Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie mit einer Unterstützung in der häuslichen Pflege pflegende Angehörige entlastet werden und welche Ansprüche Sie dabei haben.
Inhalt dieser SeiteSachleistungen und Pflegegeld
Pflegegeld oder Sachleistungen
Pflegebedürftige sollen selbst die Entscheidung treffen, wie und von wem sie gepflegt werden. Übernimmt ein Angehöriger die Pflege des bedürftigen Verwandten, wird ein entsprechendes Pflegegeld ausgezahlt. Legt man die Pflege hingegen in den Verantwortungsbereich eines Pflegedienstes, erstattet die zuständige Kasse sogenannte Sachleistungen.
In den Pflegegraden 2 bis 4 kann man für Leistungen wie zum Beispiel Betreuungsdienste oder eine Haushaltshilfe bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbeitrag nutzen, im Pflegegrad 1 kommt dafür nur der Entlastungsbeitrag infrage.
So funktioniert die gesetzliche Pflegeversicherung
Wie hoch sind das Pflegegeld und die Sachleistungen?
Bei entsprechender Eingruppierung in einen Pflegegrad steht dem Pflegebedürftigen ein Pflegegeld zwischen 316 und 901 Euro zu. Alternativ zum Geld kann die Kostenübernahme der Pflege auch durch Sachleistungen erfolgen. In Abhängigkeit zum zugehörigen Pflegegrad besteht ein Sachleistungsanspruch zwischen 724 und 1.693 Euro. Handelt es sich bei dem Pflegebedürftigen um einen Härtefall beziehungsweise wird er in Pflegegrad 5 eingestuft, erhöht sich der Anspruch auf 2.095 Euro.
Was leistet eine private Pflegeversicherung?
Es kommt auf den Pflegegrad an
Wie hoch das Pflegegeld oder der Wert der Sachleistungen ist, hängt stark vom Pflegegrad ab. Einen detaillierten Überblick darüber, was Pflegebedürftigen bei welchem Pflegegrad zusteht und wie Sie einen Pflegegrad beantragen, finden Sie hier:
Beispiel für die Höhe des Pflegegeldes
Wurde ein Pflegebedürftiger in Pflegegrad 2 eingestuft, kann er seinen Anspruch folgendermaßen auswählen:
- 761 Euro Sachleistung oder
- 332 Euro Pflegegeld
Wer seine Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpft, kann bis zu 40 Prozent davon für andere Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen.
Das ändert sich 2023 und 2024 durch die Pflegereform
Pflegeleistungen im Überblick
Entlastung für Angehörige
Damit der pflegende Angehörige entlastet wird, stehen ihm folgende Pflegezusatzleistungen zur Verfügung:
- Tages- und Nachtpflege
- Verhinderungs-/Ersatzpflege
- Kurzzeitpflege
- Pflegehilfsmittel
- Betreuungs- und Entlastungsoptionen
- Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- Behandlungspflege
- Übergangspflege
Vorübergehende Entlastung durch Tages- und Nachtpflege
Innerhalb der Tages- und Nachtpflege verbringen Pflegebedürftige Tage oder Nächte in einer Pflegeeinrichtung. Diese Option ermöglicht es pflegenden Angehörigen beispielsweise, weiterhin zu arbeiten oder Nächte durchzuschlafen. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür zusätzlich, in Pflegegrad 1 lässt sich der Entlastungsbeitrag dafür einsetzen.
Bei Krankheit oder Urlaub kann Verhinderungspflege beantragt werden
Können sich Angehörige oder Helfer aufgrund von Krankheit oder Urlaub nicht um die Pflege des Bedürftigen kümmern, zahlt die Pflegekasse die temporäre Einstellung einer Aushilfe. Der Kostenübernahme wird nur dann stattgegeben, wenn ein vorheriger Pflegezeitraum von mindestens sechs Monaten nachgewiesen werden kann. Hierbei kann die Pflege durch eine Pflegekraft oder den Nachbarn erfolgen. Die dadurch entstandenen Kosten sind der Pflegekasse nachzuweisen.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten getragen?
Ab Pflegegrad 2 erstattet die Kasse einen Pflegebetrag in Höhe von 1.612 Euro. Diese Leistung beschränkt sie auf einen Zeitraum von jährlich sechs Wochen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei der Person, welche die Verhinderungspflege leistet, nicht um jemanden aus der gleichen häuslichen Gemeinschaft oder um einen nahen Verwandten handelt. Bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige gibt es spezielle Regelungen.
Kurzzeitpflege
Ab Pflegegrad 2 kann man Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Diese Leistung wird bezahlt, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden kann und eine vorübergehende stationäre Unterbringung notwendig ist. Wurden in einem Kalenderjahr noch nicht alle Mittel der Verhinderungspflege in Anspruch genommen, können sie auch für die Kurzzeitpflege genutzt werden.
Beteiligung bei der Anschaffung von Pflegehilfsmitteln
Für die Pflege eines bedürftigen Verwandten sind die pflegenden Angehörigen zur Nutzung von Einmalhandschuhen, Desinfektionsmittel und Einmalbetteinlagen angehalten. Neben der Bereitstellung einiger Verbrauchsmaterialien müssen, je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit, auch technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett, Badewannenlifter oder Pflegerollstuhl betriebsbereit sein.
Kostenlose technische Hilfsmittel
Bei dem Verbrauch der Pflegehilfsmittel beteiligt sich die Pflegekasse mit einem monatlichen Beitrag in Höhe von 40 Euro. Im Gegensatz dazu werden den Pflegebedürftigen technische Hilfsmittel wie ein Bett kostenlos zur Verfügung gestellt.
Besondere Leistungen zur Unterstützung der Pflegeperson
Die pflegenden Angehörigen können beispielsweise durch ehrenamtliche Betreuer entlastet werden. Bei Inanspruchnahme der zusätzlichen Entlastungsangebote müssen die Angehörigen oftmals in Vorleistung treten und erhalten den Aufwand im Nachhinein von der Pflegekasse erstattet. Hierfür können Sie wie oben erklärt den Entlastungsbeitrag oder bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen nutzen.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zur Stärkung der Lebensqualität
In erster Linie handelt es sich bei den Maßnahmen um notwendige Veränderungen in den eigenen vier Wänden, wie etwa die Installation eines Treppenlifts. Dafür erhält der Pflegebedürftige einen Zuschuss von 4.000 Euro pro Maßnahme. Zuvor muss die Genehmigung durch die Pflegekasse erfolgen.
Behandlungspflege unterstützt bei der täglichen Pflege
Mit der Behandlungspflege übernehmen ambulante Pflegedienste Aufgaben wie etwa Insulin spritzen, Blutzucker messen und Verbände wechseln. Um die Leistung der Behandlungspflege in Anspruch zu nehmen, muss sie zunächst durch den Arzt verordnet werden. Die Krankenkasse trägt die Kosten, wenn es niemanden im Haushalt gibt, der die Aufgaben übernehmen kann. Hierbei werden pro Verordnung zehn Euro sowie zehn Prozent der Kosten fällig. Diese gilt für einen Zeitraum von jährlich vier Wochen. Bei längerer Behandlungspflege sollte der Arzt von vorneherein einen längeren Zeitraum verordnen.
Übergangspflege
Wenn im Anschluss an eine Behandlung im Krankenhaus keine angemessene Anschlussversorgung sichergestellt werden kann, kann bis zu zehn Tage lang eine Übergangspflege im Krankenhaus stattfinden. So kann beispielsweise die Zeit bis zum Freiwerden eines Reha-Platzes oder der Organisation häuslicher Pflege überbrückt werden.
Weitere Unterstützung bei häuslicher Pflege
Pflegeberatung
Pflegeversicherte, die Pflegeleistungen erhalten oder beantragt haben, können eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen, in der unter anderem der individuelle Hilfebedarf ermittelt und man über die einem zustehenden Leistungen informiert wird. Die Pflegekasse benennt qualifizierte Ansprechpartner dafür. Auch die Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger kann hier thematisiert werden. Pflegende Angehörige können mit Zustimmung des Pflegebedürftigen ebenfalls eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen.
Datenbank mit Beratungsangeboten
Schulungen für pflegende Angehörige
Außerdem sind Pflegekassen verpflichtet, Pflegekurse für pflegende Angehörige anzubieten. Häufig tun sie das in Kooperation mit Wohlfahrtsverbänden und Pflegediensten. Auch häusliche Schulungen sind möglich. Beratung zu verschiedenen Themen rund um Pflege gibt es außerdem bei den Pflegestützpunkten.
Pflegetelefon
Eine mögliche Anlaufstelle bei Fragen zur oder Überforderung mit der Pflege ist das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums. Hier erhält man anonym Unterstützung oder kann sich über Angebote in der Umgebung informieren. Das Portal pflegen-und-leben.de bietet bei Krankenkassen versicherten Personen online psychologische Beratung und Fachinformationen.
Sozialversicherungen für Pflegepersonen
Häusliche Pflege in der Rentenversicherung
Unter Umständen wirkt sich die häusliche Pflege auf die Rente aus. Sind die folgenden Bedingungen erfüllt, gilt die Pflegezeit als Beitragszeit und zahlt die Pflegekasse für die Pflegepersonen Beiträge in die Rentenversicherung:
- Die Pflege ist laut dem medizinischen Dienst notwendig
- Es werden eine oder mehrere Personen gepflegt, die mindestens den Pflegegrad 2 haben
- Die Pflege findet an mindestens zwei Tagen pro Woche statt und nimmt mindestens zehn Stunden in Anspruch
- Die zu pflegende Person hat einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung
- Der Wohnsitz beziehungsweise gewöhnliche Aufenthaltsort der pflegenden Person ist in Deutschland, der Schweiz oder im EWR
- Die Pflegeperson arbeitet regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche
Pflegende Angehörige sollten bei der Pflegekasse nachfragen, welche Unterlagen sie einreichen müssen, damit sie die ihnen für die Pflegezeit zustehenden Rentenpunkte erhalten.
Arbeitslosenversicherung
Wenn Pflegepersonen aus dem Beruf aussteigen, um häusliche Pflege zu leisten, zahlt die Pflegeversicherung während der Dauer der Pflegetätigkeit für sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, was eine wichtige Absicherung darstellt. Dafür muss die Pflegeperson jedoch vor Beginn der Pflegetätigkeit in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert gewesen sein. Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung werden auch dann von der Pflegekasse gezahlt, wenn die Pflegeperson Erholungsurlaub von maximal sechs Wochen nimmt.
Unfallversicherung
Pflegepersonen nahestehender Menschen sind bei der häuslichen Pflege gesetzlich unfallversichert, wenn sie pflegerische Maßnahmen durchführen oder bei der Haushaltsführung helfen. Auch direkte Hin- und Rückwege sind versichert, wenn Pflegeperson und pflegebedürftige Person nicht in der gleichen Wohnung leben. Trotzdem lohnt sich für einen lückenlosen Schutz eine zusätzliche private Unfallversicherung.
Krankenversicherung
Eine Pflegeperson, die nicht über die Familienversicherung abgesichert ist, aber auch keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, muss sich freiwillig versichern.
Pflege und Beruf
Oft lassen sich die Pflege Angehöriger und der Beruf nicht ohne weiteres vereinbaren. Aus diesem Grund haben insbesondere Arbeitnehmer in größeren Betrieben einen Anspruch darauf, ihre Arbeit vorübergehend zu reduzieren.
Art der Arbeitsreduzierung | Maximale Dauer | Einzelheiten |
---|---|---|
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung | Zehn Tage | Pflegende Angehörige können sich für bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen, zum Beispiel, wenn sie aufgrund von plötzlich aufgetretenem Pflegebedarf eine Pflege organisieren müssen. |
Pflegezeit | Sechs Monate | Arbeitnehmer können für bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise aus ihrem Job aussteigen, wenn sie zu Hause pflegebedürftige Angehörige pflegen. Allerdings besteht nur in Betrieben mit mindestens 15 Bebschäftigten ein Anrecht darauf. |
Pflegezeit | Drei Monate | Arbeitenehmer können für bis zu drei Monate lang ihre Arbeit unterbrechen oder reduzieren, um Angehörige in der letzten Lebensphase zu begleiten. In diesem Fall muss kein Pflegegrad vorliegen. |
Familienpflegezeit | Zwei Jahre | Auch eine Reduktion der Arbeitszeit über zwei Jahre hinweg ist möglich. Allerdings muss man während der Familienpflegezeit mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Ein Rechtsanspruch besteht nur bei Unternehmen mit mindestens 26 Beschäftigten. |
Um Lohnausfälle abzufedern, können pflegende Angehörige beim Staat ein zinsloses Darlehen beantragen. Angehörige sollten beachten, dass für die Inanspruchnahme von Pflegezeiten bestimmte Ankündigungsfristen gelten und dass sich ihr Kranken- und Sozialversicherungsstatus durch die Reduzierung des Einkommens verändern kann.
Fazit
Wer Angehörige pflegt, hat einen Anspruch auf verschiedene Leistungen, die finanzielle und zeitliche Belastungen im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege reduzieren können. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Pflege eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und nicht erwerbsmäßig erfolgt. Lassen Sie sich am besten zu diesem Thema beraten, um die Ihnen zustehenden Leistungen optimal nutzen zu können. Neben finanzieller Unterstützung wie der Kostenübernahme für Verhinderungspflege gibt es angesichts der besonderen Belastungen für Angehörige auch Angebote zur psychologischen Unterstützung bei häuslicher Pflege.
Die häufigsten Fragen zur Unterstützung bei häuslicher Pflege
Welche Zuschüsse gibt es bei häuslicher Pflege?
Bei häuslicher Pflege sind beispielsweise Zuschüsse für notwendige Umbauten und Hilfsmittel möglich.
Wie viel Geld gibt es bei häuslicher Pflege?
Wie viel Geld es bei der häuslichen Pflege für verschiedene Maßnahmen gibt, hängt stark vom Pflegegrad ab. Einen Überblick finden Sie hier:
Welche finanzielle Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?
Pflegebedürftige Personen können das Pflegegeld als Anerkennung an Angehörige weitergeben (Angehörige müssen das Geld nicht versteuern, Bekannte jedoch schon). Zudem gibt es je nach Pflegegrad bestimmte Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden und eine Entlastung für pflegende Angehörige darstellen. Wer seine berufliche Tätigkeit einschränken muss, um Angehörige zu pflegen, kann ein zinsloses Darlehen beantragen.
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