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Was Gastronomen über die Betriebshaftpflichtversicherung wissen sollten, warum sie wichtig ist und was das kostet.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Was sollten Gastronomen über die Betriebshaftpflicht wissen?
Egal, ob Sie ein kleines Café, eine Bar oder einen Eckimbiss führen oder eine Diskothek oder ein Cateringunternehmen betreiben – es kann immer passieren, dass Schmerzensgeld- oder Schadenersatzforderungen gegen Sie erhoben werden:
Stürzt zum Beispiel ein Besucher auf dem gewischten und noch rutschigen Boden und bricht sich die Hand, weil Sie vergessen hatten, auf die Gefahr hinzuweisen, so kann er Schmerzensgeld von Ihnen fordern (Personenschaden). Kann der Besucher daraufhin mehrere Wochen nicht arbeiten und hat dadurch Verdienstausfälle, können Sie auch für diese haftbar gemacht werden (Vermögensfolgeschäden). Stolpert wiederum eine Kellnerin und verschüttet eine Karaffe Rotwein auf der teuren Designerjacke eines Gastes, dann müssen Sie mitunter für die Reinigung oder den Ersatz der Jacke finanziell aufkommen (Sachschaden).
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatz und Schmerzensgeldzahlungen.
Achtung: Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen werden oftmals verwechselt. Sie benötigen keine Berufshaftpflichtversicherung. Mit einer klassischen Berufshaftpflichtversicherung sind Sie weder vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden abgesichert, noch vor deren finanziellen Folgeschäden.
Wie funktioniert eine Betriebshaftpflicht?
Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter bei der beruflichen Tätigkeit versehentlich Schäden an Dritten verursachen, springt die Versicherung ein. Sie prüft zunächst, ob die gestellten Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldforderungen berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie für Sie ab, notfalls auch vor Gericht (passiver Rechtsschutz). Sind die Forderungen jedoch berechtigt, übernimmt die Versicherung die Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, sodass Ihr Betrieb vor hohen finanziellen Belastungen geschützt ist.
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Warum brauchen Gastronomen eine Betriebshaftpflichtversicherung?
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Schutz vor hohen Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen
Wann brauchen Sie als Gastronom keine Betriebshaftpflicht?
Sie müssen in der Regel keine eigene Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, wenn Sie als Angestellter tätig sind. In diesem Fall sind Sie über die Betriebshaftpflichtversicherung Ihres Arbeitgebers abgesichert, da dieser für Schäden haftet, die seine Mitarbeiter im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen. Diese Absicherung greift jedoch nicht bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Bei grober Fahrlässigkeit können Sie unter Umständen auch als Angestellter von Ihrem Arbeitgeber in Regress genommen werden, das heißt, er kann einen Teil des Schadens von Ihnen zurückfordern.
Wann und was zahlt eine Betriebshaftpflicht?
Wann leistet die Betriebshaftpflicht?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung leistet, wenn Sie durch Ihre Arbeit als Gastronom eine Person, zum Beispiel einen Gast, verletzen oder sein Eigentum beschädigen oder der Person daraus weitere finanzielle Nachteile entstehen:
Wer ist abgesichert?
Wann leistet sie nicht?
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Was kostet eine Betriebshaftpflicht für die Gastronomie?
Kostenbeispiel Restaurant
Jahresumsatz | 500.000 € |
Vollzeitmitarbeiter | 4 |
Jährliche Lohn- und Gehaltskosten | 210.000 € |
Versicherungssumme | 10.000.000 € (pauschal) |
Selbstbehalt | 250 € |
Monatliche Kosten* | 9,92 € |
* Umgerechneter Monatsbeitrag aus dem Jahresbeitrag. Wählen Sie am besten die jährliche Zahlweise, da sonst ein Aufschlag anfallen kann.
Was die Beitragskosten beeinflusst
Was kostet Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Gatronomie?
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Betriebshaftpflicht für Gastronomen im Test
Alle aktuellen Testsieger für Gastronomie und Beherbergung (2025)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Betriebshaftpflichtversicherung für verschiedene Branchen, wie Bauunternehmen, Kfz-Gewerbe und Landwirtschaft sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Betriebshaftpflichtversicherer im Test (2025)
Wie finde ich die richtige Betriebshaftpflichtversicherung?
Darauf sollten Sie achten
- Ausreichende Versicherungssumme festlegen
Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist wichtig. Gerade Personenschäden können hohe Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen. Die meisten Versicherer bieten standardmäßig eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro an. - Leistungsausschlüsse kennen
Jeder Versicherer schließt bestimmte Risiken aus dem Versicherungsschutz aus, bei denen er im Schadensfall nicht leistet. Welche Ausschlüsse bei einer Betriebshaftpflichtversicherung gelten, erfahren Sie in den Versicherungsbedingungen meist unter dem Stichwort „Ausschlüsse“. Informieren Sie sich über diese Ausschlüsse, damit Sie die Versicherung mit den richtigen Erwartungen abschließen. - Sinnvolle Zusatzleistungen wählen
Sie können den grundsätzlichen Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung um weitere Leistungen erweitern und so an die spezifischen Risiken Ihres Betriebs anpassen. Stellen Sie zum Beispiel selbst erzeugte Lebens- und Genussmittel her und handeln Sie damit? Führen Sie regelmäßig betriebs- und branchenübliche Veranstaltungen durch? Liefern Sie Waren, zum Beispiel kalte Buffets, aus? Mieten oder leihen Sie sich bewegliche Sachen, beispielsweise Stehtischgarnituren oder Zapfanlagen? Achten Sie darauf, dass wirklich alle Risiken vom Versicherungsschutz abgedeckt sind. Ansonsten können Sie im Schadenfall auf den Kosten sitzenbleiben.
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Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Betriebshaftpflicht für die Gastronomie begehen sollten
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Private Haftpflichtversicherung mit abschließen
„Möchten Sie eine private Haftpflichtversicherung neu abschließen oder Ihre bisherige wechseln, können Sie das in der Regel beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung tun. Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden im privaten Bereich. Der Vorteil? Schließen Sie diese Versicherung ergänzend zur Betriebshaftpflichtversicherung ab, können Sie meistens sparen: Entweder ist die private Haftpflichtversicherung beitragsfrei oder Sie erhalten einen Rabatt.“
Experten-Tipp 2:
Saisonale Tätigkeit unbedingt angeben
„Betreiben Sie Ihre Gaststätte, Ihr Restaurant oder auch Ihren Imbiss nicht ganzjährig, sollten Sie das unbedingt im Antrag für die Betriebshaftpflichtversicherung angeben. Denn, wenn Sie Ihren Betrieb nur saisonal führen, gewähren manche Versicherer Rabatte. Prüfen Sie diese Möglichkeit für sich.“
Experten-Tipp 3:
Eigentum von Gästen schützen
„Bei Gaststätten ist es nicht unüblich, dass diese zum Beispiel Garderobe, Gepäck oder Autos von Gästen in Obhut nehmen. Kommt dieses Eigentum zu Schaden oder geht verloren, haften Sie als Betreiber der Gaststätte dafür. Sie können sich allerdings mit einer Betriebshaftpflichtversicherung vor diesen Schäden schützen. Sie können das Abhandenkommen oder auch die Beschädigung von Sachen von Restaurantgästen versichern, die Ihnen zur Verwahrung übergeben wurden. Beachten Sie, dass Versicherer unterschiedliche Versicherungssummen für zum Beispiel jeweils Restaurant- oder Hotelgäste oder auch Sachen oder Autos festlegen. Vergleichen Sie daher unbedingt die unterschiedlichen Tarife.“
Die häufigsten Fragen zur Betriebshaftpflicht für die Gastronomie
Warum ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Gastronomen wichtig?
Als Gastronom tragen Sie eine hohe Verantwortung Ihren Gästen gegenüber, Lieferanten und Mitarbeitern. Im täglichen Betrieb können schnell unvorhergesehene Dinge passieren: Ein Gast rutscht auf verschüttetem Getränk aus und verletzt sich, eine Speise führt zu einer Lebensmittelvergiftung, oder ein Lieferant beschädigt beim Entladen Ihr Inventar. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen, die ohne diesen Schutz die Existenz Ihres Betriebs gefährden könnten.
Welche Schäden sind typischerweise durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt?
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Gastronomen deckt in der Regel Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden ab, die Dritten durch Ihren Betrieb entstehen. Dazu gehören zum Beispiel: ein Gast verbrennt sich an einer heißen Speise (Personenschaden), ein Mitarbeiter stößt beim Servieren einen wertvollen Gegenstand eines Gastes um (Sachschaden), oder die Küche fällt wegen eines internen Schadens aus, wodurch geplante Veranstaltungen abgesagt werden müssen und den Kunden ein finanzieller Nachteil entsteht (Vermögensfolgeschaden).
Welche Versicherungssumme ist für Gastronomen empfehlenswert?
Gerade in der Gastronomie, wo ein hohes Aufkommen an Publikum und die Zubereitung von Speisen eine Rolle spielen, sind hohe Deckungssummen ratsam. Eine Empfehlung liegt oft bei mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, wobei 10 Millionen Euro für umfassenden Schutz noch sicherer sind. Personenschäden, insbesondere solche mit langfristigen Folgen, können schnell Forderungen in Millionenhöhe verursachen, die Ihre Existenz bedrohen könnten.
Wann brauchen Sie keine Betriebshaftpflichtversicherung?
Sie benötigen keine eigene Betriebshaftpflichtversicherung, wenn Sie angestellt sind, da Sie über Ihren Arbeitgeber versichert sind. Beachten Sie aber: Dieser Schutz greift nicht bei vorsätzlichen Schäden. Bei grober Fahrlässigkeit kann Ihr Arbeitgeber Sie dennoch in Regress nehmen. Selbstständige hingegen benötigen fast immer eine Betriebshaftpflichtversicherung, um finanzielle Risiken abzusichern.
Wann leistet eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht?
Grundsätzlich sind vorsätzlich verursachte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – wenn Sie also absichtlich einen Schaden herbeiführen, greift die Versicherung nicht. Ebenso sind Eigenschäden, also Schäden an Ihrem eigenen Eigentum (zum Beispiel an Ihren Werkzeugen, Ihrem Firmenfahrzeug oder Ihrem Betriebsgebäude), nicht versichert. Auch reine Vermögensschäden ohne vorhergehenden Personen- oder Sachschaden (zum Beispiel entgangener Gewinn eines Kunden, weil Sie einen Liefertermin nicht einhalten konnten) sind meist nicht abgedeckt, es sei denn, Sie haben dies explizit über eine Vermögensschadenhaftpflicht mitversichert.
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