Berufs­haftpflicht­versicherung für Musiker und DJs Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2025)

Bekannt aus:

Das erwartet Sie hier

Was Musiker und DJs über die Berufs­haftpflicht­versicherung wissen sollten, wer sie braucht und was das kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Das müssen Musiker und DJs über die Berufs­­haftpflicht wissen
  2. Warum brauchen Musiker und DJs die Versicherung?
  3. Wann und was zahlt sie?
  4. Kosten (mit Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige Versicherung finden
  7. Tipps unserer Experten
  8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Kommen Dritte durch Sie als Musiker oder DJ zu Schaden oder beschädigen Sie Sachen anderer, dann stehen Sie persönlich in der Haftung.
  • Eine Berufs­haftpflicht­versicherung schützt Musiker und DJs vor mitunter hohen finanziellen Forderungen Dritter infolge von Personen- oder Sachschäden.
  • Wir empfehlen Musikern und DJs eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro.
  • Ein freiberuflicher Musiker kann sich beispielsweise ab 6 Euro pro Monat absichern.

Das müssen DJs und Musiker über die Berufs­haftpflicht­versicherung wissen

Musiker und DJs benötigen eine Berufs­haftpflicht­versicherung, da sie bei ihrer Arbeit Schäden verursachen können, für die sie in voller Höhe persönlich haften. Wird zum Beispiel eine Konzertbesucherin durch einen umgefallenen Lautsprecher verletzt, oder wird teures Equipment des Veranstaltungsortes durch den Aufbau der eigenen Anlage beschädigt, können die daraus resultierenden Personen- oder Sachschäden schnell existenzbedrohende Forderungen nach sich ziehen. Eine Berufs­haftpflicht­versicherung schützt vor diesen finanziellen Risiken, indem sie die Kosten für berechtigte Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche übernimmt und unberechtigte Forderungen abwehrt.

Icon Klavier

Bitte beachten Sie: Genau genommen benötigen Sie nicht eine Berufs­haftpflicht­versicherung, sondern eine Betriebs­haftpflicht­versicherung. Beides wird im alltäglichen Sprachgebrauch oft gleichgesetzt. Eine Berufs­haftpflicht­versicherung schützt, wenn Dritte durch Ihre Arbeit, zum Beispiel Ihre Beratung, einen finanziellen Schaden erleiden (echte Vermögensschäden). Für Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker oder auch Steuerberater ist daher eine Berufs­haftpflicht­versicherung Pflicht. Für Ihre Tätigkeit als Musiker oder DJ sind hingegen Personen- oder Sachschäden wahrscheinlich. Diese sind durch eine Betriebs­haftpflicht­versicherung abgesichert.


Wie funktioniert die Berufs­haftpflicht­versicherung für DJs und Musiker?

Verletzen Sie eine Person oder beschädigen Sie ihre Sachen und werden Schmerzensgeld- oder Schadenersatz­forderungen gegen Sie erhoben, dann prüft der Versicherer zunächst, ob diese Forderungen überhaupt begründet sind und wehrt sie gegebenenfalls auch gerichtlich ab (passiver Rechtsschutz). Sind die gegen Sie erhobenen Ansprüche gerechtfertigt, reguliert der Versicherer den Schaden. Das bedeutet, er bezahlt den Schadensersatz oder das Schmerzensgeld direkt an den Geschädigten – bis zur Höhe Ihrer Versicherungssumme.

Jetzt Tarife der Berufs­haftpflicht­versicherung für Musiker und DJs direkt online vergleichen

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Warum brauchen DJs und Musiker eine Berufs­haftpflicht­versicherung?

Warum können Sie den Inhalten dieser Seite vertrauen?

Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.

Verletzen Sie während Ihrer Arbeit als Musiker oder DJ Dritte oder beschädigen Sie ihre Sachen, dann müssten Sie persönlich für den Schaden in voller Höhe aufkommen. Schadenersatz­forderungen, vor allem aber Schmerzensgeldforderungen, können mitunter schnell zu einer existenzbedrohlichen finanziellen Belastung werden. Im Folgenden finden Sie Beispiele für die Höhe von Sachschäden oder Schmerzensgeldforderungen aufgrund von Personenschäden:

  • Sachschäden
    Musikinstrumente, zum Beispiel Holz- oder Blechblasinstrumente, vor allem für Profis, können mehrere tausend Euro kosten. Auch ein professionelles, voll ausgestattetes DJ-Mischpult hat einen Wert von mehreren tausend oder sogar zehntausend Euro.
  • Personenschäden
    In Deutschland reichen gerichtlich bestätigte Schmerzensgeldforderungen von wenigen hundert Euro für einfache Fuß- oder Kopf­verletzungen hin zu mehreren hunderttausend Euro bei schwerwiegenden Verletzungen zum Beispiel des Hirns oder der Wirbelsäule (Quelle: Schmerzensgeldtabelle24).

Eine Berufs­haftpflicht­versicherung schützt Sie vor den finanziellen Risiken von Personen- und Sachschäden.


Icon rotes X

Wer braucht keine Berufs­haftpflicht­versicherung?

Musiker und DJs arbeiten in der Regel selbständig. Nur ein geringer Teil, das gilt besonders für DJs, sind angestellt. Sollten Sie als Musiker oder DJ angestellt sein, benötigen Sie keine Berufs­haftpflicht­versicherung. Dann sind Sie über Ihren Arbeitgeber abgesichert.

Wann und was zahlt sie?

  • Personenschaden
    Ein Partygast fällt vor der Bühne über ein unzureichend fixiertes Kabel des DJs und verletzt sich dabei den Knöchel schwer.
  • Sachschäden
    Bei einem Soloauftritt beschädigen Sie aus Versehen ein ausgeliehenes Cello.
  • Vermögensfolgeschäden
    Bei einem Konzert reißen Sie auf dem Weg zur Bühne ungewollt ein Mischpult und weiteres technisches Equipment von einem Tisch. Der Veranstalter muss daher die Veranstaltung abbrechen und hat dadurch Einbußen bei den Einnahmen.
Icon Gitarre

Was leistet sie nicht?

  • Wenn jemand von Ihnen Entschädigung aufgrund von Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechts­verletzungen fordert
  • Wenn jemand Kompensation von Ihnen verlangt aufgrund von Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen
  • Übersteigt die finanzielle Forderung die Versicherungssumme, dann leistet der Versicherer nur bis zur vereinbarten Höhe.
  • Wurde der Schaden vorsätzlich herbeigeführt, leistet der Versicherer nicht.

Jetzt Tarife der Berufs­haftpflicht­versicherung für Musiker und DJs direkt online vergleichen

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Was kostet sie?

Kostenbeispiel: Musiker

Jahresbruttoeinkommen*42.900 €
Versicherungssumme5.000.000 € (pauschal)
Selbstbehalt250 €
Monatliche Kosten**6,25 €

*Quelle: stepstone
** Umgerechneter Monatsbeitrag aus dem Jahresbeitrag. Wählen Sie am besten die jährliche Zahlweise, da sonst ein Aufschlag anfallen kann.


Das beeinflusst die Kosten

  • Versicherte Risiken
  • Gewünschter Umfang des Versicherungsschutzes
  • Versicherungssumme
  • Einkommen
  • Selbst­beteiligung
  • Zahlungsintervall
  • Vertragslaufzeit
Icon Beleg

Was kostet eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Sie als Musiker oder DJ?

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Betriebs­haftpflicht­versicherung für Musiker und DJs im Test

Aktuell gibt es noch keine Tests, in denen speziell Betriebs­haftpflicht­versicherungen für Musiker und DJs untersucht wurden. Sie finden im Folgenden daher Testergebnisse zu Anbietern von Dienstleistungen zur Betriebs­haftpflicht­versicherung, die Ihnen zur Orientierung dienen können:

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2025)

AnbieterFranke und Bornberg ØServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
Logo Generali Deutschland AGFFF+Sehr gut100
Logo ProvinzialFFF+Sehr gut100
Logo HDIFFF+Sehr gut100

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Betriebs­­haftpflicht­­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Betriebs­­haftpflicht­­versicherer im Test (2025)

Wie finde ich die richtige Berufs­haftpflicht­versicherung?

Darauf sollten Sie beim Vergleich achten

Icon Personalbeschaffung

Alle Risiken berücksichtigen

Analysieren Sie Ihre Risiken. Sind Sie nur als DJ auf Hochzeiten tätig oder auch als Musikproduzent im Studio? Vermieten Sie vielleicht auch Technik oder veranstalten eigene Events? Achten Sie darauf, dass Sie alle Ihre Tätigkeitsfelder bei der Suche nach der passenden Versicherung berücksichtigen. Sonst besteht die Gefahr, dass ein Schaden später nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt ist.

Icon Pfeil Reduktion

Versicherungssumme: Ausreichende Höhe für den Ernstfall wählen

Die Versicherungssumme sollte hoch genug sein, um auch größere Schäden abzudecken. Experten raten zu einer Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Mittlerweile bieten aber fast alle Versicherer eine pauschale Deckungssumme von fünf Millionen Euro an. Bedenken Sie, dass ein umgestürzter Lautsprecher nicht nur teures Equipment beschädigen, sondern im schlimmsten Fall auch eine Person schwer verletzen kann. Die daraus resultierenden Kosten können schnell existenzbedrohend sein. Prüfen Sie, ob eine höhere Summe, beispielsweise fünf oder zehn Millionen Euro, nur einen geringen Mehrbeitrag kostet und Ihnen somit ein deutliches Plus an Sicherheit bietet.

Icon Puzzle

Leistungsumfang anpassen

Achten Sie beim Vergleich der Angebote genau auf die Leistungen, die der Versicherer ein- oder ausschließt. Für Musiker und DJs können zum Beispiel die Absicherung vor Schlüsselverlust, Auslandsaufenthalte, Be- und Entladeschäden oder Schäden an gemieteten beweglichen Sachen wichtig sein. Prüfen Sie daher genau, welche Leistungen in der Berufs­haftpflicht­versicherung enthalten sind und wo Sie sie zum Beispiel um Zusatzbausteine erweitern müssen.

Icon Bezahlen Geldschein

Selbst­beteiligung: Kosten und Nutzen abwägen

Eine Selbst­beteiligung kann die Beiträge zur Berufs­haftpflicht­versicherung reduzieren. Das bedeutet jedoch, dass Sie im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen. Überlegen Sie genau, welche Höhe der Selbst­beteiligung für Sie im Schadensfall finanziell tragbar ist. Ein sehr niedriger Versicherungsbeitrag mit einer hohen Selbst­beteiligung kann sich bei kleineren, aber häufigeren Schäden als nachteilig erweisen. Vergleichen Sie die Angebote mit und ohne Selbst­beteiligung, um die für Sie passende Option zu finden.

Experten-Tipp:
Meine Empfehlung: Die Spezial­versicherung für Musiker „I’M SOUND“

Die Mannheimer Versicherung AG bietet mit Ihrer Versicherung „I’M SOUND“ einen Rundumschutz für Hobbymusiker, Berufsmusiker, Musiklehrer, Produzenten und DJs. Bei „I’M SOUND“ kann aus drei Versicherungen gewählt werden: einer Sound-Equipment-Versicherung, einer Berufs-Haftpflicht­versicherung und einer Veranstalter-Haftpflicht­versicherung. Mit der Equipment-Versicherung sind Instrumente, auch der ganzen Band, und Bühnentechnik (wie zum Beispiel Tontechnik, Cases, etc.) gegen fast alle Gefahren abgesichert (All-Risk-Deckung), zum Beispiel Diebstahl oder Fehlbedienung. Die Berufs-Haftpflicht­versicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter im Rahmen Ihrer Berufsausübung. Mit der Veranstalter-Haftpflicht­versicherung können Veranstaltungen von bis zu sieben Tagen versichert werden.

Foto von Benjamin Mai
Berater

Mit uns die ideale Berufs­haftpflicht­versicherung für Musiker und DJs finden

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.

  • Schnell und unkompliziert
  • Immer einen direkten Ansprechpartner
  • Im Versicherungsfall für Sie da
Icon Dokument

Einfach und unverbindlich berechnen

Die Testsieger 2025 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung für DJs und Musiker begehen sollten

lesen
  • Beiträge sparen um jeden Preis
    Um die monatlichen oder jährlichen Kosten niedrig zu halten, wählen manche einen Vertrag mit einer niedrigen Versicherungssumme. Es ist jedoch wichtiger, dass alle Ihre Risiken ausreichend versichert sind und Sie vor allem vor den mitunter hohen Summen, die Personenschäden nach sich ziehen können, geschützt sind.
  • Absicherung gegen Vermögensschäden nicht prüfen
    Für Sie als Musiker und DJ ist in erster Linie der Schutz vor finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden wichtig. Prüfen Sie jedoch auch, ob sogenannte „echte“ Vermögensschäden für Sie ein reales Risiko darstellen. Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn ein Dritter einen Geldverlust durch Sie erleidet, der nicht Folge einer Verletzung oder Beschädigung ist.
  • Versicherungs­bedingungen nicht lesen
    Auch wenn es nicht die spannendste Lektüre ist: Lesen Sie die Versicherungs­bedingungen durch. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie realistische Erwartungen an Ihre Versicherungen haben. Informieren Sie sich auch über Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer (Stichwort: „Obliegenheiten“) und Risiken, die der Versicherer aus dem Schutz ausschließt (Stichwort: „Ausschlüsse“).
  • Zusätzliche Leistungen ignorieren
    Neben dem grundsätzlichen Schutz bieten Versicherer weitere Zusatzbausteine an, damit Sie den Versicherungsschutz an Ihr persönliches Risiko anpassen können. Schauen Sie sich diese Zusatzleistungen genau an. Ist es Ihnen zum Beispiel wichtig, dass Sie bei einem Verlust fremder Schlüssel oder Codekarten versichert sind? Benötigen Sie eine Absicherung gegen sogenannte „Obhutsschäden“, also Schäden, an fremden beweglichen Sachen, die sich in Ihrer Obhut befinden?

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Schäden an geliehenem Equipment

„Leihen Sie sich als Musiker oder DJ Instrumente oder technisches Equipment wie Verstärker, Mischpult oder Lautsprecher und beschädigen Sie diese beziehungsweise dieses aus Versehen, dann ist der Schaden durch den Basisschutz der Berufs­haftpflicht­versicherung nicht unbedingt abgesichert. Das bedeutet, dass Sie eventuell selbst die Kosten tragen müssen. Einige Versicherungen können jedoch um den Zusatzbaustein „Obhutsschäden“ erweitert werden. Dann sind auch Schäden an fremden beweglichen Sachen abgesichert, die in Ihrer Obhut sind. Diese Sachen können gemietet oder auch geliehen sein. Beachten Sie, dass manche Versicherer hier nur bis zu einer Obergrenze von zum Beispiel 250.000 oder 500.000 Euro leisten.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Veranstaltungen absichern

Als DJ oder Musiker organisieren Sie vielleicht selbst Konzerte, Festivals oder andere Veranstaltungen. Passiert dort ein Unfall oder gehen Sachen kaputt, haften Sie als Veranstalter für die Schäden. Durch eine Betriebs­haftpflicht­versicherung sind diese aber in der Regel nicht abgesichert. Sie benötigen vielmehr eine spezielle Form der Haftpflicht­versicherung – eine Veranstalter­haftpflicht­versicherung. Sie schützt vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden auf Veranstaltungen, aber auch Auf- und Abbau schützt.

Foto von Martin Hacker
Berater

Die häufigsten Fragen zur Berufs­haftpflicht­versicherung für Musiker und DJs

Warum ist eine Berufs­haftpflicht für mich als Musiker oder DJs überhaupt notwendig?

lesen

Eine Berufs­haftpflicht­versicherung ist für Musiker und DJs essenziell, da sie das existenzbedrohende Risiko von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen abdeckt. Wenn bei einem Auftritt durch Ihr Verschulden eine Person zu Schaden kommt (zum Beispiel ein Gast über Ihr Kabel stolpert) oder Sie fremdes Eigentum beschädigen (zum Beispiel die teure Tonanlage des Veranstalters), haften Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen. Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab, sodass ein kleiner Fehler nicht Ihren finanziellen Ruin bedeutet.

Was kostet eine Berufs­haftpflicht­versicherung für einen DJ oder Musiker ungefähr?

lesen

Die Kosten für eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung für selbstständige Musiker und DJs sind überschaubar und beginnen oft schon bei unter 100 Euro pro Jahr. Der genaue Beitrag hängt von Faktoren wie der gewünschten Versicherungssumme, dem Jahresumsatz und dem Einschluss wichtiger Zusatzleistungen ab. Im Vergleich zu den potenziellen Kosten eines einzigen Schadensfalls ist die Investition in den Versicherungsschutz sehr gering.

Deckt die Berufs­haftpflicht auch Schäden an meinem eigenen Equipment ab?

lesen

Nein, die Berufs­haftpflicht­versicherung deckt grundsätzlich nur Schäden ab, die Sie Dritten zufügen. Schäden an Ihrem eigenen Equipment durch Transport, Diebstahl oder technische Defekte sind hier nicht versichert. Um Ihr eigenes Equipment wie Instrumente, Controller oder Laptops abzusichern, benötigen Sie eine separate Instrumenten- oder Equipment­versicherung (auch Technik­versicherung genannt), die speziell für diese Art von Risiken konzipiert ist.

Was ist der wichtigste Zusatzbaustein, den ich als Musiker/DJ in meinem Vertrag haben sollte?

lesen

Ein wichtiger Zusatzbaustein ist die Mit­versicherung von „Obhutsschäden“ und „Mietsachschäden“. Als Musiker oder DJ arbeiten Sie ständig mit geliehenem oder gemietetem Equipment oder in fremden Räumlichkeiten. Wenn Sie eine gemietete PA-Anlage, einen Mixer im Club oder den Boden der Eventlocation beschädigen, greift nur dieser Baustein. Ohne ihn müssten Sie selbst aufkommen. Achten Sie hier auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme.

Bin ich auch versichert, wenn ich im Ausland auftrete?

lesen

Standardmäßig ist der Versicherungsschutz oft auf Deutschland beschränkt. Wenn Sie planen, auch im Ausland aufzutreten, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Ihr Vertrag eine weltweite oder zumindest europaweite Deckung beinhaltet. Viele gute Tarife bieten diesen Schutz (oft mit Ausnahme von USA/Kanada) bereits an oder ermöglichen den Einschluss gegen einen geringen Aufpreis. Prüfen Sie die genauen Klauseln, bevor Sie einen Auftritt im Ausland annehmen.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.

Foto von Lena Mierbach
Lena Mierbach
Ihre Ansprechpartnerin