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Warum es das Wohnförderkonto beim Wohn-Riester gibt und wie die Verzinsung und Versteuerung funktionieren (inklusive Rechenbeispielen).
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Was ist ein Wohnförderkonto beim Wohn-Riester?
Das sogenannte Wohnförderkonto ist ein Konto, das zum Wohn-Riester gehört. Es wird benötigt, um den Wohn-Riester zu versteuern. Der Wohn-Riester wiederum ist eine spezielle Form der Riester-Förderung. Mithilfe des Wohn-Riesters unterstützt Sie der Staat finanziell, wenn Sie sich zur Altersvorsorge eine selbstgenutzte Immobilie kaufen oder bauen.
Das wird mit dem Wohnförderkonto erfasst:
Maximal können auf diesem Konto jährlich 2.100 Euro durch geförderte Tilgungen und Zulagen gutgeschrieben werden.
Wohnförderkonto: für Besteuerung notwendig
Das Wohnförderkonto ist für die Besteuerung des Wohn-Riesters wichtig: Während Riester-Rentner in der Ansparphase von Steuervorteilen profitieren, müssen sie die monatlich ausgezahlte Riester-Rente versteuern (nachgelagerte Besteuerung).
Im Gegensatz dazu wird das Guthaben des Wohn-Riesters bereits vor Renteneintritt ausgezahlt. Es gibt also beim Wohn-Riester keine Rente, die nachgelagert besteuert werden könnte. Um den Wohn-Riester dennoch besteuern zu können, wurde das Wohnförderkonto eingeführt: Nach Renteneintritt muss der Wohn-Riester-Sparer auf Grundlage dieses fiktiven Guthabens Steuern zahlen. Das Wohnförderkonto liefert also die Berechnungsgrundlage für die nachgelagerte Besteuerung. Dieses Konto ist daher auch fiktiv. Sie können also nicht, wie bei einem normalen Konto, direkt darauf zugreifen, sondern müssen für eine Entnahme einen Antrag stellen. Sie selbst müssen sich auch nicht um die Kontoeinrichtung und -führung kümmern: Das übernimmt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) für Sie. Das Konto wird angelegt, nachdem Sie entweder das Riester-Guthaben für eine Immobilie entnommen haben oder geförderte Tilgungsleistungen erhalten haben.
Verzinsung des Wohnförderkontos
Das Guthaben auf einem Wohnförderkonto wird pro Jahr mit zwei Prozent verzinst. Damit wird die Wertsteigerung des Wohneigentums simuliert. Die Verzinsung endet mit Eintritt des gesetzlichen Rentenalters, im Normalfall heute also mit dem 67. Geburtstag.
Rechenbeispiel: Verzinsung beim Wohn-Riester
Ein 30-jähriger Riester-Sparer ohne Kinder kauft eine durch Wohn-Riester geförderte Immobilie. Diese hat er nach 19 Jahren abbezahlt und dabei eine jährliche Förderung von 2.100 Euro erhalten.
Inklusive der Verzinsung von zwei Prozent pro Jahr weist sein Wohnförderkonto ein Guthaben von rund 48.924 Euro aus. Bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren wird dieser Betrag für weitere 18 Jahre mit zwei Prozent verzinst und wächst so auf rund 69.876 Euro an. Dieser Betrag muss nach dem Renteneintritt versteuert werden.
| Jährliche Förderung | 2.100,00 Euro |
| Über 19 Jahre | 39.900,00 Euro |
| Plus 2 % Zinsen p. a. | 48.924,48 Euro |
| Plus 2 % Zinsen p. a. bis Renteneintritt | 69.876,20 Euro |
Wie wird das Wohnförderkonto besteuert?
Zum Zeitpunkt des Renteneintritts muss das Guthaben auf dem Wohnförderkonto komplett mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dafür stehen Immobilienbesitzern mit einem Wohn-Riester-Vertrag zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Einmalige Versteuerung
Wer seine Steuerschuld für das Wohnförderkonto komplett bezahlt, erhält dafür einen Steuernachlass von 30 Prozent. Steuerpflichtig sind somit nur noch 70 Prozent des Guthabens, das sich auf dem Konto angesammelt hat. Durch die Einmalzahlung kann sich der Steuersatz im Jahr der Zahlung jedoch immens erhöhen, sodass der Steuernachlass weitgehend oder sogar völlig aufgezehrt wird. Die Einmalzahlung ist daher nur für Rentner sinnvoll, die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 33.000 Euro verfügen. Erst dann übersteigt der Steuernachlass der Einmalzahlung den Steuerspareffekt, der sich aus einer jährlichen Versteuerung ergeben würde.
Jährliche Besteuerung
Bei der jährlichen Besteuerung des Wohnförderkontos gilt der individuelle Steuersatz des Rentners. Bei einem Renteneintritt mit 67 Jahren zahlt ein Rentner dann bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres – also über insgesamt 18 Jahre – die zusätzlich anfallenden Steuern. Das fiktive Guthaben auf dem Wohnförderkonto wird dabei durch 18 geteilt und der Jahreswert dem zu versteuernden jährlichen Einkommen zugerechnet. Da die Steuerlast auf mehrere Jahre verteilt wird, können Wohn-Riester-Sparer somit von einem Stundungseffekt profitieren. Vom Finanzamt werden diese jährlich zu versteuernden Summen aus dem Wohnförderkonto auch als Verminderungsbetrag bezeichnet (Quelle: Einkommenssteuergesetz § 92 Abs. 2, Satz 5).
Ob eine einmalige Versteuerung oder jährliche Steuerzahlungen die optimale Lösung sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Ausschlaggebend für die steuerliche Belastung sind das persönliche steuerpflichtige Einkommen und der daraus resultierende individuelle Steuersatz. Ein Wechsel zwischen einmaliger und jährlicher Besteuerung ist später noch möglich.
Rechenbeispiel: So wird versteuert
Das Wohnförderkonto unseres 30-jährigen Riester-Sparers aus unserem Rechenbeispiel zur Verzinsung weiter oben verzeichnet bei Rentenbeginn mit 67 Jahren einen Stand von 69.876,20 Euro. Diesen Betrag muss er nun versteuern: Er kann entweder seine Steuerschuld auf einmal begleichen oder er wählt die jährliche Besteuerung. Sein zu versteuerndes Einkommen liegt bei 20.000 Euro.
Einmalige Versteuerung
Da er bei einer einmaligen Versteuerung einen Steuernachlass von 30 Prozent erhält, muss er nur auf 48.913,34 Euro (70 Prozent) Steuern zahlen.
| Zu versteuerndes Einkommen | 20.000 Euro |
| Betrag auf dem Wohnförderkonto (100 %) | 69.876,20 Euro |
| Zu versteuernder Betrag auf dem Wohnförderkonto (70 %) | 48.913,34 Euro |
| Zu versteuerndes Gesamteinkommen | 68.913,34 Euro |
Jährliche Besteuerung
Wählt er hingegen die jährliche Besteuerung, werden die 69.876,20 Euro durch 18 geteilt und die rund 3.882 Euro dem zu versteuernden jährlichen Einkommen zugerechnet.
| Betrag auf Wohnförderkonto | 69.876,20 Euro |
| Betrag auf Wohnförderkonto (verteilt auf 18 Jahre) | 3.882,01 Euro |
| Zu versteuerndes Einkommen pro Jahr | Jährliches Einkommen + 3.882,01 Euro |
Das Wohnförderkonto in der Steuererklärung
So tragen Sie das Wohnförderkonto in der Steuererklärung ein
Aus steuerlicher Sicht sind alle Riester-Produkte Vorsorgeaufwendungen. Das gilt auch für den Wohn-Riester und die Versteuerung des Wohnförderkontos.
Welche Angaben Sie auf den jeweiligen Formularen genau machen müssen, lesen Sie auf unserer Hauptseite mit Ausfüllhilfen zum Thema:
Wenn die Immobilie verkauft wird oder der Eigentümer stirbt
Bei einem Verkauf der durch Wohn-Riester geförderten Immobilie im Rentenalter fordert das Finanzamt die Steuerschuld für das Wohnförderkonto auf einen Schlag zurück. Es sei denn, der zu versteuernde Betrag wird in einen anderen Riester-Vertrag eingezahlt und aus diesem fortan eine monatliche Riester-Rente bezogen. Diese ist dann wieder mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Verstirbt der Besitzer der Immobilie vor seinem 85. Lebensjahr, müssen seine Erben die Steuerschuld des Wohnförderkontos mit dem persönlichen Steuersatz des Verstorbenen übernehmen.
Die häufigsten Fragen zum Wohnförderkonto beim Wohn-Riester
Was ist das Wohnförderkonto beim Wohn-Riester genau?
Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, das zu Ihrem Wohn-Riester gehört und alle geförderten Beträge erfasst, die für eine selbstgenutzte Immobilie eingesetzt wurden, zum Beispiel Zulagen und geförderte Tilgungen. Es dient ausschließlich dazu, im Rentenalter die nachgelagerte Besteuerung zu berechnen, Sie können also nicht wie bei einem normalen Konto darüber verfügen.
Welche Zahlungen werden auf dem Wohnförderkonto gutgeschrieben?
Auf dem Wohnförderkonto werden alle staatlichen Zulagen und die geförderten Tilgungsleistungen erfasst, die in Zusammenhang mit Ihrer Wohn-Riester-Immobilie stehen. Pro Jahr können dabei maximal 2.100 Euro auf dem Konto gutgeschrieben werden, wobei der Stand nur als Rechengröße für die spätere Steuer dient.
Warum ist das Wohnförderkonto für die Besteuerung notwendig?
Beim Wohn-Riester gibt es keine laufende Rentenzahlung, die später besteuert werden könnte, weil das geförderte Kapital bereits vor Rentenbeginn in die Immobilie fließt. Das Wohnförderkonto bildet daher ein fiktives Guthaben, das als Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung ab Rentenbeginn dient.
Wie wird das Guthaben auf dem Wohnförderkonto verzinst?
Das auf dem Wohnförderkonto geführte fiktive Guthaben wird jährlich mit zwei Prozent verzinst, um eine angenommene Wertsteigerung des Wohneigentums und entgangene Kapitalerträge abzubilden. Die Verzinsung läuft in der Regel bis zum gesetzlichen Rentenalter, derzeit typischerweise bis zum 67. Lebensjahr.
Wie wird das Wohnförderkonto im Rentenalter besteuert?
Zum Rentenbeginn muss das gesamte Guthaben des Wohnförderkontos mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wobei Sie zwischen einer Einmalversteuerung und einer jährlichen Versteuerung wählen können. Bei der jährlichen Variante wird der Kontostand durch 18 geteilt und dieser Jahresbetrag bis zum 85. Lebensjahr dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet.
Lohnt sich die einmalige Versteuerung mit 30 Prozent Steuernachlass?
Bei der Einmalversteuerung werden nur 70 Prozent des Wohnförderkontos besteuert, da es einen Steuernachlass von 30 Prozent gibt. Dieser Vorteil kann jedoch durch den hohen einmaligen Progressionssprung aufgezehrt werden, weshalb sich die Option eher bei höherem zu versteuerndem Einkommen eignet und individuell steuerlich geprüft werden sollte.
Wann ist die jährliche Versteuerung des Wohnförderkontos sinnvoll?
Die jährliche Versteuerung verteilt die Steuerlast auf 18 Jahre und kann den persönlichen Steuersatz im Vergleich zur Einmalzahlung deutlich niedriger halten. Viele Sparer nutzen diesen Stundungseffekt, insbesondere wenn sie im Rentenalter mit eher moderatem Einkommen rechnen; ein späterer Wechsel der Versteuerungsart ist grundsätzlich möglich.
Wie wirkt sich ein Immobilienverkauf auf das Wohnförderkonto aus?
Beim Verkauf der geförderten Immobilie im Rentenalter wird die noch offene Steuerschuld aus dem Wohnförderkonto grundsätzlich auf einen Schlag fällig. Eine Ausnahme besteht, wenn der geförderte Betrag in einen anderen Riester-Vertrag übertragen wird und daraus später eine Riester-Rente bezogen wird, die dann regulär zu versteuern ist.
Was passiert mit dem Wohnförderkonto, wenn der Eigentümer verstirbt?
Verstirbt der Eigentümer vor dem 85. Lebensjahr, geht die Steuerschuld aus dem Wohnförderkonto auf die Erben über. Die Besteuerung erfolgt dann mit dem persönlichen Steuersatz des Verstorbenen, was bei der Nachlassplanung berücksichtigt werden sollte.
Kann ich das Wohnförderkonto vorzeitig reduzieren oder ausgleichen?
Sie können das Wohnförderkonto durch sogenannte Minderungsbeiträge ganz oder teilweise vor Rentenbeginn ausgleichen, indem Sie entsprechende Beträge in einen Riester-Vertrag zurückzahlen. Dadurch sinkt der spätere fiktive Kontostand und damit die Steuerbelastung im Rentenalter, was insbesondere bei absehbar höherem Einkommen im Ruhestand interessant sein kann.
Wie erfahre ich den aktuellen Stand meines Wohnförderkontos?
Den Stand Ihres Wohnförderkontos können Sie bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mittels eines Antrags auf Feststellung des Wohnförderkontos abfragen. Dafür benötigen Sie insbesondere Ihre steuerliche Identifikationsnummer sowie Angaben zu Ihrem Riester-Vertrag; eine regelmäßige Kontrolle hilft bei der Planung der späteren Steuerlast.
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