Das erwartet Sie hier
Welche Auswirkungen ein Praktikum auf den Versicherungsschutz von Schülern und Studenten haben kann.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Was müssen Schülerpraktikanten wissen?
Das ist neu in 2026
Neue Grenzwerte: Die sogenannte Minijob-Grenze beträgt 603 Euro. Praktikumsvergütungen bis zu dieser Grenze, sind von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. In der Rentenversicherung besteht jedoch Versicherungspflicht – eine Befreiung ist jedoch möglich.
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Überblick: Die wichtigsten Versicherung für Schülerpraktikanten
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen ersten Überblick, welche Versicherungen für Schüler wichtig sein könnten:
| Art | Krankenversicherung | Unfallversicherung | Haftpflichtversicherung |
|---|---|---|---|
| Schülerpraktikum | Über die Familienversicherung (GKV) der Eltern oder über die private Krankenversicherung | Gesetzliche Unfallversicherung; optional: private Unfallversicherung | Ggf. über elterliche Haftpflichtversicherung oder Schülerzusatzversicherung |
| Praktikum nach Schulabschluss | Über die Familienversicherung beziehungsweise private Krankenversicherung (Ausnahme: längerfristige Beschäftigung mit Entgelt über 603 Euro im Monat). | Gesetzliche Unfallversicherung; optional: private Unfallversicherung | Ggf. über elterliche oder eigene Haftpflichtversicherung |
Krankenversicherung: Absicherung meist wie bisher
Schüler, die während der Schulzeit ein Praktikum absolvieren, sind über die gesetzliche Familienversicherung abgesichert. Sind Schüler privat krankenversichert, bleibt auch dieser Versicherungsschutz während des Praktikums bestehen.
Auch bei einem Praktikum nach Schulabschluss besteht die gesetzliche Familienversicherung oder private Krankenversicherung fort. Nur wenn es sich um ein längerfristiges Praktikum handelt und das Entgelt über 603 Euro liegt, müssen sich gesetzlich versicherte Schulabgänger eigenständig absichern.
Unfallversicherung: gesetzlich versichert
Während eines verpflichtenden Schülerpraktikums sind Jugendliche über die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Die Unfallversicherung greift jedoch nur bei Unfällen, die sich während des Praktikums oder auf dem direkten Weg dahin oder nach Hause ereignen (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Eine private Familienunfallversicherung kann daher als Ergänzung sinnvoll sein. Sie leistet auch bei Unfällen in der Freizeit, zum Beispiel, wenn Jugendliche nicht auf dem direkten Heimweg verunglücken. Beachten Sie allerdings, dass in der Regel nur Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren mitversichert sind.
Bei einem freiwilligen Praktikum vor oder nach Schulabschluss läuft die Versicherung über den Unfallversicherungsträger des Betriebs, bei dem das Praktikum stattfindet (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).
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Haftpflichtversicherung: Schutz über Eltern oder Schule
Besitzen Eltern eine Familien-Haftpflichtversicherung, so ist der Schüler abgesichert, falls er während seines Pflichtpraktikums bei Dritten, zum Beispiel seinem Arbeitgeber, Personen-, Sach- oder daraus resultierende Vermögensschäden zu verantworten hat. Viele Unternehmen nehmen keine Schüler auf, die nicht haftpflichtversichert sind. Für den Fall, dass Schüler nicht über die Familie abgesichert sind, bieten viele Schulen daher Schüler-Zusatzversicherungen an.
Ob Jugendliche und junge Erwachsene, die nach dem Schulabschluss ein freiwilliges Praktikum machen, in der privaten Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert sind, ist vom Tarif abhängig. Sind sie nicht verheiratet und haben ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern, ist dies in der Regel der Fall. Prüfen Sie dahingehend unbedingt die Versicherungsbedingungen. Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
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Rentenversicherung: meist versicherungsfrei
Schüler, die ein Schülerpraktikum machen, müssen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – Sie sind versicherungsfrei. Das bedeutet: Schüler sind dann nicht verpflichtet, Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Sie sammeln in diesem Zeitraum auch keine Rentenansprüche.
Entscheiden sich Jugendliche nach Schulabschluss für ein Praktikum, sind sie versicherungsfrei, wenn ihr Praktikum unentgeltlich ist. Wird ein Entgelt gezahlt, müssen grundsätzlich Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Erhält der Praktikant weniger als 603 Euro, kann er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Praktikant zahlt dann keinen Eigenanteil mehr, erwirbt im Gegenzug aber auch keine vollwertigen Beitragszeiten. Die Zeit wird zwar als Anrechnungszeit für die Wartezeit der Rente berücksichtigt, erhöht aber nicht die spätere Rentenzahlung.
Was müssen Studenten wissen, die ein Praktikum machen?
Überblick: Die wichtigsten Absicherungen für Studenten
Wie sich Studierende während eines Praktikums versichern sollten, hängt hauptsächlich von zwei Dingen ab: zum einen, ob das Praktikum verpflichtend oder freiwillig ist, zum anderen, wann das Praktikum stattfindet. Die folgenden Tabellen können Ihnen einen ersten Überblick geben, was für Sie gilt. Ausführliche Informationen zur Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung finden Sie im Anschluss.
Pflichtpraktikum
| Art | Krankenversicherung | Unfallversicherung | Haftpflichtversicherung |
|---|---|---|---|
| Zwischenpraktikum | Bis 25 Jahre über die Familienversicherung oder studentische Krankenversicherung (GKV); alternativ über die private Krankenversicherung. | Gesetzliche Unfallversicherung; optional: private Unfallversicherung | Über die Haftpflichtversicherung der Hochschule, die elterliche Familienhaftpflichtversicherung oder eigenen Versicherungsschutz |
| Vor- oder Nachpraktikum mit Entgelt | Bis 25 Jahre über die Familienversicherung (GKV) oder über die private Krankenversicherung; ab dem 25. Lebensjahr muss der Praktikant sich selbst über eine gesetzliche oder private Krankenkasse versichern | Gesetzliche Unfallversicherung; optional: private Unfallversicherung | Über die Haftpflichtversicherung der Hochschule, die elterliche Familienhaftpflichtversicherung oder eigenen Versicherungsschutz |
| Vor- oder Nachpraktikum ohne Entgelt | Bis 25 Jahre über die Familienversicherung (GKV) oder über die private Krankenversicherung, ab dem 25. Lebensjahr muss der Praktikant sich selbst über eine gesetzliche oder private Krankenkasse versichern | Gesetzliche Unfallversicherung; optional: private Unfallversicherung | Über die Haftpflichtversicherung der Hochschule, die elterliche Familienhaftpflichtversicherung oder eigenen Versicherungsschutz |
Freiwilliges Praktikum
| Art | Krankenversicherung | Unfallversicherung | Haftpflichtversicherung |
|---|---|---|---|
| Freiwilliges Praktikum nach Studienabschluss ohne Entgelt | Über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung | Gesetzliche Unfallversicherung; optional: private Unfallversicherung | Über die elterliche oder eigene Haftpflichtversicherung |
| Freiwilliges Praktikum nach Studienabschluss mit Entgelt | Über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung | Gesetzliche Unfallversicherung; optional: private Unfallversicherung | Über die elterliche oder eigene Haftpflichtversicherung |
Krankenversicherung: Art, Zeitpunkt und Entgelt entscheidend
Wie hoch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind, ist maßgeblich davon abhängig, ob das Praktikum verpflichtend oder freiwillig ist, wann es stattfindet, ob und in welcher Höhe Sie ein Entgelt dafür erhalten und wie lange es dauert (Quelle: Techniker Krankenkasse):
Verpflichtende Praktika
Freiwillige Praktika
Wann ist man noch familienversichert?
Als Student können Sie unter folgenden Voraussetzungen kostenlos in der gesetzlichen Familienversicherung eines Elternteils versichert sein:
Unfallversicherung: private Absicherung als Ergänzung
Egal, ob Studierende ein verpflichtendes oder ein freiwilliges Praktikum absolvieren: Sie sind grundsätzlich über den für das Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger versichert (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Beachten Sie, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur unter bestimmten Bedingungen leistet: Sie sind beispielsweise nur bei Unfällen abgesichert, die Sie während Ihrer Arbeitstätigkeit erleiden. Des Weiteren ist grundsätzlich nur der unmittelbare Weg zur Arbeit oder Ausbildungsstätte abgesichert (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Möchten Sie sich umfassender schützen – zum Beispiel in Ihrer Freizeit oder auf Reisen – sollten Sie eine private Unfallversicherung abschließen.
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Haftpflichtversicherung: Schutz unbedingt prüfen
Viele Hochschulen bieten eine Haftpflichtversicherung an, die Sie auch während eines Pflichtpraktikums absichert. Nicht alle stellen allerdings diesen Schutz bereit. Informieren Sie sich vor Ihrem Praktikum unbedingt, welche Absicherung Sie nutzen können. Ansonsten sollten Sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Bei finanziellen Forderungen Dritter aufgrund von Personen-, Sach- oder Vermögensfolgeschäden haften Sie mit Ihrem persönlichen Vermögen. Besonders Schmerzensgeldforderungen können sehr hoch ausfallen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie davor.
Bei einem freiwilligen Praktikum können Sie gegebenenfalls die Familienhaftpflichtversicherung Ihrer Eltern mitnutzen. Grundsätzlich sind Kinder bis zum Abschluss des Erststudiums mitversichert. Hier ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, da mitunter Sonderregelungen oder Einschränkungen für berufliche Risiken gelten. Ist eine Absicherung auf diesem Weg nicht möglich, sollten Sie eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen.
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Rentenversicherung: von der Art des Praktikums abhängig
Ob Studenten während eines Praktikums rentenversicherungspflichtig sind, hängt hauptsächlich von zwei Dingen ab: Zum einen ist relevant, ob das Praktikum im Rahmen des Studiums verpflichtend ist oder nicht. Zum anderen entscheidet der Zeitpunkt des Praktikums über die Versicherungspflicht:
Verpflichtende Praktika
Freiwillige Praktika
Besondere Absicherung im Ausland
Überblick: Versicherungsschutz im Ausland
| Art | Krankenversicherung | Unfallversicherung | Haftpflichtversicherung |
|---|---|---|---|
| Auslandspraktikum | Über die gesetzliche oder private Krankenversicherung, gegebenenfalls über eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung | Private Unfallversicherung | Über die elterliche oder eigene Haftpflichtversicherung |
Krankenversicherung: Zusätzlicher Schutz sinnvoll
Prinzipiell sind Praktikanten auch im Ausland über die gesetzliche oder private Krankenversicherung weiterhin versichert. Innerhalb der EU sowie in einigen weiteren Ländern (EWR, Schweiz) besteht über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ein Grundschutz für medizinisch notwendige Behandlungen. Damit Studenten im Krankheitsfall ausreichend geschützt sind und immense Kosten vermeiden – auch wenn die gesetzliche Krankenkasse im Ausland die Kostenübernahme ablehnt – lohnt sich eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung. Bei uns können Sie unterschiedliche Auslandskrankenversicherungen vergleichen und direkt online abschließen:
Unfallversicherung: privater Schutz gilt weltweit
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie grundsätzlich nur bei Unfällen, die sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ereignen. Bei einem Auslandspraktikum sind Sie über diese Versicherung also nicht geschützt. Sie können aber eine private Unfallversicherung abschließen. Diese gilt in der Regel weltweit und rund um die Uhr, also auch außerhalb der Arbeitszeit. Manche Versicherer knüpfen den weltweiten Schutz jedoch an Bedingungen, beispielsweise an die Dauer des Auslandsaufenthalts oder den Fortbestand eines Wohnsitzes in Deutschland. Bei längeren Praktika könnte der Schutz daher eingeschränkt sein. In den Versicherungsbedingungen können Sie nachlesen, was bei Ihrer privaten Unfallversicherung gilt.
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Haftpflichtversicherung: Leistungen sinnvoll auswählen
Für Menschen, die ein Praktikum im Ausland planen, ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sinnvoll. Achten Sie darauf, dass der Schutz Ihrer Versicherung weltweit gilt und sie nicht nur für Schäden im privaten Umfeld aufkommt, sondern auch für solche im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitstätigkeit.
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Ausland-Versicherung: Komplettschutz für Ihr internationales Praktikum
Wer sich als Praktikant im Ausland rundum absichern möchte, hat die Möglichkeit, eine Auslandszeit-Versicherung abzuschließen. Diese kombiniert zum Beispiel eine Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Erfahren Sie mehr darüber, welche Versicherungen für Studierende im Ausland unverzichtbar sind:
Die häufigsten Fragen zur Versicherung bei Praktika
Wie bin ich während meines Praktikums krankenversichert?
In den meisten Fällen ändert sich an Ihrer Krankenversicherung nichts. Als Schüler oder Student unter 25 Jahren sind Sie in der Regel weiterhin kostenfrei über die Familienversicherung Ihrer Eltern versichert, solange Ihre Praktikumsgehalt die Minijob-Grenze nicht übersteigt. Sind Sie bereits über 25 oder selbst versichert, läuft Ihr normaler Tarif, wie zum Beispiel die günstige Krankenversicherung der Studenten (KVdS), weiter. Nur bei einem freiwilligen Praktikum mit einem Gehalt über der Minijob-Grenze werden Sie in der Regel als normaler Arbeitnehmer versicherungspflichtig und zahlen eigene Beiträge.
Was passiert, wenn ich im Praktikumsbetrieb etwas beschädige?
Wenn Sie versehentlich Eigentum Ihres Praktikumsgebers beschädigen, wie zum Beispiel einen Firmenlaptop, ist das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Es ist essenziell, dass Sie prüfen, ob Sie über die Familien-Haftpflicht Ihrer Eltern mitversichert sind oder einen eigenen Vertrag benötigen. Achten Sie dabei besonders auf den Einschluss von sogenannten „Tätigkeitsschäden“. Diese Klausel stellt sicher, dass auch Schäden abgedeckt sind, die Ihnen während Ihrer beruflichen Tätigkeit im Unternehmen passieren, was bei Standard-Tarifen nicht immer der Fall ist.
Bin ich bei einem Arbeitsunfall im Praktikum versichert?
Ja, während Ihres Praktikums sind Sie – egal ob bezahlt oder unbezahlt – über die gesetzliche Unfallversicherung des Unternehmens abgesichert. Dieser Schutz greift bei Unfällen, die sich direkt bei der Arbeit oder auf dem unmittelbaren Hin- und Rückweg ereignen. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten für Behandlung und Rehabilitation. Für Unfälle in deiner Freizeit oder auf Umwegen bietet sie jedoch keinen Schutz, weshalb eine zusätzliche private Unfallversicherung sinnvoll sein kann.
Ich absolviere ein Praktikum im Ausland. Welchen Versicherungsschutz brauche ich?
Für ein Auslandspraktikum ist Ihr deutscher Versicherungsschutz nicht ausreichend. Ihre gesetzliche Krankenversicherung leistet außerhalb der EU nur sehr eingeschränkt oder gar nicht. Sie benötigen daher zwingend eine spezielle Auslandskrankenversicherung, die im Notfall auch einen teuren Rücktransport nach Deutschland abdeckt. Prüfen Sie zudem, ob Ihre private Haftpflicht- und Unfallversicherung weltweit gelten. Oft gibt es hier zeitliche Begrenzungen, sodass für längere Aufenthalte spezielle Tarife oder eine sogenannte „Auslandszeit-Versicherung“ nötig sind.
Ändert sich mein Versicherungsstatus, wenn mein Praktikum bezahlt wird?
Ja, die Bezahlung ist ein entscheidender Faktor. Solange Ihr Entgelt bei einem freiwilligen Praktikum unter der Minijob-Grenze von 603 Euro liegt, ändert sich sozialversicherungsrechtlich kaum etwas. Verdienen Sie mehr, werden Sie in der Regel als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Eine wichtige Ausnahme gilt für Pflichtpraktika, die in Ihrer Studienordnung vorgeschrieben sind: Hier bleiben Sie meistens unabhängig vom Gehalt in Ihrem studentischen Versicherungsstatus.
Ich mache ein Schülerpraktikum. Muss ich mich um Versicherungen kümmern?
Bei einem offiziellen Schülerpraktikum, das von der Schule organisiert wird, müssen Sie sich in der Regel keine großen Sorgen machen. Sie bleiben über Ihre Eltern krankenversichert und sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung für Unfälle im Betrieb abgesichert. Für Haftpflichtschäden greift meist die Familien-Haftpflichtversicherung. Viele Schulen haben zudem eigene Sammelversicherungen für ihre Schüler, die eventuelle Lücken schließen. Dennoch sollten Sie vorab kurz mit deinen Eltern klären, ob ein Haftpflichtschutz besteht.
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