Riester-Rente beitragsfrei stellen: So einfach funktioniert es

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Riester-Rente kann prinzipiell jederzeit beitragsfrei gestellt und später wieder reaktiviert werden.
  • Bei einer Beitragsfreistellung entstehen dem Riester-Sparer keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren.
  • Den Vertrag beitragsfrei zu stellen ist oftmals die bessere Alternative zur Kündigung.
  • Jedoch entfällt durch eine Beitragsfreistellung der Pfändungsschutz des Riester-Guthabens.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie Ihre Riester-Rente beitragsfrei stellen und was für Auswirkungen dies hat. Inklusive Musterschreiben für Ihre Beitragsfreistellung.

Inhalt dieser Seite
  1. Beitragsfrei stellen: So geht’s (inkl. Muster)
  2. Was passiert mit den Zulagen?
  3. Weitere Konsequenzen
  4. Beitragsfrei stellen oder Kündigung?
  5. Beitragsfreistellung: Pro und Contra
  6. Alternativen

Riester-Rente beitragsfrei stellen: So geht’s

Prinzipiell können Sie Ihre Riester-Rente jederzeit beitragsfrei stellen. Es ist dafür ausreichend, ein formloses Schreiben an den Riester-Anbieter zu übermitteln. Selbiges sollte die nachfolgenden Angaben enthalten:

  • Alle persönlichen Daten
  • Die Riester-Vertragsnummer
  • Der Wunsch nach Beitragsfreistellung
  • Das Datum, ab wann der Vertrag ruhen soll
  • Die Bitte nach einer schriftlichen Bestätigung mit Frist von 14 Tagen

Riester-Rente beitragsfrei stellen – Muster

Hier finden Sie ein Musterschreiben, welches Sie kostenlos downloaden und mit Ihren persönlichen Angaben ergänzen können.

Was passiert mit den Zulagen und Förderungen?

Bereits erhaltene Zulagen und Förderungen

Bereits erhaltene staatliche Zulagen und Steuervorteile bleiben Ihnen in voller Höhe erhalten. Zurückgezahlt werden müssen sie nur bei einer Kündigung. Dies ist der große Vorteil einer Beitragsfreistellung gegenüber einer Kündigung. Wenn Sie den Riester-Vertrag also lediglich temporär oder bis zum Renteneintritt ruhen lassen, bleibt die staatliche Riester-Förderung auf Ihrem Riester-Konto erhalten.

Icon Hand mit Euromünze
Icon Zeit ist Geld

Zukünftige Zulagen und Förderungen

Die Beitragsfreistellung hat zur Folge, dass ab da an keine Zulagen und Förderungen mehr ausgezahlt werden. Sowohl die Kinder- als auch die Grundzulage entfallen also vollständig, bis Sie Ihren Vertrag wieder aufnehmen und die gängigen Riester-Voraussetzungen erfüllen (Förder­berechtigung und Einzahlung von 4 % des Bruttovorjahresgehaltes).

Weitere Auswirkungen der Beitragsfreistellung

Mit dem Aussetzen der Beitragszahlungen für die Riester-Rente entfallen nicht nur die staatlichen Zulagen. Die Beitragsfreistellung hat auch weitere Konsequenzen auf den Vertrag. Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Auswirkungen zusammengestellt. Beachten Sie diese, bevor Sie sich für eine Beitragsfreistellung entscheiden.

Mittelbar berechtigter Ehepartner verliert Förderberechtigung

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Wenn der Riester-Vertrag beitragsfrei gestellt wird, hat dies auch Auswirkungen auf den mittelbar zulagenberechtigten Ehepartner, der „mitriestert“. Sind Sie unmittelbar zulagenberechtigt und besparen einen Riester-Vertrag, können Sie Ihren Ehepartner mit ins Boot holen – selbst wenn dieser nicht als zulagenberechtigt gilt. Das Problem: Sobald Sie sich für die Beitragsfreistellung Ihres unmittelbar zulagenberechtigten Vertrags entscheiden, verliert Ihr mittelbar begünstigte Ehepartner diesen Status. Denn dieser kann die vollen Zulagen für sein eigenes Riesterprodukt nur in Anspruch nehmen, wenn Sie einen Mindest­eigenbetrag in Ihren Riester-Vertrag einzahlen.

Alle Informationen zur Riester-Rente für Verheiratete finden Sie hier:

Riester-Rente für Ehepaare

Pfändungsschutz der Riester-Rente geht verloren

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Grundsätzlich ist die Riester-Rente pfändungs­sicher. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie für Ihre Riester-Rente staatliche Förderung erhalten. Dies fällt jedoch weg, sobald Sie Ihren Riester-Vertrag auf beitragsfrei stellen, da Sie ja nichts mehr einzahlen. Folglich ist auch der Pfändungs­schutz quasi verloren.

Option zur Entlastung bei Arbeitslosigkeit

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Die Zahlung des Riester-Beitrages kann bei einer plötzlichen Arbeitslosigkeit belastend werden, da im Übergangsjahr noch das Bruttoeinkommen vom Vorjahr als Be­messungs­grundlage verwendet wird. Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die Beträge zu leisten, kann eine Beitrags­frei­stellung im Übergangsjahr eine interessante Option darstellen. Sie verzichten dann zwar in dieser Zeit auf Zulagen, müssen aber nicht die hohen Beträge zahlen, die noch an das vorherige Beschäftigungsverhältnis gekoppelt sind.

Im ersten Jahr einer Tätigkeit würden sich die Beiträge weiterhin an der Zeit während der Arbeitslosigkeit orientieren. Somit müssten Sie dann, obwohl Sie bereits wieder aktiv arbeiten und ein Einkommen haben, nur stark reduzierte Beträge zahlen. In solch einer Situation wäre es wichtig, die bis dahin eventuell erfolgte Beitragsfreistellung aufzuheben, da Sie so mit sehr geringen Beiträgen wieder für die Zulagen und Förderungen berechtigt wären.

Wie sich die Beitragszahlung genau gestaltet, erfahren Sie hier anhand von Rechenbeispielen:

Höchstbetrag und Mindesteigenbeitrag in der Riester-Rente

Gelegenheit zur Prüfung des Riester-Vertrages

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Wenn Sie Ihren Vertrag auf beitragsfrei stellen, bleibt Ihr Riester-Erspartes erhalten, ohne, dass Sie aktiv etwas einzahlen. Sie können diese Gelegenheit nutzen, um sich einen Überblick über die Kostenstruktur – vor allem die Verwaltungskosten des Anbieters und der Vertragsgestaltung Ihrer Riester-Rente zu verschaffen. Insbesondere während einer Beitragsfreistellung werden Sie schnell bemerken, ob die laufenden Kosten in signifikanter Höhe Ihr Riester-Erspartes „auffressen“, da zu diesem Zeitpunkt weder Eigenzahlungen noch Förderungen diese Kosten ausgleichen. Die Beitragsfreistellung ist somit eine Gelegenheit, über einen Anbieterwechsel nachzudenken. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten im Artikel.

Riester-Rente beitragsfrei stellen: Alternative zur Kündigung

Wer sich für eine Riester-Rente als private Altersvorsorge entscheidet, bindet sein Kapital in den meisten Fällen für mehrere Jahrzehnte. Eine frühestmögliche Auszahlung der Riester-Rente ist erst ab dem 60. Lebensjahr vorgesehen. Wer seinen Vertrag nach dem Jahr 2012 aufgenommen hat, kann sich das Ersparte aus dem Riester-Vertrag sogar erst mit dem 62. Lebensjahr auszahlen lassen. Alle weiteren Bedingungen zur Auszahlung finden Sie hier:

Auszahlung der Riester-Rente

Warum Sie Ihre Riester-Rente nicht kündigen sollten

Bei einer Kündigung der Riester-Rente ist außerdem zu berücksichtigen, dass bei dieser zwangsläufig alle bis dato erhaltenen Zulagen und Förderungen an den Gesetzgeber zurückgezahlt werden müssen. Insbesondere dieser Umstand sorgt dafür, dass Verbraucherschützer dringend empfehlen, die Riester-Rente nicht frühzeitig zu kündigen und auszahlen zu lassen.

Sollten Sie dennoch Ihre Riester-Rente kündigen wollen, dann finden Sie alle weitere Informationen sowie ein Musterschreiben auf unserer separaten Seite:

Kündigung der Riester-Rente

Warum es die Option zur Beitrags­freistellung gibt

Ebenfalls können mit einer Kündigung individuelle Kosten durch den Riester-Anbieter entstehen. Da aufgrund der langen Laufzeit folglich etwas Geduld und Durchhaltevermögen gefragt sind, hat der Gesetzgeber Riester-Versicherten die Möglichkeit des Ruhelassens eingeräumt. Empfehlenswert ist diese Option auch dann, wenn Sie finanziell temporär nicht mehr in der Lage sind, die fälligen Beträge für die Riester-Rente zu zahlen. Wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wird, entfallen die eben erwähnten Nachteile der Kündigung. Der Riester-Vertrag läuft folglich weiter.

Vor- und Nachteile der Beitragsfreistellung einer Riester-Rente

Die Ruhestellung des Vertrages bringt viele Vorteile mit sich – vor allem gegenüber einer Kündigung. Die Nachteile der Beitragsfreistellung sollten jedoch auch nicht außer Acht gelassen werden.

Vorteile

  • Bereits erhaltene Zulagen und Förderungen müssen nicht zurückgezahlt werden
  • Das bisher Ersparte kann im Zuge des Riester-Vertrages dank des Zins-Effektes weiter „arbeiten“
  • Den Vertrag ruhen zu lassen hilft, um finanzielle Eng­pässe zu überwinden
  • Die private Altersvorsorge bleibt erhalten
  • Beitrags­frei­stellung ist jederzeit, ohne Frist und für beliebig lang möglich (Abweichungen je nach Anbieter möglich)

Nachteile

  • Während der Vertrag ruht, werden keine weiteren Förder­ungen und Zulagen gezahlt
  • U. U. reduziert sich langfristig die gesparte Summe aufgrund fehlender weiterer Ein­zahlungen und laufender Kosten durch den Anbieter
  • Steuerliche Vorteile entfallen
  • Die zu erwartende Altersvorsorge bzw. spätere Rente reduziert sich

Kann ich die Bei­trags­freistellung wieder rückgängig machen?

Später können Sie, sowohl wenn Sie reduzierte Beträge zahlen als auch wenn Sie eine Beitrags­freistellung beansprucht haben, den Riester-Vertrag reaktivieren und wie gewohnt fortsetzen. Beide Möglichkeiten sind also nicht als grober Rückschlag in der Altersvorsorge zu erachten, sondern als temporär genutzte Zahlpause. Auch hier reicht i. d. R. eine kurze Mitteilung an den Anbieter. Vergessen Sie nicht, die staatlichen Zulagen wieder zu beantragen. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt, sobald sich Ihre finanzielle Situation gebessert hat, den Vertrag wieder mit normalen Beträgen auf­nehmen, sorgen Sie immer noch aktiv selbst für Ihren Ruhestand vor.

Alternativen zur Bei­trags­freistellung vom Riester-Vertrag

Beiträge reduzieren

Statt Ihren Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen bzw. ruhen zu lassen, können Sie auch um eine Reduzierung Ihres Beitrages bitten. Beachten Sie hierbei, dass die Förderung entsprechend gesenkt wird oder ganz entfällt. Um die Grundzulage zu erhalten, ist die Zahlung von 4 Prozent des Bruttovorjahreseinkommens notwendig, min­destens aber der Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro im Jahr. Erfüllen Ihre reduzierten Beträge das nicht, entfallen demnach alle Zulagen.

Icon Euro Beleg

Gleichermaßen aber sind alle bis dahin aus­gezahlten Förderungen und Zulagen sicher, es entsteht Ihnen also kein wirtschaftlicher Schaden. Wenn Sie nur noch reduzierte Beiträge einzahlen, wird das weitestgehend so wie eine Beitragsfreistellung gehandhabt. In beiden Situationen entfallen die Förderungen und Zulagen. Vorteil bei einer Reduzierung der Beiträge ist der Umstand, dass Sie zumindest noch ein wenig für Ihre private Altersvorsorge tun. Selbst wenn die Zulagen entfallen, sollte das Riester-Ersparte durch die reduzierten Beiträge immerhin noch etwas ansteigen.

Experten-Tipp

„Reduzieren Sie die Beiträge für Ihren Riester-Vertrag statt ihn beitragsfrei zu stellen, können Förderungen und Zulagen entfallen. Allerdings können Sie die gezahlten Beiträge weiterhin bis zu einer Höhe von 2.100 € pro Jahr von der Steuer absetzen.“

Riester-Anbieter wechseln

Sie können die Beitrags­frei­stellung auch nutzen, um die Konditionen des Vertrages bei Ihrem Riester-Anbieter neu zu prüfen. Sind Sie mit diesen unzufrieden oder finden bei anderen Anbietern bessere Konditionen, könnte die Beitragsfreistellung simultan genutzt werden, um den Riester-Vertrag zu wechseln. Wichtig ist, dass er nicht aufgekündigt wird, sondern das da Ersparte komplett in den anderen, neuen Vertrag übergeht.

Icon Vertrag mit Unterschrift

Beachten Sie: Unter Umständen können durch einen Anbieterwechsel kurzzeitig zusätzliche Kosten entstehen: zum einen für den Neuabschluss beim neuen Anbieter und zum anderen für die Übertragung des Guthabens beim alten Anbieter. Die Entscheidung ist also abzuwägen.

Weiterführende Informationen zum Thema Wechsel finden Sie auf unserer ausführlichen Seite:

Riester-Rente wechseln

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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