Das erwartet Sie hier
Wann und wie Sie die Riester-Rente ausgezahlt bekommen, wie hoch die Auszahlung ausfällt und was Sie bei der Besteuerung beachten sollten.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
So funktioniert die Auszahlung der Riester-Rente
Auszahlung erfolgt automatisch
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die Sie zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente oder Pension erhalten. Die Auszahlung der Riester-Rente erfolgt automatisch über den Anbieter, bei dem Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Sie als Versicherter haben einen lebenslangen Anspruch auf diese Zahlungen, unabhängig davon, wie alt Sie werden.
Riester-Sparer sollten sich bereits ein bis zwei Jahre vor Rentenbeginn mit der Auszahlung der Riester-Rente befassen. Lassen Sie sich von Ihrem Anbieter die voraussichtliche Höhe der Rente berechnen.
Auszahlung mit Rentenbeginn
Grundsätzlich wird die Riester-Rente ausgezahlt, wenn die Rente des Riester-Sparers regulär beginnt. Mit welchem Alter Sie die Riester-Rente am frühesten ausgezahlt bekommen können, ist davon abhängig, wann Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Durch das Anheben des Renteneintrittsalters durch den Gesetzgeber kam es zu einer Neuregelung in der Riester-Rente:
Auszahlung durch vorzeitige Kündigung?
Eine Riester-Rente vor Rentenbeginn ausgezahlt zu bekommen, ist eigentlich nur durch Kündigung möglich. Wird die Riester-Rente gekündigt, müssen jedoch staatliche Zulagen und Förderungen zurückgezahlt werden. Beides zieht der Anbieter automatisch ab und zahlt den verbleibenden Rest aus. Die ausgezahlte Summe reduziert sich dadurch erheblich. Daher ist es nicht empfehlenswert, einen Riester-Vertrag zu kündigen.
Weitere Informationen zur Kündigung und welche Alternativen empfehlenswerter sind, erfahren Sie hier:
Diese Auszahlungsoptionen haben Sie
Der Grundgedanke der Riester-Rente ist, dass mit ihr die gesetzliche Rentenzahlung im Alter aufgestockt wird. Sie ist also als eine zusätzliche monatliche Rentenzahlung gedacht. Neben der klassischen monatlichen Rentenzahlung gibt es jedoch auch weitere Möglichkeiten der Auszahlung der Riester-Rente:
Monatliche Rentenzahlung
Bei dieser Art der Rentenzahlung wird das Riester-Ersparte – wie auch klassische Rentenbezüge – bis zum Lebensende monatlich ausgezahlt. Diese Variante wird am häufigsten genutzt.
Teilauszahlung und monatliche Rente
Sie können sich bis zu 30 Prozent des Riester-Ersparten bei Renteneintritt und die verbleibende Summe als monatliche Rente auszahlen lassen.
Einmalzahlung (nur bei Kleinbetragsrente)
Die Einmalzahlung ist ein eher selten genutztes Modell. Erlaubt ist sie lediglich dann, wenn sich auf dem Riester-Konto nur sehr kleine Beträge befinden und sich eine monatliche lebenslange Auszahlung nicht lohnt. Die Grenze für diese sogenannte Kleinbetragsrente wird laufend angepasst und liegt 2026 bei 39,55 Euro monatlich. Das bedeutet: Reicht das Riester-Ersparte nur aus, um diese Werte oder weniger monatlich auszuzahlen, darf die komplette Riester-Rente auf einen Schlag ausgezahlt werden.
Auszahlungsoptionen
Diese Auszahlungsoptionen haben Sie in der Regel bei den folgenden Riester-Arten:
| Riester-Art | Monatliche Auszahlung | Einmalige Teilzahlung + monatliche Rentenzahlung |
|---|---|---|
| Klassische Riester-Rente | Ja | Ja |
| Riester-Banksparplan | Ja | Ja |
| Riester-Fondssparplan | Ja | Ja |
Ausnahme: Wohn-Riester
Beim Wohn-Riester kann das Ersparte genutzt werden, um eine Immobilie zur Eigennutzung zu erwerben oder einen altersgerechten Umbau vorzunehmen, Darlehen abzuzahlen beziehungsweise einen Umzug in ein Pflege- oder Altersheim zu finanzieren. Eine Auszahlung im eigentlichen Sinne findet also nicht statt.
Riester-Rente: Was die Höhe der Auszahlung beeinflusst
Wie hoch Ihre Riester-Rente zum Rentenbeginn ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab. Die Laufzeit der Riester-Rente, also die aktive Sparphase, ist der ausschlaggebendste Faktor für die spätere Rentenhöhe. Denn: Je länger Sie die Riester-Rente geführt haben, desto mehr Kapital steckt auch im Riester-Konto.
Klassische Riester-Rente: Das erhalten Sie garantiert
Bei einer klassischen Riester-Rente wird Ihnen eine Rentenzahlung garantiert. Diese setzt sich in der Regel aus folgenden Teilen zusammen:
- Die Summe aller Einzahlungen
- Die Summe aller Zulagen
- Die Verzinsung über den Garantiezins
Die Summe dieser Teile ist Ihnen später als Rentenzahlung sicher. Im Gegensatz zur garantierten Rentenauszahlung ist die prognostizierte Rentenauszahlung nicht sicher, sondern nur wahrscheinlich. Die prognostizierte Rentenzahlung ist das, was der Anbieter anhand objektiver Faktoren, etwa seiner Performance und Gebühren, vorhersagt.
Garantiezins: häufig ein Grund für Verwirrung
Anders als häufig angenommen, ist der Garantiezins nicht der Zins, den der Anbieter zwangsläufig zahlen muss. Tatsächlich kann er auch eine niedrigere Verzinsung ansetzen. Der Garantiezins wird vom Gesetzgeber bestimmt und gibt die maximale Höhe des Zinssatzes an, den der Anbieter seinen Kunden garantieren darf. Der Garantiezins wird nämlich beim Vertragsabschluss festgesetzt und gilt für die gesamte Laufzeit.
Dadurch ergeben sich Unterschiede zwischen den Anbietern der Riester-Rente. Für den Riester-Sparer ist es positiv, wenn der Anbieter einen Zinssatz gewährleistet, der möglichst nah am Garantiezins ist. Das sind für gewöhnlich auch die Riester-Anbieter, die in unabhängigen Tests zur Riester-Rente gute Noten erhalten.
Seit Jahren sinkt allerdings der Garantiezins. Betrug der Garantiezins im Jahr 2003 beispielsweise noch 3,25 Prozentpunkte, hat der Gesetzgeber für 2026 einen Garantiezins von 1 Prozentpunkte festgelegt. Anbieter dürfen, was die garantierte Rentenzahlung betrifft, also diese 1 Prozentpunkte nicht überschreiten.
Da sich der Garantiezins im Jahr 2002 bei der Einführung der Riester-Rente noch auf einem normalen Niveau bewegte, sind alte Verträge besonders lukrativ. Dafür ist notwendig, dass sie die damals übliche Klausel zum Garantiezins enthalten.
Bei diesen Riester-Modellen gibt es Besonderheiten
Riester-Banksparplan
Der Riester-Banksparplan hat den Vorteil, dass Anleger bereits bei Vertragsabschluss wissen, was sie ausgezahlt bekommen werden. Es erfolgt eine feste Verzinsung. Zudem haben Anleger eine Garantie, dass die Beiträge bei der Auszahlung höher als die Summe aus Einzahlungen und Zulagen sein werden. Heutzutage wird der Banksparplan jedoch nur noch selten angeboten.
Riester-Fondssparplan
Einzahlungen und Zulagen werden beim Riester-Fondssparplan in Aktien und Fonds investiert. Hier erfolgt eine Beitragserhaltungsgarantie, die dem Riester-Sparer mindestens die eingezahlten Beträge garantiert.
Expertinnen-Tipp:
Riester-Banksparpläne: Kostenfallen vermeiden
„Bei vielen Banksparplänen wird das angesparte Kapital zum Rentenbeginn automatisch in eine sofort beginnende Rente umgeschichtet. Diese Umstellung kann je nach Anbieter mit zusätzlichen Kosten verbunden sein und sollte frühzeitig geprüft werden. Während der Laufzeit ist jederzeit eine Deckungskapitalübertragung möglich – besonders bei älteren Verträgen mit hohem Garantiezins kann dies eine sinnvolle Option sein, um die Erträge langfristig zu sichern. Wer eine solide Anlagestrategie bevorzugt, sollte Anbieter mit einem starken Investmentansatz in Betracht ziehen, wie die Continentale oder die WWK.“
Wie viel Riester-Rente wird derzeit ausgezahlt?
Eine allgemeine Faustregel oder generelle Summe, wie viel Riester-Rente ausgezahlt wird, lässt sich pauschal nicht nennen. Die Riester-Rente betrug im Jahr 2022 aber durchschnittlich 131 Euro (Quelle: Tagesschau).
Warum fällt die Riester-Rente aktuell so gering aus?
In Zukunft werden Riester-Renten durchschnittlich steigen, da über mehr Jahre und gar Jahrzehnte eingezahlt wird und außerdem höhere Zulagen bezogen werden. Die Bundesregierung hat eine grundlegende Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen: Riester-Rente wird ab 2027 durch neue Produkte (unter anderem Altersvorsorgedepot) ersetzt; Riester-Neuverträge nach altem Modell sind ab 2027 nicht mehr möglich, Bestandsverträge laufen aber weiter (Quelle).
Mehr Infos: Staatliche Förderung in der Riester-Rente
Experten-Tipp:
Riester-Rente wechseln? Zeitpunkt beachten
„Bei der Riester-Rente ist es möglich, noch bis zum Beginn der Auszahlungsphase den Anbieter zu wechseln, beispielsweise um einen günstigeren Vertrag abzuschließen. Allerdings gibt es nicht viele Anbieter, die Sparer bei Renteneintritt noch aufnehmen.“
Wie muss die Auszahlung besteuert werden?
Volle Besteuerung der Riester-Rente
Im Gegensatz zur Ansparphase, in der Riester-Sparer unter Umständen Steuervorteile genießen, wird eine voll geförderte Riester-Rente während der Auszahlung im vollen Umfang besteuert. Bei dieser sogenannten nachgelagerten Besteuerung greift der persönliche Steuersatz, der von der Höhe des Einkommens im Rentenalter abhängig ist. Dieser ist im Rentenalter in der Regel geringer als im Erwerbsleben. Wenn Sie sich 30 Prozent Ihres Rentenkapitals zu Beginn der Auszahlphase auszahlen lassen, ist diese Teilauszahlung ebenso voll steuerpflichtig. Beachten Sie, dass die Steuerlast bei einer Teilauszahlung mit späterer reduzierter Rente im Jahr des Rentenbeginns entsprechend hoch wäre.
Gibt es Zeiträume, in denen Sie keine staatliche Förderung für Ihre Riester-Rente erhalten haben, dann werden diese Anteile geringer versteuert. Das ist etwa der Fall, wenn Sie eine mehr als dreijährige Auszeit vom Beruf genommen haben, beispielsweise nach der Geburt eines Kindes, einer vorübergehenden Selbständigkeit oder auch einem längeren Auslandsaufenthalt.
Mehr zur Riester-Rente in der Steuer
Sozialabgaben und Krankenversicherung
Die allermeisten Riester-Rentner müssen keine Sozialabgaben auf die Auszahlung der Riester-Rente leisten. Dies gilt für Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder privat krankenversichert sind. Wer eine Riester-Rente im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen hat und/oder freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss jedoch rund 17 Prozent der Auszahlungssumme für Kranken- und Pflegeversicherung aufwenden.
Auszahlung der Riester-Rente in besonderen Situationen
In den vorangegangenen Kapiteln haben wir Ihnen dargestellt, wie die Riester-Rente normalerweise ausgezahlt wird. Im Folgenden erfahren Sie nun, was es bei der Auszahlung der Riester-Rente in besonderen Situationen zu beachten gibt:
Riester-Rente und Grundsicherung
In der Einzahlphase ist die Riester-Rente pfändungssicher und wird nicht auf staatliche Transferleistungen, wie Bürgergeld, angerechnet. Beginnt allerdings die Auszahlung der Riester-Rente, ändert sich dies jedoch. Beachten Sie dazu die folgenden Punkte:
Riester-Rente im Ausland
Leben Sie während der Auszahlphase der Riester-Rente im EU-Ausland, können Sie die Riester-Rente problemlos beziehen. Sie müssen keine Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Außerhalb der Europäischen Union werden Förderung und Zulagen zurückgefordert.
Ausführliche Informationen, wann Sie im Ausland die Riester-Förderung behalten können und wie es mit der Rentenzahlung aussieht, lesen Sie hier:
Riester-Rente für Hinterbliebene
Normalerweise endet die Auszahlung der Riester-Rente sofort, wenn der Versicherte stirbt. Es kann aber vertraglich geregelt werden, dass die Riester-Rente an Hinterbliebene ausgezahlt wird.
War der Verstorbene älter als 85 Jahre, gilt die Riester-Rente als ausgeschöpft und es wird keine Rente mehr im Rahmen der Rentengarantiezeit oder Restkapitalabfindung ausgezahlt.
Mehr Infos: Riester-Rente im Todesfall
Die häufigsten Fragen zur Auszahlung der Riester-Rente
Wann beginnt die Auszahlung der Riester-Rente und läuft sie automatisch?
Die Auszahlung der Riester-Rente startet in der Regel mit Ihrem regulären Rentenbeginn, abhängig vom im Vertrag vereinbarten Rentenalter und den gesetzlichen Rentenregelungen. Sie erfolgt automatisch über den jeweiligen Anbieter, ohne dass Sie gesondert einen Antrag stellen müssen. Sie haben dabei einen lebenslangen Anspruch auf die Zahlungen, unabhängig davon, wie alt Sie werden. Empfehlenswert ist es, ein bis zwei Jahre vor Rentenstart beim Anbieter eine Prognose über die voraussichtliche Rentenhöhe anzufordern.
Welche Auszahlungsarten gibt es bei der Riester-Rente?
Grundsätzlich ist die Riester-Rente als zusätzliche monatliche lebenslange Rentenzahlung gedacht. Sie können sich das Kapital aber meist entweder vollständig als monatliche Rente, als Kombination aus bis zu 30 Prozent Einmalzahlung zum Rentenbeginn plus anschließender Monatsrente oder – bei sehr kleinen Rentenbeträgen – als einmalige Komplettauszahlung (Kleinbetragsrente) auszahlen lassen. Ob alle Optionen konkret zur Verfügung stehen, hängt von der Art des Riester-Vertrags und den Tarifbedingungen Ihres Anbieters ab.
Welche Auszahlungsoptionen gelten für klassische Riester-Renten, Bank- und Fondssparpläne?
Bei der klassischen Riester-Rente, dem Riester-Banksparplan und dem Riester-Fondssparplan sind in der Regel sowohl eine reine monatliche Rentenzahlung als auch eine Kombination aus einmaliger Teilzahlung und laufender Rente möglich. Beim Banksparplan profitieren Sparer von einer festen Verzinsung und der Garantie, dass das Auszahlungsbetrag mindestens die Summe aus Einzahlungen und Zulagen übersteigt. Beim Fondssparplan gibt es eine Beitragserhaltungsgarantie, die mindestens die eingezahlten Beiträge zusichert, zusätzliche Erträge hängen von der Entwicklung der Fonds ab.
Wie wirkt sich eine vorzeitige Kündigung auf die Auszahlung der Riester-Rente aus?
Eine komplette Auszahlung vor Rentenbeginn ist im Regelfall nur durch Kündigung des Riester-Vertrags möglich. In diesem Fall müssen alle staatlichen Zulagen und steuerlichen Förderungen zurückgezahlt werden, was der Anbieter automatisch vom Guthaben abzieht. Die verbleibende Auszahlungssumme reduziert sich dadurch deutlich, sodass eine Kündigung in den meisten Fällen finanziell unvorteilhaft ist. Vor einer Kündigung sollten Sie daher Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Anbieterwechsel prüfen und sich individuell beraten lassen.
Wovon hängt die Höhe der Riester-Auszahlung ab und was ist der Garantiezins?
Die spätere Rentenhöhe hängt vor allem von der Laufzeit des Vertrags, der Höhe Ihrer Beiträge, den staatlichen Zulagen, Kosten und der Verzinsung beziehungsweise Wertentwicklung ab. Bei klassischen Riester-Renten ist Ihnen mindestens die Summe aus Einzahlungen, Zulagen und der garantierten Verzinsung zugesichert. Der gesetzliche Garantiezins legt dabei die maximal zulässige garantierte Verzinsung fest; er wurde 2026 auf 1 Prozentpunkt abgesenkt, während ältere Verträge teils deutlich höhere Garantiezinsen enthalten und daher besonders attraktiv sein können. Zusätzlich zur Garantie können darüber hinaus Überschüsse beziehungsweise Renditen die tatsächliche Auszahlung erhöhen, sind aber nicht garantiert.
Wie hoch ist die Riester-Rente in der Praxis im Durchschnitt?
Eine pauschale Aussage zur individuellen Riester-Rente ist nicht möglich, da sie sehr von Vertrag und Einzahlungsverhalten abhängt. Im Jahr 2022 lag die durchschnittlich ausgezahlte Riester-Rente jedoch bei etwa 131 Euro monatlich. Künftig ist mit höheren Durchschnittsrenten zu rechnen, da immer länger und teilweise mit höheren Zulagen in bestehende Verträge eingezahlt wird.
Wie wird die Auszahlung der Riester-Rente besteuert?
Eine voll geförderte Riester-Rente unterliegt in der Auszahlphase der nachgelagerten Besteuerung und wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz im Rentenalter besteuert. Das gilt auch für eine mögliche Einmalauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Beginn der Rentenphase, die im Auszahlungsjahr voll steuerpflichtig ist. Da das zu versteuernde Gesamteinkommen im Ruhestand häufig niedriger ist als im Erwerbsleben, fällt der Steuersatz in vielen Fällen geringer aus. Für Zeiträume ohne staatliche Förderung werden die entsprechenden Anteile der Rente niedriger besteuert.
Müssen auf die Riester-Rente Sozialabgaben oder Krankenkassenbeiträge gezahlt werden?
Die meisten Riester-Rentner müssen auf ihre Riester-Auszahlungen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das gilt insbesondere für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung und für privat Krankenversicherte. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen vor allem dann an, wenn die Riester-Rente im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen wurde oder wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind; hier können rund 17 Prozent der Auszahlungssumme an Kranken- und Pflegeversicherung gehen.
Was passiert mit der Riester-Rente bei Wohn-Riester und wie sieht es im Ausland aus?
Beim Wohn-Riester wird das angesparte Kapital nicht als laufende Rentenzahlung ausgezahlt, sondern zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie, zur Tilgung von Darlehen oder für altersgerechte Umbauten eingesetzt. In der Auszahlphase wird dann eine fiktive Rente steuerlich angesetzt, obwohl keine klassischen Rentenzahlungen fließen. Leben Sie in der Auszahlphase in einem EU-Land, können Sie Ihre Riester-Förderung grundsätzlich behalten; ziehen Sie dauerhaft in ein Land außerhalb der EU, werden Zulagen und Steuervergünstigungen in der Regel zurückgefordert.
Wie ist die Riester-Rente bei Grundsicherung und im Todesfall geregelt?
Während der Ansparphase ist das Riester-Guthaben pfändungssicher und wird nicht auf Leistungen wie Bürgergeld angerechnet. In der Auszahlphase werden die Rentenzahlungen jedoch grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt, was die Grundsicherung mindern kann. Stirbt der Riester-Sparer, endet die Rentenzahlung normalerweise, es sei denn, im Vertrag sind Hinterbliebenenleistungen vereinbart, etwa für Ehepartner oder Kinder. Ist der Versicherte beim Tod älter als 85 Jahre, gilt die Riester-Rente als ausgeschöpft und es erfolgen in der Regel keine weiteren Auszahlungen im Rahmen einer Rentengarantiezeit oder Restkapitalabfindung.
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