Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wer welche Schäden durch Insektenbefall zahlt, wann Sie einen Kammerjäger rufen sollten und wie Sie sich dagegen versichern können.
Inhalt dieser SeiteWer zahlt wann bei Schädlingsbefall?
Welche Versicherung bei einem Schaden durch Insekten zahlt, hängt von mehreren Faktoren ab:
Was zählt als Schädlingsbefall durch Insekten?
Nicht jedes Insekt ist ein Schädling. Schädlinge sind Insekten, die einen Schaden anrichten. Das sind zum Beispiel Schaben wie Kakerlaken, Käfer, Motten, Ameisen, Wespen oder auch Hornissen. Lästlinge hingegen sind Insekten, die als störend empfunden werden, aber keine Schäden anrichten wie zum Beispiel Kellerasseln, Spinnen, Fliegen oder Mücken. Versicherungen zahlen nur bei Schädlingen. Wenn Sie unsicher sind, um welches Insekt es sich bei Ihnen handelt, kann diese Bestimmungsseite Ihnen helfen.
Welche Schäden durch Insekten gibt es?
Insekten können unterschiedliche Schäden anrichten. Bei Schädlingen unterscheidet man drei Gruppen nach Art des Schadens:
- Hygieneschädlinge,
- Vorratsschädlinge (vernichten Lebensmittel),
- Materialschädlinge (greifen Kleidung, Mobiliar oder bauliche Konstruktionen an)
Besonders (blutsaugende) Hygieneschädlinge wie Bettwanzen oder Flöhe können Krankheitskeime verbreiten. Sind Wohnräume durch Hygieneschädlingen befallen, kann der Aufenthalt zu einem Gesundheitsrisiko werden. Hier heißt es für Sie: schnell handeln.
Wohneigentum und Mietwohnungen
Wohneigentum
Stellen Sie an Ihrem Wohneigentum einen Schädlingsbefall durch Insekten fest, dann übernimmt unter Umständen Ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung die entstandenen Kosten. Allerdings sichert nicht jede Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gegen Schädlingsbefall ab. Weiter unten erfahren Sie, worauf Sie bei Versicherungsabschluss achten müssen. Falls Sie keine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben, müssen Sie die Kosten für zum Beispiel den Kammerjäger selbst tragen.
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Mietwohnung: Wann muss der Vermieter zahlen?
Der Gesetzgeber verpflichtet Vermieter, die vermieteten Räume frei von unzumutbarem Schädlingsbefall zu halten. Daher muss der Vermieter für die Bekämpfung von Ungeziefer zahlen, wenn ein starker und unkontrollierbarer Befall vorliegt. Voraussetzung ist, dass der Mieter den Befall nicht vorsätzlich herbeigeführt oder begünstigt hat, etwa durch Unsauberkeit. Voraussetzung ist auch, dass der Mieter den Vermieter unverzüglich über den Befall informiert hat. Handeln Sie also nicht auf eigene Faust – im Zweifelsfall bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Informieren Sie zuerst Ihren Vermieter. Wie Sie dabei am besten vorgehen, zeigen wir Ihnen in der folgenden Checkliste.
Insektenbefall in Ihrer Mietwohnung: Was tun?
Haben Sie eine Kakerlake, Bettwanze oder ein Wespen- und Hornissennest in Ihrer Wohnung gefunden? Oder ist die Menge der Schädlinge unkontrollierbar und richtet erheblichen Schaden an? Dann sollten Sie schnell handeln:
Dokumentieren Sie den Befund am besten mit Fotos.
Informieren Sie Ihren Vermieter, am besten schriftlich.
- Legen Sie die Bilder dem Schreiben an den Vermieter bei.
- Bitten Sie Ihren Vermieter um einen Vor-Ort-Termin.
Setzen Sie dem Vermieter nach dem Vor-Ort-Termin schriftlich eine Frist (in der Regel zwei Wochen), innerhalb der er aktiv werden soll. Laut Mietrecht ist der Vermieter verpflichtet, einen professionellen Kammerjäger zu beauftragen.
Falls der Vermieter nicht aktiv wird, haben Sie das Recht, einen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen. Ihr Vermieter muss dann die Kosten begleichen.
Gewerbe: Hohe Kosten durch Insektenbefall
Ist Ihr Gewerbe von einem Insektenbefall betroffen, kann nicht nur Ihr Image Schaden nehmen, sondern auch hohe Kosten entstehen, zum Beispiel für:
- Schädlingsbekämpfung
- Reparatur oder Ersatz
- Schadensersatzforderungen
Schäden durch Insekten in Unternehmen sind zum Beispiel:
- Ameisen in Großküchen, Metzgereien, Bäckereien, Hallenbädern oder Krankenhäusern
- Bettwanzen in Hotels
- Holzschädlinge wie Termiten in Museen oder Schreinereien
Wie Sie Ihr Gewerbe gegen Insektenbefall absichern können
Unternehmen können eine Reihe von Versicherungen abschließen, um sich gegen Schäden durch Insekten zu schützen. Empfehlungen sind diesbezüglich schwierig, da sich die Versicherung stark nach der Art des Unternehmens richtet. Prüfen Sie jede Versicherung genau und stellen Sie sicher, dass sie Schäden durch Insekten umfasst.Prinzipiell könnten folgende Versicherungen relevant sein:
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Auto – Unfall durch Insekten
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Sie kommt für die Schäden bei anderen Unfallbeteiligten auf.
- Vollkaskoversicherung: Sie übernimmt unter Umständen die Schäden am eigenen Auto. Vorab wird die Versicherung jedoch in der Regel prüfen, ob Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Ihre Leistungen werden dann je nach Grad des Verschuldens gekürzt. Diese Prüfung können Sie umgehen, wenn Sie bei Vertragsabschluss mit der Versicherung verhandeln, dass diese auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
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Wann den Kammerjäger oder Schädlingsbekämpfer rufen?
Die Menge der Schädlinge ist entscheidend
Einzelne Schädlinge wie Ameisen oder Motten gelten für Versicherungen nicht als Schädlingsbefall. Erst wenn die Schädlinge unkontrollierbar sind und erheblichen Schaden anrichtet, sollten Sie einen Kammerjäger oder Schädlingsbekämpfer beauftragen. Bei geringem Befall heißt es erst einmal: selbst handeln. Auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes finden Sie Tipps zur Schädlingsbekämpfung auch ohne den Einsatz chemischer Mittel. Es gibt allerdings Ausnahmen: Bei Kakerlaken oder Bettwanzen ist eine professionelle Bekämpfung bereits von einzelnen Tieren notwendig. Sie breiten sich sonst schnell und stark aus und können Ihre Gesundheit gefährden.
Wie finde ich einen seriösen Kammerjäger?
Die Berufsbezeichnung “Schädlingsbekämpfer” ist in Deutschland nicht reglementiert. Das bedeutet, dass sich im Prinzip jeder als Schädlingsbekämpfer bezeichnen kann – auch ohne entsprechende Ausbildung und Kenntnisse. Verständlicherweise wollen viele ihren Schädlingsbefall schnell loswerden. Der Deutscher Schädlingsbekämpfer-Verband e.V. (DSV) empfiehlt dennoch, sich kurz Zeit zu nehmen, um den Schädlingsbekämpfungsbetrieb zu prüfen. Ansonsten könnten Ihnen hohe Kosten, der gesundheitsgefährdende Einsatz von Insektiziden oder wiederkehrender Schädlingsbefall drohen. Der DSV gibt Tipps, wie Sie unseriöse Schädlingsbekämpfer erkennen können. Auch können Sie in der Datenbank des DSV nach einem seriösen Schädlingsbekämpfer suchen.
Wespen- und Hornissennester darf nur der Kammerjäger beseitigen
Wespen- oder Hornissennester dürfen nicht eigenständig entfernt werden. Wespen oder Hornissen und ihre Nester stehen unter Naturschutz. Entfernen Sie die Nester, machen Sie sich also strafbar und Ihnen kann ein hohes Bußgeld drohen. Nur Kammerjäger dürfen Wespen- oder Hornissennester entfernen.
Kosten für den Kammerjäger? – Worauf Sie bei einer Versicherung achten müssen
Haben Sie einen Schaden durch Insektenbefall und möchten die Kosten erstattet bekommen, sind Hausrat- oder Wohngebäudeversicherer prinzipiell die richtige Anlaufstelle. Hierauf sollten Sie achten, um bei Schäden durch Insekten abgesichert zu sein:
Vertrag prüfen
Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen decken Schäden durch Insektenbefall und Kosten für den Schädlingsbekämpfer nicht automatisch ab. Basis- oder Standardtarife reichen in der Regel nicht aus. Oft müssen Sie hierfür einen extra Baustein oder Schutzbrief abschließen.
Verlassen Sie sich nicht auf eine Versicherung “unbenannter Gefahren”
Eine Hausratversicherung kann sogenannte “unbenannte Gefahren” einschließen. Wird der Hausrat durch eine plötzliche, unvorhergesehene und von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt, muss die Versicherung beweisen, dass sie nicht zahlen muss. Allerdings sind einige Schäden als “unbenannte Gefahren” nicht mitversichert. In der Regel sind das auch Insekten oder Schädlinge. Prüfen Sie also im Zweifel Ihren Versicherungsvertrag. Ein Schutz vor Schädlingsbefall muss im Vertrag explizit mitversichert sein.
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Auf Deckungssumme achten
Professionelle Schädlingsbekämpfung kann schnell teuer werden. Achten Sie daher auf die Deckungssumme Ihrer Versicherung. Die Kostenübernahme kann von 500 bis 1.500 Euro pro Jahr reichen. Einige Versicherungen übernehmen nur einen Schaden pro Jahr, andere leisten mehrmals im Jahr Schadenersatz.
Die häufigsten Fragen zum Thema Schaden durch Insektenbefall
Wer trägt die Kosten für Kammerjäger?
Treten die Schäden durch Insekten in einer Mietwohnung auf, dann trägt in der Regel der Vermieter die Kosten. Ist Ihr Wohneigentum von Schädlingsbefall betroffen, können Sie sich die entstandenen Kosten bis zu einer bestimmten Deckungssumme von Ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung erstatten lassen. Voraussetzung ist, dass diese Sie explizit gegen einen Insektenbefall absichert.
Ist eine Ameise ein Schädling?
Einige Ameisenarten sind Schädlinge, da sie Schäden anrichten können. Daher kann man sich gegen Schäden durch Ameisen versichern. Die Pharaoameise etwa kann ein Gesundheitsrisiko darstellen: Sie kann zum Beispiel Salmonellen und Streptokokken übertragen. In Krankenhäusern kann sie sterile Geräte verunreinigen, Lüftungssysteme besiedeln oder frische OP-Wunden befallen. Die Zweifarbige Wegameise und die Rossameise wiederum können großen Schaden an Bauwerken anrichten.
Welche Versicherung deckt Schädlingsbekämpfung ab?
Die Kosten für eine Schädlingsbekämpfung können prinzipiell von einer Hausratversicherung oder einer Wohngebäudeversicherung übernommen werden. Basis- oder Standardtarife reichen hier in der Regel jedoch nicht aus. Mit extra Vertragsbausteinen oder Schutzbriefen können Sie sich jedoch gegen diese Kosten absichern.
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