Betriebs­haftpflicht­versicherung für die Gastronomie Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2025)

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Was Gastronomen über die Betriebs­­haftpflicht­­versicherung wissen sollten, warum sie wichtig ist und was das kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sollten Gastronomen über die Betriebs­­haftpflicht wissen?
  2. Warum ist sie sinnvoll?
  3. Was leistet eine gute Betriebs­­haftpflicht?
  4. Kosten (mit Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige Versicherung finden
  7. Tipps unserer Experten
  8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Verursachen Gastronomen einen Schaden bei Dritten, zum Beispiel einem Gast, dann haften Sie mit ihrem persönlichen Vermögen.
  • Schadenersatz-, aber vor allem Schmerzensgeldforderungen können mitunter sehr hoch sein. Eine Betriebs­­haftpflicht­versicherung schützt Gastronomen vor diesen hohen Kosten.
  • Gastronomische Unternehmen können sehr unterschiedlich sein. Stimmen Sie eine Betriebs­haftpflicht auf Ihre spezifischen betrieblichen Risiken ab.
  • Eine uns können Sie eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Gastronomen bereits ab 9 € im Monat abschließen.

Was sollten Gastronomen über die Betriebs­haftpflicht wissen?

Egal, ob Sie ein kleines Café, eine Bar oder einen Eckimbiss führen oder eine Diskothek oder ein Cateringunternehmen betreiben – es kann immer passieren, dass Schmerzensgeld- oder Schadenersatz­forderungen gegen Sie erhoben werden:

Icon Fastfood

Stürzt zum Beispiel ein Besucher auf dem gewischten und noch rutschigen Boden und bricht sich die Hand, weil Sie vergessen hatten, auf die Gefahr hinzuweisen, so kann er Schmerzensgeld von Ihnen fordern (Personenschaden). Kann der Besucher daraufhin mehrere Wochen nicht arbeiten und hat dadurch Verdienstausfälle, können Sie auch für diese haftbar gemacht werden (Vermögensfolgeschäden). Stolpert wiederum eine Kellnerin und verschüttet eine Karaffe Rotwein auf der teuren Designerjacke eines Gastes, dann müssen Sie mitunter für die Reinigung oder den Ersatz der Jacke finanziell aufkommen (Sachschaden).

Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung schützt Sie vor Schadenersatz und Schmerzensgeldzahlungen.

Achtung: Betriebs- und Berufs­haftpflicht­versicherungen werden oftmals verwechselt. Sie benötigen keine Berufs­haftpflicht­versicherung. Mit einer klassischen Berufs­haftpflicht­versicherung sind Sie weder vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden abgesichert, noch vor deren finanziellen Folgeschäden.


Wie funktioniert eine Betriebs­haftpflicht?

Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter bei der beruflichen Tätigkeit versehentlich Schäden an Dritten verursachen, springt die Versicherung ein. Sie prüft zunächst, ob die gestellten Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldforderungen berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie für Sie ab, notfalls auch vor Gericht (passiver Rechtsschutz). Sind die Forderungen jedoch berechtigt, übernimmt die Versicherung die Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, sodass Ihr Betrieb vor hohen finanziellen Belastungen geschützt ist.

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Warum brauchen Gastronomen eine Betriebs­haftpflicht­versicherung?

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Schutz vor hohen Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen

  • Rund 500 Euro
    Beim Probieren des Wildhasenfilets seiner Frau in einem Restaurant biss ein Mann auf eine Schrotkugel. Dies führte zu einer Zahnfraktur und einer umfangreichen Zahn- und Wurzelbehandlung. Der Gast verklagte daraufhin den Restaurantbetreiber auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Gericht sah beim Restaurantbesucher zwar eine Mitschuld, da beim Verzehr von Wildgerichten immer eine gewisse Vorsicht geboten sei. Dennoch sprach das Gericht dem Gast ein Schmerzensgeld von damals 1000 DM zu (Quelle: Kanzlei Kotz).
  • 8.000 Euro
    Eine Besucherin stürzte im Außenbereich einer Gaststätte mit ihrem Stuhl von einer Steinstufe und zog sich unter anderem Brüche und Prellungen zu. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Betreiberin der Gaststätte nicht für einen erforderlichen Sicherheitsabstand zwischen Tischen und Stühlen und den Treppenstufen gesorgt hatte. Das Gericht sah zwar bei der Besucherin auch eine Mitschuld. Dennoch wurde die Gaststättenbetreiberin dazu verurteilt, der Besucherin Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro zu zahlen und materielle Schäden zu erstatten (Quelle: Landgericht Köln, 14 O 58/22).

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Wann brauchen Sie als Gastronom keine Betriebs­haftpflicht?

Sie müssen in der Regel keine eigene Betriebs­haftpflicht­versicherung abschließen, wenn Sie als Angestellter tätig sind. In diesem Fall sind Sie über die Betriebs­haftpflicht­versicherung Ihres Arbeitgebers abgesichert, da dieser für Schäden haftet, die seine Mitarbeiter im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen. Diese Absicherung greift jedoch nicht bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Bei grober Fahrlässigkeit können Sie unter Umständen auch als Angestellter von Ihrem Arbeitgeber in Regress genommen werden, das heißt, er kann einen Teil des Schadens von Ihnen zurückfordern.

Wann und was zahlt eine Betriebs­haftpflicht?

Wann leistet die Betriebs­haftpflicht?

Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung leistet, wenn Sie durch Ihre Arbeit als Gastronom eine Person, zum Beispiel einen Gast, verletzen oder sein Eigentum beschädigen oder der Person daraus weitere finanzielle Nachteile entstehen:

  • Bei Personenschäden
    Erleidet ein Gast nach einem Restaurantbesuch eine Lebensmittelvergiftung und kann diese eindeutig auf ein konsumiertes Gericht zurückgeführt werden, dann kann er Schmerzensgeld fordern.
  • Bei Sachschäden
    Durch eine Unachtsamkeit stolpert ein Kellner und verschüttet heiße Suppe über das teure Smartphone einer Kundin, das auf dem Tisch liegt.
  • Bei Vermögensfolgeschäden
    Ein Gast stolpert über eine Türschwelle auf dem Weg zu den Toiletten, vor der er nicht durch Sie gewarnt wurde. Er bricht sich das Bein und kann daher sechs Wochen seinem Beruf nicht nachgehen. Der Verdienstausfall infolge des Beinbruchs ist ein Vermögensfolgeschaden.
  • Bei unberechtigten Forderungen
    Betriebs­haftpflicht­versicherungen prüfen alle gegen Sie gestellten Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen und wehren unberechtigte Forderungen für Sie ab.

Wer ist abgesichert?

  • Sie als Versicherungsnehmer zum Beispiel in Ihrer Funktion als Inhaber oder Geschäftsführer
  • Betriebsangehörige (Kellner, Barpersonal, Köche, Küchenhilfen, Restaurantleiter etc.)
  • In den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter fremder Unternehmen, zum Beispiel Zeitarbeiter
  • Praktikanten
Icon Mitarbeiter Team

Wann leistet sie nicht?

  • Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (Quelle: Sozialgesetzbuch VII, § 8 und § 9)
  • Wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde
  • Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an Kommissionsware
  • Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen und Personenschäden, die durch den Ge- oder Verbrauch von Tabakerzeugnissen verursacht werden.

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Was kostet eine Betriebs­haftpflicht für die Gastronomie?

Kostenbeispiel Restaurant

Jahresumsatz500.000 €
Vollzeitmitarbeiter4
Jährliche Lohn- und Gehaltskosten 210.000 €
Versicherungssumme10.000.000 € (pauschal)
Selbstbehalt250 €
Monatliche Kosten*9,92 €

* Umgerechneter Monatsbeitrag aus dem Jahresbeitrag. Wählen Sie am besten die jährliche Zahlweise, da sonst ein Aufschlag anfallen kann.


Was die Beitragskosten beeinflusst

  • Betriebsgröße und Umsatz
  • Risiken
  • Höhe der Selbst­beteiligung
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Zahlungsweise (zum Beispiel jährlich)
Icon Beleg

Was kostet Sie eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für die Gatronomie?

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Betriebs­haftpflicht für Gastronomen im Test

Alle aktuellen Testsieger für Gastronomie und Beherbergung (2025)

AnbieterFranke und Bornberg ØServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
Logo Württembergische Versicherung AGFFF+Sehr gut100
Logo andsafe AktiengesellschaftFFF+100
Logo Hamburger Feuerkasse Versicherungs-AktiengesellschaftFFF+100

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Betriebs­haftpflicht­versicherung für verschiedene Branchen, wie Bauunternehmen, Kfz-Gewerbe und Landwirtschaft sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Betriebs­haftpflicht­versicherer im Test (2025)

Wie finde ich die richtige Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Darauf sollten Sie achten

  • Ausreichende Versicherungssumme festlegen
    Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist wichtig. Gerade Personenschäden können hohe Schmerzensgeld­forderungen nach sich ziehen. Die meisten Versicherer bieten standardmäßig eine Versicherungs­summe von mindestens fünf Millionen Euro an.
  • Leistungsausschlüsse kennen
    Jeder Versicherer schließt bestimmte Risiken aus dem Versicherungsschutz aus, bei denen er im Schadensfall nicht leistet. Welche Ausschlüsse bei einer Betriebs­haftpflicht­versicherung gelten, erfahren Sie in den Versicherungs­bedingungen meist unter dem Stichwort „Ausschlüsse“. Informieren Sie sich über diese Ausschlüsse, damit Sie die Versicherung mit den richtigen Erwartungen abschließen.
  • Sinnvolle Zusatzleistungen wählen
    Sie können den grundsätzlichen Versicherungsschutz einer Betriebs­haftpflicht­versicherung um weitere Leistungen erweitern und so an die spezifischen Risiken Ihres Betriebs anpassen. Stellen Sie zum Beispiel selbst erzeugte Lebens- und Genussmittel her und handeln Sie damit? Führen Sie regelmäßig betriebs- und branchenübliche Veranstaltungen durch? Liefern Sie Waren, zum Beispiel kalte Buffets, aus? Mieten oder leihen Sie sich bewegliche Sachen, beispielsweise Stehtischgarnituren oder Zapfanlagen? Achten Sie darauf, dass wirklich alle Risiken vom Versicherungsschutz abgedeckt sind. Ansonsten können Sie im Schadenfall auf den Kosten sitzenbleiben.

Mit uns die ideale Betriebs­haftpflicht­versicherung für die Gastronomie finden

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Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Betriebs­haftpflicht für die Gastronomie begehen sollten

lesen
  • Nicht alle Betriebsbereiche angeben
    Viele Gastronomiebetriebe haben neben dem Restaurant oder Café noch weitere Bereiche, wie zum Beispiel einen Lieferdienst, Catering-Services, eine Außenfläche oder Spielbereiche für Kinder. Werden diese zusätzlichen Tätigkeiten oder Betriebsteile nicht explizit bei der Versicherung angegeben, besteht dort im Schadensfall kein Schutz. Seien Sie hier lieber zu detailliert als zu wenig.
  • Unzureichende Versicherungssumme wählen
    Gerade in der Gastronomie können Personenschäden durch Lebensmittelvergiftung, Stürze oder Verbrennungen sehr hohe Forderungen nach sich ziehen. Eine zu geringe Deckungssumme (zum Beispiel unter fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden) kann schnell dazu führen, dass Sie den Rest aus eigener Tasche zahlen müssen.
  • Versicherungs­bedingungen nicht lesen
    Lesen Sie unbedingt die Versicherungs­bedingungen gründlich durch. Nur so können Sie sicher sein, wann Ihre Betriebs­haftpflicht­versicherung leistet und wann nicht. Denn jeder Versicherer schließt bestimmte Risiken vom Versicherungsschutz aus. In den Versicherungs­bedingungen finden Sie diese unter dem Stichwort „Ausschlüsse“.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Private Haftpflicht­versicherung mit abschließen

„Möchten Sie eine private Haftpflicht­versicherung neu abschließen oder Ihre bisherige wechseln, können Sie das in der Regel beim Abschluss einer Betriebs­haftpflicht­versicherung tun. Eine private Haftpflicht­versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden im privaten Bereich. Der Vorteil? Schließen Sie diese Versicherung ergänzend zur Betriebs­haftpflicht­versicherung ab, können Sie meistens sparen: Entweder ist die private Haftpflicht­versicherung beitragsfrei oder Sie erhalten einen Rabatt.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 2:
Saisonale Tätigkeit unbedingt angeben

„Betreiben Sie Ihre Gaststätte, Ihr Restaurant oder auch Ihren Imbiss nicht ganzjährig, sollten Sie das unbedingt im Antrag für die Betriebs­haftpflicht­versicherung angeben. Denn, wenn Sie Ihren Betrieb nur saisonal führen, gewähren manche Versicherer Rabatte. Prüfen Sie diese Möglichkeit für sich.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 3:
Eigentum von Gästen schützen

„Bei Gaststätten ist es nicht unüblich, dass diese zum Beispiel Garderobe, Gepäck oder Autos von Gästen in Obhut nehmen. Kommt dieses Eigentum zu Schaden oder geht verloren, haften Sie als Betreiber der Gaststätte dafür. Sie können sich allerdings mit einer Betriebs­haftpflicht­versicherung vor diesen Schäden schützen. Sie können das Abhandenkommen oder auch die Beschädigung von Sachen von Restaurantgästen versichern, die Ihnen zur Verwahrung übergeben wurden. Beachten Sie, dass Versicherer unterschiedliche Versicherungssummen für zum Beispiel jeweils Restaurant- oder Hotelgäste oder auch Sachen oder Autos festlegen. Vergleichen Sie daher unbedingt die unterschiedlichen Tarife.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Die häufigsten Fragen zur Betriebs­haftpflicht für die Gastronomie

Warum ist eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Gastronomen wichtig?

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Als Gastronom tragen Sie eine hohe Verantwortung Ihren Gästen gegenüber, Lieferanten und Mitarbeitern. Im täglichen Betrieb können schnell unvorhergesehene Dinge passieren: Ein Gast rutscht auf verschüttetem Getränk aus und verletzt sich, eine Speise führt zu einer Lebensmittelvergiftung, oder ein Lieferant beschädigt beim Entladen Ihr Inventar. Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen, die ohne diesen Schutz die Existenz Ihres Betriebs gefährden könnten.

Welche Schäden sind typischerweise durch die Betriebs­haftpflicht­versicherung abgedeckt?

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Die Betriebs­haftpflicht­versicherung für Gastronomen deckt in der Regel Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden ab, die Dritten durch Ihren Betrieb entstehen. Dazu gehören zum Beispiel: ein Gast verbrennt sich an einer heißen Speise (Personenschaden), ein Mitarbeiter stößt beim Servieren einen wertvollen Gegenstand eines Gastes um (Sachschaden), oder die Küche fällt wegen eines internen Schadens aus, wodurch geplante Veranstaltungen abgesagt werden müssen und den Kunden ein finanzieller Nachteil entsteht (Vermögensfolgeschaden).

Welche Versicherungssumme ist für Gastronomen empfehlenswert?

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Gerade in der Gastronomie, wo ein hohes Aufkommen an Publikum und die Zubereitung von Speisen eine Rolle spielen, sind hohe Deckungssummen ratsam. Eine Empfehlung liegt oft bei mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, wobei 10 Millionen Euro für umfassenden Schutz noch sicherer sind. Personenschäden, insbesondere solche mit langfristigen Folgen, können schnell Forderungen in Millionenhöhe verursachen, die Ihre Existenz bedrohen könnten.

Wann brauchen Sie keine Betriebs­haftpflicht­versicherung?

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Sie benötigen keine eigene Betriebs­haftpflicht­versicherung, wenn Sie angestellt sind, da Sie über Ihren Arbeitgeber versichert sind. Beachten Sie aber: Dieser Schutz greift nicht bei vorsätzlichen Schäden. Bei grober Fahrlässigkeit kann Ihr Arbeitgeber Sie dennoch in Regress nehmen. Selbstständige hingegen benötigen fast immer eine Betriebs­haftpflicht­versicherung, um finanzielle Risiken abzusichern.

Wann leistet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung nicht?

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Grundsätzlich sind vorsätzlich verursachte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – wenn Sie also absichtlich einen Schaden herbeiführen, greift die Versicherung nicht. Ebenso sind Eigenschäden, also Schäden an Ihrem eigenen Eigentum (zum Beispiel an Ihren Werkzeugen, Ihrem Firmenfahrzeug oder Ihrem Betriebsgebäude), nicht versichert. Auch reine Vermögensschäden ohne vorhergehenden Personen- oder Sachschaden (zum Beispiel entgangener Gewinn eines Kunden, weil Sie einen Liefertermin nicht einhalten konnten) sind meist nicht abgedeckt, es sei denn, Sie haben dies explizit über eine Vermögensschaden­haftpflicht mitversichert.

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