So funktioniert das Wohnförderkonto beim Wohn-Riester

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Wohnförderkonto beim Wohn-Riester ist ein fiktives Konto, auf dem die geförderten Beiträge für die spätere Besteuerung vermerkt werden.
  • Es wird durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) angelegt und geführt.
  • Das Guthaben auf dem Konto wird alljährlich mit 2 % verzinst.
  • Ab Renteneintritt muss der Betrag auf dem Wohnförderkonto versteuert werden. Entweder die Steuern werden auf einmal gezahlt oder jährlich bis zum 85. Lebensjahr.

Das erwartet Sie hier

Warum es das Wohnförderkonto beim Wohn-Riester gibt und wie die Verzinsung und Versteuerung funktionieren (inklusive Rechenbeispielen).

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist ein Wohnförderkonto?
  2. Verzinsung des Wohnförderkontos
  3. Wie wird das Wohnförderkonto besteuert?
  4. Das Wohnförderkonto in der Steuererklärung

Was ist ein Wohnförderkonto beim Wohn-Riester?

Das sogenannte Wohnförderkonto ist ein Konto, das zum Wohn-Riester gehört. Es wird benötigt, um den Wohn-Riester zu versteuern. Der Wohn-Riester wiederum ist eine spezielle Form der Riester-Förderung. Mithilfe des Wohn-Riesters unterstützt Sie der Staat finanziell, wenn Sie sich zur Altersvorsorge eine selbstgenutzte Immobilie kaufen oder bauen.

Das wird mit dem Wohnförderkonto erfasst:

  • Eingezahlte Beiträge
  • Zulagen
  • Jährlich geförderte Tilgungsleistungen
  • Zinsen auf das Guthaben
  • Entnahmen von Riester-Guthaben
Icon Geldschein mit Kassenzettel

Maximal können auf diesem Konto jährlich 2.100 Euro durch geförderte Tilgungen und Zulagen gutgeschrieben werden.


Wohnförderkonto: für Besteuerung notwendig

Das Wohnförderkonto ist für die Besteuerung des Wohn-Riesters wichtig: Während Riester-Rentner in der Ansparphase von Steuervorteilen profitieren, müssen sie die monatlich ausgezahlte Riester-Rente versteuern (nachgelagerte Besteuerung).

Im Gegensatz dazu wird das Guthaben des Wohn-Riesters bereits vor Renteneintritt ausgezahlt. Es gibt also beim Wohn-Riester keine Rente, die nachgelagert besteuert werden könnte. Um den Wohn-Riester dennoch besteuern zu können, wurde das Wohnförderkonto eingeführt: Nach Renteneintritt muss der Wohn-Riester-Sparer auf Grundlage dieses fiktiven Guthabens Steuern zahlen. Das Wohnförderkonto liefert also die Berechnungsgrundlage für die nachgelagerte Besteuerung. Dieses Konto ist daher auch fiktiv. Sie können also nicht, wie bei einem normalen Konto, direkt darauf zugreifen, sondern müssen für eine Entnahme einen Antrag stellen. Sie selbst müssen sich auch nicht um die Kontoeinrichtung und -führung kümmern: Das übernimmt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) für Sie. Das Konto wird angelegt, nachdem Sie entweder das Riester-Guthaben für eine Immobilie entnommen haben oder geförderte Tilgungsleistungen erhalten haben.

Verzinsung des Wohnförderkontos

Icon Graph

Das Guthaben auf einem Wohnförderkonto wird pro Jahr mit zwei Prozent verzinst. Damit wird die Wertsteigerung des Wohneigentums simuliert. Die Verzinsung endet mit Eintritt des gesetzlichen Rentenalters, im Normalfall heute also mit dem 67. Geburtstag.


Rechenbeispiel: Verzinsung beim Wohn-Riester

Ein 30-jähriger Riester-Sparer ohne Kinder kauft eine durch Wohn-Riester geförderte Immobilie. Diese hat er nach 19 Jahren abbezahlt und dabei eine jährliche Förderung von 2.100 Euro erhalten.

Icon Beleg

Inklusive der Verzinsung von zwei Prozent pro Jahr weist sein Wohnförderkonto ein Guthaben von rund 48.924 Euro aus. Bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren wird dieser Betrag für weitere 18 Jahre mit zwei Prozent verzinst und wächst so auf rund 69.876 Euro an. Dieser Betrag muss nach dem Renteneintritt versteuert werden.

Jährliche Förderung2.100,00 Euro
Über 19 Jahre39.900,00 Euro
Plus 2 % Zinsen p. a.48.924,48 Euro
Plus 2 % Zinsen p. a. bis Renteneintritt69.876,20 Euro

Wie wird das Wohnförderkonto besteuert?

Zum Zeitpunkt des Renteneintritts muss das Guthaben auf dem Wohnförderkonto komplett mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dafür stehen Immobilienbesitzern mit einem Wohn-Riester-Vertrag zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

Einmalige Versteuerung

Wer seine Steuerschuld für das Wohnförderkonto komplett bezahlt, erhält dafür einen Steuernachlass von 30 Prozent. Steuerpflichtig sind somit nur noch 70 Prozent des Guthabens, das sich auf dem Konto angesammelt hat. Durch die Einmalzahlung kann sich der Steuersatz im Jahr der Zahlung jedoch immens erhöhen, sodass der Steuernachlass weitgehend oder sogar völlig aufgezehrt wird. Die Einmalzahlung ist daher nur für Rentner sinnvoll, die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 33.000 Euro verfügen. Erst dann übersteigt der Steuernachlass der Einmalzahlung den Steuerspareffekt, der sich aus einer jährlichen Versteuerung ergeben würde.

Icon Geldsack

Jährliche Besteuerung

Bei der jährlichen Besteuerung des Wohnförderkontos gilt der individuelle Steuersatz des Rentners. Bei einem Renteneintritt mit 67 Jahren zahlt ein Rentner dann bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres – also über insgesamt 18 Jahre – die zusätzlich anfallenden Steuern. Das fiktive Guthaben auf dem Wohnförderkonto wird dabei durch 18 geteilt und der Jahreswert dem zu versteuernden jährlichen Einkommen zugerechnet. Da die Steuerlast auf mehrere Jahre verteilt wird, können Wohn-Riester-Sparer somit von einem Stundungseffekt profitieren. Vom Finanzamt werden diese jährlich zu versteuernden Summen aus dem Wohnförderkonto auch als Verminderungsbetrag bezeichnet (Quelle: Einkommenssteuergesetz § 92 Abs. 2, Satz 5).

Icon Kalender

Ob eine einmalige Versteuerung oder jährliche Steuerzahlungen die optimale Lösung sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Ausschlaggebend für die steuerliche Belastung sind das persönliche steuerpflichtige Einkommen und der daraus resultierende individuelle Steuersatz. Ein Wechsel zwischen einmaliger und jährlicher Besteuerung ist später noch möglich.


Rechenbeispiel: So wird versteuert

Das Wohnförderkonto unseres 30-jährigen Riester-Sparers aus unserem Rechenbeispiel zur Verzinsung weiter oben verzeichnet bei Rentenbeginn mit 67 Jahren einen Stand von 69.876,20 Euro. Diesen Betrag muss er nun versteuern: Er kann entweder seine Steuerschuld auf einmal begleichen oder er wählt die jährliche Besteuerung. Sein zu versteuerndes Einkommen liegt bei 20.000 Euro.

Einmalige Versteuerung

Da er bei einer einmaligen Versteuerung einen Steuernachlass von 30 Prozent erhält, muss er nur auf 48.913,34 Euro (70 Prozent) Steuern zahlen.

Zu versteuerndes Einkommen20.000 Euro
Betrag auf dem Wohnförderkonto (100 %)69.876,20 Euro
Zu versteuernder Betrag auf dem Wohnförderkonto (70 %)48.913,34 Euro
Zu versteuerndes Gesamteinkommen68.913,34 Euro

Jährliche Besteuerung

Wählt er hingegen die jährliche Besteuerung, werden die 69.876,20 Euro durch 18 geteilt und die rund 3.882 Euro dem zu versteuernden jährlichen Einkommen zugerechnet.

Betrag auf Wohnförderkonto 69.876,20 Euro
Betrag auf Wohnförderkonto (verteilt auf 18 Jahre)3.882,01 Euro
Zu versteuerndes Einkommen pro JahrJährliches Einkommen + 3.882,01 Euro

Das Wohnförderkonto in der Steuererklärung

So tragen Sie das Wohnförderkonto in der Steuererklärung ein

Aus steuerlicher Sicht sind alle Riester-Produkte Vorsorgeaufwendungen. Das gilt auch für den Wohn-Riester und die Versteuerung des Wohnförderkontos.

  • Vor Renteneintritt
    Der Wohn-Riester muss vor dem Rentenbeginn in derAnlage AV (Altersvorsorgebeiträge) eingetragen werden.
  • Nach Renteneintritt
    Nach Renteneintritt müssen Sie Ihr Wohnförderkonto nicht mehr selbst in der Steuer angeben. Wählen Sie die jährliche Besteuerung, übermittelt der Anbieter Ihres Wohn-Riesters dem Finanzamt jedes Jahr automatisch den zu versteuernden Betrag. Entscheiden Sie sich für eine einmalige Bezahlung Ihrer Steuerschuld, wird auch dieser Betrag automatisch der zuständigen Finanz­verwaltung mitgeteilt. Vor Renteneintritt informiert Sie Ihr Anbieter schriftlich jeweils über den zu versteuernden Betrag. Nur wenn Sie von diesem Betrag abweichen möchten, müssen Sie die Anlage R-AV/bAV der Steuererklärung unter „Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag” ausfüllen.

Welche Angaben Sie auf den jeweiligen Formularen genau machen müssen, lesen Sie auf unserer Hauptseite mit Ausfüllhilfen zum Thema:

Riester-Rente in der Steuer


Wenn die Immobilie verkauft wird oder der Eigentümer stirbt

Bei einem Verkauf der durch Wohn-Riester geförderten Immobilie im Rentenalter fordert das Finanzamt die Steuerschuld für das Wohnförderkonto auf einen Schlag zurück. Es sei denn, der zu versteuernde Betrag wird in einen anderen Riester-Vertrag eingezahlt und aus diesem fortan eine monatliche Riester-Rente bezogen. Diese ist dann wieder mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Verstirbt der Besitzer der Immobilie vor seinem 85. Lebensjahr, müssen seine Erben die Steuerschuld des Wohnförderkontos mit dem persönlichen Steuersatz des Verstorbenen übernehmen.

Icon Hand mit Haus

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Lena Mierbach
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Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.