Das erwartet Sie hier
Was der Rückkaufswert ist, wie er sich berechnet und wieso Experten von einer Kündigung abraten.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Was ist der Rückkaufswert der Riester-Rente?
Wenn Sie Ihre Riester-Rente vor Beginn der Rente kündigen, erhalten Sie einen Teil Ihres Guthabens – den sogenannten Rückkaufswert – vom Versicherer zurück. Diese Zahlung wird „Rückkaufswert“ genannt, da der Versicherer bei Kündigung den Riester-Vertrag vom Riester-Sparer zurückkauft.
Ihr Anbieter zieht dafür Gebühren für die allgemeine Verwaltung und Kündigung, sowie bisher bezogene Zulagen und gewährte Steuervorteile vom Guthaben Ihres Vertrags ab. Auch kann es passieren, dass der Rückkaufswert geringer als die eingezahlten Beiträge ist. In einem solchen Fall wird Ihnen die Differenz vom Vertragsguthaben abgezogen. Den Restbetrag bekommen Sie ausgezahlt. Der Rückkaufswert ist daher immer weitaus niedriger als der Betrag, der sich bis dahin in dem Riester-Vertrag befand. Reicht Ihr Riester-Guthaben für diese Abzüge nicht aus, müssen Sie mitunter nachzahlen.
Kündigung der Riester-Rente (inkl. Muster-Kündigungsschreiben)
Rückzahlung der staatlichen Förderung
Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag vorzeitig beenden, müssen Sie die staatliche Förderung – also alle Zulagen und Steuerersparnisse – zurückzahlen, da Sie dieses Geld dann nicht mehr im Sinne des Gesetzgebers als Altersvorsorge nutzen. Wechseln Sie hingegen mit Ihren eingezahlten Beiträgen und staatlichen Zulagen zu einem anderen Anbieter, dürfen Sie die Zulagen und Steuerersparnisse behalten. Gleiches gilt, wenn Sie Ihren Riester-Vertrag in einen Wohn-Riester umwandeln und somit in eine selbst genutzte Immobilie investieren.
Beachten Sie auch: Ruht der Riester-Vertrag und werden keine weiteren Einzahlungen vorgenommen, erhält man natürlich auch keine weiteren Zulagen. Dadurch fällt jedoch auch der besondere gesetzliche Schutz des Riester-Vertrags weg. Das heißt, der Vertrag wäre unter Umständen auch bei beispielsweise einer Pfändung betroffen.
So wird der Rückkaufswert berechnet
So finden Sie Ihren Rückkaufswert
Den Rückkaufswert können Sie gemeinhin auf dem Versicherungsschein Ihres Riester-Vertrags unter der Überschrift „Anbieterwechsel/Kündigung“ finden. Sie erfahren dort, wie hoch der Rückkaufswert nach einem, fünf oder zehn Jahren wäre. Sie können aber auch eine unverbindliche Anfrage an Ihren Riester-Anbieter stellen.
Rückkaufswert selbst berechnen
Um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, wie hoch der Rückkaufswert Ihrer Riester-Rente wäre, können Sie eine einfache Rechnung selbst anwenden. Als Grundlage benötigen Sie eine Auflistung aller in Ihrem Riester-Vertrag vorhandenen Positionen, die Sie unverbindlich bei Ihrem Anbieter anfragen können. Berücksichtigen Sie besonders diese Faktoren:
Beispielrechnung
Am nachfolgenden Beispiel bekommen Sie einen Eindruck, wie sich der Rückkaufswert im Verhältnis zu den Einzahlungen verhält. Beachten Sie, dass es sich lediglich um ein Beispiel handelt. Die Kosten sind unter anderem stark vom gewählten Riester-Modell abhängig und können den Rückkaufswert daher stärker als im Beispiel mindern.
| Eingezahlte/gesparte Einlagen | 20.000 € |
| Überschüsse durch Investition der Einlagen | + 400 € |
| Vertriebs- und Abschlusskosten des Versicherers | – 1.200 € |
| Rückkaufswert | 19.200 € |
In diesem Beispiel würde der Versicherer den Vertrag für 19.200 Euro zurückkaufen und somit für 800 Euro weniger, als zuvor eingezahlt wurden. Zudem müssen Sie bei einer Kündigung des Riester-Vertrags alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Wie hoch die Steuervorteile waren, hängt stark vom persönlichen Einkommensteuersatz ab sowie davon, wie lange der Vertrag geführt wurde. Durch eine Steuerrückforderung reduziert sich der Rückkaufswert demnach noch weiter.
Besonders stark wirken sich die Vertriebs- und Abschlusskosten des Versicherers in den ersten Jahren der Versicherung aus. Wer seine Riester-Rente also früh kündigt, verliert besonders viel Geld.
Der Rückkaufswert der Riester-Rente in der Steuererklärung
Ihr bisher aus eigener Tasche in die Riester-Rente eingezahltes Geld müssen Sie nicht versteuern, nur weil Sie es nun zurückbekommen. Lediglich auf Erträge und Wertsteigerungen, die Sie zum Beispiel mit einem Fondssparplan erzielt haben, müssen Sie Steuern zahlen.
Ihr Riester-Anbieter wird Ihnen nach Ihrer Vertragskündigung eine detaillierte Aufstellung zukommen lassen, die zeigt, wie sich der Rückkaufswert berechnet. Der Aufstellung können Sie die Erträge und Wertsteigerungen entnehmen und sie dann in Ihrer Steuererklärung aufführen. In der Einkommenssteuererklärung füllen Sie dafür das Feld „sonstige Einkünfte“ aus.
Mehr Infos: Riester-Rente in der Steuer
Diese Alternativen zur Kündigung gibt es
Sie können Ihre Riester-Rente kündigen. Sie müssen dabei jedoch die Mindestvertragslaufzeit und Fristen beachten. Allerdings raten unsere Experten in der Regel davon ab, da der Rückkaufswert der Riester-Rente zumeist deutlich unter der eingezahlten Summe liegt und staatliche Zulagen und Steuerentlastungen zurückgezahlt werden müssen.
Reduzierung des Beitrags
Eine mögliche Option kann die Reduzierung des Beitrags sein. Der Gesetzgeber hat einen Sockelbeitrag von aktuell 60 Euro pro Jahr festgelegt. Wer diesen weiterhin einzahlt, behält seinen Anspruch auf alle Förderungen und kann somit sogar mit wenig Geld effektiv weiter riestern. Wer aufgrund von Erwerbslosigkeit nicht mehr in der Lage ist, die Riester-Beiträge zu zahlen, kann den Riester-Vertrag beitragsfrei stellen lassen. Versicherte müssen dann keine weiteren Beiträge mehr in den Riester-Vertrag einzahlen. Unter Umständen ist auch ein Widerruf des Vertrags möglich.
Mehr Infos: So stellen Sie Ihren Riester-Vertrag beitragsfrei
Beste Option: Wechsel des Versicherers
Die bevorzugte Alternative zur Kündigung der Riester-Rente sollte ein Wechsel des Versicherers sein. Das ergibt beispielsweise dann Sinn, wenn Sie mit der Zusammensetzung der Kosten oder der Kostenhöhe nicht zufrieden sind und anderweitig ein besseres Angebot nutzen möchten. Die Kosten, die bei einem Wechsel des Anbieters anfallen, dürfen dabei bei höchstens 150 Euro liegen.
Experten-Tipp:
Wechseln statt kündigen
„Anstatt die Riester-Rente vorschnell zu kündigen, ist oftmals ein Anbieterwechsel eine sinnvollere Alternative sein. Durch einen Wechsel zu einem besseren oder kostengünstigeren Anbieter lassen sich oft bessere Konditionen erzielen, ohne dass die bereits angesparte Förderung verloren geht. Kontaktieren Sie uns gern hierzu: Wir unterstützen Sie, das beste Modell für Sie zu finden.“
Die häufigsten Fragen zum Thema Rückkaufwert der Riester-Rente
Was ist der Rückkaufswert einer Riester-Rente?
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den der Versicherer Ihnen bei Kündigung der Riester-Rente vor Rentenbeginn zurückzahlt. Er ist immer deutlich niedriger als der Vertragswert, da der Versicherer Verwaltungs- und Kündigungsgebühren sowie bereits gewährte Zulagen und Steuervergünstigungen abzieht.
Warum ist der Rückkaufswert geringer als die eingezahlten Beiträge?
Der Versicherer zieht mehrere Posten ab: Vertriebs- und Abschlusskosten, Verwaltungsgebühren und alle staatlichen Zulagen sowie Steuerersparnisse, die Sie während der Vertragslaufzeit erhalten haben. Diese Abzüge können insbesondere bei frühen Kündigungen erheblich sein, da die Vertriebskosten in den ersten Jahren besonders stark wirken.
Muss ich Förderung zurückzahlen, wenn ich die Riester-Rente kündige?
Ja, bei Kündigung müssen Sie alle staatlichen Zulagen und Steuerersparnisse zurückzahlen, da das Geld dann nicht mehr als Altersvorsorge genutzt wird. Ausnahme: Wechseln Sie zu einem anderen Anbieter oder wandeln Sie die Riester-Rente in einen Wohn-Riester um, dürfen Sie die Förderung behalten.
Wie finde ich meinen persönlichen Rückkaufswert heraus?
Den Rückkaufswert finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein unter „Anbieterwechsel/Kündigung“, oft mit Werten nach ein, fünf oder zehn Jahren. Alternativ können Sie eine unverbindliche Anfrage bei Ihrem Versicherer stellen, um den aktuellen Wert zu erfahren.
Was passiert steuerlich mit dem Rückkaufswert?
Ihre eigenen eingezahlten Beiträge sind steuerfrei. Auf Erträge und Wertsteigerungen (zum Beispiel bei Fonds) müssen Sie jedoch Steuern zahlen. Diese geben Sie in Ihrer Steuererklärung unter „sonstige Einkünfte“ an – eine detaillierte Aufstellung erhält Ihr Versicherer.
Ist eine Kündigung sinnvoll oder gibt es bessere Alternativen?
Experten raten von einer Kündigung ab, da der Rückkaufswert oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Bessere Alternativen sind: Beitrag auf den Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr reduzieren und Förderung behalten, Vertrag beitragsfrei stellen oder zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Was kostet ein Wechsel zu einem anderen Riester-Versicherer?
Ein Wechsel darf maximal 150 Euro kosten. Dies ist die bessere Alternative zur Kündigung, da Sie Ihre bereits angesparte Förderung behalten und bei einem besseren oder kostengünstigeren Anbieter oft bessere Konditionen erzielen.
Was passiert, wenn der Rückkaufswert niedriger als meine Beiträge ist?
Die Differenz wird von Ihrem Vertragsguthaben abgezogen, bevor Ihnen der Restbetrag ausgezahlt wird. In seltenen Fällen, wenn das Guthaben nicht ausreicht, müssen Sie sogar nachzahlen.
Verliere ich den gesetzlichen Schutz meiner Riester-Rente, wenn ich sie ruhen lasse?
Ja, wenn der Riester-Vertrag ruht und keine Einzahlungen mehr erfolgen, fällt der besondere gesetzliche Schutz weg. Das bedeutet, der Vertrag wäre beispielsweise bei einer Pfändung nicht geschützt.
Kann ich meine Riester-Rente in ein Wohneigentum umwandeln?
Ja, Sie können Ihren Riester-Vertrag in einen Wohn-Riester umwandeln und das Guthaben einschließlich Zulagen in eine selbst genutzte Immobilie investieren. In diesem Fall behalten Sie die staatliche Förderung und zahlen diese nicht zurück.
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und beitragsfrei stellen?
Bei einer Kündigung erhalten Sie den deutlich reduzierten Rückkaufswert und müssen Zulagen zurückzahlen. Bei Beitragsfreistellung stellen Sie nur Ihre Einzahlungen ein, das Guthaben bleibt liegen, der Vertrag genießt weiterhin gesetzlichen Schutz und Sie benötigen keine Aufzahlungen.
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