrade-Möglichkeiten und langfristige Anpassung an Karriereverlauf und Lebensverhältnisse)
Icon Lieferung Lieferjunge

Wer früh startet, sichert sich dauerhaft günstige Beiträge, volle Optionen und maximale Flexibilität – ohne bei jedem Schritt im Leben eine neue Versicherung abschließen zu müssen.

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Was kostet die KlinikRente?

Rechenbeispiele: So viel zahlen Sie

PersonAlterBerufBU-RenteMonatsbeitrag (Stufentarif)
Lisa, Schülerin16Schülerin 10. Klasse1.000 €ca. 15–20 €
Jonas, Azubi Pflege19Pflegefachmann1.500 €ca. 25–30 €
Emilia, Ärztin30Assistenzärztin Innere Medizin2.000 €ca. 40–50 €
Die genauen Beiträge variieren je nach Einstufung, Laufzeit und Zusatzbausteinen.

Diese Faktoren beeinflussen die Kosten

Die Höhe Ihres monatlichen Beitrags wird individuell anhand Ihres Risikoprofils kalkuliert und richtet sich im Wesentlichen nach vier Faktoren:

Icon Beleg
  • Alter bei Vertragsbeginn
    Je früher Sie starten, desto günstiger, weil das Risiko geringer und die Beitragslaufzeit länger ist.
  • Beruf und Tätigkeit
    Körperlich oder psychisch belastende Berufe wie Pflege, Notaufnahme, OP oder Rettungsdienst zahlen meist mehr als akademisch-medizinische Tätigkeiten mit geringerem Risiko. Auch der berufliche Status (Schüler, Auszubildender, Medizinstudentin oder Assistenzarzt) fließt in die Einstufung ein.
  • Gesundheitszustand bei Antragstellung
    Vor­erkrankungen, insbesondere psychische oder chronische Erkrankungen, können zu einem Risikozuschlag, einem Ausschluss bestimmter Leistungen oder sogar zu einer Antragsablehnung führen.
  • Tarifwahl und Höhe der Berufs­unfähigkeitsrente
    Je höher die gewünschte monatliche Berufs­unfähigkeitsrente, desto höher der Beitrag. Bei der KlinikRente kann man sich für Stufentarife entscheiden, die sich später automatisch an das Einkommen anpassen.

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Wie schließe ich die KlinikRente ab?

transparent beraten von Buddenbrock-Partner

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Logo Swiss Life AG

Die KlinikRente ist exklusiv über ausgewählte Vertriebspartner zugänglich – und wir gehören dazu. Als erfahrene Experten für Berufs­unfähigkeits­versicherungen vermitteln wir Ihnen die KlinikRente in direkter Zusammenarbeit mit Swiss Life, dem Konsortialführer des Versorgungswerks und mehrfacher Testsieger im Bereich Berufs­unfähigkeits­versicherung. Zusätzlich beraten wir Sie auch individuell zur KlinikRente im Vergleich zu anderen Optionen der Berufs­unfähigkeits­versicherung. Ob privat, im Rahmen einer Sonderaktion oder über den Arbeitgeber – wir prüfen für Sie den besten Weg und begleiten Sie individuell, verständlich und kostenfrei durch den Abschlussprozess.


Schritt für Schritt: So funktioniert der Abschluss

  1. Persönliche Beratung durch unsere BU-Experten
    Im ersten Schritt sprechen Sie mit unseren spezialisierten Experten. Gemeinsam klären wir, ob Sie zur Zielgruppe der KlinikRente gehören, welche Absicherung für Sie sinnvoll ist und ob Sie von vereinfachten Bedingungen profitieren können. Unsere Beratung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.
  2. Tarif wählen und Rentenhöhe festlegen
    Anschließend besprechen wir, wie hoch Ihre monatliche Berufs­unfähigkeitsrente ausfallen soll und ob zusätzliche Leistungen wie eine Arbeitsunfähigkeitsklausel, eine Pflege-Option oder die Absicherung schwerer Krankheiten für Sie relevant sind. Je nach Lebensphase kann auch ein Stufentarif mit anfangs niedrigem Beitrag sinnvoll sein. Ebenso entscheiden Sie, ob Sie von der Karrieregarantie oder einer Beitragsdynamik Gebrauch machen möchten.
  3. Digitale Antragsstrecke und Gesundheitsfragen
    Danach füllen wir gemeinsam den Antrag auf Versicherungsschutz über die KlinikRente aus. Vorab besprechen wir, welche Unterlagen und Angaben Sie eventuell vorbereiten, einholen beziehungsweise parat halten sollten. Wir klären all Ihre offenen Fragen und unterstützen Sie dabei, die Gesundheitsfragen korrekt zu beantworten und reichen den Antrag für Sie bei Swiss Life ein.
  4. Vertragsabschluss und Start des Versicherungsschutzes
    Nach erfolgreicher Prüfung durch Swiss Life startet Ihr Versicherungsschutz zum gewählten Zeitpunkt – oft sogar rückwirkend zum Monatsbeginn. Den Versicherungsvertrag und alle wichtigen Unterlagen erhalten Sie bequem per E‑Mail oder Post. Auch nach Vertragsabschluss sind wir für Sie da.

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KlinikRente vom Arbeitgeber finanzieren lassen

Sofortiger BU-Schutz ohne Gesundheitsprüfung

Wenn Ihre Klinik, Ihr Pflegeheim oder Ihre medizinische Einrichtung eine betrieblich finanzierte Lösung im Rahmen der KlinikRente anbietet, können Sie als Mitarbeitende von attraktiven Vorteilen profitieren:

  • Zusätzliche Absicherung bei Berufs­unfähigkeit
  • Keine oder vereinfachte Gesundheitsprüfung
  • Reduzierte oder keine Eigenbeteiligung
Icon Krankenhaus

Dieses Modell muss vom Arbeitgeber aktiv eingerichtet werden. Es reicht nicht, wenn Sie selbst einen Antrag stellen möchten – die Firma muss sich bewusst für das Konzept entscheiden. Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nach, ob bereits eine KlinikRente-Lösung angeboten wird.


Vorteile auch für Arbeitgeber

Gerade im Gesundheitswesen mit hoher Arbeitsbelastung, steigendem Fachkräftemangel und intensiver Personalbindung, ist eine betrieblich finanzierte Absicherung gegen Berufs­unfähigkeit ein starkes Signal an die Belegschaft. Mit überschaubarem Budget lässt sich eine KlinikRente-Lösung einführen, die steuerlich gefördert ist, ohne großen Verwaltungsaufwand funktioniert und mit weiteren Vorsorgebausteinen (etwa betrieblicher Altersversorgung oder betrieblicher Kranken­versicherung) kombiniert werden kann.

Mehr zur betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung


Die häufigsten Fragen zur KlinikRente

Wer kann eine KlinikRente abschließen?

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Die KlinikRente richtet sich an Menschen in Gesundheits- und Pflegeberufen – etwa Pflegekräfte, MFA, Hebammen, Medizinstudierende, Rettungsdienstpersonal oder Ärzte. Auch Angehörige bestimmter Einrichtungen und Familienangehörige können mitversichert werden, wenn sich die Zugangsberechtigten über die KlinikRente absichern.

Was ist das Besondere an der KlinikRente im Vergleich zu anderen Berufs­unfähigkeits­versicherungen?

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Die KlinikRente wurde speziell für Heilberufe entwickelt. Sie berücksichtigt die besonderen Risiken und Belastungen dieser Berufe, etwa durch Schichtdienst, körperliche Arbeit oder psychische Beanspruchung, und bietet dennoch leistungsstarken Schutz zu fairen Konditionen.

Kann ich die KlinikRente schon in der Ausbildung abschließen?

lesen

Ja. Bereits ab der 10. Klasse ist ein Abschluss möglich. Azubis und Studierende können sich bis zu 1.500 Euro Monatsrente sichern – ohne Einkommensnachweis.

Gibt es bei der KlinikRente eine Gesundheitsprüfung?

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Ja, bei privaten Abschlüssen ist eine Gesundheitsprüfung in der Regel erforderlich. Es gibt aber immer wieder Sonderaktionen mit vereinfachten Fragen.

Kann ich die KlinikRente auch über meinen Arbeitgeber abschließen?

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Grundsätzlich ja, über eine Kombination aus betrieblicher Altersversorgung und Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung. Ob das in Ihrer Einrichtung möglich ist, hängt vom Arbeitgeber ab.

Was passiert im Leistungsfall?

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Wenn Sie berufsunfähig werden, prüft der Versicherer (zum Beispiel Swiss Life) Ihren Anspruch und zahlt die vereinbarte Berufs­unfähigkeitsrente aus. Dabei zählt, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können, nicht, ob Sie „irgendeine“ Tätigkeit übernehmen könnten.

Kann ich die KlinikRente bei einem Arbeitgeberwechsel behalten?

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In der Regel bleibt Ihr Vertrag bei einem Wechsel in eine andere Klinik oder zu einem anderen Arbeitgeber bestehen – solange Sie weiterhin zu einer berechtigten Zielgruppe gehören. Bei bestimmten betrieblichen Modellen kann es Sonderregeln geben.

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Foto von Lena Mierbach
Lena Mierbach
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Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.