Das erwartet Sie hier
Was eine Erbrechtsschutzversicherung ist, wer sie abschließen sollte und was sie kostet.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Was versichert die Erbrechtsschutzversicherung genau?
Erbrecht ist nicht regulär in einer Rechtsschutzversicherung enthalten. Eine Erbrechtsschutzversicherung ist vielmehr ein spezieller Baustein in einer privaten Rechtsschutzversicherung.
Eine Erbrechtsschutzversicherung schützt Sie vor Kosten, die durch erbrechtliche Streitigkeiten entstehen, etwa durch eine Beratung durch einen Anwalt oder einen Gerichtsprozess. Wenn Sie eine Erbrechtsschutzversicherung abschließen, muss der Erblasser noch am Leben sein und es darf keine Erbschaft bestehen. Sie müssen diese Versicherung also vorsorglich abschließen.
Umfassender Erbrechtsschutz ist schwer zu finden
Nahezu alle Tarife der Rechtsschutzversicherung bieten eine Leistung bei Erbstreitigkeiten an. Allerdings ist sie bei den meisten Versicherern auf eine telefonische Erstberatung beschränkt oder die Kosten werden nur bis zu einer Deckungssumme von mehreren Hundert Euro übernommen. Eine rechtliche Auseinandersetzung kostet aber in der Regel deutlich mehr. Private Rechtsschutzversicherungen bieten einen umfassenden Erbrechtsschutz allerdings meist nur im Premium-Tarif an. Nur eine sehr kleine Gruppe von Versicherern bietet zudem Erbrechtsschutz mit höheren Versicherungssummen an. Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich dazu beraten.
Mit uns die ideale Erbrechtsschutzversicherung finden
Mit unserem langjährigen Partner und Rechtsschutzexperten Cihan Deniz versichern wir Sie und Ihre Familie vor Streitigkeiten und hohen Kosten im Erbfall:
Wie funktioniert die Rechtsschutzversicherung mit Erbrecht?
Bei Vertragsabschluss müssen Sie einige Angaben machen, zum Beispiel zu Ihrem Familienstand, Ihrer beruflichen Situation, zur gewünschten Höhe der Selbstbeteiligung und Vertragslaufzeit.
Wartezeit
In der Regel müssen Sie nach Vertragsabschluss eine sogenannte Wartezeit einhalten. Das bedeutet, dass der Versicherer nur Gerichts- und Anwaltskosten von erbrechtlichen Streitigkeiten übernimmt, die nach dieser Wartezeit begonnen haben. Im Erbrechtsschutz können Wartezeiten bis zu einem Jahr betragen. Einige Leistungen können Sie aber schon gleich nach Abschluss der Versicherung in Anspruch nehmen, zum Beispiel eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Mediation. Ein rückwirkender Erbrechtsschutz wird aktuell nicht angeboten.
Schließen Sie eine Erbrechtsschutzversicherung also vorsorglich ab, wenn der Erblasser noch lebt und der Erbstreit sich noch nicht abzeichnet. Nur so haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Erbrechtsschutz, der auch Prozesskosten übernimmt.
Erbstreitigkeiten – Schaden melden
Tritt ein Schaden ein, den Ihre Erbrechtsschutzversicherung abdeckt, dann müssen Sie dies dem Versicherer zeitnah melden, meist geht das telefonisch, per Mail oder über ein Online-Formular. Der Versicherer prüft dann Ihren Rechtsschutzfall und erstattet Ihnen die Kosten.
Wer braucht eine Erbrechtsschutzversicherung?
Warum können Sie den Inhalten dieser Seite vertrauen?
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Wann und für wen sinnvoll?
So hoch sind die Kosten für einen Erbstreit vor Gericht
Bei einem Prozess können die Anwalts- und Gerichtskosten teuer werden. In der Tabelle sehen Sie zwei Kostenbeispiele. Die Berechnung von Prozessgebühren ist komplex – lassen Sie sich hier unbedingt beraten.
Musterfall
- Ein Mandant
- Ein Gegner
- Außergerichtliche Vertretung
- Gerichtliche Vertretung
- Zweite und dritte Instanz
Streitwert | 500.000 € | 100.000 € | 50.000 € |
---|---|---|---|
Eigene Anwaltskosten | 41.156,45 € | 19.297,34 € | 14.934,80 € |
Fremde Anwaltskosten | 38.395,24 € | 17.993,40 € | 13.921,70 € |
Gerichtskosten | 46.812,00 € | 13.548,00 € | 7.212,00 € |
Gesamtsumme | 126.363,69 € | 50.838,74 € | 36.068,50 € |
Die Vorteile der Rechtsschutzversicherung für Erbrecht
Mit uns die ideale Erbrechtsschutzversicherung finden
Mit unserem langjährigen Partner und Rechtsschutzexperten Cihan Deniz versichern wir Sie und Ihre Familie vor Streitigkeiten und hohen Kosten im Erbfall:
Wann und was genau zahlt ein Rechtsschutz für Erbrecht?
Nicht alle Privatrechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten für jede Instanz eines Erbrechtsstreits. Im Allgemeinen sind unter dem Versicherungsbaustein Erbrecht vier Leistungsbereiche möglich:
1. Beratungen durch einen Rechtsanwalt
Viele Versicherer bieten eine telefonische Hotline für anwaltliche Beratungen an, die auch vor Ablauf der Wartezeit in Anspruch genommen werden können. Wenn Sie sich vor Ort oder vom Anwalt Ihres Vertrauens beraten lassen möchten, prüfen Sie in den Versicherungsbedingungen, ob Ihre Versicherung diese übernimmt. Meist ist eine Erstberatung bis zu einer Höhe von 250 Euro versichert.
2. Unterstützung durch einen Mediator
Bevor es überhaupt zu einem Rechtsstreit kommt, kann ein Erbschaftsstreit häufig durch eine Mediation außergerichtlich geklärt werden. Dies kann sich gerade im Familien- und Erbrecht anbieten. Versicherungen decken meist Kosten für Mediationen bis zu 3.000 Euro je Fall und bis zu 6.000 Euro im Kalenderjahr. Der Versicherer schlägt auch in der Regel den Mediator vor.
3. Außergerichtliche Leistungen im Erbschaftsstreit
Als außergerichtliche Leistungen gilt zum Beispiel, wenn im Erbschaftsstreit ein Rechtsanwalt zur Überprüfung des Testaments herangezogen wird. In der Regel werden diese Leistungen nicht von einer Rechtsschutzversicherung im Standard-Tarif abgedeckt. Es gibt jedoch auch Tarife, die diesen Leistungsbereich einschließen.
4. Gerichtliche Leistungen im Erbschaftsstreit
90 Prozent aller Tarife umfassen nicht eine gerichtliche Klärung eines Erbschaftsstreits. Es gibt jedoch einige wenige Versicherer, die in diesem Bereich gegen Kosten absichern. Übernommen werden meist die Anwalts- und Gerichtskosten bis 10.000 Euro.
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Wann zahlt die Versicherung nicht?
Was kostet eine Erbrechtsschutzversicherung?
Eine Erbrechtsschutzversicherung kostet in Kombination mit dem obligatorischen Privatrechtsschutz ab 19 Euro im Monat. Dieser Preis kann natürlich je nach Anbieter variieren. Wir haben Ihnen im Folgenden ein kurzes Rechenbeispiel erstellt. Beachten Sie auch unsere Hinweise, was die Kosten beeinflusst.
Rechenbeispiel: Das kostet ein vollumfänglicher Erbrechtsschutz
Musterkunde
- Single
- Arbeitnehmer
Selbstbeteiligung | 250 € |
Vertragslaufzeit | 1 Jahr |
Zahlungsweise | Jährlich |
Monatsbeitrag | 19,80 € |
Diese Faktoren beeinflussen Ihre Beiträge
- Mitversicherter Personenkreis (Single oder Familie)
- Berufliche Situation (angestellt, selbständig, öffentlicher Dienst)
- Höhe der Deckungs- beziehungsweise Versicherungssumme
- Mit oder ohne Wartezeit
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Allgemeine Rechtsschutzversicherung im Test
Kein Test spezifisch zum Rechtsschutz mit Erbrecht
Es liegen zahlreiche unabhängige Vergleiche zur Rechtsschutzversicherung im Allgemeinen vor. Diese bieten jedoch nur eingeschränkt eine Orientierung, wenn Sie den bestmöglichen Erbrechtsschutz suchen. Steht dieser Aspekt für Sie im Vordergrund, können Sie sich jedoch an den Empfehlungen unserer Experten orientieren.
Ausschnitt der aktuellen Testsieger der allgemeinen Rechtsschutzversicherung (2025)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Rechtsschutzversicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Rechtsschutzversicherer im Test (2025)
So wählen Sie den richtigen Erbrechtsschutz aus
Darauf sollten Sie achten
Prinzipiell gibt es auf dem deutschen Markt nur wenige Versicherer, die einen umfassenden Erbrechtsschutz anbieten. Dennoch sollten Sie diese Angebote vergleichen, um für Ihre Situation eine passende Lösung zu finden, denn die Leistungen können je nach Anbieter und Tarif stark voneinander abweichen:
Diese Anbieter empfehlen wir
Wie bereits erwähnt ist die Auswahl von Anbietern, die bei Streitigkeiten im Bereich Erbrecht mehr als Kleinstbeträge übernehmen, eher klein. Bei den folgenden Anbietern erhalten Sie jedoch eine vergleichsweise umfassende Leistung:
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Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Erbrechtsschutzversicherung begehen sollten
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Erbrechtsschutz nur mit Privatrechtsschutz
„Keine Rechtsschutzversicherung sichert Sie pauschal bei allen Rechtsstreits ab. Der Privatrechtsschutz bietet zwar schon umfangreichen Schutz, bestimmte Bereiche wie Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz oder auch Miet- und Vermieterrechtsschutz müssen Sie jedoch meist hinzubuchen oder einzeln abschließen. Eine Privatrechtsschutzversicherung deckt meist auch Erbrechtsstreitigkeiten ab. Das bedeutet: Wenn Sie sich gegen Kosten eines Erbrechtsstreits versichern möchten, dann müssen Sie zunächst eine private Rechtsschutzversicherung abschließen. Die meisten Versicherer übernehmen jedoch lediglich die Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt. Nur wenige Anbieter übernehmen auch die Kosten für eine Vertretung vor Gericht. Einige Versicherungsgesellschaften schließen den Bereich Erbrecht sogar komplett aus. Sie sollten die Tarife also gut prüfen.“
Experten-Tipp 2:
Erbrechtsschutzversicherung immer vorsorglich abschließen
„Wer eine umfassende Erbrechtsschutzversicherung abschließen möchte, muss eine wichtige Sache beachten: Bei Versicherungsabschluss darf der Versicherungsfall noch nicht eingetreten sein. Dies heißt konkret: Die Person, um deren Erbe gestritten wird, also der Erblasser, muss beim Abschluss der Versicherung noch am Leben sein, denn für den Versicherer tritt der Versicherungsfall mit dem Tod des Erblassers ein. Auch wenn der Versicherungsfall zwar nach Vertragsabschluss, aber noch während der Wartezeit eintritt, leistet der Versicherer nicht. Kümmern Sie sich also frühzeitig um Versicherungsschutz.“
Experten-Tipp 3:
Die gesetzliche Erbfolge kennen
„Zunächst sind die Kinder des Erblassers erbberechtigt. Erst im Anschluss erhalten Enkel und Urenkel ihren Anteil aus dem Nachlass (Erben der ersten Ordnung). Sofern es keine Erbberechtigten der ersten Ordnung gibt, erhalten die Personen der zweiten Ordnung die Erbberechtigung. Zur zweiten Ordnung zählen Eltern, Geschwister und Neffen und Nichten. War die Person zum Zeitpunkt ihres Todes kinderlos und unverheiratet, erben zunächst die Eltern den Nachlass zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil schon verstorben, wird sein Erbanteil auf die Geschwister der verstorbenen Person übertragen. Für den Fall, dass eines der Geschwister verstorben ist, geht das Erbe auf dessen Kinder zu gleichen Teilen über, den Nichten und Neffen des Erblassers. Die Erben der dritten Ordnung sind erst dann erbberechtigt, wenn kein Erbe der ersten und zweiten Ordnung existiert. Zu den Personen der dritten Ordnung zählen: Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins.“
Experten-Tipp 4:
Erbschaftssteuer berücksichtigen
„Wer erbt, muss sich mit der Erbschaftssteuer auseinandersetzen. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt dabei vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe der Erbschaft maßgeblich ab. Bei der Erbschaftssteuer wird ein bestimmter Betrag nicht versteuert. Dieser sogenannte Freibetrag ist umso höher, je enger Ihr Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person war. Ehe- und Lebenspartner müssen also weniger Erbe versteuern als etwa Geschwister, Nichten oder auch Neffen.“
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Die häufigsten Fragen zur Erbrechtsschutzversicherung
Ist Erbrecht in der normalen Rechtsschutzversicherung versichert?
Fast in jedem Bedingungswerk findet sich der Leistungsteil Erbrecht und Familienrecht, allerdings ist bei den meisten Anbietern nur eine sehr geringe Deckungssumme oder ausschließlich eine telefonische Erstberatung vorgesehen. Einige wenige Tarife sehen höhere Summen für Erbrechtsstreitigkeiten vor.
Welche Rechtsschutzversicherung deckt das Erbrecht ab?
Für das Erbrecht existiert keine gesonderte Rechtsschutzversicherung. Erbrechtsschutz ist in der Regel der privaten Rechtsschutzversicherung enthalten. Einige Rechtsschutzversicherer versichern aber allein eine Erstberatung beim Anwalt bei erbrechtlichen Streitigkeiten. Nur sehr wenige Versicherer bieten eine Erbrechtsschutzversicherung an, die auch gerichtliche und außergerichtliche Verfahren übernimmt.
Worauf muss ich beim Erbrechtsschutz achten?
Sie können Erbrechtsschutz im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung versichern. Achten Sie allerdings darauf, wie die Leistungen für Erbrechtsschutz genau aussehen. Hier gibt es große Unterschiede zwischen den Anbietern, ob beispielsweise nur eine telefonische Erstberatung oder nur ein kleiner Teil der Gerichtskosten übernommen wird oder aber ob eine höhere Deckungssumme für Erbrechtsstreitigkeiten vorgesehen ist. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls Beratung bringen Klarheit.
Gibt es Wartezeiten, bevor der Erbrechtsschutz greift?
Für die einmalige anwaltliche Erstberatung setzen viele Versicherer keine Wartezeit an. Bei weitergehenden Leistungen des Erbrechtsschutzes gilt meist eine Wartezeit von bis zu einem Jahr.
Kann ich Erbrechtsschutz noch abschließen, wenn bereits ein Erbfall eingetreten ist?
Nein. Ein Erbrechtsschutz muss vorsorglich abgeschlossen werden, solange der Erbfall noch nicht eingetreten ist – sonst besteht kein Leistungsanspruch.
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