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Wer bei Rissen in der Wand haftet, welche Versicherung zahlt und was Sie als Mieter oder Eigentümer tun müssen.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Wer zahlt bei Rissen in der Wand?
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Wer ist für den Riss verantwortlich?
Prinzipiell gilt: Wer für den Riss verantwortlich ist, muss die dadurch entstehenden Kosten auch erstatten. Das bedeutet in den meisten Fällen, erst einmal auf Ursachensuche zu gehen. Wer ist für den Schaden direkt oder indirekt verantwortlich?
Sind die Wandrisse Ihr Verschulden, dann wird keine Versicherung die finanziellen Folgen übernehmen.
Welche Versicherung ist grundsätzlich zuständig?
Je nachdem, in welchem Verhältnis Sie zu der Immobilie stehen, können folgende Versicherungen Ihnen Schutz bieten, wenn Sie sich mit finanziellen Folgen eines Wandrisses konfrontiert sind:
Wer? | Welche Versicherung? |
---|---|
Haus- und Wohnungsbesitzer | Gebäudeversicherung oder ggf. Haftpflichtversicherung des Verursachers |
Architekten, Statiker, Ingenieure, Bauunternehmen oder Bauherren | Betriebshaftpflichtversicherung oder Bauherrenhaftpflicht |
Mieter | Mieter wenden sich bei Rissen in der Wand an ihren Vermieter. |
Warum schnell handeln?
Nicht jeder Riss in der Wand ist gefährlich, manchmal handelt es sich nur um ein ästhetisches Problem. Einige Risse können aber ein Risiko darstellen:
- Die Statik eines Gebäudes kann gefährdet sein.
- In den Riss eindringende Feuchtigkeit kann zur Schimmelbildung führen. Schimmel kann die Gesundheit gefährden.
- Frostschäden am Mauerwerk durch eindringende Feuchtigkeit setzen der Bausubstanz zu.
Haarrisse sind sehr feine Risse im Putz. Sie sind, wenn sie sich in der Länge und Breite nicht verändern, bis zu einer Stärke von 0,2 Millimetern in der Regel ungefährlich.
Häufige Rechtsstreite wegen Wandrissen
Wer für die finanziellen Folgen von Wandrissen aufzukommen hat, beschäftigt auch die Gerichte (Quelle: openjur, Judicalis, Jürgen Wahl). Wenn Sie sich gegen Kosten für eventuelle Rechtsstreite, auch mit dem Versicherer, absichern wollen, können Sie von einer Rechtsschutzversicherung profitieren. Sie übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Beachten Sie aber, dass in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten gilt. Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung also vorsorglich ab und nicht erst, wenn sich ein Rechtsstreit bereits abzeichnet.
Haus- und Wohnungsbesitzer: Vorgehen bei Wandrissen
Gebäudeversicherung hilft
Eine Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Wandrisse am eigenen Haus oder in der Eigentumswohnung nicht automatisch auf. Schäden durch Erdbeben, Erdsenkungen oder Erdrutsch sind beispielsweise in der Regel nicht versichert. Eine Gebäudeversicherung kann Sie aber auch vor finanziellen Folgen aufgrund von Rissen in der Wand absichern, die durch ein Naturereignis verursacht wurden, wie Hochwasser, Starkregen, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Erdbeben. Diese sogenannten Elementarschäden müssen jedoch explizit mitversichert werden. Meist wird die Elementarschadenversicherung gegen Aufschlag als Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung angeboten. Sie können eine Elementarschadenversicherung jedoch auch als eigenständige Versicherung abschließen.
Was Sie tun sollten
Wie finde ich die Ursache von Rissen heraus?
Um die Ursache von Rissen herauszufinden, können Sie einen Gutachter beauftragen. Einen passenden Sachverständigen können Sie auf den Seiten der IHK finden. Die Kosten für den Sachverständigen müssen Sie in der Regel vorstrecken. Warten Sie dann das Gutachten ab. Geben Sie erst bei einer Kostenübernahmebestätigung der Versicherung die Beseitigung der Risse in Auftrag.
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Fürs Baugewerbe: Das müssen Sie beachten
Sind Sie Architekt, Statiker, Ingenieur oder auch Bauunternehmer und werden Sie für Wandrisse verantwortlich gemacht, dann sind Sie in der Regel durch Ihre Betriebshaftpflichtversicherung geschützt. Bauherren wenden sich am besten an ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Betriebshaftpflichtversicherung
Architekten, Statiker, Ingenieure oder auch Bauunternehmer können sich gegen Forderungen als Folge von Wandrissen zum Beispiel mit einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer Betriebshaftpflichtversicherung speziell fürs Baugewerbe absichern. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen oder Selbständige gegen die finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen Dritter.
Bitte prüfen Sie Ihren Vertrag gut: Beispielsweise werden Schäden durch Rammarbeiten in der Regel ausgeschlossen, können aber als besondere Bedingungen eingeschlossen werden.
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Bauherrenhaftpflichtversicherung
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kann für Senkungs- und Erschütterungs- sowie Erdrutschungsschäden zahlen. Sie springt ein, wenn etwa Risse in der Hauswand des Nachbarn durch Rammarbeiten auf der Baustelle und daraus folgenden Erschütterungen auftreten. Sie zahlt auch, wenn am eigenen Haus oder am Nachbargebäude Risse durch Erschütterungen entstehen, die durch einen Rüttler ausgelöst wurden, der bei der Pflasterung des an das Haus angrenzenden Parkplatzes zum Einsatz kam.
Was Sie tun sollten
Haben Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und tritt ein versicherter Schaden ein, dann haben Sie als Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten. Erfüllen Sie diese nicht, kann der Versicherer den Vertrag kündigen, verletzten Sie die Pflichten vorsätzlich, kann er die Leistung kürzen. Es ist also wichtig, diese Pflichten zu erfüllen, um nicht selbst die Kosten tragen zu müssen. Welche Pflichten das sind, können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen, meist unter dem Stichwort „Obliegenheiten“. In der Regel haben Sie beim Eintritt des Versicherungsfalls folgende Obliegenheiten:
Quelle: Gesamtverband der Versicherer, S. 94.
Wandrisse in Mietwohnung: So gehen Mieter vor
Wann der Vermieter tätig werden muss
Entdecken Sie als Mieter einen Wandriss in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus, sollten Sie nicht vorschnell in Eigeninitiative den Riss beseitigen. Vielmehr sollten Sie sich zunächst an Ihren Vermieter wenden. Dieser ist unter Umständen rechtlich verpflichtet, den Riss in der Wand zu beheben. Ob dieser allerdings tätig werden muss, hängt davon ab, welches Ausmaß der Riss hat und welche Folgen für Sie als Mieter:
Was Sie als Mieter tun sollten
Probleme mit dem Vermieter: Welche Versicherung hilft?
Sollte der Vermieter den Riss in der Wand nicht beseitigen, obwohl er dazu gesetzlich verpflichtet ist, können Sie rechtliche Schritte gegen ihn einleiten. Eine Mietrechtsschutzversicherung schützt Sie dann vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits. Sie deckt alle Anwalts- und Prozesskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab. Mietrechtsschutz wird in der Regel als Baustein der privaten Rechtsschutzversicherung angeboten.
Beachten Sie, dass bei der Mietrechtsschutzversicherung in der Regel Wartezeiten gelten – meist von drei Monaten. Das bedeutet, dass Rechtsstreitigkeiten ihren Ursprung erst nach diesem Zeitraum haben dürfen, damit die Versicherung leistet. Eine Rechtsschutzversicherung muss also im Normalfall vorsorglich abgeschlossen werden. Es gibt jedoch eine besondere Rechtsschutzversicherung, die Ihnen auch rückwirkend helfen kann.
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Die häufigsten Fragen zu Rissen in der Wand
Wer zahlt bei Rissen in der Wand?
Grundsätzlich gilt: Wer für die Risse in der Wand verantwortlich ist, muss dafür zahlen. Daher ist es wichtig, bei gefährlichen Rissen nach der Ursache zu forschen und den Verantwortlichen zu bestimmen. Auch Versicherungen können finanzielle Folgen von Rissen in der Wand übernehmen: Prinzipiell infrage kommen Gebäudeversicherungen in Kombination mit Elementarschadenversicherung oder Allgefahrendeckung, eine Betriebshaftpflichtversicherung oder auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Prüfen Sie Ihren Vertrag und lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten.
Wann ist ein Riss in der Wand gefährlich?
Grundsätzlich gilt: Lange, breite und vor allem tiefe Risse sind meist gefährlicher als oberflächliche Risse im Putz. Risse, die sich verändern, können eher ein Risiko bedeuten als Risse, die statisch sind.
Wer zahlt bei Rissen in der Wand einer Mietwohnung?
Ihr Vermieter hat für die Beseitigung von Wandrissen in Ihrer Mietwohnung zu zahlen, wenn sie einen Mangel darstellen. Risse in der Wand stellen einen Mangel dar, wenn der Mieter die Wohnung nicht mehr nutzen kann, wie er es normalerweise erwarten darf. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Putz aus dem Riss herunterfällt oder sich Schimmel in den Rissen bildet.
Sind Risse in der Wand immer gefährlich?
Nein. Risse in der Wand können unterschiedliche Ursachen und Gefahrenpotenziale haben. Haarrisse im Putz sind meist oberflächlich und unbedenklich, während Setzrisse auf Bewegungen im Baugrund hinweisen und die Statik des Gebäudes beeinträchtigen können. Verändern sich Risse in Länge oder Breite, sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.
Welche Versicherung greift bei Rissen durch Bauarbeiten des Nachbarn?
Verursacht ein Nachbar beim Bauen Risse in Ihrer Wand, haftet in der Regel dessen private Haftpflicht- oder Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Sind Risse in der Wand ein Fall für die Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Rissen in der Wand nur unter bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich sind Schäden durch versicherte Gefahren wie Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser abgedeckt. Entstehen die Risse zum Beispiel infolge eines Rohrbruchs oder nach einem Sturmschaden, kann Versicherungsschutz bestehen. Risse durch Setzungen, Alterung oder Baumängel gelten hingegen als normale Abnutzung und sind in der Regel nicht versichert. Eine genaue Prüfung des Schadenhergangs ist daher entscheidend.
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